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Stadtrecht ist ursprunglich das kaiserliche oder landesherrliche Vorrecht Stadtregal durch das ein Dorf oder eine vorstadtische Siedlung zur Stadt erhoben wurde und Inbegriff der in dem betreffenden Rechtsbezirk gultigen Rechtssatze war Im Gegensatz dazu wurde das Landrecht zumeist von der Landesherrschaft festgelegt Das Stadtrecht ist kein einheitliches Stadtgesetz sondern besteht aus mehreren Privilegien Niederlagsrecht Zolle und Einzelrechten von denen meist das Marktrecht das alteste ist Als Minderstadt werden Orte mit eingeschranktem Stadtrecht bezeichnet Das im mitteleuropaischen Raum ubliche Stadtrecht geht vermutlich ursprunglich auf italienische Vorbilder zuruck die ihrerseits an den Traditionen der Selbstverwaltung der romischen Stadte ausgerichtet waren Heute ist das Stadtrecht in den DACH Landern mit keinen besonderen Rechten mehr verbunden Stadt ist heute also nicht mehr als eine blosse Bezeichnung und oder Namensbestandteil einiger Gemeinden Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1 1 Mittelalter 1 1 1 Stadtrechtsfamilien 1 1 2 Mehrere Stadtrechte in einer Siedlung 1 2 Fruhe Neuzeit 1 3 19 Jahrhundert 1 4 Nach 1945 1 5 Heutige Rechtslage in einzelnen Bundeslandern 1 5 1 Baden Wurttemberg 1 5 2 Bayern 1 5 3 Niedersachsen 1 5 4 Nordrhein Westfalen 2 Osterreich 3 Schweiz 4 Tschechien 5 Weitere Begriffe stadtischer Gemeinden 6 Siehe auch 7 Literatur 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseDeutschland BearbeitenMittelalter Bearbeiten Die Stadtrechtsurkunde Flensburgs aus dem Jahr 1284 Stadtrechtsurkunde der Stadt Hochst am Main vom 12 Januar 1356 Stadtrechtsurkunde von Langewiesen Gehren und Grossbreitenbach ausgestellt vom Furst zu Schwarzburg Sondershausen 1855 Die Bedeutung des deutschen Stadtrechts im Heiligen Romischen Reich Deutscher Nation rechtfertigt eine Hervorhebung der deutschen Stadtrechtstradition Das deutsche Stadtrecht verschaffte den Stadten im internationalen Vergleich besondere stadtische Autonomie Es stand im Mittelalter im Zusammenhang mit der Deutschen Ostsiedlung und war nicht zuletzt fur Stadt neu grundungen im osteuropaischen Raum vorbildlich Stadtrechte entstanden in Deutschland seit dem 10 Jahrhundert Durch sie wurden nicht nur Privatrechtsverhaltnisse sondern auch Gegenstande des offentlichen Rechts normiert Stadtrechtsfamilien Bearbeiten Oft wurde das Recht einer Stadt mehr oder minder vollstandig von anderen rezipiert so die Stadtrechte von Soest dem ersten im deutschen Raum nachweislich aufgezeichneten Stadtrecht ganz besonders aber die Stadtrechte von Magdeburg Lubeck Koln und Nurnberg Die Gemeinschaft der Stadte die das Recht einer Stadt ubernommen bzw durch den Stadtherrn ubertragen erhalten hatten wird als deren Stadtrechtsfamilie bezeichnet Das Lubische Stadtrecht wurde 1160 aus dem Soester Recht abgeleitet Es gewann bedingt durch die Vormachtstellung von Lubeck in der Hanse die Kustenstriche von Schleswig bis zu den ostlichsten deutschen Ansiedlungen an der Ostsee Das Magdeburger Recht verbreitete sich in den Binnenlanden bis nach Bohmen Schlesien die heutige Slowakei u a in die Zips und Polen hinein und als Kulmer Recht uber das Deutschordensland Preussen In Polen war das Magdeburger Stadtrecht das allgemein verbindliche Das Stadtrecht spielte eine wichtige Rolle bei der Deutschen Ostsiedlung im Mittelalter Kolonisten wurden unter der Voraussetzung angeworben oder siedelten eigenstandig dass sie in den von ihnen gegrundeten Orten ihr eigenes Recht behalten konnten Das Stadtrecht war zunachst im