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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Das Bauordnungsrecht in Deutschland ist neben dem Bauplanungsrecht ein Teilbereich des offentlichen Baurechts und steht im Wesentlichen unter der Hoheit der deutschen Lander Es wird von ihnen insbesondere in den Landesbauordnungen geregelt Es befasst sich mit den baulich technischen Anforderungen an die Bauvorhaben und regelt in erster Linie die Abwehr von Gefahren die von der Errichtung dem Bestand und der Nutzung baulicher Anlagen ausgehen Die Bauordnungen der Lander enthalten die Regelungen zum Baugenehmigungsverfahren und zur Bauaufsicht Daruber hinaus enthalten die Landesbauordnungen auf Grundlage des Baugesetzbuches bauliche Gestaltungsbestimmungen die entweder im Rahmen eines Bebauungsplanes oder auf Grundlage anderer Satzungen erlassen werden konnen Gegenstand des Bauordnungsrechts sind Vorschriften uber die Errichtung Anderung und den Abbruch von baulichen Anlagen insbesondere von Gebauden Perspektive ist dabei dass einzelne Gebaude in technischer und architektonischer Hinsicht nicht die gesamte Bebauung einer Strasse eines Stadtviertels oder gar einer ganzen Gemeinde verursachen diese Gegenstande werden vom Bauplanungsrecht auch als Stadtebaurecht bezeichnet geregelt In Deutschland liegt das Bauordnungsrecht in der Gesetzgebungskompetenz der Bundeslander Alle Lander haben dementsprechend eigene Bauordnungen erlassen Trotz der Bezeichnung Bauordnung handelt es sich um ein Gesetz im formellen Sinne Stellung des Bauordnungsrecht im Gesamtgefuge Raumplanung und BaurechtWesentliche Funktionen des Bauordnungsrechts sind Gefahrenabwehr im Baubereich Das Bauordnungsrecht stellt Anforderungen an die Beschaffenheit baulicher Anlagen um Gefahren insbesondere fur Leben und Gesundheit zu vermeiden Dies sind z B Anforderungen an die Standsicherheit von Gebauden an die Beschaffenheit von Baumaterialien oder an den baulichen Brandschutz Gewahrleistung der Einhaltung anderer gesetzlicher Bestimmungen Die Erteilung einer Baugenehmigung setzt die Einhaltung aller fur das Bauvorhaben einschlagigen offentlich rechtlichen Vorschriften voraus auch solcher die nicht Gegenstand des Bauordnungsrechts sind z B solche an den baulichen Warmeschutz Die Einhaltung wird entweder im Baugenehmigungsverfahren uberpruft oder muss vom Bauwilligen nachgewiesen werden Gewahrleistung sozialer Mindeststandards Das Bauordnungsrecht stellt Mindestanforderungen an Aufenthaltsraume und Wohnungen unter dem Gesichtspunkt des Gesundheitsschutzes und seit neuestem auch unter dem Gesichtspunkt der Barrierefreiheit Zuganglichkeit fur in ihrer Mobilitat Behinderte Vollzug der Bauleitplanung Baugenehmigungen durfen nur erteilt werden wenn das Bauvorhaben den jeweils anwendbaren Bestimmungen und Festsetzung der Bauleitplanung nicht widerspricht Verhutung von Verunstaltungen Das Bauordnungsrecht verbietet Baugestaltungen die verunstaltend wirken Darin liegt einerseits die Gefahr dass Baubehorden Geschmack verordnen konnen wenn sie von ihrer Befugnis keinen zuruckhaltenden Gebrauch machen andererseits lassen sich architektonische Ausreisser nicht konkreter beschreiben Weblinks BearbeitenFelix Ekardt Klaus Beckmann Kristin Schenderlein Abschied von der Baugenehmigung Selbstregulierung versus modernes Ordnungsrecht Neue Justiz 2007 S 481 487Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4112677 4 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bauordnungsrecht amp oldid 231733983