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Die osterreichische Staatsburgerschaft weist eine naturliche Person als Staatsburger der Republik Osterreich und gleichzeitig als Burger der Europaischen Union aus Gesetzliche Grundlage ist das Staatsburgerschaftsgesetz von 1985 mit den Anderungen die sich ab 1995 durch die Mitgliedschaft Osterreichs in der EU ergeben haben Die Gemeinden Gemeindeverbande fuhren gem 49 ff StBG ein standiges Verzeichnis der Staatsburger Staatsburgerschaftsevidenz Bis 30 Juni 1966 war der Geburtsort die so genannte Evidenzgemeinde des Kindes Seit 1 Juli 1966 ist die Evidenzgemeinde bei Geburten im Inland der Wohnsitz der Mutter bei Wohnsitz der Mutter im Ausland der Geburtsort des Kindes andernfalls die Gemeinde Wien 1 Inhaltsverzeichnis 1 Erwerb der osterreichischen Staatsburgerschaft 1 1 Erwerb durch Abstammung 1 2 Verleihung 1 2 1 Allgemeine Einburgerungsvoraussetzungen 1 2 2 Verleihung aufgrund Rechtsanspruchs 1 2 3 Verleihung nach Ermessen 1 2 4 Verleihung im besonderen Interesse 1 3 Anzeige 1 4 Wiedererwerb 1 5 Ernennung zum Beamten Universitatsprofessoren 2 Verlust der Staatsburgerschaft 3 Doppelstaatsburgerschaft 4 Rechte und Pflichten des Staatsburgers 5 Staatsburgerschaftsnachweis 6 Rechtshistorische Entwicklung 6 1 Ursprunge 6 2 1812 1918 6 3 Auflosung der Habsburgermonarchie 6 4 Anschluss 1938 6 5 Staatsburgerschaftsgesetz 1985 6 5 1 Gesetzesnovellen 2005 2018 7 Literatur 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseErwerb der osterreichischen Staatsburgerschaft BearbeitenDie Staatsburgerschaft wird gem 6 StBG erworben durch Abstammung Legitimation 7 7a und 8 StBG Verleihung Erstreckung der Verleihung 10 bis 24 StBG Anzeige 57 58c und 59 StGB Erwerb durch Abstammung Bearbeiten Das osterreichische Staatsangehorigkeitsrecht folgt vor allem dem Abstammungsprinzip lat ius sanguinis Recht des Blutes Danach erhalten eheliche Kinder die Staatsburgerschaft eines Elternteils nichteheliche Kinder die der Mutter 7 7a und 8 Ist nur der Vater eines unehelichen Kindes osterreichischer Staatsburger die Mutter aber Staatsangehorige eines anderen Staates erwirbt das Kind die Staatsburgerschaft durch Abstammung wenn der osterreichische Vater innerhalb von acht Wochen entweder die Vaterschaft anerkannt hat oder seine Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde Verleihung Bearbeiten Allgemeine Einburgerungsvoraussetzungen Bearbeiten Mindestens zehnjahriger rechtmassiger und ununterbrochener Aufenthalt in Osterreich davon mindestens funfjahrige Niederlassungsbewilligung Unbescholtenheit hinreichend gesicherter Lebensunterhalt Deutschkenntnisse und Grundkenntnisse der demokratischen Ordnung Geschichte Osterreichs und des jeweiligen Bundeslandes bejahende Einstellung zur Republik Osterreich und Gewahrleistung dass keine Gefahr fur die offentliche Ruhe Ordnung und Sicherheit besteht kein bestehendes Aufenthaltsverbot und kein anhangiges Verfahren zur Aufenthaltsbeendigung grundsatzlich Verlust der bisherigen Staatsangehorigkeit dazu bestehen Ausnahmen Verleihung aufgrund Rechtsanspruchs Bearbeiten nbsp Verleihung im Gelobniszimmer der Wiener MA 35 2013 Liegt ein Rechtsanspruch vor kann eine negative Entscheidung nur dann erfolgen wenn ein gesetzliches Einburgerungshindernis wie gerichtliche Verurteilungen schwerwiegende Verwaltungsubertretungen vorliegt Die Verleihung der Staatsburgerschaft wird unter bestimmten Voraussetzungen auf den Ehegatten und die Kinder des Antragstellers erstreckt Auch bei Vorliegen eines Rechtsanspruches mussen die allgemeinen Einburgerungsvoraussetzungen erfullt sein Der Rechtsanspruch auf die Verleihung der Staatsburgerschaft liegt demnach bei einer der folgenden Bedingungen vor 2 Dreissigjahriger ununterbrochener Hauptwohnsitz in Osterreich funfzehnjahriger rechtmassiger und ununterbrochener Aufenthalt Hauptwohnsitz im Bundesgebiet bei Nachweis der nachhaltigen personlichen und beruflichen Integration zehnjahriger rechtmassiger und ununterbrochener Aufenthalt im Bundesgebiet beim Vorliegen des Status Asylberechtigte Asylberechtigter sechsjahriger