Kern ein Marktrecht erganzt durch stadtische Gerichtsbarkeit und Befestigungs recht Erst spater wurden die Stadtrechte auch von Stadten ubernommen deren Bevolkerung nicht deutschsprachig Ostpolen Litauen westliches Russland oder nicht mehr deutschsprachig war Bohmen Mahren u a Aus dem Magdeburger Recht leitete sich das Brandenburger Stadtrecht in der Mark Brandenburg in Pommern und im sudlichen Mecklenburg ab Auch das Bremer Stadtrecht und das Salzwedeler Stadtrecht wurden von anderen Orten ubernommen Die Ubernahme eines Stadtrechts bedeutete in der Regel die Anerkennung der abgebenden Stadt als Rechtsvorort z B war Magdeburg Rechtsvorort fur die Stadte mit Magdeburger Recht Der dortige Schoffen stuhl entschied damit uber Rechtsunklarheiten in den mit dem Magdeburger Recht beliehenen Stadten So ist es auch zu erklaren dass bestimmte Stadtrechte unter verschiedenen Namen bekannt sind obwohl sie ursprunglich aus derselben Quelle stammen Der Name kennzeichnet dann nicht die ursprungliche Rechtsherkunft sondern den anerkannten Rechtsvorort Mehrere Stadtrechte in einer Siedlung Bearbeiten Vom heutigen Standpunkt aus ist bemerkenswert dass eine geschlossene Ansiedlung durchaus in verschiedene Stadtrechtsgebiete aufgeteilt sein konnte Zahlreiche heutige deutsche Stadte sind aus solchen Ansiedlungen entstanden die im Rechtssinne ursprunglich mehrere Stadte umfassten z B Hildesheim Braunschweig Kassel Fruhe Neuzeit Bearbeiten Infolge der Umgestaltung der Territorialverhaltnisse sowie der Rechtsbegriffe wurden Anderungen der Stadtrechte notwendig So entstanden im Lauf des 15 16 und 17 Jahrhunderts an vielen Orten verbesserte Stadtrechte sogenannte Reformationen wobei aber unter Einwirkung der Rechtsgelehrten mehr und mehr romisches Recht eingemischt wurde in Hamburg z B unter Burgermeister Hermann Langenbeck Zuletzt mussten die alten Stadtrechte zugleich mit der eigenen Gerichtsbarkeit und der Autonomie der Stadte bis auf durftige Reste der Autoritat der Landesherren weichen 19 Jahrhundert Bearbeiten Mit dem Reichsdeputationshauptschluss 1803 wurden auch fast alle bis dahin 51 reichsfreien Stadte mediatisiert also einer Landesherrschaft unterstellt Nach der Auflosung des alten Reichs und wahrend der anschliessenden napoleonischen Herrschaft verloren im Zeitraum zwischen 1806 und 1812 auch die verbleibenden Freien und Reichsstadte Augsburg Bremen Frankfurt Hamburg Lubeck und Nurnberg ihre Unabhangigkeit Mit der Wiener Kongressakte wurde 1815 lediglich die Unabhangigkeit der freien Stadte Frankfurt Bremen Hamburg und Lubeck wiederhergestellt Dort wandelte sich das Stadtrecht mit der durch den Fortfall des Reiches gewonnenen volkerrechtlichen Souveranitat in eigenstaatliches Recht um Nur fur das Familien und Erbrecht blieben einzelne Satzungen der alten Stadtrechte Statuten bis zum Inkrafttreten des BGB am 1 Januar 1900 erhalten Nach 1945 Bearbeiten Im heutigen Deutschland sind Stadte solche Gemeinden die die Bezeichnung Stadt nach bisherigem Recht fuhren durfen oder die sie verliehen bekommen haben Dies kann auf Antrag oder von Amts wegen meist durch das fur Kommunales zustandige Landesministerium geschehen Aus historischen Grunden wird dabei oft von der Verleihung von Stadtrechten gesprochen Kriterien sind die Einwohnerzahl aber auch Siedlungsform und wirtschaftliche Verhaltnisse Grundsatzlich unterscheiden sich die Rechte und Pflichten von Gemeinden die sich Gemeinde nennen und solchen die sich Stadt nennen durfen nicht Stadt ist eine Bezeichnung und oder ein Namensbestandteil einer Gemeinde Die Stadte Berlin Hamburg und Bremen 1 