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Das Vierte Buch Sozialgesetzbuch auch SGB IV Sozialgesetzbuch viertes Buch enthalt die gemeinsamen Vorschriften fur die Sozialversicherung in Deutschland BasisdatenTitel Viertes Buch Sozialgesetzbuch Gemeinsame Vorschriftenfur die Sozialversicherung Kurztitel Viertes Buch SozialgesetzbuchAbkurzung SGB IVArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie SozialrechtFundstellennachweis 860 4 1Ursprungliche Fassung vom 23 Dezember 1976 BGBl I S 3845 Inkrafttreten am 1 Juli 1977Neubekanntmachung vom 12 November 2009 BGBl I S 3710 3973 2011 I S 363 Letzte Anderung durch Art 8 G vom 16 August 2023 BGBl I Nr 217 vom 18 August 2023 Inkrafttreten derletzten Anderung 1 Marz 2024 Art 12 G vom 16 August 2023 GESTA G011Weblink Text des GesetzesBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Aufbau 2 Geltungsbereich und Umfang der Versicherung 2 1 Versicherungszweige 2 2 Pflichtversicherter Personenkreis 3 Beitrage 3 1 Gesamtversicherungsbeitrag 3 2 Gesetzliche Unfallversicherung 4 WeblinksAufbau BearbeitenDas SGB IV ist in neun Abschnitte gegliedert und diese wiederum in Titel Erster Abschnitt 1 bis 18 h SGB IV Grundsatze und Begriffsbestimmungen Erster Titel 1 bis 6 Geltungsbereich und Umfang der Versicherung Zweiter Titel 7 bis 13 Beschaftigung und selbstandige Tatigkeit Dritter Titel 14 bis 18 Arbeitsentgelt und Einkommen Vierter Titel 18 a bis 18 e Einkommen beim Zusammentreffen mit Renten wegen Todes Funfter Titel 18 f bis 18 g Erhebung Verarbeitung und Nutzung der Versicherungsnummer Sechster Titel 18 h Sozialversicherungsausweis Zweiter Abschnitt 19 bis 28 SGB IV Leistungen und Beitrage Erster Titel 19 19a Leistungen Zweiter Titel 20 bis 28 Beitrage Dritter Abschnitt 28 a bis 28 r SGB IV Meldepflichten des Arbeitgebers Gesamtsozialversicherungsbeitrag Erster Titel 28 a bis 28 c Meldungen des Arbeitgebers und ihre Weiterleitung Zweiter Titel 28 d bis 28 n Verfahren und Haftung bei der Beitragszahlung Dritter Titel 28 o bis 28 r Auskunfts und Vorlagepflicht Prufung Schadensersatzpflicht und Verzinsung Vierter Abschnitt 29 bis 90 a SGB IV Trager der Sozialversicherung Erster Titel 29 bis 42 Verfassung Zweiter Titel 43 bis 66 Zusammensetzung Wahl und Verfahren der Selbstverwaltungsorgane Versichertenaltesten und Vertrauenspersonen Dritter Titel 67 bis 79 Haushalts und Rechnungswesen Vierter Titel 80 bis 86 Vermogen Funfter Titel 87 bis 90 a Aufsicht Funfter Abschnitt 91 bis 94 SGB IV Versicherungsbehorden Sechster Abschnitt 95 bis 110 Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises fruher Sozialversicherungsausweis jetzt 18h Erster Titel 95 96 Allgemeine Vorschriften Zweiter Titel 97 98 Pflichten der Arbeitgeber und Beschaftigten Dritter Titel 99 100 Aufgaben und Befugnisse der Zentralen Speicherstelle und der Registratur Fachverfahren Vierter Titel 101 bis 103 Abrufverfahren ab 1 Januar 2014 Funfter Titel 104 Finanzierung des Verfahrens 104 bis 110 weggefallen Siebter Abschnitt 110 a bis 110 d SGB IV Aufbewahrung von Unterlagen Achter Abschnitt 111 bis 113 SGB IV Bussgeldvorschriften Neunter Abschnitt 114 bis 120 SGB IV Ubergangs und AusserkrafttretensvorschriftenGeltungsbereich und Umfang der Versicherung BearbeitenVersicherungszweige Bearbeiten Das SGB IV gilt fur die gesetzliche Krankenversicherung gesetzliche Unfallversicherung gesetzliche Rentenversicherung einschliesslich der Alterssicherung der Landwirte soziale Pflegeversicherung Arbeitsforderung teilweise Sozialhilfe und die Grundsicherung fur Arbeitsuchende Pflichtversicherter Personenkreis Bearbeiten Die Sozialversicherung umfasst insbesondere Personen die kraft Gesetzes oder Satzung versichert sind Versicherungspflicht Uber die gesetzlichen Regelungen hinaus konnen insbesondere die Unfallversicherungstrager den Kreis der versicherungspflichtigen Personen durch Satzung erweitern 3 SGB VII In allen Zweigen der Sozialversicherung unterliegen der Versicherungspflicht nach Massgabe der besonderen Vorschriften fur die einzelnen Versicherungszweige in erster Linie Personen die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschaftigt sind ausserdem behinderte Menschen die in geschutzten Einrichtungen beschaftigt werden und Landwirte Diese Personen betrachtet der Gesetzgeber als sozial besonders schutzbedurftig Besonderheiten gelten fur deutsche Seeleute die auf einem Seeschiff beschaftigt sind das nicht berechtigt ist die Bundesflagge zu fuhren Sie werden auf Antrag des Reeders in der gesetzlichen Kranken Renten und Pflegeversicherung versichert und in die Arbeitslosenversicherung einbezogen sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert Das Gesetz uber die Sozialversicherung der selbstandigen