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Eine Statutarstadt in juristischen Texten Stadt mit eigenem Statut ist in Osterreich eine Stadt die sich von den ubrigen Gemeinden durch ein eigenes landesgesetzlich erlassenes Stadtstatut oder Stadtrecht auszeichnet das jene Fragen regelt die fur die ubrigen Gemeinden in der Gemeindeordnung geregelt werden Eine zweite Besonderheit ist dass diese Stadte keinem von einer Bezirkshauptmannschaft verwalteten politischen Bezirk angehoren sondern dass der Burgermeister als Bezirksverwaltungsbehorde tatig wird 1 Zurzeit gibt es 15 Stadte mit eigenem Statut wobei Wien gleichzeitig Bundesland einen Sonderfall darstellt Im Burgenland ist nach ungarischer Tradition die Bezeichnung Freistadt ublich Inhaltsverzeichnis 1 Organisation und Kompetenzen 1 1 Rechtliche Grundlagen 1 2 Rechtliche Besonderheiten 2 Geschichte 3 Liste 4 Siehe auch 5 EinzelnachweiseOrganisation und Kompetenzen BearbeitenRechtliche Grundlagen Bearbeiten Statutarstadt Osterreich Osterreich Eisenstadt Graz Innsbruck Klagenfurt am Worthersee Krems an der Donau Linz Rust Salzburg St Polten Steyr Villach Waidhofenan derYbbs Wels Wien WienerNeustadtAlle 15 Statutarstadte in OsterreichIn Osterreich sind alle Gemeinden aufgrund der Bundesverfassung grundsatzlich gleich organisiert unabhangig davon ob die Gemeinde etwa eine industrielle Grossstadt ist oder eine landwirtschaftliche Kleingemeinde Diese Fiktion der Einheitsgemeinde war fur die Stadte mit eigenem Statut die zum Teil schon in der Monarchie besondere Rechte hatten nicht zu halten 2 Gemass Art 116 Abs 3 B VG ist einer Gemeinde mit mehr als 20 000 Einwohnern auf ihren Antrag hin durch Landesgesetz ein eigenes Statut zu verleihen wenn Landesinteressen dadurch nicht gefahrdet werden Ein solcher Gesetzesbeschluss durfte bis 31 Janner 2019 nur mit Zustimmung der Bundesregierung kundgemacht werden 3 Diese Bestimmung wurde durch die Gemeindeverfassungsnovelle 1962 eingefuhrt Bereits bestehende Statutarstadte also insbesondere auch solche mit unter 20 000 Einwohnern namlich Eisenstadt Waidhofen an der Ybbs und Rust blieben bestehen So wurden samtliche zuvor bereits bestehenden Statutarstadte ubergeleitet die einzige Verleihung eines neuen Statuts fand noch vor dem Inkrafttreten des Art 116 Abs 3 B VG statt per 1 Janner 1964 an Wels Statutarstadte sind grundsatzlich bevolkerungsreiche Stadte mit uberregionaler Bedeutung So sind etwa alle Landeshauptstadte ausser Bregenz Stadte mit eigenem Statut Vorarlberg ist das einzige Bundesland ohne eine Statutarstadt Abzugrenzen sind die Statutarstadte von den Stadtgemeinden die ausser dem Titel Stadt uber keine besondere Rechtsstellung verfugen Rechtliche Besonderheiten Bearbeiten Die Stadte mit eigenem Statut weisen gegenuber den Einheitsgemeinden rechtliche Besonderheiten auf Dies ist zunachst das eigene Stadtrecht Statut als Sonderorganisationsgesetz in dem der Landesgesetzgeber der Stadt eine massgeschneiderte Verfassung verleihen kann Etwa kennen die Statute fur Linz Wels und Steyr verglichen mit der oberosterreichischen Gemeindeordnung eine wesentlich