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Die deutsche Zivilprozessordnung abgekurzt ZPO bei Rechtsvergleichung dZPO regelt das gerichtliche Verfahren in burgerlichen Rechtsstreitigkeiten und trat in der ursprunglichen Fassung am 1 Oktober 1879 als Teil der Reichsjustizgesetze in Kraft Sie sollte praktisch brauchbar und zweckmassig sein und den Rechtsstreit auf dem einfachsten kurzesten und sichersten Wege seiner Entscheidung zufuhren 1 BasisdatenTitel ZivilprozessordnungAbkurzung ZPOArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie Zivilprozessrecht VerfahrensrechtFundstellennachweis 310 4Ursprungliche Fassung vom 30 Januar 1877 RGBl S 83 Inkrafttreten am 1 Oktober 1879Neubekanntmachung vom 5 Dezember 2005 BGBl I S 3202 ber 2006 I S 431 ber 2007 I S 1781 Letzte Anderung durch Art 2 G vom 7 November 2022 BGBl I S 1982 1983 Inkrafttreten derletzten Anderung uberw 12 November 2022 Art 9 G vom 7 November 2022 GESTA C022Weblink Text des GesetzesBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Sie regelt die Einleitung Durchfuhrung und Beendigung burgerlicher Streitigkeiten vor den ordentlichen Gerichten 13 GVG Das sind die Amtsgerichte Landgerichte Oberlandesgerichte und der Bundesgerichtshof 12 GVG Der Begriff der burgerlichen Rechtsstreitigkeiten wurde durch die Reichsgesetzgebung nicht naher bestimmt weil er in genauer Weise nicht fur alle deutschen Bundesstaaten gemeinsam festgestellt werden konnte 2 Sie sind jedoch von den anderen Zivilsachen zu unterscheiden die auch vor die ordentlichen Gerichte gehoren aber nicht nach der ZPO entschieden werden Das sind die Familiensachen und die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit Als Mutter aller Prozessordnungen wird fur das Verfahren der Verwaltungs Finanz Arbeits und Sozialgerichtsbarkeit das erst in der zweiten Halfte des 20 Jahrhunderts normiert wurde auf Teile der ZPO verwiesen die entsprechend anzuwenden sind 173 VwGO 155 FGO 46 Abs 2 ArbGG und 202 SGG In der Strafprozessordnung wird in 37 StPO nur fur das Zustellungsverfahren auf die Regeln der ZPO verwiesen Inhaltsverzeichnis 1 Bedeutung 1 1 Anwendbarkeit 1 2 Verfahrensgrundsatze 2 Entstehungsgeschichte 2 1 Kodifikation eines einheitlichen Prozessrechts 2 2 Rechtsgeschichtliche Entwicklung 3 Gliederung des Gesetzes 4 Gang des Verfahrens 5 Europarechtliche Einflusse 6 Siehe auch 7 Literatur 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseBedeutung BearbeitenAnwendbarkeit Bearbeiten Im Rechtsstaat ist dem einzelnen Burger die Durchsetzung seiner Rechte im Wege der Selbsthilfe grundsatzlich untersagt Das Gewaltmonopol liegt vielmehr beim Staat Um die Durchsetzung privater Rechte zu gewahrleisten eroffnet der Staat den Zivilrechtsweg mit der Moglichkeit fur den Klager in einer burgerlichen Rechtsstreitigkeit eine im Wege der Zwangsvollstreckung gegen den Beklagten durchsetzbare Gerichtsentscheidung zu erwirken insbesondere ein vollstreckbares Endurteil 704 ZPO oder einen anderen Vollstreckungstitel 794 ZPO Eine burgerliche Rechtsstreitigkeit liegt typischerweise vor wenn das Rechtsverhaltnis aus dem der Klager den geltend gemachten Anspruch herleitet dem burgerlichen Recht Privatrecht zuzuordnen ist Das zahlt insbesondere das Burgerliche Gesetzbuch in dem das Schuldrecht z B Verbraucher oder Mietvertrage das Sachenrecht Besitz und Eigentum an beweglichen Sachen und Grundstucken sowie das Familien und das Erbrecht geregelt sind 3 aber auch das Handelsgesetzbuch fur bestimmte Anspruche gegen einen Kaufmann 95 Abs 1 Nr 1 GVG Burgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern