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Unter Kinder und Jugendhilfe mitunter auch nur Jugendhilfe ehemals Jugendwohlfahrt werden in Deutschland alle Leistungen und Aufgaben offentlicher und freier Trager zugunsten junger Menschen und deren Familien zusammengefasst Diese wurden im Achten Buch Sozialgesetzbuch SGB VIII vom 26 Juni 1990 neu zusammengestellt und grundlegend uberarbeitet Das SGB VIII hat seitdem eine Reihe von Anderungen und Neufassungen erfahren Die letzte grosse Neuerung hat es im Mai 2021 durch das Anderungsgesetz KJSG 1 erfahren 2 Inhaltsverzeichnis 1 Neuordnung der Jugendhilfe 2 Adressaten der Kinder und Jugendhilfe 3 Hilfe fur junge Volljahrige 3 1 Volljahrigkeit und Leistungen der Jugendhilfe 3 2 40 des Jugendhilfegesetzentwurfs 3 3 41 SGB VIII 4 Aufgaben der Kinder und Jugendhilfe 4 1 Leistungen 4 2 Andere Aufgaben 5 Durchfuhrung 6 Vernetzung und Zusammenarbeit 7 Siehe auch 8 Literatur 9 Weblinks 10 EinzelnachweiseNeuordnung der Jugendhilfe BearbeitenDas Bundesministerium fur Familie und Jugend unter Rita Sussmuth war Ende der 1980er Jahre verantwortlich fur den spater ahnlich verabschiedeten Kinder und Jugendhilfegesetz Referentenentwurf In 1 Abs 1 Achtes Buch VIII Kinder und Jugendhilfe E hiess es Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Forderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfahigen Personlichkeit Der Handlungsansatz der Jugendhilfepraxis habe sich zunehmend von Eingriffen in die Familie die mit einer Trennung des Kindes von seinen Eltern verbunden sind zu einer offenen und praventiven Arbeit hin verlagert 3 Das Jugendwohlfahrtsgesetz von seinem Ansatz her einer polizei und ordnungsrechtlichen Sichtweise verhaftet habe diesen Perspektivenwandel der Jugendhilfe jedoch nicht mitvollzogen Entsprechend den verfassungsrechtlichen Vorgaben weise der Gesetzentwurf der Jugendhilfe nunmehr eine die Erziehung der Eltern unterstutzende Funktion zu Familien bedurften zur Bewaltigung ihrer Aufgaben angesichts gestiegener Anforderungen und angesichts gesellschaftlicher Veranderungen vielfaltiger Formen der Entlastung Unterstutzung und Ermutigung 4 Adressaten der Kinder und Jugendhilfe BearbeitenDie Kinder und Jugendhilfe richtet sich gem 6 Abs 1 SGB VIII an junge Menschen sowie an Mutter Vater und Personensorgeberechtigte von Kindern und Jugendlichen Nach den Begriffsbestimmungen in 7 SGB VIII sind Kinder unter 14 Jahre alt im Hinblick auf das elterliche Sorgerecht gem Art 6 Abs 2 GG und die Annahme als Kind auch unter 18 Jahre alt 7 Abs 1 Nr 1 Abs 2 und Abs 4 SGB VIII Jugendliche zwischen 14 und unter 18 Jahren alt 7 Abs 1 Nr 2 SGB VIII junge Volljahrige 18 aber unter 27 Jahre alt 7 Abs 1 Nr 3 SGB VIII junge Menschen unter 27 Jahre alt 7 Abs 1 Nr 4 SGB VIII Personensorgeberechtigte wem allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Burgerlichen Gesetzbuchs die Personensorge zusteht 7 Abs 1 Nr 5 SGB VIII Erziehungsberechtigte der Personensorgeberechtigte und jede sonstige Person uber 18 Jahre soweit sie auf Grund einer Vereinbarung mit dem Personensorgeberechtigten nicht nur vorubergehend und nicht nur fur einzelne Verrichtungen Aufgaben der Personensorge wahrnimmt 7 Abs 1 Nr 6 SGB VIIIHilfe fur junge Volljahrige BearbeitenVolljahrigkeit und Leistungen der Jugendhilfe Bearbeiten Nach einer Gesetzesanderung wurde mit Wirkung zum 1 Januar 1975 die Volljahrigkeit von der Vollendung des 21 auf die Vollendung des 18 Lebensjahres herabgesetzt 2 BGB 5 Die Neufassung des Gesetzes fur Jugendwohlfahrt vom 25 