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Der Begriff Mandat von lateinisch in manum datum in die Hand gegeben 1 bezeichnet im Volkerrecht im weiteren Sinn den einem Staat oder Staatenbund erteilten Auftrag die staats und volkerrechtlichen Interessen eines bestimmten fremden Gebiets zu vertreten Im engeren Sinn bezeichnet der Begriff die Verantwortung fur die Verwaltung bestimmter fruherer Teile des Osmanischen Reichs sowie der fruheren deutschen Kolonien Die Satzung des Volkerbundes verstand unter Mandat die Ubertragung der Vormundschaft uber Volker die sich nicht selbst zu leiten vermogen an die fortgeschrittenen Nationen 2 Historische Mandatsgebiete in Afrika und Vorderasien 1 Syrien franz 2 Libanon franz 3 Palastina brit 4 Transjordanien brit 5 Irak brit 6 Togoland brit 7 Togo franz 8 Kamerun brit 9 Kamerun franz 10 Ruanda Urundi belg 11 Tanganyika brit und12 Sudwest Afrika sudafr Inhaltsverzeichnis 1 Mandatsgebiete 2 Mandatsverwaltung des Volkerbunds 3 Treuhandsystem der Vereinten Nationen 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseMandatsgebiete BearbeitenDie Kolonien des ehemaligen Deutschen Kaiserreichs in Afrika und einige Territorien des ehemaligen Osmanischen Reichs in Vorderasien wurden nach Ende des Ersten Weltkriegs an den Volkerbund ubertragen und gingen nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs teilweise an die Vereinten Nationen uber Das Deutsche Reich und die Turkei verloren alle Rechte und alle staatliche Souveranitat an diesen Territorien Diese kamen unter die Oberhoheit des Volkerbundes wurden jedoch der Verwaltung der Hauptmachte der Entente Frankreich und Grossbritannien die auch die grossten Kriegslasten unter den Alliierten getragen hatten und weiterer Machte der Alliierten ubertragen Neben Frankreich und Grossbritannien waren weitere Mandatsmachte Australien Bismarck Archipel Kaiser Wilhelms Land Belgien Ruanda Urundi Japan Kiau Tschou Karolinen Marianen siehe japanisches Sudseemandat Neuseeland Samoa Sudafrikanische Union Deutsch Sudwestafrika siehe auch Caprivizipfel Frankreich erhielt von den vormals deutschen Kolonien Teile von Kamerun und Togo Franzosisch Kamerun und Franzosisch Togo und von den vormals osmanischen Gebieten den Libanon und Syrien Volkerbundmandat fur Syrien und Libanon als Mandatsgebiete Unter britische Mandatsverwaltung kam der uberwiegende Teil von Deutsch Ostafrika als Tanganjika die Gebiete von Kamerun und Togo die nicht unter franzosischer Mandatsverwaltung standen als Britisch Kamerun und Britisch Togoland der Irak siehe auch Britisches Mandat Mesopotamien Jordanien und Palastina siehe auch Volkerbundsmandat fur Palastina als ehemalige Teile des Osmanischen Reichs Grundlage fur die Volkerbundmandate war fur das Deutsche Reich der Friedensvertrag von Versailles vom 28 Juni 1919 der u a auch die deutschen Gebietsverluste festschrieb Deutschland musste seinen gesamten Kolonialbesitz abgeben dieser wurde unter das Mandat des Volkerbundes gestellt siehe oben ausserdem musste es auch Teile des Reichsgebiets abtreten die teilweise ebenfalls unter das Mandat des Volkerbundes gestellt wurden Das Saargebiet wurde von Frankreich als Mandatsmacht verwaltet Danzig wurde zur Freien Stadt unter Volkerbundsmandat Teile der Souveranitat gingen an Polen das Memelgebiet wurde von franzosischen Truppen besetzt Frankreich ubernahm die Verwaltung 1923 marschierten Truppen aus Litauen ein Das Gebiet wurde von Litauen annektiert Fur das Osmanische Reich regelte die Mandatsverwaltung der Vertrag von Sevres vom 10 August 1920 der im Vertrag von Lausanne vom 24 Juli 1923 zugunsten der Turkei revidiert wurde Nach dem Zweiten Weltkrieg