rechtmassiger und ununterbrochener Aufenthalt sofern eine funfjahrige Ehe mit einem osterreichischen Staatsburger besteht und die Eheleute im gemeinsamen Haushalt leben oder der Besitz einer EWR Staatsangehorigkeit nachgewiesen wird oder der Antragsteller in Osterreich geboren wurde oder die Verleihung aufgrund von bereits erbrachten und zu erwartenden ausserordentlichen Leistungen auf wissenschaftlichem wirtschaftlichem kunstlerischem oder sportlichem Gebiet im Interesse der Republik Osterreich liegt oder der Fremde nachhaltige personliche Integration nachweist Dies ist der Fall wenn entweder Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 vorhanden sind oder Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 und ein Nachweis der nachhaltigen personlichen Integration gegeben sind 3 Verleihung nach Ermessen Bearbeiten Eine Verleihung kann erfolgen wenn ein ordentlicher Wohnsitz in Osterreich von mindestens zehn Jahren vorliegt ein ordentlicher Wohnsitz in Osterreich von mindestens vier Jahren vorliegt und zusatzlich berucksichtigungswurdige Grunde vorliegen z B Verwandte mit osterreichischer Staatsburgerschaft im Inland etc ausserordentliche Leistungen auf den Gebieten der Wissenschaften des Sportes der Wirtschaft der Kulturen im Interesse der Republik Osterreich vorliegen oder zu erwarten sind Verliehen wird die osterreichische Staatsburgerschaft durch den jeweiligen Landeshauptmann Verleihung im besonderen Interesse Bearbeiten In Osterreich konnen Menschen im besonderen Interesse der Republik in Eilverfahren eingeburgert werden Bisher wurden deren Namen jahrlich als Liste veroffentlicht Das geschah fur 2017 mit einer Art Ausnahmeregelung bei der die Zustimmung der Betroffenen einzeln eingeholt wurde Mit Anwendung der Datenschutz Grundverordnung ist dies nicht mehr moglich Das Innenministerium sieht derzeit keine tragfahige rechtliche Grundlage dafur will diese jedoch gerne schaffen falls es die Regierung beschliesst Peter Pilz fordert die Veroffentlichung auch weiterhin um der Korruptionsgefahr zu begegnen 4 Anzeige Bearbeiten Liegen die allgemeinen Einburgerungsvoraussetzungen vor erwirbt ein Fremder die Staatsburgerschaft wenn er der Behorde unter Bezugnahme auf das Staatsburgerschaftsgesetz schriftlich anzeigt dass er zumindest in den letzten 15 Jahren von einer osterreichischen Behorde falschlich als Staatsburger behandelt wurde und dies nicht zu vertreten hat 57 StBG Zugunsten von Verfolgten des Nationalsozialismus die in das Ausland geflohen waren enthalt 58c StGB seit 2009 einen Sondertatbestand zum Erwerb der osterreichischen Staatsangehorigkeit kraft Anzeige 5 Dieser wurde im Jahr 2019 auf Nachfahren von Verfolgten ausgedehnt 6 7 Wiedererwerb Bearbeiten Fur in der Zeit des Nationalsozialismus Verfolgte die zuvor osterreichische Staatsburger waren besteht die Moglichkeit durch schriftliche Anzeige 58c StbG die Staatsburgerschaft zuruckzuerhalten Ab 1 September 2020 besteht nach Novellierung des 58c diese Moglichkeit fur ehemals Verfolgte die osterreichische Staatsburger in Osterreich wohnhaft und dabei im Besitz einer Staatsangehorigkeit eines Nachfolgestaates Osterreich Ungarns oder staatenlos gewesen waren und das Land bis 1955 verlassen mussten sowie deren direkte Nachkommen Ernennung zum Beamten Universitatsprofessoren Bearbeiten Aufgrund der Tatsache dass die Bestellung zum Universitats oder Hochschulprofessor an einer osterreichischen Universitat oder Kunsthochschule in Osterreich auch die Ernennung zum Beamten darstellte 8 erwarb ein auslandischer Staatsburger allein mit seinem Dienstantritt gleichzeitig ohne Bescheid 9 die osterreichische Staatsburgerschaft Nach dem EU Beitritt Osterreichs im Jahr 1995 infolgedessen den Staatsangehorigen der Mitgliedslander im Rahmen der europaischen Integration dieselben Rechte fur den Berufszugang wie osterreichischen Staatsburgern gewahrt werden galt dieser automatische Staatsburgerschaftserwerb nur mehr fur Nicht EU Burger 10 Da ab 1 September 2001 Planstellen fur Universitatsprofessoren jedoch ausschliesslich fur ein privatrechtliches Dienstverhaltnis