sind Bundeslander Ihr Recht ist Landesrecht Die Rechtsverhaltnisse der Gemeinden inklusive derer die sich als Stadt bezeichnen durfen richten sich in Deutschland nach den Gesetzen der Lander die die Gesetzgebungs und Verwaltungskompetenz fur kommunale Angelegenheiten haben Wichtigste Rechtsquelle sind die jeweiligen Gemeindeordnungen der Lander oder entsprechende anders bezeichnete Landesgesetze Stadte konnen einen besonderen Rechtsstatus je nach Bundesland haben Dies sind beispielsweise kreisfreie Stadte Grosse Kreisstadte BW BY SN Grosse selbstandige Stadte NI Grosse kreisangehorige Stadte BB MV NW RP SH TH Mittlere kreisangehorige Stadte BB NW Siehe auch Liste der Stadte in Deutschland und Liste der deutschen Gemeinden denen die Bezeichnung Stadt im 21 Jahrhundert verliehen wurde Heutige Rechtslage in einzelnen Bundeslandern Bearbeiten Baden Wurttemberg Bearbeiten 5 der Gemeindeordnung fur Baden Wurttemberg bestimmt Die Bezeichnung Stadt fuhren die Gemeinden denen diese Bezeichnung nach bisherigem Recht zusteht Die Landesregierung kann auf Antrag die Bezeichnung Stadt an Gemeinden verleihen die nach Einwohnerzahl Siedlungsform und ihren kulturellen und wirtschaftlichen Verhaltnissen stadtisches Geprage tragen Wird eine Gemeinde mit der Bezeichnung Stadt in eine andere Gemeinde eingegliedert oder mit anderen Gemeinden zu einer neuen Gemeinde vereinigt kann die aufnehmende oder neugebildete Gemeinde diese Bezeichnung als eigene Bezeichnung weiterfuhren 2 Eine verwaltungsrechtliche Bedeutung hat die Bezeichnung Stadt nicht Fruhere nicht kreisangehorige Stadte werden Stadtkreise und die fruheren unmittelbaren Kreisstadte werden Grosse Kreisstadte benannt 3 Gemeinden die nach der Badischen Gemeindeordnung vom 5 Oktober 1921 4 die Bezeichnung Stadtgemeinde gefuhrt haben durfen wieder die Bezeichnung Stadt fuhren 5 Gemass 3 der Gemeindeordnung fur Baden Wurttemberg konnen Gemeinden auf ihren Antrag per Gesetz zu Stadtkreisen erklart werden und Gemeinden mit mehr als 20 000 Einwohnern konnen auf ihren Antrag von der Landesregierung zu Grossen Kreisstadten erklart werden 6 4 des Landesverwaltungsgesetzes sieht vor dass die Landesregierung durch Rechtsverordnung auch bestimmte in 19 Abs 1 aufgefuhrte Aufgaben den Grossen Kreisstadten als unteren Verwaltungsbehorden ubertragen kann 7 die gemass 19 nicht regelmassig den Grossen Kreisstadten ubertragen sind 8 Bayern Bearbeiten Stadte heissen die Gemeinden die diese Bezeichnung nach bisherigem Recht fuhren oder denen sie durch das Staatsministerium des Innern fur Sport und Integration neu verliehen wird Die Bezeichnung Stadt darf nur an Gemeinden verliehen werden die nach Einwohnerzahl Siedlungsform und wirtschaftlichen Verhaltnissen der Bezeichnung entsprechen 9 Niedersachsen Bearbeiten Die Bezeichnung Stadt fuhren die Gemeinden denen diese Bezeichnung nach bisherigem Recht zusteht Auf Antrag kann das fur Inneres zustandige Ministerium die Bezeichnung Stadt solchen Gemeinden verleihen die nach Einwohnerzahl Siedlungsform und Wirtschaftsverhaltnissen stadtisches Geprage tragen 10 Nordrhein Westfalen Bearbeiten Die Bezeichnung Stadt fuhren die Gemeinden denen diese Bezeichnung nach dem bisherigen Recht zusteht Sobald eine Gemeinde als Mittlere kreisangehorige Stadt zusatzliche Aufgaben wahrzunehmen hat fuhrt sie unabhangig von der kunftigen Einwohnerentwicklung die Bezeichnung Stadt 11 Eine kreisangehorige Gemeinde ist auf eigenen Antrag zur Mittleren kreisangehorigen Stadt zu bestimmen wenn ihre massgebliche Einwohnerzahl an drei aufeinanderfolgenden Stichtagen jeweils 30 Juni und 