werden dagegen von den Gerichten fur Arbeitssachen nach dem Arbeitsgerichtsgesetz ArbGG entschieden 2 Abs 1 1 ArbGG Das Verfahren nach der ZPO dient allein dem Schutz und der Durchsetzung burgerlicher privater Rechte Geht es hingegen auch um Rechtsguter von allgemeinem Interesse beispielsweise das Kindeswohl gilt als spezielle Verfahrensordnung das Gesetz uber das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit FamFG das sich von der ZPO vor allem durch die herrschenden Verfahrensgrundsatze unterscheidet wie die Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes 26 FamFG Massgeblich fur die Bestimmung des Rechtswegs und der anwendbaren Verfahrensordnung ist der sog Streitgegenstand Verfahrensgrundsatze Bearbeiten Hauptartikel Prozessmaxime Wie das burgerliche Recht die Privatautonomie gewahrleistet so ist es nach der die ZPO beherrschenden Dispositionsmaxime dem einzelnen uberlassen durch Klageerhebung ein Gerichtsverfahren zu veranlassen 253 ZPO Das Gericht darf nur uber die von den Parteien gestellten Antrage entscheiden ne ultra petita 308 ZPO Die Parteien haben es auch in der Hand den Prozess ohne Urteil zu beenden etwa durch Klagerucknahme Auf einen Prozessvergleich soll das Gericht selbst hinwirken 278 ZPO Das Gericht stellt im Verfahren den Parteien die Schriftsatze zu entscheidet uber Schriftsatzfristen und beraumt Termine an Die Parteien mussen dem Gericht alle entscheidungserheblichen Tatsachen wahrheitsgemass und rechtzeitig vortragen Beibringungsgrundsatz das Gericht ermittelt den massgeblichen Sachverhalt grundsatzlich nicht von Amts wegen Da mihi factum dabo tibi ius Uber strittige Tatsachen wird Beweis erhoben weil das Urteil der materiellen Wahrheit entsprechen soll 286 ZPO 4 Die Beweisaufnahme z B die Einvernahme von Zeugen erfolgt unmittelbar vor dem Prozessgericht 128 309 355 ZPO In der Regel entscheidet das Gericht aufgrund einer offentlichen mundlichen Verhandlung 279 ZPO 169 GVG Auch fur den Zivilprozess gelten schliesslich die verfassungsrechtlichen Verfahrensgrundsatze So gehoren zu einem rechtsstaatlichen Verfahren Art 20 Abs 3 GG etwa die Bindung an Recht und Gesetz der Anspruch auf einen effektiven und zugigen Rechtsschutz und ein faires Verfahren die Wahrnehmung gerichtlicher Hinweispflichten und der Grundsatz der prozessualen Waffengleichheit Die Parteien haben ferner einen Anspruch auf den gesetzlichen Richter Art 101 Abs 1 Satz 2 GG auf rechtliches Gehor Art 103 Abs 1 GG und sollen vor Uberraschungsentscheidungen geschutzt sein Schliesslich gelten die allgemeinen Grundrechte So wird etwa aus Art 3 Abs 1 GG ein allgemeines Willkurverbot abgeleitet 5 Entstehungsgeschichte BearbeitenKodifikation eines einheitlichen Prozessrechts Bearbeiten Die 1877 verabschiedete und 1879 in Kraft getretene Zivilprozessordnung nach damaliger Schreibweise Civilprozessordnung stellt den Endpunkt einer langjahrigen Entwicklung dar Mit ihren Vorarbeiten schliesst sie an die bereits zur Zeit des Deutschen und des Norddeutschen Bundes unternommenen Versuche an zu einem modernen und einheitlichen Prozessrecht zu gelangen 6 Sie vereinte das streng formalistische und dem Streitgedanken verhaftete romisch kanonische Recht mit der germanischen Rechtstradition die aus einem Suhne und Vergleichsverfahren hervorgegangen und ursprunglich auf den Abschluss eines sog Suhnevertrags gerichtet war 7 Erheblichen Einfluss hatte auch das franzosische Recht Seit 1806 war der franzosische Code de Procedure in Rheinpreussen Rheinbayern und Rheinhessen geltendes Recht und blieb es bis zum 1 Oktober 1879 8 Nach der Reichsverfassung