www.wikidata.de-de.nina.az
Suhnevertrag ist ein Begriff aus der Rechtsgeschichte Es handelt sich um eine Vereinbarung zwischen einem Straftater und der Opferseite in der der Tater unter anderem Wiedergutmachung fur die begangene Tat zusagt und die Opferseite im Gegenzug auf eine gerichtliche Verfolgung verzichtet Ein solches Verfahren war insbesondere vor Einfuhrung des Inquisitionsprozesses ublich da in dieser Zeit Straftaten noch nicht von staatlicher Seite verfolgt wurden und stets eine private Anklage vor Gericht erforderlich war damit ein Straftater fur seine Tat verurteilt werden konnte Eine solche Anklage die eine peinliche Bestrafung des Taters nach sich zog wurde von der Opferseite aber in der Regel nur dann angestrebt wenn eine Suhneeinigung nicht zustande kam In fruherer Zeit ging einem Suhnevertrag haufig eine Fehde voraus die von der Opferseite gegen die Taterseite angezettelt wurde Inhaltsverzeichnis 1 Uberlieferung 2 Inhalt und Vertragsabschluss 3 Spate Suhnevertrage 4 Siehe auch 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseUberlieferung BearbeitenUberliefert sind naturgemass nur schriftliche Suhnevertrage Sie wurden wohl ausschliesslich im Falle von Totschlag oder Mord geschlossen stammen aus der Zeit vom 13 bis 17 Jahrhundert und werden oft Totschlagsuhnevertrage genannt Dominieren in der fruheren Zeit separate Suhneurkunden werden spater oft nur kurze Eintrage in Gerichtsbucher vorgenommen Inhalt und Vertragsabschluss BearbeitenInhalt der Totschlagsuhnevertrage war zumeist die Zusage des Taters einen Teil des angerichteten Schadens durch festgelegte Geldzahlungen wiedergutzumachen Zudem verpflichtete er sich zu Massnahmen fur das Seelenheil des Verstorbenen so meist zu einigen Wallfahrten Bussgottesdiensten Kerzenstiftungen sowie zur Aufstellung eines Suhnekreuzes in der Nahe des Tatorts Der Suhnevertrag konnte durch Vermittlung eines Richters oder aussergerichtlich geschlossen werden die formalen Voraussetzungen waren unterschiedlich So erlautert der Sachsenspiegel um 1230 zur Suhne und Urfehde Sone adir orveide der der man vor gerichte tut gezuget man mit deme richter unde zwen mannen Gezuget her si abir ane gerichte her muz gezugen selbe sobende also der den man de sone adir orvede tete Aus dem Jahr 1463 ist in Weikersheim ein vollstandiger Suhnevertrag erhalten Fur die Ermordung eines Sohnes handelten die Angehorigen und der Tater durch zwei Schiedsleute als ubliche Wiedergutmachung aus ein Steinkreuz eine Heilige Messe mit zwei Priestern zehn Pfund Wachs fur Kerzen 45 Gulden als Spesen und Schadensersatz je ein Paar Hosen an die Schiedsleute den Amtmann und den Vogt sowie zwei Eimer Wein an die Gefolgschaft beider Parteien 1 Spate Suhnevertrage BearbeitenBesonders interessant ist das Nebeneinander von Totschlagsuhne und Inquisitionsprozess in spaterer Zeit Viele Gerichte akzeptierten den Abschluss eines Suhnevertrages und verzichteten daraufhin auf eine Strafanklage Das Stadtrecht von Brixen Sudtirol aus dem Jahre 1379 enthielt dazu folgende Regelung Der totslach der in dem gerichte beschicht der ist des herren Derwischt man i h n der i h n tuot der statrichter sol richten tot wider tot hant wider hant fuoz wider fuoz auge wider auge und wil man phenning Geld dafur nehmen so dinge er mit dem dem der schaden beschicht so er naechste muge Rechtsbucher wie der Klagspiegel um 1436 lieferten juristische Begrundungen weshalb eine solche Ausnahme vom Inquisitionsverfahren zulassig sei Trotz reichsweiter Einfuhrung des in den meisten Territorien langst ublichen Inquisitionsverfahrens durch die Constitutio Criminalis Carolina von 1532 konnte sich das Suhneverfahren in manchen Gegenden bis ins 17 Jahrhundert hinein halten Siehe auch BearbeitenFlurkreuz Steinkreuz SuhnekircheLiteratur BearbeitenPaul Frauenstadt Blutrache und Todtschlagsuhne im Deutschen Mittelalter Leipzig 1881 online Franz Beyerle Das Entwicklungsproblem im germanischen Rechtsgang I Suhne Rache und Preisgabe In Deutschrechtliche Beitrage Bd X H 2 1915 Gustav Adolf Kuhfahl Die alten Steinkreuze in Sachsen Ein Beitrag zur Erforschung des Steinkreuzproblems Dresden 1928 Wolfgang Leiser Art Steinkreuz In Handworterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte Band 4 Schmidt Berlin 1990 Sp 1948f Heiner Luck Zur Entstehung des peinlichen Strafrechts in Kursachsen Genesis und Alternativen In Rudolph Harriet Helga Schnabel Schule Hrsg Justiz Justice Justicia Trier 2003 ISBN 3 89890 062 2 S 271 286 Andreas Deutsch Spate Suhne Zur praktischen und rechtlichen Einordnung der Totschlagsuhnevertrage in Spatmittelalter und fruher Neuzeit In Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Germ Abt 122 2005 S 113 149 Weblinks Bearbeitenwww suehnekreuz de Informationen zu Suhnekreuzen Suhnevertragen sowie LiteraturnachweiseEinzelnachweise Bearbeiten Bernhard Losch Steinkreuze in Baden Wurttemberg Kommissionsverlag Konrad Theiss Stuttgart 1981 ISBN 978 3806207545 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Suhnevertrag amp oldid 200401356