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Bedingung ist im Recht die einer Willenserklarung hinzugefugte Bestimmung nach der die Rechtswirksamkeit des Rechtsgeschafts von einem ungewissen zukunftigen Ereignis abhangig gemacht wird Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Geschichte 3 Arten 3 1 Zivilrecht 3 1 1 Auflosende Bedingung 3 1 2 Aufschiebende Bedingung 3 1 3 Potestativbedingungen und Wollensbedingungen 3 1 4 Unechte Bedingungen 3 1 5 Zeitbestimmung 3 1 6 Grundsatz der Bedingungsfeindlichkeit 3 2 Verwaltungsrecht 4 Aufschiebende Wirkung 5 International 6 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenManche Rechtsgeschafte werden nach dem Willen der Beteiligten nicht sofort wirksam sondern erst wenn ein hiermit klar beschriebenes kunftiges Ereignis dessen Eintritt ungewiss ist tatsachlich eintritt Ungewissheit ist hierbei die mangelnde Kenntnis uber die kunftige Entwicklung eines Umweltzustands Tritt das Ereignis ein wird der Vertrag automatisch wirksam tritt es nicht ein gilt der Vertrag als nicht geschlossen Damit kann die Wirksamkeit von Vertragen von Zukunftsentwicklungen abhangig gemacht werden also die Rechtslage an die noch nicht uberschaubare Zukunft angepasst werden Die Moglichkeit derartige Bedingungen in Vertrage einzubringen ist Ausfluss der allgemeinen Vertragsfreiheit Vertragsbedingungen wie Allgemeine Geschaftsbedingungen Allgemeine Vertragsbedingungen Lieferungs oder Zahlungsbedingungen sind keine Bedingungen im Rechtssinn sondern Bestandteile eines Vertrags die einen bestimmten Sachverhalt oder die Rechte und Pflichten der Vertragspartner regeln 1 Auch Konditionen sind keine Bedingungen sondern haufig preisrelevante Bestimmungen welche den Vertragsinhalt bilden wie beispielsweise Kreditkonditionen Geschichte BearbeitenBereits das fruhe romische Recht kannte die Bedingung lateinisch conditio in Form der aufschiebenden Bedingung Mit Ausnahme bestimmter bedingungsfeindlicher Rechtshandlungen lateinisch actus legitimi 2 stand sie fur Geschafte aller Art zur Verfugung 3 Das Urkundenbuch von Arnstadt erwahnte die Rechtsbedingung in Deutschland ersichtlich erstmals 1302 4 Mit der Bedeutung als Einschrankung erschien sie erstmals 1505 in Kassel 5 Das Allgemeine Preussische Landrecht APL vom Juni 1794 enthielt bereits die heutigen Wesensmerkmale der Bedingung Soweit jemand uber eine Sache verfugen kann soweit kann er auch seiner Willenserklarung daruber Bedingungen beifugen APL I 4 99 Johann August von Hellfeld definierte 1798 praziser Eine Bedingung ist die einer Willenserklarung beigefugte Bestimmung darunter wodurch das daraus entstehende Recht von einem Ereignis welches eintreffen oder nicht eintreffen soll abhangig gemacht wird 6 Bernhard Windscheid verfasste 1851 die erste Monografie uber die Bedingung deren Inhalt das im Januar 1900 in Kraft getretene BGB ubernahm 7 Otto Heinrich Wendt brachte 1872 ein Lehrbuch heraus in welchem er Bedingungen nicht uberall fur zulassig hielt 8 Arten BearbeitenBedingungen kennt das Zivilrecht und das Verwaltungsrecht Zivilrecht Bearbeiten Als Bedingung bezeichnet man im Zivilrecht eine durch Parteiwille in ein Geschaft eingefugte Bestimmung welche die Rechtswirkungen des Geschafts von einem ungewissen zukunftigen