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Die 2 093 Gemeinden in Osterreich Stand 1 Janner 2022 sind die unterste Ebene der Verwaltungsgliederung und sind in der Bundesverfassung verankert Grundsatzlich gehort nach Art 116 Abs 1 1 des Bundes Verfassungsgesetzes in Osterreich jede Flache im Staatsgebiet einer Gemeinde an Es gibt keine gemeindefreien Gebiete wie in anderen Staaten Auch die Bundeshauptstadt Wien und die anderen Statutarstadte sind Gemeinden jedoch weichen deren Organisationsstrukturen und Aufgaben erheblich von den gewohnlichen Gemeinden ab Inhaltsverzeichnis 1 Begriff der Gemeinde 2 Rechtsstellung und Organisation 2 1 Organe der Gemeinde 2 2 Gemeindeamt Marktgemeindeamt Stadtamt und Magistrat 2 3 Gemeindeaufsicht 2 4 Interessenvertretungen der Gemeinden 3 Aufgaben 3 1 Gesetzliche Aufgaben 3 2 Freiwillige Aufgaben 4 Gemeindename 4 1 Choronyme 4 1 1 St oder Sankt 4 2 Marktgemeinden Stadtgemeinden und Statutarstadte 5 Gebietsanderungen 6 Geschichte 7 Statistisches 7 1 Anzahl der Markt oder Stadtgemeinden sowie Statutarstadte 7 2 Grosste und kleinste Gemeinden 7 2 1 Nach Einwohnern 7 2 2 Nach Flache 8 Siehe auch 9 Literatur 10 Weblinks 11 EinzelnachweiseBegriff der Gemeinde BearbeitenDie Gemeinde als Gebietskorperschaft der Kommunalebene wird in Osterreich allgemein Gemeinde genannt im Bundes Verfassungsgesetz Ortsgemeinde 2 Gelegentlich wird zur Prazisierung die Bezeichnung politische Gemeinde verwendet zum Beispiel um die Unterscheidung zwischen politischer Gemeinde und Katastralgemeinde Vermessungseinheit zu verdeutlichen 3 Das Wort Kommune als Bezeichnung fur Gemeinde ist in Osterreich veraltet 4 bzw veraltend 5 Man spricht allerdings von kommunalen Einrichtungen oder Kommunalsteuern Die kommunale Verwaltungsebene entspricht LAU 2 in der europaischen NUTS Systematik Rechtsstellung und Organisation BearbeitenRechtlich besteht kein Unterschied zwischen kleinen und grossen Gemeinden Eine Gemeinde kann aus mehreren Orten bestehen Die Flache einer Gemeinde umfasst fur gewohnlich mehrere Katastralgemeinden des Grundbuchs die aber von der politischen Verwaltung unabhangig und mit den Ortschaften als geographische und statistische Einheiten nicht unbedingt deckungsgleich sind So kann es vorkommen dass eine Gemeinde nur aus einem Ort besteht aber mehrere Katastralgemeinden umfasst Andererseits ist es moglich dass eine Gemeinde zahlreiche Katastralgemeinden umfasst auf deren Flache sich ihrerseits wieder einer oder mehrere Orten befinden Dies hat oft mit dem Zeitpunkt jeweiliger Gemeindereformen und damit verbundenen Zusammenlegungen zu tun Art 120 B VG sieht eine Zusammenfassung von Ortsgemeinden zu Gebietsgemeinden nach dem Muster der Selbstverwaltung vor verlangt jedoch ein Durchfuhrungsgesetz in der Form eines Bundesverfassungsgesetzes das jedoch nie erlassen wurde Organe der Gemeinde Bearbeiten Die Organe der Gemeinde sind Der Gemeinderat in Vorarlberg und Salzburg Gemeindevertretung der in geheimer und direkter Wahl gewahlt wird ist das beschliessende und uberwachende Organ Er setzt sich aus den Gemeinderaten zusammen Eigentlich werden bei der Gemeinderatswahl Listen von Wahlparteien gewahlt Diesen werden dann nach dem d Hondtschen Verfahren im Verhaltnis der erzielten Wahlerstimmen die Mandate zugeteilt Nur Personen die auf dem Wahlvorschlag einer Wahlpartei kandidiert haben konnen in den Gemeinderat einberufen werden Der Gemeindevorstand in Stadtgemeinden Stadtrat in Stadten mit eigenem Statut Stadtsenat der aus der Mitte der Gemeinderate gewahlt wird ist das vollziehende Organ im eigenen Wirkungsbereich Er besteht aus dem Burgermeister den Vizeburgermeistern und weiteren Mitgliedern Der