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Dieser Artikel stellt nur die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Das Internationale Sozialrecht fachsprachliche Abkurzung ISR umfasst die Rechtsnormen die sich mit der Kollision nationaler Sozialrechtsregime befassen Normen des Internationalen Sozialrechts regeln welches innerstaatliche Recht auf einen Sachverhalt anzuwenden ist der nationalstaatliche Grenzen uberschreitet Auf einen solchen Sachverhalt kann innerstaatliches Recht oder Volkerrecht anwendbar sein zwischenstaatliche Abkommen oder das supranationale Recht der Europaischen Union 1 Im ersten Fall nimmt der Begriff des Internationalen Sozialrechts auf den des Internationalen Privatrechts Bezug Beispiele hierfur sind die Entsendung von Beschaftigten im Rahmen von Arbeitsverhaltnissen in ein anderes Land oder generell der Aufenthalt als Tourist oder als Migrant in einem anderen als dem Heimatland wo ein anderes oder moglicherweise gar kein nennenswertes soziales Sicherungssystem besteht Hier ist die Frage zu regeln ob bei einer Beschaftigung Beitrage zur Sozialversicherung zu leisten sind und falls ja an welche und welche Stelle die von dem Betroffenen benotigten Leistungen beispielsweise zur Krankenbehandlung oder zur Grundsicherung zu erbringen hat Danach bestimmt sich also zu welchem nationalen Sozialsystem jemand Zugang hat Nicht zuletzt weist auch das Recht der Kinder und Jugendhilfe internationale und transnationale Bezuge auf 2 Der wichtigste Fall des sozialrechtlichen Volkerrechts ist das Europaische Sozialrecht Es dient dazu die sozialen Sicherungssysteme der Mitgliedstaaten der Europaischen Union zu koordinieren zu standardisieren und zu harmonisieren 3 Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1 1 Grundsatz 1 2 Sozialversicherung 2 Volkerrecht 3 Europaisches Sozialrecht 4 Internationales Sozialrecht als Wissenschaft 5 Literatur 5 1 Lehrbucher und Handbucher 5 2 Innerstaatliches Recht und Volkerrecht 5 3 Europaisches Sozialrecht 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseDeutschland BearbeitenGrundsatz Bearbeiten Ausgangspunkt im deutschen Recht fur die Behandlung grenzubergreifender Sachverhalte ist 30 SGB I das das Territorialitatsprinzip seltener Territorialprinzip vorsieht Das deutsche Sozialrecht ist demnach grundsatzlich anzuwenden wenn ein Betroffener seinen Wohnsitz oder seinen gewohnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich des Sozialgesetzbuchs hat soweit sich nicht aus dem uber oder zwischenstaatlichen Recht etwas anderes ergibt Europaisches Recht und Volkerrecht gehen also vor insbesondere Sozialversicherungsabkommen aber auch abweichende Regelungen in anderen Buchern des Sozialgesetzbuchs oder in Gesetzen die bis zu ihrer Einordnung in das SGB als dessen besondere Teile gelten 37 Satz 1 68 SGB I Zum Beispiel kann unter bestimmten Umstanden Sozialhilfe auch an Deutsche gezahlt werden die sich im Ausland aufhalten 24 SGB XII Sozialversicherung Bearbeiten Fur die Sozialversicherung enthalten die 1 6 SGB IV besondere Vorschriften Die Versicherungspflicht und die Versicherungsberechtigung bei einer Entsendung ins Ausland richten sich soweit sie eine Beschaftigung oder eine selbstandige Tatigkeit voraussetzen danach ob die Beschaftigung oder die selbstandige Tatigkeit im Geltungsbereich des Sozialgesetzbuchs erfolgt in den anderen Fallen verbleibt es beim Territorialitatsprinzip 3 SGB IV Weiterhin gelten die Vorschriften uber die Versicherungspflicht und die Versicherungsberechtigung fur eine Beschaftigung oder fur eine selbstandige Tatigkeit nach deutschem Recht auch wenn der Betroffene