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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Volkszugehorigkeit bedeutet allgemein die Zugehorigkeit eines Menschen zu einem Volk oder Ethnie beziehungsweise zu einer Nationalitat oder einer bestimmten Volksgruppe durch Merkmale wie Muttersprache Abstammung kulturelle Pragung Volkstum sowie das subjektive Bekenntnis zu ihr Die Volkszugehorigkeit muss mit der Staatsangehorigkeit nicht identisch sein Inhaltsverzeichnis 1 Deutsche Volkszugehorigkeit 1 1 Volksdeutsche 1 2 Regelung in der Bundesrepublik Deutschland 1 2 1 Bundesvertriebenengesetz 1 2 2 Lausitzer Sorben 1 2 3 Minderheiten in Schleswig Holstein 2 Siehe auch 3 Literatur 4 EinzelnachweiseDeutsche Volkszugehorigkeit BearbeitenIn der Zeit des Nationalsozialismus wurde die Volkszugehorigkeit in rassisch definierten Abstufungen definiert Das Reichsburgergesetz von 1935 eines der Nurnberger Gesetze unterschied zwischen vollwertigen Reichsburgern die deutschen oder artverwandten Blutes waren und blossen Staatsangehorigen die als Angehorige rassefremden Volkstums bezeichnet wurden Damit waren die deutschen Juden aber auch Sinti und Roma sowie vornehmlich afrikanischstammige Personen gemeint Nach Beginn des Zweiten Weltkriegs definierte die Deutsche Volksliste weitere Abstufungen fur die Bewohner eroberter Gebiete namlich die Staatsburger auf Widerruf und die Schutzangehorigen des Deutschen Reiches 1 Seit 1949 ist die deutsche Staatsangehorigkeit im Grundgesetz verfassungsrechtlich geregelt die deutsche Volkszugehorigkeit im Bundesvertriebenengesetz BVFG Gemass 6 der geanderten Fassung von 2020 ist deutscher Volkszugehoriger wer sich in seiner Heimat zum deutschen Volkstum bekannt hat sofern dieses Bekenntnis durch bestimmte Merkmale wie Abstammung Sprache Erziehung Kultur bestatigt wird 2 Die deutsche Volkszugehorigkeit hat also eine subjektive und eine objektive Seite Einerseits das Bekenntnis zum deutschen Volkstum andererseits objektive Bestatigungsmerkmale wie Abstammung Sprache usw 3 Volksdeutsche Bearbeiten Der Begriff Volksdeutsche kam nach dem Ersten Weltkrieg auf und fand sich im nationalsozialistischen Volksbegriff wieder Darunter wurden Menschen deutscher Abstammung verstanden die im Ausland lebten Laut dem Historiker Dieter Gosewinkel verengte diese Begriffspragung die Bedeutungsvielfalt des Wortes Volk das staatsrechtlich ja auch das Staatsvolk der Demokratie bedeutete auf einen Substanzbegriff ethnisch kultureller Homogenitat Der begrifflichen Reduktion von Volk auf Volkstum entsprach die Verengung von Staatsangehorigkeit auf Volkstum 4 In der deutschen Gesetzgebung findet der Begriff seit 1949 jedoch nicht mehr im Begriffsverstandnis nationalsozialistischer Volkerkunde Verwendung sondern dient der rechtlichen Gleichstellung von Vertriebenen und Spataussiedlern mit deutschen Staatsangehorigen 5 Regelung in der Bundesrepublik Deutschland Bearbeiten Bundesvertriebenengesetz Bearbeiten Nach Art 116 Abs 1 GG ist Deutscher im Sinne des Grundgesetzes wer die deutsche Staatsangehorigkeit besitzt oder als Fluchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehorigkeit im Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31 Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat Statusdeutscher Die Legaldefinition deutscher Volkszugehorigkeit ergibt sich aus 6 Bundesvertriebenengesetz 6 Nach 6 Abs 1 BVFG in der seit 1987 geltenden Fassung ist deutscher Volkszugehoriger im Sinne des Bundesvertriebenengesetzes wer sich in seiner Heimat zum deutschen Volkstum bekannt hat sofern dieses Bekenntnis durch bestimmte Merkmale bestatigt wird 7 8 Die Vorschrift ist anzuwenden auf Personen die vor dem 1 Januar 1924 geboren sind Fur die nach dem 31 Dezember 1923 aber vor dem 1 Januar 1993 Geborenen gilt fur die Frage der deutschen Volkszugehorigkeit 6 Abs 2 BVFG Die nach 6 Abs 2 BVFG kumulativ zu erfullenden Merkmale der deutschen Volkszugehorigkeit sind 9 die deutsche Abstammung und das Bekenntnis zum deutschen Volkstum im Aussiedlungsgebiet durch eine Nationalitatenerklarung oder die Zurechnung zur deutschen Nationalitat nach