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Das Erbrecht ist als subjektives Recht das Recht Verfugungen uber das Eigentum oder andere verausserbare Rechte fur den Eintritt des eigenen Todes hin zu regeln und andererseits auch Begunstigter solcher Verfugungen zu werden zu erben Der Begriff Erbrecht bezeichnet im objektiven Sinn auch die Rechtsnormen die sich mit dem Ubergang des Vermogens einer Person Erblasser bei ihrem Tod auf eine oder mehrere andere Personen befassen Inhaltsverzeichnis 1 Sachrecht 1 1 Verfassungsgebot 1 2 Burgerliches Recht 1 2 1 Universalsukzession 1 2 2 Gesetzliche Erbfolge 1 2 2 1 Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten 1 2 3 Sogenannter Dreissigster 1 2 4 Kosten der Bestattung und Grabpflege 1 2 5 Verfugung von Todes wegen 1 2 5 1 Vermachtnis 1 2 5 2 Auflage 1 2 5 3 Testamentsvollstreckung 1 3 Erbschein 1 4 Besondere Regelungen 1 4 1 Erbunwurdigkeit 1 4 2 Annahme und Ausschlagung 1 4 3 Erb und Pflichtteilsverzicht abdicatio heredis 1 4 4 Kauf eines Erbteils 1 4 5 Erbschaftsteuer 1 4 6 Fiskalerbschaft 1 4 7 Todesfalle in der DDR 1 5 Erbrecht seit dem 1 Januar 2010 2 Kollisionsrecht 2 1 EU Erbrechtsverordnung 2 2 Rechtslage bis 16 August 2015 2 2 1 Erbstatut 2 2 2 Form der Verfugung von Todes wegen 2 2 3 Qualifikationsfragen 3 Literatur 3 1 Lehrbucher 3 2 Kommentare 3 3 Sonstige 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseSachrecht BearbeitenVerfassungsgebot Bearbeiten Das Erbrecht ist in Art 14 Grundgesetz GG ausdrucklich garantiert es erganzt die Eigentumsgarantie insofern als sie den Fortbestand des Privateigentums uber den Tod hinaus sicherstellt Der Inhalt und die Schranken des Erbrechts bestimmen sich nach den einfach rechtlichen Vorschriften Grundrechtlich gesichert sind die Testierfreiheit die auch durch die Privatautonomie gedeckt wird das Recht der Erben uber das Erbe wie ein Eigentumer verfugen zu konnen das Pflichtteilsrecht der Kinder des Erblassers und das gesetzliche Erbrecht der Verwandten 1 2 Burgerliches Recht Bearbeiten Hauptartikel Erbe Deutschland Das deutsche Erbrecht ist im Wesentlichen im funften und letzten Buch Erbrecht des Burgerlichen Gesetzbuches 1922 2385 BGB geregelt Da jeder Mensch stirbt ist das Erbrecht von grosser allgemeiner Relevanz Gleichzeitig hat es aktuell eine grosse wirtschaftliche Bedeutung pro Jahr werden in Deutschland Gegenstande im Wert von etwa 400 Mrd Euro vererbt 3 Neben den Regelungen im funften Buch finden sich auch in anderen Buchern des BGB und ausserhalb des BGB erbrechtliche Normen Daruber hinaus regelt das Erbschaftsteuergesetz die Besteuerung erbrechtlicher Sachverhalte Das Erbschaftsteuerrecht wiederum kann Anlass zur Wahl bestimmter erbrechtlicher Gestaltungsmodelle sein Universalsukzession Bearbeiten Die erste Norm des Erbrechts 1922 BGB bestimmt den fur das deutsche Recht zwingenden Grundsatz der Universalsukzession Gesamtrechtsnachfolge Daraus folgt dass das gesamte Vermogen des Erblassers im Moment seines Todes automatisch auf den oder die durch Testament oder die gesetzliche Erbfolge bestimmten Erben ubergeht Eine Vererbung je einzelner Gegenstande Singularsukzession ist dagegen grundsatzlich nicht moglich Ausnahmen dieses Grundsatzes bestehen fur Anteile an Personengesellschaften wie Kommanditgesellschaften und im Hoferecht 4 Bis heute wird in der Rechtswissenschaft diskutiert ob die Verbindlichkeiten des Erblassers bereits Teil des Erbes nach 1922 Abs 1 BGB sind Diese Frage ist allerdings rein theoretischer Natur da 1967 BGB die