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Unter Bestandteil versteht man im deutschen Sachenrecht den Teil einer Sache der nach naturlicher Verkehrsauffassung als zu der Hauptsache gehorig angesehen wird und nicht als selbstandige Sache eingestuft werden kann Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Arten 2 1 Einfache Bestandteile 2 2 Wesentliche Bestandteile 2 2 1 Kriterien 2 2 2 Eigenschaften 2 3 Zubehor 2 4 Mit einem Grundstuck verbundene Rechte 3 Scheinbestandteile 4 Rechtsfolgen 5 Schweiz und Osterreich 6 Siehe auch 7 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenEine einfache Sache setzt sich nicht aus individualisierbaren Bestandteilen zusammen 1 Hingegen besteht eine zusammengesetzte Sache aus mehreren physisch abgegrenzten und wahrnehmbaren Bestandteilen die an sich einer Selbstandigkeit fahig sein konnten Diese Bestandteile sind fur die Einheit und Funktionstuchtigkeit einer Sache erforderlich so dass fehlende einzelne Bestandteile die zusammengesetzte Sache weder vollstandig machen noch ihr Funktionieren ermoglichen Bei den einzelnen Bestandteilen stellt sich die Frage ob an ihnen Eigentums Rechte bestehen konnen Das BGB definiert den Bestandteilsbegriff nicht wohl aber die zusatzlichen Erfordernisse des wesentlichen Bestandteils in den 93 ff BGB 2 Eine feste Verbindung spricht nach der Verkehrsauffassung fur die Eigenschaft als Bestandteil ist jedoch nicht zwingend erforderlich Massgebend ist vielmehr der raumliche Zusammenhang und der Zweck der Verbindung letztlich entscheidend ist die wirtschaftliche Betrachtungsweise 3 Arten BearbeitenBestandteile gehoren zu einer Hauptsache zu der sie eine mehr oder weniger enge Verbindung aufweisen Das BGB unterscheidet deshalb zwischen einfachen Bestandteilen wesentlichen Bestandteilen Zubehor und mit dem Grundstuckseigentum verbundene Rechte Wegen der Komplexitat haben Rechtsprechung und Literatur sich besonders mit Grundstucken und Gebauden befasst Einfache Bestandteile Bearbeiten Die einfachen Bestandteile konnen von der Hauptsache getrennt werden ohne dass ihre wirtschaftliche Nutzung in ihrer bisherigen Art nach der Trennung eingeschrankt ist Einfache Bestandteile folgen gewohnlich dem Schicksal der Hauptsache Durch Trennung wird die Bestandteilseigenschaft allerdings aufgehoben und die bisherigen Bestandteile werden nunmehr fahig sich auch hinsichtlich ihrer rechtlichen Zugehorigkeit von der Hauptsache zu entfernen 4 Zu den einfachen Bestandteilen gehoren etwa serienmassig hergestellte Kfz Motoren in Neuwagen 5 und serienmassige Austauschmotoren in Gebrauchtwagen 6 Danach kann der Kraftfahrzeugmotor jederzeit als Antriebsmaschine fur andere Fahrzeuge oder stationar verwandt werden Die ubrigen Bestandteile sind nach dem Ausbau des Motors gleichfalls in der bisherigen Weise zu verwenden Es kann ein anderer Motor eingebaut und dadurch wieder ein betriebsfertiges Kraftfahrzeug geschaffen werden Wesentliche Bestandteile Bearbeiten Das Wort wesentlich bezieht sich nicht etwa auf die Gesamtsache also auf das was deren Wesen ausmacht sondern auf die Folgen einer gedachten Trennung Ziel der gesetzlichen Regelung ist es namlich dass eine Sache und ihre wesentlichen Bestandteile ein einheitliches rechtliches Schicksal haben sollen Aus wirtschaftlichen Grunden soll die nutzlose Zerstorung wirtschaftlicher Werte verhindert werden die eintreten wurde wenn Bestandteile voneinander getrennt werden die ihren wirtschaftlichen Zweck und damit ihren Wert nur in der von ihnen gebildeten Einheit haben 7 Der Rechtskreis der wesentlichen Bestandteile wird ausgedehnt durch 94 BGB und eingeschrankt durch 95 BGB Kriterien Bearbeiten Verbindung Trennung Abzustellen ist alleine darauf ob ein Bestandteil nach der