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Die deutsche Staatsangehorigkeit ist die Zugehorigkeit einer naturlichen Person zum deutschen Staat der Bundesrepublik Deutschland Daraus werden wie allgemein aus dem Burgerrecht fur Bundesburger spezifische Rechte und Pflichten hergeleitet Artikel 16 des Grundgesetzes eine Arbeit von Dani Karavan an den Glasscheiben zur Spreeseite beim Jakob Kaiser Haus des Bundestages in BerlinDer Besitz der deutschen Staatsangehorigkeit wird auf Antrag des Betroffenen mit dem Staatsangehorigkeitsausweis nicht zu verwechseln mit dem Personalausweis festgestellt und nachgewiesen Inhaltsverzeichnis 1 Die Begriffe Deutscher Staatsangehoriger und Deutscher 2 Rechtsgrundlagen 3 Erwerb der deutschen Staatsangehorigkeit durch gesetzlichen Automatismus 3 1 Bei Geburt durch einen deutschen Elternteil Abstammungsfalle 3 2 Durch Adoption 3 3 Statusdeutsche Ubergangsregel der StAG Reform 3 4 Durch Geburt im Inland sogenanntes Optionsmodell 3 5 Doppelte Staatsburgerschaft 3 5 1 Optionspflicht bis 19 Dezember 2014 3 5 2 Neuregelung der Optionspflicht ab 20 Dezember 2014 3 5 3 Doppelte Staatsangehorigkeit durch Abstammung 3 6 Erwerb durch Behandlung als deutscher Staatsangehoriger 4 Einburgerung Naturalisation Erwerb durch Verwaltungsakt 4 1 Regelung 4 2 Zahlen Statistik 5 Verlust der Staatsangehorigkeit 5 1 Grundsatzliches 5 2 Verlusttatbestande 5 2 1 Entlassung 5 2 2 Erwerb einer auslandischen Staatsangehorigkeit 5 2 3 Verzicht 5 2 4 Annahme als Kind durch einen Auslander 5 2 5 Freiwilliger Eintritt von Doppelstaatern in die Streitkrafte des Staates der weiteren Staatsangehorigkeit 5 2 6 Konkrete Beteiligung an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland 5 2 7 Erklarung nach dem Optionsmodell 5 2 8 Rucknahme der Einburgerung 5 3 Vertretenenfalle 5 3 1 Entlassung aus der deutschen Staatsangehorigkeit 5 3 2 Verzicht auf die deutsche Staatsangehorigkeit 5 3 3 Erwerb einer anderen Staatsangehorigkeit 5 4 Fruhere Verlusttatbestande 5 4 1 Nichterfullung der Wehrpflicht 5 4 2 Weigerung der Ruckkehr nach Deutschland im Kriegsfall 5 4 3 Eintritt in auslandischen Staatsdienst 5 4 4 Ausdehnung auf Ehefrau und Kinder 5 4 5 Verlust durch Legitimation 5 4 6 Eheschliessung einer Deutschen mit einem Auslander 6 Staatsangehorigkeit im burgerlichen Recht 7 Spezielles Staatsangehorigkeitsrecht 8 Rechtspolitische Geschichte der deutschen Staatsangehorigkeit 8 1 Norddeutscher Bund und Deutsches Kaiserreich 8 1 1 Elsass Lothringen 8 1 2 Einwohner der deutschen Kolonien 8 2 Weimarer Republik 8 3 Zeit des Nationalsozialismus 8 3 1 Einheitliche deutsche Staatsangehorigkeit 8 3 2 Zeitlicher Ablauf 8 4 Besatzungszeit Bundesrepublik Deutschland und Deutsche Demokratische Republik 8 5 Anderungen des Staatsangehorigkeitsrechts seit 2000 9 Einzelne Regelungen des StAG 9 1 Eheliche Geburt 9 2 Nichteheliche Geburt 9 3 Adoption 9 4 Legitimation 9 5 Eheschliessung 9 6 Wegfall der Inlandsklausel 9 7 Rechtliche Regelung der Zulassigkeit weiterer Staatsangehorigkeiten 9 8 Komplikationen im Zusammenhang mit mehrfacher Staatsangehorigkeit 9 9 Staatsangehorigkeitsausweis 10 Literatur 11 Weblinks 12 FussnotenDie Begriffe Deutscher Staatsangehoriger und Deutscher Bearbeiten nbsp Reisepass nbsp Der Staats angehorigkeits ausweis der Bundesrepublik Deutschland dokumentiert mit urkundlicher Beweiskraft den Besitz der deutschen Staatsangehorigkeit in allen Zweifelsfallen 1 Deutscher im Sinne des 1 Staatsangehorigkeitsgesetz StAG ist wer die deutsche Staatsangehorigkeit besitzt Der deutsche Personalausweis oder Reisepass reichen allenfalls zur widerlegbaren Glaubhaftmachung des Besitzes der deutschen Staatsangehorigkeit sie begrunden lediglich die hinreichende Vermutung dass der Ausweisinhaber deutscher Staatsangehoriger ist Ein Staatsangehorigkeitsausweis belegt dass der Betroffene zum Zeitpunkt der Erteilung deutscher Staatsangehoriger war Einen Gultigkeitszeitraum besitzt dieses Dokument zwar nicht es kann aber nach einer gewissen Zeit seinen Nachweischarakter verlieren 2 3 StAG benennt die sechs Arten des Besitzerwerbes 1 durch Geburt 4 StAG 2 durch Erklarung deutscher Staatsangehoriger werden zu wollen nach 5 des StAG 3 durch Annahme als Kind 6 StAG 4 durch Ausstellung der Bescheinigung gemass 15 Absatz 1 oder 2 des Bundesvertriebenengesetzes 7 StAG 4a durch Uberleitung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehorigkeit im Sinne des Artikels 116 Abs 1 des Grundgesetzes 40a StAG 5 fur einen Auslander durch Einburgerung 8 bis 16 40b und 40c StAG Die Staatsangehorigkeit erwirbt ausserdem kraft Gesetzes wer seit zwolf Jahren von deutschen Stellen als deutscher Staatsangehoriger behandelt worden ist und dies nicht zu vertreten hat 3 Abs 2 StAG Alle deutschen Staatsangehorigen sind kraft Gesetzes zugleich Burger der Europaischen Union Uber die Definition des Staatsangehorigen hinausgehend bezieht sich der Art 116 des Grundgesetzes fur die Bundesrepublik Deutschland GG auch auf die Kategorie des deutschen Volkszugehorigen Diese ethnisch bestimmte Kategorie ist nicht mit der des deutschen Staatsangehorigen deckungsgleich Seit der am 1 August 1999 in Kraft getretenen Gesetzesanderung 3 kann die Gruppe der durch Artikel 116 GG definierten Statusdeutschen allerdings als vernachlassigbar klein angesehen werden Rechtshistorisch ist der Begriff des Staatsangehorigen eine Abkehr von dem enger gefassten Begriff der Burgerschaft 4 Rechtsgrundlagen BearbeitenDas regulare deutsche Staatsangehorigkeitsrecht beruht einerseits auf dem Reichs und Staatsangehorigkeitsgesetz RuStAG vom 22 Juli 1913 5 welches das Abstammungsprinzip festschrieb Es war gepragt vom Konzept der Volksnation das zum Ziel hatte die Nation und das als ethnisch homogen vorgestellte deutsche Volk in Ubereinstimmung zu bringen 6 Mit Wirkung vom 1 Januar 2000 wurde es in Staatsangehorigkeitsgesetz umbenannt Andererseits basiert das Staatsangehorigkeitsrecht auf mehreren mit Wirkung vom 1 Januar 1991 im damaligen Auslandergesetz vom 9 Juli 1990 7 geschaffenen Regelungen die ursprunglich die Einburgerung jugendlicher Auslander erleichtern sollten 85 bis 91 AuslG spater aber auch auf Erwachsene ausgedehnt wurden und mit Wirkung vom 1 Januar 2005 durch Art 5 des Zuwanderungsgesetzes vom 30 Juli 2004 8 geschlossen in das Staatsangehorigkeitsgesetz ubernommen worden sind heute 10 bis 12b StAG Nach der Herausnahme staatsangehorigkeitsrechtlicher Bestimmungen aus dem Auslanderrecht und nach Ausserkrafttreten des speziellen Staatsangehorigkeitsrechts sind alle wesentlichen Regelungen uber die Staatsangehorigkeit nun in einem Gesetz vereint Art 116 Grundgesetz fasst den Begriff Deutscher bewusst weiter als die Personen mit deutscher Staatsangehorigkeit namlich einschliesslich der Statusdeutschen weil aus geschichtlichen Grunden die Zugehorigkeit vieler Gruppen zu Deutschland nicht homogen war Insbesondere nach 1945 49 gibt es viele und detaillierte Spezialregelungen im Zusammenhang mit der NS Rechtsetzung Vertriebenenfragen in Mittel und Osteuropa Volksdeutsche sowie den Beziehungen zur Deutschen Demokratischen Republik Die Bundesrepublik Deutschland pflegte aufgrund des anfanglichen Alleinvertretungsanspruchs ein aussenpolitisch und volkerrechtlich zwiespaltiges Verhaltnis zur DDR was sich in der Gesetzgebung niederschlug Infolge des Fortbestandes der einheitlichen deutschen Staatsangehorigkeit in beiden deutschen Staaten durch das RuStAG von 1913 geregelt was eine separate Regelung durch die Bundesrepublik und die DDR nicht ausschloss waren Burger der DDR nach bundesdeutscher Rechtsauffassung zugleich Bundesburger im Sinne des Gesetzes und blieben es auch nach der Einfuhrung einer eigenen Staatsburgerschaft der DDR 9 So konnten sie jederzeit auch ohne dauerhafte Ubersiedlung z B anlasslich einer Besuchsreise im Bundesgebiet einen bundesdeutschen Reisepass erhalten und damit in Drittstaaten weiterreisen fur die ihr DDR Reisepass nicht gultig war oder deren Grenzkontrollstempel im Reisepass ihnen bei der Ruckkehr in die DDR Nachteile hatten bereiten konnen Wahrend der Nutzung des bundesdeutschen Passes wurde der DDR Pass bei bundesdeutschen Stellen hinterlegt Mit Blick auf die Klarung der Staatsangehorigkeit der in den ehemaligen deutschen Ostgebieten jenseits der Oder Neisse Grenze lebenden Deutschen auf das staatsangehorigkeitsrechtliche Schicksal von Personen die wahrend der Zeit des Nationalsozialismus in den besetzten nichtdeutschen Gebieten teilweise gegen ihren Willen eingeburgert worden waren und in der Wehrmacht gedient hatten und auf die von den Nationalsozialisten zwischen 1933 und 1945 politisch und rassisch Verfolgten die nach der Flucht ins Ausland ausgeburgert wurden und teilweise eine andere Staatsangehorigkeit erworben hatten erliess der Deutsche Bundestag mehrere staatsangehorigkeitsrechtliche Sonderregelungen siehe auch das spezielle Staatsangehorigkeitsrecht diese Regelungen sind am 15 Dezember 2010 ausser Kraft getreten 10 Im Zusammenhang mit dem Brexit wurde eine Ubergangsregelung zum Staatsangehorigkeitsgesetz erlassen die die Einburgerung britischer und deutscher Staatsangehoriger betrifft 11 Erwerb der deutschen Staatsangehorigkeit durch gesetzlichen Automatismus BearbeitenDie Staatsangehorigkeit wird ex lege kraft Gesetzes erworben wenn bestimmte Voraussetzungen erfullt sind Bei Geburt durch einen deutschen Elternteil Abstammungsfalle Bearbeiten Durch Geburt erwirbt ein Kind heute die deutsche Staatsangehorigkeit wenn mindestens ein Elternteil zu dieser Zeit Deutscher ist Abstammungsprinzip Vor 1975 konnte ein Kind nur durch seinen Vater oder seine unverheiratete Mutter die deutsche Staatsangehorigkeit bei Geburt erwerben Nach einer Gesetzesanderung 12 aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erwarb eine ab dem 1 Januar 1975 ehelich geborene Person die deutsche Staatsangehorigkeit wenn ein Elternteil gleich welchen Geschlechts die deutsche Staatsangehorigkeit besass nichtehelich geborene Kinder erwarben sie bis zum 1 Juli 1993 nur dann wenn die Kindesmutter deutsche Staatsangehorige war Seitdem kann sie auch der nichteheliche Vater vermitteln wenn er Deutscher ist eine nach deutschen Gesetzen wirksame Feststellung beziehungsweise Anerkennung der Vaterschaft vorliegt und die Anerkennung der Vaterschaft bzw das Vaterschaftsfeststellungsverfahren vorgenommen oder eingeleitet wurde bevor das Kind das 23 Lebensjahr vollendet hat Ein Findelkind das im Inland aufgefunden wird gilt bis zum Beweis des Gegenteils als Kind eines Deutschen Durch Geburt im Ausland erwirbt das Kind eines Deutschen jedoch ausnahmsweise dann nicht die deutsche Staatsangehorigkeit wenn dieser leibliche Elternteil selbst am 1 Januar 2000 oder spater im Ausland geboren wurde und weiterhin dort lebt und das Kind sonst nicht staatenlos ware Dieser Generationenschnitt 13 kann jedoch dadurch verhindert werden dass die Eltern innerhalb eines Jahres den Eintrag der Geburt Beurkundung ins deutsche Geburtenregister beantragen zur Fristwahrung genugt es auch wenn der Antrag in dieser Frist bei der zustandigen Auslandsvertretung eingeht 4 Abs 4 Satz 2 StAG Dadurch erwirbt das Kind ruckwirkend zum Zeitpunkt seiner Geburt die deutsche Staatsangehorigkeit Entscheidend fur den von einem Elternteil abgeleiteten Erwerb der deutschen Staatsburgerschaft ist stets und ausschliesslich die rechtliche Elternschaft Aus einer lediglich genetischen Abstammung von einem deutschen Staatsburger kann dagegen nicht unmittelbar eine deutsche Staatsburgerschaft fur das Kind abgeleitet werden Dies betrifft z B Falle in denen nur der biologische Vater deutscher Staatsangehoriger ist die Kindesmutter jedoch zum Zeitpunkt der Geburt mit einem Auslander verheiratet war der damit als rechtlicher Vater gilt oder ggf in Fallen von kunstlicher Befruchtung im Ausland und Austragung des Kindes von einer nicht deutschen Leihmutter also unabhangig davon wessen Sperma und wessen Eizelle zur Befruchtung verwendet wurden 14 Durch Adoption Bearbeiten Der Erwerb der deutschen Staatsangehorigkeit kann seit dem 1 Januar 1977 auch durch Adoption erfolgen Minderjahrige erwerben bei der Adoption durch Gesetz 6 StAG automatisch die deutsche Staatsangehorigkeit wenn einer der Annehmenden Deutsche r ist Massgeblich ist der Zeitpunkt zu dem der Adoptionsantrag gestellt wird Ein gesonderter Antrag auf Erwerb der Staatsangehorigkeit ist in diesen Fallen nicht erforderlich Ist der zu Adoptierende im Zeitpunkt des Adoptionsantrags bereits uber 18 Jahre alt ist ein Staatsangehorigkeitserwerb nach 6 StAG auch dann nicht moglich wenn das Familiengericht die Adoption spater mit den Wirkungen der Minderjahrigenannahme sogenannte Volladoption gemass 1772 BGB ausspricht Dieser Personenkreis ist auf die regulare Einburgerung verwiesen Statusdeutsche Ubergangsregel der StAG Reform Bearbeiten Deutsche im Sinne des Art 116 Abs 1 Alt 2 GG Deutsche ohne deutsche Staatsangehorigkeit und vor dem 1 August 1999 anerkannte Spataussiedler erwarben die Staatsangehorigkeit gemass 40a StAG a F an diesem Stichtag Spataussiedler die nach dem 31 Juli 1999 eine Bescheinigung uber die Spataussiedlereigenschaft erhalten erwerben mit der Aushandigung der Bescheinigung auch die deutsche Staatsangehorigkeit 7 StAG Zuvor hatte dieser Personenkreis einen Einburgerungsanspruch 15 Durch Geburt im Inland sogenanntes Optionsmodell Bearbeiten Ein im Inland nach dem 1 Januar 2000 geborenes Kind dessen Eltern beide Auslander sind ist Deutscher wenn ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt seit acht Jahren seinen gewohnlichen rechtmassigen Aufenthalt in Deutschland hat und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt 4 Abs 3 StAG Fur Kinder die zwischen 1 Januar 1990 und 1 Januar 2000 geboren wurden eroffnete die Regelung des 40b StAG fur die Dauer eines Jahres die Moglichkeit des zusatzlichen Erwerbs der deutschen Staatsangehorigkeit durch Einburgerung Voraussetzung hierfur war dass das Kind am 1 Januar 2000 rechtmassig seinen gewohnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland und das 10 Lebensjahr noch