zeitlich befristet im Ausland tatig wird sogenannte Ausstrahlung Umgekehrt unterliegen Beschaftigte oder selbstandig Tatige dem deutschen Sozialrecht nicht wenn sie zeitlich befristet nach Deutschland entsandt werden Einstrahlung Die zeitliche Befristung kann sich aus der Eigenart der Beschaftigung oder der Tatigkeit oder aus Vertrag ergeben Ausstrahlung und Einstrahlung sind Ausnahmen vom Beschaftigungsortprinzip des 3 SGB IV Auch hier gehen uber und zwischenstaatliches Recht vor 4 6 SGB IV Da das immer haufiger der Fall ist schwindet die Bedeutung dieser Regeln zunehmend 4 Daruber hinaus gibt es Bestimmungen die den besonderen Belangen des jeweiligen Sozialversicherungszweigs geschuldet sind und die den vorstehenden allgemeinen Regeln des innerstaatlichen Rechts vorgehen Auch sie werden aber durch uber und zwischenstaatliches Recht verdrangt insbesondere durch das Europaische Sozialrecht und durch Sozialversicherungsabkommen Das Ruhen von Leistungsanspruchen ist gemass 16 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB V in der Gesetzlichen Krankenversicherung der Grundsatz fur Falle mit Auslandsbezug Ins Ausland entsandte Arbeitnehmer und mitversicherte Familienmitglieder sind im Ausland uber den Arbeitgeber zu versorgen der wiederum von der Krankenkasse Erstattung der Kosten verlangen kann 17 SGB V Wenn eine Krankenbehandlung nur ausserhalb der EU zu erlangen ist kann die Krankenkasse die dafur entstehenden Kosten ubernehmen 18 SGB V Die Kostenerstattung ist jeweils auf die Hohe fur eine Behandlung im Inland beschrankt Die Leistungsanspruche gegen die Soziale Pflegeversicherung ruhen gemass 34 Abs 1 Nr 1 SGB XI solange sich ein Versicherter im Ausland aufhalt Pflegegeld wird bei einem vorubergehenden Auslandsaufenthalt bis zu sechs Wochen weiter gezahlt Sachleistungen jedoch nur wenn eine Pflegekraft die ansonsten die Pflegesachleistung erbringt den Pflegebedurftigen ins Ausland begleitet Dem war ein vielbeachtetes Urteil des Europaischen Gerichtshofs vorausgegangen 5 Die Trager der Gesetzlichen Unfallversicherung haben freiwillige Auslandsversicherungen AUV eingerichtet an denen Unternehmer auf Antrag teilnehmen konnen 140 142 SGB VII Die Versicherung greift erganzend ein wenn der Versicherungsschutz im Rahmen der Ausstrahlung nicht oder nicht mehr besteht oder wenn es fur den Entsendungsort kein Sozialversicherungsabkommen gibt und auch das Europaische Sozialrecht nicht eingreift 6 Der wichtigste Fall ist insoweit die Entsendung zu einem Tochterunternehmen mit auslandischem Arbeitsvertrag bei gleichzeitigem Ruhen des inlandischen Arbeitsverhaltnisses Leistungen der Unfallversicherung werden nach Massgabe von 97 SGB VII auch in das Ausland erbracht Die Gesetzliche Rentenversicherung zahlt Renten ins Ausland gemass 110ff SGB VI Volkerrecht BearbeitenDie soziale Sicherheit ist als Menschenrecht in Art 22 der Allgemeinen Erklarung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 verburgt Dort heisst es Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf durch innerstaatliche Massnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berucksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuss der wirtschaftlichen sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen die fur seine Wurde und die freie Entwicklung seiner Personlichkeit unentbehrlich sind 7 Das innerstaatliche Recht der sozialen Sicherungssysteme ist vom internationalen Recht uberlagert und systemtheoretisch gesprochen programmiert Das heisst die Menschenrechte und weitere Ubereinkommen Empfehlungen und bestimmte volkerrechtliche Vertrage sind Prinzipienerklarungen und