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Artikel 6 des Grundgesetzes fur die Bundesrepublik Deutschland GG gehort zum ersten Abschnitt des Grundgesetzes der die Grundrechte zum Gegenstand hat Die Rechtsnorm enthalt unterschiedliche Gewahrleistungen die einen Bezug zu Ehe und Familie aufweisen Art 6 Absatz 1 GG garantiert den rechtlichen Bestand der Ehe und spricht ihr und der Familie einen besonderen Schutz zu Art 6 Absatz 2 GG spricht Eltern das Recht zu fur ihre Kinder unter Aufsicht des Staats zu sorgen Art 6 Absatz 3 GG regelt unter welchen Voraussetzungen der Staat Kinder von ihren Eltern trennen darf Art 6 Absatz 4 5 GG sprechen Muttern Anspruch auf Schutz zu und gebieten die Gleichbehandlung von ehelichen und unehelichen Kindern Inhaltsverzeichnis 1 Normierung 2 Entstehungsgeschichte 3 Schutz von Ehe und Familie Art 6 Absatz 1 GG 3 1 Schutzbereich 3 1 1 Personlich 3 1 2 Sachlich 3 2 Eingriff 3 3 Rechtfertigung 4 Elterliche Sorge Art 6 Absatz 2 3 GG 4 1 Schutzbereich 4 2 Eingriff 4 3 Rechtfertigung 4 3 1 Wachteramt des Staats 4 3 2 Schulaufsicht des Staats 5 Mutterschutz Art 6 Absatz 4 GG 6 Gleichbehandlung von ehelichen und unehelichen Kindern Art 6 Absatz 5 GG 7 Literatur 8 EinzelnachweiseNormierung Bearbeiten nbsp Artikel 6 des Grundgesetzes eine Arbeit von Dani Karavan an den Glasscheiben zur Spreeseite beim Jakob Kaiser Haus des Bundestages in BerlinArt 6 GG lautet seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes am 24 Mai 1949 wie folgt 1 1 Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung 2 Pflege und Erziehung der Kinder sind das naturliche Recht der Eltern und die zuvorderst ihnen obliegende Pflicht Uber ihre Betatigung wacht die staatliche Gemeinschaft 3 Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten durfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Grunden zu verwahrlosen drohen 4 Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fursorge der Gemeinschaft 5 Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen fur ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern Art 6 GG erfullt zahlreiche Funktionen Teilweise begrundet er staatliche Schutzpflichten teilweise subjektive Abwehrrechte gegenuber hoheitlichen Eingriffen Schliesslich stellt es eine Institutsgarantie zugunsten des Rechtsinstituts Ehe dar 2 Entstehungsgeschichte Bearbeiten nbsp Altes Schloss HerrenchiemseeDer Schutz von Familie und Ehe wurde in der deutschen Verfassungsgeschichte erstmals in der Weimarer Reichsverfassung von 1919 durch Art 119 122 gewahrleistet Hiernach standen beide Guter unter dem besonderen Schutz der Verfassung 3 Wahrend der Entstehung des Grundgesetzes plante der Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee zunachst Ehe und Familie in der Verfassung nicht zu erwahnen Als zu gering wurden die Aussichten auf tragfahige Kompromisse erachtet da die beteiligten politischen Parteien ausserst unterschiedliche Standpunkte vertraten Unter Einfluss der Kirchen und auf Bestreben der CDU entschied sich der Parlamentarische Rat allerdings dennoch dazu Ehe und Familie durch die Verfassung unter Schutz zu stellen 4 Schutz von Ehe und Familie Art 6 Absatz 1 GG BearbeitenGemass Art 6 Absatz 1 GG stehen Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung Diese Bestimmung stellt zum einen eine Institutsgarantie dar die den Staat verpflichtet die Ehe als Rechtsinstitut zu schaffen und zu erhalten 5 Weiterhin handelt es sich um ein Freiheitsrecht das die Abwehr hoheitlicher Eingriffe in die durch das Grundrecht geschutzte Freiheitssphare ermoglicht 6 Schutzbereich Bearbeiten Die Freiheitssphare die durch ein Grundrecht gewahrleistet wird wird in der Rechtswissenschaft als Schutzbereich bezeichnet Sofern ein Hoheitstrager in diesen eingreift und dies verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt ist verletzt er hierdurch Art 6 Absatz 1 GG 7 8 Die Rechtswissenschaft unterscheidet zwischen dem personlichen und dem sachlichen Schutzbereich Der personliche Schutzbereich bestimmt wer durch das Grundrecht geschutzt wird Der sachliche Schutzbereich bestimmt