31 Dezember mehr als 20 000 Einwohner betragt Sie ist von Amts wegen zur Mittleren kreisangehorigen Stadt zu bestimmen wenn ihre massgebliche Einwohnerzahl an funf aufeinanderfolgenden Stichtagen ab dem 31 Dezember 2017 mehr als 25 000 Einwohner betragt 12 Verliert eine Mittlere kreisangehorige Stadt diesen Status wieder darf sie sich weiterhin Stadt nennen Osterreich BearbeitenIn Osterreich haben insgesamt 201 Gemeinden das Stadtrecht Stadtgemeinden das oft von den jeweiligen historischen Hauptorten auf die heutige Verwaltungseinheit ubergegangen ist korrekterweise spricht man von Stadtrang Dieses Stadtrecht spielt heute in der Verwaltung nur mehr eine untergeordnete Rolle Stadte in Osterreich Gemeinden mit Stadtrecht15 davon sind Statutarstadt auch Stadte mit eigenem Statut genannt namlich Eisenstadt Graz Innsbruck Klagenfurt Krems Linz Rust Salzburg St Polten Steyr Villach Waidhofen Ybbs Wels Wien Wiener Neustadt wobei alle Landeshauptstadte ausser Bregenz Statutarstadte sind Statutarstadte stehen in der Verwaltungsgliederung sowohl auf einer Ebene mit der Gemeinde NUTS Ebene LAU 2 als auch auf der Ebene des Bezirks keine NUTS Ebene zwischen NUTS 3 und LAU 1 Seit 1962 ist im Bundes Verfassungsgesetz festgesetzt dass die Erhebung zur Statutarstadt nur von Gemeinden mit zumindest 20 000 Einwohnern beantragt werden kann Hauptartikel Statutarstadt Osterreich Eine Stadt Scheibbs beruft sich auf altes Stadtrecht und nennt sich Titularstadt sonst nur in Deutschland zu finden altes Recht des Heiligen Romischen Reichs die beiden Statutarstadte Eisenstadt und Rust berufen sich als Freistadt auf Koniglich Ungarisches Stadtrecht Acht historische Orte mit Stadtrecht wurden eingemeindet und fuhren nicht mehr den Titel Stadt oder nur mehr formal Stadte in Osterreich Eingemeindete und ehemalige Stadte in OsterreichAbweichend vom stadtrechtlichen Begriff bezeichnet man in Osterreich ublicherweise Siedlungen bzw Ballungsraume uber 5000 Einwohner als stadtisch Siehe auch Liste der Stadte in Osterreich Vertreten wird die Gesamtheit der Stadte in Verhandlungen mit Land und Bund durch den Osterreichischen Stadtebund viele Stadtgemeinden sind zudem auch Mitglied im Osterreichischen Gemeindebund Schweiz BearbeitenDie Schweiz kennt kein Stadtrecht im rechtlichen Sinne das verliehen werden konnte Der Begriff Stadt ist primar eine statistische Grosse Weist eine politische Gemeinde mehr als 10 000 Einwohner auf gilt sie statistisch als Stadt Ob sich eine Gemeinde selbst als Stadt bezeichnet ist meist historisch bedingt So nennen sich langst nicht alle Gemeinden mit uber 10 000 Einwohnern Stadt umgekehrt gibt es zahlreiche historische Kleinstadte mit weniger als 10 000 Einwohnern die sich als Stadt definieren Diese Bezeichnung ruhrt von fruher verliehenen Stadtrechten her Siehe auch Liste der Stadte in der SchweizTschechien Bearbeiten Hauptartikel Statutarstadt Tschechien In Tschechien gibt es 23 Statutarstadte Weitere Begriffe stadtischer Gemeinden BearbeitenCity verbreitet im Englischsprachigen City Vereinigtes Konigreich City Vereinigte Staaten Ciudad im Spanischsprachigen Dimos in Zypern Griechenland historisch Demos Konzept des alten Griechenlandes Stammform der Demokratie Gradova in Kroatien Freistadt in Ungarn Osterreich Kreisfreie Stadt in Deutschland Linn in Estland Metropolitan Municipality eine Gemeindekategorie in Sudafrika Pilseta in Lettland Stadt Centr als urbaner Hauptort Miasto na prawach powiatu sogenannter Powiat grodzki Stadte mit Kreisrechten in Polen Stadtstaat volkerrechtlich souverane Stadt auch historisch Statutarstadt