www.wikidata.de-de.nina.az
Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer grundsatzlichen Uberarbeitung Naheres sollte auf der Diskussionsseite angegeben sein Bitte hilf mit ihn zu verbessern und entferne anschliessend diese Markierung Das Europaische Fursorgeabkommen EFA als Vertrag mit der SEV Nr 014 von den Mitgliedern des Europarates am 11 Dezember 1953 in Paris unterzeichnet trifft eine Regelung fur den Bezug von Fursorgeleistungen von Staatsangehorigen die sich rechtmassig im Gebiet eines anderen Unterzeichnerstaates aufhalten Die unterzeichnenden Staaten verpflichten sich in gleicher Weise und unter den gleichen Bedingungen wie den eigenen Staatsangehorigen Fursorgeleistungen zu gewahren die in der jeweils geltenden Gesetzgebung vorgesehen sind Unterzeichner und Ratifizierungsstaaten des Europaischen FursorgeabkommensDas EFA wurde bisher von 18 Staaten des Europarates unterzeichnet und ratifiziert Diese Staaten sind Belgien Danemark ohne die Faroer und Gronland 1 Deutschland Estland Frankreich Griechenland Irland Island Italien Luxemburg Malta die Niederlande Norwegen Portugal Schweden Spanien die Turkei und das Vereinigte Konigreich Stand Januar 2018 Dies sind alle Staaten die bereits vor dem Jahr 2004 der Europaischen Union angehort haben ausser Osterreich und Finnland sowie zusatzlich Estland Malta die Turkei Island und Norwegen Inhaltsverzeichnis 1 Inhalt 2 Umsetzung in Deutschland 2 1 Sozialhilfe 2 2 Grundsicherung fur Arbeitsuchende 2 3 Beschrankung von Sozialhilfe fur EU Burger seit 2016 3 Literatur 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseInhalt BearbeitenDem Abkommen liegen zwei Prinzipien zugrunde Erstens die Gleichbehandlung der Burger der Unterzeichnerstaaten in Bezug auf soziale und medizinische Unterstutzung und zweitens der Grundsatz dass kein Burger der Unterzeichnerstaaten nur wegen sozialer oder medizinischer Hilfsbedurftigkeit abgeschoben oder ausser Landes gebracht werden darf Grundsatz der Nicht Repatriierung 2 Die Gleichbehandlung setzt voraus dass sich der Betreffende rechtmassig in einem Unterzeichnerstaat aufhalt Eine Mindestaufenthaltsdauer ist ausdrucklich nicht vorgesehen 3 Beim Grundsatz der Nicht Repatriierung sieht Ausnahmen vorgesehen etwa wenn ein Mindestaufenthalt von funf Jahren bzw von 10 Jahren bei Personen uber 55 Jahren nicht vorliegt 4 Umsetzung in Deutschland Bearbeiten nbsp Dieser Abschnitt stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Sozialhilfe Bearbeiten Fur den Bezug von Sozialhilfe in Deutschland bedeutet dies dass rechtmassig in Deutschland lebende Auslander aus einem Staat der dieses Abkommen unterzeichnet hat Deutschen sozialrechtlich gleichgestellt sind Deutschland und Osterreich schlossen 1966 das bilaterale Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Osterreich uber Fursorge und Jugendwohlfahrtspflege Grundsicherung fur Arbeitsuchende Bearbeiten Die Voraussetzungen des Gleichbehandlungsanspruchs nach Art 1 EFA liegen auch fur das Arbeitslosengeld II vor Bei den Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch handelt es sich nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts BSG um Fursorgeleistungen im Sinne des EFA 5 Laut diesem Urteil des BSG mussen so Der Paritatische aufgrund von Artikel 1 des EFA das Arbeitslosengeld II sowie die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII auch den Burgern der Unterzeichnerstaaten des EFA gewahrt werden selbst wenn sie sich nur zum Zweck der Arbeitssuche oder innerhalb der ersten drei Monate in Deutschland aufhalten 6 Im Dezember 2011 hat die Bundesregierung gestutzt auf Art 16 Buchstabe b EFA einen Vorbehalt fur das SGB II erklart Danach soll die Anwendbarkeit des EFA auf Personen die Staatsangehorige der anderen Vertragschliessenden sind und die in Deutschland Leistungen zur Grundsicherung fur Arbeitsuchende nachsuchen nicht mehr moglich sein Der Vorbehalt ist am 19 Dezember 2011 in Kraft getreten 7 8 Zweck des Vorbehalts ist es die Zuwanderung von EU Burgern aus sudeuropaischen Landern in denen es im Zuge der Finanzkrise ab 2007 insbesondere der Eurokrise eine sehr hohe Arbeitslosenquote gibt und damit eine Einwanderung in die Sozialsysteme zu