weniger strenge Gemeindeaufsicht durch das Land Oberosterreich zusatzliche Organe wie den Magistrat und die einzelnen Mitglieder des Stadtsenates und eine ganzlich andere Zustandigkeitsordnung In den Stadten mit eigenem Statut ist als Hilfsorgan der Magistrat mit dem Magistratsdirektor als Leiter eingerichtet Der Magistratsdirektor muss das Studium der Rechtswissenschaften abgeschlossen haben Er ist kraft Verfassung Leiter des inneren Dienstes Dies bedeutet dass er in Angelegenheiten der Organisation der personellen Mittel und der Sachmittel und Vorsorge fur den einheitlichen und geregelten Geschaftsgang siehe etwa 37 Abs 3 Statut fur die Landeshauptstadt Linz 1992 Leitungs und Weisungsbefugnisse hat ohne unmittelbar mit dem Burgermeister als Vorstand des Magistrates Rucksprache halten zu mussen In Ausubung dieser Leitungsfunktion durfen jedoch keine Rechte oder Pflichten begrundet oder abgeandert werden Bereich normloser Verwaltungsakte der inneren Verwaltungsorganisation 4 Ein weiterer Unterschied ist dass fur Stadte mit eigenem Statut kraft Verfassung keine Bezirkshauptmannschaft zustandig ist Die Aufgaben der Bezirksverwaltungsbehorde nimmt stattdessen der Burgermeister im ubertragenen Wirkungsbereich wahr Er ist daher etwa fur die Bewilligung von Betriebsanlagen und die Durchfuhrung bestimmter Verwaltungsstrafverfahren zustandig Mit Ausnahme der Stadte Krems und Waidhofen an der Ybbs fungieren in Stadten mit eigenem Statut die Landespolizeidirektionen als Sicherheitsbehorde erster Instanz und nimmt damit eine Aufgabe wahr die sonst der Bezirksverwaltungsbehorde zukommt Dies hat mit der Stellung als Statutarstadt nicht unmittelbar etwas zu tun da einerseits die erwahnten Stadte von dieser Regelung ausgenommen sind und die Landespolizeidirektionen auch in den Stadtgemeinden Leoben und Schwechat als Sicherheitsbehorde I Instanz tatig werden Die Sicherheitsbehorde erster Instanz ist insbesondere fur den Vollzug des Sicherheitspolizeigesetzes des Versammlungsrechts des Vereinsrechts und des Waffenrechts zustandig Bis auf die Statutarstadte Rust Waidhofen an der Ybbs und Wien sind alle Statutarstadte Sitz von mindestens einer Bezirkshauptmannschaft eines Nachbarbezirkes in Linz sind es mit der Bezirkshauptmannschaft Linz Land und Urfahr Umgebung zwei Geschichte BearbeitenAlteste Statutarstadte sind Graz Landeshauptstadt der Steiermark Klagenfurt Landeshauptstadt von Karnten Innsbruck Landeshauptstadt von Tirol und bis 1919 auch Bozen Trient und Rovereto Linz Landeshauptstadt von Oberosterreich Salzburg sowie Wien Bundeshauptstadt von Osterreich die alle bereits 1850 ein eigenes Statut verliehen bekamen soweit sie es nicht schon seit langem besassen Die burgenlandischen Stadte Eisenstadt und Rust waren seit dem 17 Jahrhundert als ungarische Freistadte definiert Jungste Statutarstadt ist Wels in Oberosterreich seit 1 Janner 1964 Der Stadt wurde im Zusammenhang mit der Gemeindeverfassungsnovelle 1962 aber noch vor deren Inkrafttreten ein eigenes Statut verliehen Die Verleihungsjahre und vorgange sind in der Liste der Stadte im Detail angefuhrt Zahlreiche Gemeinden