Ubernahme der Nachlassverbindlichkeiten durch die Erben separat anordnet 5 Gesetzliche Erbfolge Bearbeiten Hauptartikel Gesetzliche Erbfolge War kein Testament oder Erbvertrag wirksam errichtet greift die gesetzliche Erbfolge Sie ist in Deutschland auf naturliche Personen beschrankt und kennt den Fiskus der eine juristische Person ist als Erben nur dann wenn keine andere Person Erbe wird Der Fiskus erbt also auch dann wenn die Erbschaft vom letztmoglichen Erben ausgeschlagen wurde Der Fiskus kann als gesetzlicher Erbe die Erbschaft nach 1942 BGB nicht ausschlagen Zwangserbe er haftet jedoch nur mit dem Nachlass nicht mit dem eigenen Vermogen 2011 BGB Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten Bearbeiten Ehegatten konkurrieren mit den Verwandten der ersten und zweiten Ordnung sowie mit den Grosseltern des Erblassers Der eingetragene Lebenspartner hat ebenfalls ein solches Erbrecht 10 LPartG Sogenannter Dreissigster Bearbeiten Wer dem Hausstand angehort kann gemass 1969 BGB beim Tod des Erblassers bis zum dreissigsten Tag nach dem Tod Gewahrung von Unterhalt verlangen Dies kann auch die Nutzung von Wohnung und Haushaltsgegenstanden einschliessen Kosten der Bestattung und Grabpflege Bearbeiten Der Erbe hat die Kosten der Bestattung zu tragen 1968 BGB Haben alle Erben ausgeschlagen haftet der nachste unterhaltspflichtige Angehorige nach 1615 BGB trotz Ausschlagung fur die Bestattungskosten Aufgrund des Bestattungsgesetzes des jeweiligen Landes haben zudem bestimmte nahe Angehorige die Bestattung durchzufuhren Bestattungspflicht Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen seit dem 1 Januar 2004 keine Sterbegelder zur Finanzierung der Bestattung mehr Den nahen Angehorigen steht das Recht zur Totenfursorge zu das die Auswahl von Bestattungsart und ort sowie die Grabgestaltung umfasst Hingegen besteht keine gesetzliche Verpflichtung der Erben zur Grabpflege der Verstorbene kann dies jedoch testamentarisch verfugen Verfugung von Todes wegen Bearbeiten Der Erblasser kann die Erbfolge durch Testament oder Erbvertrag auch abweichend von der gesetzlichen Erbfolge regeln Einschrankungen der Testierfahigkeit bestehen im Verbot des Gesetzesverstosses nach 134 BGB und der Sittenwidrigkeit nach 138 BGB sowie im Schenkungsverbot des Heimgesetzes in 14 HeimG Letztere Bestimmung ist in den meisten Bundeslandern aufgrund der Foderalismusreform in eigenstandigen Heimgesetzen der Lander enthalten Pflichtteilsberechtigte also die Abkommlinge der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner und im Falle der Kinderlosigkeit die Eltern konnen den Pflichtteil verlangen wenn sie durch eine Verfugung von Todes wegen von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen werden Der Pflichtteil betragt 50 des gesetzlichen Erbteils und kann nur unter den engen Voraussetzungen der 2333 bis 2338 BGB entzogen oder beschrankt werden Das Pflichtteilsrecht ist die grosste Einschrankung der Testierfreiheit die aber in standiger Rechtsprechung verfassungsgemass ist Verfugungen oder Anordnungen im Erbrecht nennt der Gesetzgeber auch letztwillige Verfugungen in Deutschland konnen die folgenden erbrechtlichen Verfugungen getroffen werden 4 Erbeinsetzung einzelner oder mehrerer Personen Enterbung abdicatio von Personen die sonst gesetzlich oder durch eine fruhere letztwillige Verfugung als Erben berufen waren Aussetzung von Vermachtnissen Auflagen Teilungsanordnungen als Vorgabe wie der Nachlass unter den Erben aufzuteilen ist die Anordnung der Testamentsvollstreckung