April 1977 berucksichtigte diese Anderung zwar indem es bestimmte Hilfen zur Erziehung auch auf Personen uber 18 Jahre erstreckte bzw uber den Zeitpunkt des Eintritts der Volljahrigkeit hinaus gewahrte 5 Abs 1 Satz 2 6 Abs 3 75a JWG 1977 6 Die Hilfen konnten aber nicht erstmals nach Eintritt der Volljahrigkeit bewilligt sondern nur bei vorherigem Beginn uber den Eintritt der Volljahrigkeit hinaus fortgesetzt werden 7 Dabei war bereits in den Siebzigerjahren erkennbar dass eine Anzahl junger Menschen das mit dem Erreichen der Volljahrigkeit verbundene Ziel der Verselbststandigung nicht ohne Weiteres drei Jahre fruher erreichen konnte 8 40 des Jugendhilfegesetzentwurfs Bearbeiten Bei jungen Volljahrigen die erst nach der Vollendung des 18 Lebensjahres eine Berufsausbildung beginnen konnen oder dann ihren Ausbildungsplatz verlieren begrundete 40 Abs 1 Satz 1 eine Leistungsverpflichtung Soll Leistung bereits dann wenn ansonsten eine Gefahrdung der weiteren Entwicklung eintreten wurde Es habe sich als unzureichend erweisen die Fortfuhrung einer Massnahme zur schulischen oder beruflichen Bildung einschliesslich der Berufsvorbereitung davon abhangig zu machen dass sie bereits vor Vollendung des 18 Lebensjahres begonnen wurde Da sich die Verselbstandigung junger Menschen aus verschiedenen Grunden immer weiter hinauszogere sah 40 Abs 1 Satz 2 in bestimmten Fallen ausserdem die Moglichkeit vor die Hilfe uber die Vollendung des 21 Lebensjahres hinaus weiterzufuhren Eine solche Durchbrechung des strikten Fortsetzungscharakters sei etwa fur junge Volljahrige vorgesehen die nach Eintritt der Volljahrigkeit aus stationarer psychiatrischer Behandlung oder aus freiheitsentziehenden Massnahmen Arrest Jugendstrafe Freiheitsstrafe nach den Bestimmungen des Jugendgerichtsgesetzes oder des Strafgesetzbuchs entlassen werden Sie wurden den jungen Menschen gleichgestellt die bis zur Vollendung des 18 Lebensjahres Hilfe zur Erziehung erhalten haben 9 41 SGB VIII Bearbeiten Die gesetzliche Regelung die dann in 41 SGB VIII erfolgt ist unterscheidet sich von den Vorgangerregelungen 6 Abs 3 75 a RJWG in dreifacher Hinsicht Hilfe fur junge Volljahrige ist nicht langer nur als Fortsetzungshilfe konstruiert sondern wird auch erstmals nach Vollendung des 18 Lebensjahres gewahrt die Leistungsgewahrung wird von einer noch laufenden Ausbildungsmassnahme entkoppelt die Rechtsverpflichtung wird von einer Kann Regelung zu einer Soll Regelung und damit zu einem sog Regelrechtsanspruch aufgewertet 10 Nach dem Erreichen des 21 Lebensjahres kann aber auch eine Hilfe nach 41 SGB VIII nicht mehr begonnen werden Die Hilfe soll allerdings in begrundeten Einzelfallen uber die Vollendung des 21 Lebensjahres hinaus fortgesetzt werden 41 Abs 1 Satz 2 SGB VIII 11 Aufgaben der Kinder und Jugendhilfe BearbeitenDie Aufgaben der Kinder und Jugendhilfe als eine gesellschaftliche und sozialpadagogische Praxis ergeben sich aus ihrer gesetzlichen Grundlage dem Kinder und Jugendhilfegesetz im SGB VIII Die gesetzlichen Ziele und Wertvorstellungen werden in 1 SGB VIII beschrieben Demnach hat die Jugendhilfe zur Aufgabe zur Verwirklichung des Rechts Kinder und Jugendlicher auf Forderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfahigen Personlichkeiten beizutragen Weiterhin soll sie den Abbau von Benachteiligungen und die Schaffung bzw Erhaltung positiver Lebensbedingungen junger Menschen und ihrer Familien unterstutzen Als Grundlage gilt Zentral haben die Eltern das Recht und die Pflicht zur Erziehung und Pflege