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Rentenberater ist die Berufsbezeichnung fur Personen denen die Erlaubnis gemass 10 Abs 1 Ziffer 2 Rechtsdienstleistungsgesetz RDG erteilt worden ist Sie erbringen aufgrund besonderer Sachkunde Rechtsdienstleistungen auf dem Gebiet des Sozialrechts bzw Sozialversicherungsrechts und der betrieblichen und berufsstandischen Versorgung im Rechtsdienstleistungsregister 1 Inhaltsverzeichnis 1 Tatigkeitsfeld 2 Registrierung 3 Rahmenbedingungen 4 Steuerliche Behandlung 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseTatigkeitsfeld BearbeitenDas Tatigkeitsfeld des Rentenberaters umfasst laut der Berufsdefinition in 10 Abs 1 Ziffer 2 Rechtsdienstleistungsgesetz RDG vorrangig alle sozialrechtlichen Sachgebiete die einen Bezug zu rentenrechtlichen Fragen aufweisen Dazu gehoren neben dem Bereich Gesetzliche Rentenversicherung insbesondere auch die Gesetzliche Unfallversicherung die Gesetzliche Krankenversicherung Pflegeversicherung sowie das Soziale Entschadigungs und Schwerbehindertenrecht Auch die betriebliche berufsstandische Versorgung und Zusatzversorgung des offentlichen Dienstes gehort zur Kerntatigkeit der Rentenberater Die staatlich geforderte erganzende Altersversorgung Riester Rente Rurup Rente darf im Rahmen der Tatigkeit als erlaubte Nebenleistung nach 5 Abs 2 RDG wahrgenommen werden Der freiberufliche Rentenberater vertritt seinen Mandanten gerichtlich bei Zulassung auch als Prozessagent und aussergerichtlich Erlaubnisinhaber nach dem fruheren Rechtsberatungsgesetz stehen nach 3 Abs 2 des Einfuhrungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz RDGEG in Verfahren vor dem Sozialgericht Landessozialgericht Verwaltungsgericht Arbeitsgericht Familiengericht und Amtsgericht einem Rechtsanwalt gleich soweit ihnen die gerichtliche Vertretung oder das Auftreten in der Verhandlung gestattet war Registrierung BearbeitenDie Registrierung erfolgt i d R durch den Prasidenten des Amtsgerichts oder Landgerichts gemass 13 RDG Registrierungsvoraussetzungen sind nach 12 Abs 1 RDG insbesondere personliche Eignung und Zuverlassigkeit gesicherte wirtschaftliche Verhaltnisse und keine erheblichen strafrechtlichen Verfehlungen theoretische und praktische Sachkunde in dem Bereich oder den Teilbereichen des 10 Abs 1 Rechtsdienstleistungsgesetz in denen die Rechtsdienstleistungen erbracht werden sollen die theoretische Sachkunde wird i d R durch ein Zeugnis uber einen erfolgreich abgeschlossenen Sachkundelehrgang entsprechend 4 der Verordnung zum Rechtsdienstleistungsgesetz RDV nachgewiesen genugende einschlagige berufspraktische Erfahrung z B Tatigkeit bei einem Sozialversicherungstrager eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250 000 fur jeden Versicherungsfall jahrliche Begrenzung auf den vierfachen Mindestbetrag laut 5 RDV Rahmenbedingungen BearbeitenDas ebenfalls unter Justizaufsicht stehende weitere Berufsrecht z B das Verbot direkter Werbung orientiert sich inhaltlich an dem der Anwaltschaft Fur seine Dienstleistung rechtlich ein Geschaftsbesorgungsvertrag erhalt der Rentenberater Gebuhren nach dem Rechtsanwaltsvergutungsgesetz Steuerliche Behandlung BearbeitenNach einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 7 Mai 2019 Aktenzeichen VIII R 26 16 erzielen Rentenberater Einkunfte aus Gewerbebetrieb i S des 15 EStG Gegen diese Entscheidung wird beim Bundesverfassungsgericht unter dem Aktenzeichen 1 BvR 2278 19 eine Verfassungsbeschwerde gefuhrt Jahrzehntelang stuften Finanzamter die Einkunfte von Rentenberatern als freiberufliche Einkunfte i S 18 Abs 1 Nr 1 ein Dies geschah wohl vor dem Hintergrund dass die Tatigkeit eines Rentenberaters als ahnlich zu einem der in 18 Abs 1 Nr 1 Satz 2 genannten Katalogberufe angesehen wurde Ein Erlass aus dem Finanzministerium Schleswig Holstein vom 17 Februar 2012 VI 302 S 2245 034 inhaltsgleich LFD Thuringen Verfugung vom 25 April 2012 S 2246 A 24 A 3 15 setzte dieser Praxis ein Ende Vor dem Hintergrund einer Entscheidung des Finanzgerichts Berlin Brandenburg vom 26 November 2015 Aktenzeichen 15 K 1183 13 wurde diese Positionierung der Finanzverwaltung durch Erlass vom 19 August 2016 VI 302 S 2245 034 noch einmal durch das Finanzministerium Schleswig Holstein bestatigt Weblinks BearbeitenHomepage des Bundesverbandes der Rentenberater e V Rechtsdienstleistungsregister Gesetz uber aussergerichtliche Rechtsdienstleistungen RDG Verordnung zum Rechtsdienstleistungsgesetz RDV Einfuhrungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz RDGEG Urteil des Bundesfinanzhofs vom 07 05 2019 AZ VIII R 26 16Einzelnachweise Bearbeiten Rechtliche Aspekte Abgerufen am 24 Juni 2017 deutsch Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Rentenberater amp oldid 222020706