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Unter Landesrecht wird in Deutschland und Osterreich das Recht eines Gliedstaates Land Bundesland in Abgrenzung zu dem vom Gesamtstaat Bund gesetzten Bundesrecht verstanden Wenn es um einen bestimmten Regelungsbereich geht zum Beispiel um das Hochschulrecht bezeichnet Landesrecht auch die Gesamtheit des einschlagigen Landesrechts aller Lander in Abgrenzung zum Bundesrecht Das Nebeneinander von Bundesrecht und Landesrecht ist Ausdruck des Foderalismusprinzips Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1 1 Unterschiede zwischen den Landern 1 1 1 Landesverfassungsrecht 1 1 2 Landesverwaltungsrecht 1 2 Gesetzessammlungen 1 3 Weblinks 2 Osterreich 2 1 Verwaltungsorganisation 3 EinzelnachweiseDeutschland BearbeitenIn Deutschland hat der Bund die Gesetzgebungskompetenz fur die meisten wichtigen Rechtsbereiche In diesen Bereichen hatte bis 2006 Bundesrecht nach Art 31 des Grundgesetzes GG stets Vorrang vor dem Landesrecht Dieser Grundsatz wurde durch die Foderalismusreform in einigen Rechtsbereichen aufgeweicht Art 72 Abs 3 GG Unterschiede zwischen den Landern Bearbeiten Landesverfassungsrecht Bearbeiten Die Landesverfassungen der einzelnen Lander unterscheiden sich erheblich Wahrend in einem christlich gepragten Land wie Nordrhein Westfalen die Ehrfurcht vor Gott zu wecken als vornehmstes Ziel der Erziehung in der Landesverfassung verankert ist hat Bremen ein Grundrecht auf Arbeit vorgesehen Schleswig Holstein hatte als einziges deutsches Land bis 2007 kein Landesverfassungsgericht Stattdessen wies Art 44 der Landesverfassung Schleswig Holsteins in Verbindung mit Art 99 GG dem Bundesverfassungsgericht die Stellung als Verfassungsgericht fur das Land Schleswig Holstein zu wobei jedoch keine Landesverfassungsbeschwerde ermoglicht wurde Art 44 n F erlaubt in Schleswig Holstein jetzt die Kommunal nicht aber die Individualverfassungsbeschwerde VerwaltungsaufbauLandesverwaltungsrecht Bearbeiten Im Rahmen der Verwaltungsorganisation kann unterschieden werden zwischen Landern mit zweistufigem Verwaltungsaufbau und solchen mit dreistufigem Aufbau siehe auch Landesbehorde Lander mit zweistufigem Verwaltungsaufbau sind Brandenburg Bremen Mecklenburg Vorpommern Niedersachsen seit 1 Januar 2005 Rheinland Pfalz seit 1 Januar 2000 das Saarland Sachsen Anhalt seit 1 Januar 2004 Schleswig Holstein und Thuringen In Sachsen Anhalt Berlin und Thuringen existiert zudem jeweils ein Landesverwaltungsamt mit landesweiter Zustandigkeit Dreistufig ist die Verwaltungsstruktur in Baden Wurttemberg Bayern Hessen Nordrhein Westfalen und Sachsen Diese Lander haben Regierungsbezirke als Mittelbehorden eingerichtet Im Vergleich der Verwaltungsverfahren ist zu bemerken dass der Aufbau des allgemeinen Verwaltungsverfahrens des Landes Schleswig Holstein im Landesverwaltungsgesetz LVwG stark von den Verwaltungsverfahrensgesetzen VwVfG des Bundes und der ubrigen Lander abweicht Dies ist historisch bedingt das LVwG wurde 1967 erlassen das VwVfG des Bundes erst 1976 Die VwVfG der ubrigen Lander haben das VwVfG des Bundes entweder ubernommen Baden Wurttemberg LVwVfG Bayern BayVwVfG Brandenburg VwVfGBbg Bremen BremVwVfG Hamburg HmbVwVfG Hessen HVwVfG Mecklenburg Vorpommern VwVfG M V Nordrhein Westfalen VwVfG NRW Saarland SVwVfG Sachsen Anhalt VwVfG LSA und Thuringen ThurVwVfG oder verweisen darauf Berlin Niedersachsen NVwVfG Rheinland Pfalz LVwVfG Sachsen SachsVwVfG Abweichungen ergeben sich hier lediglich im jeweiligen Anwendungsbereich den Schlussvorschriften