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Das Europaische Sozialrecht umfasst alle Rechtsnormen des Europaischen Rechts die der sozialen Sicherung der Burger bei grenzuberschreitenden Sachverhalten innerhalb der Europaischen Union dienen Das Europaische Sozialrecht zahlt zum Internationalen Sozialrecht Als uberstaatliches Recht geht das europaische dem innerstaatlichen Recht vor und verdrangt dieses fur eine Vielzahl von Sachverhalten im Sinne eines Anwendungsvorrangs Es dient dazu die sozialen Sicherungssysteme der EU Mitgliedstaaten zu koordinieren zu standardisieren und zu harmonisieren 1 In diesem Sinne entscheidet es daruber unter welchen sozial und arbeitsrechtlichen Voraussetzungen EU Burger in einem anderen Mitgliedstaat beruflich tatig werden konnen und welche Folgen das fur ihre in den mitgliedstaatlichen sozialen Sicherungssystemen jeweils erworbenen Anspruche hat beispielsweise bei der Gewahrung von Altersrenten oder von Arbeitslosengeld die auf Vorleistungen und Beitragszeiten bei bestimmten Sozialleistungstragern beruhen Der Begriff des Europaischen Sozialrechts reicht weiter als der des Sozialrechts im deutschen Recht und umfasst ahnlich wie im franzosischen Recht auch Materien die sonst dem Arbeitsrecht zugerechnet werden beispielsweise die Verwirklichung der Gleichbehandlung von Mannern und Frauen im Arbeitsleben Umgekehrt ist aus dem gleichen Grunde fraglich ob das Fursorgerecht in das Sozialrecht im europarechtlichen Sinne einzubeziehen sei 2 Die praktische Bedeutung des Europaischen Sozialrechts ist daran zu ermessen dass ein erheblicher Teil der Rechtsprechung des Europaischen Gerichtshofs auf diesem Rechtsgebiet ergangen ist bis 2016 waren es uber 500 Urteile 3 Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Geltendes Recht 2 1 Primarrecht 2 2 Sekundarrecht und innerstaatliches Recht 2 2 1 Prinzipien 2 2 2 Drittstaatsangehorige 2 2 3 Leistungsausschluss fur EU Burger 2 3 Weitere Sachverhalte 2 3 1 Deutschland 2 4 Zustandigkeit und Verfahren 3 Kritik 4 Europaisches Sozialrecht als Wissenschaft 5 Siehe auch 6 Literatur 6 1 Lehrbucher und Handbucher 6 2 Kommentare 6 3 Beitrage zur Neuregelung 2010 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenBestrebungen zum Aufbau von sozialen Standards gab es schon vor der Grundung der Europaischen Gemeinschaften Im Jahr 1900 wurde in Paris die Internationale Vereinigung fur gesetzlichen Arbeiterschutz gegrundet die ein Internationales Arbeitsamt in Basel unterhielt das sich um Mindestarbeitsbedingungen wie Arbeitszeitbegrenzungen und das Verbot der Kinderarbeit und der Nachtarbeit von Jugendlichen kummerte Durch Art 427 des Versailler Vertrags 4 wurde 1919 als Nachfolger die Internationale Arbeitsorganisation IAO englische Abkurzung ILO gegrundet die seitdem entsprechende Arbeitsstandards international also auch mit Wirkung ausserhalb Europas vorgibt 5 Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden eine Reihe von Abkommen geschlossen mit denen die wirtschaftliche Zusammenarbeit und die Arbeitsbedingungen aber auch Menschenrechte einschliesslich sozialer Rechte geregelt werden sollten Dieser Prozess begann mit der Grundung der OECD 1948 und des Europarats 1949 mit der Europaischen Menschenrechtskonvention EMRK 1950 Die erste Europaische Gemeinschaft war dann die europaischen Montanunion EGKS 1951 Das Europaische Fursorgeabkommen des Europarats folgte 1953 Im Jahr 1957 wurde die Europaische Wirtschaftsgemeinschaft