Trennung noch in seiner bisherigen Art wirtschaftlich genutzt werden kann Dabei sind geringfugige Wertminderungen durch die Trennung unerheblich Eine feste physische Verbindung ist weder notwendig noch ausreichend um als wesentlicher Bestandteil eingeordnet zu werden 5 Es kommt darauf an ob ein Bestandteil durch die Trennung in seinem Wesen verandert wird Das hangt davon ab ob er nach der Trennung noch in der bisherigen Art wirtschaftlich genutzt werden kann 7 Im oben zitierten Austauschmotoren Urteil verneint der BGH die Frage ob ein serienmassig hergestellter Motor wesentlicher Bestandteil des Fahrzeuges ist Ein Bestandteil einer einheitlichen Sache werde dann wesentlich verandert wenn er in der bisherigen Weise nicht wirtschaftlich genutzt werden konne Die vom BGH fur technische Apparate und ihre Bestandteile herausgearbeiteten Voraussetzungen gelten auch im Verhaltnis zwischen Grundstucken und ihren Bestandteilen Fuhrt mithin die Trennung zur nicht nur geringfugigen Beschadigung oder Anderung der Wesensmerkmale der mit einem Grundstuck verbundenen Sache so gilt sie als wesentlicher Bestandteil des Grundstucks Verkehrsauffassung Ob es sich um einen wesentlichen Bestandteil eine selbstandige Sache innerhalb einer Sachgesamtheit oder um Zubehor handelt muss im Einzelfall nach der Verkehrsauffassung 8 und der naturlichen Betrachtungsweise unter Zugrundelegung eines technisch wirtschaftlichen Standpunktes beurteilt werden 7 Der Fortschritt der technischen Entwicklung und die Anderung der wirtschaftlichen Verhaltnisse sind zu berucksichtigen 5 Es ist daher moglich dass ein fruher als wesentlich angesehener Bestandteil wegen veranderter technischer oder wirtschaftlicher Verhaltnisse nicht mehr als wesentlich gilt Wesentliche Grundstucksbestandteile Die vom BGH fur technische Apparate und ihre Bestandteile herausgearbeiteten Voraussetzungen gelten auch fur Grundstucke und ihre Bestandteile Fuhrt die Trennung zur nicht nur geringfugigen Beschadigung oder Anderung der Wesensmerkmale der mit einem Grundstuck verbundenen Sache so gilt sie als wesentlicher Bestandteil des Grundstucks Die feste Verbindung ist nach der Verkehrsanschauung bei naturlicher Auffassung uber das Wesen den Zweck und die Beschaffenheit eines Gebaudes zu beurteilen 9 Diese Voraussetzung liegt vor wenn die Trennung zur Beschadigung oder Anderung der Wesensmerkmale der mit dem Grundstuck verbundenen Sache fuhrt sogar schon dann wenn die Trennung und Wiederzusammensetzung der Bestandteile mit unverhaltnismassig grossen Schwierigkeiten und nur durch Beschadigung und mit erheblichem Arbeitsaufwand erfolgen kann 5 Sind Gebaude mit dem Grundstuck fest verbunden so gelten sie als wesentliche Bestandteile des Grundstucks 94 Abs 1 BGB Gebaude sind Hauser und andere Bauwerke auch Tiefgaragen 10 Nach dem Bauordnungsrecht sind Gebaude selbstandig benutzbare uberdachte bauliche Anlagen die von Menschen betreten werden konnen und geeignet oder bestimmt sind dem Schutz von Mensch und Tier oder Sachen zu dienen 2 Abs 2 LandesbauO NRW Die wesentlichen Bestandteile des Gebaudes werden auch zu solchen des Grundstuckes 11 Zu den wesentlichen Bestandteilen gehoren ferner alle zur Herstellung eines Gebaudes eingefugten Sachen ohne die das Gebaude nach der Verkehrsauffassung als nicht fertiggestellt gilt 11 Fur Gegenstande die der Ausstattung oder Einrichtung des Bauwerks dienen gilt dies nur dann wenn nach der Verkehrsanschauung erst deren Einfugung dem Gebaude ein bestimmtes Geprage gibt 9 oder wenn sie dem Baukorper besonders angepasst sind und deswegen mit ihm eine Einheit bilden 12 Durch die moderne Heiztechnik sind Zentralheizungs und Warmwasseranlagen ungeachtet der leichten Losbarkeit oder Austauschbarkeit der einzelnen Heizkorper