Gesetzgebungsauftrage zur Ausgestaltung des nationalen Sozialrechts 8 Sie finden sich in Beschlussen und Vertragen der Vereinten Nationen und ihrer Sonderorganisationen insbesondere in den Internationalen Arbeitsstandards Internationales Arbeitsgesetzbuch der Internationalen Arbeitsorganisation IAO ebenso wie in der Europaischen Sozialcharta des Europarats von 1961 Besonders augenscheinlich geworden ist die Bedeutung des Volkerrechts fur das Sozialrecht durch das Inkrafttreten der UN Behindertenrechtskonvention UN BRK die durch das Bundesteilhabegesetz 2016 in nationales Recht umgesetzt wurde Im ubrigen ist die UN BKR als Auslegungshilfe fur die Bestimmung von Inhalt und Reichweite der Grundrechte heranzuziehen 9 Die Verbindungsstellen der Sozialversicherungstrager sind Ansprechpartner fur Versicherte Unternehmer andere Sozialleistungstrager und alle anderen Stellen zur Durchfuhrung internationaler Abkommen auf dem Gebiet des Sozialrechts soweit das durch uber oder zwischenstaatliches Recht bestimmt ist Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland 219a SGB V jeder Trager der gesetzlichen Rentenversicherung ist Verbindungsstelle 127a SGB VI Deutsche Verbindungsstelle Unfallversicherung Ausland 139a SGB VII Europaisches Sozialrecht Bearbeiten Hauptartikel Europaisches Sozialrecht Das Europaische Sozialrecht ist ein supranationales Sonderrecht fur grenzuberschreitende Sachverhalte innerhalb der Europaischen Union Die EU ist eine Rechts und Wirtschaftsunion keine Sozialunion Die Grundfreiheiten des Unionsrechts Personenfreizugigkeit Warenverkehrsfreiheit Dienstleistungsfreiheit Kapital und Zahlungsverkehrsfreiheit dienen der Verwirklichung des Binnenmarkts Fur sozialrechtliche Falle sind Artt 45 ff 151 161 AEUV massgeblich Ein eigenes europaisches Sozialversicherungsrecht mit einer eigenen Sozialverwaltung wurde nicht begrundet Man beschrankt sich stattdessen darauf die sozialen Sicherungssysteme zu koordinieren zu standardisieren und zu harmonisieren 3 Fur die Freizugigkeit von Arbeitnehmern wurde die Verordnung EWG Nr 1612 68 geschaffen Fur die Wanderarbeitnehmer gilt seit 1971 die Verordnung EWG Nr 1408 71 und die Durchfuhrungsverordnung EWG Nr 574 72 Seit Mai 2010 wurden diese durch die Verordnung EG Nr 883 2004 und die Durchfuhrungsverordnung EG Nr 987 2009 fur Unionsburger ersetzt Fur Nicht EU Burger gilt VO Nr 1408 71 fort 10 Zu regeln sind aber auch andere Bereiche der sozialen Sicherung So ist insbesondere in der Gesetzlichen Krankenversicherung die Frage des Exports von Leistungen als Ausfluss der Dienstleistungsfreiheit diskutiert worden Die Pflichtmitgliedschaft der Unternehmer in den gewerblichen Berufsgenossenschaften wurde ebenfalls am Europarecht gemessen 11 12 Im Recht der Grundsicherung war die Frage zu klaren ob es mit Unionsrecht zu vereinbaren sei EU Auslander von der Gewahrung existenzsichernder Leistungen auszuschliessen 13 14 15 Im Zusammenhang mit dem Kindergeld wurde diskutiert ob es zu einer Einwanderung in die Sozialsysteme komme was dafur sprechen konnte bestimmte Sachverhalte auszunehmen 16 17 Die EU Kommission war im Jahr 2013 zu dem Ergebnis gekommen dass die These in Bezug auf die Erweiterung der EU um Rumanien und Bulgarien 2007 nicht zu belegen war 18 Internationales Sozialrecht als Wissenschaft BearbeitenDie Munchener Projektgruppe von Hans F Zacher wurde 1976 gegrundet und 1980 in das Max Planck Institut fur auslandisches und internationales Sozialrecht uberfuhrt Seit 2011 tragt es den Namen Max Planck Institut fur Sozialrecht und Sozialpolitik Die offizielle Eroffnung des Instituts fand am 3 Juni 1982 statt 19 Die jungere Diskussion