auszuschreiben sind 11 wurde diese Bestimmung des 25 Abs 1 StbG inzwischen durch den Wegfall des offentlich rechtlichen Dienstverhaltnisses neuer Universitatslehrer obsolet und daher durch das Erste Bundesverfassungsrechtsbereinigungsgesetz 1 BVRBG vom 4 Janner 2008 als nicht mehr geltend festgestellt 12 Weiters erhielten zuvor der Ehepartner sowie die minderjahrigen unverheirateten Kinder von zu Beamten ernannten auslandischen Universitats oder Hochschulprofessoren durch die innerhalb eines Jahres ab Dienstantritt abzugebende Erklarung der Republik als getreue Staatsburger angehoren zu wollen ebenfalls die osterreichische Staatsburgerschaft 25 Abs 2 und 3 In diesem besonderen Einburgerungsfall wurde eine doppelte Staatsburgerschaft geduldet Eine parlamentarische Anfrage 13 zur Anzahl der auf diese Art eingeburgerten Personen ergab dass hierzu keine Statistiken gefuhrt wurden Verlust der Staatsburgerschaft Bearbeiten 26 nennt vier Moglichkeiten die Staatsburgerschaft zu verlieren Erwerb einer fremden Staatsangehorigkeit 27 und 29 Eintritt in den Militardienst eines fremden Staates 32 Entziehung 33 bis 36 zum Beispiel wegen Schadigung des Ansehens der Republik Verzicht 37 und 38 fur Manner nur moglich wenn der Verzichtende junger als 16 Jahre bzw alter als 36 Jahre ist oder den Wehr Zivildienst bereits absolviert hat oder seit mindestens funf Jahren seinen Hauptwohnsitz durchgehend ausserhalb der Republik hat und daruber hinaus auch kein anhangiges Strafverfahren oder eine Strafvollstreckung wegen einer grosseren Straftat hat Ohne Nachweis uber den Besitz einer fremden Staatsangehorigkeit darf aufgrund des Ubereinkommens zur Verminderung der Staatenlosigkeit die Staatszugehorigkeit nicht entzogen werden damit soll die Schaffung von Staatenlosen vermieden werden Ohne Nachweis uber den Besitz einer fremden Staatsangehorigkeit kann mithin der Verzicht aufgrund internationaler Ubereinkommen nicht wirksam werden Doppelstaatsburgerschaft BearbeitenIm Allgemeinen lasst das osterreichische Staatsburgerschaftsrecht keine Doppel oder Mehrfachstaatsburgerschaft zu Wer freiwillig eine fremde Staatsburgerschaft erwirbt verliert dadurch grundsatzlich die osterreichische es sei denn er beantragt deren Beibehaltung 26 Z 1 27 29 StbG 14 Jede Willenserklarung die auf Erwerb einer fremden Staatsburgerschaft gerichtet ist bewirkt im Falle deren Erwerbs den Verlust der osterreichischen was gem 39 42 StbG gegebenenfalls durch Bescheid festgestellt wird 15 Fur die turkische Staatsangehorigkeit spricht nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs die Eintragung in die turkische Wahlerevidenz was anlasslich der Wahl zur 26 Grossen Nationalversammlung in der Turkei am 1 November 2015 zu der Feststellung fuhrte die Wahlberechtigten seien turkische und nicht osterreichische Staatsangehorige 16 17 18 19 Rechte und Pflichten des Staatsburgers BearbeitenDie Grundrechte lassen sich in die Burgerrechte die fur alle Staatsburger gelten und in Menschenrechte die auch fur Fremde gelten unterteilen Der Staatsburger bzw die Staatsburgerin hat das Recht auf ungestorten Aufenthalt im Land hat politische Rechte aktives und passives Wahlrecht Teilnahme an Volksabstimmungen etc besitzt Meinungsfreiheit und hat das Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz Weiters besteht das Recht auf den Schutz durch osterreichische Vertretungsbehorden im Ausland Der Burger hat aber auch die Treuepflicht gegenuber dem Staat und hat die Pflicht zur Ubernahme eines Schoffen oder Geschworenenamtes Manner sind vom 17 bis zum 50 Lebensjahr wehrpflichtig und mussen den Wehrdienst oder einen Wehrersatzdienst absolvieren Im offentlichen Dienst sind Verwendungen fur die eine besondere Verbundenheit zu Osterreich erwartet werden kann ausschliesslich Beamten oder Vertragsbediensteten insbesondere Exekutivbediensteten mit osterreichischer Staatsangehorigkeit zuzuweisen 20 Osterreichische Staatsburger konnen eine zusatzliche Staatsburgerschaft eines anderen Staates nur mit vorheriger Zustimmung Osterreichs erwerben widrigenfalls die osterreichische Staatsburgerschaft automatisch