www.wikidata.de-de.nina.az
Das deutsche Unterlassungsklagengesetz UKlaG wurde im Rahmen der Schuldrechtsmodernisierung 2002 erlassen Danach konnen Verwender unwirksamer Allgemeiner Geschaftsbedingungen im Interesse des Verbraucherschutzes auf Unterlassung und Widerruf in Anspruch genommen werden Bei Verstossen gegen andere Verbraucherschutzgesetze verbraucherschutzgesetzwidrigen Praktiken gewahrt es Anspruche auf Unterlassung und Beseitigung BasisdatenTitel Gesetz uber Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts und anderen VerstossenKurztitel UnterlassungsklagengesetzAbkurzung UKlaGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie Privatrecht VerfahrensrechtFundstellennachweis 402 37Ursprungliche Fassung vom 26 November 2001 BGBl I S 3138 3173 Inkrafttreten am 1 Januar 2002Neubekanntmachung vom 27 August 2002 BGBl I S 3422 ber S 4346 Letzte Anderung durch Art 10 G vom 8 Oktober 2023 BGBl I Nr 272 vom 12 Oktober 2023 Inkrafttreten derletzten Anderung 13 Oktober 2023 Art 31 G vom 13 Oktober 2023 GESTA E005Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Die Anspruche konnen nicht von einzelnen Verbrauchern geltend gemacht werden sondern stehen sog berechtigten Stellen zu 3 UKlaG Damit wurde ein eigenstandiges Verbandsklagerecht geschaffen das im deutschen Zivilprozess nur ausnahmsweise zulassig ist Fur den Bereich des Arbeitsrechts gilt das Unterlassungsklagengesetz gemass 15 UKlaG nicht Inhaltsverzeichnis 1 Inhalt 1 1 Verbraucherschutzgesetze 1 2 Liste der qualifizierten Verbraucherverbande 2 Literatur 3 Weblinks 4 EinzelnachweiseInhalt BearbeitenDas UKlaG schafft neben formell rechtlichen Bestimmungen auch Unterlassungsanspruche die vorrangig zu 823 1004 BGB sind 1 UKlaG richtet sich gegen die Verwendung unwirksamer allgemeiner Geschaftsbedingungen 2 UKlaG richtet sich gegen sonstige verbraucherschutzwidrige Verstosse 2a UKlaG gegen Urheberrechtsverstosse nach 95b Urheberrechtsgesetz UrhG Gemass 204a BGB wird mit Zustellung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfugung und durch die Erhebung einer Klage zur Durchsetzung von Unterlassungsanspruchen die Verjahrung von Anspruchen der Verbraucher gegenuber Unternehmen gehemmt solange diese durch qualifizierte Verbraucherverbande oder qualifizierte Einrichtungen nach 3 Absatz 1 Nummer 1 UKlaG durchgefuhrt werden Die Aktivlegitimation nach dem Gesetz wird durch die 3 3a und 4 UKlaG bestimmt Das Bundesamt fur Justiz fuhrt eine Liste der anspruchsberechtigten Stellen uberwiegend aus den Bereichen Mieter und Verbraucherschutz 1 Formell rechtlich knupft das Gesetz an die Zivilprozessordnung an Sachlich zustandig ist dabei erstinstanzlich nach 6 UKlaG stets das Oberlandesgericht Ortlich zustandig ist grundsatzlich das Oberlandesgericht am Sitz des Beklagten Die ortliche Zustandigkeit kann hiervon abweichend von den Landern aber gesondert geregelt werden Zustandigkeitskonzentration Verbraucherschutzgesetze Bearbeiten Beispiele fur Verbraucherschutzgesetze die in den Anwendungsbereich des Unterlassungsklagengesetzes fallen werden in 2 Abs 2 UKlaG aufgezahlt Dazu zahlen Zuwiderhandlungen gegen folgende Bestimmungen die Vorschriften uber sog Hausturgeschafte Fernabsatzvertrage Vertrage im elektronischen Geschaftsverkehr Kaufvertrage Teilzeit Wohnrechtevertrage Verbraucherdarlehensvertrage Finanzierungshilfen und Ratenlieferungsvertrage Bauvertrage Pauschalreisevertrage sowie Darlehensvermittlungsvertrage die Vorschriften des