dem Recht des Herkunftsstaates Bekenntnissurrogat oder das Volkstumsbekenntnis auf andere Weise und die Bestatigung des Bekenntnisses oder des Bekenntnissurrogats durch die Fahigkeit ein einfaches Gesprach in deutscher Sprache zum Zeitpunkt der verwaltungsbehordlichen Entscheidung uber den Aufnahmeantrag fuhren zu konnen Abstammung im Sinne der Vorschrift ist nur die leibliche Abstammung liegt also nicht vor bei Stief Adoptiv oder Pflegekindern Es reicht jedoch aus dass die Grosseltern deutsche Staatsangehorige oder deutsche Volkszugehorige waren 10 Das Bekenntnis zum deutschen Volkstum in Form einer Nationalitatenerklarung erfolgte in der Sowjetunion in der Regel anlasslich der Ausstellung des ersten Inlands Passes nach der sowjetischen Passverordnung vom 21 Oktober 1953 11 Das eigene Bekenntnis setzt Bekenntnisreife voraus und richtet sich grundsatzlich nach dem Recht des Herkunftsstaates 12 Von der Bekenntnisreife kann in der Regel ab Vollendung des 16 Lebensjahres ausgegangen werden wenn nach dem Recht des Herkunftsstaates die Erklarungsfahigkeit fur eine Nationalitatenerklarung zu diesem Zeitpunkt erreicht ist 13 Bekenntnisunfahige Personen konnen zur Abgabe eines Bekenntnisses zum deutschen Volkstum durch die Erziehungsberechtigten vertreten werden 14 Das Bekenntnis auf andere Weise kann insbesondere durch den Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse entsprechend dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europaischen Referenzrahmens fur Sprachen oder durch den Nachweis familiar vermittelter Deutschkenntnisse erbracht werden Der Sprachtest zum Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse ist wiederholbar Das anderweitige Bekenntnis kann aber beispielsweise auch durch Verlautbarungen gegenuber staatlichen Stellen oder die Mitwirkung in volksdeutschen Verbanden zum Ausdruck kommen wenn diese nach Gewicht Aussagekraft und Nachweisbarkeit einer Nationalitatenerklarung gegenuber Behorden entsprechen 15 Die zur Bestatigung des Bekenntnisses erforderliche Feststellung der Fahigkeit zu einem einfachen Gesprach auf Deutsch erfolgt durch eine Anhorung des Antragstellers im Aufnahmeverfahren Dabei wird ein einfacher und begrenzter Gedankenaustausch vorausgesetzt 16 Thematisch kommen einfache Lebenssachverhalte aus dem familiaren Bereich Kindheit Schule Sitten Gebrauche alltagliche Situationen und Bedurfnisse Wohnverhaltnisse Einkauf Freizeit Reisen Wetter u a Beruf oder Beschaftigung ohne Verwendung exakter Fachbegriffe in Betracht 17 Lausitzer Sorben Bearbeiten Hauptartikel Sorbisches Siedlungsgebiet Die Volkszugehorigkeit zu den in der Ober und Niederlausitz ansassigen Sorben 18 bzw Wenden begrundet sich allein durch ein Bekenntnis 19 20 21 In Sachsen loste das Sorbengesetz SachsSorbG von 1999 das Gesetz zur Wahrung der Rechte der sorbischen Bevolkerung vom 23 Marz 1948 ab 22 23 24 Nach 3 Abs 1 Satz 2 des Brandenburgischen Landeswahlgesetzes sind die Parteien politischen Verbindungen und Listenvereinigungen der Sorben etwa die Lausitzer Allianz bei der Wahl zum Brandenburgischen Landtag von der Sperrklausel 5 Hurde befreit 25 Minderheiten in Schleswig Holstein Bearbeiten Die Verfassung des Landes Schleswig Holstein schutzt in Art 6 nationale Minderheiten und Volksgruppen Eine Minderheit oder Volksgruppe ist danach eine gegenuber der Mehrheitsbevolkerung zahlenmassig unterlegene Gruppe von Menschen die zwar ebenfalls Staatsangehorige dieses Staates sind jedoch keine dominante Stellung einnehmen Sie weisen in ethnischer religioser und kultureller Hinsicht Merkmale auf die sie von der ubrigen Bevolkerung unterscheiden Minderheiten bewahren innerhalb der Mehrheit die eigene Kultur Tradition Religion oder Sprache und damit ihre Identitat 26 Als nationale Minderheiten gelten in Schleswig Holstein die danische Minderheit die friesische Volksgruppe und die in Schleswig Holstein ansassigen Sinti und Roma Es gibt auch eine deutsche Minderheit in Danemark Die Bonn Kopenhagener Erklarungen von 1955 gewahrleisten wechselseitig die Gleichbehandlung mit der jeweiligen nationalen Mehrheitsbevolkerung Die Parteien der danischen