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Der Testamentsvollstrecker ist im Deutschen Erbrecht die in der Regel vom Erblasser ernannte Person die die letztwilligen Verfugungen des Erblassers zur Ausfuhrung zu bringen hat Die gesetzlichen Regelungen zur Testamentsvollstreckung finden sich in 2197 ff BGB Inhaltsverzeichnis 1 Grunde fur die Anordnung 2 Ernennung des Testamentsvollstreckers 3 Aufgaben des Testamentsvollstreckers 4 Verwaltung des Nachlasses bei Testamentsvollstreckung 5 Entlassung des Testamentsvollstreckers 6 Vergutung des Testamentsvollstreckers 7 Testamentsvollstreckerzeugnis 8 Status und Qualifikation des Testamentsvollstreckers 9 Literatur 10 Weblinks 11 EinzelnachweiseGrunde fur die Anordnung BearbeitenGrunde fur die Anordnung der Testamentsvollstreckung konnen z B sein die Absicherung des Willens des Erblassers z B im Hinblick auf ein Vermachtnis oder eine Auflage der Schutz der Erben vor sich selbst z B bei Minderjahrigen und die Vereinfachung der Verwaltung und Teilung der Erbschaft insbesondere bei mehreren ggf zerstrittenen oder nicht ortsansassigen Erben Ernennung des Testamentsvollstreckers BearbeitenRegelmassig wird die Person des Testamentsvollstreckers vom Erblasser in seinem Testament oder einem Erbvertrag 2197 Abs 1 BGB benannt Alternativ kann der Testamentsvollstrecker auch durch einen vom Erblasser ermachtigten Dritten 2198 Abs 1 BGB oder vom Nachlassgericht aufgrund eines entsprechenden Ersuchens des Erblassers im Testament 2200 Abs 1 BGB bestimmt werden Das Amt des Testamentsvollstreckers beginnt erst mit dessen Annahme die dem Nachlassgericht gegenuber zu erklaren oder anderenfalls zu verweigern ist Zur Ubernahme des Amts eines Testamentsvollstreckers besteht keine Verpflichtung Aufgaben des Testamentsvollstreckers BearbeitenHat der Erblasser nichts Besonderes bestimmt soll der Testamentsvollstrecker die letztwilligen Verfugungen des Erblassers zur Ausfuhrung bringen 2203 BGB und die Auseinandersetzung des Nachlasses betreiben 2204 BGB In diesem Fall wird der Testamentsvollstrecker als Abwicklungsvollstrecker bezeichnet Der Erblasser kann nach Massgabe der 2208 2209 BGB dem Testamentsvollstrecker das Recht auf Auseinandersetzung entziehen oder beschranken Die Auseinandersetzung erfolgt nach Gesetz auch in dem Fall in dem der Testamentsvollstrecker nach billigem Ermessen handeln darf Im Regelfall werden den gesetzlichen Regelungen vorgehende letztwillige Verfugungen des Erblassers jedoch die Auseinandersetzung des Nachlasses bestimmen Gleichgultig ob die Auseinandersetzung nach Gesetz oder entsprechend letztwilliger Verfugungen zu erfolgen hat hat der Testamentsvollstrecker einen Auseinandersetzungsplan aufzustellen Der Erblasser kann dem Testamentsvollstrecker durch Testament auch weitere Aufgaben ubertragen z B den Nachlass fur eine bestimmte Zeit fur den Erben zu verwalten 2209 BGB In diesem Fall spricht man von Dauertestamentsvollstreckung und bezeichnet den Testamentsvollstrecker als Verwaltungsvollstrecker Die Dauertestamentsvollstreckung ist grundsatzlich fur hochstens 30 Jahre nach dem Tode des Erblasser moglich 2210 BGB kann aber auch bis zum Tode des Erben oder des Testamentsvollstreckers angeordnet werden Die Anordnung einer Dauertestamentsvollstreckung erfolgt im Rahmen eines sogenannten Behindertentestamentes haufig Soll der Testamentsvollstrecker nur die Erfullung der Pflichten einer im Testament begunstigten Person uberwachen ohne ein Verwaltungsrecht