Burgermeister ist das vollziehende Organ im ubertragenen Wirkungsbereich Der Burgermeister wird je nach Bundesland entweder vom Gemeinderat oder in direkter Wahl gewahlt Die Direktwahl der Burgermeister gibt es derzeit in sechs Bundeslandern Burgenland Karnten Oberosterreich Salzburg Tirol und Vorarlberg Ende 2019 haben von den 2096 Gemeinden 177 Burgermeisterinnen 8 44 siehe Frauenanteile ab 2015 6 Fur einzelne Ortsteile kann als direkter Vertreter des Burgermeisters vor Ort ein Ortsvorsteher der auch aus dem Kreis der Gemeinderate stammen kann eingesetzt werden Gemeindeamt Marktgemeindeamt Stadtamt und Magistrat Bearbeiten Gemeindeamt Scharnitz in Tirol Grazer RathausDie Verwaltungsbehorde der Gemeinde wird Gemeindeamt genannt in Marktgemeinden Marktgemeindeamt in Stadtgemeinden Stadtamt und in Statutarstadten Magistrat Das Gebaude in dem die Gemeindeverwaltung untergebracht ist wird in Stadtgemeinden und Statutarstadten Rathaus in den anderen Gemeinden ublicherweise Gemeindeamt bzw Marktgemeindeamt genannt Bei Gemeinden die aus mehreren Ortsteilen beziehungsweise Katastralgemeinden bestehen befindet sich die Gemeindeverwaltung meist im namensgebenden Hauptort Um auch der Bevolkerung in den anderen Ortsteilen einen einfachen Zugang zur Ortsverwaltung zu ermoglichen konnen Aussenstellen eingerichtet sein Gemeindeaufsicht Bearbeiten Die Gemeinden unterliegen der Rechtsaufsicht durch das Land die von der Landesregierung und teilweise auch von den Bezirkshauptmannschaften ausgeubt wird Die Gemeindeaufsicht soll sicherstellen dass die Gemeinde die fur sie geltenden Gesetze und Verordnungen nicht verletzt sie ihren Wirkungsbereich nicht uberschreitet und sie ihre Aufgaben erfullt Art 119a B VG Daruber hinaus pruft die Gemeindeaufsicht auch die ordnungsgemasse Finanzgebarung der Gemeinden Gemeinden mit zumindest 10 000 Einwohnern unterstehen nach Art 127a B VG auch der Kontrolle durch den Rechnungshof Nach Art 127c B VG konnen die Lander die Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern der Kontrolle eines eventuell bestehenden Landesrechnungshofes unterwerfen Interessenvertretungen der Gemeinden Bearbeiten Die Vertretung der Stadte und Gemeinden gegenuber dem Land und dem Bund sind der Osterreichische Stadtebund und der Osterreichische Gemeindebund Beide Interessenvertretungen sind seit 1988 in der Bundesverfassung ausdrucklich genannt und als Vertretungen der Gemeinden anerkannt Art 115 Abs 3 B VG Wahrend der Osterreichische Stadtebund bereits 1915 gegrundet bzw 1946 wiedergegrundet wurde besteht der Osterreichische Gemeindebund seit 1947 Stadtetage als Spitzentreffen gab es schon ab 1887 den ersten Osterreichischen Gemeindetag beging man 1948 Die Doppelmitgliedschaft bei beiden Organisationen ist moglich Fur die Mitgliedschaft im Stadtebund ist es nicht unbedingt notig dass eine Gemeinde auch den Titel Stadt tragt auch Markte und Gemeinden mit uber 10 000 Einwohnern werden durch den Stadtebund vertreten z B die Marktgemeinde Lustenau Aufgaben BearbeitenDie Aufgaben der Gemeinde werden in der osterreichischen Bundesverfassung und in den jeweiligen Gemeindeordnungen geregelt die Landesgesetze sind Dabei wird zwischen gesetzlichen und freiwilligen Aufgaben einer Gemeinde unterschieden Statutarstadte nehmen neben den Aufgaben einer Gemeinde auch solche der Bezirksverwaltung wahr die Gemeinde Wien zusatzlich die Landesaufgaben Gemeinden sind vollstandige Rechtspersonlichkeiten als Gebietskorperschaften und konnen fur die Erledigung ihrer Angelegenheiten sowohl Firmen als auch Gemeindeverbande grunden Gesetzliche Aufgaben Bearbeiten Die Gemeinden haben eine Reihe von Aufgaben wahrzunehmen die ihnen durch Bundes oder