ex lege beendet ist Der Staatsburger kann allerdings seit der Geburt Doppelstaatsburger sein wenn er als Kind eines Osterreichers in einem Land zur Welt kommt in dem jeder dort Geborene automatisch Staatsburger dieses Landes wird Beispiel ein in Brasilien lebender Osterreicher hat dort Kinder diese sind Doppelstaatsburger Die osterreichische Staatsburgerschaft ist mit der Unionsburgerschaft verbunden und bietet damit 21 Freizugigkeit innerhalb der Union Kommunalwahlrecht innerhalb der Union Diplomatischen Schutz und Vertretung in Landern in denen Osterreich keine Auslandsvertretung unterhaltStaatsburgerschaftsnachweis BearbeitenDen Staatsburgerschaftsnachweis der bestatigt dass jemand zum Zeitpunkt der Ausstellung osterreichischer Staatsburger ist stellt im Inland die jeweilige Gemeinde oder die zustandige Auslandsvertretung fur Auslandsosterreicher aus 22 Als Staatsburgerschaftsnachweis gilt auch meist ein Reisepass Personalausweis oder der wenig ubliche Identitatsausweis da man diese Dokumente auch nur bei einer aufrechten Staatsburgerschaft bekommt Rechtshistorische Entwicklung BearbeitenUrsprunge Bearbeiten Mit der Justizreform von 1786 wollte Joseph II mit dem Allgemeinen Burgerlichen Gesetzbuch Josephinischen Gesetzbuch die Loyalitat der Untertanen aller Erblander die Einbindung der Minderheiten und die Stabilisierung des habsburgischen Herrschaftsgefuges erreichen Dazu sicherte er allen Untertanen Sicherheit und Freiheit zu Darin findet sich erstmals eine Unterscheidung zwischen Untertanen und Fremden jedoch noch keine Vorschriften uber Erwerb und Verlust der Staatsangehorigkeit 23 24 Im 19 Jahrhundert war das Heimatrecht von besonderer Bedeutung fur die Staatsburgerschaft die Armenfursorge die Regelung von Abschiebungen und generell fur die Bestimmung von Einheimischen und Fremden Das Heimatrecht selbst hat seine Ursprunge im Gemeindeprinzip der Armenfursorge mit der Abschiebung Fremder und dem Konskriptionswesen 25 1812 1918 Bearbeiten Fur den osterreichischen Rechtsbereich brachte das Allgemeine burgerliche Gesetzbuch ABGB in Kraft getreten am 1 Janner 1812 die erste bedeutsame Kodifikation der grundlegendsten Bestimmungen uber die Staatsburgerschaft In den 28 bis 30 usw wurde definiert wer Staatsburger ist 26 Als am 1 Janner 1812 das Allgemeine Burgerliche Gesetzbuch in Kraft trat waren damit in seinem Geltungsbereich erstmals genaue Bestimmungen uber den Erwerb der osterreichischen Staatsburgerschaft getroffen worden 27 Das Gemeindegesetz vom 24 April 1859 definierte den Begriff des Heimatrechts also die Zustandigkeit eines Gemeindeverbandes fur die eigene Person dem man bleibend angehorte 28 Mit dem Heimatrecht konnte ein Anspruch auf ungestorten Aufenthalt das Wahlrecht ab 1906 dann auch fur alle mannlichen Staatsburger 29 und auf soziale Versorgung im Falle von Armut oder Not geltend gemacht werden Ab 1863 mussten alle Gemeinden per Gesetz eine Matrikel fuhren sogenannte Heimatrolle in der die Gemeindemitglieder verzeichnet waren Personen die nicht bereits uber die Zugehorigkeit zu einer katholischen Kirchengemeinde registriert waren Pfarrmatrikel wurde ab 1870 in einer Zivilmatrikel erfasst Es wurde bestimmt dass nur Staatsburger das Heimatrecht in einer Gemeinde erwerben konnen und Jeder Staatsburger soll in einer Gemeinde heimatberechtigt sein 30 Das Heimatrecht konnte erworben werden durch Abstammung und Eheschliessung durch Ersitzung nach zehn Jahren und spater uber vier Jahre oder durch Antritt eines offentlichen Amtes Es konnte aufgrund verschwiegener zweijahriger Abwesenheit vom Heimatort entzogen werden Dieses Heimatrecht war ahnlich wie heute noch in der Schweiz subsidiar Durch das Heimatrecht in einer Gemeinde war man indirekt auch gleichzeitig Burger des Kronlandes in dem sich die Gemeinde befand 31 Nach dem Ausgleich mit Ungarn 1867 wurde noch im gleichen Jahr das Staatsgrundgesetz uber die allgemeinen Rechte der Staatsburger erlassen das fur die im Reichsrat vertretenen Konigreiche und Lander Cisleithanien in Artikel 1 festlegte Fur alle Angehorigen der im Reichsrathe vertretenen