durch die Romischen Vertrage als ein gemeinsamer Wirtschaftsraum und als Rechtsgemeinschaft gegrundet Die Europaische Sozialcharta des Europarats schloss sich 1961 an Bis heute bestehen das Recht der Europaischen Union und des Europarats nebeneinander Die EU tritt gemass Art 6 Abs 2 EUV der Europaischen Menschenrechtskonvention bei so dass diese gemeinsam mit der EU Grundrechtecharta einen Mindeststandard bildet hinter dem die Organe der EU nicht zuruckbleiben durfen 6 Seit den spaten 1950er Jahren wurde die Sozialpolitik der Europaischen Union schrittweise im Gemeinschaftsrecht umgesetzt Dabei wurden das Primarrecht der Grundungsvertrage und das auf dessen Grundlage erlassene Sekundarrecht immer wieder an das zwischenzeitlich geanderte innerstaatliche Recht der Mitgliedstaaten angepasst Aber auch umgekehrt erfolgte eine Orientierung der mitgliedstaatlichen Gesetzgebung am Gemeinschaftsrecht Den Auftakt machten die Verordnungen EWG Nr 3 und Nr 4 die im Jahr 1958 als erste Verordnungen uberhaupt nach dem Inkrafttreten des EWG Vertrags erlassen wurden 7 Aus dem Jahr 1968 datiert die VO EWG 1612 68 uber die Freizugigkeit der Arbeitnehmer in der Europaischen Gemeinschaft Freizugigkeitsverordnung 1971 folgte die Wanderarbeitnehmerverordnung VO EWG Nr 1408 71 die zusammen mit der Durchfuhrungsverordnung VO EWG Nr 574 72 mit mehreren Novellen die Grundlage die soziale Sicherung der Wanderarbeitnehmer und der Grenzganger in der EU darstellten Sie wurden mit Wirkung vom 1 Mai 2010 durch die VO EG Nr 883 2004 und die dazu ergangene Durchfuhrungsverordnung Nr 987 2009 fur EU Burger ersetzt fur die Angehorigen von Drittstaaten bleibt die Wanderarbeitnehmerverordnung Nr 1408 71 fur die Zwecke der Drittstaatsverordnung VO EG Nr 859 2003 weiterhin anwendbar Geltendes Recht BearbeitenPrimarrecht Bearbeiten Grundlage des Europaischen Sozialrechts im Primarrecht sind Artt 45 48 151 161 AEUV sowie Artt 27 38 Grundrechte Charta in Verbindung mit Art 6 EUV Die Kompetenz fur die Europaische Union auf dem Gebiet der sozialen Sicherung ist in Art 153 AEUV enthalten Die Europaische Union ist eine Rechts und Wirtschaftsunion keine Sozialunion Die Grundfreiheiten des Unionsrechts dienen der Verwirklichung des gemeinsamen Binnenmarkts Das europaische Unionsrecht hat dabei die Aufgabe die Freizugigkeit der Arbeitskrafte zwischen den Mitgliedstaaten sozial abzusichern 8 Art 48 Abs 1 AEUV sieht insoweit die Einfuhrung eines Systems vor das zu und abwandernden Arbeitnehmern und Selbststandigen sowie deren anspruchsberechtigten Angehorigen die Zusammenrechnung aller nach den verschiedenen innerstaatlichen Rechtsvorschriften berucksichtigten Zeiten fur den Erwerb und die Aufrechterhaltung des Leistungsanspruchs sowie die Berechnung der Leistungen und die Zahlung der Leistungen an Personen die in den Hoheitsgebieten der Mitgliedstaaten wohnen gewahrt Leitlinie des Europaischen Sozialrechts ist dass die EU kein eigenes supranationales Recht schafft aus dem sich fur die gesamte Union einheitlich und unmittelbar Anspruche auf bestimmte Sozialleistungen ergeben Nach dem Prinzip der begrenzten Einzelermachtigung fehlt es ihr hierzu an der Kompetenz Da die Union selbst keine offentlichen Abgaben erheben kann konnte sie solche Leistungen auch nicht selbst tragen Vielmehr beschrankt sich die Union darauf die bestehenden sozialen Sicherungssysteme der EU Mitgliedstaaten zu koordinieren wenn es zur Kollision mitgliedstaatlicher