auch Stadt mit eigenem Statut in Osterreich und Tschechien Titularstadt in Deutschland Osterreich Town Township verbreitet im Englischsprachigen Township Kanada frz Kanton Township Sudafrika Namibia Township England historisch Town Vereinigte Staaten Township Vereinigte Staaten Unitary Authority im Vereinigten Konigreich und Neuseeland Urbis Urbs romisch Villa im Spanischsprachigen Ville im Franzosischen Vila war in Portugal historisch der Titel einer Ortschaft mit Stadtrecht Foral und Verwaltungssitz Heute wird der Titel weiter benutzt und auch neu vergeben fur Orte die zur Kleinstadt erhoben werden und bei weiterer Entwicklung zur Cidade also zur Stadt erhoben werden konnen Ahnliche Verwendung finden die beiden Begriffe auch in anderen portugiesischsprachigen Landern vor allem in Kap Verde Angola und Brasilien Siehe auch BearbeitenLandgemeinde Marktgemeinde Willkur Gemeindeordnung Liste der Stadtgemeinden in der Provinz Posen Liste deutscher StadtgrundungenLiteratur BearbeitenMeyers Konversations Lexikon 4 Auflage von 1888 1890 Quelle der Ursprungsfassung des Artikels Carl Haase Hrsg Die Stadt des Mittelalters Bd 1 Begriff Entstehung und Ausbreitung Wiss Buchges Darmstadt 1978 Eberhard Isenmann Die deutsche Stadt im Spatmittelalter 1250 1500 Stadtrecht Recht Stadtregiment Kirche Gesellschaft Wirtschaft UTB fur Wissenschaft Grosse Reihe Verlag Eugen Ulmer Stuttgart 1988 Hans Patze Stadtgrundung und Stadtrecht In Recht und Schrift im Mittelalter Hrsg v Peter Classen Vortrage und Forschungen 23 1977 S 163 196 Tino Frode Privilegien und Statuten der Oberlausitzer Sechsstadte Ein Streifzug durch die Organisation des stadtischen Lebens in Zittau Bautzen Gorlitz Lobau Kamenz und Lauban in der fruhen Neuzeit Oberlausitzer Verlag Spitzkunnersdorf 2008 ISBN 978 3 933827 88 3 Joszef Wiktorowicz Die Stadtordnung als Textsorte Anhand einer Abschriftensammlung aus Krakau In Mechthild Habermann Hrsg Textsortentypologien und Textallianzen des 13 und 14 Jahrhunderts Berlin 2011 Berliner sprachwissenschaftliche Studien Band 22 S 429 438 Andreas Deutsch Hg Stadtrechte und Stadtrechtsreformationen Schriftenreihe des Deutschen Rechtsworterbuchs Akademiekonferenzen 32 Heidelberg 2021 ISBN 978 3 8253 4898 4 Weblinks Bearbeiten Commons Stadtrechte in Deutschland Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Wiktionary Stadtrecht Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Kurze Geschichte des Stadtrechts Die stadtrechtliche Verflechtung Westfalens Karte beim Internetportal Westf Geschichte LWLEinzelnachweise Bearbeiten Im Fall Bremen muss zwischen der Stadtgemeinde Bremen und dem Bundesland Freie Hansestadt Bremen unterschieden werden denn Bremerhaven ist kein Teil der Stadtgemeinde Bremen wohl aber des Bundeslandes 5 Abs 2 der Gemeindeordnung fur Baden Wurttemberg 131 der Gemeindeordnung fur Baden Wurttemberg Badisches Gesetzes und Verordnungsblatt Nr 56 vom 18 Oktober 1921 133 der Gemeindeordnung fur Baden Wurttemberg 3 der Gemeindeordnung fur Baden Wurttemberg 4 Abs 3 des Landesverwaltungsgesetzes 19 des Landesverwaltungsgesetzes Art 3 Abs 1 f Gemeindeordnung fur den Freistaat Bayern Gemeindeordnung GO Abgerufen am 15 Oktober 2019 20 Abs 1 Niedersachsisches Kommunalverfassungsgesetz NKomVG Abgerufen am 15 Oktober 2019 13 Abs 2 S 1 f Gemeindeordnung fur das Land Nordrhein Westfalen GO NRW Abgerufen am 15 Oktober 2019 4 Abs 3 Gemeindeordnung fur das Land Nordrhein Westfalen GO NRW Abgerufen am 15 Oktober 2019 Normdaten Sachbegriff GND 4125683 9 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Stadtrecht amp oldid 235803868