Kunstler und Publizisten Kunstlersozialversicherungsgesetz KSVG vom 27 Juli 1981 BGBl I S 705 bezieht selbstandige Kunstler und Publizisten unter bestimmten Voraussetzungen in die allgemeine Rentenversicherung die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung ein Die Versicherung weiterer Personengruppen kraft Gesetzes ergibt sich aus den fur die einzelnen Versicherungszweige geltenden besonderen Vorschriften 2 SGB IV So sind beispielsweise in der gesetzlichen Krankenversicherung bestimmte Familienangehorige des Versicherten beitragsfrei mitversichert 10 SGB V Die gesetzliche Unfallversicherung schutzt heute aus den unterschiedlichsten sozialen Grunden einen kaum noch uberschaubaren Personenkreis wie beispielsweise Lernende Prufungsteilnehmer ehrenamtlich Tatige und Freiwillige polizeilich oder gerichtlich herangezogene Zeugen Nothelfer und Blutspender oder Entwicklungshelfer 2 SGB VII Die Vorschriften des Sozialgesetzbuchs gelten fur alle Personen die ihren Wohnsitz oder gewohnlichen Aufenthalt in seinem Geltungsbereich haben 30 Abs 1 SGB I Soweit die Vorschriften uber die Versicherungspflicht eine Beschaftigung voraussetzen gelten sie auch fur Personen die im Rahmen eines in der Bundesrepublik bestehenden Beschaftigungsverhaltnisses ins Ausland entsandt werden Ausstrahlung 4 SGB IV Sie gelten hingegen nicht fur Personen die im Rahmen eines im Ausland bestehenden Beschaftigungsverhaltnisses in die Bundesrepublik entsandt werden Einstrahlung 5 SGB IV Beschaftigung ist die in der Regel vollschichtige nichtselbstandige Arbeit insbesondere in einem Arbeitsverhaltnis Anhaltspunkte fur eine Beschaftigung sind eine Tatigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers 7 Abs 1 Satz 1 SGB IV Im Zweifel entscheidet die Deutsche Rentenversicherung Bund auf Grund einer Gesamtwurdigung aller Umstande des Einzelfalles ob eine Beschaftigung vorliegt Statusfeststellungsverfahren 7a Abs 2 SGB IV Beitrage BearbeitenDie Mittel der Sozialversicherung werden nach Massgabe der besonderen Vorschriften fur die einzelnen Versicherungszweige durch Beitrage der Versicherten der Arbeitgeber und Dritter durch staatliche Zuschusse und durch sonstige Einnahmen aufgebracht 20 SGB IV Die staatlichen Zuschusse dienen insbesondere zur Finanzierung der nicht durch Beitrage gedeckten versicherungsfremden Leistungen wie beispielsweise der beitragsfreien Mitversicherung von Familienangehorigen in der gesetzlichen Krankenversicherung Die Versicherungstrager haben die Beitrage soweit diese von ihnen festzusetzen sind so zu bemessen dass die Beitrage zusammen mit den anderen Einnahmen die gesetzlich vorgeschriebenen und zugelassenen Ausgaben des Versicherungstragers decken und sicherstellen dass die gesetzlich vorgeschriebenen oder zugelassenen Betriebsmittel und Rucklagen bereitgehalten werden konnen 21 SGB IV Die Beitragsanspruche der Versicherungstrager entstehen sobald ihre im Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes bestimmten Voraussetzungen vorliegen 22 Abs 1 Satz 1 SGB IV insbesondere mit Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschaftigung Die beitragspflichtigen Einnahmen der Versicherten werden jeweils bis zur Hohe der Beitragsbemessungsgrenze berucksichtigt 22 Abs 2 SGB IV Gesamtversicherungsbeitrag Bearbeiten Hauptartikel Gesamtsozialversicherungsbeitrag Gesetzliche Unfallversicherung Bearbeiten Hauptartikel Gesetzliche Unfallversicherung Deutschland Die gesetzliche Unfallversicherung wird allein durch Beitrage der Arbeitgeber Mitgliedsunternehmen ohne Beteiligung der Versicherten finanziert Weblinks BearbeitenText des Vierten Buches Sozialgesetzbuch aktuelle und fruhere Fassungen Sozialrecht in Deutschland Sozialgesetzbuch Bucher I XIV I Allgemeiner Teil II Grundsicherung fur Arbeitsuchende III Arbeitsforderung IV Gemeinsame Vorschriften V Krankenversicherung VI Rentenversicherung VII Unfallversicherung VIII Kinder und Jugendhilfe IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen X Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz XI Pflegeversicherung XII Sozialhilfe XIV Soziales EntschadigungsrechtAusbildungsforderung Reichsversicherungsordnung Alterssicherung der Landwirte Krankenversicherung der Landwirte Bundesversorgungsgesetz Opferentschadigungsgesetz Gesetz uber das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung Bundeskindergeldgesetz Wohngeldgesetz Adoptionsvermittlungsgesetz Unterhaltsvorschussgesetz Bundeselterngeld und Elternzeitgesetz Altersteilzeitgesetz Gesetz zur Vermeidung und Bewaltigung von Schwangerschaftskonflikten Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 4276671 0 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Viertes Buch Sozialgesetzbuch amp oldid 236574950