von 1871 unterlag das gerichtliche Verfahren der Gesetzgebung des Reichs Art 4 Nr 13 RV Am 21 Dezember 1876 nahm der Reichstag die zum Zivilprozessrecht erarbeiteten Entwurfe an die Zustimmung des Bundesrates folgte am 22 Dezember 1876 Am 30 Januar 1877 wurde die Civilprozessordnung im Reichsgesetzblatt veroffentlicht und trat am 1 Oktober 1879 in Kraft 9 Ebenfalls am 30 Januar 1877 wurde das Gesetz betreffend die Einfuhrung der Zivilprozessordnung im Reichsgesetzblatt bekannt gemacht das vor allem das Verhaltnis der vorhandenen landesgesetzlichen Bestimmungen zur reichsweit geltenden Civilprozessordnung regelte Auf Prozesse die bereits anhangig waren sowie auf eine vor dem Inkrafttreten der Civilprozessordnung anhangig gewordene Zwangsvollstreckung fanden noch die bisherigen Prozessgesetze Anwendung Rechtsgeschichtliche Entwicklung Bearbeiten Von Anfang an galten in der ZPO die Grundsatze des Parteibetriebes der Offentlichkeit Mundlichkeit und Unmittelbarkeit des Verfahrens 10 Das Inkrafttreten des Burgerlichen Gesetzbuchs BGB zum 1 Januar 1900 fuhrte zu einigen Anpassungen Dazu gehorten die Milderung des Formzwanges Fristverkurzungen sowie die Verbilligung und Beschleunigung des Prozesses durch Beschrankung der Rechtsmittel 11 1905 beschloss der Reichstag eine Novelle zur Entlastung des Reichsgerichts durch eine deutliche Erhohung der Revisionssumme von 1 500 auf 2 500 Mark unter gleichzeitiger Vereinfachung des Revisionsverfahrens und starker Beschrankung der Beschwerden gegen Entscheidungen der Oberlandesgerichte 12 13 Mit dem Gesetz betreffend die Zustandigkeit des Reichsgerichts vom 22 Mai 1910 14 wurde die Revisionssumme auf 4 000 Mark erhoht Unter dem Eindruck der osterreichischen ZPO von 1895 die einen straffen Amtsbetrieb und eine starke richterliche Prozessleitung vorsah wurde auch in die deutsche ZPO die Zustellung von Amts wegen eingefuhrt die Termine wurden durch das Gericht bestimmt und das Gericht verpflichtet mit den Parteien den Sach und Streitstand zu erortern 15 Auf den zunehmenden Personalmangel infolge der Mobilmachung im August 1914 und wahrend des Ersten Weltkriegs reagierte der Gesetzgeber 1915 mit einer Entlastungsverordnung die im Interesse der Prozessokonomie ein obligatorisches Mahnverfahren in der ersten Instanz einfuhrte um unstreitige Sachen ohne mundliche Verhandlung zu erledigen Der Amtsrichter sollte nach Erscheinen beider Parteien vor Eintritt in die mundliche Verhandlung einen Suhneversuch unternehmen 16 Das Gericht konnte auch ohne mundliche Verhandlung nach Lage der Akten entscheiden 17 Angesichts der Kriegsgrauel sei es an der Zeit die Streitigkeiten des Alltags durch Rechtsfrieden statt durch Rechtskampf zu beseitigen 18 Privatrechtsstreitigkeiten mussten ihren Charakter als Ehrensache verlieren und zu einer nuchternen Geschaftsangelegenheit werden die von Zweckmassigkeitserwagungen gepragt ist 19 Die Emminger Novelle fuhrte 1924 zu einer Verfahrensbeschleunigung durch eine starkere Prozessleitung des Gerichts eine Vorbereitung und Konzentration der Verhandlung um den Rechtsstreit in einem umfassenden Haupttermin zu erledigen und durch eine Praklusion verspateten Vorbringens Der Erhebung der Klage im Verfahren vor den Amtsgerichten musste in der Regel ein Guteverfahren vorangehen 20 Das Hauptaugenmerk der nationalsozialistischen Rechtspolitik lag auf dem Strafrecht und dem Strafvollzug 21 22 Im materiellen Zivilrecht waren das Familien und Erbrecht von besonderer Bedeutung 23 Sie bewertete jedoch auch den Zivilprozess neu 24 Mit Gesetz vom 27 Oktober 1933 25 wurde beispielsweise