Minderheit unterliegen nach 3 Abs 1 Satz 2 des Landeswahlgesetzes 27 verfassungsgemass keinen Einschrankungen die sich ansonsten unter anderem aus der Funf Prozent Hurde ergaben Das Bekenntnis zur danischen Volkszugehorigkeit ist wie auch das zu anderen nationalen Minderheiten frei und darf amtlich weder gepruft noch bezweifelt werden Niemand darf auf Grund dieses Bekenntnisses benachteiligt werden Siehe auch BearbeitenDemos MinderheitenwahlrechtLiteratur BearbeitenKarl A Otto Hrsg Westwarts Heimwarts Aussiedlerpolitik zwischen Deutschtumelei und Verfassungsauftrag AJZ Bielefeld 1990 ISBN 3 9216 8084 0 Ulrich Reitemeier Aussiedler treffen auf Einheimische Narr Tubingen 2006 ISBN 3 8233 6200 3 Einzelnachweise Bearbeiten Georg Hansen Staatsburgerrecht als Instrument der Ausgrenzung In Norbert Wenning Martin Spetsmann Kunkel Susanne Winnerling Hrsg Strategien der Ausgrenzung Exkludierende Effekte staatlicher Politik und alltaglicher Praktiken in Bildung und Gesellschaft Waxmann Munster 2010 ISBN 978 3 8309 2416 6 S 93 114 hier S 98 f 6 BVFG im Wortlaut Ingo von Munch Die deutsche Staatsangehorigkeit Vergangenheit Gegenwart Zukunft De Gruyter Recht Berlin 2007 ISBN 978 3 89949 433 4 S 116 Dieter Gosewinkel Einburgern und Ausschliessen Die Nationalisierung der Staatsangehorigkeit vom Deutschen Bund bis zur Bundesrepublik Deutschland 2 Auflage Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 2003 S 367 Boris Hoffmann in Schutz Maiwald Beamtenrecht Kommentar Entscheidungssammlung Beamtenversorgungsgesetz 2016 Rn 25 zu 7 Beamtenstatusgesetz Statusdeutscheneigenschaft ISBN 978 3 7685 4753 6 Karsten Mertens Das neue deutsche Staatsangehorigkeitsrecht Eine verfassungsrechtliche Untersuchung Tenea Verlag Berlin 2004 S 86 Leitfaden fur die Aussiedlerbetreuung Anerkennung der Vertriebeneneigenschaft Erlass des Bundesinnenministeriums vom 30 Oktober 1987 zur Anwendung des 6 des BVFG S 29 Naher dazu insbesondere zu den subjektiven und objektiven Bestatigungs Merkmalen dieser entscheidenden Legaldefinition Ingo von Munch Die deutsche Staatsangehorigkeit Vergangenheit Gegenwart Zukunft De Gruyter Recht Berlin 2007 S 109 ff hier S 110 u insb S 116 mit weiteren Nachweisen Dazu Abschnitt 4 BVFG VwV Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesvertriebenengesetz BVFG VwV Nr 2 2 3 Rechtsstand 23 Februar 2016 1 2 Vorlage Toter Link www jurion de BVerwG Urteil vom 25 Januar 2008 5 C 8 07 Seite nicht mehr abrufbar Suche in Webarchiven BVerwG Urteil vom 17 Juni 1997 9 C 10 96 BVerwG Urteil vom 29 August 1995 9 C 391 94 BVerwG Urteil vom 31 Januar 1989 9 C 78 87 BVerwG Urteil vom 25 November 2004 5 C 49 03 Abschnitt 4 BVFG VwV Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesvertriebenengesetz BVFG VwV Nr 2 2 5 Rechtsstand 23 Februar 2016 BVerwG Urteil vom 4 September 2003 5 C 33 02 Abschnitt 4 BVFG VwV Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesvertriebenengesetz BVFG VwV Nr 2 4 Rechtsstand 23 Februar 2016 Das sorbische Volk Brandenburgische Landeszentrale fur politische Bildung 2014 abgerufen am 23 Marz 2021 1 Sachsisches Sorbengesetz vom 31 Marz 1999 SachsGVBl S 161 Norman Weiss Das neue Sorbengesetz des Freistaates Sachsen Minderheitenschutz as usual MenschenRechtsMagazin MRM 1999 S 115 121 2 Gesetz uber die Ausgestaltung der Rechte der Sorben Wenden im Land Brandenburg Sorben Wenden Gesetz SWG vom 7 Juli 1994 GVBl I 94 Nr 21 S 294 GVBl Land Sachsen S 191 DDR Blume in der Sonne Der Spiegel 21 Oktober 1974 Ludwig Elle 60 Jahre Gesetz zur Wahrung der Rechte der sorbischen Bevolkerung Europaisches Journal fur Minderheitenfragen EJM 2008 S 191 194 Wahlgesetz fur den Landtag Brandenburg Brandenburgisches Landeswahlgesetz BbgLWahlG in der Fassung der Bekanntmachung vom 28 Januar 2004 GVBl I 04 Nr 02 S 30 Die Minderheitenpolitik des Schleswig Holsteinischen Landtages Website des Schleswig Holsteinischen Landtags abgerufen am 24 Oktober 2017 Wahlgesetz fur den Landtag von Schleswig Holstein Landeswahlgesetz LWahlG in der Fassung vom 7 Oktober 1991Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Volkszugehorigkeit amp oldid 234982448