durch einen Testamentsvollstrecker sowie diePflichtteilsentziehung und beschrankung Vermachtnis Bearbeiten Ohne jemanden als Erben einzusetzen kann der Erblasser beliebige Personen mit einem Vermachtnis begunstigen 1939 BGB Das Vermachtnis ist lediglich ein schuldrechtlicher Anspruch des Berechtigten Anspruchsgrundlage 2174 BGB Der Erbe ist also zur Erfullung des Vermachtnisanspruches verpflichtet Eine Singularsukzession findet nicht statt Auflage Bearbeiten Eine Verfugung von Todes wegen die einen Erben oder Vermachtnisnehmer zu einer Leistung verpflichtet ohne dass ein anderer berechtigt ist die Leistung zu fordern wird Auflage genannt 1940 BGB Ein klagbarer Anspruch des Begunstigten wie beim Vermachtnisnehmer besteht nicht Derjenige der durch den Wegfall des mit der Auflage Beschwerten begunstigt wurde hat aber einen klagbaren Anspruch auf Erfullung der Auflage Testamentsvollstreckung Bearbeiten Der Erblasser kann anordnen dass sein Wille durch eine andere Person ausgefuhrt werden soll 2197 ff BGB Der Testamentsvollstrecker hat den Nachlass zu verwalten oder auseinanderzusetzen Er ist berechtigt Verbindlichkeiten fur den Nachlass einzugehen soweit dies im Rahmen der Verwaltung erforderlich ist Weiterhin darf der Testamentsvollstrecker als Partei kraft Amtes aus Rechten die der Testamentsvollstreckung unterliegen klagen Der Testamentsvollstrecker ist dabei nur dem Willen des Erblassers nicht aber den Weisungen der Erben unterworfen Ihm steht eine angemessene Vergutung zu Erbschein Bearbeiten Der Erbschein ist das amtliche Zeugnis uber die Erbfolge und die vom Erblasser angeordneten Beschrankungen der Erbenstellung 2353 ff BGB Er legitimiert den Erben im Rechtsverkehr und begrundet die Vermutung der Richtigkeit und Vollstandigkeit seines Inhalts 2365 BGB Vorausgesetzt dass die Verfugung von Todes wegen in einer offentlichen Urkunde enthalten ist kann es als Erbfolgenachweis gegenuber dem Grundbuchamt auch genugen dass die Verfugung von Todes wegen zusammen mit dem Eroffnungsprotokoll des Nachlassgerichtes vorgelegt wird 35 GBO Der Erbschein wird nur auf Antrag durch das Amtsgericht ausgestellt Das Amtsgericht ist hier als Nachlassgericht tatig Im wurttembergischen Teil des Landes Baden Wurttemberg wurden die Aufgaben des Nachlassgerichts vor 2017 vom staatlichen Notariat wahrgenommen 38 Ba Wu LFGG Besondere Regelungen Bearbeiten Erbunwurdigkeit Bearbeiten Die gesetzliche oder gewillkurte Erbfolge ist ausgeschlossen wenn der Erbe erbunwurdig ist Erbunwurdig nach 2339 BGB ist wer den Erblasser vorsatzlich getotet oder dies versucht hat Mord nach 211 oder Totschlag nach 212 StGB wer den Erblasser durch Tauschung oder Drohung zur Errichtung der Verfugung von Todes wegen gebracht oder an der Aufhebung gehindert hat wer den Erblasser bei einer letztwilligen Verfugung durch Drohung oder Tauschung bestimmt hat wer eine letztwillige Verfugung ge oder verfalscht hat 6 Annahme und Ausschlagung Bearbeiten Die Privatautonomie gestattet es dem Erben eine Erbschaft auch auszuschlagen also auf sie zu verzichten Der Erbe kann die Erbschaft innerhalb von sechs Wochen seitdem er weiss dass er Erbe ist 1944 Abs 2 BGB ausschlagen falls er sie nicht bereits zuvor eventuell konkludent angenommen hat Ist der Erbe durch Verfugung von Todes wegen berufen so beginnt die Frist nicht vor der Verkundung der Verfugung Die Frist betragt sechs Monate 1944 Abs 3 BGB wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz nur im Ausland gehabt hat oder wenn sich der Erbe bei dem Beginn