nicht vollendet hatte und bei dessen Geburt die Voraussetzungen des 4 Abs 3 StAG vorgelegen haben Durch diese Ubergangsregelung wurden ca 50 000 Personen eingeburgert 16 Doppelte Staatsburgerschaft Bearbeiten Optionspflicht bis 19 Dezember 2014 Bearbeiten Kinder die sei es kraft Gesetzes sei es aufgrund einer Einburgerung nach 40b StAG die deutsche Staatsangehorigkeit erwerben haben in der Regel mindestens eine weitere Staatsangehorigkeit Zwischen dem 18 und 23 Lebensjahr waren sie bis 19 Dezember 2014 gemass 29 StAG a F generell verpflichtet gegenuber der staatlichen Stelle zu erklaren ob sie die deutsche Staatsangehorigkeit behalten wollten wozu sie im Regelfall die andere n Staatsburgerschaft en aufgeben mussten oder ob sie die andere Staatsangehorigkeit vorzogen und auf die deutsche verzichteten Erklarungspflicht Optionszwang Eine Unterlassung dieser Erklarung Nichtoptieren fuhrte nach dieser Regelung ebenfalls zum Verlust der deutschen Staatsangehorigkeit Im Jahr 2013 wurde bei ca 3 300 Personen des ersten betroffenen Jahrgangs namlich die im Jahr 1990 geborenen Doppelstaater die im Jahre 2013 das 23 Lebensjahr vollenden das Optionsverfahren abgeschlossen Von diesen hatten sich bis Ende 2011 rund 2 400 fur die deutsche und 32 fur die auslandische Staatsburgerschaft entschieden 17 In den Jahren 2014 bis 2017 musste nach fruheren Berechnungen bei etwa 7 000 Personen jahrlich das Optionsverfahren beendet worden sein danach ab 2018 sollte die Zahl der von den Folgen einer abgegebenen oder einer fehlenden Optionserklarung Betroffenen sprunghaft auf uber 40 000 17 bzw etwa 50 000 18 Personen jahrlich ansteigen Von 2013 bis 2022 waren nur die von 1990 bis 1999 geborenen und auf der Grundlage des 40b StAG eingeburgerten Doppelstaater betroffen Sie haben zu 68 auch noch die turkische zu 14 5 die Staatsangehorigkeit eines Nachfolgestaates von Jugoslawien zu 3 7 die iranische Staatsangehorigkeit und zu jeweils etwas mehr als einem Prozent die vietnamesische pakistanische oder afghanische Staatsangehorigkeit 17 Neuregelung der Optionspflicht ab 20 Dezember 2014 Bearbeiten Der jahrelange Streit um die Ermoglichung der doppelten Staatsangehorigkeit bei Ius soli Deutschen hat mit der Bildung der Grossen Koalition im Dezember 2013 und dem geschlossenen Koalitionsvertrag zu einer Kompromisslosung gefuhrt Durch das Zweite Gesetz zur Anderung des Staatsangehorigkeitsgesetzes 19 wurde 29 StAG dahingehend geandert dass eine Optionspflicht fur Personen die im Inland aufgewachsen sind nicht mehr besteht Gemass 29 Abs 1 a StAG fallen darunter diejenigen Personen die sich bis zu ihrem 21 Lebensjahr acht Jahre gewohnlich im Inland aufgehalten haben sechs Jahre im Inland eine Schule besucht haben oder uber einen im Inland erworbenen Schulabschluss oder eine im Inland abgeschlossene Berufsausbildung verfugen Als im Inland aufgewachsen gilt auch wer im Einzelfall einen vergleichbar engen Bezug zu Deutschland hat und fur den die Optionspflicht nach den Umstanden des Falles eine besondere Harte bedeuten wurde Die Neuregelung lasst den blossen Besitz der deutschen Staatsangehorigkeit fur eine Beibehaltung uber das 23 Lebensjahr hinaus nicht genugen Nur wer in Deutschland aufgewachsen ist und dadurch enge Bindungen zu Deutschland entwickelt hat soll die deutsche Staatsangehorigkeit in Zukunft nicht mehr verlieren 20 Nunmehr konnen die Betroffenen die Frage ob sie nach der Definition des Gesetzes in Deutschland aufgewachsen und damit von der Optionspflicht befreit sind bereits fruhzeitig nach Erwerb des Schulabschlusses nach sechsjahriger Schulzeit oder nach Vollendung ihres achten Lebensjahres bzw Aufenthaltes in Deutschland durch die zustandige Staatsangehorigkeitsbehorde verbindlich klaren lassen und erhalten somit bereits fruh Rechtssicherheit uber ihren staatsangehorigkeitsrechtlichen Status 29 Abs 5 StAG n F Eine Altfallregelung wurde nicht vorgesehen Wer die deutsche Staatsangehorigkeit nach der Altfassung des 29 StAG verloren hat kann sie nur durch erneute Einburgerung wiedererwerben Wer nicht unter die Neuregelung fallt muss wie bisher optieren Die in den Vorjahren unter der Geltung der bisherigen Optionsregelung ermittelten Fallzahlen sind wegen der Neuregelung zu korrigieren Die Staatsangehorigkeitsbehorden werden kunftig im Normalfall zwar zusatzlich prufen mussen ob die Betroffenen in Deutschland aufgewachsen sind Dafur fallt aber in 90 der Falle die Prufung weg ob die auslandische Staatsangehorigkeit uberhaupt und wenn ja ob sie rechtzeitig aufgegeben wurde oder ob im Falle eines Beibehaltungsantrages die Voraussetzungen fur die Hinnahme von Mehrstaatigkeit erfullt sind Diese Prufung obliegt der Verwaltung kunftig nur noch fur die kleine Gruppe der Ius soli Kinder die nicht in Deutschland aufgewachsen sind 21 Soweit eine Optionspflicht noch besteht kann wie bisher im Ausnahmefall nach 29 Abs 4 StAG eine Beibehaltungsgenehmigung erteilt werden die die Beibehaltung beider Staatsangehorigkeiten zulasst Diese ist zu erteilen wenn Aufgabe oder Verlust der auslandischen Staatsangehorigkeit nicht zumutbar oder nicht moglich ist oder wenn im Fall einer Einburgerung Mehrstaatigkeit nach 12 StAG hinzunehmen ware Doppelte Staatsangehorigkeit durch Abstammung Bearbeiten Keine Optionspflicht besteht fur Kinder die neben der deutschen Staatsangehorigkeit von dem deutschen Elternteil eine fremde Staatsangehorigkeit von dem nichtdeutschen Elternteil erwerben Kinder mit einem deutschen und einem auslandischen Elternteil bei Geburt in Deutschland erhalten im Regelfall uber das ius sanguinis beide Staatsangehorigkeiten sofern auch das Recht des anderen Staates dies vorsieht d h die Staatsangehorigkeit bei Auslandsgeburten weitergegeben wird und kein Verbot von Mehrstaatigkeit besteht Zwischen 2000 und 2015 sind jahrlich zwischen 71 380 und 88 194 Geburten in Deutschland in diese Kategorie gefallen 22 Diese Kinder sind nicht verpflichtet zu einem bestimmten Zeitpunkt eine der beiden Staatsangehorigkeiten aufzugeben Sofern sie nicht auf eine der beiden Staatsangehorigkeiten verzichten behalten sie beide in der Regel lebenslang Erwerb durch Behandlung als deutscher Staatsangehoriger Bearbeiten Mit Wirkung vom 28 August 2008 23 hat der Gesetzgeber eine Lucke geschlossen die Staatsangehorigkeit von Personen zu regeln die keine deutsche Staatsangehorigen sind aber sehr lange Zeit von deutschen Behorden als solche behandelt wurden neuer 3 Abs 2 StAG Begunstigte dieser Regelung sind vor allem Personen die es nach den Weltkriegen versaumt hatten durch die Abgabe von Erklarungen ihre durch die Aufhebung von Anschlussnormen entzogene deutsche Staatsangehorigkeit zuruckzuerwerben sowie ihre Nachkommen 24 Voraussetzung ist dass der Betroffene seit zwolf Jahren von deutschen Stellen als deutscher Staatsangehoriger behandelt worden ist und diese unzutreffende Behandlung nicht z B durch falsche Angaben oder Verschweigen relevanter Tatsachen zu vertreten hat Begunstigt ist insbesondere wem ein deutscher Staatsangehorigkeitsausweis ein deutscher Reisepass oder ein deutscher Personalausweis ausgestellt wurde Der Erwerb der deutschen Staatsangehorigkeit wirkt dann auf den Zeitpunkt zuruck zu dem bei Behandlung als Staatsangehoriger der Erwerb der Staatsangehorigkeit angenommen wurde Er erstreckt sich auch auf Abkommlinge des Betroffenen 3 Abs 2 Satz 4 StAG Einburgerung Naturalisation Erwerb durch Verwaltungsakt BearbeitenRegelung Bearbeiten nbsp Der Erwerb per Verwaltungsakt erfolgt durch Aushandigung einer Einburgerungsurkunde Die Einburgerung erfolgt auf Antrag Dies ist ein Erwerbsverfahren fur auslandische Staatsburger oder Staatenlose Die Staatsangehorigkeit wird in diesem Fall nicht bereits kraft Gesetzes sondern durch einen Verwaltungsakt erworben Einburgerung kraft Rechtsanspruchs Muss Einburgerung Anspruchs Einburgerung erfolgt bei Vorliegen der Voraussetzungen eines gesetzlichen Anspruchs ohne Ermessensspielraum der Staatsangehorigkeitsbehorde Restitution von nationalsozialistischem Unrecht Wiedergutmachungseinburgerung gemass Art 116 Abs 2 GG oder gem 15 StAG 25 26 27 28 verfestigte Einwanderung 10 StAG also seit acht Jahren gewohnlicher rechtmassiger Aufenthalt in Deutschland ohne wesentliche Straftaten ohne Mitgliedschaft in oder auch nur Unterstutzung von einer extremistischen Organisation die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richtet zudem ausreichende Deutschkenntnisse und Kenntnisse zur Rechts und Gesellschaftsordnung wie auch der Lebensverhaltnisse in Deutschland keine selbst zu vertretende Inanspruchnahme von Leistungen nach SGB II oder SGB XII sowie die Bereitschaft zur Aufgabe der bisherigen Staatsangehorigkeit bei der erfolgreichen Teilnahme an einem Integrationskurs wird die Frist auf sieben Jahre verkurzt und bei Vorliegen besonderer Integrationsleistungen insbesondere hoherer Sprachkenntnisse kann sie auf sechs Jahre verkurzt werden Verminderung der Staatenlosigkeit nach funf Jahren rechtmassigen Aufenthalts eines in Deutschland geborenen Staatenlosen der rechtzeitig den Antrag gestellt hat Art 2 des Gesetzes zur Verminderung der Staatenlosigkeit 29 Soll Einburgerung In der Regel Einburgerung im Falle der Bereitschaft die bisherige Staatsangehorigkeit aufzugeben wobei die Staatsangehorigkeitsbehorde nur ausnahmsweise und bei Vorliegen besonderer rechtfertigender Grunde den Erwerb der Staatsangehorigkeit versagen darf Ehegatten oder Lebenspartner von deutschen Staatsburgern 9 StAG uber den Bestand einer Ehe oder Lebenspartnerschaft hinaus wenn das Sorgerecht fur ein Kind mit deutscher Staatsangehorigkeit besteht In diesen Fallen muss die Einordnung in die deutschen Lebensverhaltnisse gewahrleistet sein Die Prufung dieser Einordnung wird vom Gesetzgeber nicht naher definiert die vorlaufigen Anwendungshinweise des BMI sehen in Nr 9 1 2 1 einen dreijahrigen Inlandsaufenthalt und ein zweijahriges Bestehen der Ehe oder Lebenspartnerschaft vor Kann Einburgerung Ermessens Einburgerung bei der die Staatsangehorigkeitsbehorde nach pflichtgemassem Ermessen die Einburgerung vornehmen darf auslandische Staatsburger oder Staatenlose wenn gegen sie kein Ausweisungsgrund vorliegt und ihr Unterhalt gesichert ist 8 StAG ehemalige deutsche Staatsburger die im Ausland leben und ihre Kinder oder Adoptivkinder wenn gegen sie kein Ausweisungsgrund vorliegt 13 StAG auslandische Staatsburger die im Ausland leben und besondere Bindungen an die Bundesrepublik Deutschland haben 14 StAG Grundsatzlich muss die bisherige Staatsangehorigkeit aufgegeben werden Hiervon ist aber in einer Reihe von Fallen abzusehen 12 StAG namlich generell bei EU Burgern oder Burgern der Schweiz wenn das Recht des auslandischen Staates ein Ausscheiden aus der bisherigen Staatsangehorigkeit nicht vorsieht wenn der auslandische Staat die Entlassung aus der Staatsangehorigkeit regelmassig verweigert wenn die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehorigkeit aus Grunden versagt wird die der Einburgerungsbewerber nicht zu vertreten hat wenn die Entlassung von unzumutbaren Bedingungen abhangig gemacht wird wenn uber einen Entlassungsantrag in angemessener Zeit nicht entschieden wird wenn bei alteren Einburgerungsbewerbern der Verlust der bisherigen Staatsangehorigkeit auf unverhaltnismassige Schwierigkeiten stosst und die Versagung der Einburgerung eine besondere Harte darstellen wurde wenn dem Einburgerungsbewerber bei Aufgabe der bisherigen Staatsangehorigkeit erhebliche Nachteile insbesondere wirtschaftlicher Art oder vermogensrechtlicher Art entstehen wurden die uber den Verlust der staatsburgerlichen Rechte hinausgehen wenn der Einburgerungsbewerber im Besitz eines Reiseausweises im Sinne von Art 28 des Abkommens vom 28 Juli 1951 uber die Rechtsstellung der Fluchtlinge 30 ist wenn ein volkerrechtlicher Vertrag dies vorsieht Durch zwei Erlasse von 2019 wurde der Personenkreis derer die ein Recht auf Staatsangehorigkeit geltend machen konnen erweitert Er umfasst nun auch Nachkommen von Personen die vor dem 1 April 1953 als Kind einer zwangsausgeburgerten deutschen Mutter und eines auslandischen Vaters ehelich geboren wurden sowie vor dem 1 Juli 1993 geborene nichteheliche Kinder zwangsausgeburgerter deutscher Vater und auslandischer Mutter bei denen die Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft nach deutschen Gesetzen vor Vollendung des 23 Lebensjahres wirksam erfolgt war Auch wenn diese Vorfahren im Ausland eine neue Staatsburgerschaft annahmen steht das der Einburgerung nicht entgegen sofern die Emigration aufgrund von Verfolgung geschah Fur Berechtigte mit NS Verfolgungshintergrund wird zudem vom Nachweis der Unterhaltsfahigkeit abgesehen und das erforderliche Sprachniveau auf einfache deutsche Sprachkenntnisse abgesenkt 31 32 Die Regelung gilt mit einem Generationenschnitt Ab dem Jahr 2000 geborene Nachkommen von NS Verfolgten sollen die Erleichterungen zwar nutzen konnen ihre Kinder werden jedoch nur dann mit eingeburgert wenn die Einburgerung bis zum 1 Januar 2021 beantragt wurde 33 Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht einen von den Oppositionsparteien unterstutzten Antrag der Grunen auf Gewahrung lehnte der Bundestag am 30 Januar 2020 ab 34 Seit 2008 werden Kenntnisse uber die Sprache Geschichte Kultur und das politische System Deutschlands in Einburgerungstests abgepruft 35 Zahlen Statistik Bearbeiten Jahr Zahl der Einburgerungen 36 1985 34 9131990 101 3771995 313 6062000 186 6722005 117 2412010 101 5702015 107 3172016 110 3832017 112 2112018 112 3402019 128 9052020 109 8802021 131 595Das Statistische Bundesamt Destatis veroffentlicht jahrlich statistische Zahlen zur Einburgerung in Deutschland In den Jahren 2007 bis 2017 wurden zwischen 94 000 und 113 000 Auslander pro Jahr eingeburgert davor waren es 1990 2006 zwischen 100 000 und 313 000 Auslander pro Jahr und 1981 1989 zwischen 34 000 bis 69 000 Auslander pro Jahr 37 Zur Herkunft gibt es folgende Zahlen Im Jahr 2015 wurden 19 700 turkische Staatsburger 5900 Polen 4200 Ukrainer 3800 Kosovaren 3400 Iraker und 3400 Italiener eingeburgert 38 39 Nach