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In Deutschland wird ein Fernabsatzvertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher uber Fernkommunikationsmittel abgeschlossen Er beinhaltet die Lieferung von Waren Kaufvertrag oder die Erbringung von Dienstleistungen Dienstvertrag Geschaftsbesorgungsvertrag Mietvertrag Werkvertrag Maklervertrag Partnerschaftsvermittlung Vermittlung von Reiseleistungen Die Fernkommunikationsmittel mussen im Rahmen eines Vertriebs oder Dienstleistungssystems genutzt werden das eigens fur den Fernabsatz organisiert ist 312c BGB Inhaltsverzeichnis 1 Rechtliches 1 1 Widerrufsrecht 1 2 Ausnahmen 2 Siehe auch 3 EinzelnachweiseRechtliches BearbeitenWiderrufsrecht Bearbeiten Einem Verbraucher steht von einigen Ausnahmen abgesehen nach 312g Abs 1 BGB ein umfangreiches Widerrufsrecht gemass 355 BGB zu Ausnahmen Bearbeiten Ausgenommen von dem Widerrufsrecht sind allerdings Versteigerungen 312g 156 BGB Online Auktionen unterliegen jedoch nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs 1 nicht diesem Ausschluss soweit kein Zuschlag erfolgt da die Vorschrift des 156 BGB nicht auf die Form einer Versteigerung abstellt sondern auf die Form des Vertragsschlusses durch Zuschlag Sofern bei einem Onlineauktionshaus der Vertrag schlicht mit Ablauf einer festgelegten Laufzeit o A also nicht durch eine von einem Auktionator abgegebene Willenserklarung zustande kommt fehlt es am Zuschlag und damit an einer Auktion im Sinne von 156 BGB Auch Burgschaftsvertrage fallen nach Ansicht des Bundesgerichtshof nicht in den Anwendungsbereich des 312 Abs 1 BGB weil sie einseitig den Burgen verpflichten und damit keine entgeltliche Leistung des Unternehmers zum Gegenstand haben Eine Erstreckung des Widerrufsrechts gem 355 Abs 1 312g Abs 1 312 Abs 1 BGB im Wege der Analogie oder einer richtlinienkonformen Auslegung scheide aus was von der Literatur als Verstoss gegen die zugrunde liegende Richtlinie 2011 83 EU kritisiert wird 2 Siehe auch BearbeitenFernabsatzrecht BGB Informationspflichten VerordnungEinzelnachweise Bearbeiten BGH Urteil vom 3 November 2004 Az VIII ZR 375 03 Volltext BGH NJW 2005 53 Carlo Poschke Alles auf Anfang Doch kein Verbraucherwiderrufsrecht des Burgen In Juraexamen info Online Zeitschrift fur Jurastudium Staatsexamen und Referendariat 9 November 2020 abgerufen am 9 November 2020 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Fernabsatzvertrag amp oldid 232469861