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Das Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht Fernunterrichtsschutzgesetz FernUSG regelt in Deutschland Rechte und Pflichten der Anbieter und Teilnehmer beim Fernunterricht Es wurde vom Deutschen Bundestag am 24 August 1976 erlassen und trat am 1 Januar 1977 in Kraft BasisdatenTitel Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am FernunterrichtKurztitel FernunterrichtsschutzgesetzAbkurzung FernUSGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie Besonderes VerwaltungsrechtFundstellennachweis 2211 4Ursprungliche Fassung vom 24 August 1976 BGBl I S 2525 Inkrafttreten am 1 Januar 1977Neubekanntmachung vom 4 Dezember 2000 BGBl I S 1670 Letzte Anderung durch Art 3 G vom 10 August 2021 BGBl I S 3483 3489 Inkrafttreten derletzten Anderung 28 Mai 2022 Art 6 G vom 10 August 2021 GESTA C205Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Das Gesetz bestimmt unter anderem dass Fernlehrgange einer staatlichen Zulassung bedurfen und definiert umfassende Informations und Vertragspflichten fur zulassungspflichtige Fernlehrgange Inhaltlich wird der Fernunterricht im Rahmen der Zustandigkeit der Lander durch einen Staatsvertrag uber das Fernunterrichtswesen ausgestaltet Fernunterricht im Sinne dieses Gesetzes ist die auf vertraglicher Grundlage erfolgende entgeltliche Vermittlung von Kenntnissen und Fahigkeiten bei der der Lehrende und der Lernende ausschliesslich oder uberwiegend raumlich getrennt sind und der Lehrende oder sein Beauftragter den Lernerfolg uberwachen klassischer Fernunterricht fallt hierunter ebenso wie E Learning Angebote Zustandige Behorde u a fur die Erteilung von Zulassungen ist die Staatliche Zentralstelle fur Fernunterricht ZFU in Koln Siehe auch BearbeitenRichtlinie 97 7 EG Fernabsatzrichtlinie Weblinks BearbeitenText des GesetzesBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 4154098 0 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Fernunterrichtsschutzgesetz amp oldid 214830189