verarbeitet die Auswirkungen der Globalisierung und erweitert dabei die Geltung von sozialen Standards von der nationalstaatlichen auf die internationale Ebene 20 Menschenrechtsverletzungen durch private Akteure fuhren zunehmend zu einer Debatte uber die Durchsetzung sozialer Rechte im internationalen und transnationalen Raum 21 22 23 24 Literatur BearbeitenLehrbucher und Handbucher Bearbeiten Eberhard Eichenhofer Sozialrecht 10 neubearbeitete Auflage Mohr Siebeck Tubingen 2017 ISBN 978 3 16 155319 6 4 Stefan Muckel Markus Ogorek Sozialrecht In Grundrisse des Rechts 4 neu bearbeitete Auflage Beck Munchen 2011 ISBN 978 3 406 62637 1 19 20 Franz Ruland Ulrich Becker Peter Axer Hrsg Sozialrechtshandbuch SRH 6 Auflage Nomos Baden Baden 2018 ISBN 978 3 8487 2792 6 33 37 Michael Stolleis Geschichte des Sozialrechts in Deutschland Ein Grundriss 1 Auflage Lucius und Lucius Stuttgart 2003 ISBN 3 8252 2426 0 S 314 320 leibniz publik de Raimund Waltermann Sozialrecht 13 neu bearbeitete Auflage C F Muller Heidelberg 2018 ISBN 978 3 8114 9586 9 6 Innerstaatliches Recht und Volkerrecht Bearbeiten Eberhard Eichenhofer Soziale Menschenrechte im Volker europaischen und deutschen Recht Mohr Siebeck Tubingen 2012 ISBN 978 3 16 152244 4 Dorothee Frings Constanze Janda Stefan Kessler Eva Steffen Sozialrecht fur Zuwanderer 2 Auflage Nomos Baden Baden 2018 ISBN 978 3 8487 3382 8 Markus Glaser Internationales Sozialverwaltungsrecht In Christoph Mollers Andreas Vosskuhle Christian Walter Hrsg Internationales Verwaltungsrecht Mohr Siebeck Tubingen 2007 ISBN 978 3 16 151155 4 doi 10 1628 978 3 16 151155 4 mohrsiebeck com abgerufen am 21 April 2021 Jus Internationale et Europaeum 16 Constanze Janda Soziale Sicherung fur Migranten unter besonderer Berucksichtigung der Unionsburgerschaft In Kritische Vierteljahresschrift fur Gesetzgebung und Rechtswissenschaft Band 94 Nr 3 2011 ISSN 2193 7869 S 275 294 doi 10 5771 2193 7869 2011 3 275 nomos elibrary de abgerufen am 18 Februar 2019 Constanze Janda Migranten im Sozialstaat Mohr Siebeck Tubingen 2012 ISBN 978 3 16 151933 8 Zugl Jena Univ Habil Schr 2012 Hans Friedrich Zacher Grundfragen des internationalen Sozialrechts In Bernd Baron von Maydell Eberhard Eichenhofer Hrsg Abhandlungen zum Sozialrecht C F Muller Juristischer Verlag Heidelberg 1993 ISBN 3 8114 3593 0 S 431 454 doi 10 5282 ubm epub 9996 uni muenchen de abgerufen am 7 Februar 2019 Europaisches Sozialrecht Bearbeiten Eberhard Eichenhofer Sozialrecht der Europaischen Union 7 neu bearbeitete Auflage Erich Schmidt Verlag Berlin 2018 ISBN 978 3 503 18152 0 Maximilian Fuchs Hrsg Europaisches Sozialrecht 7 Auflage Nomos Manz Helbing Lichtenhahn Baden Baden Wien Basel 2018 ISBN 978 3 8487 4305 6 Gorg Haverkate Stefan Huster Europaisches Sozialrecht Eine Einfuhrung Nomos Baden Baden 1999 ISBN 3 7890 5907 2 Weblinks BearbeitenUber und zwischenstaatliches Sozialrecht der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV 2018 Verbindungsstellen Deutsche Verbindungsstelle Unfallversicherung Ausland Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland Deutsche und auslandische Verbindungsstellen der gesetzlichen RentenversicherungEinzelnachweise Bearbeiten Stefan Muckel Markus Ogorek Sozialrecht 4 Auflage C H Beck Munchen 2011 ISBN 978 3 406 62637 1 vor 19 Rn 1 Deutscher Bundestag Wissenschaftliche Dienste Hrsg Leistungen und andere Aufgaben der Kinder und Jugendhilfe Zum Anspruch auslandischer Kinder nach inner uber und zwischenstaatlichem Recht Berlin 30 Juni 2016 bundestag de PDF a b Eberhard Eichenhofer Sozialrecht 10 Auflage Mohr Siebeck Tubingen 2017 ISBN 978 3 16 155320 2 Rn 86 Stefan