ihrer Kinder Die staatliche Gemeinschaft wacht daruber dass das Recht der Kinder gewahrleistet wird Art 6 Grundgesetz Nach Aufgabenschwerpunkten wird allgemein unterschieden in allgemein fordernde Aufgaben die sich generell auf alle Kinder Jugendliche und Familien beziehen z B Kindergarten Jugendarbeit einzelne Kinder Jugendliche individuell fordern z B Lernhilfen direkt helfende Aufgaben die eher an spezifischen Anforderungen Problemlagen bzw Zielgruppen ausgerichtet sind z B Beratungen Einzelbetreuung Unterbringung Jugendschutz Inobhutnahme politische Aufgaben z B Planungsverpflichtung Einmischung Das SGB VIII listet die Aufgaben Oberbegriff in 2 SGB VIII und unterscheidet zwischen Leistungen zweites Kapitel 11 bis 41 SGB VIII und anderen Aufgaben drittes Kapitel 42 bis 60 SGB VIII Das zweite Kapitel beinhaltet die sozialpadagogischen Leistungen wahrend sich im dritten Kapitel der starker ordnungsrechtlich ausgerichtete Teil die sog hoheitlichen Aufgaben befinden Leistungen Bearbeiten Leistungen der Jugendhilfe sind Jugendarbeit 11 SGB VIII Jugendsozialarbeit 13 SGB VIII und erzieherischer Kinder und Jugendschutz 14 SGB VIII Forderung der Erziehung in der Familie 16 SGB VIII beispielsweise Beratung bei Trennung und Scheidung Unterstutzung bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzepts fur die Wahrnehmung der elterlichen Sorge bei Trennung und Scheidung 17 SGB VIII Beratung und Unterstutzung bei der Ausubung der Personensorge und des Umgangsrechts 18 SGB VIII Forderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege Kindertagesbetreuung Kindergarten Schulhorte Kinderladen Kinderkrippen Kindertagespflege Hilfen zur Erziehung u a Erziehungsberatung Vollzeitpflege Sozialpadagogische Familienhilfe Heimerziehung 27 ff SGB VIII Eingliederungshilfe fur seelisch behinderte Kinder und Jugendliche 35a SGB VIII Hilfe fur junge Volljahrige 41 SGB VIII Andere Aufgaben Bearbeiten Sogenannte andere Aufgaben der Jugendhilfe sind z B Beratung und Unterstutzung von Alleinerziehenden bei der Geltendmachung von Unterhaltsanspruchen 52a SGB VIII Intensive sozialpadagogische Einzelbetreuung 35 SGB VIII ebenfalls den Hilfen zur Erziehung zuzurechnen Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten Familiengericht 50 ff SGB VIII Jugendgerichtshilfe 38 JGG Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen 42 SGB VIII bei Kindeswohlgefahrdung 1666 BGB z B Unterbringung in Heimeinrichtungen 34 SGB VIII Ubernahme von Beistandschaften Vormundschaften und Pflegschaften fur Minderjahrige 55 ff SGB VIII Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen Unterhaltsverpflichtungen und Sorgeerklarungen 59 SGB VIII Durchfuhrung BearbeitenDie Tragerschaften der Jugendhilfe unterteilen sich in offentliche Trager und in freie Trager Offentliche Trager sind die Lander die Landkreise und kreisfreie Stadte die dazu Jugendamter und Landesjugendamter unterhalten Freie Trager sind Verbande der freien Wohlfahrtspflege Jugendverbande und deren Dachorganisationen Jugendring und Kirchen und Religionsgemeinschaften des offentlichen Rechts Leistungen der Jugendhilfe werden uberwiegend von freien Tragern erbracht Die grossen freien Trager haben als Spitzenverbande der Freien Wohlfahrtspflege einen besonderen gesetzlich anerkannten Status und nehmen entsprechenden Einfluss auf die Sozialpolitik des Bundes Zu ihnen gehoren das Diakonische Werk DW der evangelischen Kirche der Deutsche Caritas Verband der katholischen Kirche das Deutsche Rote Kreuz DRK die Arbeiterwohlfahrt AWO der