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Die sogenannte Einstrahlung ist ein gesetzlicher Tatbestand im deutschen Sozialrecht der die Versicherungspflicht und die Versicherungsberechtigung bei grenzuberschreitenden Sachverhalten regelt die eine sozialversicherungspflichtige Beschaftigung oder eine selbstandige Tatigkeit voraussetzen Die Regelung wird dem Internationalen Sozialrecht zugerechnet Nach 5 SGB IV ist das deutsche Sozialversicherungsrecht nicht anwendbar wenn der Einsatz eines aus dem Ausland ins Inland entsandten Beschaftigten oder Selbstandigen infolge der Eigenart der Beschaftigung oder vertraglich im Voraus zeitlich begrenzt ist Der Betroffene ist dann nicht in der deutschen Sozialversicherung sozialversicherungspflichtig Dies gilt nicht wenn das uber oder das zwischenstaatliche Recht etwas anderes bestimmt 6 SGB IV Damit sind insbesondere Regelungen des Europaischen Sozialrechts und Sozialversicherungsabkommen gemeint Sie gehen der Einstrahlung vor Naheres fur die Praxis der Sozialversicherungstrager ist den gemeinsamen Richtlinien zur versicherungsrechtlichen Beurteilung von Arbeitnehmern bei Ausstrahlung 4 SGB IV und Einstrahlung 5 SGB IV Aus und Einstrahlunge Richtlinien Aichberger Nr 4 30 des GKV Spitzenverbands der Deutschen Rentenversicherung Bund der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und der Bundesagentur fur Arbeit zu entnehmen Siehe auch BearbeitenAusstrahlung Sozialversicherung Entsendung Sozialversicherung Weblinks BearbeitenAus und Einstrahlunge Richtlinien bei der DGUV Fassung 2015 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Einstrahlung Sozialversicherung amp oldid 222772598