zu haben liegt beaufsichtigende Testamentsvollstreckung vor Zu den Aufgaben des Testamentsvollstreckers gehort gemass 31 Absatz 5 ErbStG auch die Abgabe der Erbschaftsteuererklarung Der Testamentsvollstrecker muss auch fur die Bezahlung der Erbschaftsteuer sorgen sobald ihm der Steuerbescheid bekanntgegeben wird 32 Absatz 1 ErbStG Verwaltung des Nachlasses bei Testamentsvollstreckung BearbeitenDer Testamentsvollstrecker hat fur die Zeit der Testamentsvollstreckung das ausschliessliche Verwaltungsrecht 2205 BGB Er ist insbesondere berechtigt den Nachlass in Besitz zu nehmen und uber die Nachlassgegenstande zu verfugen z B verkaufen Der Testamentsvollstrecker ist auch berechtigt Verbindlichkeiten fur den Nachlass einzugehen soweit die Eingehung zur ordnungsmassigen Verwaltung erforderlich ist 2206 Zu Schenkungen oder anderen unentgeltlichen Verfugungen ist er im Grundsatz nicht berechtigt Bei Geschaften uber Nachlassgegenstande muss dem Nachlass daher grundsatzlich eine gleichwertige Gegenleistung zufliessen Bei der Beurteilung der Gleichwertigkeit der Gegenleistung hat der Testamentsvollstrecker im Rahmen der Grundsatze ordnungsmassiger Verwaltung einen Ermessensspielraum bei der Preisfindung Geschafte mit sich selbst sind ihm verboten wenn der Erblasser nichts anderes angeordnet hat 181 BGB Nicht verboten ist ihm die Erfullung von Verbindlichkeiten sich selbst gegenuber etwa die Erfullung von Vermachtnissen zu seinen Gunsten oder die Entnahme seiner Vergutung Der Erbe kann wahrend der Testamentsvollstreckung nicht selbst uber die Nachlassgegenstande verfugen Ausnahme beaufsichtigende Vollstreckung Er hat allerdings bestimmte Kontrollrechte z B Auskunftsrecht Nach herrschender Meinung in der Literatur kann er auch von Dritten z B Banken Auskunft verlangen z B uber ein Nachlasskonto da eine Auskunft keine Verfugung ist Um unberechtigte Verfugungen des Erben zu verhindern wird die Anordnung der Testamentsvollstreckung im Erbschein vermerkt Entlassung des Testamentsvollstreckers BearbeitenDas Nachlassgericht kann den Testamentsvollstrecker auf Antrag eines Beteiligten entlassen wenn ein wichtiger Grund vorliegt 2227 Abs 1 BGB Ein solcher Grund ist insbesondere grobe Pflichtverletzung oder Unfahigkeit zur ordnungsgemassen Geschaftsfuhrung Die Unfahigkeit kann sich aus einer Untatigkeit ergeben aber auch aus dem Unvermogen die Auseinandersetzung des Nachlasses in gehoriger Weise durchzufuhren Vergutung des Testamentsvollstreckers BearbeitenDer Testamentsvollstrecker kann eine angemessene Vergutung verlangen sofern nicht der Erblasser ein anderes bestimmt hat 2221 BGB Vorrangig kann der Erblasser das Ob und die Hohe der Vergutung in der letztwilligen Verfugung festlegen Fehlt eine konkrete letztwillige Anordnung des Erblassers zur Hohe der Testamentsvollstreckervergutung werden im Streitfall von der Rechtsprechung zur Bestimmung der angemessenen Vergutung uberwiegend Tabellen herangezogen nach denen sich das Honorar prozentual am Bruttonachlass orientiert sog Rheinische Tabelle von 1925 spater die Empfehlungen des Deutschen Notarvereins fur die Vergutung des Testamentsvollstreckers von 2004 mit Zu und Abschlagen Denkbar ist aber auch eine Vergutung nach zeitlichem Aufwand Testamentsvollstreckerzeugnis BearbeitenEinem Testamentsvollstrecker hat das Nachlassgericht auf Antrag ein Zeugnis uber die Ernennung zu erteilen Testamentsvollstreckerzeugnis 2368 Abs 1 BGB Das Testamentsvollstreckerzeugnis bestatigt also die Person