wesentliche Bestandteile der Wohnhauser und daher auch wesentliche Bestandteile eines solchen Gebaudes 9 Bei Berucksichtigung der Entwicklung der Heiztechnik und der Anforderungen an neuzeitliche Wohnverhaltnisse wird davon ausgegangen dass Zentralheizungsanlagen in ihrer Gesamtheit wesentliche Bestandteile neuzeitlich eingerichteter Wohnhauser darstellen und zwar auch bei nachtraglichem Einbau 13 Kuchenherde sind wesentliche Bestandteile einer Wohnung nach 94 Abs 2 BGB da ein modernes Mietshaus ohne Kucheneinrichtung nach der Verkehrsauffassung unvollstandig ist 14 ein Einbauschrank ist weil speziell angefertigt und deshalb an anderer Stelle nicht brauchbar schon nach 93 BGB wesentlicher Bestandteil Ausnahme wenn vom Mieter eingebaut dann Scheinbestandteil nach 95 BGB Leitungen die im Boden verlaufen sind wesentliche Bestandteile des Grundstucks sofern sie nicht in Ausubung eines Rechtes an dem fremden Grundstuck 95 Abs 1 Satz 2 BGB etwa aufgrund einer beschrankten personlichen Dienstbarkeit 1090 BGB verlegt worden sind Eigenschaften Bearbeiten Art und beabsichtigte Dauer der Verbindung Die Sachen mussen durch Verbindung ihre bisherige Selbstandigkeit verlieren 15 Diese Verbindung muss zu einer gegenseitigen technisch physikalischen Abhangigkeit fuhren und auf Dauer vorgesehen sein Allerdings genugt auch eine lose Verbindung wenn dies im Verkehr als eine einzige Sache angesehen wird 8 Bei einer Maschine ist danach erforderlich dass sie allgemein als Teil eines Fabrikgebaudes aufgefasst wird Grad der Anpassung der bisher selbstandigen Sachen aneinander Je starker verschiedene Sachen technisch wirtschaftlich aufeinander abgestimmt sind umso wahrscheinlicher ist ihre Einordnung als wesentlicher Bestandteil Die Voraussetzung ist immer dann erfullt wenn technische Installationen individuell auf Gebaude angepasst sind insbesondere Aufzuge oder Heizungsanlagen die deswegen mit dem Baukorper eine Einheit bilden 16 wirtschaftlicher Zusammenhang Die wesentliche Bedeutung einer Maschine fur den Betrieb genugt allein nicht fur die Klassifizierung als wesentlicher Bestandteil 16 Erst die bauliche Abstimmung aufeinander und die untrennbare Einheit mit dem Grundstuck machen Maschinen zu wesentlichen Bestandteilen 17 Wenn nach der Trennung eine wirtschaftliche Nutzung in der bisherigen Art nicht mehr moglich ist spricht dies fur die Eigenschaft als wesentlicher Bestandteil Zubehor Bearbeiten Hauptartikel Zubehor Zubehor weist eine gewisse raumliche Verbindung zur Hauptsache auf und ubt ihr gegenuber eine dienende Funktion aus Der um einheitliche Rechtsprechung besorgte BGH hat die Kriterien festgelegt mit deren Hilfe eine Abgrenzung erleichtert wird Auch infolge technischen Fortschritts und sich andernder Verkehrsauffassung konnen im Einzelfall Zweifel uber die Eigenschaften einer Sache entstehen Diese Abgrenzungsprobleme tauchen jedoch nicht nur zu Beginn auf sondern konnen auch jederzeit durch technische oder technisch bauliche Veranderungen jederzeit neu aufkommen Mit einem Grundstuck verbundene Rechte Bearbeiten Auch die mit dem Eigentum an einem herrschenden Grundstuck verbundenen Rechte gehoren zu den Bestandteilen wenn sie also dem jeweiligen Eigentumer eines Grundstucks zustehen Diese Rechte sind wesentliche nicht abtrennbare Bestandteile des Grundstucks 96 BGB und aus dem Grundbuch ersichtlich Auch hier gilt dass etwa die als Grunddienstbarkeit eingetragenen Wege und Leitungsrechte 1018 BGB wesentliche nicht abtrennbare Bestandteile des herrschenden Grundstucks darstellen 18 Daraus folgt dass diese Rechte von den Rechten ergriffen werden mit denen das herrschende Grundstuck belastet ist Auf diesem lastende Hypotheken und Grundschulden erstrecken sich auf die subjektiv dinglichen