Deutsche Paritatische Wohlfahrtsverband DPWV und die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland ZWST Gemass dem Prinzip der Subsidiaritat wird bei der Wahrnehmung von Aufgaben der Jugendhilfe freien Tragern generell Prioritat vor Tragern der offentlichen Jugendhilfe eingeraumt Demnach sollen freie Trager Aufgaben ubernehmen wo sie in gleicher Weise die fachlichen Voraussetzungen fur die jeweiligen Leistungen erbringen Gewollt ist eine vielfaltige Tragerlandschaft in der unterschiedliche Wertorientierungen sowie vielfaltige Inhalte Methoden und Arbeitsformen angeboten werden 3 SGB VIII Die Wahrnehmung der im dritten Kapitel des SGB VIII aufgefuhrten anderen Aufgaben obliegt fast ausschliesslich der offentlichen Jugendhilfe Hierbei handelt es sich grosstenteils um sog hoheitliche Aufgaben weil bestimmte gesetzlich vorgegebene Ordnungselemente realisiert werden sollen Freie Trager haben hier abgesehen von wenigen besonderen Ausnahmen nach 3 Abs 3 SGB VIII regelmassig kein Betatigungsfeld Der offentlichen Jugendhilfe uberkommt ferner die Verpflichtung zur Gesamtverantwortung fur die Erfullung der Aufgaben wie sie das Kinder und Jugendhilfegesetz vorsieht Sie ist zumeist fur hoheitliche planende und lenkende Aufgaben zustandig Ausserdem gewahrleistet sie durch die Finanzierung der freien Trager deren Angebote und Dienste Freie und offentliche Trager sind verpflichtet partnerschaftlich und planvoll zusammenzuarbeiten Auf einige Leistungen der Jugendhilfe wie zum Beispiel die Hilfen zur Erziehung oder die Kindertagesbetreuung haben Berechtigte einen Rechtsanspruch Rechtsanspruche und Leistungsverpflichtungen richten sich gegen die ortlichen Trager der offentlichen Jugendhilfe Dies sind zumeist die Jugendamter der Kreise und kreisfreien Stadte Uberortliche Trager sind zumeist die Lander Andere Leistungen wie Jugendfreizeitangebote gem 11 sind zwar gesetzliche geforderte Programm Aufgaben so hatte der Jugendhilfeausschuss im Beschwerdefall zu prufen ob sich die beanstandete Kommune uberhaupt um Jugendarbeit Jugendforderung kummert ohne dass aber ein individueller einklagbarer Rechtsanspruch besteht Ein besonderes Merkmal der Kinder und Jugendhilfe und in der Verwaltungsstruktur der Bundesrepublik in dieser Form einmalig ist die Zweigliedrigkeit der Behorde Jugendamt Sie besteht aus der Verwaltung des Jugendamtes und dem Jugendhilfeausschuss der sich zu 2 5 aus Vertretern der freien Trager und zu 3 5 aus Vertretern des Kommunalparlaments zusammensetzt Damit sind die Burger theoretisch an den wesentlichen Entscheidungen der Kinder und Jugendhilfe unmittelbar beteiligt Vernetzung und Zusammenarbeit BearbeitenSo wie die kommunalen Trager in Landes und Bundesverbanden zusammengeschlossen sind Deutscher Landkreistag Deutscher Stadtetag gilt dies auch fur die freien Trager sie haben i d R ihre Kreis Landes und Bundesverbande Die o g durch Gesetz anerkannten freien Trager sind auf Landes und Bundesebene zusammengeschlossen in der Liga der Spitzenverbande der freien Wohlfahrtspflege Ein Zusammenschluss auf Bundesebene der die Liga der Spitzenverbande die Jugendverbande und Landesjugendringe die Fachorganisationen und die Landesjugendministerien und Landesjugendamter umfasst ist die Arbeitsgemeinschaft fur Kinder und Jugendhilfe Ein Zusammenschluss von freien und offentlichen Tragern ist der Deutsche Verein fur offentliche und private Fursorge in Berlin Siehe auch BearbeitenJugendamt Jugendhilfe in der DDR Jugendhilferecht Jugendhilfestation Kommunale Familienpolitik