Ereignis abhangig macht Im deutschen Zivilrecht ist die Bedingung in 158 BGB geregelt Auflosende Bedingung Bearbeiten Die auflosende oder auch resolutive Bedingung bestimmt einen Zustand bei dessen Eintritt ein Rechtsverhaltnis enden soll beispielsweise Der Lizenzvertrag endet sobald das letzte der lizenzierten Patente erlischt Geregelt ist die auflosende Bedingung in 158 Abs 2 BGB Mit einer auflosenden Bedingung lasst sich etwa ein Vertrag auf Zeit schliessen wenn der Endzeitpunkt an ein zukunftiges aber unsicheres Ereignis geknupft ist so liesse sich beispielsweise der Arbeitsvertrag mit einem teuren Fussballprofi fur den Fall auflosend bedingen dass der Verein in die zweite Liga absteigt falls dieser etwa befurchtet das Gehalt dann nicht mehr aufbringen zu konnen Aufschiebende Bedingung Bearbeiten Eine aufschiebende oder auch suspensive Bedingung ist eine Bedingung bei deren Eintritt ein Rechtsverhaltnis wirksam werden soll Im deutschen Recht ist die aufschiebende Bedingung in 158 Abs 1 BGB geregelt Bis zum Eintritt der Bedingung ist das Rechtsgeschaft schwebend unwirksam Sind die Geschaftsfahigkeit Verfugungsbefugnis oder der Erwerb kraft Rechtsscheins strittig kommt es stets auf den Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschafts an Eine nach Vornahme des Rechtsgeschafts jedoch vor Bedingungseintritt eintretende Geschaftsunfahigkeit Verfugungsbeschrankung oder fehlende Gutglaubigkeit ist demnach unbeachtlich Ein bekanntes Beispiel ist der Eigentumsvorbehalt der oftmals in Allgemeinen Geschaftsbedingungen enthalten ist Die Ubereignung der Kaufsache wird darin durch die Kaufpreiszahlung aufschiebend bedingt Erst wenn der Kaufer den Kaufpreis bezahlt hat wird er Eigentumer der Kaufsache Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt der Verkaufer Eigentumer Durch diese aufschiebende Bedingung entsteht ein Anwartschaftsrecht des Kaufers an der Kaufsache Potestativbedingungen und Wollensbedingungen Bearbeiten Potestativbedingungen sind Bedingungen deren Eintritt oder Nichteintritt allein vom Verhalten einer Partei abhangt Wollensbedingungen sind Bedingungen deren Eintritt oder Nichteintritt allein vom geausserten Willen des Erklarungsempfangers also einer Willenserklarung abhangt Beispiel dd Eine Anderungskundigung vgl 2 KSchG des Arbeitgebers wird fur den Fall ausgesprochen dass sich der Arbeitnehmer nicht zu einer Vertragsanderung bereit erklart Ob die Rechtsfolge der Kundigungserklarung eintritt hangt hierbei alleine vom Willen des Arbeitnehmers ab Potestativbedingungen sind grundsatzlich zulassig konnen aber im Einzelfall sittenwidrig sein 138 Abs 1 BGB wenn durch sie in den Kernbereich der Entscheidungsfreiheit einer Person insbesondere bei hochstpersonlichen Entscheidungen eingegriffen wird Dies wird z B angenommen wenn ein Schenkungsversprechen unter der Bedingung abgegeben wird dass der andere die Konfession wechsele oder sich von seiner Ehefrau scheiden lasse 9 Eine Wollensbedingung ist aber nur ausnahmsweise anzunehmen z B auch bei Einraumung eines Ankaufs oder Wiederkaufsrechts Bindet sich nur eine Vertragsseite wahrend sich die andere durch eine vermeintliche Wollensbedingung ihre Entscheidung vorbehalt liegt jedoch in der Regel ein Vertragsangebot mit