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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Die Bauaufsicht im Sinne des offentlichen Rechts wird von den Bauaufsichtsbehorden wahrgenommen die mit dem Vollzug des Bauordnungs und Bauplanungsrechts befasst sind Das Bauordnungsrecht ist in Deutschland Landesrecht d h es wird von jedem Bundesland eigenstandig in den Landesbauordnungen geregelt Die Bauaufsicht ist Teil des Ordnungsrechts und dient der Gefahrenabwehr Die Bauaufsichtsbehorden haben im Rahmen ihrer Aufgaben die erforderlichen Massnahmen zu treffen Welche Behorden fur die Bauaufsicht zustandig sind wird durch die jeweiligen Landesbauordnungen bestimmt Meist sind jedoch die Landkreise und die kreisfreien Stadte zustandig In einigen Bundeslandern wie z B Baden Wurttemberg haben auch grossere kreisangehorige Gemeinden die Zustandigkeit fur die Bauaufsicht Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4004699 0 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bauaufsicht amp oldid 178097786