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Der Dienstvertrag ist im deutschen Schuldrecht ein gegenseitiger Vertrag bei dem sich eine Vertragspartei zur Leistung von bestimmten Diensten und der andere Teil zur Zahlung der vereinbarten Vergutung verpflichtet Beim Dienstvertrag wird in Abgrenzung zum Werkvertrag der Dienst und nicht der Erfolg geschuldet Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Geschichte 3 Rechtslage heute 3 1 Vertragstypus 4 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDer Dienstvertrag ist im BGB geregelt Dienstvertrage werden haufig als Arbeitsvertrage Behandlungsvertrage und der Geschaftsbesorgungen abgeschlossen Viele Vertragsmischformen enthalten Elemente eines Dienstvertrages etwa der Beherbergungsvertrag fur den Hotelservice Geschichte BearbeitenNach heutigem Verstandnis unterfielen der romischrechtlichen locatio conductio neben Dienstvertragen auch Werkvertrage Miete und Pacht 1 Dienstleistungen locatio conductio operarum erbrachten Tagelohner und Handwerker Sklaven galten als Mietsache locatio conductio rei Dienstleistungen waren personlich und sorgfaltig diligens zu erbringen Mittels Klage aus der actio locati konnte der Dienstherr sein Erfullungsinteresse verfolgen umgekehrt haftete dieser auf Zahlung des Dienstentgelts merces welches der Dienstverpflichte seinerseits mittels actio locati verfolgen konnte Kundigungsschutz wurde nicht gewahrt 2 Unterblieb die Dienstleistung aus Umstanden die in der Sphare des Dienstnehmers lagen verlor er den Lohnanspruch wahrend umgekehrt der Dienstherr zahlen musste wenn die Arbeit aus Grunden undurchfuhrbar war die ihm zuzurechnen waren 3 Gewohnliche Dienstleistungen des taglichen Bedarfs wurden von Sklaven verrichtet nachrangig von Freigelassenen und Hauskindern Wahrend der Expansion des romischen Reichs nahm diese Beschaftigungsart zu erst mit dem Ruckgang der Sklavenwirtschaft etablierten sich das Handwerk und die Tagelohntatigkeit als Berufsbild Die althochdeutsche Bezeichnung fur Bedienung Untertanigkeit Knechtschaft war dionōst 4 und tauchte erstmals im Jahre 765 auf Als altester ausgepragter Dienstvertrag gilt der Gesindevertrag des 13 Jahrhunderts 5 der Otto von Gierke zufolge bereits die Gestalt eines entgeltlichen Arbeitsvertrages zeigte 6 denn die Dienste wurden mit dem Lidlohn vergutet Durch den Gesindevertrag unterwirft sich der Dienstbote der Dienstherrschaft zu langer dauernden hauslichen und wirtschaftlichen Diensten gegen eine mit Wohnung und Bekostigung verbundene Lohnvergutung 7 Johann Heinrich Zedlers Universal Lexikon aus 1732 sprach von den Vertragen uber Dienste 8 Das Allgemeine Preussische Landrecht vom Juni 1794 umschrieb den Dienstvertrag als Vertrag wodurch Sachen gegen Handlungen oder Handlungen gegen Handlungen versprochen werden ohne den Begriff zu erwahnen I 11 869 APL 9 und diskutierte daruber ob man den Dienstvertrag zeitlebens eingehen konne 10 Das osterreichische ABGB vom Januar 1812 sprach in 1151 ABGB vom Dienstvertrag wenn jemand sich auf eine gewisse Zeit zur Dienstleistung fur einen anderen verpflichtet Ein Lehrbuch von Ferdinand Mackeldey aus dem Jahr 1814 erwahnte neben dem Dienstcontract auch den Dienstvertrag 11 Bei den Beratungen zum BGB wurde der Dienstvertrag 1899 als reines Synallagma behandelt wobei die komplexen Zusammenhange eines Arbeitsverhaltnisses im arbeitsteiligen Industriebetrieb noch nicht hinreichend berucksichtigt werden konnten Rechtslage heute BearbeitenVertragstypus Bearbeiten Der Dienstvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag durch den der eine Teil zur Leistung der versprochenen Dienste und der andere Teil zur Entrichtung der vereinbarten Vergutung verpflichtet wird Vertragsparteien sind der Dienstberechtigte Glaubiger der Dienstleistung und der Dienstverpflichtete Schuldner Beim Dienstvertrag schuldet der Dienstverpflichtete selbstandige Dienste also eine selbstandige Tatigkeit Neben dem Kauf dem Miet und dem Werkvertrag ist der Dienstvertrag der haufigste schuldrechtliche Vertragstyp im Rechtsverkehr In Abgrenzung zum Werkvertrag schuldet der Dienstverpflichtete eine Leistung Bemuhung aber keinen Erfolg Daneben grenzt sich der Dienstvertrag vom Werkvertrag durch die Gestaltung als Dauerschuldverhaltnis ab Soll der Dienstvertrag vor Erbringung der Leistung beendet werden so ist die Beendigung uber eine Kundigung vorzunehmen Durchaus schwieriger gestaltet sich aber die Abgrenzung bei der Beschaftigung von Scheinselbststandigen Hier ist es auch moglich unter den besonderen Voraussetzungen von 7 SGB IV Personen mit einem Werkvertrag zu beschaftigen Problematisch ist die Abgrenzung in der Regel auch zum Geschaftsbesorgungsvertrag 675 BGB In 613 BGB wird bestimmt dass die Dienste im Zweifel in Person zu leisten sind und nicht ubertragbar Das Dienstverhaltnis endet gemass 620 Abs 1 BGB mit Zeitablauf unbefristete Arbeitsverhaltnisse unterliegen den Kundigungsfristen der 621 BGB und 622 BGB Fur Online Dienstvertrage gilt die Verordnung uber Online Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten Verordnung EU Nr 524 2013 ODR Verordnung Anbieter die einen Dienstvertrag online mit Verbrauchern schliessen mussen auf ihrer Homepage einen Link zur europaischen Onlinestreitbeilegungs Plattform angeben Einzelnachweise Bearbeiten Heinrich Honsell Romisches Recht 5 Auflage Springer Zurich 2001 S 139 f S 144 147 Herbert Hausmaninger Walter Selb Romisches Privatrecht Bohlau Studien Bucher Wien 9 Aufl 2001 ISBN 3 205 07171 9 S 250 Iulius Paulus Digesten 19 2 38 Gebruder Grimm Deutsches Worterbuch Band 2 1860 Sp 1115 Ulrike Kobler Werden Wandel und Wesen des deutschen Privatrechtswortschatzes 2010 S 263 Otto von Gierke Deutsches Privatrecht Band 3 1917 S 595 Provincialrecht der Ostseegouvernements 1864 S 709 Johann Heinrich Zedler Grosses vollstandiges Universal Lexicon aller Wissenschafften und Kunste 1732 S 557 Christian Friedrich Koch Allgemeines Landrecht fur die preussischen Staaten Band 1 1852 S 810 Johann Lorenz Dorn Versuch einer ausfuhrlichen Abhandlung des Gesinderechts 1794 S 177 Ferdinand Mackeldey Lehrbuch des heutigen romischen Privatrechts Band 2 1842 S 232 Normdaten Sachbegriff GND 4113307 9 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Dienstvertrag Deutschland amp oldid 227583400