verlangerter Bindungswirkung vor Unechte Bedingungen Bearbeiten Von den rechtsgeschaftlich vereinbarten Bedingungen sind die unechten Bedingungen zu unterscheiden die nicht von 158 ff BGB erfasst sind Zu diesen zahlen Die Scheinbedingung oder Gegenwartsbedingung lateinisch condicio in praesens vel praeteritum collata bzw relata beruht auf einem vergangenen oder gegenwartigen Zustand der den Beteiligten eines Rechtsgeschafts noch nicht bekannt ist sie ist keine Bedingung Beispielsweise ist die Formulierung wenn gestern die standesamtliche Trauung stattgefunden hat eine Scheinbedingung weil dieses Ereignis vergangenheitsbezogen und damit objektiv nicht mehr ungewiss ist Die Rechtsbedingung lateinisch condicio iuris ist die einem Geschaft von vorneherein eigentumliche Wirksamkeitsvoraussetzung Sie wiederholt lediglich gesetzliche Erfordernisse in Form einer Bedingung wenn das Betreuungsgericht den Gesellschaftsvertrag mit dem Minderjahrigen genehmigt und ist unschadlich Sie ist ebenfalls keine echte Bedingung Hierzu gehoren auch Bedingungen bei denen der Eintritt von einer Rechtsfrage abhangt z B ordentliche Kundigung fur den Fall der Unwirksamkeit einer ausserordentlichen Kundigung Genehmigung durch Dritte 185 Abs 2 BGB oder durch eine Behorde Innerprozessuale Bedingungen uber deren Eintritt das erkennende Gericht im Laufe des Verfahrens entscheidet z B Eventualanfechtung Eventualaufrechnung sowieZeitbestimmung Bearbeiten Tritt das kunftige Ereignis zu einem gewissen Zeitpunkt etwa bestimmtes Datum oder ungewissen Zeitpunkt etwa Tod einer Person ein so liegt eine Zeitbestimmung vor Grundsatz der Bedingungsfeindlichkeit Bearbeiten Unter Bedingungsfeindlichkeit versteht man das gesetzliche Verbot bestimmte Rechtsgeschafte unter einer Bedingung abzuschliessen Der Eintritt des mit dem Rechtsgeschaft beabsichtigten Erfolges darf also nicht von Faktoren abhangig sein die ausserhalb des Rechtsgeschaftes liegen und die zukunftig und ungewiss sind Grundsatzlich sind Rechtsgeschafte bedingungsfreundlich Folgende Beispiele sind dagegen Ausnahmen diese sind in der Regel auch befristungsfeindlich Kraft ausdrucklicher gesetzlicher Regelung z B Aufrechnung 388 S 2 BGB Auflassung 925 Abs 2 BGB Bestellung und Ubertragung eines Erbrechtes 1 Abs 4 11 Abs 1 Erbbauverordnung Begrundung und Aufhebung von Wohneigentum 4 Abs 2 S 2 WEG Eheschliessung 1311 BGB Vaterschaftsanerkennung 1594 Abs 3 BGB Sorgeerklarung 1626b Abs 1 BGB Annahme und Ausschlagung von Erbschaft oder Vermachtnis 1947 2180 Abs 2 S 2 BGB Entscheidung uber die Annahme des Amts als Testamentvollstrecker 2202 Abs 2 S 2 BGB Erteilung einer Prokura 50 Abs 2 HGB Bedingungen bei einem Indossament eines Wechsels Art 12 Abs 1 S 2 Wechselgesetz aus der Natur der Sache bei Gestaltungsgeschaften da dem Erklarungsempfanger keine Ungewissheit zuzumuten ist der bei einseitigen Gestaltungsrechten vorliegende und fur den Empfanger rechtsunsichere Schwebezustand soll durch die Ausubung des Gestaltungsrechts beendet und nicht durch einen anderen Schwebezustand ersetzt werden z B Anfechtung Kundigung u a 314 BGB allerdings Befristung i d R moglich oder gar erforderlich z B Kundigungsfristen bei Wohnungsmietvertragen oder bei Arbeitsverhaltnissen vgl etwa 573c 621 ff BGB Widerruf