der Verhandlungsgrundsatz um die materielle Wahrheitspflicht gem 138 ZPO erganzt 26 27 Seit 1941 war der Staatsanwalt in burgerlichen Rechtsstreitigkeiten zur Mitwirkung befugt um die vom Standpunkt der Volksgemeinschaft zu berucksichtigenden Umstande geltend zu machen 28 29 Der Staatsanwalt konnte an allen Verhandlungen teilnehmen Tatsachen und Beweismittel vorbringen und das Urteil mit einer gutachtlichen Ausserung beeinflussen 30 Der Oberreichsanwalt konnte die Wiederaufnahme rechtskraftig abgeschlossener Verfahren beim Reichsgericht beantragen wenn gegen die Richtigkeit der Entscheidung schwerwiegende rechtliche oder tatsachliche Bedenken bestanden und er wegen der besonderen Bedeutung der Entscheidung fur die Volksgemeinschaft die erneute Verhandlung und Entscheidung fur erforderlich hielt Nachdem auch die Zivilrechtsprechung nach Ende des Zweiten Weltkriegs in den Besatzungszonen durch alliierte Gerichte ausgeubt worden war verlieh das Besatzungsstatut von 1949 den drei Westzonen im Hinblick auf die bevorstehende Grundung der Bundesrepublik Deutschland die volle gesetzgebende vollziehende und rechtsprechende Gewalt die lediglich durch die Bestimmungen des Statuts beschrankt war 31 Mit Wirkung zum 1 Oktober 1950 wurde die ZPO in der Bundesrepublik Deutschland neu bekanntgemacht 32 und der Bundesgerichtshof mit Sitz in Karlsruhe zum obersten Gerichtshof fur die ordentliche Gerichtsbarkeit Art 95 GG Im Grundgesetz von 1949 sind ausserdem der Anspruch auf rechtliches Gehor Art 103 Abs 1 GG und der Grundsatz der Waffengleichheit verankert In der DDR galt die ZPO von 1879 bis zum Inkrafttreten des neuen Zivilprozessrechts am 1 Januar 1976 fort 33 Das Verfahren in Zivil Familien und Arbeitsrechtssachen wurde mit Gesetz vom 19 Juni 1975 neu geregelt 34 35 Ziel war eine Verfahrensordnung die die sozialistische Rechts und Gesellschaftsordnung auch im Zivilprozess zur Geltung bringen sollte So hatte etwa die Staatsanwaltschaft als Huterin der sozialistischen Gesetzlichkeit ein Mitwirkungsrecht in Zivilverfahren 36 37 Nach Art 8 des Einigungsvertrags trat zum 3 Oktober 1990 die ZPO in den Landern Brandenburg Mecklenburg Vorpommern Sachsen Sachsen Anhalt und Thuringen sowie in dem Teil des Landes Berlin in dem sie bisher nicht galt in Kraft 38 Die Deutsche Wiedervereinigung von 1989 1990 erforderte eine Uberleitung der DDR Justiz in rechtsstaatliche Strukturen 39 Mit dem Gesetz zur Reform des Zivilprozesses 40 von 2001 sollte der Zivilprozess burgernaher effizienter und transparenter werden 41 Im 21 Jahrhundert wird das nationalstaatliche Verfahren zunehmend durch das Zivilverfahrensrecht der Europaischen Union gepragt Ausserdem soll der elektronische Rechtsverkehr im Zivilprozess optimiert werden 42 43 Obwohl 128a ZPO bereits seit 2001 die Verhandlung im Wege der Bild und Tonubertragung erlaubt sind vollstandige Online Courts in Deutschland bislang nicht etabliert 44 45 Gliederung des Gesetzes BearbeitenAus der Inhaltsubersicht der ZPO ergibt sich folgende Aufstellung Buch 1 Allgemeine Vorschriften Gerichte Parteien VerfahrenBuch 2 Verfahren im ersten Rechtszug Verfahren vor den Landgerichten Verfahren vor den AmtsgerichtenBuch 3 Rechtsmittel Berufung Revision BeschwerdeBuch 4 Wiederaufnahme des Verfahrens Buch 5 Urkunden und Wechselprozess Buch 6 Musterfeststellungsverfahrenvormals Verfahren in Familiensachen fiel zum 1 September 2009 weg und gilt nur fur Altverfahren fort 46 ist nun im FamFG geregelt Allgemeine Vorschriften fur Verfahren in Ehesachen Allgemeine Vorschriften fur Verfahren in anderen Familiensachen Verfahren in