der Frist im Ausland aufhalt Die Ausschlagung erfolgt durch personliche Erklarung gegenuber dem fur die Nachlasssache zustandigen Nachlassgericht 343 FamFG zu Protokoll der Geschaftsstelle oder in notariell beglaubigter Form Seit dem 1 September 2009 kann die Ausschlagung auch vor dem Nachlassgericht am Wohnsitz des Ausschlagenden erklart werden 344 Abs 7 S 1 FamFG Nach Ablauf der Frist gilt das Erbe als angenommen Rechtsgrundlagen 1944 ff BGB Ein Vormund oder rechtlicher Betreuer benotigt die Genehmigung nach 1822 BGB Die Annahme oder auch die Ausschlagung einer Erbschaft kann unter den Voraussetzungen des 1954 BGB angefochten werden die Versaumung der Ausschlagungsfrist gem 1956 BGB Erb und Pflichtteilsverzicht abdicatio heredis Bearbeiten Verwandte sowie der Ehegatte des Erblassers konnen durch Vertrag mit dem Erblasser also noch vor dem Erbfall auf ihr gesetzliches Erbrecht verzichten Der Verzichtende ist dann von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen wie wenn er zur Zeit des Erbfalls nicht mehr lebte er hat auch kein Pflichtteilsrecht Der Erbverzicht kann auf das Pflichtteilsrecht beschrankt werden Ein Sonderfall ist der in 2352 BGB normierte Zuwendungsverzicht Wer durch Testament als Erbe eingesetzt oder mit einem Vermachtnis bedacht ist kann durch Vertrag mit dem Erblasser auf die Zuwendung verzichten Die hier genannten Vertrage mussen notariell beurkundet sein 2348 Kauf eines Erbteils Bearbeiten Hauptartikel Erbteilsubertragung Der Erbteil ist ein verkaufliches Gut Der Vertrag bedarf gemass 2371 BGB der notariellen Beurkundung Den Miterben steht im Fall des Verkaufs eines Erbteils an einen Nichterben das Vorkaufsrecht zu 2034 BGB Erbschaftsteuer Bearbeiten Hauptartikel Erbschaftsteuer in Deutschland Der Bundesgesetzgeber hat eine progressive Steuer gestaltet Ab einem Freibetrag wird je nach Hohe der Erbschaft ein Steuersatz fallig Je naher der Erbe an dem Erblasser familiar steht desto geringer ist der Steuersatz dreiklassige Steuer Die Steuer bestimmt sich nach dem Erbschaftsteuergesetz 15 19 ErbStG Zum 1 Januar 2009 ist ein neues Gesetz uber die Erbschaft und Schenkungsteuer in Kraft getreten nachdem das alte Erbschaftsteuergesetz fur verfassungswidrig erklart worden war Das neue Erbschaftsteuerrecht sieht wesentlich hohere Freibetrage fur Ehegatten 500 000 Euro statt bisher 307 000 Euro Kinder 400 000 Euro statt bisher 205 000 Euro und Enkel 200 000 Euro statt bisher 51 200 Euro vor Die Besteuerung bei der Vererbung von Unternehmen wurde ebenfalls neu geregelt Hier werden jetzt im Regelfall 85 Prozent des Unternehmenswertes von der Besteuerung ausgenommen Es ist allerdings auch eine Option auf eine hundertprozentige Steuerbefreiung bei der Vererbung von Unternehmen moglich Experten bezweifeln dass die neue Erbschaftsteuer den Erfordernissen der Verfassung genugt Fiskalerbschaft Bearbeiten Die Fiskalerbschaft tritt ein wenn zum Zeitpunkt des Erbfalles weder ein Verwandter noch ein Lebenspartner noch ein Ehegatte des Erblassers vorhanden ist Erbe wird dann der Staat in Gestalt des Bundeslandes dem der Erblasser zur Zeit des Todes angehort hat 1936 Abs 2 BGB meist wahrgenommen durch Finanzministerium bzw Bezirksregierung Der Staat kann die ihm als gesetzlichem Erben angefallene Erbschaft nicht ausschlagen 1942 Abs 2 BGB Im Ubrigen siehe Staatserbrecht Todesfalle in der DDR Bearbeiten Die Erbfolge bei Todesfallen in der DDR vor dem 3 Oktober 1990 vollzieht sich gemass dem Einigungsvertrag weitgehend nach dem dort seit 1976 gultig