Fernunterrichtsschutzgesetzes bestimmte verbraucherbezogene Vorschriften des Telemediengesetzes des Arzneimittelgesetzes oder des Heilmittelwerbegesetzes aber auch des Kapitalanlagegesetzbuchs des Wertpapierhandelsgesetzes oder des Produkthaftungsgesetzes die Vorschriften des Rechtsdienstleistungsgesetzes seit dem 1 Juli 2008 die Vorschriften der Preisangabenverordnung die Lebensmittelbasisverordnung die Fluggastrechte und die Fahrgastrechte Verordnung oder die Verordnung EG Nr 1272 2008 CLP zur Kennzeichnung von Chemikalien bestimmte Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes VVG und der VVG Informationspflichtenverordnung die Verordnung uber Heizkostenabrechnung 11 bis 18 der Gas und der Stromgrundversorgungsverordnung oder das Mess und Eichgesetz Liste der qualifizierten Verbraucherverbande Bearbeiten Das Bundesamt fur Justiz fuhrt eine Liste der qualifizierten Verbraucherverbande und veroffentlicht sie in der jeweils aktuellen Fassung auf seiner Internetseite Folgende 61 Einrichtungen sind in die Liste nach 4 Abs 2 UKlaG eingetragen 2 Lfd Nr Bezeichnung des qualifizierten Verbraucherverbands 4 Absatz 2 UKlaG Satzungszweck gemass 4 Absatz 2 UKlaG Registergericht1 ACE Auto Club Europa e V Wahrnehmung der Interessen aller Verbraucher durch nicht gewerbsmassige Aufklarung und Beratung vgl 2 Nummer 4 der Satzung Amtsgericht Stuttgart2 Allgemeiner Deutscher Automobil Club e V ADAC Wahrnehmung und Forderung der Interessen des Kraftfahrwesens Schutz der Verkehrsteilnehmer insbesondere Verbraucherschutz zur Fuhrung von Verbandsklagen im Interesse der Verbraucher berechtigt vgl 2 der Satzung Amtsgericht Munchen3 Anleger und Verbraucherschutzbund e V Der Verein ist eine Vereinigung die der Information und dem Schutz von Verbrauchern und Verbraucherinnen insbesondere im Bereich der Finanzdienstleistungen der Kapitalanlage der Altersvorsorge und in allen sonstigen finanziellen Belangen dienen soll vgl 2 Absatz 1 Satz 1 der Satzung Amtsgericht Bonn4 Bauherren Schutzbund e V Wahrnehmung der Interessen von Verbrauchern durch Aufklarung und Beratung zur Fuhrung von Verbandsklagen im Interesse der Verbraucher berechtigt vgl 2 der Satzung Amtsgericht Charlottenburg5 Berliner Mieterverein e V Wahrnehmung der Interessen von Mietern in Berlin durch Aufklarung und Beratung zur Fuhrung von Verbandsklagen im Interesse der Mieter berechtigt vgl 2 der Satzung Amtsgericht Charlottenburg6 Bund der Energieverbraucher e V Wahrnehmung der Interessen der Energieverbraucher durch Aufklarung und Beratung zur Fuhrung von Verbandsklagen im Interesse der Energieverbraucher berechtigt vgl 2 der Satzung Amtsgericht Bonn7 Bund der Versicherten e V Wahrnehmung der Interessen der Verbraucher durch Aufklarung und Beratung zur Fuhrung von Verbandsklagen im Interesse der Verbraucher berechtigt vgl 2 Satz 1 der Satzung Amtsgericht Hamburg8 Bund fur Umwelt und Naturschutz Deutschland e V Wahrnehmung der Interessen der Verbraucher durch Aufklarung und Beratung zur Fuhrung von Verbandsklagen im Interesse der Verbraucher berechtigt vgl 2 der Satzung Amtsgericht Charlottenburg9 Bundesinteressenvertretung fur alte und pflegebetroffene Menschen BIVA e V Wahrnehmung der Interessen von alten und pflegebetroffenen Menschen durch Aufklarung und Beratung vgl 2 der Satzung zur Fuhrung von Verbandsklagen im Interesse der Verbraucher berechtigt Amtsgericht Bonn10 Bundesverband Selbsthilfe Korperbehinderter e V Aufklarung und Beratung der