Landesgesetz ubertragen sind Verwaltung der Gemeindefinanzen Brandschutz und Rettungswesen Strassenbau und Erhaltung der Gemeindestrassen siehe Strassensystem in Osterreich Schulerhalter von Volksschulen Neue Mittelschulen Sonderschulen und Schulen des Polytechnischen Lehrganges Meldewesen Matrikenwesen Fuhrung der Personenstandsbucher siehe Standesamt ortliche Raumplanung Gemeindeplanung ortliche Sicherheitspolizei ortliche BaupolizeiTeilweise fallen diese Aufgaben in den eigenen Wirkungsbereich Dabei sind die Organe der Gemeinden an keine Weisungen staatlicher Behorden gebunden Die staatlichen Behorden konnen in diesen Fallen nur eine Rechtsaufsicht ausuben Daruber hinaus besteht ein ubertragener Wirkungsbereich In diesen Angelegenheiten ist der Burgermeister der in Angelegenheiten des ubertragenen Wirkungsbereich ausschliesslich zustandig ist an die Weisungen der zustandigen staatlichen Behorden Bundesbehorden Landesbehorden gebunden Freiwillige Aufgaben Bearbeiten Neben den gesetzlich zugewiesenen Aufgaben konnen die Gemeinden im Interesse ihrer Burger auch weitere Aufgaben ubernehmen Beispiele fur solche Aufgaben ware die Errichtung von Gemeindewachkorpern offentlichen Wasserleitungen Kanalisationen GemeindewohnungenUm wichtige Aufgaben effizienter durchfuhren zu konnen wird von Gemeinden in vielen Fallen die Moglichkeit genutzt sich freiwillig zu Gemeindeverbanden zusammenzuschliessen Das geschieht etwa im Rahmen der kommunalen Abfallwirtschaft zu Abfallverbanden im Abwasserwesen zu Abwasserverbanden im Schulwesen zu Schulgemeinden Schulsprengeln im Sozialhilfewesen in einigen Bundeslandern in Form von Sozialhilfeverbanden zumeist auf Bezirksebene Haufig schliessen sich Gemeinden auch zu einem Staatsburgerschaftsverband oder Standesamtsverband bzw zu gemeinsamen Standesamts und Staatsburgerschaftsverbanden zusammen Gemeindename BearbeitenSiehe auch Ortsname Der Gemeindename ist in den meisten Fallen identisch mit dem Namen des grossten Ortes Im Zuge der verschiedenen Gemeindereformen konnen sie aber einen kunstlichen das heisst relativ neuen Namen erhalten haben beispielsweise durch Anhangen einer Zusatzinformation zur leichteren Lokalisierung vor allem wenn es sich um einen haufigeren Ortsnamen handelt Auch Doppelnamen von zwei gleich grossen Siedlungen kommen vor Falls der Gemeindename nicht einem Siedlungsnamen entspricht kann man diesen kaum auf einer Landkarte oder einer Ortstafel finden Aber auch bei den Schreibweisen gibt es Eigenheiten So konnen die Schreibweisen in den Registern der jeweiligen Landesregierung von den geografischen Schreibweisen des Bundesamts fur Eich und Vermessungswesen leicht differieren Beispielsweise werden Bindestriche einmal weggelassen im anderen Fall hinzugefugt dasselbe gilt fur Prafixe wie St und Sankt Auch die s Schreibweise kann differieren so dass ein Ortsname einmal mit ss das andere Mal mit ss geschrieben wird Choronyme Bearbeiten Die Namen von Bezirken Gerichtsbezirken und anderen Behorden Schulen oder Vereinen stimmen nicht immer mit dem Namen der Sitzgemeinde uberein ebenso wie viele Ortschaften und Katastralgemeinden einen abweichenden Namen fuhren sogenannte Choronyme Sogar die Gemeinden die Statistik Austria und die genannten Institutionen fuhren teilweise einen oder mehrere abweichende Namen zu einer Gemeinde BeispieleBrand Laaben Die Gemeinde umfasst u a die beiden Katastralgemeinden Brand und Laaben das Gemeindeamt ist in der grossten Ortschaft Laaben Wienerwald Es gibt keinen gleichnamigen Ort nur die verschiedenen Katastralgemeinden Grub Dornbach Sulz im Wienerwald und Sittendorf sowie die Orte Woglerin Gruberau Zwentendorf an der Donau Die Katastralgemeinde selbst