gewesenen Zivilgesetzbuch ZGB Erbrecht seit dem 1 Januar 2010 Bearbeiten Am 1 Januar 2010 ist das Gesetz zur Anderung des Erb und Verjahrungsrechts in Kraft getreten Hauptanliegen der Reform war die Modernisierung der Pflichtteilentziehungsgrunde wobei die Hohe des Pflichtteils nicht angetastet wurde Zudem wurden die Stundungsregelungen erweitert Weiterhin wurde eine gleitende Ausschlussfrist fur den Pflichtteilerganzungsanspruch in das Gesetz aufgenommen Die vorgesehene bessere Honorierung von Pflegeleistungen beim Erbausgleich wurde nur insoweit verwirklicht als der neue 2057a BGB vorsieht dass jetzt auch die Pflegeleistungen desjenigen Abkommlings bei der Erbausgleichung berucksichtigt werden der nicht unter Verzicht auf berufliches Einkommen gepflegt hat Ein weiteres Hauptziel der Reform war die Abkurzung der Verjahrung von familien und erbrechtlichen Anspruchen die jetzt der Regelverjahrung von drei Jahren 195 BGB und nur in Ausnahmefallen der dreissigjahrigen Verjahrung unterliegen Kollisionsrecht BearbeitenEU Erbrechtsverordnung Bearbeiten Seit dem 17 August 2015 richtet sich das auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwendende Recht im internationalen Privatrecht unmittelbar nach der EU Erbrechtsverordnung ErbVO Nur soweit das auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwendende Recht nicht in den Anwendungsbereich der ErbVO fallt bleibt Raum fur nationales Recht 7 Art 15 des Gesetzes zum Internationalen Erbrecht und zur Anderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Anderung sonstiger Vorschriften vom 29 Juni 2015 8 9 tragt dieser veranderten Rechtslage Rechnung Art 25 des Einfuhrungsgesetzes zum Burgerlichen Gesetzbuche EGBGB bestimmt seitdem aus Grunden eines moglichst weitgehenden Gleichlaufs des erbrechtlichen Kollisionsrechts dass insoweit die Vorschriften des Kapitels III der ErbVO entsprechend gelten Art 26 EGBGB enthalt in seiner neuen Fassung nur Regeln des Formstatus fur Verfugungen von Todes wegen Fur letztwillige Verfugungen bleibt es bei der Anwendbarkeit des Haager Ubereinkommens vom 5 Oktober 1961 uber das auf die Form letztwilliger Verfugungen anzuwendende Recht dem die Bundesrepublik Deutschland mit Gesetz vom 27 August 1965 zugestimmt hat 10 Art 26 Abs 1 EGBGB fur Erbvertrage gilt die ErbVO Art 26 Abs 2 EGBGB Rechtslage bis 16 August 2015 Bearbeiten Erbstatut Bearbeiten Nach Art 25 Abs 1 EGBGB ist das Erbstatut das Heimatrecht des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes Dabei ist regelmassig der renvoi nach Art 4 Abs 1 S 1 EGBGB zu beachten 11 Beispiel Der Franzose E stirbt in Hamburg ohne ein Testament zu hinterlassen Er hat in Hamburg seit 30 Jahren gelebt und gearbeitet und hinterlasst ein Grundstuck sowie mehrere Bankkonten in Deutschland Art 25 Abs 1 EGBGB beruft franzosisches Recht Dieses verweist durch renvoi fur Mobiliarvermogen auf das Recht des letzten gewohnlichen Aufenthaltes und fur Immobiliarvermogen auf das Belegenheitsrecht sog Nachlassspaltung Somit kommt es wiederum zur Anwendung deutschen Rechts das die Verweisung nun annimmt Auch fur die eingetragene Lebenspartnerschaft gilt nach Art 17b Abs 1 S 2 EGBGB das Erbstatut es sei denn dass nach diesem dem Lebenspartner kein Erbrecht zusteht In diesem Fall kommt das Recht des registerfuhrenden Staates zu Anwendung 12 Nach Art 25 Abs 2 EGBGB kann der Erblasser fur in Deutschland belegenes unbewegliches Vermogen deutsches Recht wahlen Unbewegliches Vermogen umfasst Grundstucke Grundstucksbestandteile und Zubehor aber