verlor Japan seine Mandatsgebiete diese gingen als Treuhandgebiete an die UN die den USA die Verwaltung ubertrug Kiau Tschou war bereits 1922 unter dem Druck der USA an China zuruckgegeben worden Die Volkerbundmandate die noch nicht in die Unabhangigkeit entlassen worden waren gingen mit der Auflosung des Volkerbundes am 18 April 1946 in die Verantwortung der neu geschaffenen UN uber und wurden zu deren Treuhandgebieten Die Verwaltung blieb bei den bisherigen Mandatsmachten ausser im Fall von Japan Mandatsverwaltung des Volkerbunds Bearbeiten Karte der Mandatsgebiete Britisches Mandatsgebiet Franzosisches Mandatsgebiet Belgisches Mandatsgebiet Australisches Mandatsgebiet Japanisches Mandatsgebiet Neuseelandisches Mandatsgebiet Sudafrikanisches Mandatsgebiet Gemeinschaftliches MandatsgebietAls eine der Folgen seiner Niederlage im Ersten Weltkrieg musste das Deutsche Reich im Friedensvertrag von Versailles vom 28 Juni 1919 nicht nur bestimmte Teile seines festlandseuropaischen Staatsgebiets sondern auch seinen gesamten Kolonialbesitz abtreten Das erst 1911 im Rahmen des so genannten Marokko Kongo Vertrags von Frankreich an Deutschland abgetretene Neukamerun ging wieder in franzosischen Besitz uber die restlichen Kolonien wurden dem Volkerbund unterstellt Der Volkerbund ubte seine Hoheitsgewalt nach Artikel 2 seiner Satzung nicht direkt aus sondern trug lediglich theoretische Letztverantwortung die praktische Ordnungs und Verwaltungsarbeit lag in den Handen verschiedener Siegerstaaten der so genannten Mandatsmachte Neben den ehemaligen deutschen Kolonien ebenfalls dem Volkerbund unterstellt wurden die Stadt Danzig mit Umland sowie die Stadt Rijeka und ihr Umland Auch ein Grossteil des Osmanischen Reichs das mit Deutschland und Osterreich Ungarn verbundet gewesen war und somit ebenfalls auf der Seite der Verlierer stand wurde unter Aufsicht des Volkerbunds beziehungsweise unter Schutzherrschaft bestimmter Siegerstaaten gestellt Die Partitionierung des Vielvolkerstaats die bereits am 16 Mai 1916 im Sykes Picot Abkommen skizziert worden war wurde am 10 August 1920 im Vertrag von Sevres formalisiert und am 24 Juli 1923 im Vertrag von Lausanne endgultig festgeschrieben Der Volkerbund sah es als seine Aufgabe an seine so genannten Mandatsgebiete oder kurz Mandate auf die Unabhangigkeit vorzubereiten Der Grossraum Danzig und der Raum Rijeka wurden noch 1920 zu unabhangigen Staaten erklart Danzig wurde dabei allerdings weiterhin vom Volkerbund beaufsichtigt die aussenpolitischen Interessen der Metropole und ihres Umlands sollten von Polen vertreten ihre Verteidigung sollte von Polen und Grossbritannien sichergestellt werden Ein vergleichbarer volkerrechtlicher Sonderstatus war fur keines der anderen Mandatsgebiete vorgesehen Die uber 1920 hinaus verbleibenden Mandate wurden anhand ihrer jeweiligen geographischen Lage sowie aus der Uberlegung heraus dass sich nicht alle dieser Territorien gleich schnell zu lebensfahigen selbstandigen Staaten aufbauen lassen wurden in drei Klassen eingeteilt wobei die Mandatsklasse A den hochsten Autonomiestatus hatte 3 Die Klasse der so genannten A Mandate umfasste die nichtturkischen Teile des zerschlagenen Osmanischen Reichs Der Irak Siehe Britisches Mandat Mesopotamien und die Region Palastina wurden britischer Verwaltung unterstellt Der Irak wurde 1932 in den Volkerbund aufgenommen Transjordanien wurde 1922 ein autonomes Emirat und wurde 1946 in die Unabhangigkeit entlassen Das Volkerbundsmandat fur Palastina dauerte bis zur israelischen Unabhangigkeitserklarung am 14 Mai 1948 Frankreich erhielt das Volkerbundmandat fur Syrien und Libanon zugesprochen wobei Syrien und der