dem Brexit Referendum vom 23 Juni 2016 kam es zu einer massiven Erhohung der Zahl von Einburgerungsantragen von Staatsburgern des Vereinigten Konigreichs Allein in den zwei Jahren 2016 und 2017 erhielten insgesamt 10 358 Briten die deutsche Staatsangehorigkeit Dies sind mehr als doppelt so viele Einburgerungen wie die gesamte Zahl der Einburgerungen von Briten in den 15 Jahren zwischen 2000 und 2015 40 Verlust der Staatsangehorigkeit BearbeitenGrundsatzliches Bearbeiten Das Grundgesetz verbietet in Artikel 16 Abs 1 Satz 1 die Entziehung der deutschen Staatsangehorigkeit Entziehung ist der Verlust der Staatsangehorigkeit den der Betroffene nicht beeinflussen kann insbesondere die willkurliche Ausburgerung Demgegenuber ist ein Verlust der deutschen Staatsangehorigkeit zulassig wenn er aufgrund von Handlungen des Betroffenen eintritt die auf dessen selbstverantwortlichen und freien Willensentschluss gegrundet sind 41 Auf welche Weise die deutsche Staatsangehorigkeit ursprunglich erworben wurde Abstammung Einburgerung Geburt auf deutschem Staatsgebiet ist fur die Verlusttatbestande unerheblich 42 Die Verlusttatbestande des StAG bleiben unterhalb der Regelungsmoglichkeiten die die Art 7 und 8 des Europaischen Ubereinkommens uber die Staatsangehorigkeit vom 6 November 1997 43 bieten und sehen insbesondere keinen Verlustgrund im Falle eines Verhaltens vor bei dem wesentliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland gefahrdet werden 44 Mit Ausnahme des Falles des Erwerbs der Staatsangehorigkeit durch arglistiges Verhalten falsche Angaben oder der Verschleierung einer erheblichen Tatsache Art 7 Abs 1 Buchstabe b des Abkommens darf ein Verlust der Staatsangehorigkeit nach diesem Abkommen innerstaatlich nicht eintreten wenn der Betroffene dadurch staatenlos wurde Art 7 Abs 3 des Abkommens Verlusttatbestande Bearbeiten Die Verlusttatbestande seit der Urfassung des StAG haben sich vor allem nach Inkrafttreten des Grundgesetzes erheblich verandert Das StAG sieht heute folgende Verlusttatbestande vor Entlassung Bearbeiten Hat ein anderer Staat dem Deutschen auf dessen Antrag die Einburgerung in den Staatsverband zugesichert besteht die Moglichkeit und gegrundet auf der Forderung des anderen Staats die bisherige Staatsangehorigkeit vor einer Einburgerung aufzugeben auch die Verpflichtung die Entlassung aus der deutschen Staatsangehorigkeit zu beantragen 17 Abs 1 Nr 1 StAG Die Entlassung wird mit der Aushandigung der Entlassungsurkunde wirksam 23 StAG Kommt es binnen eines Jahres nach Entlassung nicht zum Erwerb der zugesicherten fremden Staatsangehorigkeit gilt die Entlassung als nicht erfolgt 24 StAG Erwerb einer auslandischen Staatsangehorigkeit Bearbeiten Nach 17 Abs 1 Nr 2 i V mit 25 StAG verliert ein Deutscher seine deutsche Staatsangehorigkeit wenn er eine fremde Staatsangehorigkeit auf seinen Antrag erwirbt ohne zuvor eine Beibehaltungsgenehmigung erhalten zu haben Die deutsche Staatsangehorigkeit geht allerdings seit dem 28 August 2007 45 generell nicht mehr verloren wenn die erworbene Staatsangehorigkeit die eines anderen Mitgliedstaats der Europaischen Union oder der Schweiz ist Von der Moglichkeit die Hinnahme der Mehrstaatigkeit auf weitere Staaten auszudehnen 25 Abs 1 Satz 2 StAG letzter Satzteil hat Deutschland bislang keinen Gebrauch gemacht Der Erwerb der fremden Staatsangehorigkeit muss auf dem eigenen Antrag also auf freier unmittelbar auf den Erwerb der anderen Staatsangehorigkeit gerichteter Willensentscheidung beruhen 46 Ein freiwilliger Verlust liegt vor wenn der Betroffene die Alternative hatte auf die andere Staatsangehorigkeit zu verzichten 47 auch dann wenn hinter dem Erwerb der fremden Staatsangehorigkeit existenzielle Interessen stehen Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu entschieden dass eine gesetzliche Regelung die den Verlust der Staatsangehorigkeit an den freiwilligen antragsgemassen Erwerb einer auslandischen Staatsangehorigkeit knupfe keinen grundsatzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken begegne Der Betroffene habe es selbst in der Hand die deutsche Staatsangehorigkeit zu behalten Die unter Umstanden sich ergebende Notwendigkeit sich zwischen der deutschen und der auslandischen Staatsangehorigkeit zu entscheiden sei nicht unzumutbar Sie sei Folge der verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Entscheidung des Gesetzgebers gegen eine uneingeschrankte Hinnahme von Mehrstaatigkeit 48 Ob jemand eine fremde Staatsangehorigkeit freiwillig und gleichsam gezielt erwerben will ist manchmal zweifelhaft und bedarf einer Wurdigung der Umstande des Einzelfalls Wie unterschiedlich diese Wurdigung ausfallen kann zeigt sich am Beispiel deutscher Juden die nach Israel ausgewandert sind Nach dem israelischen Ruckkehrgesetz haben Auswanderer mit dem Erhalt der israelischen Einwanderungsbescheinigung die israelische Staatsangehorigkeit erworben Vor Antragstellung sind sie jedoch darauf hingewiesen worden dass sie den Erwerb durch eine entsprechende Erklarung ausschliessen konnen Nach 2 Abs c 2 israelisches Staatsangehorigkeitsgesetz erwirbt die israelische Staatsangehorigkeit trotz Aushandigung der Einwanderungsbescheinigung namlich nicht wer unmittelbar vor seiner Einwanderung oder unmittelbar vor Erhalt der Einwanderungsbescheinigung auslandischer Staatsangehoriger war und an diesem Tag oder vorher oder innerhalb von drei Monaten danach und wahrend er noch Auslander ist erklart dass er kein israelischer Staatsangehoriger sein will Daraus hat die Rechtsprechung zunachst gefolgert dass im Nichtgebrauchmachen der Ausschlussmoglichkeit eine freiwillige Hingabe zum israelischen Staat und eine Abwendung vom deutschen Staat liege 49 Die Entscheidung erfuhr in der Folgezeit Kritik 50 51 Die neuere Rechtsprechung ist der fruheren Betrachtung nicht gefolgt Sie erblickt im Erwerb der israelischen Staatsangehorigkeit einen automatischen Staatsangehorigkeitserwerb kraft Gesetzes durch den die deutsche Staatsangehorigkeit nicht verloren geht Zur Begrundung wird ausgefuhrt der Antrag des Auswanderers beziehe sich unmittelbar und abschliessend auf einen anderen Sachverhalt namlich auf die Erlaubnis zur Einwanderung und den Willen zur Niederlassung Wer in ein Land einwandern und sich dort niederlassen wolle bringe damit nach allgemeinem Verstandnis nicht zum Ausdruck die Staatsangehorigkeit dieses Landes erwerben zu wollen weil eine Niederlassung bei entsprechender Gestattung gemeinhin auch dem Auslander moglich sei Habe der Betroffene danach keinen Antrag gestellt der den Willen zum Erwerb der israelischen Staatsangehorigkeit zum Ausdruck bringe komme es nicht darauf an ob ihm die Folgen die das israelische Staatsangehorigkeitsrecht an eine Einwanderung knupfe bekannt waren oder hatten bekannt sein mussen 52 Die in 2 Abs c 2 israelisches Staatsangehorigkeitsgesetz vorgesehene negative Optionserklarung stehe einer positiven Willenserklarung auf Erwerb der Staatsangehorigkeit zudem nicht gleich 53 Verzicht Bearbeiten Nach 17 Abs 1 Nr 3 StAG i V mit 26 StAG kann ein Deutscher auf seine deutsche Staatsangehorigkeit verzichten wenn er mehrere Staatsangehorigkeiten besitzt Der Verzicht bedarf der behordlichen Genehmigung und tritt mit Aushandigung der behordlichen Verzichtsurkunde ein Annahme als Kind durch einen Auslander Bearbeiten Gemass 17 Abs 1 Nr 4 i V mit 27 StAG verliert ein minderjahriger Deutscher seine deutsche Staatsangehorigkeit wenn er durch Adoption die fremde Staatsangehorigkeit des Annehmenden erwirbt Der Verlust tritt nicht ein wenn der Angenommene mit einem deutschen Elternteil verwandt bleibt oder wenn er seinen gewohnlichen Aufenthalt im Inland hat Der Verlust tritt auch nicht ein wenn der Annehmende die Staatsangehorigkeit eines EU Mitgliedstaats oder der Schweiz hat 27 Satz 4 i V mit 25 Abs 1 Satz 2 StAG Freiwilliger Eintritt von Doppelstaatern in die Streitkrafte des Staates der weiteren Staatsangehorigkeit Bearbeiten Wer freiwillig ohne Zustimmung des Bundesverteidigungsministeriums in die Streitkrafte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines fremden Staates dessen Staatsangehorigkeit der Betroffene besitzt eintritt verliert die deutsche Staatsangehorigkeit es sei denn er wird sonst staatenlos 28 Abs 1 Nr 1 StAG Der Verlust tritt nicht ein wenn der Deutsche aufgrund eines zwischenstaatlichen Vertrags zum Eintritt in die fremden Streitkrafte berechtigt ist 28 Abs 2 Nr 2 StAG Das Fortbestehen der deutschen Staatsangehorigkeit kann angenommen werden bei einem auf Grund freiwilliger Verpflichtung erfolgten Eintritt in die Streitkrafte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines anderen Mitgliedstaates der Europaischen Union EU der Europaischen Freihandelsassoziation EFTA der Nordatlantikvertrags Organisation NATO oder eines Staates der Landerliste nach 41 Aufenthaltsverordnung dazu gehoren Australien Israel Japan Kanada die Republik Korea Neuseeland Vereinigtes Konigreich und die USA dessen Staatsangehorigkeit die antragstellende Person besitzt wenn dieser Eintritt nach dem 5 Juli 2011 54 stattgefunden hat Seit der Neufassung von 28 StAG 55 gilt der Verlusttatbestand nicht mehr fur Minderjahrige 28 Abs 2 Nr 1 StAG Konkrete Beteiligung an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland Bearbeiten Nach 28 Abs 1 Nr 2 StAG 56 fuhrt die konkrete Beteiligung an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland zum Verlust der deutschen Staatsangehorigkeit es sei denn der Betroffene wurde sonst staatenlos Der Verlust ist formlich durch Bescheid festzustellen 28 Abs 3 StAG Als terroristische Vereinigungen konnen allgemein solche angesehen werden die die in 129a StGB genannten schweren Straftaten begehen Nach der Rechtsprechung des EuGH ist die Aufnahme einer Organisation in die vom Rat der Europaischen Union angenommene Liste terroristischer Organisationen im Anhang zum Gemeinsamen Standpunkt 2001 931 GASP des Rates vom 27 Dezember 2001 uber die Anwendung besonderer Massnahmen zur Bekampfung des Terrorismus 57 ein deutlicher Anhaltspunkt dafur dass die Organisation terroristischer Art ist oder im Verdacht steht eine solche zu sein 58 Von dieser Regelung erfasst werden sollen vor allem Doppelstaater die in den Reihen des Islamischen Staates kampfen Erklarung nach dem Optionsmodell Bearbeiten Deutsche die kraft Geburt im Inland die deutsche Staatsangehorigkeit erworben haben siehe Abschnitt oben mussen in bestimmten Fallen optieren ob sie die deutsche oder die fremde Staatsangehorigkeit behalten mochten 29 Abs 1 StAG Erklaren sie die fremde Staatsangehorigkeit behalten zu wollen geht die deutsche Staatsangehorigkeit verloren 29 Abs 2 StAG Mochten sie die deutsche Staatsangehorigkeit behalten muss der Verlust der fremden Staatsangehorigkeit nachgewiesen oder eine Beibehaltungsgenehmigung eingeholt werden Wird der Nachweis nicht fristgerecht erbracht geht die deutsche Staatsangehorigkeit verloren 29 Abs 3 und 4 StAG Rucknahme der Einburgerung Bearbeiten Nach 35 StAG kann eine rechtswidrige Einburgerung oder eine rechtswidrige Beibehaltungsgenehmigung zuruckgenommen werden wenn der Verwaltungsakt durch arglistige Tauschung Drohung oder Bestechung oder durch vorsatzlich unrichtige oder unvollstandige Angaben die wesentlich fur seinen Erlass gewesen sind erwirkt worden ist Die Rucknahme ist in der Regel auch dann zulassig wenn der Betroffene dadurch staatenlos wurde 35 Abs 2 StAG Die Rucknahme darf nur bis zum Ablauf von 10 Jahren nach der Erstfassung von 2009 bis zum Ablauf von funf Jahren 59 seit der Einburgerung oder der Bekanntgabe der Beibehaltungsgenehmigung erfolgen 35 Abs 3 StAG und gilt dann ruckwirkend 35 Abs 4 StAG Sind Abkommlinge des Eingeburgerten von der Rucknahme betroffen ist die Rucknahme bei diesem Personenkreis gesondert zu prufen einen Automatismus die Rucknahme der Einburgerung bei der Bezugsperson auch auf die Abkommlinge zu erstrecken gibt es nicht 35 Abs 5 StAG Dabei ist zu berucksichtigen dass Dritte die noch nicht funf Jahre alt sind ihre deutsche Staatsangehorigkeit die sie von dem rechtswidrig Eingeburgerten kraft Gesetzes erworben haben in jedem Falle behalten 17 Abs 2 und 3 StAG Der Aufnahme dieser Bestimmung mit Wirkung vom 12 Februar 2009 60 ging eine verfassungsrechtliche Debatte voraus in der das Bundesverfassungsgericht die Rucknahme der Staatsangehorigkeit bei vorausgegangenen Falschangaben auf der Grundlage des allgemeinen Verwaltungsverfahrensrechts vor allem nach 48 VwVfG zwar billigte wenn sie zeitnah nach der Einburgerung erfolgte aber zugleich eine Spezialregelung uber die zeitliche Befristung einer Rucknahme und uber die moglichen Auswirkungen auf unbeteiligte Dritte vor allem auf Kinder des Eingeburgerten anmahnte 61 Dem haben die Absatze 3 bis 5 des 35 StAG Rechnung getragen Zu einer eventuellen Hinnahme der Staatenlosigkeit nach Rucknahme der Einburgerung entgegen Art 16 Abs 1 Satz 2 GG sah sich der Gesetzgeber in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als berechtigt an weil die Belassung der Staatsangehorigkeit in diesem Fall nicht dem Willen des Verfassungsgesetzgebers entsprochen und damit ausserhalb des Schutzzwecks der Vorschrift gelegen hatte Verwiesen wurde auf Art 7 Abs 3 des Europaischen Ubereinkommens uber die Staatsangehorigkeit vom 6 November 1997 62 der einen allgemeinen Rechtsgedanken zum Ausdruck bringe der auch fur die Verfassungsauslegung von Bedeutung sei Die volkerrechtlichen Bestimmungen die die Rucknahme der erschlichenen Einburgerung auch in diesem Fall zuliessen seien Ausdruck der Selbstbehauptung des Rechts 63 Vertretenenfalle Bearbeiten Handeln die gesetzlichen Vertreter fur ein minderjahriges Kind gelten folgende Besonderheiten Entlassung aus der deutschen Staatsangehorigkeit Bearbeiten Die Entlassung aus der deutschen Staatsangehorigkeit um eine fremde Staatsangehorigkeit erwerben zu konnen kann fur das unter elterlicher Sorge stehende Kind nur mit Genehmigung des Familiengerichts beantragt werden 19 Abs 1 StAG Die Genehmigung des Familiengerichts ist jedoch nicht erforderlich wenn der Vater oder die Mutter