Mitglieder des Vereins und sonstiger Betroffener und ihrer Familien auf allen relevanten Gebieten und zwar aus dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes einschliesslich verbraucherschutzrechtlicher Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vor Diskriminierung wenn und soweit dies gesetzlich zulassig ist zur Fuhrung von Verbandsklagen im Interesse des oben genannten Personenkreises berechtigt vgl 2 Nummer 3 Buchstabe p der Satzung Amtsgericht Stuttgart11 Deutsche Schutzvereinigung Auslandsimmobilien e V Wahrnehmung der Interessen von privaten Haus Wohnungs und Grundeigentumern mit Grundbesitz im Ausland und sonstigen an Auslandsimmobilien interessierten Personen durch Aufklarung und Beratung zur Fuhrung von Verbandsklagen im Interesse des oben genannten Personenkreises berechtigt vgl 2 der Satzung Amtsgericht Freiburg im Breisgau12 Deutsche Umwelthilfe e V Wahrnehmung der Interessen von Verbrauchern durch Aufklarung und Beratung zur Fuhrung von Verbandsklagen im Interesse der Verbraucher berechtigt vgl 1 der Satzung Amtsgericht Hannover13 Deutscher Blinden und Sehbehindertenverband e V DBSV Aufklarung Beratung und rechtliche Vertretung in Angelegenheiten des Verbraucherschutzes vgl 2 Nummer 5 lit j der Satzung Amtsgericht Hannover14 Deutscher Mieterbund Landesverband Hessen e V Wahrnehmung der Interessen von Mietern in Hessen durch Aufklarung und Beratung zur Fuhrung von Verbandsklagen im Interesse der Mieter berechtigt vgl 2 und 5 der Satzung Amtsgericht Wiesbaden15 Deutscher Mieterbund Landesverband Mecklenburg Vorpommern e V Wahrnehmung der Interessen der Verbraucher in MecklenburgVorpommern auf dem Gebiet des Mietrechts durch Aufklarung und Beratung zur Fuhrung von Verbandsklagen im Interesse der Verbraucher berechtigt vgl 2 der Satzung Amtsgericht Rostock16 Deutscher Mieterbund DMB Landesverband Bayern e V Wahrnehmung der Interessen von Verbrauchern in Bayern auf dem Gebiet des Mietrechts durch Aufklarung und Beratung zur Fuhrung von Verbandsklagen im Interesse der Mieter berechtigt vgl 2 der Satzung Amtsgericht Munchen17 Deutscher Mieterbund e V Einheitliche Wahrnehmung Forderung und Vertretung der Interessen der Mieter zur Fuhrung von Verbandsklagen im Interesse der Mieter berechtigt vgl 2 der Satzung Amtsgericht Charlottenburg18 Deutscher Mieterbund Kieler Mieterverein e V Wahrnehmung der Interessen der Verbraucher in Kiel auf dem Gebiet des Mietrechts durch Aufklarung und Beratung zur Fuhrung von Verbandsklagen im Interesse der Verbraucher berechtigt vgl 1 Absatz 2 der Satzung Amtsgericht Kiel19 Deutscher Mieterbund Landesverband Schleswig Holstein e V Wahrnehmung der Interessen der Verbraucher in Schleswig Holstein auf dem Gebiet des Mietrechts durch Aufklarung und Beratung zur Fuhrung von Verbandsklagen im Interesse der Verbraucher berechtigt vgl 2 der Satzung Amtsgericht Kiel20 Deutscher Mieterbund Hannover e V Wahrnehmung der Interessen von Mietern und Pachtern in Hannover und Umgebung durch Aufklarung und Beratung zur Fuhrung von Verbandsklagen im Interesse der Mieter berechtigt vgl 2 der Satzung Amtsgericht Hannover21 Deutscher Mieterbund Kieler Mieterverein e V Wahrnehmung der Interessen der Verbraucher in Kiel auf dem Gebiet des Mietrechts durch Aufklarung und Beratung zur Fuhrung von Verbandsklagen im Interesse der Verbraucher berechtigt vgl 1 Absatz 2 der Satzung Amtsgericht Kiel22 Deutscher Mieterbund Landesverband Schleswig Holstein e V Wahrnehmung der