heisst nur Zwentendorf durch den Zusatz kann sie leichter von Zwentendorf Gemeinde Gnadendorf unterschieden werden Zwettl Niederosterreich Im Gegensatz zu dieser offiziellen Bezeichnung wird im Alltag nur von Zwettl gesprochen eine der 61 Katastralgemeinden heisst Zwettl Stadt wer legt welche Namen fest unterschiedliche Schreibweisen an Beispielenwer Landes recht BEV Gemeinde Bund Homepage Bezirk Homepage Gem Statistik Austria Name fur Quelle Bezirk Gemeinde KG Ort schaft Bez Ger Bezirk Gem Gem KG O Bezirk Gem 7 O 8 K 9 Sankt Veit an der Glan St Veit St St Sankt St V St Sankt St St N 10 St Polten Sankt St St St St St St St Sankt Polten Land St St O 11 St Johann am Walde Sankt St Johann Sankt beide St St SanktS 12 St Johann im Pongau St St Sankt Sankt St beide Sankt Sankt SanktSt 13 Sankt Johann in der Haide St Sankt Sankt beide St St Sankt SanktT 14 St Johann in Tirol St St St St St St ohne nahere Bezeichnung auch St Johann i d Haide ubernehmen festgelegte Namen tw falsch St oder Sankt Bearbeiten In Osterreich fuhren 147 Gemeinden einen Gemeindenamen mit dem Namensbestandteil St oder Sankt Davon beginnen 85 mit St 49 mit Sankt Das Bundesamt fur Eich und Vermessungswesen BEV verwendet einheitlich bei allen Katastralgemeinden St Statistik Austria bezeichnet drei alle Bezirke mit Sankt 15 Nicht am Anfang des Gemeindenamens enthalten7 Gemeindenamen St z B Aspangberg St Peter Bad St Leonhard im Lavanttal Gross St Florian 6 Gemeindenamen Sankt z B Altenmarkt bei Sankt Gallen Markt Sankt Martin Tragoss Sankt Katharein BundeslanderSt enthalten 13 Gemeindenamen in Karnten 22 in Niederosterreich 40 in Oberosterreich 9 in Tirol und 3 in Vorarlberg Sankt enthalten 5 Gemeindenamen im Burgenland und 10 in Salzburg Beide Varianten gibt es nur in der Steiermark 4 St und 41 SanktMarktgemeinden Stadtgemeinden und Statutarstadte Bearbeiten Den Gemeinden kann aufgrund der Gemeindeordnungen der Lander die Bezeichnung Marktgemeinde oder die hoherrangige Bezeichnung Stadtgemeinde verliehen werden In der Steiermark sieht zum Beispiel 3 Abs 1 der Gemeindeordnung vor dass Gemeinden mit 10 000 Einwohnern die sich wegen ihrer geschichtlichen Entwicklung und wegen ihrer aktuellen wirtschaftlichen und demografischen Bedeutung auszeichnen und zentrale Orte eines grosseren Gebietes oder Anziehungspunkt fur das umliegende Siedlungsgefuge darstellen zur Stadtgemeinde erhoben werden konnen Fur die Erhebung zur Marktgemeinde gilt nach 3 Abs 2 der Gemeindeordnung eine Mindestzahl von 3 000 Einwohnern sonst gelten dieselben Bedingungen Die Erhebung zur Markt oder Stadtgemeinde erfolgt durch die Landesregierung Die Verleihung dieser Titel erfolgt ausschliesslich aus Grunden des Prestiges fur die Gemeinde hat jedoch keine rechtlichen Folgen Die Bezeichnung der Gemeinden als Markt oder Stadtgemeinde ist vielfach historischen Ursprungs und steht nicht in Zusammenhang mit deren Einwohnerzahl So gibt es Marktgemeinden mit etwa 15 000 Einwohnern aber auch wesentlich kleinere Stadte 16 Gemeinden die nicht zur Markt oder Stadtgemeinde erhoben wurden fuhren offiziell nur die Bezeichnung Gemeinde Die Statistik Austria bezeichnet sie auch als Gemeinden ohne Status 17 Der historische Begriff Landgemeinde bezog sich auf alle Gemeinden die keine Stadtgemeinden waren 18 Hauptartikel Statutarstadt Osterreich Von der Erhebung zur Stadtgemeinde ist die Verleihung eines eigenen Statuts Stadtrechts zu unterscheiden Dieses ist gemass Art 116 Abs 3 B VG einer Gemeinde mit mehr als 20 000 Einwohnern auf ihren Antrag hin durch Landesgesetz zu verleihen wenn Landesinteressen dadurch nicht gefahrdet werden Eine Besonderheit der Statutarstadte auch Stadte mit eigenem Statut