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Lidlohn ist im schweizerischen Familienrecht eine Entschadigung die mundige Gross Kinder unter gewissen Umstanden von ihren Eltern oder Grosseltern fur geleistete Arbeit im selben Haushalt fordern konnen Der Begriff des Lidlohns wird im Gesetz auf Bundesebene selbst nicht verwendet Er findet sich jedoch in den kantonalen Gesetzen 1 der Fachliteratur 2 und der juristischen Fachsprache Inhaltsverzeichnis 1 Rechtliche Voraussetzungen 2 Geltendmachung 3 Historischer Ursprung 4 Etymologie 5 EinzelnachweiseRechtliche Voraussetzungen BearbeitenDas schweizerische Zivilgesetzbuch ZGB regelt den Lidlohn in Art 334f Dort halt es fest Mundige Kinder oder Grosskinder die ihren Eltern oder Grosseltern in gemeinsamem Haushalt ihre Arbeit oder ihre Einkunfte zugewendet haben konnen hiefur eine angemessene Entschadigung verlangen 3 Neben der Mundigkeit und der Verwandtschaft ist fur die Entstehung des Anspruchs auf Lidlohn der gemeinsame Haushalt zentral Es genugt weder dass Gross Kinder mit eigenem Haushalt in dem ihrer Gross Eltern mithelfen noch dass erstere letztere bei sich in der eigenen Wohnung aufnehmen 4 Geltendmachung BearbeitenSchuldner des Lidlohns ist das Familienoberhaupt 4 Diese Definition ist jedoch problematisch da der Begriff des Familienoberhauptes mit der Revision des Familienrechts von 1988 aus dem Gesetz verschwunden ist 5 Der Lidlohn Glaubiger wiederum ist von Gesetzes wegen gegenuber anderen Glaubigern bevorzugt So unterliegt der Anspruch auf Lidlohn bis zum Tod des Schuldners bzw der Erbteilung keiner Verjahrung Art 334bis Abs 3 ZGB und der Lidlohn Glaubiger wird im Betreibungsverfahren privilegiert behandelt 6 Geltend gemacht werden kann der Lidlohn allerdings nur unter bestimmten Umstanden Es sind dies Der Tod des Schuldners Wenn der Schuldner zu Lebzeiten bepfandet oder uber ihn der Konkurs verhangt wird Die Aufhebung des gemeinsamen Haushalts Der Verkauf des gemeinsamen BetriebsHistorischer Ursprung BearbeitenUrsprunglich bezeichnete der Lidlohn die Entschadigung der Magde und Knechte eines Bauernhofs sowie weiterer Personen die fur diesen nicht in der Form eines dauerhaften Arbeitsverhaltnisses tatig wurden wie beispielsweise Tagelohner oder Arzte auf Hausbesuch 7 Etymologie BearbeitenDie Herkunft des Begriffs selbst konnte bereits Anfang des 19 Jahrhunderts nicht mehr genau eruiert werden Er stammt aber wahrscheinlich entweder vom Begriff Leute im Sinne dem Hof unterworfener Personen oder Glied im Sinne eines Korperteils der Hand als Werkzeug mit dem die Gegenleistung fur den Lidlohn erbracht wurde ab 7 Einzelnachweise Bearbeiten So zum Beispiel in Art 20 Abs 1 des bernischen Steuergesetzes Bspw in Kurt Amonn Fridolin Walther Grundriss des Schuldbetreibungs und Konkursrechts Stampfli Verlag AG Bern 2003 ISBN 3 7272 0946 1 Art 334 ZGB In Systematische Gesetzessammlung des Bundes Abgerufen am 1 Februar 2012 a b Artikel Lidlohn PDF 33 kB Nicht mehr online verfugbar In Steuerbuch des Kantons St Gallen Archiviert vom Original am 29 Dezember 2015 abgerufen am 1 Februar 2012 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www steuern sg ch Frauenrechte in der Schweiz Nicht mehr online verfugbar Informationsplattform humanrights ch archiviert vom Original am 17 April 2012 abgerufen am 1 Februar 2012 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www humanrights ch Vgl Art 111 SchKG In Systematische Gesetzessammlung des Bundes Abgerufen am 1 Februar 2012 a b Vgl Samuel Ludwig Schnell Handbuch des Civil Processes mit besonderer Hinsicht auf die positiven Gesetze des Kantons Bern Bern 1810 S 396 FN 8 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Lidlohn amp oldid 233551296