eventuellen Ausnahmen oder im Wortlaut Siehe auch Gesamtgemeinde Gesetzessammlungen Bearbeiten Fur jedes Landesrecht gibt es eine Gesetzessammlung Angegeben ist dasjenige Standardwerk das jeweils im Ersten juristischen Staatsexamen allein als Hilfsmittel zugelassen ist Baden Wurttemberg Durig Gesetze des Landes Baden Wurttemberg Loseblattsammlung Bayern Ziegler Tremel Gesetze des Freistaates Bayern Loseblattsammlung Berlin Nikolaus Trojahn Die Gesetze uber die Berliner Verwaltung Brandenburg von Brunneck Hartel Dombert Landesrecht Brandenburg Bremen Schefold Ernst Stauch Landesrecht Bremen Textsammlung Hamburg Ulrich Ramsauer Hamburgische Gesetze Loseblattsammlung 1 Hessen Fuhr Pfeil Hessische Verfassungs und Verwaltungsgesetze Loseblattsammlung Nordrhein Westfalen von Hippel Rehborn Gesetze des Landes Nordrhein Westfalen Loseblattsammlung Schleswig Holstein Bernd Hoefer Gesetze des Landes Schleswig Holstein 6 Auflage 2016Weblinks Bearbeiten Landesrecht Baden Wurttemberg Landesrecht Bayern Landesrecht Berlin Landesrecht Brandenburg Landesrecht Bremen Landesrecht Hamburg Landesrecht Hessen Landesrecht Mecklenburg Vorpommern Landesrecht Niedersachsen Landesrecht Nordrhein Westfalen Landesrecht Rheinland Pfalz Landesrecht Saarland Landesrecht Sachsen Landesrecht Sachsen Anhalt Landesrecht Schleswig Holstein Landesrecht Thuringen Recherchemoglichkeiten zu den LandesrechtenOsterreich BearbeitenIn Osterreich hat der Bund die Gesetzgebungskompetenz fur die meisten wichtigen Materien Das Bundes Verfassungsgesetz B VG sieht jedoch mit Art 15 Abs 1 B VG eine Generalklausel zugunsten der Lander vor Ihnen werden alle Materien zugewiesen die nicht ausdrucklich durch die Bundesverfassung dem Bund zugeordnet werden Dies gilt sowohl fur die Gesetzgebung als auch fur die Vollziehung Landesgesetze werden vom Landtag beschlossen Den Weg der Gesetzgebung bestimmt die Landesverfassung des jeweiligen Landes Fur die Landesverfassungen sieht Art 99 Abs 1 B VG die relative Verfassungsautonomie vor das heisst die Lander sind in ihrer Verfassungsgesetzgebung frei solange die Landesverfassungsgesetze nicht gegen geltendes Bundesverfassungsrecht verstossen Verwaltungsorganisation Bearbeiten Grundsatzlich wird die Regelung des Verwaltungsverfahrens als Annexmaterie betrachtet das heisst der zur Gesetzgebung fur die Grundmaterie befugte Gesetzgeber ist auch kompetent zur Erlassung der entsprechenden Verfahrensvorschriften Der Bund hat jedoch von seiner Bedarfskompetenz in Art 11 Abs 2 B VG Gebrauch gemacht um das Verwaltungsverfahren einheitlich zu regeln Auf dieser Grundlage stehen das EGVG AVG VStG und VVG Die Lander durfen von diesen Grundsatzen abweichen wenn und insoweit dies zur Regelung der Materie notwendig ist Der VfGH sieht das Kriterium der Notwendigkeit eng und legt es als unerlasslich aus 2 Zusatzlich zu den einfachgesetzlichen Regelungen gibt es auch einige Vorschriften im B VG selbst die als ubergeordnetes Recht vorgehen Der Instanzenzug erstreckt sich grundsatzlich das heisst wenn der Materiengesetzgeber nichts anderes bestimmt von der Bezirksverwaltungsbehorde Bezirkshauptmann oder Burgermeister in Statutarstadten als erste Instanz zur Landesregierung als zweite Instanz Weitere Instanz ist der Verwaltungsgerichtshof Einzelnachweise Bearbeiten Im Staatsexamen sind hier nur zwei gebundene Kurzausgaben zugelassen VfSlg 15 351 1998 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4034271 2 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Landesrecht amp oldid 229979490