genannt liegt in ihrem Statut als besonderem Organisationsgesetz das Regelungen enthalt die fur alle anderen Gemeinden des Landes in der Gemeindeordnung geregelt sind Die zweite wesentliche Besonderheit ist dass die Stadte mit eigenem Statut auch die Bezirksverwaltung wahrnehmen und das Gemeindegebiet zugleich einen Bezirk bildet Gebietsanderungen BearbeitenZu Gebietsanderungen von Gemeinden 19 kommt es entweder durch einvernehmliche Gemeinderatsbeschlusse der betroffenen Gemeinden und anschliessende Genehmigung durch die Landesregierung oder auch gegen den Willen betroffener Gemeinden durch Landesgesetze Die genauen Regelungen dazu sind in den einzelnen Bundeslandern uneinheitlich Es gibt folgende Arten von Gebietsanderungen von GemeindenGrenzanderung Alle betroffenen Gemeinden bestehen weiter es kommt jedoch durch Gebietstausch oder ein oder mehrseitige Gebietsabtretungen zu Veranderungen der Gemeindegebiete und grenzen Vereinigung Fusion Zusammenlegung Zwei oder mehr bisher selbstandige Gemeinden werden zu einer Gemeinde vereinigt Rechtlich entsteht durch die Vereinigung eine neue Gemeinde auch wenn sie den Namen einer ihrer Vorgangergemeinden weiterfuhrt Die neue Gemeinde fuhrt den hochsten Rang der vereinigten Vorgangergemeinden also falls zutreffend Markt oder Stadtgemeinde Umgangssprachlich spricht man nach Zusammenlegungen oft von Grossgemeinden Von obigen Vereinigungen sind Eingemeindungen zu unterscheiden bei denen eine Gemeinde vollstandig in einer anderen weiter bestehenden Gemeinde aufgeht das ist in Osterreich jedoch nur ausnahmsweise der Fall Trennung Auseinanderlegung Eine Gemeinde wird in zwei oder mehr neue Gemeinden getrennt Neuerrichtung Ein Sonderfall der Trennung mit Neuerrichtung bezeichnet man im amtlichen Sprachgebrauch gelegentlich das Ruckgangigmachen fruherer Zusammenlegungen Umgangssprachlich wird das auch als Wiedererrichtung bezeichnet jedoch besteht in solchen Fallen keine rechtliche Kontinuitat z B geht ein fur eine Gemeinde vor einer Zusammenlegung bestehendes Marktrecht nach dem Ruckgangigmachen der Zusammenlegung nicht automatisch wieder an diese Gemeinde so dass die Bezeichnung Neuerrichtung ihre Berechtigung hat Aufteilung Eine Gemeinde wird aufgelost ihr Gebiet fallt an zwei oder mehr bestehende und bestehenbleibende Gemeinden Neubildung Eine Gemeinde wird aus Teilen bestehender bestehenbleibender Gemeinden gebildet Siehe auch GemeindefusionGeschichte BearbeitenEine mit heute vergleichbare Form der Gemeinde gibt es in Osterreich erst seit dem von Kaiser Franz Joseph I am 17 Marz 1849 als Kaiserliches Patent fur ganz Cisleithanien also alle nichtungarischen Lander des Kaisertums Osterreich erlassenen provisorischen Gemeindegesetz 20 Ausnahmen bildeten dabei teilweise die Stadte und Markte die bereits fruher direkt dem Landesherrn unterstellt wurden Die Aufgaben der Gemeinden hingegen standen bis dahin unter der Verantwortung des jeweiligen Grundherrn der fur Geschafte vor Ort einen Dorfrichter einsetzte Dieses auf dem Feudalwesen beruhende System von Grundherrschaften wurde aber 1848 49 infolge der Revolution 1848 aufgehoben Die nachste Regelung der Materie fur ganz Cisleithanien erfolgte am 5 Marz 1862 mit dem von Kaiser und Reichsrat erlassenen Gesetz womit die grundsatzlichen Bestimmungen zur Regelung des Gemeindewesens vorgezeichnet werden es wurde von der Verwaltung als Reichsgemeindegesetz bezeichnet um es von den auf seiner Basis durch Landesgesetze erlassenen Gemeindeordnungen zu unterscheiden 21 Der am 30 Oktober 1918 entstandene Staat Deutschosterreich beschloss in seiner Provisorischen Nationalversammlung am 18 Dezember 1918 dass das aktive und passive Wahlrecht ohne