Konigreiche und Lander besteht ein allgemeines osterreichisches Staatsburgerrecht 32 Es brachte in Osterreich das Wahlrecht fur Manner mit Besitz 33 Fur die Lander der Ungarischen Krone Transleithanien galt seit dem Ausgleich die ungarische Staatsburgerschaft 34 Auflosung der Habsburgermonarchie Bearbeiten nbsp Heimatschein als Bestatigung des lokalen Heimatrechts Osterreich 1929Nach Ausrufung der Republik am 12 November 1918 wurde von der Provisorischen Nationalversammlung am 5 Dezember 1918 das deutsch osterreichische Staatsburgerrecht erlassen das am 13 Dezember 1918 in Kraft trat Alle Personen die zum Zeitpunkt der Kundmachung des Gesetzes das Heimatrecht in einer Gemeinde der Deutschosterreichischen Republik besassen wurden automatisch Staatsburger Das Frauenwahlrecht in Osterreich wurde eingefuhrt so dass fur Frauen und Manner das aktive und passive Wahlrecht galt 35 Durch eine Erklarung gegenuber der Republik konnten zusatzlich auch Personen die Staatsburgerschaft erhalten die seit 1914 ihren Wohnsitz in Deutschosterreich hatten Personen die zum Zeitpunkt der Kundmachung in einer Gemeinde des untergegangenen Osterreich ausgenommen Galizien Dalmatien und Istrien heimatberechtigt waren die ausserhalb der deutschosterreichischen Republik lag hatten ebenfalls das Recht sich gegenuber der Behorde als Deutschosterreicher zu erklaren 36 Zu einem politischen Streitthema zwischen Christlichsozialen Sozialisten und deutschnational Gesinnten wurde die Frage uber den Status der judischen Kriegsfluchtlinge Tausende waren wahrend des Ersten Weltkrieges hauptsachlich aus Galizien vor allem nach Wien gefluchtet Trotz verbalen Ausschreitungen zwischen den politischen Lagern wurden diese jedoch schliesslich wie alle anderen Burger des ehemaligen Habsburgerreiches gleich behandelt Damit hatte die junge Republik uber 200 000 judische Staatsburger 37 Im Staatsvertrag von Saint Germain en Laye vom 10 September 1919 wurde in Artikel 80 den von der Reichsauflosung betroffenen Personen der jeweiligen Minderheiten ein sechsmonatiges Optionsrecht zugesprochen sich nach Rasse und Sprache fur ein Heimatland entscheiden zu konnen Im Brunner Vertrag uber Staatsburgerschaft und Minderheitsschutz vom 7 Juni 1920 StGBl Nr 163 1921 wurde vereinbart die Option liberal zu handhaben und hauptsachlich die Sprache als Merkmal der Volkszugehorigkeit zu deuten Doch schon kurz vor dem Inkrafttreten des Vertrags von St Germain gingen die administrativen und nach seinem Inkrafttreten auf legistischer Ebene die Bemuhungen fast aller politischen Krafte dahin die Anerkennung von Optionen von in Osterreich verbliebenen Ostjuden aus Galizien und der Bukowina unmoglich zu machen Eine Resolution des Nationalrats von 1921 forderte der Rassezugehorigkeit zur Mehrheit der osterreichischen Bevolkerung Rechnung zu tragen Wabersche Optionspraxis 38 Im Jahr 1920 wurden die provisorischen Verfassungsregeln von der Konstituierenden Nationalversammlung durch die bis heute gultige Bundesverfassung abgelost Die Vollziehung des Staatsburgerschaftsgesetzes lag nun in der Kompetenz der osterreichischen Bundeslander Neben der Bundesburgerschaft wurde eine Landesburgerschaft eingefuhrt deren Voraussetzung wiederum die Heimatberechtigung in einer Gemeinde darstellte Im Jahr 1925 wurde ein neues Staatsburgergesetz erlassen in dem die Landes und Bundesburgerschaft sowie das Heimatrecht in den Gemeinden neu geregelt wurde 39 Neben der Geburt konnte die Staatsburgerschaft nun durch Verleihung erteilt werden wobei ein vierjahriger Aufenthalt nachgewiesen werden musste Daneben erhielten Lehrkrafte an einer inlandischen Hochschule automatisch die Staatsburgerschaft Verheiratete Frauen erhielten automatisch die Staatsburgerschaft ihres Ehegatten Der Austrofaschismus fuhrte 1933 das Sanktionsinstrument der Ausburgerung aus politischen Grunden ein das sich hauptsachlich gegen nationalsozialistische Anhanger richtete die nach dem Betatigungsverbot gegen die NSDAP nach Deutschland gefluchtet waren Zum kleineren Teil wurden auch linke Oppositionelle meist wegen osterreich feindlicher Handlungen