die Entlassung fur sich und zugleich kraft elterlicher Sorge fur das Kind beantragt und dem Antragsteller die Sorge fur die Person dieses Kindes zusteht 19 Abs 2 StAG 19 Abs 2 StAG setzt voraus dass im Falle des gemeinsamen Sorgerechts Vater und Mutter gemeinsam die Entlassung beantragen Beantragt nur ein Elternteil die Entlassung des Kindes aus der Staatsangehorigkeit muss ihm das Sorgerecht allein zustehen um keiner familiengerichtlichen Genehmigung zu bedurfen 64 Fur die Entbehrlichkeit der familiengerichtlichen Genehmigung ist zudem eine ausdrucklich gleichzeitige mit den Eltern oder dem allein sorgeberechtigten Elternteil beantragte Entlassung erforderlich Hat der Elternteil schon fruher die deutsche Staatsangehorigkeit verloren ist 19 Abs 2 StAG unanwendbar und es muss die Genehmigung des Familiengerichts eingeholt werden um die Entlassung zu erreichen Verzicht auf die deutsche Staatsangehorigkeit Bearbeiten Im Falle des Verzichts auf die deutsche Staatsangehorigkeit gelten die vorstehenden Ausfuhrungen fur Minderjahrige entsprechend 26 Abs 4 StAG Erwerb einer anderen Staatsangehorigkeit Bearbeiten Voraussetzung fur den Verlust der deutschen Staatsangehorigkeit des Kindes ist dass der Sorgeberechtigte den Einburgerungsantrag fur eine andere Staatsangehorigkeit nicht nur fur sich sondern ausdrucklich auch fur das minderjahrige Kind gestellt hat Ein solcher ausdrucklicher Antrag fur das Kind liegt nicht bereits vor wenn im Einburgerungsantrag der Eltern entsprechend der formularmassigen Fragestellung die Namen der Kinder mitangegeben werden 65 Diese Angabe dient der Ermittlung der personlichen Verhaltnisse der Antragsteller und muss wahrheitsgemass beantwortet werden unabhangig davon ob die Erstreckung ihrer Einburgerung auf die Kinder gewunscht wird oder nicht 66 Erforderlich ist vielmehr eine ausdruckliche Willensbekundung auf Erwerb der anderen Staatsangehorigkeit zugunsten des Kindes Fehlt es an einer solchen ausdrucklichen Antragstellung wird das Kind aber aufgrund des auslandischen Rechts in die Einburgerung der Eltern einbezogen sog Erstreckungserwerb liegt in Bezug auf das Kind kein Einburgerungserwerb durch Antrag vor 67 selbst dann nicht wenn die Eltern wissen dass trotz nicht beantragter Einburgerung des Kindes dieses die andere Staatsangehorigkeit kraft Erstreckungserwerbs erhalt 68 Das Kind behalt dann seine deutsche Staatsangehorigkeit Sind beide Elternteile zudem Inhaber der elterlichen Sorge mussen sie die fremde Staatsangehorigkeit gemeinschaftlich fur das Kind beantragen Es genugt fur die Entbehrlichkeit der familiengerichtlichen Genehmigung nicht dass nur ein Elternteil die fremde Staatsangehorigkeit beantragt und der andere Elternteil dem zustimmt 69 Erst recht genugt es nicht dass bei gemeinsamer Sorgeberechtigung nur ein Elternteil fur sich und sein Kind eine andere Staatsangehorigkeit beantragt 70 Kann die familiengerichtliche Genehmigung im Zeitpunkt des Erwerbs der anderen Staatsangehorigkeit nicht wirksam beantragt werden oder liegt sie nicht vor behalt das Kind seine deutsche Staatsangehorigkeit An den beiden Beispielen wird deutlich dass die Verweisung auf die Verzichtsvorschriften beim Erwerb einer fremden Staatsangehorigkeit fur das Kind oft eine staatsangehorigkeitserhaltende Wirkung hat Wem es gelingt entweder die Voraussetzungen des 19 Abs 2 StAG durch geschicktes Verhalten zu unterlaufen wer eine erforderliche familiengerichtliche Genehmigung nicht beantragt oder wer schon fur sein Kind die fremde Staatsangehorigkeit erst gar nicht formlich beantragt sie aus anderen Grunden Erstreckungserwerb aber dennoch erhalt der verschafft seinem Kind die doppelte Staatsangehorigkeit die er selbst nur ausnahmsweise erhalt Fruhere Verlusttatbestande Bearbeiten Die Urfassung von 17 in der Fassung des Gesetzes vom 22 Juli 1913 71 sah etliche Verlusttatbestande vor die schon vor Inkrafttreten des Grundgesetzes aufgehoben wurden oder jedenfalls auch ohne formliche Aufhebung als mit dem Grundgesetz nicht vereinbar anzusehen sind Fruhere inzwischen aufgehobene Verlustgrunde behalten allerdings grundsatzlich ihre Wirksamkeit soweit sie nicht vom Bundesverfassungsgericht als von Anfang an nichtig erklart wurden oder soweit ihre Wirkungen nicht durch den Gesetzgeber eingeschrankt oder aufgehoben wurden 72 Die Verlustgrunde wirken ggf auf die Abkommlinge weiter Im Einzelnen gilt Folgendes Nichterfullung der Wehrpflicht Bearbeiten Die fruhere Regelung des 17 Nr 3 StAG a F Verlust der deutschen Staatsangehorigkeit durch Nichterfullung der Wehrpflicht war durch Aufhebung des 26 StAG a F durch Verordnung vom 20 Januar 1942 73 gegenstandslos geworden nachdem 26 Abs 3 Satz 2 StAG a F Wiedereinburgerungsanspruch bei unverschuldetem Verlust der Staatsangehorigkeit wegen Nichterfullens der Wehrpflicht bereits durch Gesetz vom 15 Mai 1935 74 aufgehoben worden war Weigerung der Ruckkehr nach Deutschland im Kriegsfall Bearbeiten Die fruhere Regelung des 17 Nr 4 StAG a F i V mit 27 StAG a F Ein Deutscher der sich im Ausland aufhalt kann seiner Staatsangehorigkeit durch Beschluss der Zentralbehorde seines Heimatstaats verlustig erklart werden wenn er im Falle eines Krieges oder einer Kriegsgefahr einer vom Kaiser angeordneten Aufforderung zur Ruckkehr keine Folge leistet ist unvereinbar mit Art 16 Abs 1 Satz 1 GG und spatestens am 23 Mai 1949 ausser Kraft getreten Die Fassungen des 17 Nr 4 StAG a F und des 27 StAG a F wurden erst mit Wirkung vom 1 Januar 1977 auch formlich aufgehoben 75 Eintritt in auslandischen Staatsdienst Bearbeiten Die fruhere Regelung des 17 Nr 4 StAG a F i V mit 28 StAG a F Ein Deutscher der ohne Erlaubnis seiner Regierung in auslandische Staatsdienste getreten ist kann seiner Staatsangehorigkeit durch Beschluss der Zentralbehorde seines Heimatstaats verlustig erklart werden wenn er einer Aufforderung zum Austritt nicht Folge leistet ist unvereinbar mit Art 16 Abs 1 Satz 1 GG und spatestens am 23 Mai 1949 ausser Kraft getreten Die Fassung des 17 Nr 4 StAG a F wurde erst mit Wirkung vom 1 Januar 1977 76 und die des 28 StAG a F wurde erst mit Wirkung vom 1 Januar 2000 auch formlich aufgehoben 77 Ausdehnung auf Ehefrau und Kinder Bearbeiten Die fruhere Regelung des 17 Nr 4 StAG a F i V mit 29 StAG a F Der Verlust der Staatsangehorigkeit in den Fallen des 26 Abs 1 2 und der 27 28 sowie der Wiedererwerb der Staatsangehorigkeit in den Fallen des 26 Abs 3 Satz 2 erstreckt sich zugleich auf die Ehefrau und auf diejenigen Kinder deren gesetzliche Vertretung dem Ausgeschiedenen oder dem Wiedereingeburgerten kraft elterlicher Gewalt zusteht soweit sich die Ehefrau oder die Kinder mit ihm in hauslicher Gemeinschaft befinden Ausgenommen sind Tochter die verheiratet sind oder verheiratet gewesen sind ist unvereinbar mit Art 117 Abs 1 GG und der Gleichbehandlung von Mann und Frau Art 3 Abs 2 GG und am 31 Marz 1953 ausser Kraft getreten Die Fassung des 17 Nr 4 StAG a F wurde erst mit Wirkung vom 1 Januar 1977 78 und die des 29 StAG a F erst mit Wirkung vom 1 Januar 2000 auch formlich aufgehoben 79 Verlust durch Legitimation Bearbeiten Die fruhere Regelung des 17 Nr 5 StAG sog Legitimation des nichtehelichen Vaters das heisst die nach Geburt des Kindes erfolgte Eheschliessung der Eltern fuhrte zum Verlust der deutschen Staatsangehorigkeit des Kindes die bei nichtehelichen Kindern uber die deutsche Mutter erworben wurde Nach Altrecht richtete sich die deutsche Staatsangehorigkeit bei ehelichen Kindern jedoch wie fruher international ublich so auch im deutschen Staatsangehorigkeitsrecht 5 StAG a F ausschliesslich nach der Staatsangehorigkeit des Vaters Dieser Grundsatz wurde mit 17 Nr 5 StAG a F auf die Legitimation ausgedehnt Schlossen die Eltern des Kindes die Ehe und war der Vater kein Deutscher verlor das Kind nachtraglich seine deutsche Staatsangehorigkeit Zugleich erwarb es die Staatsangehorigkeit des Vaters Die Regelung war schon aufgrund Art 117 Abs 1 GG am 31 Marz 1953 als Verstoss gegen die Gleichbehandlung von Mann und Frau Art 3 Abs 2 GG ausser Kraft getreten 80 Die formliche Aufhebung der Altfassung des 5 StAG a F Eine nach den deutschen Gesetzen wirksame Legitimation durch einen Deutschen begrundet fur das Kind die Staatsangehorigkeit des Vaters erfolgte jedoch erst mit Wirkung vom 1 Juli 1998 81 und die des 17 Nr 5 StAG erst mit Wirkung vom 1 Januar 2000 82 Eheschliessung einer Deutschen mit einem Auslander Bearbeiten Die fruhere Regelung des 17 Nr 6 StAG a F Die Staatsangehorigkeit geht verloren fur eine Deutsche durch Eheschliessung mit dem Angehorigen eines anderen Bundesstaats oder mit einem Auslander war mit Art 16 Abs 1 Satz 1 GG und auch mit Art 3 Abs 2 GG unvereinbar Entsprechend dem fruher vorherrschenden Grundsatz der staatsangehorigkeitsrechtlichen Familieneinheit die durch die Staatsangehorigkeit des Mannes vorgegeben wurde verlor eine Deutsche durch Eheschliessung mit einem Nichtdeutschen ihre deutsche Staatsangehorigkeit Nicht immer erwarb sie nach dem Heimatrecht des Ehemannes aber auch dessen Staatsangehorigkeit manchmal wurde sie durch die Eheschliessung staatenlos 83 Die bundesrepublikanische Rechtsprechung hat die Vorschrift anfanglich verfassungskonform dahingehend ausgelegt dass ein Verlust nur mit Zustimmung der Frau und mit gleichzeitigem Erwerb einer anderen Staatsangehorigkeit in der Regel der des Ehemannes eintrat Mit Ablauf des 31 Marz 1953 wurde 17 Nr 6 StAG a F endgultig verfassungswidrig und nichtig die Frau behielt auch nach Eheschliessung mit einem Auslander ihre deutsche Staatsangehorigkeit Die formliche Aufhebung der Altfassung des 17 Nr 6 StAG erfolgte jedoch erst mit Wirkung vom 1 Januar 2000 84 Staatsangehorigkeit im burgerlichen Recht BearbeitenBei der Beurteilung burgerlicher Rechtsverhaltnisse durch deutsche Behorden und Gerichte wird die Staatsangehorigkeit zum Schutze der kulturellen Identitat und des internationalen Entscheidungseinklangs berucksichtigt Internationales Privatrecht Sie bildet das Anknupfungsmoment im Eherecht Verwandtschaft Adoption Erbrecht Namensrecht Rechtsfahigkeit und Geschaftsfahigkeit Todeserklarung Vormundschaft Betreuung und Pflegschaft das daruber entscheidet welche Rechtsordnung in Deutschland zur Anwendung kommt Spezielles Staatsangehorigkeitsrecht BearbeitenGesetz zur Regelung von Fragen der Staatsangehorigkeit StAngRegG vom 22 Februar 1955 BGBl I S 65 BGBl III FNA 102 5 zuletzt geandert durch Art 3 1 des Gesetzes vom 15 Juli 1999 BGBl I S 1618 aufgehoben zum 15 Dezember 2010 BGBl I S 1864 betreffend die Staatsangehorigkeit der uberwiegend heimatvertriebenen deutschen Volkszugehorigen 85 Zweites Gesetz zur Regelung von Fragen der Staatsangehorigkeit StAngRegG 2 vom 17 Mai 1956 BGBl I S 431 BGBl III FNA 102 6 zuletzt geandert durch Art 9 2 Nr 1 des Gesetzes vom 18 Juli 1979 BGBl I S 1061 aufgehoben zum 15 Dezember 2010 BGBl I S 1864 betreffend die Staatsangehorigkeit der Osterreicher 86 Gesetz zur Anderung des Reichs und Staatsangehorigkeitsgesetzes RuStAAndG 1974 vom 20 Dezember 1974 BGBl I S 3714 geandert durch Art 2 des Gesetzes vom 15 Juli 1999 die Ubergangsregelungen im Wesentlichen mit Ablauf des 31 Juli 2006 aufgehoben durch Art 2 des Gesetzes vom 19 Februar 2006 BGBl I S 334 Gesetz uber die Angelegenheiten der Vertriebenen und Fluchtlinge Bundesvertriebenengesetz BVFG vom 19 Mai 1953 BGBl I S 201 BGBl III FNA 240 1 in der jeweils geltenden Fassung Text des Bundesvertriebenengesetzes Rechtspolitische Geschichte der deutschen Staatsangehorigkeit BearbeitenNorddeutscher Bund und Deutsches Kaiserreich Bearbeiten Es existierte lange Zeit kein deutscher Nationalstaat und somit auch keine einheitliche deutsche Staatsangehorigkeit Die einzelnen deutschen Territorialstaaten begannen im 19 Jahrhundert nach franzosischem Vorbild 87 Regelungen der Staatsangehorigkeit in ihren Verfassungen zu treffen Die ersten Regelungen waren die des Konigreichs Bayern 1818 88 des Konigreichs Wurttemberg 1819 89 und des Grossherzogtums Hessen 1820 90 Die Paulskirchenverfassung von 1848 sah vor dass eine Reichsstaatsangehorigkeit eingefuhrt werden sollte und ein Reichsgesetz die Bedingungen von Erwerb und Verlust dieser Staatsangehorigkeit bestimmen sollte 91 Zu einer Anwendung dieser Regelung kam es aber nicht Im Norddeutschen Bund der 1867 in gesamtstaatlichem Sinne zu einem Bundesstaat umgewandelt worden war welcher wiederum 1870 territorial erweitert und 1871 in Deutsches Reich umbenannt wurde gab es keine deutsche Staatsangehorigkeit Vielmehr bestanden die Staatsangehorigkeiten der jeweiligen Gliedstaaten z B die von Preussen Bayern Wurttemberg etc fort Mit Gesetz vom 1 Juni 1870 wurde eine Bundeszugehorigkeit eingefuhrt die zunachst noch fur Norddeutsche uber die Staatsangehorigkeit in einem der Teilstaaten des Norddeutschen Bundes vermittelt wurde Diese Bestimmungen stellten uberdies sicher dass die Regelung der Staatsangehorigkeit in allen Gliedstaaten nach den gleichen Prinzipien kraft Abstammung oder Naturalisation erfolgte 92 Das Gesetz ging auf das Deutsche Reich uber und blieb bis Ende 1913 in Kraft Das deutsche Reichs und Staatsangehorigkeitsgesetz RuStAG vom 22 Juli 1913 93 knupfte an die gliedstaatliche Staatsangehorigkeit an Deutscher war wer die Staatsangehorigkeit in einem Bundesstaat oder die unmittelbare Reichsangehorigkeit besass Elsass Lothringen Bearbeiten Die Bewohner Elsass Lothringens erhielten 1871 sofern sie nicht aus Zentralfrankreich zugewandert waren nach den Bestimmungen des Friedensvertrages von Frankfurt zwischen Frankreich und dem Deutschen Reich vom 10 Mai 1871 die elsass lothringische Staatsangehorigkeit und galten damit als Angehorige des Deutschen Reichs Sie hatten aber die Moglichkeit sich bis zum 1 Oktober 1872 fur die Beibehaltung der franzosischen Staatsburgerschaft zu entscheiden Im Sinne des RuStAG galt Elsass Lothringen als Bundesstaat Einwohner der deutschen Kolonien Bearbeiten Die Errichtung deutscher Kolonien und Schutzgebiete in Afrika China und Polynesien fuhrte nicht dazu dass die dort lebenden Menschen zu Deutschen wurden sie galten als Angehorige der Schutzgebiete 