Sozialrechtsregime kommt 8 Zu regeln ist welche innerstaatlichen sozialen Sicherungssystem eingreifen wenn sich Burger im Rahmen von Beschaftigungsverhaltnissen oder bei der selbstandigen Tatigkeit Entsendung in einen anderen Mitgliedstaat begeben und welche Trager fur sie zustandig sind denn davon hangt es ab wohin die Betroffenen Sozialversicherungsbeitrage zu entrichten haben welche Leistungsanspruche bestehen und wie die Leistungen zum Beispiel auf Krankenbehandlung oder auf Zahlung einer Rente wegen Alters oder von Arbeitslosengeld zu erbringen sind Soweit es fur die Gewahrung von Leistungen auf Beitragszeiten ankommt die insbesondere eine Anspruchsvoraussetzung fur Leistungen in der Renten oder in der Arbeitslosenversicherung sind ist zu regeln wie diese Zeiten zu berechnen sind wenn der Betroffene zwischen den Mitgliedstaaten der Union wechselt Ein weiterer Gesichtspunkt ist die sogenannte Exportfahigkeit von Sozialleistungen also die Frage inwieweit Leistungen ins EU Ausland erbracht werden konnen wenn die Anspruche in einem Mitgliedstaat erworben wurden der Betroffene sich aber wahrend oder zur Leistungserbringung in einen anderen Mitgliedstaat begibt Dazu gehort der Bezug einer Altersrente im Ausland oder die Wahrnehmung einer Krankenbehandlung in einer Klinik in einem anderen Mitgliedstaat der Europaischen Union auf Kosten der heimischen Krankenkasse Sekundarrecht und innerstaatliches Recht Bearbeiten nbsp Dieser Abschnitt stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Prinzipien Bearbeiten Die Freizugigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft wird durch die Verordnung EWG Nr 1612 68 geregelt Auf der Grundlage von Art 48 153 AEUV wurde die Verordnung EG Nr 883 2004 und die sie erganzende Durchfuhrungsverordnung Nr 987 2009 erlassen Die darin enthaltenen Regeln gehen dem innerstaatlichen Recht vor 9 Fur das deutsche Sozialrecht folgt dies zudem aus 30 Abs 2 SGB I 6 SGB IV Europaische Verordnungen sind unmittelbar in den Mitgliedstaaten der EU geltendes Recht Sie setzen die vorstehend beschriebenen Vorgaben des europaischen Primarrechts um Demnach ist auf einen Sachverhalt dasjenige Recht anzuwenden das am Ort der Beschaftigung gilt Art 11 VO Nr 883 2004 Beschaftigungsortprinzip Unionsburger sind mit den Burgern des jeweiligen Mitgliedstaats gleichzustellen Art 4 VO Nr 883 2004 Versicherungszeiten die in verschiedenen Mitgliedstaaten der Europaischen Union erworben wurden sind nach dem Pro rata temporis Prinzip zusammenzurechnen Kein Betroffener soll durch den Wechsel in einen anderen Staat Nachteile bei seiner sozialen Sicherung befurchten mussen Um dies zu erreichen soll die Rechenmethode sicherstellen dass Wanderarbeitnehmer im Zweifel eher etwas besser gestellt werden als die Kollegen die wahrend derselben Zeit nur in einem Mitgliedstaat sozialversichert waren Das Verfahren ist die Grundlage fur einen internationalen Versicherungsverlauf der Anwartschaften aus den Sozialversicherungssystemen mehrerer Mitgliedstaaten erfasst 10 Die Einzelheiten hierzu sind der Durchfuhrungsverordnung Nr 987 2009 zu entnehmen Diese Vorgaben gelten nicht fur das gesamte Sozialrecht sondern nur fur die in Art 3 I VO Nr 883 2004 aufgezahlten Rechtsgebiete Leistungen bei Krankheit bei Mutterschaft und Vaterschaft Invaliditat Alter an Hinterbliebene bei Arbeitsunfallen und Berufskrankheiten Sterbegeld Arbeitslosigkeit Vorruhestandsleistungen und Familienleistungen Die dort