Scheidungs und Folgesachen Verfahren auf Aufhebung und auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe Verfahren in Kindschaftssachen Verfahren uber den Unterhalt Verfahren in LebenspartnerschaftssachenBuch 7 Mahnverfahren Buch 8 Zwangsvollstreckung Allgemeine Vorschriften Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen Zwangsvollstreckung zur Erwirkung der Herausgabe von Sachen und zur Erwirkung von Handlungen oder Unterlassungen Eidesstattliche Versicherung und Haft entfiel mit Wirkung ab 1 Januar 2013 siehe nun 802a 802l 882b 882h Arrest und einstweilige VerfugungBuch 9 Aufgebotsverfahren fiel zum 1 September 2009 weg und ist nun im FamFG geregelt Buch 10 Schiedsrichterliches Verfahren Allgemeine Vorschriften Schiedsvereinbarung Bildung des Schiedsgerichts Zustandigkeit des Schiedsgerichts Durchfuhrung des schiedsrichterlichen Verfahrens Schiedsspruch und Beendigung des Verfahrens Rechtsbehelf gegen den Schiedsspruch Voraussetzungen der Anerkennung und Vollstreckung von Schiedsspruchen Gerichtliches Verfahren Ausservertragliche SchiedsgerichteBuch 11 Justizielle Zusammenarbeit in der Europaischen Union Zustellung nach der Verordnung EG Nr 1348 2000 Beweisaufnahme nach der Verordnung EG Nr 1206 2001 Prozesskostenhilfe nach der Richtlinie 2003 8 EG Europaische Vollstreckungstitel nach der Verordnung EG Nr 805 2004 Europaische Mahnverfahren nach der Verordnung EG Nr 1896 2006 Europaisches Verfahren fur geringfugige Forderungen nach der Verordnung EG Nr 861 2007Gang des Verfahrens Bearbeiten Hauptartikel Zivilprozessrecht Deutschland Das Verfahren gliedert sich in zwei Abschnitte das Erkenntnisverfahren und das Zwangsvollstreckungsverfahren Im Erkenntnisverfahren wird uber den vom Klager geltend gemachten Anspruch entschieden Im Zwangsvollstreckungsverfahren wird das Urteil oder ein sonstiger Vollstreckungstitel vollstreckt Im Erkenntnisverfahren ist das normale Urteilsverfahren 253 510b ZPO der Regelfall Daneben gibt es als besondere Prozessart den Urkunden Wechsel und Scheckprozess 592 605a und als Verfahren des vorlaufigen Rechtsschutzes das Verfahren auf Erlass eines Arrests oder einer einstweiligen Verfugung 916 945 ZPO das sich ebenfalls in ein Erkenntnisverfahren und die Zwangsvollstreckung gliedert aber von der ZPO systematisch unrichtig insgesamt im 8 Buch uber die Zwangsvollstreckung geregelt ist Daneben gibt es das Mahnverfahren 688 703d ZPO das bei Anspruchen auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme die Moglichkeit bietet auf schnelle und einfache Weise einen Vollstreckungstitel zu schaffen das aber in den Fallen in denen der Antragsgegner Widerspruch einlegt lediglich eine besondere Einleitungsform des Urteilsverfahrens darstellt Weiter trifft die ZPO Regelungen uber das schiedsgerichtliche Verfahren 1025 1066 in dem nur zum Teil staatliche Gerichte tatig werden Neben den Vorschriften uber das Verfahren erster Instanz enthalt die ZPO Regelungen uber die Rechtsmittel der Berufung Revision Beschwerde und Rechtsbeschwerde 511 577 ZPO und uber die Wiederaufnahme des Verfahrens 578 591 ZPO An Klagearten sieht das Zivilprozessrecht in der ZPO die Leistungsklage die Feststellungsklage die Zwischenfeststellungsklage und die Gestaltungsklage vor Das Zwangsvollstreckungsrecht ist im 8 Buch der ZPO geregelt Die ZPO befasst sich mit der Vollstreckung durch den einzelnen Glaubiger Die Gesamtvollstreckung durch die Gesamtheit der Glaubiger regelt hingegen nicht die ZPO sondern die Insolvenzordnung Das Zwangsvollstreckungsrecht der ZPO gliedert sich in Allgemeine Vorschriften einen Abschnitt uber