94 Das Schutzgebietsgesetz von 1886 bzw 1900 regelte in 9 die spezielle Verleihung der Reichsangehorigkeit an Auslander und Eingeborene 95 Diese Regelungen wurden in der Hauptsache durch die Vorschriften des Reichs und Staatsangehorigkeitsgesetzes von 1913 ersetzt 96 und die Angehorigen der ehemaligen Kolonien wurden mit dem Versailler Vertrag 1919 dem Mandat der Siegermachte unterstellt 97 Weimarer Republik Bearbeiten Das Reichs und Staatsangehorigkeitsgesetz galt auch in der Weimarer Republik unverandert weiter obwohl die einzelnen Gliedstaaten Lander insgesamt weit weniger Rechte als vorher im Kaiserreich hatten Deutscher war weiterhin wer die Staatsangehorigkeit in einem Bundesstaat oder die unmittelbare Reichsangehorigkeit besass So konnte die Einburgerung Adolf Hitlers am 25 Februar 1932 durch den von DNVP und NSDAP regierten Freistaat Braunschweig erfolgen 98 Zeit des Nationalsozialismus Bearbeiten nbsp Einburgerungsurkunde einer infolge des Hitler Stalin Paktes aus Galizien umgesiedelten PersonEinheitliche deutsche Staatsangehorigkeit Bearbeiten Eine einheitliche deutsche Staatsangehorigkeit gibt es erst seit der Verordnung uber die deutsche Staatsangehorigkeit vom 5 Februar 1934 99 auf Grund des Neuaufbaugesetzes mit dem die 1933 begonnene nationalsozialistische Gleichschaltung der deutschen Lander im Wesentlichen abgeschlossen wurde Das Staatsangehorigkeitsrecht des Dritten Reiches war als Instrument der nationalsozialistischen Rassenideologie von grosser Bedeutung und zahlreichen Anderungen unterworfen 100 Einerseits erkannte die NS Verfolgungspolitik bestimmten Personen die Staatsburgerschaft ab insbesondere Juden und Zigeunern also Sinti und Roma als Staatsangehorige nicht deutschen oder artverwandten Blutes blieb das 1935 eingefuhrte Reichsburgerrecht verwehrt Andere Personengruppen wie Volksdeutsche und Deutschstammige hingegen wurden im Zuge der so genannten Germanisierung und zur Gewinnung von Lebensraum im Osten aber auch in Revision von deutschen Gebietsverlusten in Folge des Versailler Vertrags an Belgien und Frankreich als erwunschter Bevolkerungszuwachs in die deutsche Staatsangehorigkeit einbezogen Zeitlicher Ablauf Bearbeiten Mit dem Gesetz uber den Widerruf von Einburgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehorigkeit vom Juli 1933 konnten als unerwunscht erachtete Einburgerungen aus der Zeit zwischen dem 9 November 1918 und dem 30 Januar 1933 widerrufen werden Im Jahr 1934 wurde die eigenstandige Staatsangehorigkeit der deutschen Gliedstaaten zugunsten einer einheitlichen deutschen Staatsangehorigkeit abgeschafft Das war ein Ergebnis des sogenannten Gleichschaltungsgesetzes des Gesetzes uber den Neuaufbau des Reichs vom 30 Januar 1934 dem am 5 Februar die entscheidende und von Reichsinnenminister Wilhelm Frick erlassene Verordnung uber die deutsche Staatsangehorigkeit folgte 101 Zum ersten Mal gab es nun ausschliesslich eine Reichs Staatsangehorigkeit 1 Abs 2 der Verordnung Es gibt nur noch eine deutsche Staatsangehorigkeit Reichsangehorigkeit In der Praambel des Gleichschaltungsgesetzes hiess es entsprechend Die Volksabstimmung und die Reichstagswahl vom 12 November 1933 haben bewiesen dass das deutsche Volk uber alle innenpolitischen Grenzen und Gegensatze hinweg zu einer unloslichen inneren Einheit verschmolzen ist 102 nbsp Schautafel zu den Nurnberger GesetzenDurch das Reichsburgergesetz vom 15 September 1935 und wahrend des Zweiten Weltkriegs im Rahmen der Zivilverwaltung militarisch eroberter Gebiete mit mehreren Verordnungen wurde die 1934 eingefuhrte einheitliche deutsche Staatsangehorigkeit aufgeweicht Sie wurde nach rassistischen Kriterien zu einer Staatsburgerschaft mit abgestuften Rechten umgebaut Ab 1943 gab es schliesslich Reichsburger deutsche Staatsangehorige Staatsangehorige auf Widerruf Schutzangehorige des Deutschen Reichs und Auslander ein Schutzangehoriger war damit Einwohner des Reichs 103 konnte aber nicht zugleich Staatsangehoriger sein 104 Nach dem Anschluss Osterreichs bekamen mit der Verordnung uber die deutsche Staatsangehorigkeit im Lande Osterreich vom 3 Juli 1938 105 die Osterreicher die deutsche Staatsangehorigkeit Die Einburgerung Adolf Hitlers der als geborener Osterreicher zwischenzeitlich staatenlos gewesen war war bereits 1932 erfolgt Nach der Elften Verordnung zum Reichsburgergesetz vom 25 November 1941 verloren emigrierte und in die Arbeits und Vernichtungslager deportierte deutsche Juden die deutsche Staatsangehorigkeit wenn sie ihren gewohnlichen Aufenthalt im Ausland genommen hatten Mit dem osterreichischen Staatsburgerschaftsuberleitungsgesetz erhielten 1945 all jene die osterreichische Staatsburgerschaft zuruck die zum Zeitpunkt des Anschlusses Osterreicher waren und zwischen 1938 und 1945 keine fremde Staatsburgerschaft angenommen hatten 106 Besatzungszeit Bundesrepublik Deutschland und Deutsche Demokratische Republik Bearbeiten Der Alliierte Kontrollrat hob am 20 September 1945 durch das Kontrollratsgesetz Nr 1 die Nurnberger Gesetze von 1935 und damit auch das Reichsburgergesetz und die folgenden Verordnungen auf Die deutsche Staatsangehorigkeit wurde nach der Zeit des Nationalsozialismus beibehalten Wer im Besitz der deutschen Staatsangehorigkeit war blieb nach dem Willen der Besatzungsmachte auch nach Kriegsende Deutscher sofern sie auf Geburt oder freiwilliger Einburgerung beruhte Hiermit setzten die Alliierten wieder die einheitliche deutsche Staatsburgerschaft anstelle der rassistisch abgestuften der NS Zeit Der Name des Gesetzes wurde nach der Grundung der Bundesrepublik und der DDR in beiden Staaten beibehalten Zwangsweise Einburgerungen vormals franzosischer oder luxemburgerischer Staatsangehoriger erklarte die Alliierte Hohe Kommission fur nichtig In einigen vor Inkrafttreten des Grundgesetzes geschaffenen Landerverfassungen wurden zwar noch Landesstaatsangehorigkeiten vorgesehen z B in den Art 6 bis 8 Bayerische Verfassung in Art 6 Abs 3 der Verfassung von Wurttemberg Hohenzollern und in Art 53 der Badischen Verfassung Nach Bildung des Landes Baden Wurttemberg entfielen die badische und wurttembergisch hohenzollersche Staatsangehorigkeit jedoch ersatzlos wahrend die bayerische Landesstaatsangehorigkeit bis heute unverandert fortbesteht aber faktisch bedeutungslos ist Wahrend der Verlust der deutschen Ostgebiete nach dem Zweiten Weltkrieg die Staatsangehorigkeit der dort ansassig gewesenen Deutschen unberuhrt liess 107 ergab sich durch die Flucht und Vertreibung Volksdeutscher aus fruheren Siedlungsgebieten ausserhalb des Deutschen Reichs die politische Notwendigkeit den Begriff des deutschen Staatsangehorigen neu zu fassen Nach 1 RuStAG ist Deutscher wem die unmittelbare Reichsangehorigkeit verliehen wurde Damit hatten die Volksdeutschen keine deutsche Staatsburgerschaft erhalten Daher wurde in Art 116 Abs 1 GG eine neue Legaldefinition getroffen Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist auch wer als Fluchtling oder Vertriebener bzw Ehegatte oder Nachfahre deutscher Volkszugehorigkeit in Deutschland in den Grenzen vom 31 Dezember 1937 aufgenommen worden war 108 Neben der deutschen Volkszugehorigkeit war massgeblich dass innerhalb des fruheren Reichsgebietes ein neuer Wohnsitz begrundet worden war Osterreicher die ihren Aufenthalt in Deutschland ab dem 26 April 1945 hatten konnten in der Zeit zwischen dem 14 Mai 1956 und dem 30 Juni 1957 gegenuber der Staatsangehorigkeitsbehorde die Annahme der deutschen Staatsangehorigkeit erklaren 109 Nach Art 116 Abs 2 GG werden deutsche Staatsangehorige denen zwischen dem 30 Januar 1933 und dem 8 Mai 1945 die Staatsangehorigkeit aus politischen rassischen oder religiosen Grunden entzogen worden war auf ihren Antrag wieder eingeburgert 110 Das betrifft alle Personen die durch Einzelakt auf Grund des Gesetzes uber den Widerruf von Einburgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehorigkeit vom 14 Juli 1933 111 oder generell auf Grund der 11 Verordnung vom 25 November 1941 zum Reichsburgergesetz die deutsche Staatsangehorigkeit verloren hatten 112 Im Gegensatz zur DDR seit 1967 hielt die Bundesrepublik Deutschland immer an der einheitlichen deutschen Staatsangehorigkeit Reichsangehorigkeit fest sodass nach bundesdeutschem Recht auch DDR Burger deutsche Staatsangehorige waren Das Festhalten an der gemeinsamen Staatsangehorigkeit war auch der eigentliche Grund dass das Reichs und Staatsangehorigkeitsgesetz von 1913 zwar haufig geandert aber in den Grundzugen beibehalten und eine grundlegende Reform des Staatsangehorigkeitsrechts vermieden wurde um die bestehende staatsangehorigkeitsrechtliche Klammer zwischen den beiden deutschen Staaten innerhalb Deutschlands als Ganzes nicht zu gefahrden In der DDR galt das Reichs und Staatsangehorigkeitsgesetz unverandert bis 1967 fort Auch die Verfassung der DDR von 1949 kannte ausdrucklich nur eine deutsche Staatsangehorigkeit in den DDR Ausweispapieren und Reisepassen stand Staatsangehorigkeit Deutsch 1967 fuhrte die DDR dann aber mit dem Gesetz uber die Staatsburgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik 113 eine eigene Staatsangehorigkeit ein die alle Deutschen umfasste die bei Grundung der DDR auf deren Territorium wohnten Mit der Wiedervereinigung 1990 wurde auch das Staatsangehorigkeitsrecht in Deutschland wieder einheitlich Bis in die 1990er Jahre hatten nur nach Deutschland eingewanderte deutsche Volkszugehorige im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes einen Anspruch auf Einburgerung Die Kriterien richteten sich nach uneinheitlich praktizierten Einburgerungsrichtlinien der Bundeslander Verwaltungsvorschriften Erste gesetzliche Regelungen die die Anspruchseinburgerung auch fur Menschen nichtdeutscher Herkunft ermoglichten und dabei auch Zumutbarkeitskriterien in Bezug auf die Aufgabe der bisherigen Staatsangehorigkeit festschrieben fanden sich im Auslandergesetz und zielten auf Migrantenkinder der zweiten und dritten Generation Deutschland ist bis 2000 international als Verfechter von Regeln zur Vermeidung der Mehrstaatigkeit aufgetreten und verlangt bei der Verleihung der deutschen Staatsangehorigkeit per Verwaltungsakt noch immer grundsatzlich die Aufgabe jeder anderen Staatsburgerschaft die neben der deutschen bestehen konnte Allerdings wurde die Vermeidung der Mehrstaatigkeit in der Praxis stets nur selektiv betrieben Wahrend die automatisch erworbene mehrfache Staatsburgerschaft von Kindern binationaler Eltern ein deutscher und ein anderer Staatsburger oder ein Elternteil ist selbst Mehrstaater generell als unproblematisch eingestuft und keinen gezielten Gesetzgebungsbemuhungen unterworfen wurde betrachtete die Politik die bei der Verleihung der deutschen Staatsangehorigkeit an Migranten oder deren Nachkommen moglicherweise eintretende Mehrstaatigkeit mehrheitlich als Problem Im Zuge der fortschreitenden europaischen Integration stellte sich daruber hinaus immer drangender die Frage inwieweit die restriktive Handhabung der doppelten Staatsangehorigkeit in Bezug auf die Angehorigen anderer Staaten der Europaischen Union EU aufgrund gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben gelockert werden musste Anderungen des Staatsangehorigkeitsrechts seit 2000 Bearbeiten 2000 wurde der Name des Reichs und Staatsangehorigkeitsgesetzes in Staatsangehorigkeitsgesetz StAG geandert Diese Anderung war Teil einer umfassenden Reform des Staatsangehorigkeitsrechtes die unter anderem das Ziel der Erleichterung der Einburgerung unter Akzeptanz von Mehrstaatigkeit verfolgte Hiergegen wandten sich Teile der Bevolkerung In einer von CDU CSU initiierten Unterschriftenaktion sprachen sich nach Angaben der Union bundesweit funf Millionen Burger gegen das Vorhaben aus In der offentlichen Debatte wurde den Unionsparteien und der FDP vorgeworfen dass es ihnen weniger um sachliche Kritik ginge als um den Versuch ihre politische Akzeptanz bei Wahlern mit xenophober Einstellung zu vergrossern So wurde kritisiert dass diese Parteien in ihrer Kampagne verbreiteten die Reform werde ungezugelte Einwanderung auslosen obwohl sie keine Regelung zu Neueinreisen enthalt Umgekehrt wurde der SPD und den Grunen vorgeworfen uber die Erleichterung der Einburgerung sich zusatzliche Wahlerpotentiale erschliessen zu wollen gemass Meinungsumfragen ware der weitaus uberwiegende Anteil der potentiellen Neuburger Wahler dieser Parteien Das Thema dominierte den Wahlkampf zur Landtagswahl in Hessen 1999 Der Sieg von Roland Koch in dieser Wahl kostete die Bundesregierung im Bundesrat die Mehrheit und ergab die Notwendigkeit zum Kompromiss Um eine Mehrheit im Bundesrat zu gewinnen verhandelte die Bundesregierung mit der FDP Als Kompromiss wurde die generelle Hinnahme der Doppelstaatsangehorigkeit aus dem Gesetzesentwurf gestrichen und das Optionsmodell entwickelt Dieser Vorschlag wurde als Gruppenantrag von SPD Bundnis 90 Die Grunen und der FDP gegen die Stimmen der Oppositionsparteien CDU und CSU am 7 Mai 1999 im Bundestag verabschiedet und fand aufgrund der Unterstutzung der sozialliberalen Koalition in Rheinland Pfalz auch eine Mehrheit im Bundesrat Die Folge der Reform war ein starker Anstieg der Einburgerungszahlen Hierin spiegelten sich aber zu einem grossen Teil Umstellungseffekte wider Die Einburgerungszahlen lagen nach einigen Jahren wieder auf einem Stand der mit dem vor der Anderung des Staatsangehorigkeitsrechtes vergleichbar war Seit 2007 wird bei Staatsangehorigkeiten von EU Staaten und der Schweiz generell Mehrstaatigkeit akzeptiert Die Optionspflicht von in Deutschland geborenen Kindern deren Eltern aus anderen Landern stammen ist 2014 fur die meisten Betroffenen entfallen Einzelne Regelungen des StAG BearbeitenEheliche Geburt Bearbeiten Eheliche Kinder die zwischen dem 1 Januar 1914 und dem 31 Dezember 1963 geboren wurden erwarben die deutsche Staatsangehorigkeit nur durch den deutschen Vater Eheliche Kinder einer deutschen Mutter die nach dem 1 Januar 1964 und vor dem 31 Dezember 1974 geboren wurden erwarben die deutsche Staatsangehorigkeit wenn sie sonst staatenlos geworden