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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Rechtsdienstleistung ist eine juristische Dienstleistung In Deutschland wird sie nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz geregelt Juristische Dienstleistungen spielen in Deutschland eine erhebliche Rolle Die Bundesrepublik ist weit hinter den Vereinigten Staaten der zweitgrosste Markt fur Rechtsdienstleistungen in Deutschland wurden 2009 6 5 aller juristischen Dienstleistungen weltweit erbracht USA 47 6 1 Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1 1 Zulassigkeit der Erbringung von Rechtsdienstleistungen 1 2 Rechtsfolgen von Verstossen 1 3 Rechtsdienstleistungsregister 2 EinzelnachweiseDeutschland BearbeitenRechtsdienstleistung ist jede Tatigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten sobald sie eine rechtliche Prufung des Einzelfalles erfordert 2 RDG Tatigkeiten die sich im Auffinden der Lekture der Wiedergabe und der bloss schematischen Anwendung von Rechtsnormen erschopfen sind allerdings keine Rechtsdienstleistungen Dies betrifft etwa die allgemeine Aufklarung uber rechtliche Hintergrunde die Geltendmachung unstreitiger Anspruche und die Mitwirkung bei einem Vertragsschluss oder eine Vertragskundigung 2 Eine Rechtsdienstleistung liegt allerdings nicht erst dann vor wenn eine umfassende oder besonders tiefgehende juristische Prufung erforderlich wird Bereits die juristische Prufung einfacher Sachverhalte stellt eine Rechtsdienstleistung dar Im RDG sind allerdings eine Reihe von Tatigkeiten geregelt die keine Rechtsdienstleistung darstellen etwa die Erstattung wissenschaftlicher Gutachten die Mediation die Erorterung rechtlicher Angelegenheiten von Beschaftigten mit ihren Betriebs und Personalraten sowie die Schwerbehindertenvertretung und die an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung von Erorterung in den Medien 2 Abs 3 RDG Eine automatisierte Rechtsdienstleistung wie die Erstellung eines Vertragsentwurfs mithilfe eines digitalen Rechtsdokumentengenerators bei dem anhand von Fragen und vom Nutzer auszuwahlenden Antworten standardisierte Vertragsklauseln abgerufen werden stellt dagegen keine Rechtsdienstleistung im Sinne von 2 Abs 1 RDG dar 3 Zulassigkeit der Erbringung von Rechtsdienstleistungen Bearbeiten Das Rechtsdienstleistungsgesetz enthalt keine umfassende Rechtsdienstleistungsbefugnis sondern regelt anders als das Rechtsberatungsgesetz nur die Befugnis fur die Erbringung von Rechtsdienstleistungen ausserhalb von Gerichtsverfahren Es regelt auch nicht die Befugnis zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen in gemeinsamen Rechtssachen Die Vertretung innerhalb von gerichtlichen Verfahren ist hingegen in den einzelnen Verfahrensordnungen der Gerichte geregelt wobei die Vertretung durch Nicht Anwalte nicht im gleichen Umfang freigegeben ist wie die aussergerichtliche Rechtsdienstleistung Umfassende Rechtsdienstleistungen durfen nur durch einen Rechtsanwalt oder diesem gleichgestellte Personen nach den fur diesen Personenkreis geltenden Rechtsvorschriften erteilt werden Falle echter Rechtsanwendung sind allein dem Rechtsanwalt vorbehalten Die Erbringung von aussergerichtlichen Rechtsdienstleistungen ist zum einen dann zulassig wenn sie als Nebenleistung zum Berufs und Tatigkeitsfeld einer anderen Tatigkeit gehoren 5 RDG Ob eine Nebenleistung vorliegt ist nach ihrem Inhalt Umfang und sachlichem Zusammenhang mit der Haupttatigkeit unter Berucksichtigung der einschlagigen Rechtskenntnisse die fur die Haupttatigkeit erforderlich sind zu beurteilen Als erlaubte Nebenleistung zahlt das Gesetz ausdrucklich aber nicht abschliessend die Testamentsvollstreckung die Haus und Wohnungsverwaltung und die Fordermittelberatung auf Zulassig sind auch unentgeltliche aussergerichtliche Rechtsdienstleistungen 6 RDG ausserdem die auch entgeltliche aussergerichtliche Rechtsdienstleistung fur Mitglieder bestimmter Vereinigungen durch die jeweilige Vereinigung etwa Rechtsberatung durch einen Automobilverein oder eine Gewerkschaft 7 RDG Diese Rechtsdienstleistungen durfen nur durch eine Person mit Erlaubnis zur entgeltlichen Erbringung von aussergerichtlichen Rechtsdienstleistungen oder Befahigung zum Richteramt oder unter ihrer Anleitung erbracht werden Lediglich innerhalb familiarer nachbarschaftlicher oder ahnlich enger personlicher Beziehungen ist die Erbringung von unentgeltlichen Rechtsdienstleistungen fur jedermann erlaubt Die Vereinigungen die nach 7 RDG Rechtsdienstleistungen fur ihre