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Die Dienstleistungsfreiheit ist eine der vier Grundfreiheiten des Europaischen Binnenmarktes neben der Personenfreizugigkeit der Warenverkehrsfreiheit und der Kapitalverkehrsfreiheit Ebenso wie diese hat sie die Beseitigung von Handelshemmnissen innerhalb der Union zum Ziel Da sie die vorubergehende Tatigkeit in einem Mitgliedstaat regelt kann sie auch zu den Personenverkehrsfreiheiten gezahlt werden Inhaltsverzeichnis 1 Voraussetzungen 2 Liberalisierung durch EU Richtlinien 3 Siehe auch 4 EinzelnachweiseVoraussetzungen BearbeitenDie Dienstleistungsfreiheit ermoglicht Anbietern gewerblicher kaufmannischer handwerklicher und freiberuflicher Tatigkeiten den freien Zugang zu den Dienstleistungsmarkten aller Mitgliedstaaten der Europaischen Union Sie ist in Art 56 bis Art 62 des Vertrags uber die Arbeitsweise der Europaischen Union AEUV geregelt Auf die Dienstleistungsfreiheit konnen sich Staatsangehorige eines Mitgliedstaates berufen die in einem Mitgliedstaat niedergelassen sind und dort die Dienstleistung ausuben durfen die Dienstleistung einen grenzuberschreitenden Bezug hat Ein solcher Bezug wird angenommen wenn die Dienstleistung wird in einem anderen Mitgliedstaat angeboten wird aktive Dienstleistungsfreiheit z B Handwerker aus einem Mitgliedstaat der Empfanger der Dienstleistung aus einem anderen Mitgliedstaat kommt passive Dienstleistungsfreiheit z B bei Touristen nur die Dienstleistung die Grenze ubertritt korrespondierende Dienstleistung z B Dienstleistung uber das Internet die eine Dienstleistung erbringen und keine Waren liefern Nichtkorperlichkeit Unterschied zur Warenverkehrsfreiheit selbstandig tatig sind Unterschied zur Arbeitnehmerfreizugigkeit und in der Regel ein Entgelt fordern Nimmt der Anbieter die Dienstleistungsfreiheit in Anspruch so belasst er seine Niederlassung im ursprunglichen Mitgliedstaat und begibt sich nur vorubergehend in den anderen Mitgliedstaat Er errichtet dort keine eigene Niederlassung und ist in die dortige Volkswirtschaft nicht integriert Unterschied zu Niederlassungsfreiheit Im Prinzip mussen vom Anbieter unbeschadet der Dienstleistungsfreiheit die Voraussetzungen berucksichtigt werden die der Mitgliedstaat in den er sich begibt fur die Ausubung der Dienstleistung fur seine eigenen Staatsangehorigen vorschreibt soweit die Dienstleistungen nicht nach Art 59 AEUV durch EU Richtlinien und EU Verordnungen liberalisiert werden Liberalisierung durch EU Richtlinien BearbeitenWie in den Bereichen der anderen Grundfreiheiten auch wurden zur Umsetzung der Dienstleistungsfreiheit Bestimmungen des EU Sekundarrechts erlassen insbesondere um Nichttarifare Handelshemmnisse auszuraumen Wichtigster Rechtsakt zur Liberalisierung ist insbesondere die lange Zeit umstrittene Europaische Dienstleistungsrichtlinie RL 2006 123 EG Gegenstand der Auseinandersetzungen war insbesondere der Grundsatz dass fur die Dienstleistungserbringer die rechtlichen Bestimmungen ihres Herkunftslandes gelten sog Herkunftslandprinzip Der von der Kommission 2004 vorgelegte Bolkestein Entwurf benannt nach dem Kommissar Frits Bolkestein wurde im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens vom Rat der Europaischen Union und vom Europaischen Parlament abgemildert Die Richtlinie musste bis 28 Dezember 2009 in nationales Recht umgesetzt werden Werden von einem Unternehmen Arbeitnehmer zur Erbringung von Dienstleistungen in einen anderen EU Mitgliedstaat entsandt gilt fur die Anwendbarkeit bestimmter arbeitsrechtlicher Bestimmungen die Richtlinie 96 71 EG uber die Entsendung von Arbeitnehmern die auf dem Bestimmungslandprinzip beruht 1 Siehe auch BearbeitenHandwerksrolle Handwerker aus dem EU EWR AuslandEinzelnachweise Bearbeiten Richtlinie 96 71 EG PDF Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4137893 3 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Dienstleistungsfreiheit amp oldid 221270686