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Die Hilfe zur Uberwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten ist eine Sozialleistung nach 67 SGB XII Der berechtigte Personenkreis sowie Art und Umfang der Massnahmen sind in der aufgrund 69 SGB XII erlassenen Durchfuhrungsverordnung DVO des Bundesministeriums fur Arbeit und Soziales geregelt 1 Inhaltsverzeichnis 1 Berechtigter Personenkreis 2 Art und Umfang der Leistungen 3 Weblinks 4 EinzelnachweiseBerechtigter Personenkreis BearbeitenAnspruchsberechtigt sind Personen bei denen die Uberwindung besonderer Verhaltnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden ist Die Hilfe zur Uberwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten ist nachrangig gegenuber anderen Leistungen des SGB XII sowie der Kinder und Jugendhilfe nach dem SGB VIII 67 Satz 2 SGB XII Besondere Verhaltnisse bestehen nach 1 der Durchfuhrungsverordnung DVO bei fehlender oder nicht ausreichender Wohnung ungesicherter wirtschaftlicher Grundlage gewaltgepragten Lebensumstanden Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung oder vergleichbaren nachteiligen Umstanden Soziale Schwierigkeiten liegen dann vor wenn die Person durch ausgrenzendes Verhalten an einem Leben in der Gesellschaft wesentlich eingeschrankt ist etwa weil sie suchtkrank ist oder im Zusammenhang mit Straffalligkeit Hilfe zur Uberwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten wird grundsatzlich ohne Rucksicht auf Einkommen und Vermogen des Leistungsberechtigten erbracht Vom Ruckgriff auf Unterhaltsverpflichtete kann abgesehen werden wenn das den Erfolg der Hilfe gefahrden wurde 68 SGB XII Personen die stationar untergebracht sind erhalten Leistungen nur in Ausnahmefallen und nur befristet wenn eine ambulante oder teilstationare Unterbringung nicht moglich ist 2 Abs 5 DVO Art und Umfang der Leistungen BearbeitenZentrales Element der Hilfe zur Uberwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten ist die Hilfe zur Selbsthilfe Leistungsberechtigte sind verpflichtet an der Beendigung ihrer sozialen Schwierigkeiten mitzuwirken 2 Abs 1 DVO Die Hilfe zur Uberwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten wird vorrangig in Form von Dienstleistungen erbracht aber auch Geld und Sachleistungen sind moglich 2 Abs 2 DVO Zu den Hilfen die als Teil dieser Leistung gewahrt werden zahlen dabei die Beratung und personliche Unterstutzung 3 DVO Massnahmen zur Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung 4 DVO Hilfe zur Ausbildung sowie zur Erlangung und Erhalt eines Arbeitsplatzes 5 DVO Hilfe zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung sozialer Beziehungen und zur Gestaltung des Alltags 6 DVO Dabei sind nach 2 Abs 2 DVO geschlechts und altersbedingte Besonderheiten sowie besondere Fahigkeiten und Neigungen zu berucksichtigen Weblinks BearbeitenVoraussetzungen Schnittstellen und Abgrenzung von Hilfen gemass 67 und 53 SGB XII unter Einbeziehung des BTHG Memento vom 5 August 2019 im Internet Archive Auszuge aus einem Fachvortrag von Maria Meyer Hoger vom 23 Februar 2017 Einzelnachweise Bearbeiten Verordnung zur Durchfuhrung der Hilfe zur Uberwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten vom 24 Januar 2001 BGBl I S 179 die durch Artikel 14 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch vom 27 Dezember 2003 BGBl I S 3022 geandert worden istBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Hilfe zur Uberwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten amp oldid 235919720