Mitglieder erbringen durfen sind im Wesentlichen Berufs und Interessenvereinigungen sowie Genossenschaften Sie konnen fur ihre Mitglieder entgeltliche und unentgeltliche aussergerichtliche Rechtsdienstleistungen im Rahmen ihres satzungsmassigen Aufgabenbereichs erbringen wenn dabei die Erfullung ihrer satzungsmassigen Aufgaben die Hauptrolle spielt bzw der Erfullung der Rechtsdienstleistung demgegenuber nicht eine ubergeordnete Bedeutung zukommt Eine Ausdehnung des Satzungszweckes etwa auf allgemeine Rechtsdienstleistung fur ihre Mitglieder ist unzulassig Erlaubt sind Rechtsdienstleistungen durch offentliche und offentlich anerkannte Stellen 8 RDG Ihnen ist abweichend von 6 RDG auch entgeltliche und in Abweichung von 7 RDG auch Rechtsdienstleistung fur Nichtmitglieder erlaubt Entgeltlichkeit oder Leistung fur Nichtmitglieder kann aber wiederum durch Satzungen oder spezielle Gesetze ausgeschlossen sein So durfen innerhalb ihres Aufgaben und Zustandigkeitsbereichs Verbraucherzentralen bestimmte Behorden Verbande der freien Wohlfahrtspflege und ahnliche Einrichtungen aussergerichtliche Rechtsdienstleistungen erbringen Z B sind alle Sozialleistungstrager verpflichtet Antragsteller uber ihre Rechte nach dem Sozialgesetzbuch unentgeltlich zu beraten 14 SGB I Die Beratung im Sozialhilferecht auch durch Verbande der Wohlfahrtspflege ergibt sich aus 11 SGB XII Betreuungsbehorden haben nach 4 BtBG rechtliche Betreuer und Bevollmachtigte zu beraten Auch Kirchen und ihre Untergliederungen durfen in Sozial und Asylrechtsangelegenheiten karitativ beraten 4 Entgeltliche und unentgeltliche aussergerichtliche Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde durfen abgesehen von den vorgenannten Personen und Institutionen im Ubrigen nur registrierte Personen im Bereich von Inkassounternehmendienstleistungen Renten und anderen Versorgungsleistungen oder Rechtsdienstleistungen in einem auslandischen Recht erbringen 10 RDG Die Registrierung erfolgt bei der zustandigen Behorde und setzt eine Reihe zusatzlicher nicht abschliessend vorgegebener Bedingungen voraus So mussen z B personliche Eignung Zuverlassigkeit einschlagige theoretische und praktische Sachkunde und eine Berufshaftpflichtversicherung in bestimmtem Umfange vorhanden sein Rechtsfolgen von Verstossen Bearbeiten Bestimmte Verstosse gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz insbesondere die Erbringung von Rechtsdienstleistungen ohne die erforderliche Registrierung sowie Zuwiderhandlung gegen eine vollziehbare Untersagungsverfugung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar fur die eine Geldbusse bis 50 000 Euro angedroht ist 20 RDG Anders als das Rechtsberatungsgesetz sieht das Rechtsdienstleistungsgesetz bei unentgeltlichen Rechtsdienstleistungen fur Verstosse z B gegen 6 Abs 2 RDG zunachst keine Geldbussen vor allerdings kann gemass 9 Abs 1 RDG die weitere Erbringung von Rechtsdienstleistungen untersagt werden Der Verstoss gegen diese Untersagung stellt dann eine Ordnungswidrigkeit dar Eine Ordnungswidrigkeit ist nach 20 Abs 1 Nr 3 RDG in Verbindung mit 11 Abs 4 RDG auch die unbefugte Verwendung von Berufsbezeichnungen die den Begriff Inkasso beinhalten sowie die unbefugte Verwendung der Berufsbezeichnung Rentenberaterin oder Rentenberater Keine Ordnungswidrigkeit hingegen stellt die unbefugte Verwendung der Berufsbezeichnung Rechtsbeistand gemass 6 Einfuhrungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz dar Auch soweit die unbefugte Verwendung von Berufsbezeichnungen keine Ordnungswidrigkeit nach dem RDG darstellt kommt unter Umstanden ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch gemass 8 UWG in Betracht Das Rechtsdienstleistungsgesetz ist ausserdem ein Verbraucherschutzgesetz im Sinne des 2 Abs 2 Nr 8 UKlaG Rechtsdienstleistungsregister Bearbeiten Hauptartikel Rechtsdienstleistungsregister Im Rechtsdienstleistungregister werden Inkassounternehmer Rentenberater und Dienstleister in einem auslandischen Recht zwingend registriert Etwaige Untersagungen zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen gleich welcher Art werden in diesem Register ebenfalls erfasst 16 RDG Einzelnachweise Bearbeiten US International Trade Commission US Services Trade Report 2011 unter Verwendung von Zahlen aus dem Datamonitor 2010 Qualitat sichern Rechtsberatung offnen Memento vom 4 Februar 2009 im Internet Archive BGH Urteil vom 9 September 2021 I ZR 113 20 Heinhold in ZAR 1997 118 ffBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Rechtsdienstleistung amp oldid 232022394