Evaluation Freiheitsentziehender Massnahmen in der JugendhilfeLiteratur BearbeitenSoren Asmussen Organisationsforschung in Kindertagesstatten Wiesbaden 2019 Florian Gerlach Hilfen fur straffallige Heranwachsende an der Schnittstelle von 41 SGB VIII und 67 f SGB XII in Evangelische Jugend Heft 8 2007 Manfred Gunther Hilfe Jugendhilfe 528 Seiten Vorwort Jorg M Fegert Rheine 2018 ISBN 978 3 946537 55 7 Manfred Gunther Jugendhilferecht Springer Wiesbaden Oktober 2019 2 aktualisierte Auflage 2021 ISBN 978 3 658 35223 3 Hentschel Kruger Schmidt Stange Hrsg Jugendhilfe und Schule VS Wiesbaden 2008 Jugendhilfe Zeitschrift seit 1963 1990 ff Koln ISSN 0022 5940 Klaus Menne Erziehungsberatung Weinheim 2017 Winfried Moller SGB VIII Kinder und Jugendhilfe Kommentar 2017 Johannes Munder Frankfurter Kommentar zum SGB VIII Baden Baden 2019 Ratz Heinisch Schroer Wolff Lehrbuch Kinder und Jugendhilfe Grundlagen Handlungsfelder Strukturen und Perspektiven Weinheim und Munchen 2009 Christian Sachse Der letzte Schliff Jugendhilfe der DDR im Dienst der Disziplinierung von Kindern und Jugendlichen 1949 1989 Hrsg Die Landesbeauftragte fur Mecklenburg Vorpommern fur die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR Schwerin 2011 ISBN 978 3 933255 35 8 Reinhard Wiesner SGB VIII Kinder und Jugendhilfe Kommentar Beck Munchen 2011 Michael Wutzler Kindeswohl und die Ordnung der Sorge Dimensionen Problematisierungen Falldynamiken Beltz Juventa Weinheim 2019 Weblinks BearbeitenFachkrafteportal der Kinder und Jugendhilfe Arbeitsgemeinschaft fur Kinder und Jugendhilfe Statistisches Bundesamt Destatis Daten und Aufsatze zum Thema Kinder und Jugendhilfe Allgemeine Informationen uber die Jugendhilfe in Deutschland Fragen amp Antworten zur Kinder amp Jugendhilfe beim Bundesministerium fur Familie Senioren Frauen und JugendEinzelnachweise Bearbeiten KJSG Kinder und Jugendstarkungsgesetz Abgerufen am 14 Juni 2023 vgl die entsprechend aktualisierte 2 Auflage von Kinder und Jugendhilferecht Gunther M bei Springer 2021 vgl Jugendhilfe und Familie die Entwicklung familienunterstutzender Leistungen der Jugendhilfe und ihre Perspektiven Siebter Jugendbericht BT Drs 10 6730 vom 10 Dezember 1986 vgl Entwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Neuordnung des Kinder und Jugendhilferechts Kinder und Jugendhilfegesetz KJHG BT Drs 11 5948 vom 1 Dezember 1989 S 41 ff Art 1 Nr 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Volljahrigkeitsalters BGBl I S 1713 BGBl I S 633 Nicole Rosenbauer Ulli Schiller Jugendhilfe fur junge Volljahrige Einblicke in die Praxis des 41 SGB VIII im Dreieck von Bedarf Hilfegewahrung und Schwierigkeiten der Durchsetzung Jugendsozialarbeit aktuell April 2016 Reinhard Wiesner Hilfen fur junge Volljahrige Rechtliche Ausgangssituation Expertise im Projekt Was kommt nach der stationaren Erziehungshilfe Care Leaver in Deutschland Frankfurt am Main 2014 S 9 vgl Entwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Neuordnung des Kinder und Jugendhilferechts Kinder und Jugendhilfegesetz KJHG BT Drs 11 5948 vom 1 Dezember 1989 S 78 f Reinhard Wiesner SGB VIII Kinder und Jugendhilfe Kommentar 41 Rn 25 VG Berlin Beschluss vom 24 August 2007 VG 18 A 205 07 fur den Fall einer ausgepragten emotionalen Storungen des Jugendalters reaktiven Bindungs und kombinierten umschriebenen EntwicklungsstorungBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4028892 4 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kinder und Jugendhilfe in Deutschland amp oldid 234596498