die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen und einen Abschnitt uber die Zwangsvollstreckung zur Erwirkung der Herausgabe von Sachen und zur Erwirkung von Handlungen oder Unterlassungen Die Vollstreckung wegen Geldforderungen unterscheidet die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermogen namlich einerseits in korperliche Sachen und andererseits in Forderungen und andere Vermogensrechte und die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermogen wobei im letztgenannten Fall die ZPO nur eine teilweise Regelung trifft und durch das Gesetz uber die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung erganzt wird Europarechtliche Einflusse BearbeitenDas Zivilprozessrecht ist traditionell autonomes nationales Recht Jedoch spielt das wegen der zunehmenden wirtschaftlichen Vernetzung aufgrund der Rechtsgrundlage der Art 61 lit c iVm Art 65 EGV ergangene europaische Sekundarrecht der EG vgl Internationales Zivilverfahrensrecht EG im Gebiet der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen eine immer erheblichere Rolle 47 So sind u a folgende Verordnungen im Bereich des Zivilprozessrechts ergangen Verordnung EG Nr 44 2001 vom 22 Dezember 2000 uber die gerichtliche Zustandigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil und Handelssachen auch EuGVO EuGVVO und Brussel I Verordnung genannt 48 Verordnung EG Nr 2201 2003 vom 27 November 2003 uber die Zustandigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung auch EheVO II und Brussel IIa Verordnung genannt ersetzt die EG Verordnung Nr 1347 2000 49 Verordnung EG Nr 1393 2007 vom 13 November 2007 uber die Zustellung gerichtlicher und aussergerichtlicher Schriftstucke in Zivil und Handelssachen in den Mitgliedsstaaten Zustellung von Schriftstucken und zur Aufhebung der Verordnung EG Nr 1348 2000 des Rates auch EuZVO genannt 50 Verordnung EG Nr 1206 2001 des Rates vom 28 Mai 2001 uber die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil oder Handelssachen 51 Verordnung EG Nr 805 2004 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 21 April 2004 zur Einfuhrung eines europaischen Vollstreckungstitels fur unbestrittene Forderungen 52 Verordnung EG Nr 1896 2006 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 12 Dezember 2006 zur Einfuhrung eines Europaischen Mahnverfahrens 53 Verordnung EG Nr 861 2007 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 11 Juli 2007 zur Einfuhrung eines europaischen Verfahrens fur geringfugige Forderungen 54 Siehe auch BearbeitenZivilprozessordnung Osterreich Zivilprozessordnung Schweiz Zivilprozessordnung Liechtenstein Zivilprozessgesetzbuch Litauen Literatur BearbeitenEntstehungsgeschichte Carl Hahn Benno Mugdan Die gesamten Materialien zu den Reichs Justizgesetzen Band 2 Abteilung 1 und 2 Materialien zur Zivilprozessordnung herausgegeben von Eduard Stegemann 2 Auflage Berlin 1881 Neudruck Aalen 1983 Werner Schubert Die unveroffentlichten Quellen zu den Reichsjustizgesetzen JZ 1978 S 98 102 Werner Schubert Entstehung und Quellen der Civilprozessordnung von 1877 Klostermann Frankfurt am Main 1987 ISBN 3 465 01774 9 Herbert Roth Entwicklung und Reformen der ZPO JR 2018 S 159 167 Sebastian Adler Das Verhaltnis von Richter und Parteien in der preussischen und deutschen Zivilprozessgesetzgebung Verlag Dr Kovac Hamburg 2006 Inhaltsverzeichnis Kommentare Monika Anders Burkhard Gehle Zivilprozessordnung 80 Auflage C H Beck Munchen 2022 ISBN 978 3 406 77775 2 Jan Kropholler Europaisches Zivilprozessrecht Kommentar zu EuGVO Lugano Ubereinkommen und Europaischem Vollstreckungstitel 9 Auflage