die keine Statutarstadte sind haben heute mehr als 20 000 Einwohner Es werden aber keine Antrage auf Verleihung eines Statutes gestellt In der Vergangenheit war dafur sicherlich ein Grund dass die Besorgung der Bezirksverwaltungsaufgaben im Finanzausgleich nur unzureichend abgegolten worden ist 2014 versuchte die uberparteiliche Burgerplattform Kernraumfusion zu erwirken dass durch Fusion von neun steirischen Gemeinden im Bezirk Voitsberg eine neue Stadt entsteht die auch den Status einer Statutarstadt erlangen soll 5 Ebenso stand im Zuge der Ende 2016 durchgefuhrten Auflosung des Bezirks Wien Umgebung die Umwandlung der Stadt Klosterneuburg zu einer Statutarstadt neben anderen Optionen zur Diskussion wurde aber nicht realisiert 6 Als Interessenvertretung der Stadte und grosseren Gemeinden einschliesslich der Statutarstadte fungiert der von ihnen finanzierte Osterreichische Stadtebund Liste Bearbeiten Stadt Name der Stadt Wappen Stadtwappen Kfz Kfz Kennzeichen Bundesland Name des Bundeslandes Karte Die Lage der Stadt in Osterreich Einw Einwohner Stand 1 Janner 2023 7 Flache in km Flache in Quadratkilometern Stand 31 Dezember 2019 Dichte Ew km Anzahl der Einwohner pro Quadratkilometer Statut seit Verleihungsjahr des Statuts und Quelle dazu GKZ Amtlicher Gemeindeschlussel Gemeindekennzahl Bild Ein Bild aus der StadtStadt Wap pen Kfz Bundesland Karte Einw Flachein km Dichte Ew km Statut seit GKZ BildEisenstadt A 1 b E b Burgenland Statutarstadt Osterreich Osterreich 15 729 42 88 367 1921 8 10101 Graz b G b Steiermark Statutarstadt Osterreich Osterreich 298 479 127 57 2340 1850 9 60101 Innsbruck b I b Tirol Statutarstadt Osterreich Osterreich 131 358 104 91 1252 1850 10 70101 Klagenfurtam Worthersee b K b Karnten Statutarstadt Osterreich Osterreich 104 332 120 12 869 1850 11 20101 Krems an der Donau b KS b Niederosterreich Statutarstadt Osterreich Osterreich 25 271 51 66 489 1938 12 30101 Linz b L b Oberosterreich Statutarstadt Osterreich Osterreich 210 118 95 99 2189 1850 13 40101 Rust A 2 b E b Burgenland Statutarstadt Osterreich Osterreich 1 964 20 01 98 1921 8 10201 Salzburg b S b Salzburg Statutarstadt Osterreich Osterreich 156 619 65 65 2386 1850 14 50101 St Polten b P b Niederosterreich Statutarstadt Osterreich Osterreich 57 639 108 44 532 1922 15 30201 Steyr b SR b Oberosterreich Statutarstadt Osterreich Osterreich 37 917 26 56 1428 1867 16 40201 Villach b VI b Karnten Statutarstadt Osterreich Osterreich 65 135 134 99 483 1932 17 20201 Waidhofenan der Ybbs b WY b Niederosterreich Statutarstadt Osterreich Osterreich 11 126 131 56 85 1869 18 30301 Wels b WE b Oberosterreich Statutarstadt Osterreich Osterreich 64 385 45 92 1402 1964 19 40301 Wien A 3 b W b Wien Statutarstadt Osterreich Osterreich 1 982 097 414 82 4778 1850 20 90101bis92301 Wiener Neustadt b WN b Niederosterreich Statutarstadt Osterreich Osterreich 47 878 60 94 786 1866 21 30401 Zuvor seit 1648 ungarische Freistadt Zuvor seit 1681 ungarische Freistadt Bis 1920 Teil Niederosterreichs siehe Landesregierung und Stadtsenat Reumann Wien wird 1920 Bundesland Siehe auch BearbeitenListe der