Unterschied des Geschlechtes ausgeubt wird 22 Frauen waren nun bei Wahlen gleichberechtigt Ausserdem waren jetzt auch auf Landes und Gemeindeebene alle Manner wahlberechtigt Bis dahin war das 1907 gesamtstaatlich eingefuhrte allgemeine und gleiche Mannerwahlrecht von Landern und Gemeinden nicht nachvollzogen worden Im am 10 November 1920 in der Republik Osterreich in Kraft getretenen Bundes Verfassungsgesetz 23 wurden wiederum nur Grundsatze fur die Struktur der Gemeinden bestimmt Details waren wie bis dahin der Landesgesetzgebung uberlassen Vom 15 September 1938 bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges galt die deutsche Gemeindeordnung Mit Art 1 des Verfassungs Uberleitungsgesetzes vom 1 Mai 1945 wurde demokratisches osterreichisches Verfassungsrecht wiederhergestellt 24 34 der Vorlaufigen Verfassung vom 1 Mai 1945 25 verwies auf durch Gesetz zu erlassende Landgemeindeordnungen und Stadteordnungen Im Wesentlichen wurden im Laufe des Jahres 1945 die gesetzlichen Regelungen Gemeindeordnungen der Ersten Republik vor 1934 wieder in Kraft gesetzt 26 1962 wurde im Nationalrat die Verfassungsgesetznovelle 1962 27 verabschiedet Sie enthielt grundsatzliche Bestimmungen der Gemeindeselbstverwaltung unter deren Beachtung die Bundeslander ihre Gemeindeordnungen in Landesgesetzen festzulegen hatten Die Novelle bezog sich implizit auf die Europaische Charta der Gemeindefreiheiten die 1954 von den europaischen Gemeinden in Versailles verabschiedet wurde 26 Sie wurde durch die von Osterreich ratifizierte 1988 in Kraft getretene Europaische Charta der kommunalen Selbstverwaltung international rechtsverbindlich vereinbart Unabhangig davon wurden in der zweiten Halfte des 20 Jahrhunderts in einigen Bundeslandern Gemeindereformen durchgefuhrt bei denen vielfach Gemeinden zusammengelegt wurden Die Gemeinden erhielten meist den Namen der grossten Ortschaft aber auch neue Gemeindenamen entstanden Die Katastralgemeinden behielten meist ihre alten Namen Diese Zusammenlegungen stiessen aber immer wieder auf Widerstand in der Bevolkerung weil die Bevolkerungsstrukturen nicht zusammenpassten oder manche Orte sich benachteiligt fuhlten So wurden manche zusammengelegten Gemeinden auch nach Jahrzehnten wieder geteilt Es gibt auch nach wie vor Kleinstgemeinden mit weniger als 100 Einwohnern In der Steiermark hat sich die Landesregierung 2011 dazu bekannt im Zuge einer Strukturreform die Zahl der Bezirke und der Gemeinden betrachtlich zu reduzieren Ausloser dieser Bestrebungen war die hohe Verschuldung des Bundeslandes und die daher bestehende Notwendigkeit wesentliche Einsparungen im Verwaltungssektor zu Stande zu bringen Die Zusammenlegung der Bezirke erfolgte von 2012 bis 2013 die der Gemeinden wurde 2015 wirksam Statistisches BearbeitenQuelle fur den gesamten Abschnitt Statistik Austria 28 bzw fur die Flachen Bundesamt fur Eich und Vermessungswesen BEV 29 Anzahl der Markt oder Stadtgemeinden sowie Statutarstadte Bearbeiten Verteilung der Gemeinden nach Typen Stand 1 Janner 2022 Bundesland Gemeindeninsgesamt Statutar stadte Stadt gemeinden Markt gemeinden einfache Gemeinden O Einwohner GemeindeBurgenland 171 2 11 67 91 1 762Karnten 132 2 15 47 68 4 310Niederosterreich 573 4 72 327 170 2 999Oberosterreich 438 3 29 151 255 3 477Salzburg 119 1 10 24 84 4 776Steiermark 286 1 34 122 129 4 424Tirol 277 1 10 21 245 2 784Vorarlberg 96 0 5 12 79 4 233Wien 1 1 1 982 097Osterreich 2093 15 186 771 1121 3 405 4 350 Durchschnittswerte ohne und mit der als Grossstadt anzusehenden Stadt Wien Einwohner Stand 1 Janner 2023 Grosste und kleinste Gemeinden Bearbeiten fur alle Einwohnerzahlen Stand 1 Janner 2023 fur alle Flachen Stand 31 Dezember 2018 30 