Interessen der Verbraucher in Schleswig Holstein auf dem Gebiet des Mietrechts durch Aufklarung und Beratung zur Fuhrung von Verbandsklagen im Interesse der Verbraucher berechtigt vgl 2 der Satzung Amtsgericht Kiel23 Deutscher Mieterbund Mieterverein Baden Baden und Umgebung e V Wahrnehmung der Interessen von Wohnungsmietern in Baden Baden und Umgebung durch Aufklarung und Beratung zur Fuhrung von Verbandsklagen im Interesse der Mieter berechtigt vgl 1 Nummer 2 der Satzung Amtsgericht Baden Baden24 Deutscher Verbraucherschutzverein e V Wahrnehmung der Interessen von Verbrauchern durch Aufklarung und Beratung zur Fuhrung von Verbandsklagen im Interesse der Verbraucher berechtigt vgl 3 der Satzung Amtsgericht Potsdam25 Digitalcourage e V Forderung des Verbraucherschutzes und Wahrnehmung der Interessen der Verbraucher durch nicht gewerbsmassige Aufklarung und Beratung sowie Bekampfen von Verstossen gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und andere Verbraucherschutzgesetze insbesondere im Bereich des Datenschutzes durch geeignete Massnahmen vgl Nummer 2 der Satzung Amtsgericht Bielefeld26 DMB Mieterbund Nordhessen e V Wahrnehmung der Interessen von Mietern in Nordhessen durch Aufklarung und Beratung zur Fuhrung von Verbandsklagen im Interesse der Mieter berechtigt vgl 2 und 3 der Satzung Amtsgericht Kassel27 EuroConsum e V Wahrnehmung der Interessen von Verbrauchern durch Aufklarung und Beratung zur Fuhrung von Verbandsklagen im Interesse der Verbraucher berechtigt vgl 2 Abschnitt I Absatz 1 2 der Satzung Amtsgericht Kassel28 Fachverband Glucksspielsucht e V Wahrnehmung der Interessen von Verbrauchern durch Aufklarung und Beratung im Bereich Glucksspielsucht zur Fuhrung von Verbandsklagen im Interesse der Verbraucher berechtigt vgl 2 Absatz 1 der Satzung Amtsgericht Bielefeld29 Foodwatch e V Wahrnehmung der Interessen von Verbrauchern durch Aufklarung und Beratung zur Fuhrung von Verbandsklagen im Interesse der Verbraucher berechtigt vgl 2 der Satzung Amtsgericht Charlottenburg30 Mieter helfen Mietern Hamburger Mieterverein e V Wahrnehmung der Interessen von Wohnungsmietern in Hamburg durch Aufklarung und Beratung zur Fuhrung von Verbandsklagen im Interesse der Mieter berechtigt vgl 2 der Satzung Amtsgericht Hamburg31 Mieterbund Regensburg e V Wahrnehmung von Interessen der Verbraucher durch Aufklarung und Beratung in Miet Wohn und Pachtangelegenheiten vgl 2 Nummer 1 der Satzung Amtsgericht Regensburg32 Mieterbund Wiesbaden und Umgebung e V Wahrnehmung der Interessen von Mietern in Wiesbaden und Umgebung durch Aufklarung und Beratung zur Fuhrung von Verbandsklagen im Interesse der Mieter berechtigt vgl 2 der Satzung Amtsgericht Wiesbaden33 Mieterschutz Verein Oberlausitz Niederschlesien e V Wahrnehmung der Rechte und Interessen von Mietern im Raum Oberlausitz Niederschlesien durch Aufklarung und Beratung zur Fuhrung von Verbandsklagen im Interesse der Mieter berechtigt vgl 2 der Satzung Amtsgericht Dresden34 Mieterverein Dusseldorf e V Wahrnehmung der Interessen von Mietern in Dusseldorf und Umgebung durch Aufklarung und Beratung zur Fuhrung von Verbandsklagen im Interesse der Mieter berechtigt vgl 2 der Satzung Amtsgericht Dusseldorf35 Mieterverein Heidelberg und Umgebung e V Wahrnehmung der Interessen von Wohnungsmietern in Heidelberg und Umgebung durch Aufklarung und Beratung zur Fuhrung von Verbandsklagen im Interesse der Mieter berechtigt vgl 2 der Satzung Amtsgericht Heidelberg36 