auch beschrankte dingliche Rechte Art 25 Abs 2 EGBGB ist nicht allseitig auszubauen d h es kann etwa fur italienische Grundstucke nicht italienisches Recht gewahlt werden 13 Die Rechtswahl nach Art 25 Abs 2 EGBGB ist ein eigenstandiges Rechtsgeschaft Es unterliegt der Form des Art 26 EGBGB Die Testierfahigkeit ist nach deutschem Recht zu bestimmen Eine Teilrechtswahl ist zulassig das heisst die Rechtwahl kann sich wenn mehrere Grundstucke vererbt werden auch nur auf ein Grundstuck in Deutschland beschranken Wahlt der Erblasser fur seinen gesamten Nachlass deutsches Recht ist streitig ob diese wenigstens in Bezug auf in Deutschland gelegene Immobilien aufrechterhalten bleiben kann Nach herrschender Ansicht ist dies regelmassig analog 2085 BGB zu bejahen geltungserhaltende Reduktion 14 Form der Verfugung von Todes wegen Bearbeiten Eine Ausnahme vom allgemeinen Erbstatut bilden die Verfugungen von Todes wegen Die Formerfordernisse des Art 26 Abs 1 bis 4 EGBGB folgen weitgehend des Haager Ubereinkommens uber das auf die Form letztwilliger Verfugungen anzuwendende Recht vom 5 Oktober 1961 sog inkorporierter Staatsvertrag Die vielfaltigen alternativen Anknupfungen dienen dem Zweck Testamente nicht aus Formgrunden fur ungultig zu halten favor testamenti Bei den Verweisungen des Art 26 Abs 1 bis 4 EGBGB findet kein renvoi statt Die Testierfahigkeit ist nicht nach der allgemeinen Geschaftsfahigkeit des Art 7 Abs 1 EGBGB zu beurteilen sondern unterliegt dem Erbstatut Fur den Statutenwechsel ist Art 26 Abs 5 EGBGB zu beachten Die Gultigkeit des Testamentes ist nach dem hypothetischen Erbstatut im Zeitpunkt der Errichtung der Verfugung zu beurteilen daran vermag auch ein nachtraglicher Wechsel des Erbstatuts nicht zu andern 15 Qualifikationsfragen Bearbeiten Fraglich ist die Qualifikation zunachst bei erbrechtlichen Problemen im Gesellschaftsrecht Hierbei ist zwischen Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften zu unterscheiden Uber die Vererbung von Gesellschaftsanteilen einer Kapitalgesellschaft entscheidet das Erbstatut da der Bestand der Gesellschaft durch den Tod eines Gesellschafters nicht beruhrt wird Dies liegt anders bei Personengesellschaften Hier entscheidet zunachst das Gesellschaftsstatut ob uberhaupt die Gesellschafterstellung uberhaupt erblich ist Das Erbstatut entscheidet dann wer die Gesellschafterstellung einnimmt 16 Heftig umstritten ist daneben die Qualifikation des guterrechtlichen Ausgleichs zwischen Ehegatten im Todesfall so besonders im deutschen Recht des 1371 BGB Die Rechtsprechung qualifiziert die Vorschrift guterrechtlich da die Vorschrift eine Sonderordnung des Vermogens wahrend der Ehe betreffe In der Literatur wird demgegenuber eine erbrechtliche Qualifikation oder die Doppelqualifikation befurwortet 17 Literatur BearbeitenLehrbucher Bearbeiten Hans Brox Wolf Dietrich Walker Erbrecht 28 Auflage Munchen 2018 Verlag Vahlen bis 23 Auflage Verlag Carl Heymanns ISBN 978 3 8006 5697 4 Rainer Frank Tobias Helms Erbrecht 5 Auflage Munchen 2010 Verlag C H Beck ISBN 978 3 406 60076 0 Heinrich Lange Kurt Kuchinke Erbrecht 5 Auflage Munchen 2001 Verlag C H Beck ISBN 978 3 406 47253 4 Dieter Leipold Erbrecht Ein Lehrbuch mit Fallen und Kontrollfragen 23 Auflage Verlag Mohr Siebeck Tubingen 2022 ISBN 978 3 16 161550 4 Lutz Michalski BGB Erbrecht 3 Auflage 2006 Verlagsgruppe Huthig Jehle Rehm ISBN 978 3 8114 9015 4 Dirk Olzen Erbrecht 3 Auflage Berlin New York 2009 Verlag de Gruyter ISBN 978 3 89949 563 8 Wilfried Schluter Erbrecht 15 Auflage 