Nach Einwohnern Bearbeiten Die grosste Gemeinde Osterreichs ist die Statutarstadt Wien mit 1 982 097 Einwohnern gefolgt von den Statutarstadten Graz 298 479 und Linz 210 118 Die grosste Gemeinde ohne eigenes Statut ist die Stadt Dornbirn in Vorarlberg mit 51 222 Einwohnern Die grosste Marktgemeinde ist Lustenau in Vorarlberg mit 23 843 Einwohnern gefolgt von Telfs 16 271 und Perchtoldsdorf 14 976 Die grosste Gemeinde ohne Stadt oder Marktrecht ist Wals Siezenheim im Bezirk Salzburg Umgebung mit 14 246 Einwohnern die Gemeinde tragt daher den Beinamen grosstes Dorf Osterreichs Die einzige weitere einfache Gemeinde mit uber 10 000 Einwohnern ist Seiersberg Pirka 12 112 Einwohner Die kleinste Gemeinde Osterreichs ist Gramais im Bezirk Reutte in Tirol mit 40 Einwohnern Ebenfalls unter 100 Einwohnern haben die Gemeinden Namlos 59 Tschanigraben 68 Kaisers 73 Hinterhornbach 93 und Pfafflar 93 Bis auf Tschanigraben Bezirk Gussing im Burgenland liegen alle genannten Gemeinden ebenfalls im Bezirk Reutte Die kleinste Marktgemeinde ist Waldkirchen an der Thaya im Bezirk Waidhofen an der Thaya in Niederosterreich mit 481 Einwohnern gefolgt von Gutenbrunn 495 Loretto 516 und Falkenstein 551 Die kleinste Stadtgemeinde ist Rattenberg in Tirol mit 459 Einwohnern gefolgt von den niederosterreichischen Stadten Durnstein 792 und Schrattenthal 895 Die kleinste Statutarstadt ist Rust im Burgenland mit 1964 Einwohnern Nach Flache Bearbeiten Die flachengrosste Gemeinde Osterreichs ist Solden im Bezirk Imst in Tirol mit 46 688 73 ha gefolgt von der Statutarstadt Wien 41 483 ha der Stadt Mariazell im Bezirk Bruck Murzzuschlag in der Steiermark 41 413 75 ha und der Marktgemeinde Admont im Bezirk Liezen in der Steiermark 30 002 52 ha Die flachenkleinste Gemeinde Osterreichs ist die Stadt Rattenberg im Bezirk Kufstein in Tirol mit 11 19 ha gefolgt von der Gemeinde Rons im Bezirk Feldkirch in Vorarlberg 144 53 ha sowie der Marktgemeinde Hirtenberg im Bezirk Baden 147 10 ha in Niederosterreich Die flachenkleinste Statutarstadt ist Rust im Burgenland mit 2 000 97 ha Siehe auch BearbeitenPolitisches System Osterreichs Kommunalwahlrecht Osterreich Liste der Stadte in Osterreich Statutarstadte Stadtgemeinden sowie sonstige Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern Liste der Gemeinden in Osterreich Liste der grossten Gemeinden in Osterreich nach FlacheLiteratur BearbeitenHans Neuhofer Gemeinderecht Organisation und Aufgaben der Gemeinden in Osterreich 2 Auflage Reihe Springers Handbucher der Rechtswissenschaft Springer 1998 ISBN 978 3 211 82929 5 Weblinks BearbeitenOsterreichischer Stadtebund Osterreichischer Gemeindebund Gemeindeordnungen Lexikon uber Gemeindebegriffe kpv at Gesetz uber die Gliederung des Landes Niederosterreich in Gemeinden Statistik Austria Gemeindeanderungen ab 1945 Vereinigungen Teilungen Namens u Statusanderungen die aktuelle Liste enthalt Auflosungen bzw Vereinigungen von Gemeinden ab 1945 zuletzt geandert am 26 Februar 2019 Aufteilungen von Gemeinden ab 1945 zuletzt geandert am 26 Februar 2019 Anderungen bzw Festlegungen von Gemeindenamen ab 1945 zuletzt geandert am 8 November 2017 Verleihung der Bezeichnung STADTGEMEINDE ab 1945 zuletzt geandert am 21 November 2012 Verleihung der Bezeichnung MARKTGEMEINDE ab 1945 zuletzt geandert am 6 Juni 2017 Einzelnachweise BearbeitenEintrag zu Gemeinde im Austria Forum im AEIOU Osterreich Lexikon RIS Bundes Verfassungsgesetz Art 116 Bundesrecht konsolidiert Fassung vom 8 Juli 2019 In ris bka gv at Abgerufen am 22 Juli 2019 Soweit in den folgenden Artikeln von Gemeinden die Rede ist sind darunter die Ortsgemeinden zu verstehen Art 115 1 B VG Funftes Hauptstuck Selbstverwaltung