Verlag Recht und Wirtschaft Frankfurt am Main 2010 ISBN 978 3 8005 1508 0 Hans Joachim Musielak Wolfgang Voit Hrsg Zivilprozessordnung mit Gerichtsverfassungsgesetz 12 Auflage Franz Vahlen Munchen 2012 ISBN 978 3 8006 4951 8 Thomas Rauscher Hrsg Europaisches Zivilprozess und Kollisionsrecht 3 Auflage Sellier European Law Publisher Munchen 2011 ISBN 978 3 86653 885 6 bis zur 2 Auflage als Europaisches Zivilprozessrecht Leo Rosenberg Karl Heinz Schwab Peter Gottwald Zivilprozessrecht 17 Auflage C H Beck Munchen 2010 ISBN 978 3 406 59514 1 Ingo Saenger Hrsg Zivilprozessordnung Handkommentar 4 Auflage Nomos Baden Baden 2010 ISBN 978 3 8329 5869 5 Rainer Husstege Klaus Reichold Christian Seiler Zivilprozessordnung Hrsg Heinz Thomas Hans Putzo 36 Auflage C H Beck Munchen 2015 ISBN 978 3 406 67389 4 Richard Zoller Hrsg Zivilprozessordnung 31 Auflage Verlag Dr Otto Schmidt Koln 2016 ISBN 978 3 504 47022 7 Bernhard Wieczorek Rolf A Schutze ZPO Grosskommentar 4 Auflage 14 Bande 2012 ff De Gruyter Berlin Weblinks Bearbeiten nbsp Wikisource Civilprozessordnung 1877 Quellen und Volltexte nbsp Wikisource Gesetz betreffend die Einfuhrung der Civilprozessordnung 1877 Quellen und Volltexte Civilprozessordnung Reimer Berlin 1877 Digitalisat und Volltext im Deutschen Textarchiv Text der Zivilprozessordnung Gesetzestext der ZPO bei Buzer deEinzelnachweise Bearbeiten Hahn Mugdan Die gesamten Materialien zu den Reichs Justizgesetzen Band 2 Abt 1 S 115 Burgerliche Rechtsstreitigkeiten Meyers Grosses Konversations Lexikon Band 3 Leipzig 1905 S 623 zeno org abgerufen am 25 November 2021 vgl Recht easy Das Konzept des BGB Wiley VCH Verlag abgerufen am 29 November 2021 vgl Martin Hohlweck Die Beweiswurdigung im Zivilurteil JuS 2001 S 584 589 Zivilverfahren Landgericht Saarbrucken 30 Januar 2020 vgl Bele Carolin Peters Der Gutegedanke im deutschen Zivilprozessrecht Eine historisch soziologische Untersuchung zum Gutegedanken im Zivilverfahrensrecht seit 1879 Univ Diss Jena 2004 S 58 63 ff Hermann Conrad Deutsche Rechtsgeschichte Band I C F Muller Verlag 2011 S 385 ff Johann Christoph Schwartz Vierhundert Jahre deutscher Civilprocess Gesetzgebung Darstellungen und Studien zur deutschen Rechtsgeschichte Berlin 1898 S 608 ff Leo Rosenberg Karl Heinz Schwab Peter Gottwald Zivilprozessrecht Munchen 2018 S 24 f Friedrich Stein Martin Jonas Die Zivilprozessordnung fur 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Hacklander Der zivilprozessuale Alltag im Jahre 1936 am Amtsgericht Spandau Abteilung 5 forum historiae iuris 24 Oktober 1998 Gesetz uber die Mitwirkung des Staatsanwalts in burgerlichen Rechtssachen vom 15 Juli 1941 RGBl I S 383 Arthur Bulow Die Mitwirkung des Staatsanwalts in burgerlichen Rechtsstreitigkeiten AcP 1949 S 289 314 Hans Popp Die nationalsozialistische Sicht einiger Institute des Zivilprozess und Gerichtsverfassungsrechts Dargestellt am Beispiel des Gesetzes uber die Mitwirkung des Staatsanwalts in Burgerlichen Rechtssachen vom 15 7 1941 RGBl I S 383 Peter Lang 1986 ISBN 978 3 8204 8771 8 Besatzungsstatut zur Abgrenzung der Befugnisse und Verantwortlichkeiten zwischen der zukunftigen deutschen Regierung und der Alliierten Kontrollbehorde 10 Mai 1949 1000documente abgerufen am 26 November 2021 Art 9 Anl 2 des Gesetzes zur Wiederherstellung der Rechtseinheit auf dem Gebiete der Gerichtsverfassung der burgerlichen Rechtspflege des Strafverfahrens und des Kostenrechts vom 12 September 1950 BGBl S 455 Ben Balkowski Der Zivilprozess in der DDR von 1945 bis 1975 zwischen burgerlicher Rechtstradition und Sozialismus Hamburg 2000 Zugl