des vom Erblasser oder dem Nachlassgericht bestimmten Testamentsvollstreckers das Amt beginnt aber schon mit Annahme Die Vorschriften uber den Erbschein finden auf das Testamentsvollstreckerzeugnis entsprechende Anwendung 2368 Abs 3 BGB Dem Testamentsvollstreckerzeugnis kommt daher wie einem Erbschein Richtigkeitsvermutung 2365 und offentlicher Glaube 2367 BGB zu Status und Qualifikation des Testamentsvollstreckers BearbeitenDie Tatigkeit als Testamentsvollstrecker ist eine allgemein erlaubte Rechtsdienstleistung nach 5 Abs 2 Nr 1 Rechtsdienstleistungsgesetz Steuerrechtlich sind Testamentsvollstreckervergutungen solche aus sonstiger selbstandiger Tatigkeit 18 Abs 1 Nr 3 EStG sie sind ahnlich wie die Einkunfte von Freiberuflern zu behandeln nicht wie die von Gewerbetreibenden Jede Person kann Testamentsvollstrecker werden Eine andere Frage ist ob die Person auch geeignet ist Die Person sollte wesentlich junger sein als der Erblasser geschaftlich erfahren sein moglichst ohne eigene Interessen und gesund sein Viele Testamentsvollstrecker sind Vertraute des Erblassers zum Beispiel Familienmitglieder oder Freunde Daneben gibt es auch berufsmassige Testamentsvollstrecker Diese mussen nicht zwingend Rechtsanwalte sein 1 Haufig ubernehmen auch Steuerberater diese Aufgabe Auch Banken und ihre Mitarbeiter sind regelmassig bemuht sich ihren Kunden fur diese lukrative Tatigkeit zu empfehlen Der Testator sollte sorgfaltig prufen ob uberhaupt tatsachlicher Bedarf an einer Testamentsvollstreckung besteht Eine bestimmte Berufsausbildung fur die Tatigkeit eines Testamentsvollstreckers gibt es nicht da dieses Berufsbild an sich nicht existiert Bei Testamentsvollstrecker handelt es sich lediglich um eine Tatigkeitsbeschreibung Einige private Vereine zum Beispiel Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermogenssorge e V AGT sowie die Deutsche Vereinigung fur Erbrecht und Vermogensnachfolge DVEV verleihen nach einem Lehrgang die staatlich nicht geschutzte Bezeichnung Zertifizierter Testamentsvollstrecker Diese Bezeichnung bedeutet nicht unbedingt dass die Person praktische Erfahrung hat Der Bundesgerichtshof hat entschieden dass die Bewerbung als zertifizierter Testamentsvollstrecker irrefuhrend ist insoweit der unzutreffende Eindruck vermittelt wird dass es den Beruf des Testamentsvollstreckers gebe und wenn der Bewerber keine hinreichenden praktischen Fahigkeiten auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung aufweisen kann 2 Literatur BearbeitenBengel Reimann Handbuch der Testamentsvollstreckung 4 Aufl Munchen 2010 Verlag C H Beck ISBN 978 3 406 56206 8 Haegele Winkler Der Testamentsvollstrecker Walhalla Fachverlag ISBN 3 8029 7453 0 Rott Kornau Zimmermann Testamentsvollstreckung Gabler Verlag ISBN 3 8349 0721 9Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Testamentsvollstrecker Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Vergutungsempfehlungen fur Testamentsvollstrecker Hrsg Deutscher Notarverein PDF Einzelnachweise Bearbeiten Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11 November 2004 Aktenzeichen I ZR 213 01 BGH Urteil vom 11 November 2004 und I ZR 182 02 BGH Urteil vom 11 November 2004 Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9 Juni 2011 Aktenzeichen I ZR 113 10 BGH Pressemitteilung Nr 102 11 vom 14 Juni 2011 veroffentlicht unter anderem bei JurPC Web Dok 31 2012 Abs 1 24 1 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Testamentsvollstrecker amp oldid 237060229