verwendeten Rechtsbegriffe sind nicht notwendig deckungsgleich mit denjenigen der mitgliedstaatlichen Sozialrechtsordnungen Im Zweifel ist durch Auslegung zu ermitteln ob eine mitgliedstaatliche Leistung einem der Begriffe des Katalogs zuzuordnen ist 11 Das in der Verordnung Nr 883 2004 enthaltene Programm ist keine umfassende und abschliessende Regelung der darin angesprochenen Falle und Rechtsgebiete Beispielsweise ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts das Arbeitslosengeld I in verfassungskonformer Auslegung von 30 SGB I bei ausreichender Verfugbarkeit fur die Arbeitsvermittlung auch an Personen zu zahlen die sich im grenznahen EU Ausland aufhalten 12 Drittstaatsangehorige Bearbeiten Bei Staatsangehorigen von Drittstaaten ist nach Massgabe von Art 90 Verordnung Nr 883 2004 weiterhin die Wanderarbeitnehmerverordnung Nr 1408 71 anzuwenden Leistungsausschluss fur EU Burger Bearbeiten Fraglich ist immer wieder inwieweit ein Mitgliedstaat trotz dieser Vorgaben die Leistungsgewahrung aus einem sozialen Sicherungssystem an EU Burger gesetzlich ausschliessen kann In der deutschen Sozialen Pflegeversicherung war der Leistungsausschluss wahrend Auslandsaufenthalten beim Pflegegeld gemass 37 SGB XI vom Europaischen Gerichtshof fur europarechtswidrig erklart worden soweit auch Reisen ins EU Ausland davon erfasst wurden 13 Die Vorschrift musste daraufhin an die Rechtsprechung angepasst werden Das Urteil hat auch ausdrucklichen Eingang in den 24 Erwagungsgrund der Verordnung Nr 883 2004 gefunden Leistungen des Fursorgerechts sind nach der Rechtsprechung des Europaischen Gerichtshofs nicht der sozialen Sicherheit zuzurechnen sondern der Sozialhilfe und daher bei einem Auslandsaufenthalt nicht exportierbar 11 14 Im ubrigen ist auf diese Falle das Europaische Fursorgeabkommen des Europarats anwendbar das die gegenseitige Gewahrung von Leistungen fur Angehorige der Staaten regelt die dieses Abkommen ratifiziert haben Die Leistungspflicht kann ausgeschlossen sein indem ein Staat einen diesbezuglichen Vorbehalt erklart Das ist im Fall der deutschen Grundsicherung fur Arbeitsuchende im Jahr 2016 erfolgt was zu einer umfangreichen Diskussion uber die Leistungsberechtigung insbesondere von EU Burgern gefuhrt hatte die sich in Deutschland aufhielten und Antrage auf Leistungen nach dem SGB II gestellt hatten Im einfachen Recht bestimmt 7 Abs 1 S 2 SGB II dass bestimmte Gruppen von Auslandern keine Leistungen nach dem SGB II erhalten Arbeitslose EU Burger sind demnach fur die ersten drei Monate ihres Aufenthaltes in Deutschland von Leistungen ausgeschlossen Dieser Ausschluss ist nach der Rechtsprechung des Europaischen Gerichtshofs zwar ein Verstoss gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art 4 Verordnung Nr 883 2004 er ist aber aus europarechtlicher Sicht nicht zu beanstanden und daher zulassig 15 16 17 Gesetzgebung und Rechtsprechung zum Leistungsausschluss von Auslandern unterliegen einer intensiven Diskussion weshalb von naheren Ausfuhrungen an dieser Stelle abgesehen und auf das einschlagige Schrifttum in der jeweils neuesten Fassung verwiesen wird Der Export von Leistungen nach dem SGB II ist europarechtlich ausgeschlossen gemass Artt 3 Abs 3 70 in Verbindung mit Anhang X lit b Verordnung Nr 883 2004 18 Weitere Sachverhalte Bearbeiten nbsp Dieser Abschnitt stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Obgleich das koordinierende Recht der Sozialversicherung im Mittelpunkt