Muckel Markus Ogorek Sozialrecht In Grundrisse des Rechts 4 neu bearbeitete Auflage Beck Munchen 2011 ISBN 978 3 406 62637 1 19 Rn 13 EuGH Rs C 160 96 Urteil vom 5 Marz 1998 Slg 1998 I 00843 ECLI EU C 1998 84 Molenaar Freiwillige Auslandsversicherung In DGUV Abgerufen am 10 Februar 2019 Allgemeine Erklarung der Menschenrechte Resolution 217 A III der Generalversammlung vom 10 Dezember 1948 Art 22 Eberhard Eichenhofer Sozialrecht 10 Auflage Mohr Siebeck Tubingen 2017 ISBN 978 3 16 155320 2 Rn 75 81 BVerfGE 128 282 Rn 52f mit weiteren Nachweisen Stefan Muckel Markus Ogorek Sozialrecht 4 neu bearbeitete Auflage C H Beck Munchen 2011 ISBN 978 3 406 62637 1 21 Rn 4 Richard Giesen Sozialversicherungsmonopol und EG Vertrag Eine Untersuchung am Beispiel der gesetzlichen Unfallversicherung in der Bundesrepublik Deutschland Nomos Baden Baden 1995 ISBN 3 7890 3967 5 EuGH Urteil des Gerichtshofes Dritte Kammer vom 5 Marz 2009 Kattner Stahlbau GmbH gegen Maschinenbau und Metall Berufsgenossenschaft Rechtssache C 350 07 ECLI EU C 2009 127 abgerufen am 31 Januar 2019 Frank Schreiber Unionsrechtliche Gleichbehandlung beim Arbeitslosengeld II Bezug ohne Aufenthaltsrecht Anmerkung zu EuGH Urteil vom 11 11 2014 Rs C 333 13 Dano In info also Nr 1 2015 S 3 nomos de PDF Ute Kotter Die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Alimanovic das Ende der europaischen Sozialburgerschaft In info also Nr 1 2016 S 3 nomos de PDF Roland Derksen Keine Sozialhilfe oder Grundsicherung fur Arbeitsuchende fur EU Auslander mit Aufenthaltsrecht nach Art 10 VO 492 2011 uber die Freizugigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Union In info also Nr 6 2016 S 257 nomos de PDF Susanne Gruter Kriminelle Kindergeldgeschafte Stadte kampfen gegen organisierten Betrug In Deutschlandfunk 24 Januar 2019 abgerufen am 30 Januar 2019 deutsch Vertragsverletzungsverfahren EU geht gegen osterreichische Kindergeldregeln vor In Die Zeit 24 Januar 2019 ISSN 0044 2070 zeit de abgerufen am 31 Januar 2019 Hendrik Kafsack Studie der EU Kommission Armutseinwanderung nach Deutschland nicht belegt 7 Oktober 2013 ISSN 0174 4909 faz net abgerufen am 30 Januar 2019 Neues Max Planck Institut fur auslandisches und internationales Sozialrecht In Sozialer Fortschritt Band 31 Nr 8 1982 S 189 JSTOR 24508567 Streiflichter Eberhard Eichenhofer Globalisierung und internationales Sozialrecht In Sozialer Fortschritt Band 60 Nr 10 2011 S 215 221 JSTOR 24513673 Gunther Teubner Die anonyme Matrix zu Menschenrechtsverletzungen durch private transnationale Akteure In Der Staat Band 45 Nr 2 2006 S 161 187 urn nbn de hebis 30 13296 wieder abgedruckt in Wilfried Brugger Ulfried Neumann Stephan Kirste Rechtsphilosophie im 21 Jahrhundert Suhrkamp Berlin 2008 ISBN 978 3 518 29494 9 S 440 472 Andreas Fischer Lescano Kolja Moller Der Kampf um globale soziale Rechte Zart ware das Grobste Wagenbach Berlin 2012 ISBN 978 3 8031 3641 1 Wolfgang Kaleck Miriam Saage Maass Transnationale Unternehmen vor Gericht Uber die Gefahrdung der Menschenrechte durch europaische Firmen in Lateinamerika In Schriften zur Demokratie Band 4 Heinrich Boll Stiftung Berlin 2008 ISBN 978 3 927760 78 3 boell de Marc Philippe Weller Luca Kaller Alix Schulz Haftung deutscher Unternehmen fur Menschenrechtsverletzungen im Ausland In Archiv fuer die civilistische Praxis Band 216 Nr 3 1 August 2016 ISSN 0003 8997 S 387 420 doi 10 1628 000389916X14646106714428 ingentaconnect com abgerufen am 21 Februar 2019 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4136205 6 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Internationales Sozialrecht amp oldid 236051665