ausgeburgert 40 Anschluss 1938 Bearbeiten nbsp Schautafel zu den Nurnberger GesetzenNach dem Anschluss Osterreichs bekamen mit der Verordnung uber die deutsche Staatsangehorigkeit im Lande Osterreich vom 3 Juli 1938 41 die Osterreicher die deutsche Staatsangehorigkeit Das vorherige Nebeneinander von Pfarrmatrikeln und Gemeindematrikeln wurde im August 1938 abgeschafft und das Wiener System der Zivilmatrikel in allen Gemeinden eingefuhrt Vielen zuvor in diesen Zivilmatrikeln gefuhrten judischen Burgern wurde dabei aber die Staatsburgerschaft entzogen bestimmte Reichsburger also Staatsangehorige deutschen oder artverwandten Blutes 42 verloren ihr im Zuge der Umsetzung des Nurnberger Reichsburgergesetzes 43 bis Ende 1938 erworbenes deutsches Reichsburgerrecht umgehend wieder und wurden wie die deutschen Juden als Burger 2 Klasse vom Stimmrecht in politischen Angelegenheiten ausgeschlossen 44 Mit der Zwolften Verordnung zum Reichsburgergesetz 45 erging sodann die weitergehende Bestimmung dass Juden und Zigeuner nicht Staatsangehorige werden und auch nicht Staatsangehorige auf Widerruf oder Schutzangehorige sein konnen 4 Abs 1 Sie wurden damit vollig entrechtet und der Begriff des Geltungsjuden auch auf judische Mischlinge ersten Grades angewandt die nicht deutsche Staatsangehorige waren 46 Schon kurze Zeit spater am 1 Juli 1943 erging die 13 Verordnung zum Reichsburgergesetz 47 Nach 1 Abs 1 i V m Abs 2 konnten nunmehr strafbare Handlungen von Juden unmittelbar durch die Polizei geahndet werden sie waren fortan der nackten Willkur ausgeliefert Mit 2 Abs 1 der 13 Verordnung wurde bestimmt dass das Vermogen eines Juden mit seinem Ableben dem Reich verfiel Nach dem Zweiten Weltkrieg und der Wiedererrichtung der Republik Osterreich erhielten mit dem osterreichischen Staatsburgerschaftsuberleitungsgesetz von 1945 all jene Personen die osterreichische Staatsburgerschaft zuruck die zum Zeitpunkt des Anschlusses Osterreicher waren und zwischen 1938 und 1945 keine fremde Staatsburgerschaft angenommen hatten ausserdem auch jene Personen die in dieser Zeit die Bundesburgerschaft durch Rechtsnachfolge Abstammung Legitimation Ehe erlangt hatten 48 Alle Emigranten die vor dem 13 Marz 1938 die osterreichische Staatsburgerschaft besessen hatten zwischenzeitlich im Exil eine neue angenommen hatten darunter ein Drittel der vertriebenen und emigrierten Juden waren davon ausgeschlossen 1949 1966 und 1973 wurden zwar Sondererwerbsmoglichkeiten geschaffen die aber wegen kurzer Fristen und des Ausschlusses von Doppelstaatsangehorigkeit unzulanglich waren Bei den Opferfursorgegesetzen und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen wirkte sich die fehlende Staatsburgerschaft materiell aus weil keine Amtsbescheinigungen und Opferausweise an Fremde ausgestellt werden durften Eine Remigration osterreichischer Juden fand nur vereinzelt statt 49 Staatsburgerschaftsgesetz 1985 Bearbeiten Die Staatsburgerschaftsgesetz Novelle 1983 verfolgte die Herstellung des Gleichheitsgrundsatzes und eliminierte diesem zuwiderlaufende Bestimmungen um dem Gebot der Gleichbehandlung der Geschlechter im vollen Umfang gerecht zu werden Die eheliche Mutter wurde dem ehelichen Vater bei der Vermittlung der Staatsburgerschaft an ihre Kinder gleichgestellt ebenso wurde die Gleichstellung mannlicher und weiblicher Ehegatten von Staatsburgern beim Erwerb der Staatsburgerschaft festgelegt Im Jahr 1985 wurde das Staatsburgerschaftsgesetz 1965 als Bundesgesetz uber die osterreichische Staatsburgerschaft Staatsburgerschaftsgesetz 1985 StbG wiederverlautbart und seither mehrmals novelliert 1986 1988 1993 1994 1997 1998 und in den 2000er und 2010er Jahren 50 Im Rahmen von Ubergangsbestimmungen konnten vor dem 1 September 1983 geborene eheliche Kinder bis zum 1 September 1986 spater verlangert bis zum 31 Dezember 1988 die osterreichische Staatsburgerschaft durch Erklarung der Republik als getreue Staatsburger angehoren zu wollen erwerben wenn neben anderen Voraussetzungen die Mutter Staatsburger ist und die Staatsburgerschaft auch am Tag der Geburt des Kindes besessen hat Z 3 