Freiburg Breisgau Univ Diss 1999 Gesetz uber das gerichtliche Verfahren in Zivil Familien und Arbeitsrechtssachen Zivilprozessordnung vom 19 Juni 1975 Gbl 1 1975 Nr 29 S 533 Ministerium der Justiz Hrsg Zivilprozessrecht der DDR Kommentar zur Zivilprozessordnung Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik 1987 ISBN 9783329001217 Hans Peter Haferkamp Die Mitwirkung des Staatsanwalts im Zivilverfahren der DDR In Rainer Schroder Hrsg Zivilrechtskultur der DDR Band 1 Berlin 1999 S 367 416 Rainer Schroder Zivilrechtskultur der DDR Band 4 Vom Inkasso zum Feierabendprozess Der DDR Zivilprozess Zeitgeschichtliche Forschungen ZGF Band 2 4 2008 ISBN 978 3 428 12692 7 Die lange Nacht bis zum Beschluss Die Volkskammer beschliesst den Beitritt zur Bundesrepublik MDR 8 Marz 2018 Martin Scheugenpflug Die Uberleitung der DDR Justiz in rechtsstaatliche Strukturen Der Aufbau in der streitigen Zivilgerichtsbarkeit und der Verwaltungsgerichtsbarkeit in den funf neuen Landern nach dem Wahrungsvertrag und dem Einigungsvertrag Berlin 1995 Zugl Regensburg Univ Diss 1992 Inhaltsverzeichnis BGBl I S 1887 Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Zivilprozesses BT Drs 536 00 vom 8 September 2000 Arbeitsgruppe Modernisierung des Zivilprozesses im Auftrag der Prasidenten der Oberlandesgerichte des Kammergerichts des Bayerischen Obersten Landesgerichts und des Bundesgerichtshofs Modernisierung des Zivilprozesses Diskussionspapier Dezember 2020 Katharina Liero Digitalisierung des Zivilprozesses Zuspruch fur das Diskussionspapier der Oberlandesgerichte Anwaltsblatt 4 Marz 2021 Stephan Bausch Katharina Klenk 128a ZPO und Onlinegerichtsverhandlungen Schafft Covid 19 die Digitalisierung von Gerichtsverhandlungen 17 Juni 2020 Hans Christian Kirchner Henner Schlafke Tobias B Luhmann Lea Stegemann Modernisierung und Digitalisierung des Zivilprozesses im Koalitionsvertrag 25 November 2021 Art 111 FGG RG Peter Andreas Brand Aktuelle Probleme bei Zivilrechtsstreiten mit Auslandsbezug Zustandigkeit Zustellung und Vollstreckung In Humboldt Forum Recht HFR 22 2007 online Text der Verordnung EG Nr 44 2001 vom 22 Dezember 2000 uber die gerichtliche Zustandigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil und Handelssachen PDF 188 6 kB Text der Verordnung EG Nr 2201 2003 vom 27 November 2003 uber die Zustandigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung PDF 231 2 kB Text der Verordnung EG Nr 1393 2007 vom 13 November 2007 uber die Zustellung gerichtlicher und aussergerichtlicher Schriftstucke in Zivil und Handelssachen in den Mitgliedsstaaten Zustellung von Schriftstucken und zur Aufhebung der Verordnung EG Nr 1348 2000 des Rates PDF 15 5 MB Text der Verordnung EG Nr 1206 2001 des Rates vom 28 Mai 2001 uber die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil oder Handelssachen PDF 100 kB Text der Verordnung EG Nr 805 2004 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 21 April 2004 zur Einfuhrung eines europaischen Vollstreckungstitels fur unbestrittene Forderungen PDF 180 kB Text der Verordnung EG Nr 1896 2006 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 12 Dezember 2006 zur Einfuhrung eines Europaischen Mahnverfahrens PDF 35 4 MB Text der Verordnung EG Nr 861 2007 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 11 Juli 2007 zur Einfuhrung eines europaischen Verfahrens fur geringfugige Forderungen PDF 7 6 MB Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 4117727 7 lobid OGND AKS VIAF 175793023 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Zivilprozessordnung Deutschland amp oldid 233427571