des Europaischen Sozialrechts steht gibt es auf diesem Gebiet zunehmend Fragestellungen die sich aus wirtschaftsverfassungsrechtlichen Zusammenhangen heraus ergeben weil mit der Sozialversicherungspflicht oder mit der grenzuberschreitenden Leistungserbringung wettbewerbsrechtliche Aspekte angesprochen werden Solche Fragen sind von grosser Bedeutung fur den gemeinsamen Binnenmarkt Aber auch daruber hinaus fallen Einzelfalle in das Europaische Sozialrecht deren Schwerpunkt in angrenzenden Rechtsgebieten liegt beispielsweise im Familienrecht Deutschland Bearbeiten Auf dem Hohepunkt des Neoliberalismus um das Jahr 2000 herum wurde die Pflichtmitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung unter Bezugnahme auf das Europarecht in Frage gestellt Eine gegen die Beitragsbescheide der zustandigen gewerblichen Berufsgenossenschaften gerichtete Kampagne 19 die sich auf eine Hochschulschrift von Richard Giesen aus dem Jahr 1995 stutzten 20 fuhrte zu einer Klagewelle einer kleinen Gruppe von Unternehmern Sie wurde vom Bundessozialgericht zuruckgewiesen Das BSG hatte die in Rede stehenden Rechtsfragen nicht dem Europaischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegt weil es der Auffassung war dies sei nicht notig Im Jahr 2009 bestatigte schliesslich der Europaische Gerichtshof aufgrund eines Vorabentscheidungsersuchens des Sachsischen Landessozialgerichts seine bisherige Rechtsprechung 21 in der Rechtssache Kattner Stahlbau 22 23 Die Leistungserbringung im Ausland ist besonders in der Gesetzlichen Krankenversicherung lange streitig gewesen Fur die Kostenerstattung von Leistungen im EU Ausland besteht 13 Abs 4 SGB V der die insoweit ergangene Rechtsprechung des Europaischen Gerichtshofs in innerstaatliches Recht umsetzt Nicht zuletzt weist auch das Recht der Kinder und Jugendhilfe internationale und transnationale Bezuge auf 24 Zustandigkeit und Verfahren Bearbeiten Die Verbindungsstellen Ausland der Sozialversicherungstrager sind fur die Bearbeitung von Sachverhalten mit europarechtlichem Bezug zustandig Kritik BearbeitenAus einer europafreundlichen Sicht heraus wird zunehmend moniert die Sozialpolitik der Union gehe nicht weit genug Insbesondere wird immer wieder die Einfuhrung einer europaischen Arbeitslosenversicherung gefordert 25 Der Vorschlag bezieht sich auf eine Initiative des EU Sozialkommissars Laszlo Andor aus dem Jahr 2014 26 Er wurde im Januar 2019 auch vom Prasidenten der EU Kommission Jean Claude Juncker befurwortet 27 Im Marz 2019 schlug der franzosische Staatsprasident Emmanuel Macron auf europaischer Ebene die Einfuhrung eine r soziale n Grundsicherung die gleiche Bezahlung am gleichen Arbeitsplatz und einen an jedes Land angepassten und jedes Jahr gemeinsam neu verhandelten europaweiten Mindestlohn vor 28 Andererseits wird aus einer konservativen Haltung beklagt dass die europaische Integration zu einer Aufweichung nationaler Souveranitat fuhre so auch auf dem Gebiet der Sozialgesetzgebung Diese sei insbesondere durch die Rechtsprechung des Europaischen Gerichtshofs massiv vorangetrieben worden Europa regiert in die sozialstaatliche Politik der EU Mitglieder hinein hat aber bislang darauf verzichtet eigene Sozialstaatlichkeit zu entfalten 29 Europaisches Sozialrecht als Wissenschaft BearbeitenVorreiter fur die Forschung zum internationalen und zum europaischen Sozialrecht in Deutschland war das Max Planck Institut in Munchen Die dortige Projektgruppe von Hans F Zacher