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Vertriebener ist im engeren Sinn ein Sammelbegriff fur Personen deutscher Staats oder Volkszugehorigkeit die aus ihren Wohnsitzen in den fruheren deutschen Ostgebieten oder in den Gebieten ausserhalb der Grenzen des Deutschen Reiches von 1937 im Zusammenhang mit den Ereignissen des Zweiten Weltkriegs vertrieben wurden Etwa so ist der Begriff in 1 des Bundesvertriebenengesetzes BVFG definiert Er unterscheidet sich vom Begriff des Heimatvertriebenen der in 2 BVFG definiert ist und diejenigen Vertriebenen bezeichnet die zur einst dort lebenden angestammten Bevolkerung gehoren 1 Im weiteren Sinn wird mit Vertriebener jede Person bezeichnet die ihr Wohn oder Heimatgebiet zwangsweise verlassen musste Definition BearbeitenDas BVFG in seiner ursprunglich geltenden Fassung von 1953 definierte den Begriff wie folgt Vertriebener ist wer als deutscher Staatsangehoriger oder deutscher Volkszugehoriger seinen Wohnsitz in den ehemals unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten oder in den Gebieten ausserhalb der Grenzen des Deutschen Reiches nach dem Gebietsstande vom 31 Dezember 1937 hatte und diesen im Zusammenhang mit den Ereignissen des Zweiten Weltkrieges infolge Vertreibung insbesondere durch Ausweisung oder Flucht verloren hat Bei mehrfachem Wohnsitz muss derjenige Wohnsitz verlorengegangen sein der fur die personlichen Lebensverhaltnisse des Betroffenen bestimmend war Als bestimmender Wohnsitz im Sinne des Satzes 2 ist insbesondere der Wohnsitz anzusehen an welchem die Familienangehorigen gewohnt haben Vertriebener ist auch wer als deutscher Staatsangehoriger oder deutscher Volkszugehoriger nach dem 30 Januar 1933 wegen ihm drohender oder gegen ihn verubter nationalsozialistischer Gewaltmassnahmen aufgrund der politischen Uberzeugung der Rasse des Glaubens oder der Weltanschauung die genannten Gebiete verlassen und seinen Wohnsitz ausserhalb des Deutschen Reichs genommen hat auf Grund der wahrend des Zweiten Weltkrieges geschlossenen zwischenstaatlichen Vertrage aus ausserdeutschen Gebieten oder wahrend des gleichen Zeitraumes auf Grund von Massnahmen deutscher Dienststellen aus den von der deutschen Wehrmacht besetzten Gebieten umgesiedelt worden ist Umsiedler nach Abschluss der allgemeinen Vertreibungsmassnahmen die ehemals unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Ostgebiete Danzig Estland Lettland Litauen die Sowjetunion Polen die Tschechoslowakei Ungarn Rumanien Bulgarien Jugoslawien oder Albanien verlassen hat oder verlasst es sei denn dass er erst nach dem 8 Mai 1945 einen Wohnsitz in diesen Gebieten begrundet hat Aussiedler ohne einen Wohnsitz gehabt zu haben sein Gewerbe oder seinen Beruf standig in den genannten Gebieten ausgeubt hat und diese Tatigkeit infolge Vertreibung aufgeben musste Als Vertriebener gilt auch wer ohne selbst deutscher Staatsangehoriger oder deutscher Volkszugehoriger zu sein als Ehegatte eines Vertriebenen seinen Wohnsitz in den genannten Gebieten verloren hat Nach Ansicht der Historiker Eva Hahn und Hans Henning Hahn wird die Berechnung wie viele Deutsche nach dem Zweiten Weltkrieg tatsachlich aus Mittel und Osteuropa vertrieben wurden dadurch erschwert dass die Spataussiedler die erst nach Abschluss der Zwangsmigrationen freiwillig nach Deutschland kamen nach dem Bundesvertriebenengesetz ebenfalls als Vertriebene gelten 2 Einzelnachweise Bearbeiten Walter Ziegler Fluchtlinge und Vertriebene Historisches Lexikon Bayerns 6 September 2011 Eva und Hans Henning Hahn Die Vertreibung im deutschen Erinnern Legenden Mythos Geschichte Schoningh Paderborn 2010 ISBN 978 3 506 77044 8 S 41 f Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Vertriebener Bundesvertriebenengesetz amp oldid 235816017