welche Freiheiten durch das Grundrecht geschutzt werden 9 10 Personlich Bearbeiten Art 6 GG schrankt den Kreis der Grundrechtstrager nicht ein sodass das Grundrecht jedermann schutzt Personenvereinigungen insbesondere juristische Personen des Privatrechts sind gemass Art 19 Absatz 3 GG nicht Trager des Grundrechts da es Freiheiten schutzt die lediglich von Menschen wahrgenommen werden konnen 11 Sachlich Bearbeiten In sachlicher Hinsicht schutzt Art 6 Absatz 1 GG Ehe und Familie Bei einer Familie handelt es sich um eine Lebens und Erziehungsgemeinschaft die aus Eltern und ihren Kindern besteht 12 Auch Gemeinschaften die lediglich zwischen einem Kind und einem Elternteil bestehen werden durch Art 6 Absatz 1 GG geschutzt 13 Das Grundrecht schutzt das Recht eine Familie nach eigenen Vorstellungen zu bilden und in familiarer Gemeinschaft zusammenzuleben 14 Auch sollen Hoheitstrager Familien fordern soweit dies moglich ist 15 16 Bei einer Ehe handelt es sich nach gemass dem 2017 verabschiedeten Gesetz zur Einfuhrung des Rechts auf Eheschliessung fur Personen gleichen Geschlechts um eine freiwillige Verbindung von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit 17 Sie kommt unter Mitwirkung des Staates zustande 18 Eine lediglich kirchlich geschlossene Ehe wird daher nicht von Art 6 Absatz 1 GG erfasst 19 Gleiches gilt fur nichteheliche Lebensgemeinschaften 20 Umstritten ist in der Rechtswissenschaft ob Vielehen die nach auslandischem Recht zulassigerweise geschlossen wurden durch Art 6 Absatz 1 GG geschutzt werden 21 Unzulassige Vielehen werden jedenfalls nicht geschutzt 22 Seit 1 August 2001 besteht in Deutschland nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz die Moglichkeit der Eintragung von Lebenspartnern Eingetragene Lebenspartner unabhangig von ihrer sexuellen Orientierung und von ihrem Geschlecht sind Ehepartnern heute annahernd gleichgestellt Werden von Lebenspartnern Kinder adoptiert gelten diese als deren rechtliche Eltern Leben eingetragene Lebenspartner mit dem leiblichen oder angenommenen Kind eines Lebenspartners in sozial familiarer Gemeinschaft bilden sie mit diesem eine geschutzte Familie im Sinne des Grundgesetzes 23 Trotzdem sind derzeit gleichgeschlechtliche Paare in einer Reihe von Rechtsbereichen noch immer gegenuber Ehepaaren benachteiligt weshalb die Grunen seit 2014 Gesetzesentwurfe die jegliche rechtliche Diskriminierung aufheben sollen einreichten 24 Am 30 Juni 2017 beschloss der Bundestag gleichgeschlechtlichen Paaren die Ehe zu ermoglichen 25 Die Umsetzung dieses Gesetzes wird im Herbst 2017 erwartet Die Freiheit der Ehe schutzt das Recht eine Ehe abzuschliessen und in ehelicher Gemeinschaft zusammenzuleben 26 Weiterhin schutzt sie nach vorherrschender Auffassung in der Rechtswissenschaft vor Benachteiligungen der Ehegemeinschaft 27 28 Nach einer Gegenansicht ist diese Funktion dem allgemeinen Gleichheitssatz aus Art 3 Absatz 1 GG vorbehalten da Art 6 GG nicht als Gleichheitsrecht formuliert ist 29 Schliesslich verpflichtet Art 6 Absatz 1 GG den Gesetzgeber bei seinem Handeln die Ehe angemessen zu berucksichtigen 30 und sie zu fordern 31 Eingriff Bearbeiten Ein Eingriff liegt vor wenn der Gewahrleistungsinhalt eines Grundrechts durch hoheitliches Handeln verkurzt wird 32 Dies trifft auf Beeintrachtigungen der Ehe zu 33 Hierzu zahlt Ebenfalls kann im Unterlassen des Schutzes von Ehe und Familie ein Grundrechtseingriff bestehen 34 Regelt der Gesetzgeber durch den Erlass von Normen den rechtlichen Rahmen der Ehe stellt dies allerdings grundsatzlich keinen Eingriff sondern lediglich eine Ausgestaltung des Grundrechts dar Beruhrt er allerdings Kernelemente der Ehe kann hierin jedoch ein Grundrechtseingriff bestehen 35 Rechtfertigung Bearbeiten Liegt ein hoheitlicher Eingriff vor ist dieser rechtmassig wenn er verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist Art 6 Absatz 1 GG enthalt keine Vorgabe zur Frage unter welchen Voraussetzungen das Grundrecht beschrankt werden kann Damit handelt es sich um ein vorbehaltslos gewahrleistetes Grundrecht Jedoch erkennt das