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Die Verfugungsbefugnis Verfugungsmacht Verfugungsberechtigung ist die rechtliche Macht uber einen Gegenstand Verfugungen treffen zu konnen Die Verfugungsbefugnis steht in der Regel dem Inhaber des Vollrechts vgl Eigentum zu Er wird Berechtigter oder Verfugungsberechtigter genannt Die Verfugungsbefugnis kann durch Ermachtigung Einwilligung 185 Abs 1 BGB auf einen anderen ubertragen werden Ein rechtsgeschaftliches Verfugungsverbot ist jedoch grundsatzlich ausgeschlossen 137 BGB Trifft jemand ohne Verfugungsmacht eine Verfugung uber einen Gegenstand ist diese grundsatzlich unwirksam Von diesem Grundsatz gibt es Ausnahmen So kann sich die Wirksamkeit der Verfugung bei fehlender Verfugungsbefugnis nach den Grundsatzen des gutglaubigen Erwerbs vom Nichtberechtigten gemass 932 ff BGB ergeben Gleiches gilt bei dem guten Glauben an den zu Unrecht im Grundbuch als Eigentumer Eingetragenen 892 BGB Auch ist eine Verfugung die ein durch einen falschen Erbschein ausgewiesener Nichterbe sog Scheinerbe trifft wirksam 2366 BGB Schliesslich kann die Verfugung auch gemass 185 Abs 2 BGB durch eine Genehmigung des Berechtigten wirksam werden Die Verfugungsbefugnis kann auch durch gesetzliche Vorschriften teilweise oder ganz auf einen anderen ubertragen werden z B im Fall der Insolvenz Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4129059 8 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verfugungsbefugnis amp oldid 232168421