Rechte 1120 1192 Abs 1 BGB diese haften den Hypotheken und Grundschuldglaubigern Scheinbestandteile BearbeitenScheinbestandteile gehoren nicht zu den Bestandteilen denn 95 BGB ist eine Ausnahme zu den 93 und 94 BGB Scheinbestandteile sind Sachen die lediglich zu einem vorubergehenden Zweck mit einem Grundstuck oder Gebaude verbunden worden sind oder Sachen die in Ausubung eines Rechtes mit dem Grundstuck verbunden wurden Ein vorubergehender Zweck kann auch 20 Jahre bedeuten die Ausubung eines Rechts muss ein dingliches Recht am Grundstuck wie Erbbaurecht Niessbrauch oder Dienstbarkeit sein 19 Scheinbestandteile gehoren weder zu den wesentlichen noch uberhaupt zu den Bestandteilen sondern gelten als selbstandige bewegliche Sache Massgeblich ist dass der spatere Wegfall der Verbindung mit der Hauptsache von vorneherein in Aussicht genommen oder nach Art des Zwecks zu erwarten ist Hierzu gehoren Tribunen Baucontainer vom Mieter vorubergehend in die Mietwohnung eingefugte Sachen oder die Datsche auf einem gepachteten Grundstuck Rechtsfolge ist dass sie weder als Zubehor noch als wesentlicher Bestandteil eines Grundstucks anzusehen sind und deshalb nicht fur Grundpfandrechte haften und im Zweifel auch nicht mit dem Grundstuck verkauft werden konnen Allerdings haften sie im Rahmen eines Vermieterpfandrechts Rechtsfolgen BearbeitenBestandteile folgen dem rechtlichen Schicksal der Hauptsache zu der sie gehoren Wesentliche Bestandteile sind sonderrechtsunfahig sie teilen notwendig die dingliche Rechtslage der Hauptsache Eigentum und sonstige dingliche Rechte teilen sie mit der Hauptsache bei Grundstucken regelt dies 946 BGB bei beweglichen Sachen 947 BGB Die Sonderrechtsunfahigkeit hat insbesondere Bedeutung fur Kreditsicherheiten da ein Eigentumsvorbehalt untergeht wenn die mit ihm belastete Sache zum wesentlichen Bestandteil wird 20 Werden umgekehrt bisher selbstandige Sachen durch feste Verbindung oder Einfugung zu wesentlichen Bestandteilen einer Hauptsache erloschen die an ihnen bestehenden Rechte insbesondere Eigentumsvorbehalt und Sicherungsubereignung 946 BGB Solange Zubehor zu einer rechtlich unbelasteten Hauptsache gehort ist es sonderrechtsfahig kann also ubereignet oder gepfandet werden Ist jedoch ein Grundstuck mit einer Grundschuld belastet so haftet das Grundstuckszubehor mit 1120 BGB Schweiz und Osterreich BearbeitenBestandteil einer Sache ist nach Art 642 ZGB alles was nach der am Orte kantonales Recht ublichen Auffassung zu ihrem Bestand gehort und ohne ihre Zerstorung Beschadigung oder Veranderung nicht abgetrennt werden kann Fur die Unterscheidung zwischen selbstandigen und unselbstandigen Bestandteilen ist die wirtschaftliche Moglichkeit der Absonderung und Wiederherstellung einer selbstandigen Sache entscheidend Eine erdfeste mauerfeste nietfeste und nagelfeste Verbindung hat noch nicht die Schaffung eines unselbstandigen Bestandteiles zur Folge 21 Fur die Unterscheidung zwischen selbstandigen und unselbstandigen Bestandteilen ist die wirtschaftliche Moglichkeit der Absonderung und Wiederherstellung einer selbstandigen Sache entscheidend 22 Siehe auch BearbeitenBestand Recht Einzelnachweise Bearbeiten Hans Josef Wieling Sachenrecht Band 1 Sachen Besitz und Rechte an beweglichen Sachen 2006 S 56 Haimo Schack BGB Allgemeiner Teil 2013 S 47 BGH Urteil vom 11 November 2011 Az V ZR 231 10 Volltext BGHZ 191 285 288 Louis Busch Das Burgerliche Gesetzbuch mit besonderer Berucksichtigung der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofes 1977 S 69 a b c d BGH Urteil vom 8 Oktober 1955 Az IV ZR 116 55 Volltext Memento des Originals vom 23 November 2018 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen 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