u a 355 BGB Widerspruch u a 574 BGB Rucktritt 346 BGB Genehmigung u a 182 BGBEine Ausnahme wird fur die Gestaltungsrechte gemacht wenn allein der Erklarungsempfanger den Bedingungseintritt herbeifuhren kann weil dann keine Ungewissheit herrscht Dies ist u a der Fall bei der Potestativbedingung oder der Anderungskundigung nicht moglich ist eine Anderungskundigung allerdings bei Wohnmietvertragen 557 BGB Ebenso ausgenommen von der Bedingungsfeindlichkeit sind innerprozessuale und Rechtsbedingungen Arbeitsvertrage konnen insbesondere nur nach Massgabe des Gesetzes uber Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsvertrage befristet werden Fur Wohnungsmietvertrage schranken die Regelungen des 572 Abs 2 und des 575 BGB die Bedingung und Befristungsmoglichkeiten ein Verwaltungsrecht Bearbeiten Im Verwaltungsrecht ist die Bedingung eine integrative Nebenbestimmung zu einem Verwaltungsakt 36 Abs 2 Nr 2 VwVfG Hierin wird der zivilrechtliche Rechtsbegriff der Bedingung ubernommen Der Verwaltungsakt wird erst mit Eintritt der Bedingung wirksam aufschiebende Wirkung oder verliert durch den Eintritt der Bedingung seine Wirksamkeit auflosende Wirksamkeit 10 Mit dem zukunftigen Ereignis beginnt oder endet die Wirkung das Gesetz spricht umschreibend von Eintritt oder der Wegfall einer Vergunstigung oder einer Belastung Schulbeispiel ist die vorsorgliche Einberufung Verwaltungsakt fur den zum Zeitpunkt der Einberufung noch nicht vorhandenen und deshalb ungewissen kunftigen Verteidigungsfall 11 Im Urteil stellte das Bundesverwaltungsgericht BVerwG klar dass der Einberufungsbescheid zwar bereits im Zeitpunkt seiner Zustellung wirksam geworden sei aussere Wirksamkeit 43 Abs 1 Satz VwVfG die innere Wirksamkeit also die von ihm ausgesprochenen Rechtswirkungen zu angeordneten Wehrubungen 6 Abs 6 WPflG und zu unbefristetem Wehrdienst im Verteidigungsfall 4 Abs 1 Nr 7 WPflG sollen aber erst im Bedingungsfall eintreten Denn 36 Abs 2 Nr 2 VwVfG lasse es zu nach pflichtmassigem Ermessen durch Nebenbestimmung den Eintritt einer Belastung von dem ungewissen Eintritt eines zukunftigen Ereignisses abhangig zu machen Das Ereignis kann auch in einem Verhalten des Adressaten des Verwaltungsaktes bestehen Potestativbedingung Im Unterschied zur Auflage 36 Abs 2 Nr 4 VwVfG kann der Eintritt einer Bedingung nicht mit Mitteln des Verwaltungsvollstreckungsrechts durchgesetzt werden BeispieleVon einer Gewerbeerlaubnis darf erst Gebrauch gemacht werden wenn eine bestimmte Qualifikation nachgewiesen wurde Potestativbedingung wie etwa die Erlaubnis aus 33 KWG Eine Erlaubnis zur Herstellung von Kriegswaffen eines Unternehmens erlischt wenn keine gemass den Anforderungen des Gesetzes genugend qualifizierte Person mehr beschaftigt wird auflosende Bedingung Aufschiebende Wirkung Bearbeiten Hauptartikel Aufschiebende Wirkung Die aufschiebende Wirkung betrifft Rechtsgebiete bei denen gegen Gerichtsurteile oder Verwaltungsakte noch Rechtsmittel zulassig sind Deren Rechtskraft ist bis zur vollstandigen Ausschopfung des Rechtswegs hinausgeschoben was materiell rechtlich einer aufschiebenden Bedingung gleichkommt Dieser Suspensiveffekt bewirkt dass die Entscheidung nicht rechtswirksam wird bevor uber das Rechtsmittel abschliessend