wurde 1976 gegrundet und 1980 in das Max Planck Institut fur auslandisches und internationales Sozialrecht uberfuhrt Seit 2011 tragt es den Namen Max Planck Institut fur Sozialrecht und Sozialpolitik Die offizielle Eroffnung des Instituts fand am 3 Juni 1982 statt 30 Die Grundzuge des internationalen und des europaischen Sozialrechts sind Teil der juristischen Ausbildung im Wahlfach Sozialrecht an deutschen Universitaten Aus rechtsvergleichender Sicht werden die kontinental europaischen die angelsachsischen die skandinavischen und die Entwicklungslander mit jeweils eigenen Rechtsfamilien unterschieden 31 Siehe auch BearbeitenSozialpolitik der Europaischen UnionLiteratur BearbeitenLehrbucher und Handbucher Bearbeiten Eberhard Eichenhofer Sozialrecht der Europaischen Union 7 neu bearbeitete Auflage Erich Schmidt Verlag Berlin 2018 ISBN 978 3 503 18152 0 Eberhard Eichenhofer Sozialrecht 10 neubearbeitete Auflage Mohr Siebeck Tubingen 2017 ISBN 978 3 16 155319 6 Rn 74ff 86 103 Gorg Haverkate Stefan Huster Europaisches Sozialrecht Eine Einfuhrung Nomos Baden Baden 1999 ISBN 3 7890 5907 2 Monika Schlachter Hans Michael Heinig Hrsg Europaisches Arbeits und Sozialrecht Enzyklopadie Europarecht Band 7 Nomos Baden Baden 2021 ISBN 978 3 7489 0861 6 doi 10 5771 9783748908616 Walter Schrammel Michaela Windisch Graetz Europaisches Arbeits und Sozialrecht 2 Auflage facultas UTB Wien 2018 ISBN 978 3 8252 4940 3 Raimund Waltermann Sozialrecht 13 neu bearbeitete Auflage C F Muller Heidelberg 2018 ISBN 978 3 8114 9586 9 Rn 87 102 Kommentare Bearbeiten Maximilian Fuchs Hrsg Europaisches Sozialrecht 7 Auflage Nomos Manz Helbing Lichtenhahn Baden Baden Wien Basel 2018 ISBN 978 3 8487 4305 6 Im Ubrigen die Kommentierungen zu den einschlagigen Vorschriften des EUV AEUV Beitrage zur Neuregelung 2010 Bearbeiten Eberhard Eichenhofer Neue Koordination sozialer Sicherheit VO EG Nrn 883 2004 987 2009 In SGb 2010 185 192 Udo Geiger Was andert sich fur Arbeitslose aufgrund der Neuregelungen zur EU Koordinierung In info also 2010 147 151 Bernd Schulte Die neue europaische Sozialrechtskoordinierung Die Verordnungen EG Nr 883 04 und Nr 987 09 In ZESAR 2010 143 154 202 216 Weblinks BearbeitenBeschaftigung und Soziales Informationen der EU zu dem PolitikfeldEinzelnachweise Bearbeiten Eberhard Eichenhofer Sozialrecht 10 neubearbeitete Auflage Mohr Siebeck Tubingen 2017 ISBN 978 3 16 155319 6 Rn 86 Gerhard Igl Felix Welti Sozialrecht Ein Studienbuch 8 neu bearbeitete Auflage Werner Dusseldorf 2007 ISBN 978 3 8041 4196 4 88 Rn 3 Raimund Waltermann Sozialrecht 13 neu bearbeitete Auflage C F Muller Heidelberg 2018 ISBN 978 3 8114 9586 9 Rn 84 Der Friedensvertrag von Versailles nebst Schlussprotokoll und Rheinlandstatut sowie Mantelnote und deutsche Ausfuhrungsbestimmungen Mit Inhaltsubersicht und Sachverzeichnis nebst einer Ubersichtskarte uber die heutigen politischen Grenzen Deutschlands Neue durchgesehene Ausgabe in der durch das Londoner Protokoll vom 30 August 1924 revidierten Fassung Hobbing Berlin 1925 Digitalisat der Universitats und Stadtbibliothek Koln Gemeinfrei S 231 Michael Stolleis Geschichte des Sozialrechts in Deutschland Ein Grundriss 1 Auflage Lucius und Lucius Stuttgart 2003 ISBN 3 8252 2426 0 S 314 317 leibniz publik de Thorsten Kingreen Ralf Poscher Grundrechte Staatsrecht II 32 neu bearbeitete Auflage des von Bodo Pieroth Westfalische Wilhelms Universitat Munster und Bernhard Schlink Humboldt Universitat