unterbinden 9 Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags kam zu dem Ergebnis dass ein Vorbehalt gegen die neue Rechtslage nicht wirksam moglich sei Weder das SGB II noch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts seien ein neues Gesetz im Sinne des Abkommens gegen das ein solcher Vorbehalt ausgesprochen werden konne 10 Gestutzt auf dieses Gutachten hat das Landessozialgericht Berlin Brandenburg im Mai 2012 in einem Beschluss im einstweiligen Rechtsschutzverfahren entschieden dass einer Spanierin die sich langer als drei Monate in Deutschland aufhalt gestutzt auf das EFA Leistungen nach dem SGB II zu bewilligen sind Der Vorbehalt den die Bundesregierung erklart hatte schliesse die Betroffene nicht wirksam von den Leistungen aus weil dieser nicht gleichzeitig mit der Verkundung des SGB II mitgeteilt worden sei sondern erst nachtraglich in Reaktion auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts 11 Bereits fruher hatte das Sozialgericht Berlin den Vorbehalt fur unwirksam gehalten weil es an einem hierzu ermachtigenden Parlamentsgesetz fehle 12 Der Deutsche Anwaltverein DAV halt den Vorbehalt fur volkerrechtswidrig im Sinne von Art 19 lit c der Wiener Vertragsrechtskonvention WVK 13 Da es sich um ein Abkommen des Europarats handelt ist die Vorbehaltserklarung ohne Auswirkung auf Anspruche aus dem Sozialrecht der Europaischen Union Es ist daher auch eingewandt worden der Vorbehalt sei im Ergebnis wirkungslos weil sich der Anspruch von EU Burgern auf Gewahrung von Grundsicherungsleistungen unabhangig davon ob sie sich zum Zwecke der Arbeitssuche in Deutschland aufhielten unmittelbar aus der Verordnung EG 883 2004 ergebe die im Mai 2010 in Kraft getreten war 14 Diese Auffassung ubersieht allerdings die Leistungslucke fur Arbeitsuchende aus der EU die entweder noch keine drei Monate in der Bundesrepublik sind oder die weniger als ein Jahr hier gearbeitet haben und seither bereits mehr als sechs Monate arbeitslos sind Auch Letztere halten sich solange sie ernsthaft und erfolgversprechend Arbeit suchen zwar weiterhin legal nach Art 14 Abs 4 b der Richtlinie 2004 38 EG umgesetzt in 2 Abs 2 Nr 1a FreizugG EU auf aber ohne Anspruch auf Grundsicherung nach dem SGB II die der EuGH als Unterfall der Sozialhilfe behandelt und damit unter den Gleichbehandlungsausschluss des Art 24 Abs 2 Richtlinie 2004 38 fallen lasst 15 Der EuGH hat Art 1 EFA in den aufgezahlten rechtlichen Grundlagen zwar zitiert aber mangels eigener Kompetenz nicht entschieden ob das Europaische Fursorgeabkommen diese Lucke fullt Ausserhalb des Anwendungsbereichs der Verordnung konnen sich Anspruche aus dem Diskriminierungsverbot zu Lasten von Unionsburgern Art 18 i V m Art 21 des Vertrages uber die Arbeitsweise der Europaischen Union AEUV oder aus dem Gleichbehandlungsanspruch von Arbeitnehmern Art 45 Abs 2 AEUV ergeben 16 Beschrankung von Sozialhilfe fur EU Burger seit 2016 Bearbeiten Seit dem 29 Dezember 2016 erhalten EU Burger in Deutschland nur noch dann Sozialhilfe oder Hartz IV Leistungen wenn sie durch Beitragszahlungen in die deutschen Sozialsysteme Anspruche erworben haben Ansonsten sind EU Burger erst nach einem Aufenthalt von funf Jahren in Deutschland zum Empfang von Sozialleistungen berechtigt 17 18 Gemass der Neuregelung konnen EU Burger ohne Anspruch auf Sozialleistungen lediglich einmalig Uberbruckungsleistungen beantragen die fur hochstens einen Monat 19 den unmittelbaren Bedarf fur Essen Unterkunft Korperpflege und medizinische Versorgung abdecken sollen Auch ein Darlehen zur Finanzierung der Ruckreise ins Heimatland ist moglich 20 Staatsangehorige von EFA Staaten die auf Arbeitssuche sind oder deren Aufenthaltsrecht sich aus dem Verbleiberecht der Kinder ehemaliger Arbeitnehmer und ihrer Eltern aus Artikel 10 VO 492 2011 ergibt haben weiterhin Anspruch auf die normale Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII ausgenommen ist die Hilfe zur Uberwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten die im EFA ausdrucklich ausgenommen wurde Stand September 2017 21 Literatur BearbeitenElke Tiessler Marenda Sozialrechtliche Anspruche von Auslander innen Teil 2 PDF 291 kB In Sozialrecht aktuell 2 