Spater wurden fur den Zeitraum vom 1 August 2013 bis zum 1 Mai 2014 vergleichbare Ubergangsbestimmungen erneut in Kraft gesetzt damit einige wenige Hartefalle dadurch saniert wurden 51 Seit 1990 geniessen Auslandsosterreicher volles Wahlrecht bei Nationalrats und Bundesprasidentschaftswahlen wenn sie sich in einer Gemeinde registrieren 52 Seit 2007 haben sie auch das Wahlrecht bei den Landtagswahlen in Niederosterreich Tirol und Vorarlberg 53 Gesetzesnovellen 2005 2018 Bearbeiten Der Gesetzentwurf der Regierung 2005 2006 sah eine drastische Verscharfung des Einburgerungsrechtes vor Zum einen sollten samtliche Ausnahmeregelungen gestrichen die Mindestaufenthaltsdauer auf sechs Jahre erhoht und die Einburgerung von in Osterreich geborenen Kindern auslandischer Eltern erst mit sechs Jahren moglich sein Zum anderen war vom Antragsteller ein 300 stundiger Deutschkurs mit einer Abschlussprufung zu absolvieren Der Entwurf wurde in der Staatsburgerschaftsrechts Novelle 2005 grossteils beschlossen Eine Regierungsvorlage zur Anderung des Staatsburgerschaftsgesetzes wurde nach dem Beschluss im Ministerrat am 30 April 2013 im Nationalrat eingebracht und ist seit 1 August 2013 in Kraft Fremden ist demnach die Einburgerung nach einem rechtmassigen und ununterbrochenen Aufenthalt von mindestens sechs Jahren im osterreichischen Bundesgebiet dann ermoglicht wenn sie gut integriert sind 11a StbG 54 ansonsten nach zehn Jahren Neben den allgemeinen Voraussetzungen zur Verleihung der Staatsburgerschaft 10 StbG ist sie dem Fremden nach 11 Abs 6 dann zu verleihen wenn Z 1 er abweichend von 10a Abs 1 Z 1 einen Nachweis uber Deutschkenntnisse gemass dem B2 Niveau des Gemeinsamen Europaischen Referenzrahmens fur Sprachen GERS erbringt oder Z 2 er einen Nachweis gemass 10a Abs 1 Z 1 erbringt und seine nachhaltige personliche Integration nachweist dies insbesondere durch a ein mindestens dreijahriges freiwilliges ehrenamtliches Engagement in einer gemeinnutzigen Organisation die den Vorgaben des 35 Bundesabgabenordnung BAO BGBl Nr 195 1961 entspricht oder b eine mindestens dreijahrige Ausubung eines Berufes im Bildungs Sozial oder Gesundheitsbereich sofern das daraus erzielte Einkommen durchgangig die monatliche Geringfugigkeitsgrenze gemass 5 Abs 2 ASVG erreicht hat oder c die Bekleidung einer Funktion in einem Interessenverband oder einer Interessenvertretung fur mindestens drei Jahre hindurch Uberdies muss die Tatigkeit des Fremden mit der die nachhaltige personliche Integration nachgewiesen werden soll dem Allgemeinwohl in besonderer Weise dienen und einen integrationsrelevanten Mehrwert fur seine Integration in Osterreich darstellen Dies muss vom Fremden und der jeweiligen Institution jeweils im Rahmen einer schriftlichen Stellungnahme ausfuhrlich begrundet werden Das Anderungsgesetz 2018 55 bringt Erleichterungen beim Zugang zur osterreichischen Staatsangehorigkeit fur Burger der Nachfolgestaaten der osterreichisch ungarischen Monarchie und Staatenlose Es begunstigt auch durch das NS Regime Verfolgte und ihre Nachkommen Die Neuregelung erweitert den zeitlichen Rahmen bisher bestehender Regeln Literatur BearbeitenHelgo Eberwein Eva Pfleger Fremdenrecht fur Studium und Praxis LexisNexis Wien 2011 ISBN 978 3 700 75010 9 Peter Fessler Christine Keller Renate Pommerening Schober Wolf Szymanski Das neue osterreichische Staatsburgerschaftsrecht 7 vollig neu bearb Auflage Juridica Wien 2006 ISBN 978 3 214 17560 3 Joachim Stern Gerd Valchars Country Report Austria EUDO Citizenship Observatory European University Institute Robert Schuman Centre for Advanced Studies San Domenico di Fiesole 2013 Weblinks BearbeitenStaatsburgerschaftsgesetz 1985 im Rechtsinformationssystem der Republik Osterreich geltende Fassung Staatsburgerschaft Erwerb durch Verleihung im HELP gv at des Bundeskanzleramts Oktober 2008 Staatsburgerschaftsangelegenheiten und Services der Stadt Wien Oktober 2008 Staatsburgerschaft Informationen beim Land Salzburg Staatsburgerschaftsgesetz 1985 Information auf der Website der Grunen 28 Dezember 2006 Entwicklung der Staatsburgerschaft in