Mieterverein Karlsruhe e V Wahrnehmung der Interessen in Miet Pacht und Wohnungsangelegenheiten in Karlsruhe Stadt und Landkreis durch Aufklarung und Beratung zur Fuhrung von Verbandsklagen im Interesse der Mieter berechtigt vgl 2 der Satzung Amtsgericht Karlsruhe37 Mieterverein Koln e V Wahrnehmung der Interessen von Wohnungsmietern in Koln durch Aufklarung und Beratung zur Fuhrung von Verbandsklagen im Interesse der Mieter berechtigt vgl 2 der Satzung Amtsgericht Koln38 Mieterverein Munchen e V Wahrnehmung der Interessen in Miet Pacht und Wohnungsangelegenheiten in Munchen durch Aufklarung und Beratung zur Fuhrung von Verbandsklagen im Interesse der Mieter berechtigt vgl 2 der Satzung Amtsgericht Munchen39 Mieterverein zu Hamburg von 1890 r V 3 4 Wahrnehmung der Interessen von Mietern in Gross Hamburg und Umgebung durch Aufklarung und Beratung zur Fuhrung von Verbandsklagen im Interesse der Mieter berechtigt vgl 2 der Satzung Justizbehorde der Freien und Hansestadt Hamburg40 Pro Rauchfrei e V Wahrnehmung der Interessen von Verbrauchern durch Aufklarung und Beratung im Zusammenhang mit dem Konsum von Tabakerzeugnissen zur Fuhrung von Verbandsklagen im Interesse der Verbraucher berechtigt vgl 2 der Satzung Amtsgericht Munchen41 Schutzgemeinschaft fur Bankkunden e V Wahrnehmung der Interessen der Verbraucher durch Aufklarung und Beratung in Finanzdienstangelegenheiten zur Fuhrung von Verbandsklagen im Interesse der Verbraucher berechtigt vgl 2 der Satzung Amtsgericht Munchen42 Verband Privater Bauherren e V VPB Wahrnehmung der Interessen von Verbrauchern durch Aufklarung und Beratung im Bereich privaten Bauens zur Fuhrung von Verbandsklagen im Interesse der Verbraucher berechtigt vgl 2 Absatz 1 der Satzung Amtsgericht Charlottenburg43 VerbraucherService Bayern im Katholischen Deutschen Frauenbund e V Verbraucheraufklarung und bildung Wahrnehmung der Interessen von Verbrauchern durch Information und Beratung vgl 2 der Satzung Amtsgericht Munchen44 Verbraucherzentrale Baden Wurttemberg e V Wahrnehmung der Interessen von Verbrauchern durch Aufklarung und Beratung zur Fuhrung von Verbandsklagen im Interesse der Verbraucher berechtigt vgl 2 der Satzung Amtsgericht Stuttgart45 Verbraucherzentrale Bayern e V Wahrnehmung der Interessen von Verbrauchern durch Aufklarung und Beratung zur Fuhrung von Verbandsklagen im Interesse der Verbraucher berechtigt vgl 2 der Satzung Amtsgericht Munchen46 Verbraucherzentrale Berlin e V Wahrnehmung der Interessen von Verbrauchern durch Aufklarung und Beratung zur Fuhrung von Verbandsklagen im Interesse der Verbraucher berechtigt vgl 2 der Satzung Amtsgericht Charlottenburg47 Verbraucherzentrale Brandenburg e V Wahrnehmung der Interessen von Verbrauchern durch Aufklarung und Beratung zur Fuhrung von Verbandsklagen im Interesse der Verbraucher berechtigt vgl 2 der Satzung Amtsgericht Potsdam48 Verbraucherzentrale Bremen e V Wahrnehmung der Interessen von Verbrauchern durch Aufklarung und Beratung zur Fuhrung von Verbandsklagen im Interesse der Verbraucher berechtigt vgl 3 Absatz 2 der Satzung Amtsgericht Bremen49 Verbraucherzentrale Bundesverband e V Wahrnehmung der Interessen der Verbraucher durch Aufklarung und Beratung zur Fuhrung von Verbandsklagen im Interesse der Verbraucher berechtigt vgl 2 der Satzung Amtsgericht Charlottenburg50 Verbraucherzentrale Hamburg e V Wahrnehmung der Interessen von Verbrauchern durch Aufklarung und Beratung zur Fuhrung von Verbandsklagen