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Glaubhaftmachung bedeutet im deutschen Verfahrensrecht ein herabgesetztes Beweismass Der Richter oder der zustandige Bearbeiter im Verwaltungsverfahren muss nicht vollstandig von der Richtigkeit einer Tatsachenbehauptung uberzeugt sein Es genugt wenn die Behauptung uberwiegend wahrscheinlich erscheint Es kann damit zur Glaubhaftmachung genugen wenn ein plausibler das heisst in sich widerspruchsfreier und nachvollziehbarer Sachverhalt vorgetragen wird wenn nach den Gesamtumstanden und der Lebenserfahrung eine uberwiegende Wahrscheinlichkeit fur die behaupteten Tatsachen gegeben ist 1 Inhaltsverzeichnis 1 Zivilprozessrecht 2 Sozialverwaltungsverfahren 3 Europarecht 4 EinzelnachweiseZivilprozessrecht BearbeitenDie Zivilprozessordnung lasst die Glaubhaftmachung in bestimmten Fallen zu insbesondere bei der einstweiligen Verfugung und befreit damit von der Einhaltung der Beweisformen des Strengbeweises Zeuge Sachverstandiger Urkunde Augenschein und Parteivernehmung sowie der damit verbundenen Formlichkeiten Deshalb kann der Beweisfuhrer sich auch auf eine eidesstattliche Versicherung sogar seine eigene stutzen 294 Abs 1 ZPO Andererseits ist bei der Glaubhaftmachung die Beweisaufnahme auf prasente Beweismittel beschrankt so dass beispielsweise nicht durch Bezeichnung abwesender Zeugen oder den Antrag auf Einholung eines Sachverstandigengutachtens glaubhaft gemacht werden kann 294 Abs 2 ZPO Eine Beweisaufnahme die nicht sofort erfolgen kann ist unstatthaft Sozialverwaltungsverfahren BearbeitenIm Verfahren nach dem Sozialgesetzbuch ist eine Tatsache dann als glaubhaft anzusehen wenn ihr Vorliegen nach dem Ergebnis der Ermittlungen die sich auf samtliche erreichbaren Beweismittel erstrecken sollen uberwiegend wahrscheinlich ist 23 SGB X Anders als in den anderen allgemeinen Verfahrensgesetzen gibt es damit fur das Sozialverfahrensrecht eine gesetzliche Definition der Glaubhaftmachung Ubereinstimmend mit 23 SGB X ist die Glaubhaftmachung in 3 WGSVG Gesetz zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Sozialversicherung definiert Europarecht BearbeitenIm Bereich des europarechtliche Vorgaben umsetzenden Rechtes kommt ein anderer autonomer Glaubhaftmachungsbegriff zur Anwendung so etwa im arbeitsrechtlichen Diskriminierungsverbot 611 a Abs 1 S 3 BGB a F 2 bzw 22 AGG 3 Einzelnachweise Bearbeiten Ministerium fur Verkehr NRW Ubermittlungssperren gemass 41 des Strassenverkehrsgesetzes Runderlass 25 November 2021 S II 1 Zu Nr 2 abgerufen am 2 Dezember 2021 BAG Urteil vom 5 Februar 2004 8 AZR 112 03 LAG Munchen Urteil 19 12 2002 2 Sa 259 02 Andreas Stein Die Beweislast in Diskriminierungsprozessen ein unbekanntes Wesen In Neue Zeitschrift fur Arbeitsrecht 2016 S 849 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten nbsp Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Glaubhaftmachung amp oldid 223379713