Stadte in OsterreichVergleichbare Verwaltungsformen in anderen Staaten Statutarstadt in Tschechien Kreisfreie Stadte in Deutschland Unitary Authority im Vereinigten Konigreich und in Neuseeland Stadte mit Kreisrechten in PolenEinzelnachweise Bearbeiten Rechtssatz zum Erkenntnis 99 10 0195 Verwaltungsgerichtshof Kitzmantel Die oberosterreichischen Statutarstadte Band 18 Die Neufassung von Art 116 Abs 3 B VG erfolgte durch BGBl I Nr 14 2019 Siehe Pesendorfer Der innere Dienstbetrieb im Amt der Landesregierung S 25 unter Hinweis auf die Judikatur des VfGH und VwGH Studie Neun Gemeinden Eine grosse Stadt des Vereins Kernraumfusion iburg at Kommt Volksbefragung Memento vom 30 Dezember 2015 im Internet Archive Statistik Austria Bevolkerung zu Jahresbeginn nach administrativen Gebietseinheiten Bundeslander NUTS Regionen Bezirke Gemeinden 2002 bis 2023 Gebietsstand 1 1 2023 ODS a b Aufrechterhaltung des bisherigen Wirkungsbereichs Verordnung der Bundesregierung vom 22 Juli 1921 EVB Einrichtungsverordnung Burgenland BGBl Nr 476 1921 5 Abs 4 f 6 Abs 3 8 Abs 3 10 Provisorische Gemeinde Ordnung fur die Stadt Gratz LGBl Nr 57 1850 Kundmachung des Statthalters vom 14 April 1850 betreffend die politische Landes Einteilung von Tirol und Vorarlberg LGBl Nr 67 1850 Gemeinde Ordnung fur die Stadt Klagenfurt vom 9 Juni 1850 elektronisch nicht verfugbar zitiert in LGBl Nr 27 1868 1 Abs 1 S 34 der Verordnung des Landeshauptmannes vom 12 Oktober 1938 uber die Einteilung des Amtsbereiches Niederdonau in Verwaltungsbezirke LGBl Nr 37 1938 vom 14 Oktober 1938 Erlass des Statthalters vom 15 Juni 1850 womit die Gemeindeordnung fur die Landeshauptstadt Linz kundgemacht werden LGBl Nr 261 1850 Erlass des Statthalters vom 15 Juni 1850 LGBl Nr 322 1850 Gesetz vom 23 Februar 1922 betreffend die Erlassung eines Statutes und einer Gemeindewahlordnung fur die Stadt St Polten LGBl Nr 63 1922 Landesgesetz betreffend das Gemeinde Statut fur die Stadtgemeinde Steyr LGBl Nr 8 1867 Landtagsbeschluss 25 Juni 1931 LGBl Nr 50 1931 wirksam ab 1 Janner 1932 Landesgesetz vom 6 Februar 1869 womit ein Gemeinde Statut und eine Gemeinde Wahlordnung fur die Stadt Waidhofen an der Ybbs erlassen wird LGBl Nr 24 1869 Gesetz vom 11 Dezember 1963 kundgemacht am 16 Janner 1964 mit dem fur die Stadt Wels ein vorlaufiges Gemeindestatut erlassen wird LGBl Nr 1 1964 Kundmachung der k k Statthalterei und Kreisregierung von Niederosterreich vom 20 Marz 1850 wegen Erlassung der provisorischen Gemeindeordnung fur die Stadt Wien LGBl Nr 21 1850 Gesetz womit ein Gemeinde Statut und eine Gemeinde Ordnung fur die Stadt Wiener Neustadt erlassen wird 8 August bzw 19 September 1866 LGBl Nr 17 1866Verwaltungsgliederungssystem Osterreichs Gebietskorperschaften Bund Bundes Lander Liste Gemeinden Listen Verwaltungseinheiten hierarchisch Bund Bundes Lander politische Bezirke politische Gemeinden Ortsgemeinden Katastralgemeinden Ortschaften Fraktionen Sonderfalle Statutarstadte Wiener Gemeindebezirke Normdaten Sachbegriff GND 4267120 6 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Statutarstadt Osterreich amp oldid 235103786