Osterreich im Demokratiezentrum WienEinzelnachweise Bearbeiten 49 Staatsburgerschaftsgesetz 1985 Verleihung der Staatsburgerschaft aufgrund eines Rechtsanspruches Abgerufen am 6 April 2019 Erwerb durch Verleihung oesterreich gv at HELP gv at Stand 1 Januar 2019 Verliehene Staatsburgerschaften Pilz stellt Anfrage ORF at 1 August 2018 abgerufen am 1 August 2018 Art 6 des Fremdenrechtsanderungsgesetzes 2009 FrAG 2009 Bundesgesetzblatt fur die Republik Osterreich Teil I Nr 122 Staatsburgerschaftsrechtsanderungsgesetz 2018 Bundesgesetzblatt fur die Republik Osterreich Teil I Nr 96 Staatsburgerschaft Recht auf Pass fur Nachfahren von NS Opfern ORF 31 August 2020 Eintritt in ein offentlich rechtliches Dienstverhaltnis als Universitats Hochschul professor 154 Z 1 lit a und Z 2 lit a des Beamten Dienstrechtsgesetzes 1979 BGBl Nr 333 1979 Staatsburgerschaftswesen Stand 2007 Memento vom 24 Juli 2014 im Internet Archive Salzburger Landesregierung S 19 f PDF 815 kB StbG 1985 25 1 Webseite der Grunen Beamten Dienstrechtsgesetz BDG 6 Abschnitt 162 3 BGBl I Nr 2 2008 1 BVRBG 2 3 Z 11 Parlamentarische Anfrage von NR Josef Auer vom 20 Mai 2009 abgerufen am 27 Marz 2010 Doppelstaatsburgerschaft Bundesministerium fur europaische und internationale Angelegenheiten abgerufen am 18 Juni 2023 Verwaltungsgerichtshof Beschluss vom 25 September 2018 Ra 2018 01 03645 Rz 10 f 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Einburgerung fur MigrantInnen VS Verlag 2011 S 29 Dieter Gosewinkel Einburgern und Ausschliessen Die Nationalisierung der Staatsangehorigkeit vom Deutschen Bund bis zur Bundesrepublik Deutschland Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 2001 ISBN 3 525 35165 8 S 40 Frauenwahlrecht in Osterreich Demokratiezentrum Wien abgerufen am 21 November 2021 StGBl Nr 91 1918 Demokratiezentrum Wien Entwicklung der Staatsburgerschaft in Osterreich Ubersicht abgerufen am 21 November 2021 Hannelore Burger Heimatrecht und Staatsburgerschaft osterreichischer Juden Bohlau Wien 2014 S 137 ff BGBl Nr 285 1925 Emmerich Talos Das austrofaschistische Herrschaftssystem Osterreich 1933 1938 Lit Verlag Wien 2013 ISBN 978 3 643 50495 1 S 294 f Verordnung uber die deutsche Staatsangehorigkeit im Lande Osterreich vom 3 Juli 1938 Beachte hierzu dass der Reichsburger als der alleinige Trager der vollen politischen Rechte 2 Abs 3 Reichsburgergesetz nicht zu verwechseln ist mit dem gewohnlichen Reichsangehorigen nach dem Reichs und Staatsangehorigkeitsgesetz von 1913 Siehe insbes Ingo von Munch Die deutsche Staatsangehorigkeit Vergangenheit Gegenwart Zukunft De Gruyter Recht Berlin 2007 ISBN 978 3 89949 433 4 S 61 62 RGBl 1935 I S 1146 Erste Verordnung zum Reichsburgergesetz vom 14 November 1935 RGBl 1935 I S 1334 Naher dazu vgl von Munch Die deutsche Staatsangehorigkeit De Gruyter Recht Berlin 2007 S 61 65 Zwolfte Verordnung zum Reichsburgergesetz vom 25 April 1943 RGBl 1943 I S 268 Vgl von Munch Die deutsche Staatsangehorigkeit De Gruyter Recht Berlin 2007 S 72 74 RGBl 1943 I S 372 Osterreichisches Staatsburgerschafts Uberleitungsgesetz St UG vom 10 Juli 1945 StGBl Nr 59 1945 Hannelore Burger Heimatrecht und Staatsburgerschaft osterreichischer Juden Bohlau Wien 2014 ISBN 978 3 205 79495 0 S 166 f Staatsburgerschaftsgesetz 1985 in der geltenden Fassung im Rechtsinformationssystem des Bundes RIS VfGH Beschluss E 160 2016 13 In vfgh gv at 15 Oktober 2016 abgerufen am 25 Januar 2022 David Reichel Staatsburgerschaft und Integration Die Bedeutung der Einburgerung fur MigrantInnen S 35 Valchars und Baubock Migration amp Staatsburgerschaft Kap 5 Wohnbevolkerung und Wahlberechtigte Die Entkoppelung von Staatsburgerschaft Wohnsitz und Wahlrecht S 161 201 hier S 168 Siehe dazu auch Verleihung der Staatsburgerschaft aufgrund eines Rechtsanspruches In oesterreich gv at Osterreichs digitales Amt abgerufen am 22 Juni 2019 Bundesgesetz mit dem das Staatsburgerschaftsgesetz 1985 geandert wird Staatsburgerschaftsrechtsanderungsgesetz 2018 BGBl I Nr 96 2019 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Osterreichische Staatsburgerschaft amp oldid 235851684