A Gemeinden ris bka etwa Katastralgemeinden help gv at Osterreichisches Worterbuch 351979 Variantenworterbuch des Deutschen 2004 Daten Tabelle Unsere Burgermeister innen In Gemeindebund at Datenstand November 2019 abgerufen am 16 Dezember 2019 Einzelgrafik 1999 2019 Statistik Austria Gemeindeliste Statistik Austria Gemeinden mit Ortschaften Anlage vom Bezirkshauptmannschaften Gesetz Verordnung uber die Verwaltungsbezirke in Niederosterreich Gemeinden Alphabetische Liste Gemeinden das Landes Salzburg Verordnung der Steiermarkischen Landesregierung uber Sprengel Bezeichnung und Sitz der Bezirkshauptmannschaften in der Steiermark Anhang zur Organisation der Bezirkshauptmannschaften Politische Bezirk pdf Hinsichtlich der Marktgemeinden vgl Marktgemeinden in Osterreich von der Geschichte bis zur Gegenwart In Kommunal 7 Februar 2020 abgerufen am 15 Februar 2020 Gemeinden Abgerufen am 11 Februar 2020 Reichs Gesetz Blatt fur das Kaiserthum Oesterreich Wien 1859 S 152 Kapitel Landgemeinde Ordnung Wilhelm Rausch Hg Hermann Rafetseder Gebiets und Namensanderungen der Stadtgemeinden Osterreichs seit der Mitte des 19 Jahrhunderts Band 2 von Forschungen zur Geschichte der Stadte und Markte Osterreichs Osterreichischer Arbeitskreis fur Stadtgeschichteforschung Linz 1989 S 21 27 RGBl Nr 170 1849 S 203 RGBl Nr 18 1862 S 36 11 und 12 Gesetz vom 18 Dezember 1918 uber die Wahlordnung fur die konstituierende Nationalversammlung StGBl Nr 115 1918 S 166 ff Art 116 120 B VG BGBl Nr 1 1920 S 15 f StGBl Nr 6 1945 S 7 StGBl Nr 5 1945 S 8 a b Neuhofer Gemeinderecht 1998 S 9 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche abgerufen am 23 April 2009 BGBl Nr 205 1962 S 1011 Regionale Gliederungen Regionalinformation Memento des Originals vom 11 Mai 2019 im Internet Archive Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www bev gv at CSV Datei aus REGIONALINFORMATION zip 1 221 kB abgerufen am 12 Janner 2019 Verwaltungsgliederungssystem Osterreichs Gebietskorperschaften Bund Bundes Lander Liste Gemeinden Listen Verwaltungseinheiten hierarchisch Bund Bundes Lander politische Bezirke politische Gemeinden Ortsgemeinden Katastralgemeinden Ortschaften Fraktionen Sonderfalle Statutarstadte Wiener GemeindebezirkeNUTS AT NUTS Gliederung Osterreichs NUTS AT 1 Gruppe von Bundeslandern AT1 Ostosterreich AT2 Sudosterreich AT3 WestosterreichNUTS AT 2 Bundeslander AT11 Burgenland AT12 Niederosterreich AT13 Wien AT21 Karnten AT22 Steiermark AT31 Oberosterreich AT32 Land Salzburg AT33 Tirol AT34 VorarlbergNUTS AT 3 Gruppe von Bezirken AT111 Mittelburgenland AT112 Nordburgenland AT113 Sudburgenland AT121 Mostviertel Eisenwurzen AT122 Niederosterreich Sud AT123 St Polten AT124 Waldviertel AT125 Weinviertel AT126 Wiener Umland Nordteil AT127 Wiener Umland Sudteil AT130 Wien AT211 Klagenfurt Villach AT212 Oberkarnten AT213 Unterkarnten AT221 Graz AT222 Liezen AT223 Ostliche Obersteiermark AT224 Oststeiermark AT225 West und Sudsteiermark AT226 Westliche Obersteiermark AT311 Innviertel AT312 Linz Wels AT313 Muhlviertel AT314 Steyr Kirchdorf AT315 Traunviertel AT321 Lungau AT322 Pinzgau Pongau AT323 Salzburg und Umgebung AT331 Ausserfern AT332 Innsbruck AT333 Osttirol AT334 Tiroler Oberland AT335 Tiroler Unterland AT341 Bludenz Bregenzer Wald AT342 Rheintal BodenseegebietLAU AT 1 nicht besetztLAU AT 2 Gemeinden ListenListen der Gemeinden in Osterreich nach Bundesland Burgenland Karnten Niederosterreich A L M Z Nord Sud Oberosterreich Salzburg Steiermark Tirol VorarlbergListen der Marktgemeinden in Osterreich nach Bundesland Burgenland Karnten Niederosterreich Oberosterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gemeinde Osterreich amp oldid 235649975