entschieden ist Das trifft vor allem auf das Zwangsvollstreckungsrecht Strafprozessrecht Verwaltungsprozessrecht und das Verwaltungsverfahren zu International BearbeitenDas osterreichische Recht entspricht dem deutschen Recht Gemass 696 ABGB ist die Bedingung ein ungewisses Ereignis von dem ein Recht abhangig gemacht wird Die Bedingung ist aufschiebend wenn das zugedachte Recht erst nach ihrer Erfullung wirksam wird und auflosend wenn das zugedachte Recht bei ihrem Eintritt verloren geht Unverstandliche unbestimmte sowie gesetz oder sittenwidrige Bedingungen sind nach 697 ABGB unwirksam Auch in der Schweiz kennt man die aufschiebende Bedingung Art 151 OR bei welcher der Vertrag erst durch den Eintritt des noch ungewissen Ereignisses wirksam wird sowie die auflosende Bedingung Art 154 OR durch deren Erfullung die bei Vertragsschluss sofort eingetretene Wirkung des Vertrages nachtraglich aufgehoben wird Wird eine Bedingung in der Absicht beigefugt eine widerrechtliche oder unsittliche Handlung oder Unterlassung zu befordern so ist der bedingte Anspruch nichtig Art 157 OR Unterschieden wird zudem nach der Art des Ereignisses zwischen positiver und negativer Bedingung Die positive auch affirmative Bedingung wird verwirklicht und die unter Bedingung gestellte Rechtsfolge ausgelost wenn ein bestimmtes Ereignis eintritt wahrend die negative Bedingung sich beim Ausbleiben von Ereignissen verwirklicht Zudem unterscheidet man potestative willkurliche und kasuelle zufallige Bedingungen je nachdem ob der Eintritt der Bedingung von einer Partei beeinflusst werden kann oder nicht Kommt es auf eine blosse Willenserklarung an so spricht man von einer sogenannten Wollensbedingung Der franzosische Code civil CC kennt in Art 1304 CC die aufschiebende Bedingung franzosisch condition suspensive wenn mit ihrem Eintritt die Verpflichtung bedingungslos wird und die auflosende franzosisch condition resolutoire wenn ihr Eintritt das Erloschen der Verpflichtung bewirkt Einzelnachweise Bearbeiten Otto Palandt Jurgen Ellenberger BGB Kommentar 73 Auflage 2014 158 Rn 3 aufgezahlt in den Digesten des Papinian L 77 de Regulis Juris 50 17 77 unter anderem Mancipatio Acceptilatio Eheschliessung Erbschaftsantritt Ernennung eines Vormunds Option eines Sklaven lateinisch qui non recipiunt dient vel condicionem Ulrike Kobler Werden Wandel und Wesen des deutschen Privatrechtswortschatzes 2010 S 138 Eberhard von Kunssberg Richard Schroder Deutsches Rechtsworterbuch Band I 1914 1932 Sp 1358 Adolf Stolzel Geschichtsbuch der Stadt Cassel 1505 1506 1913 S 38 Samuel Gottfried Liekefett Praktischer Commentar uber die Pandekten nach dem Lehrbuch des Herrn Johann August von Hellfeld Band 6 1798 S 46 Bernhard Windscheid Die Wirkung der erfullten Bedingung 1851 S 1 ff Otto Heinrich Wendt Die Lehre vom bedingten Rechtsgeschaft 1872 S 164 ff Helmut Russmann Bedingungen und Befristungen Memento des Originals vom 26 Januar 2012 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot ruessmann jura uni sb de abgerufen am 29 Dezember 2011 Hans Uwe Erichsen Dirk Ehlers Hrsg Allgemeines Verwaltungsrecht 2006 S 645 ff BVerwGE 57 69 70Normdaten Sachbegriff GND 4177200 3 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bedingung Recht amp oldid 235423082