im Interesse der Verbraucher berechtigt vgl 2 der Satzung Amtsgericht Hamburg51 Verbraucherzentrale Hessen e V Wahrnehmung der Interessen von Verbrauchern durch Aufklarung und Beratung zur Fuhrung von Verbandsklagen im Interesse der Verbraucher berechtigt vgl 2 der Satzung Amtsgericht Frankfurt am Main52 Verbraucherzentrale Mecklenburg Vorpommern e V Wahrnehmung der Interessen der Verbraucher in Mecklenburg Vorpommern durch Aufklarung und Beratung zur Fuhrung von Verbandsklagen im Interesse der Verbraucher berechtigt vgl 2 der Satzung Amtsgericht Rostock53 Verbraucherzentrale Niedersachsen e V Wahrnehmung der Interessen von Verbrauchern durch Aufklarung und Beratung zur Fuhrung von Verbandsklagen im Interesse der Verbraucher berechtigt vgl 2 der Satzung Amtsgericht Hannover54 Verbraucherzentrale Nordrhein Westfalen e V Wahrnehmung der Interessen von Verbrauchern durch Aufklarung und Beratung zur Fuhrung von Verbandsklagen im Interesse der Verbraucher berechtigt vgl 2 der Satzung Amtsgericht Dusseldorf55 Verbraucherzentrale Rheinland Pfalz e V Wahrnehmung der Interessen von Verbrauchern durch Aufklarung und Beratung zur Fuhrung von Verbandsklagen im Interesse der Verbraucher berechtigt vgl 2 der Satzung Amtsgericht Mainz56 Verbraucherzentrale Saarland e V Wahrnehmung der Interessen von Verbrauchern durch Aufklarung und Beratung zur Fuhrung von Verbandsklagen im Interesse der Verbraucher berechtigt vgl 2 der Satzung Amtsgericht Saarbrucken57 Verbraucherzentrale Sachsen e V Wahrnehmung der Interessen von Verbrauchern durch Aufklarung und Beratung zur Fuhrung von Verbandsklagen im Interesse der Verbraucher berechtigt vgl 2 der Satzung Amtsgericht Leipzig58 Verbraucherzentrale Sachsen Anhalt e V Wahrnehmung der Interessen von Verbrauchern durch Aufklarung und Beratung zur Fuhrung von Verbandsklagen im Interesse der Verbraucher berechtigt vgl 2 der Satzung Amtsgericht Stendal59 Verbraucherzentrale Schleswig Holstein e V Wahrnehmung der Interessen von Verbrauchern durch Aufklarung und Beratung zur Fuhrung von Verbandsklagen im Interesse der Verbraucher berechtigt vgl 2 der Satzung Amtsgericht Kiel60 Verbraucherzentrale Thuringen e V Wahrnehmung der Interessen von Verbrauchern durch Aufklarung und Beratung zur Fuhrung von Verbandsklagen im Interesse der Verbraucher berechtigt vgl 2 der Satzung Amtsgericht Erfurt61 Zentrum fur Europaischen Verbraucherschutz e V Wahrnehmung der Interessen von Verbrauchern durch Aufklarung und Beratung zur Fuhrung von Verbandsklagen im Interesse der Verbraucher berechtigt vgl 2 der Satzung Amtsgericht Freiburg im BreisgauLiteratur BearbeitenPalandt Bassenge Burgerliches Gesetzbuch Kommentar zum BGB mit Nebengesetzen hier Kommentierung des UKlaG 70 Auflage Munchen 2011 ISBN 978 3 406 61000 4Weblinks BearbeitenText des Unterlassungsklagengesetzes Liste qualifizierter Verbraucherverbande und Liste qualifizierter Einrichtungen fur grenzuberschreitende Verbandsklagen nach dem UnterlassungsklagengesetzEinzelnachweise Bearbeiten BfJ Liste qualifizierter Verbraucherverbande nach dem Unterlassungsklagengesetz Abgerufen am 17 Oktober 2023 Liste qualifizierter Verbraucherverbande gemass 4 des Unterlassungsklagengesetzes UKlaG Abgerufen am 19 November 2023 Stand 26 Oktober 2023 Kontakt Impressum Beratungsstellen Abgerufen am 14 November 2023 Zur Abkurzung r V siehe Altrechtlicher VereinBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Unterlassungsklagengesetz amp oldid 239279484