waren Eheliche Kinder die seit dem 1 Januar 1975 geboren wurden erwarben die Staatsangehorigkeit bereits durch einen der beiden Elternteile Eheliche Kinder einer deutschen Mutter die ab dem 1 April 1953 und vor dem 1 Januar 1975 geboren wurden und bereits eine Staatsangehorigkeit besassen hatten die Moglichkeit die deutsche Staatsangehorigkeit durch Erklarung zu erwerben Grund fur diese Regelung war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21 Mai 1974 114 wonach es mit der Gleichberechtigung von Mannern und Frauen Art 3 Abs 2 GG unvereinbar sei dass das eheliche Kind eines deutschen Vaters und einer auslandischen Mutter stets die deutsche Staatsangehorigkeit erwerbe das eheliche Kind einer deutschen Mutter und eines auslandischen Vaters aber nur dann wenn es sonst staatenlos sein wurde Die Erklarungsfrist ist mit dem 31 Dezember 1977 abgelaufen Danach blieb nur dann die Moglichkeit die Erklarung abzugeben wenn der Betroffene ohne sein Verschulden ausser Stande war die Erklarungsfrist einzuhalten In diesen Fallen konnte die Erklarung bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Fortfall des Hindernisses abgegeben werden 115 Am 1 August 2006 ist auch diese Moglichkeit entfallen 116 Nichteheliche Geburt Bearbeiten Nichteheliche Kinder einer deutschen Mutter erwerben die deutsche Staatsangehorigkeit ab dem 1 Januar 1914 Dagegen erwerben nichteheliche Kinder einer auslandischen Mutter die deutsche Staatsangehorigkeit erst seit dem 1 Juli 1993 sofern ein deutscher Mann die Vaterschaft anerkennt oder gerichtlich als Vater festgestellt wird die deutsche Staatsangehorigkeit wird allerdings nicht erworben wenn der Vater erst nach dem 23 Geburtstag des Kindes die Vaterschaft anerkennt oder das Vaterschaftsfeststellungsverfahren erst nach dem 23 Geburtstag eingeleitet wird Wegen missbrauchlichen Vaterschaftsanerkennungen zur Erlangung von Aufenthaltsrechten und Sozialleistungen 117 hatten die von den jeweiligen Bundeslandern zu bestimmenden Behorden mit Wirkung vom 1 Juni 2008 ein Vaterschaftsanfechtungsrecht erhalten 118 so dass im Falle einer erfolgreichen behordlichen Vaterschaftsanfechtung die deutsche Staatsangehorigkeit des Kindes wieder entfallen konnte Das Bundesverfassungsgericht erklarte diese Regelung jedoch mit Beschluss vom 17 Dezember 2013 fur verfassungswidrig und nichtig 119 Ein nichteheliches Kind eines deutschen Vaters das vor dem 1 Juli 1993 geboren wurde erwarb die deutsche Staatsangehorigkeit durch eine Erklarung wenn es seit drei Jahren rechtmassig seinen gewohnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hatte und die Erklarung vor der Vollendung des 23 Lebensjahres abgegeben wurde sofern eine Vaterschaftsanerkennung oder feststellung vorlag Durch die am 20 August 2021 in Kraft getretene Neuregelung des 5 StAG gilt diese Moglichkeit des Vaterschaftserwerbs fur alle zwischen dem 23 Mai 1949 und dem 30 Juni 1993 geborenen nichtehelichen Kinder eines deutschen Vaters und einer auslandischen Mutter und deren Abkommlinge Kinder Enkel usw auch bei Geburt nach dem 30 Juni 1993 unabhangig vom Wohnort Ausnahmen bestehen u a bei schweren Vorstrafen die Regelung ist bis 19 August 2031 befristet Adoption Bearbeiten Die deutsche Staatsangehorigkeit wird seit dem 1 Januar 1977 auch durch Adoption durch einen deutschen Elternteil erworben Fur Kinder die zwischen dem 1 Januar 1959 und dem 31 Dezember 1976 durch einen deutschen Elternteil adoptiert wurden gab es einen Erklarungserwerb bis zum 31 Dezember 1979 Seit dem 1 Januar 1977 geht die deutsche Staatsangehorigkeit bei Adoption eines minderjahrigen Deutschen durch auslandische Eltern verloren Deutsche die vor diesem Datum von auslandischen Staatsangehorigen adoptiert worden sind haben die deutsche Staatsangehorigkeit grundsatzlich nicht verloren Legitimation Bearbeiten Die deutsche Staatsangehorigkeit konnte vom 1 Januar 1914 bis zum 30 Juni 1998 auch durch Legitimation erworben werden Legitimation war die nachfolgende Eheschliessung des deutschen Vaters des nichtehelichen Kindes mit der auslandischen Mutter des Kindes Die Legitimation konnte auch durch Ehelicherklarung des Kindes durch ein Gericht erfolgen Diese Vorschrift wurde mit dem 1 Juli 1993 uberwiegend gegenstandslos und ist seit dem 1 Juli 1998 ausser Kraft gesetzt Bis zum 31 Marz 1953 fuhrte die Eheschliessung von auslandischem Vater und deutscher Mutter zum Verlust der deutschen Staatsangehorigkeit des Kindes 17 Nr 5 RuStAG a F 120 Zwar erfolgte zum 1 Januar 1975 die formliche Aufhebung durch einfaches Bundesgesetz das Bundesverwaltungsgericht stellte in seinem Urteil vom 29 November 2006 jedoch klar dass die gesetzliche Verlustregelung bereits am 31 Marz 1953 gemass Art 117 Abs 1 GG ausser Kraft getreten war weil sie das Gleichbehandlungsgebot von Mann und Frau Art 3 Abs 2 GG verletzte Seit dem 1 April 1953 behalt daher jedes nichteheliche Kind die von der Mutter erworbene deutsche Staatsangehorigkeit wenn die Eltern nach der Geburt die Ehe schliessen Durch die 2021 in Kraft getretene Neuregelung des 5 StAG erwerben nach dem 23 Mai 1949 geborene Kinder die aufgrund der o g Regelung die deutsche Staatsangehorigkeit verloren hatten und deren Abkommlinge Kinder Enkel usw die deutsche Staatsangehorigkeit durch Erklarung Ausnahmen bestehen u a bei schweren Vorstrafen die Regelung ist ebenso bis 19 August 2031 befristet Eheschliessung Bearbeiten Auslandische Frauen die einen Deutschen geheiratet hatten erwarben vom 1 Januar 1914 bis zum 31 Marz 1953 die deutsche Staatsangehorigkeit automatisch Zwischen dem 1 April 1953 und dem 23 August 1957 galten weitere besondere Vorschriften Bei Eheschliessung zwischen dem 24 August 1957 und dem 31 Dezember 1969 gab es die Moglichkeit bei der Eheschliessung oder danach die deutsche Staatsangehorigkeit durch Erklarung zu erwerben Zwischen dem 1 Januar 1970 und dem 31 Dezember 1999 war die Eheschliessung kein automatischer Erwerbsgrund mehr Ehegatten deutscher Staatsangehoriger konnten seither nur noch erleichtert eingeburgert werden Deutsche Frauen die vor dem 23 Mai 1949 einen Auslander geheiratet haben haben die deutsche Staatsangehorigkeit auch bei dann eintretender Staatenlosigkeit verloren Sie konnen wieder eingeburgert werden Deutsche Frauen die zwischen dem 23 Mai 1949 und dem 31 Marz 1953 einen Auslander geheiratet haben verloren die deutsche Staatsangehorigkeit nur dann wenn sie dadurch nicht staatenlos wurden Seit dem 1 April 1953 bleibt die deutsche Staatsburgerschaft bei Eheschliessung mit einem Auslander erhalten und ist kein Verlusttatbestand mehr Durch die 2021 in Kraft getretene Neuregelung des 5 StAG erwerben nach dem 23 Mai 1949 geborene Kinder von Frauen die aufgrund der o g Regelung die deutsche Staatsangehorigkeit verloren hatten und deren Abkommlinge Kinder Enkel usw die deutsche Staatsangehorigkeit durch Erklarung Ausnahmen bestehen u a bei schweren Vorstrafen Auch diese Regelung ist entsprechend bis zum 19 August 2031 befristet Wegfall der Inlandsklausel Bearbeiten Bis zum 31 Dezember 1999 enthielt 25 Abs 1 RuStAG eine sogenannte Inlandsklausel auch Inlandsprivileg genannt nach der ein volljahriger Deutscher mit Wohnsitz im Inland genauer indem dieser in der Bundesrepublik Deutschland entweder seinen Wohnsitz oder seinen dauernden Aufenthalt hatte die deutsche Staatsangehorigkeit nicht verlor wenn er eine andere Staatsangehorigkeit durch Einburgerung erwarb Diese Regelung die sich bereits in der Urfassung des Gesetzes von 1913 fand ging davon aus dass von Deutschen die von einem fremden Staat eingeburgert wurden obwohl sie sich in Deutschland aufhielten im Allgemeinen nicht angenommen werden konnte die Reichsangehorigkeit aufgeben zu wollen 121 Um ihnen die deutsche Staatsangehorigkeit abzuerkennen wurden zusatzliche Umstande verlangt die den Willen des Beteiligten seinem Vaterland nicht weiter angehoren zu wollen deutlich erkennen liessen 122 Zugleich wurden Bedenken gegen den Wert einer auslandischen Staatsangehorigkeit erhoben die ohne langjahrigen Aufenthalt im Verleihungsstaat vergeben wurde Nach den Rechtsordnungen vieler Staaten erwarb der im Inland verbliebene Naturalisierte die neue Staatsangehorigkeit namlich oft nur mit beschrankten Rechten oder unter dem Vorbehalt der Wiederentziehung innerhalb einer Bewahrungsfrist 123 In der nicht gefestigten Hinwendung zu dem Verleihungsstaat der moglicherweise nicht dauerhaften Beibehaltung der fremden Staatsangehorigkeit und in der unterstellten fortbestehenden engen Bindung zu Deutschland trotz Annahme der fremden Staatsangehorigkeit lag der Grund diesem Personenkreis die deutsche Staatsangehorigkeit zu belassen 124 Das Inlandsprivileg wurde vor allem von turkischen Staatsangehorigen genutzt durch erneute Einburgerung in den turkischen Staatsverband eine doppelte Staatsangehorigkeit zu erreichen Mit der Aushandigung der Urkunde uber den Verlust der turkischen Staatsangehorigkeit uberreichte ihnen das turkische Konsulat einen Wiedereinburgerungsantrag mit dem Hinweis nach Aushandigung der deutschen Einburgerungsurkunde konnten sie wiedereingeburgert werden ohne die erworbene deutsche Staatsangehorigkeit zu verlieren Dem Wiedereinburgerungsantrag wurde in praktisch allen Fallen entsprochen Der Gesetzgeber hat auf diese ungewunschte Entwicklung durch Streichung des Inlandsprivilegs mit Wirkung vom 1 Januar 2000 reagiert 125 In der amtlichen Gesetzesbegrundung heisst es hierzu nur knapp Diese Inlandsklausel wird haufig genutzt um den Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit bei der Einburgerung zu unterlaufen Die vor der Einburgerung aufgegebene auslandische Staatsangehorigkeit wird nach der Einburgerung sanktionslos wiedererworben Die Aufhebung der Inlandsklausel beseitigt diese Missbrauchsmoglichkeit 126 Trotz eines Hinweises deutscher Stellen auf die geanderte Rechtslage hielten die turkischen Auslandsvertretungen an ihrer Verfahrensweise fest ehemaligen turkischen Staatsangehorigen die Wiedereinburgerung anzubieten ohne sie uber den seit 1 Januar 2000 eintretenden Verlust der deutschen Staatsangehorigkeit aufzuklaren Erst im Jahre 2005 wurde diese Praxis beendet Geschatzte 48 000 Turken im ganzen Bundesgebiet waren bis dahin davon betroffen 127 Nach dem Aufenthaltsgesetz mussen diese Personen um in Deutschland bleiben zu konnen innerhalb von sechs Monaten nach Kenntnis des Verlustes der deutschen Staatsangehorigkeit durch die turkische Wiedereinburgerung eine Aufenthaltserlaubnis beantragen 38 AufenthG Versaumen sie die Frist gilt ihr Aufenthalt bis zur Entscheidung uber den Antrag nur als geduldet Werden minderjahrige Kinder aufgrund des Antrags ihrer Eltern wiedereingeburgert verlieren sie die deutsche Staatsangehorigkeit dagegen nicht weil das elterliche Verhalten ihnen nicht zugerechnet wird sie werden damit zu Doppelstaatern 128 Das Bundesverfassungsgericht hat den Wegfall des Inlandsprivilegs als verfassungsgemass angesehen Der Wegfall ist auch insoweit verfassungsgemass als der Eingeburgerte noch vor dem 1 Januar 2000 die Wiedereinburgerung in den turkischen Staatsverband beantragt hatte die Wiedereinburgerung aber erst nach diesem Zeitpunkt ausgesprochen wurde Denn im Einburgerungsverfahren sei dem Betroffenen die Aufgabe seiner turkischen Staatsangehorigkeit abverlangt worden Also habe ihm bewusst sein mussen dass er durch die sofortige Wiederbeantragung der turkischen Staatsangehorigkeit einen Umweg zu der Doppelstaatsangehorigkeit gewahlt habe die ihm der Gesetzgeber mit den geltenden einburgerungsrechtlichen Bestimmungen gerade habe verwehren wollen und dass er sich insofern angeschickt habe eine Gesetzeslucke zu nutzen Dies zu tun habe ihm freigestanden er habe aber nicht darauf zahlen konnen dass der Gesetzgeber keine Anstalten treffen wurde diese Absicht zu durchkreuzen 129 Rechtliche Regelung der Zulassigkeit weiterer Staatsangehorigkeiten Bearbeiten Mit multipler Staatsangehorigkeit ist im engeren Sinn des Begriffs nicht der im foderativen Staatsaufbau mogliche Fall gemeint dass jemand auf verschiedenen Ebenen der Staatlichkeit Burger einer Gebietskorperschaft ist So kann beispielsweise ein deutscher Staatsburger zugleich die bayerische Staatsangehorigkeit besitzen 130 Die alte Regelung nach 87 Abs 2 des deutschen Auslandergesetzes machte doppelte Staatsangehorigkeiten moglich sofern der andere EU Mitgliedstaat deutsche Staatsangehorige ebenfalls auf Antrag einburgert ohne die Aufgabe der deutschen Staatsangehorigkeit zu verlangen Gegenseitigkeit Dies ist z B bei Ungarn der Republik Polen sowie der Slowakischen Republik uneingeschrankt der Fall Kinder mit einem deutschen und einem auslandischen Elternteil oder einem oder beiden Elternteilen mit doppelter Staatsangehorigkeit erhalten haufig bereits mit der Geburt nach dem Abstammungsprinzip die Staatsangehorigkeiten beider Eltern Mit dem Gesetz zur Reform des Staatsangehorigkeitsrechts vom 15 Juli 1999 hatte der Bundesgesetzgeber in 87 Abs 2 des Auslandergesetzes zum 31 Dezember 2004 ausser Kraft im Hinblick auf das Ziel der fortschreitenden europaischen Integration die Regelung getroffen dass bei Unionsburgern nicht verlangt wird dass sie vor der Einburgerung in Deutschland ihre bisherige Staatsangehorigkeit aufgeben wenn der andere EU Mitgliedstaat im Gegenzug bei Einburgerungen von Deutschen ebenso verfahrt eine Ubereinstimmung der ubrigen Voraussetzungen und Folgen der Einburgerung ist also nicht mehr notwendig gewesen Dies war etwa bei Griechenland der Fall da dort nicht nur das Einburgerungsrecht sondern auch die Einburgerungspraxis dem Gegenseitigkeitserfordernis gerecht wurden bei Slowenien und den Niederlanden galt das nur bei bestimmten Personengruppen 131 Seit 2005 wird gemass 12 Abs 2 StAG von Staatsangehorigen eines anderen EU Mitgliedstaats und seit 2007 auch von Schweizer Burgern generell nicht mehr verlangt ihre Staatsburgerschaft aufzugeben Davon unabhangig ist die Frage ob durch die deutsche Einburgerung die bisherige Staatsangehorigkeit nach dem Heimatrecht des Betroffenen erlischt Komplikationen im Zusammenhang mit mehrfacher Staatsangehorigkeit