2004 ISBN 3 406 51691 2 Wilfried Schluter Erbrecht aus der Reihe pdW Prufe Dein Wissen 10 Auflage Munchen 2007 Verlag C H Beck ISBN 978 3 406 55711 8Kommentare Bearbeiten Wolfgang Burandt Dieter Rojahn Hrsg Erbrecht Kommentierung von BGB FamFG ZPO BeurkG GBO EGBGB EStG ErbStG Munchen 2011 Verlag C H Beck ISBN 978 3 406 60259 7Sonstige Bearbeiten Jens Beckert Unverdientes Vermogen Soziologie des Erbrechts Campus Verlag Frankfurt am Main New York 2004 ISBN 3 593 37592 3Weblinks BearbeitenFachbeitrage zu Fristen und steuerrechtlichen Fragen im Erbrecht Funftes Buch des Burgerlichen Gesetzbuches Internet Seite der Deutschen Vereinigung fur Erbrecht und Vermogensvorsorge e V Internet Seite des Deutschen Anwaltverein Arbeitsgemeinschaft Erbrecht Lorenz Rollhauser Erbschaft Feudales Relikt und gehutetes Privileg Archiv Deutschlandradio 15 Juni 2015 Vorsorge fur den Erbfall PDF 1 6 MB Broschure zum Erbrecht 10 Auflage 2022 Bayerisches Staatsministerium der Justiz abgerufen am 18 Mai 2022 Einzelnachweise Bearbeiten Rudolf Wendt Grundgesetz Kommentar Hrsg Michael Sachs Munchen 2021 ISBN 978 3 406 75503 3 S Art 14 Rn 197 198 Dr Thomas Weiler Art 14 amp 15 GG Eigentum amp Sozialisierung Schema In JuraAcademy de Jura Academie abgerufen am 12 Mai 2023 ZEIT ONLINE Vermogen Erben erhalten weit mehr Vermogen als bisher angenommen In Die Zeit 5 Juli 2017 ISSN 0044 2070 zeit de abgerufen am 24 Januar 2019 a b Meyer Pritzl Rudolf Erbrecht In Martinek Michael Hrsg Staudinger BGB Eckpfeiler des Zivilrechts 2014 2015 Auflage Selier de Gruyter Berlin 2014 ISBN 978 3 8059 1164 1 S 1203 Rn 36 Dieter Leipold Munchener Kommentar zum BGB 7 Auflage C H Beck Munchen 2017 S 1922 Rn 16 Zur Verfassungsmassigkeit der Erbunwurdigkeit siehe Beschluss des BVerfG vom 19 April 2005 Entwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zum Internationalen Erbrecht und zur Anderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Anderung sonstiger Vorschriften BR Drs 644 14 vom 29 Dezember 2014 S 77 ff BGBl I 1042 Gesetz zum Internationalen Erbrecht und zur Anderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Anderung sonstiger Vorschriften DIP abgerufen am 3 Marz 2017 BGBl 1965 II S 1144 1145 Bernd von Hoffmann Karsten Thorn Internationales Privatrecht Einschliesslich der Grundzuge des Internationalen Zivilverfahrensrechts 9 Auflage C H Beck Munchen 2007 9 Rn 5 8 Bernd von Hoffmann Karsten Thorn Internationales Privatrecht Einschliesslich der Grundzuge des Internationalen Zivilverfahrensrechts 9 Auflage C H Beck Munchen 2007 9 Rn 8a Bernd von Hoffmann Karsten Thorn Internationales Privatrecht Einschliesslich der Grundzuge des Internationalen Zivilverfahrensrechts 9 Auflage C H Beck Munchen 2007 9 Rn 9 15 Bernd von Hoffmann Karsten Thorn Internationales Privatrecht Einschliesslich der Grundzuge des Internationalen Zivilverfahrensrechts 9 Auflage C H Beck Munchen 2007 9 Rn 16 30 Bernd von Hoffmann Karsten Thorn Internationales Privatrecht Einschliesslich der Grundzuge des Internationalen Zivilverfahrensrechts 9 Auflage C H Beck Munchen 2007 9 Rn 33 44 Bernd von Hoffmann Karsten Thorn Internationales Privatrecht Einschliesslich der Grundzuge des Internationalen Zivilverfahrensrechts 9 Auflage C H Beck Munchen 2007 9 Rn 45 49 Bernd von Hoffmann Karsten Thorn Internationales Privatrecht Einschliesslich der Grundzuge des Internationalen Zivilverfahrensrechts 9 Auflage C H Beck Munchen 2007 9 Rn 53 55 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Erbrecht Deutschland amp oldid 233655692