Libanon 1946 beziehungsweise 1943 unabhangig wurden Die Klasse der so genannten B Mandate bestand aus den ehemaligen deutschen Kolonien in Afrika mit Ausnahme des ehemaligen Deutsch Sudwestafrika Die Verantwortung fur Kamerun und Togo wurde zwischen Frankreich und Grossbritannien aufgeteilt wobei die ostlichen vier Funftel beziehungsweise zwei Drittel unter franzosische das westliche Funftel beziehungsweise Drittel unter britische Verwaltung gelangten Tanganjika wurde vollstandig britischer Ruanda Urundi hingegen belgischer Verwaltung unterstellt Keines dieser Gebiete wurde bis 1946 in die Unabhangigkeit entlassen Die Klasse der so genannten C Mandate schliesslich umfasste Deutsch Sudwestafrika das Kionga Dreieck und die ehemaligen deutschen Kolonien im Pazifikraum Deutsch Sudwestafrika wurde der Sudafrikanischen Union uberantwortet die Verwaltung Kiongas ubernahm Portugal die Verwaltung von Westsamoa ging an Neuseeland und die Naurus wurde Neuseeland Grossbritannien und Australien ubertragen Die restlichen ehemaligen deutschen Besitzungen sudlich des Aquators im Wesentlichen die Insel Papua Neuguinea wurden von Australien die restlichen ehemaligen deutschen Besitzungen nordlich des Aquators die Karolinen die Marshallinseln die Nordlichen Marianen und Palau von Japan verwaltet Auch diese Gebiete blieben uber das Ende des Mandatssystems hinaus im faktischen Besitz ihrer jeweiligen Mandatsmachte Treuhandsystem der Vereinten Nationen BearbeitenMit dem Tag der Auflosung des Volkerbunds am 18 April 1946 ging die formale Oberhoheit uber seine verbliebenen Mandatsgebiete auf die Vereinten Nationen uber Laut Artikel 75 bis 91 der am 24 Oktober 1945 in Kraft getretenen Satzung der Vereinten Nationen lag wie schon bisher nur die Letztverantwortung beim Staatenbund praktisch wurde die Regierungsgewalt nach wie vor von spezifischen Einzelstaaten ausgeubt Zur symbolischen Bekraftigung des Ziels sie zu unabhangigen Staaten aufzubauen wurden die Mandate nun als Treuhandgebiete bezeichnet Daruber hinaus wurde die Einteilung in B und C Gebiete aufgegeben an ihre Stelle trat nun die Unterscheidung zwischen so genannten allgemeinen Treuhandgebieten und strategischen Gebieten Wahrend allgemeine Treuhandgebiete unmittelbar dem eigens fur diese Aufgabe geschaffenen Treuhandrat mittelbar der Generalversammlung unterstellt waren wurde die Oberaufsicht uber strategische Gebiete vom Sicherheitsrat gefuhrt Proponent dieser Einteilung waren die Vereinigten Staaten die Wert darauf legten die ihnen uberantworteten pazifischen Inselgruppen durch ein Gremium kontrollieren zu lassen in dem sie uber ein Vetorecht verfugen Die Treuhandgebiete und ihre Entwicklung im Einzelnen Die ehemaligen B Mandate Kamerun und Togo blieben auf Grossbritannien und Frankreich aufgeteilt Frankreich entliess die von ihm verwalteten Teile Kameruns und Togos 1961 in die Unabhangigkeit wodurch das heutige souverane Togo und das heutige souverane Kamerun entstanden Grossbritannien hatte den von ihm verwalteten Teil Togos bereits 1957 in die Unabhangigkeit entlassen indem es ihm ermoglichte sich mit der Goldkuste zum souveranen Ghana zu vereinigen 1961 gab Grossbritannien auch den von ihm verwalteten Teil Kameruns auf sein Suden schloss sich dem mittlerweile selbstandigen Teil Kameruns sein Norden dem seit dem Jahr zuvor souveranen Nigeria an Ebenfalls 1961 entliess Grossbritannien Tanganjika Im Jahr darauf entliess Belgien Ruanda Urundi aus dem damit die heutigen Staaten Ruanda und Burundi hervorgingen Das ehemalige C Mandat Deutsch Sudwestafrika verblieb unter der Verwaltung der Sudafrikanischen Union Die rigoros betriebene Vorhaben der Union beziehungsweise