2012 S 41 50 Weblinks Bearbeiten nbsp Wikinews Bundesregierung EU Zuwanderer erhalten kein Hartz IV mehr Nachricht Europaisches Fursorgeabkommen Wortlaut und Liste der UnterzeichnerstaatenEinzelnachweise Bearbeiten Vorbehalte und Erklarungen fur Vertrag Nr 014 Europaisches Fursorgeabkommen Europarat 22 Januar 2018 abgerufen am 22 Januar 2018 Jason Nickles Helmut Siedl Coordination of Social Security in the Council of Europe Council of Europe Publishing Januar 2004 ISBN 92 871 5391 4 Kapitel 4 2 2 Two Leading Principles S 35 Jason Nickles Helmut Siedl Coordination of Social Security in the Council of Europe Council of Europe Publishing Januar 2004 ISBN 92 871 5391 4 Kapitel 4 2 3 The First Principle Equality of Treatment S 36 37 Jason Nickles Helmut Siedl Coordination of Social Security in the Council of Europe Council of Europe Publishing Januar 2004 ISBN 92 871 5391 4 Kapitel 4 2 4 The Second Principle Non Repatriation S 37 ff Bundessozialgericht Medieninformation Nr 41 10 In Deutschland lebender Franzose hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II Pressemitteilung zu dem Urteil vom 19 Oktober 2010 B 14 AS 23 10 R Urteil des BSG vom 19 Oktober 2010 B 14 AS 23 10 R erlautert in Grundlagen des Aufenthaltsrechts und Zugang zu Sozialleistungen fur Auslander Eine Orientierungshilfe fur Migrantenorganisationen Deutscher Paritatischer Wohlfahrtsverband Gesamtverband e V Dezember 2011 abgerufen am 19 Januar 2018 S 23 27 Regierung will EU Zuwanderern Hartz IV streichen In Focus 9 Marz 2012 Abgerufen am 9 Marz 2012 Bundesagentur fur Arbeit Geschaftsanweisung SGB II Nr 8 vom 23 Februar 2012 Vorbehalt gegen das Europaische Fursorgeabkommen EFA 1 2 Vorlage Toter Link www arbeitsagentur de Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im April 2018 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis In arbeitsagentur de 23 Februar 2012 Abgerufen am 9 Marz 2012 Arbeitsministerium verteidigt Hartz IV Stopp fur EU Zuwanderer In spiegel de 9 Marz 2012 Abgerufen am 9 Marz 2012 Matthias Reuss Sachstand Zur Zulassigkeit von Vorbehalten zum Europaischen Fursorgeabkommen Memento des Originals vom 10 Mai 2012 imInternet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www harald thome de Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestags WD 2 3000 035 12 In harald thome de Abgerufen am 27 April 2012 LSG Berlin Brandenburg Beschluss vom 9 Mai 2012 L 19 AS 794 12 B ER PDF 4 1 MB Seite 4ff 5f Abgerufen am 20 Mai 2012 rechtskraftig SG Berlin Beschluss vom 25 April 2012 S 55 AS 9283 12 Abschnitt 1 2 1 6 Stellungnahme Nr 60 2012 des Deutschen Anwaltvereins vom Juni 2012 an die Bundesregierung Memento des Originals vom 17 Oktober 2012 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot anwaltverein de PDF 112 kB Georg Classen Rechtsmittel gegen Ablehnung von ALG II fur Unionsburger deutscher Vorbehalt gegen das EFA wirkungslos PDF 265 kB mit Nachweisen zur Rechtsprechung der Landessozialgerichte Abgerufen am 14 Mai 2012 Dorothee Frings Grundsicherungsleistungen fur Unionsburger unter dem Einfluss der VO EG Nr 883 2004 in Zeitschrift fur Auslanderrecht und Auslanderpolitik ZAR 2012 Seite 317ff EuGH Urteil vom 15 September 2015 Abramovic Jobcenter Neukolln C 67 2015 Frank Schreiber Steht arbeitsuchenden EU Auslandern Arbeitslosengeld II zu In Soziale Sicherheit 2012 Seite 392ff Welt de Deutschland kann sich nicht um alle Bedurften Europas kummern FAZ net Uber Sozialhilfe fur EU Auslander Nahles SPD Vernunft 2 Abs 1 Gesetz zur Regelung von Anspruchen auslandischer Personen in der Grundsicherung fur Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und in der Sozialhilfe nach dem Zwolften Buch Sozialgesetzbuch BGBl 2016 I Nr 65 2 Abs 2 Gesetz zur Regelung von Anspruchen auslandischer Personen in der Grundsicherung fur Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und in der Sozialhilfe nach dem Zwolften Buch Sozialgesetzbuch BGBl 2016 I Nr 65 Arbeitshilfe Anspruche auf Leistungen der Existenzsicherung fur Unionsburger innen Der Paritatische Gesamtverband September 2017 abgerufen am 25 September 2022 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Europaisches Fursorgeabkommen amp oldid 226454630