Bearbeiten Mehrfache Staatsangehorigkeit kann generell zu staatstheoretischen und rechtlichen Konflikten fuhren Mehrfaches Wahlrecht Mehrstaatler verfugen mit Einschrankungen uber ein Wahlrecht in allen Staaten deren Angehorige sie sind Dies kann bei Wahlen in denen sie wie zwei Personen behandelt werden konnten als Verstoss gegen das Prinzip der Gleichheit der Wahl verstanden werden Z B kann bei der Wahl zum Europaparlament eine multiple Staatsangehorigkeit dazu fuhren dass jemand in zwei verschiedenen Landern jeweils eine Stimme abgibt 132 Dies ist nach dem Wahlrecht fur das Europaische Parlament allerdings ausdrucklich unzulassig Gespaltene Loyalitat Voraussetzung fur das Funktionieren einer Demokratie sei ein Mindestmass an Zusammengehorigkeitsgefuhl 133 Dieses sei bei mehrfacher Staatsangehorigkeit gefahrdet Rechtlich von Bedeutung ist dieses Argument allerdings nur in dem zurzeit theoretischen Fall dass jemand als Deutscher Pflichten hat die auszufuhren ihm das Recht des anderen Landes dessen Burger er ist verbietet Ein Problem stellt dieser Fall auch nur dann dar wenn das Verhalten das dem Betreffenden in Deutschland rechtlich geboten ist bei Ruckkehr in seinen anderen Heimatstaat zu Sanktionen seitens des betreffenden Staates fuhrt Internationales Privatrecht Dieses knupft an die Staatsangehorigkeit oder den Ort des gewohnlichen Aufenthaltes an um das anwendbare nationale Recht zu bestimmen siehe auch Kollisionsnorm Durch mehrfache Staatsangehorigkeit geht Eindeutigkeit verloren das heisst es muss geklart werden welches Recht als Heimatrecht gelten soll dem der Doppelstaater unterliegt 134 Wehrpflicht Mehrstaatler konnen in mehreren Staaten zur Wehrpflicht herangezogen werden Im Kriegsfall der beiden Heimatstaaten konnten sie sogar verpflichtet sein auf beiden Seiten Militardienst zu leisten 135 Diplomatischer Schutz Der Mehrstaatler konnte seinen Anspruch auf konsularischen Beistand des einen Heimatlandes gegen das andere geltend machen 136 Minderheitenschutz Eine zahlenmassig bedeutsame Gruppe von Mehrstaatern konnte Minderheitenschutzrechte im Wohnsitzland beanspruchen 137 Allerdings steht z B im Falle ethnischer Danen mit deutscher Staatsangehorigkeit dieser Schutz auch solchen Menschen zu die nicht zugleich Staatsburger Danemarks sind Aufgrund der unterschiedlichen Staatsburgerschaftsregelungen der einzelnen Staaten ist Mehrstaatigkeit unvermeidlich Daher haben die Staaten in vielen Bereichen Regelungen getroffen diese Konflikte aufzulosen So besteht in der Turkei eine gesetzliche Regelung dass der turkische Wehrdienst bei deutsch turkischen Mehrstaatern unter bestimmten Umstanden mit dem deutschen Wehrdienst oder auch dem Ersatzdienst als abgegolten gilt 138 Der Wehrpflichtige muss demnach in Deutschland geboren oder als Minderjahriger eingereist sein sich dort gewohnlich aufhalten und die deutsche Staatsangehorigkeit vor Vollendung des 38 Lebensjahres erworben haben Kroatien erkennt den deutschen Wehrdienst ebenfalls anstelle der kroatischen Wehrpflicht an Behordliche Handhabungen und damit Uberschneidungen der Wehrpflicht sind dabei im Einzelfall allerdings nicht vollig ausgeschlossen In der Staatengemeinschaft gibt es keinen einheitlichen Rechtsgrundsatz zur Vermeidung von Mehrstaatigkeit volkerrechtlich gibt es hierzu keine allgemeinen Regeln Vielmehr zeigt die nationale Gesetzgebung mehrheitlich dass Staaten vor allem das eigene Verhaltnis zu ihren Staatsburgern regeln wahrend Mehrstaatigkeit recht liberal hingenommen wird Im Strassburger Ubereinkommen uber die Verringerung der Mehrstaatigkeit und uber die Wehrpflicht von Mehrstaatern MStaatUbk vom 6 Mai 1963 war ein klarer Auftrag zur Reduzierung von Mehrstaatigkeit enthalten Dieses Ubereinkommen wurde durch das Europaische Ubereinkommen uber Staatsangehorigkeit vom 6 November 1997 abgelost und daher von Deutschland mit Wirkung zum 29 Juni 2002 gekundigt Das neue Ubereinkommen verpflichtet die Staaten nicht mehr Mehrstaatigkeit zu reduzieren erlaubt aber dass Staaten die Aufgabe der bisherigen Staatsangehorigkeit als Voraussetzung fur den Erwerb der eigenen verlangen soweit dies zumutbar ist Staatsangehorigkeitsausweis Bearbeiten Hauptartikel Staatsangehorigkeitsausweis Sofern der formale Nachweis uber den Besitz der deutschen Staatsangehorigkeit nicht uber die Bescheinigungen oder die Einburgerungsurkunde gemass Nr 2 bis 5 des 3 StAG erfolgen kann wird sie auf Antrag des Betroffenen durch einen behordlich ausgestellten Staatsangehorigkeitsausweis nachgewiesen 139 Ein ausgestellter deutscher Personalausweis oder Reisepass indiziert mithin die deutsche Staatsangehorigkeit sie sind hingegen kein verbindlicher Nachweis Staatsangehorigkeitsausweise werden daher nur mehr noch ausgestellt wenn die Staatsangehorigkeit tatsachlich unklar ist oder behordlicherseits bezweifelt wird so z B Verwaltungsgericht Potsdam 140 Literatur BearbeitenKommentarliteratur Fritz von Keller Paul Trautmann Kommentar zum Reichs und Staatsangehorigkeitsgesetz vom 22 Juli 1913 Beck Munchen 1914 DNB 361043430 Allgemein Beauftragte der Bundesregierung fur Migration Fluchtlinge und Integration Hrsg Wie werde ich Deutsche r Broschure zum Einburgerungsrecht 3 Auflage Berlin 2005 PDF 0 5 MB Beauftragte der Bundesregierung fur Migration Fluchtlinge und Integration Hrsg Bericht uber die Lage der Auslanderinnen und Auslander in Deutschland Berlin 2005 Kapitel C II Staatsangehorigkeitsrecht enthalt Erlauterungen und Kommentare zu aktuellen Anwendungsproblemen des Staatsangehorigkeitsgesetzes PDF Memento vom 2 Juli 2006 im Internet Archive 2 MB Jurgen Blechinger Carola Bulow Hrsg Das neue Staatsangehorigkeitsrecht Praxishandbuch zur rechtssicheren Umsetzung aktueller Vorschriften Loseblattsammlung Forum Verlag 2000 seither wiederholt aktualisiert Dieter Gosewinkel Einburgern und Ausschliessen Die Nationalisierung der Staatsangehorigkeit vom Deutschen Bund bis zur Bundesrepublik Deutschland Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft Bd 150 2 Auflage Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 2003 ISBN 978 3 647 35165 0 Habilitation Kay Hailbronner Gunter Renner Hans Georg Maassen Staatsangehorigkeitsrecht Kommentar 5 Auflage Beck Munchen 2010 ISBN 978 3 406 59548 6 Rainer M Hofmann Holger Hoffmann Hrsg Auslanderrecht AufenthG FreizugG EU AsylVfG StAG Handkommentar Nomos Baden Baden 2008 ISBN 978 3 8329 1171 3 A N Makarov Zur Behandlung von deutschen Zwangseinburgerungen 1938 bis 1945 JZ 1952 S 403 ff Ingo von Munch Die deutsche Staatsangehorigkeit Vergangenheit Gegenwart Zukunft De Gruyter Berlin 2007 ISBN 978 3 89949 433 4 Google Books Rainer Hofmann Staatsangehorigkeit im geteilten Deutschland Der Teso Beschluss des Bundesverfassungsgerichts HJIL ZaoRV Max Planck Institut fur auslandisches offentliches Recht Heidelberg 1989 PDF 3 4 MB Walter Fr Schleser Die deutsche Staatsangehorigkeit Ein Leitfaden Mit 2 Beitragen von Alfred Heinzel 4 uberarb u erg Auflage Verlag fur Standesamtswesen Frankfurt am Main 1980 ISBN 3 8019 5603 2 mit einem Kartenbeiheft uber die fruheren deutschen Siedlungsgebiete in Osteuropa und Angaben uber die dortige fruhere deutsche Wohnbevolkerung Oliver Trevisiol Die Einburgerungspraxis im Deutschen Reich 1871 1945 V amp R unipress Gottingen 2006 ISBN 3 89971 303 6 Dominik Nagl Grenzfalle Staatsangehorigkeit Rassismus und nationale Identitat unter deutscher Kolonialherrschaft Peter Lang Verlag Frankfurt am Main 2007 ISBN 978 3 631 56458 5 Vorlaufige Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern vom 1 Juni 2015 zum Staatsangehorigkeitsgesetz StAG in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Anderung des Staatsangehorigkeitsgesetzes vom 13 November 2014 BGBl I S 1714 VAH StAG Entwurf eines Drittes Gesetzes zur Anderung des Staatsangehorigkeitsgesetzes PDF 219 kB 29 Mai 2019 Weblinks BearbeitenBundesregierung Wege zur Einburgerung PDF Ausnahmen in denen Sie Ihre bisherige Staatsangehorigkeit behalten konnen Presse und Informationsamt der Bundesregierung 2023 Staatsangehorigkeitsrecht auf den Webseiten des Auswartigen Amtes Ubersicht zum Staatsangehorigkeitsrecht PDF Urteil des BVerwG vom 29 November 2006 Az 5 C 9 05 kein Verlust der Staatsangehorigkeit Legitimation durch Eheschliessung Heribert Prantl Kap 3 Doppelte Staatsburgerschaft aus seinem Buch Deutschland leicht entflammbar Carl Hanser Verlag 1994 Otto Langels Deutscher per Gesetz Vor 100 Jahren wurde das deutsche Reichs und Staatsangehorigkeitsgesetz verkundet Deutschlandradio Kultur 22 Juli 2013 A N Makarov Die Behandlung der deutschen Sammeleinburgerungen 1938 1945 in der auslandischen Rechtsprechung ZaoRV 1957 1958 S 329 344 Dietrich Thranhardt Einburgerung im Einwanderungsland Deutschland Analysen und Empfehlungen Friedrich Ebert Stiftung WISO Diskurs 11 2017GesetzestexteText des Staatsangehorigkeitsgesetzes Reichs und Staatsangehorigkeitsgesetz vom 22 Juli 1913 historische Fassung Reichs und Staatsangehorigkeitsgesetz Synopse der einzelnen Fassungen mit allen Anderungen bis 2017 Gesetz uber den Erwerb und den Verlust der Bundes und Staatsangehorigkeit vom 1 Juni 1870 in Kraft getreten am 1 Januar 1871 Fussnoten Bearbeiten Nachweis Staatsangehorigkeitsurkunden Memento vom 19 April 2014 im Internet Archive Staatsangehorigkeitsgesetz StAG Verordnung uber die Zustandigkeit der Staatsangehorigkeitsbehorden Allgemeine Verwaltungsvorschriften uber Urkunden in Staatsangehorigkeitssachen StAUrkVwV aber auch 8 40a und 7 StAG in der Fassung des Gesetzes zur Reform des Staatsangehorigkeitsrechts vom 15 Juli 1999 BGBl I S 1618 Vgl dazu das Reichsburgergesetz von 1935 RGBl I S 1146 RGBl S 583 online auf documentArchiv de Zugriff am 19 Juli 2020 Vito F Gironda Linksliberalismus und nationale Staatsburgerschaft im Kaiserreich Ein deutscher Weg zur Staatsburgernation In Jorg Echternkamp und Oliver Muller Hrsg Die Politik der Nation Deutscher Nationalismus in Krieg und Krisen 1760 bis 1960 Oldenbourg Munchen 2002 ISBN 3 486 56652 0 S 175 130 hier S 109 f BGBl I S 1354 BGBl I S 1950 Vgl Hans von Mangoldt Das deutsche Staatsvolk nach der Wiedervereinigung Staatsangehorigkeitsrechtliche Folgen der Wiedergewinnung der Einheit Deutschlands und der abschliessenden Regelung in bezug auf Deutschland In Festschrift fur Martin Heckel zum siebzigsten Geburtstag hrsg von Karl Hermann Kastner Knut Wolfgang Norr Klaus Schlaich Mohr Siebeck Tubingen 1999 ISBN 3 16 147158 X S 799 820 hier S 800 811 f siehe dazu insbes den sogenannten Teso Beschluss des BVerfG dass wegen des normativ konkretisierten Gebots der Wahrung der Einheit der deutschen Staatsangehorigkeit Art 116 Abs 1 Art 16 Abs 1 GG durch das Wiedervereinigungsgebot dem Erwerb der Staatsburgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik fur die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland in den Grenzen des ordre public die Rechtswirkung des Erwerbs der deutschen Staatsangehorigkeit beizumessen sei BVerfGE 77 137 Leitsatz 1 Aufhebung bestehender Ausnahmevorschriften durch Art 2 und 3 des Gesetzes uber die weitere Bereinigung von Bundesrecht Art 3 des Gesetzes vom 8 April 2019 BGBl I S 418 428 Entwurf eines Gesetzes zur Anderung des Reichs und Staatsangehorigkeitsgesetzes BT Drs 7 2814 vom 14 November 1974 PDF 440 kB abgerufen am 28 April 2022 Generationenschnitt Erwerb bei Auslandsgeburt mit nach 1999 im Ausland geborenen deutschen Eltern In buenos aires diplo de Deutsche Botschaft Buenos Aires 1 Oktober 2019 abgerufen am 31 Oktober 2021 Vgl Hasnain Kazim Deutsche Eltern kampfen in Indien um ihre Zwillinge Spiegel Online 4 Marz 2010 vgl 1591 BGB Mutter eines Kindes ist die Frau die es geboren hat Vgl 6 StAngRegG v 22 Februar 1955 BGBl I S 65 Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Umgang mit der Optionspflicht Oktober 2009 S 4 PDF 697 kB a b c Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grunen BT Drs 17 12321 vom 12 Februar 2013 PDF 68 kB abgerufen am 17 Marz 2013 Zwei Passe fur ein Leben In Suddeutsche de 17 Mai 2010 abgerufen am 9 Marz 2018 Zweites Gesetz zur Anderung des Staatsangehorigkeitsgesetzes vom 13 November 2014 BGBl I S 1714 Amtliche Begrundung BT Drs 18 1312 S 8 PDF 197 kB abgerufen am 4 Februar 2014 Amtliche Begrundung BT Drs 18 1312 S 9 PDF 197 kB abgerufen am 4 Februar 2014 Susanne Worbs Doppelte Staatsangehorigkeit in Deutschland Zahlen und Fakten Bundeszentrale fur politische Bildung 11 August 2017 abgerufen am 10 Juli 2021 Gesetz zur Umsetzung aufenthalts und asylrechtlicher Richtlinien der Europaischen Union vom 19 August 2007 BGBl I S 1970 Gunter Renner Hans Georg Maassen Staatsangehorigkeitsrecht 5 Aufl 2010 3 Rn 6 Fritz Sturm Die versteckte Novelle des Staatsangehorigkeitsgesetzes StAZ 2008 S 132 Vgl Viertes Gesetz zur Anderung des Staatsangehorigkeitsgesetzes vom 12 August 2021 BGBl I S 3538 Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Anderung des Staatsangehorigkeitsgesetzes BT Drs 19 28674 vom 19 April 2021 S 12 f 15 ff Im Rahmen der Wiedergutmachung wieder Deutsch werden Bundesverwaltungsamt abgerufen am 26 Juni 2022 Anne Beatrice Clasmann Einburgerung Grosses Interesse an Wiedergutmachung Gesetz ermoglicht Einburgerung von Verfolgten des Nazi Regimes Judische Allgemeine 23 Februar 2022 Ausfuhrungsgesetz zu dem Ubereinkommen vom 30 August 1961 zur Verminderung der Staatenlosigkeit und zu dem Ubereinkommen vom 13 September 1973 zur Verringerung der Falle von Staatenlosigkeit Gesetz zur Verminderung der Staatenlosigkeit vom 29 Juni 1977 BGBl I S 1101 das durch Art 3 4 des Gesetzes vom 15 Juli 1999 BGBl I S 1618 geandert worden ist BGBl 1953 II S 559 560 Leichtere Einburgerung fur Nachkommen von NS Verfolgten In Pressemitteilung Bundesministerium des Innern fur Bau und Heimat 30 August 2019 abgerufen am 20 Dezember 2019 Julia Kitzmann Nachkommen von NS Verfolgten Bald wieder eingeburgert In taz de 29 August 2019 abgerufen am 20 Dezember 2019 Ayala Goldmann NS Verfolgte Per Erlass zum Pass Wie die Bundesregierung die Einburgerung von Nachkommen erleichtern will In Judische Allgemeine 5 September 2019 abgerufen am 20 Dezember 2019 