der 1962 aus ihr hervorgegangenen Republik Sudafrika das Land zu sudafrikanisieren und insbesondere die Apartheidspolitik auf das Treuhandgebiet auszudehnen veranlassten die Vereinten Nationen dazu der Republik 1966 die Treuhandschaft zu entziehen Die Republik die das Gebiet allerdings inzwischen als integralen Teil ihres Staatsgebiets betrachtete ignorierte diesen Beschluss jedoch erfolgreich und lange Zeit auch ungestraft Erst nach einer Verurteilung durch den Internationalen Gerichtshof 1971 war Sudafrika bereit ernsthaft auf die Unabhangigkeit des heutigen Namibia hinzuarbeiten die dieses trotzdem erst 1990 tatsachlich erhielt Das ehemalige C Mandat Westsamoa verblieb unter der Aufsicht Neuseelands von dem es 1962 in die Unabhangigkeit entlassen wurde Nauru und Papua Neuguinea blieben australischer Verwaltung unterstellt und erhielten ihre Souveranitat 1968 beziehungsweise 1975 Die restlichen ehemaligen C Mandate die ursprunglich Japanischer Administration unterstanden hatten wurden den Vereinigten Staaten anvertraut Die Marshallinseln wurden 1986 und die Karolinen 1990 unabhangig wodurch das heutige Mikronesien entstand Palau 1994 Die Nordlichen Marianen entschieden sich fur den dauerhaften Anschluss an ihre Schutzmacht Seit der Entlassung Palaus am 1 Oktober 1994 steht kein Gebiet mehr unter treuhanderischer Verwaltung Literatur BearbeitenWolfgang Schneider Das volkerrechtliche Mandat in historisch dogmatischer Darstellung Schriften des Deutschen Ausland Instituts B Rechts und staatswissenschaftliche Reihe Bd 2 ZDB ID 500984 4 Ausland u Heimat Stuttgart 1926 Manka Spiegel Das volkerrechtliche Mandat und seine Anwendung auf Palastina Leuschner amp Lubensky Graz u a 1928 Ernst Marcus Palastina ein werdender Staat Volker und staatsrechtliche Untersuchung uber die rechtliche Gestaltung des Mandatslandes Palastina unter besonderer Berucksichtigung des Rechtes der nationalen Heimstatte fur das judische Volk Frankfurter Abhandlungen zum modernen Volkerrecht Heft 16 ZDB ID 501739 7 Noske Leipzig 1929 Zugleich Heidelberg Universitat Dissertation 1930 Wolfgang Abendroth Die volkerrechtliche Stellung der B und C Mandate Abhandlungen aus dem Staats und Verwaltungsrecht mit Einschluss des Volkerrechts 54 ZDB ID 584226 8 Marcus Breslau 1936 Teilweise zugleich Bern Universitat Dissertation 1935 wiederveroffentlicht in Wolfgang Abendroth Gesammelte Schriften Band 1 1926 1948 Offizin Hannover 2006 ISBN 3 930345 49 8 S 181 ff Weblinks Bearbeiten Wiktionary Mandat Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Wiktionary Mandatsgebiet Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme UbersetzungenEinzelnachweise Bearbeiten Wolfgang Pfeifer et al Mandat das In Etymologisches Worterbuch des Deutschen In dwds de Abgerufen am 18 August 2020 Helmuth Stoecker Hrsg Handbuch der Vertrage 1871 1964 Vertrage und andere Dokumente aus der Geschichte der internationalen Beziehungen Deutscher Verlag der Wissenschaften Berlin 1987 S 22 f zitiert nach Johannes Glasneck Angelika Timm Israel Die Geschichte des Staates seit seiner Grundung Bouvier Bonn u a 1992 ISBN 3 416 02349 8 S 14 David L Hoggan Das blinde Jahrhundert Teil 2 Europa die verlorene Weltmitte Institut fur Deutsche Nachkriegsgeschichte Veroffentlichungen des Institutes fur Deutsche Nachkriegsgeschichte Band 11 Grabert Verlag Tubingen 1984 ISBN 3 87847 072 X S 275 Online 1 2 Vorlage Toter Link brd schwindel ru Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im Marz 2022 Suche in Webarchiven Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis PDF 1 96 MB Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Mandat Volkerrecht amp oldid 230996234