Berlin begrundeten Lehrbuchs C F Muller Heidelberg 2016 ISBN 978 3 8114 4167 5 Rn 49 70f Raimund Waltermann Sozialrecht 13 neu bearbeitete Auflage C F Muller Heidelberg 2018 ISBN 978 3 8114 9586 9 Rn 90 a b Stefan Muckel Markus Ogorek Sozialrecht In Grundrisse des Rechts 4 neu bearbeitete Auflage Beck Munchen 2011 ISBN 978 3 406 62637 1 21 Rn 3 EuGH Rs 6 64 Urteil des Gerichtshofes vom 15 Juli 1964 ECLI EU C 1964 66 Slg 1964 01253 Raimund Waltermann Sozialrecht 13 neu bearbeitete Auflage C F Muller Heidelberg 2018 ISBN 978 3 8114 9586 9 Rn 98 a b Eberhard Eichenhofer Sozialrecht 10 neubearbeitete Auflage Mohr Siebeck Tubingen 2017 ISBN 978 3 16 155319 6 Rn 93 Udo Geiger Was andert sich fur Arbeitslose aufgrund der Neuregelungen zur EU Koordinierung In info also 2010 147 151 im Anschluss an BVerfG 1 BvR 809 95 vom Dezember 1999 EuGH Rs C 160 96 Urteil vom 5 Marz 1998 Slg 1998 I 00843 ECLI EU C 1998 84 Molenaar EuGH Slg 1983 1427 Piscitello EuGH Rs C 333 13 Urteil vom 11 November 2014 ECLI EU C 2014 2358 Dano EuGH Rs C 67 14 Urteil vom 15 September 2015 SGb 2015 638 ECLI EU C 2015 597 Alimanovic Ute Kotter Die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Alimanovic das Ende der europaischen Sozialburgerschaft In info also Nr 1 2016 S 3 nomos de PDF Abgedruckt in der Loseblattsammlung Aichberger Sozialgesetzbuch unter Nr 200 Berufsgenossenschaften ein vergessenes Monopol Ein Pladoyer fur Wettbewerb in der betrieblichen Unfallversicherung Version vom 1 Januar 2009 im Internet Archive Abgerufen am 20 Februar 2019 Richard Giesen Sozialversicherungsmonopol und EG Vertrag Eine Untersuchung am Beispiel der gesetzlichen Unfallversicherung in der Bundesrepublik Deutschland Nomos Baden Baden 1995 ISBN 3 7890 3967 5 EuGH Slg 2002 I 691 Cisal EuGH Urteil des Gerichtshofes Dritte Kammer vom 5 Marz 2009 Kattner Stahlbau GmbH gegen Maschinenbau und Metall Berufsgenossenschaft Rechtssache C 350 07 Slg 2009 I 01513 ECLI EU C 2009 127 abgerufen am 31 Januar 2019 Wolfgang Spellbrink Das Beitragsrecht der Gesetzlichen Unfallversicherung In Soziales Recht Band 2 Nr 1 2012 ISSN 2193 5157 S 17 41 34 41 mit weiteren Nachweisen JSTOR 23993616 Deutscher Bundestag Wissenschaftliche Dienste Hrsg Leistungen und andere Aufgaben der Kinder und Jugendhilfe Zum Anspruch auslandischer Kinder nach inner uber und zwischenstaatlichem Recht Berlin 30 Juni 2016 bundestag de PDF Ulrike Guerot Das Versagen der politischen Mitte In Eurozine 15 Juni 2016 abgerufen am 20 Februar 2019 zuerst in Blatter fur deutsche und internationale Politik Brussel EU Kommission plant Aufbau einer europaischen Arbeitslosenversicherung 25 August 2014 welt de abgerufen am 20 Februar 2019 Arbeitslosenversicherung Juncker fur europaische Losung In heute 5 Januar 2019 abgerufen am 20 Februar 2019 Emmanuel Macron Fur einen Neubeginn in Europa L Elysee 4 Marz 2019 abgerufen am 11 Marz 2019 Gabriele Metzler Der deutsche Sozialstaat Vom bismarckschen Erfolgsmodell zum Pflegefall 2 Auflage Deutsche Verlags Anstalt Stuttgart 2003 ISBN 3 421 05489 4 S 246 254 251 f Neues Max Planck Institut fur auslandisches und internationales Sozialrecht In Sozialer Fortschritt Band 31 Nr 8 1982 S 189 JSTOR 24508567 Streiflichter Naher dazu Eberhard Eichenhofer Sozialrecht 10 neubearbeitete Auflage Mohr Siebeck Tubingen 2017 ISBN 978 3 16 155319 6 Rn 104 106 mit weiteren Nachweisen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Europaisches Sozialrecht amp oldid 236170713