Christoph Schult Bundestag zu Wiedereinburgerung Nachfahren von Nazi Opfern bleiben Bittsteller In Spiegel Online 30 Januar 2020 abgerufen am 2 Februar 2020 Ingo von Munch Die deutsche Staatsangehorigkeit Vergangenheit Gegenwart Zukunft De Gruyter Recht Berlin 2007 ISBN 978 3 89949 433 4 S 260 f abgerufen uber De Gruyter Online Statistisches Bundesamt Einburgerungen von Auslandern inkl Veranderungsrate Deutschland Jahre verfugbarer Zeitraum 1981 2021 abgerufen am 5 April 2023 Nach Angaben von Destatis Statistisches Bundesamt Bevolkerung und Erwerbstatigkeit Einburgerungen Fachserie 1 Reihe 2 1 2015 PDF 160 S Wiesbaden 2016 Destatis Einburgerungen im Jahr 2014 geringfugig zuruckgegangen Pressemitteilung Nr 237 vom 29 Juni 2015 Deutschland will Briten die Einburgerung leichter machen In FAZ 5 September 2018 abgerufen am 29 Dezember 2018 BVerfG Kammerbeschluss vom 22 Juni 1990 2 BvR 116 90 juris Rn 31 BVerfG NJW 1990 2193 Hailbronner in Hailbronner Kau Gnatzy Weber Staatsangehorigkeitsrecht 7 Aufl 2022 StAG 17 Rn 19 BGBl 2006 II S 1351 In Kraft fur Deutschland seit 1 September 2005 fur Osterreich seit 1 Marz 2000 BGBl 2006 II S 1351 fur die Schweiz noch nicht in Kraft getreten Hailbronner in Hailbronner Kau Gnatzy Weber Staatsangehorigkeitsrecht 7 Aufl 2022 StAG 17 Rn 4 25 in der Neufassung des es vom 19 August 2007 BGBl I S 1970 Inkrafttreten 28 August 2007 Hailbronner in Hailbronner Kau Gnatzy Weber Staatsangehorigkeitsrecht 7 Aufl 2022 StAG 25 Rn 16 BVerwG Urteil vom 21 Mai 1985 BVerwG 1 C 12 84 Buchholz Sammel und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts 130 25 RuStAG Nr 5 Hailbronner in Hailbronner Kau Gnatzy Weber Staatsangehorigkeitsrecht 7 Aufl 2022 StAG 25 Rn 17 Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil vom 22 Marz 1999 11 B 96 2183 DVBl 1999 1218 1219 Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 10 Januar 2007 zum Beschluss vom 8 Dezember 2006 2 BvR 1339 06 abgedruckt in NVwZ 2007 441 445 VG Munchen Urteil vom 24 September 2001 M 25 K 99 500 juris Rn 28 bestatigt durch Bayerischer VGH Beschluss vom 21 Februar 2002 5 ZB 02 316 juris Rn 3 Anke Schwarzer Arger um die Staatsangehorigkeit Juden sind eher Israelis Jungle World 21 vom 25 Mai 2005 Israel Deutschland Doppelte Staatsburgerschaft nicht mehr sicher Memento vom 13 September 2014 im Internet Archive Mai 2005 VG Koln Urteil vom 13 Februar 2008 10 K 611 07 juris Rn 19 26 OVG Nordrhein Westfalen Urteil vom 6 Dezember 2012 19 A 2264 10 juris Rn 44 Bekanntmachung der Allgemeinzustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung nach 28 StAG zu einem freiwilligen Wehrdienst ausserhalb der Bundeswehr vom 21 Juni 2011 BAnz 2011 Nr 98 Seite 2379 nachzulesen bei Deutsche Botschaft in Bogota Wichtige Hinweise fur deutsche Staatsangehorige Memento vom 25 November 2011 im Internet Archive Gesetz vom 4 August 2019 BGBl I S 1124 Inkrafttreten 9 August 2019 In der Fassung vom 4 August 2019 BGBl I S 1124 Inkrafttreten 9 August 2019 Gemeinsamer Standpunkt 2001 931 GASP des Rates vom 27 Dezember 2001 uber die Anwendung besonderer Massnahmen zur Bekampfung des Terrorismus PDF Amtsblatt der Europaischen Union L Nr 344 28 Dezember 2001 S 93 96 letzte Fassung durch Beschluss GASP 2023 422 des Rates vom 24 Februar 2023 zur Aktualisierung der Liste der Personen Vereinigungen und Korperschaften fur die die Artikel 2 3 und 4 des Gemeinsamen Standpunkts 2001 931 GASP uber die Anwendung besonderer Massnahmen zur Bekampfung des Terrorismus gelten und zur Aufhebung des Beschlusses GASP 2022 1241 PDF ABl L Nr 61 27 Februar 2023 S 58 61 EuGH Urteil vom 24 Juni 2015 C 373 13 PDF Rn 83 Hailbronner in Hailbronner Kau Gnatzy Weber Staatsangehorigkeitsrecht 7 Aufl 2022 StAG 28 Rn 28 In 35 Abs 3 die Angabe funf durch die Angabe zehn ersetzt durch Gesetz vom 4 August 2019 BGBl I S 1124 Inkrafttreten 9 August 2019 Neuen 35 eingefugt durch Gesetz vom 5 Februar 2009 BGBl I S 158 Inkrafttreten 12 Februar 2009 BVerfG Urteil vom 24 Mai 2006 2 BvR 669 04 BVerfGE 116 24 69 zur Frage der Rucknahme einer Einburgerung wegen arglistiger Tauschung BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 24 Oktober 2006 2 BvR 696 04 BVerfGK 9 381 389 zum ruckwirkenden Wegfall der deutschen Staatsangehorigkeit eines Kindes infolge erfolgreicher Anfechtung der Vaterschaft siehe auch BVerwG Urteil vom 5 September 2006 BVerwG 1 C 20 05 NVwZ 2007 470 471 zur Rucknahme des Aufenthaltstitels wegen arglistiger Tauschung mit Auswirkungen aus den jus soli Erwerb der Staatsangehorigkeit des Kindes BGBl 2006 II S 1351 BVerfG Urteil vom 24 Mai 2006 2 BvR 669 04 juris Rn 62 BVerfGE 116 24 69 Hailbronner in Hailbronner Kau Gnatzy Weber Staatsangehorigkeitsrecht 7 Aufl 2022 StAG 19 Rn 14 OVG Berlin Urteil vom 22 August 1991 5 B 46 90 StAZ 1992 177 179 OVG Berlin Urteil vom 9 November 2000 5 B 14 99 juris Rn 19 Hailbronner in Hailbronner Kau Gnatzy Weber Staatsangehorigkeitsrecht 7 Aufl 2022 StAG 25 Rn 40 Hofmann in Hofmann Auslanderrecht 3 Aufl 2023 25 Rn 28 Hailbronner in Hailbronner Kau Gnatzy Weber Staatsangehorigkeitsrecht 7 Aufl 2022 StAG 19 Rn 17 und 25 Rn 41 Hofmann in Hofmann Auslanderrecht 3 Aufl 2023 25 StAG Rn 28 siehe auch Nr 25 1 3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Staatsangehorigkeitsrecht StAR VwV vom 13 Dezember 2000 BVerwG Urteil vom 9 Mai 1986 BVerwG 1 C 40 84 juris Rn 23 Hailbronner in Hailbronner Kau Gnatzy Weber Staatsangehorigkeitsrecht 7 Aufl 2022 StAG 25 Rn 38 Hofmann in Hofmann Auslanderrecht 3 Aufl 2023 25 StAG Rn 27 RGBl S 583 Die Urfassung lautete 17 Die Staatsangehorigkeit geht verloren 1 durch Entlassung 18 bis 24 2 durch den Erwerb einer auslandischen Staatsangehorigkeit 25 3 durch Nichterfullung der Wehrpflicht 26 29 4 durch Ausspruch der Behorde 27 bis 29 5 fur ein uneheliches Kind durch eine von dem Angehorigen eines anderen Bundesstaats oder von einem Auslander bewirkte und nach den deutschen Gesetzen wirksame Legitimation 6 fur eine Deutsche durch Eheschliessung mit dem Angehorigen eines anderen Bundesstaats oder mit einem Auslander Hailbronner in Hailbronner Kau Gnatzy Weber Staatsangehorigkeitsrecht 7 Aufl 2022 StAG 17 Rn 11 RGBl I S 49 RGBl I S 593 Inkrafttreten 18 Mai 1935 Gesetz vom 2 Juli 1976 BGBl I S 1749 Gesetz vom 2 Juli 1976 BGBl I S 1749 Gesetz vom 15 Juli 1999 BGBl I S 1618 Gesetz vom 2 Juli 1976 BGBl I S 1749 Gesetz vom 15 Juli 1999 BGBl I S 1618 BVerwG Urteil vom 29 November 2006 BVerwG 5 C 9 05 juris Rn 15 und BVerwGE 127 196 203 BVerwG Urteil vom 29 November 2006 BVerwG 5 C 5 05 juris Rn 9 Gesetz vom 16 Dezember 1997 BGBl I S 2942 ber 1998 I S 946 Gesetz vom 15 Juli 1999 BGBl I S 1618 Hailbronner in Hailbronner Kau Gnatzy Weber Staatsangehorigkeitsrecht 7 Aufl 2022 StAG 17 Rn 15 Gesetz vom 15 Juli 1999 BGBl I S 1618 buzer de Links zum Volltext beck online Links zum Volltext In der Revolutionsverfassung vom 3 September 1791 waren erstmals Vorschriften uber die Staatsangehorigkeit enthalten und wurden spater in den Code civil ubernommen Verfassung des Konigreichs Bayern von 1818 1 Titel IV 19 III Kapitel der Verfassung vom 25 September 1819 Art 13 Titel III der Verfassung vom 17 Dezember 1820 57 Paulskirchenverfassung Gesetz uber die Erwerbung und den Verlust der Bundes und Staatsangehorigkeit des Norddeutschen Bundes vom 1 Juni 1870 Das Gesetz trat am 1 Januar 1871 sodann fur den auf das gesamte neue Reich ausgedehnten Bundesstaat in Kraft Es blieb gultig bis zum 31 Dezember 1913 vgl Reichs und Staatsangehorigkeitsgesetz vom 22 Juli 1913 Vgl Reichs Gesetzblatt 1913 S 583 593 1 Deutscher ist wer die Staatsangehorigkeit in einem Bundesstaat oder die unmittelbare Reichsangehorigkeit besitzt Straehler Schutzgebietsangehorigkeit In Deutsches Kolonial Lexikon Band III 1920 S 312 f ub bildarchiv dkg uni frankfurt de Dieter Gosewinkel Einburgern und Ausschliessen Die Nationalisierung der Staatsangehorigkeit vom Deutschen Bund bis zur Bundesrepublik Deutschland Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 2001 ISBN 3 525 35165 8 S 303 Straehler Schutzgebietsgesetz In H Schnee Hrsg Deutsches Kolonial Lexikon Band III 1920 S 317 f ub bildarchiv dkg uni frankfurt de Memento vom 3 Marz 2019 im Internet Archive Katharina Oguntoye Afrikanische Zuwanderung nach Deutschland zwischen 1884 und 1945 Akten des Braunschweigischen Staatsministeriums zur Einburgerung Adolf Hitlers von 1932 1933 196 Seiten Niedersachsisches Landesarchiv Deutsches Reichsgesetzblatt Teil I 1867 1945 alex onb ac at Historische Rechts und Gesetzestexte Online Die die Reichsangehorigkeit vermittelnde Staatsangehorigkeit in den Bundesstaaten seit der Weimarer Verfassung in den deutschen Landern ist durch 1 Verordnung v 5 Februar 1934 RGBl 1934 I S 85 beseitigt worden Joachim Neander Das Staatsangehorigkeitsrecht des Dritten Reiches und seine Auswirkungen auf das Verfolgungsschicksal deutscher Staatsangehoriger Memento vom 27 Juli 2019 im Internet Archive theologie geschichte Band 3 2008 Verordnung uber die deutsche Staatsangehorigkeit vom 5 Februar 1934 RGBl 1934 I S 85 zur Beseitigung der Staatsangehorigkeit in den deutschen Landern unter Begrundung einer ausschliesslichen deutschen Staatsangehorigkeit Reichsangehorigkeit RGBl I S 75 Als solche wurden etwa Polen definiert die der Rechtsstellung dieser Gruppe entsprechend dem Schutzverband des Deutschen Reichs angehorten vgl hierzu die Erste Verordnung uber die Schutzangehorigkeit des Deutschen Reichs vom 25 April 1943 Naher dazu Ingo von Munch Die deutsche Staatsangehorigkeit Vergangenheit Gegenwart Zukunft De Gruyter Recht 2007 S 72 74 Verordnung uber die deutsche Staatsangehorigkeit im Lande Osterreich vom 3 Juli 1938 Osterreichisches Staatsburgerschafts Uberleitungsgesetz St UG vom 10 Juli 1945 StGBl Nr 59 1945 Ingo von Munch Die deutsche Staatsangehorigkeit De Gruyter Berlin 2007 S 112 Ingo von Munch Die deutsche Staatsangehorigkeit De Gruyter Berlin 2007 S 110 Aus dem Merkblatt zur Ausstellung eines Staatsangehorigkeitsausweises PDF Anspruchseinburgerung Memento vom 25 Oktober 2017 im Internet Archive Website des BVA abgerufen am 25 Oktober 2017 RGBl I S 480 Auslegung und Anwendung des Artikel 116 Abs 2 des Grundgesetzes RdErl des Nordrhein Westfalischen Innenministeriums vom 4 August 1959 I B 3 13 17 Stand 6 Oktober 2017 Gesetz uber die Staatsburgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik vom 20 Februar 1967 BVerfG Urteil vom 21 Mai 1974 Az 1 BvL 22 71 1 BvL 21 72 Art 3 des Gesetzes zur Anderung des Reichs und Staatsangehorigkeitsgesetzes RuStAAndG 1974 vom 20 Dezember 1974 BGBl I S 3714 Aufhebung des RuStAAndG 1974 durch Art 2 i V m 100 des Ersten Gesetzes uber die Bereinigung von Bundesrecht im Zustandigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern vom 19 Februar 2006 BGBl I 2006 S 334 Vgl nur das Beispiel des in Paraguay lebenden Deutschen Jurgen Hass der mit uber 300 Vaterschaftsanerkennungen Rache am deutschen Staat wegen einer von ihm als ungerecht empfundenen mehrjahrigen Haftstrafe nehmen wollte Gesetzeslucke Deutscher will Vater von 1000 Kindern werden Spiegel Online Vorabmeldung vom 6 Mai 2006 Abgerufen am 11 Oktober 2010 1600 BGB i d F des Gesetzes vom 13 Marz 2008 BGBl I S 313 BVerfG 1 BvL 6 10 vom 17 Dezember 2013 BVerwG Urteil vom 29 November 2006 5 C 5 05 Von Keller Trautmann Kommentar zum Reichs und Staatsangehorigkeitsgesetz 1914 25 RuStAG S 288 Woeber Fitscher Reichs und Staatsangehorigkeitsgesetz vom 22 Juli 1913 mit den bayerischen Vollzugsvorschriften Munchen Berlin Leipzig 1932 25 Anm 1 Schatzel Das deutsche Staatsangehorigkeitsrecht Berlin 1958 25 Anm 2 S 215 VG Darmstadt Urteil vom 3 November 2006 Az 5 E 1807 05 3 Pressemitteilung Die Entscheidung beleuchtet den historischen Hintergrund des Inlandsprivilegs Gesetz zur Reform des Staatsangehorigkeitsrechts vom 15 Juli 1999 BGBl I S 1618 BT Drs 14 533 S 15 PDF 239 kB 48 000 Turkischstammige mit zwei Passen In Frankfurter Allgemeine Zeitung 8 Februar 2005 abgerufen am 24 September 2021 Antwort des Hess Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage vom 2 September 2005 LT Drs 16 4218 PDF 86 kB Pressemitteilung des BVerfG vom 10 Januar 2007 zur Verfassungsmassigkeit des Wegfalls der Inlandsklausel Bernhard Woerdehoff Weissblau auf dem Sonderweg Doppelte Staatsburgerschaft Fur die Bayern selbstverstandlich In Die Zeit Nr 13 1999 25 Marz 1999 zeit de EU Info Deutschland Doppelte Staatsburgerschaft bei EU Auslandern moglich abgerufen am 8 September 2021 Zeit Chefredakteur wahlt zweimal AfD erstattet Anzeige gegen di Lorenzo In FAZ net 25 Mai 2014 abgerufen am 13 Oktober 2018 Vgl Josef Isensee Abschied der Demokratie vom Demos Auslanderwahlrecht als Identitatsfrage fur Volk Demokratie und Verfassung In Dieter Schwab Dieter Giesen Joseph Listl Hans Wolfgang Stratz Hrsg Staat Kirche Wissenschaft in einer pluralistischen Gesellschaft Festschrift zum 65 Geburtstag von Paul Mikat Berlin 1989 Fn 19 wo auf die Gefahr einer doppelten Loyalitat eingegangen wird und diese in einem bestimmten Fall als zentrales Argument gegen ein kommunales Wahlrecht fur Auslander in Deutschland angefuhrt wird Vgl dazu ausserdem Joseph H H Weiler Der Staat uber alles Demos Telos und die Maastricht Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts In Jahrbuch des offentlichen Rechts der Gegenwart Bd 44 1996 S 91 ff hier S 133 ff Nina Isabel Goes Mehrstaatigkeit in Deutschland 1997 ISBN 3 7890 4724 4 S 83 86 Tido Oliver Hokema Mehrfache Staatsangehorigkeit 2002 ISBN 3 631 39149 8 S 236 272 Tido Oliver Hokema Mehrfache Staatsangehorigkeit 2002 S 275 303 Tido Oliver Hokema Mehrfache Staatsangehorigkeit 2002 S 303 336 Beauftragter der Bundesregierung fur die Belange der Auslander Hrsg Doppelstaatsangehorigkeit und Wehrpflicht 1996 Staatsangehorigkeitsgesetz StAG Verordnung uber die Zustandigkeit der Staatsangehorigkeitsbehorden Allgemeine Verwaltungsvorschriften uber Urkunden in Staatsangehorigkeitssachen StAUrkVwV VG Potsdam Urteil vom 14 Marz 2016 Az VG 8 K 4832 15 Abgerufen am 19 Dezember 2022 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Deutsche Staatsangehorigkeit amp oldid 236121982