Bundesverfassungsgericht auch fur solche Grundrechte die Moglichkeit der gesetzlichen Beschrankung an Diese kann sich aus Verfassungsrecht ergeben das mit dem Grundrecht kollidiert Diese Beschrankungsmoglichkeit beruht darauf dass sich Verfassungsbestimmungen als gleichrangiges Recht nicht gegenseitig verdrangen sondern im Fall einer Kollision in ein Verhaltnis praktischer Konkordanz gebracht werden 36 37 Elterliche Sorge Art 6 Absatz 2 3 GG BearbeitenGemass Art 6 Absatz 2 GG sind Eltern berechtigt und verpflichtet fur ihre Kinder zu sorgen Es handelt sich hierbei sowohl um ein Freiheitsrecht der Eltern als auch um eine Freiheitsbeschrankung zugunsten des Kindes 38 Schutzbereich Bearbeiten Das Elternrecht steht den leiblichen Eltern und den Adoptiveltern zu Pflegeeltern steht es hingegen nicht zur Verfugung 39 Auch Kinder konnen sich nicht auf Art 6 Absatz 2 GG berufen Ihnen steht jedoch in Verbindung mit der Garantie der allgemeinen Handlungsfreiheit ein Anrecht auf staatliche Gewahrleistung elterlicher Pflege und Erziehung zu 40 Das Elternrecht berechtigt die Eltern eines Kindes fur dessen Erziehung und Pflege zu sorgen Ersteres bezeichnet die geistige und seelische Entwicklung letzteres die Sorge fur das Wohlbefinden 41 Hierzu zahlt beispielsweise das Recht uber den Bildungsweg des Kinds zu bestimmen 42 Ebenfalls durfen Eltern ihr Kind in ihrem Sinn religios und weltanschaulich erziehen 43 Daher durfen sie beispielsweise ein Kind von Religionen die sie fur falsch halten fernhalten 44 Welchen Umfang das Pflegerecht und die Pflegepflicht haben richtet sich nach dem Alter und dem Bedarf des Kindes Mit Eintritt der Volljahrigkeit des Kindes erlischt das Elternrecht 45 Das Elternrecht muss im Interesse des Kindes ausgeubt werden Was im Interesse des Kindes ist beurteilt sich grundsatzlich nach der Auffassung der Eltern denen diesbezuglich eine Entscheidungsprarogative zukommt Die Auffassung der Eltern ist grundsatzlich vorrangig weshalb sie durch Hoheitstrager respektiert werden muss 46 Eingriff Bearbeiten Eingriffe ins Elternrecht stellen insbesondere Verkurzungen des Rechts zur eigenverantwortlichen Fursorge dar Als besonders schweren Eingriff nennt Art 6 Absatz 3 Satz 1 GG die erzwungene Trennung von Kindern und ihrer Familie Ebenfalls stellt der Ausschluss der Eltern von einem Jugendstrafverfahren gegen ihr Kind einen Eingriff dar 47 Auch eine Rechtschreibreform besitzt Eingriffsqualitat 48 Keinen Grundrechtseingriff stellt die Ausgestaltung des Sorgerechts dar 49 Rechtfertigung Bearbeiten Ein Eingriff in das Erziehungsrecht kann verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein Wachteramt des Staats Bearbeiten Das elterliche Erziehungsrecht wird gemass Art 6 Absatz 2 Satz 2 GG durch das Wachteramt des Staats begrenzt Hiernach wacht der Staat daruber dass das Elternrecht im Interesse des Kindes ausgeubt wird 50 Eltern uben ihr Sorgerecht daher als Treuhander ihres Kindes aus 51 Hoheitstrager durfen daher das elterliche Erziehungsrecht durch oder auf Grundlage eines Gesetzes beschranken Hierbei mussen sie jedoch den Willen der Eltern in angemessener Weise berucksichtigen Eine Beschrankung des Elternrechts erfordert daher dass dieses in einer Weise ausgeubt wird die das Kindeswohl gefahrdet Damit Art 6 Absatz 2 GG entspricht damit einem qualifizierten Gesetzesvorbehalt 52 Besondere Rechtfertigungsvoraussetzungen normiert Art 6 Absatz 3 GG fur die Trennung eines Kinds von seinen Eltern als besonders schweren Eingriff in das Erziehungsrecht Die Trennung setzt voraus dass die Erziehungsberechtigten versagen oder das Kind aus anderen Grunden zu verwahrlosen droht Damit ein Eingriff gerechtfertigt werden kann muss er das Prinzip der Verhaltnismassigkeit wahren Dieses fur alle Grundrechte geltende Verfassungsprinzip soll verhindern dass Grundrechte starker als erforderlich beeintrachtigt werden Nach dem Verhaltnismassigkeitsprinzip ist ein Grundrechtseingriff nur rechtmassig wenn er einen legitimen Zweck verfolgt sich zu dessen Forderung eignet und hierzu erforderlich sowie angemessen ist 53 Schulaufsicht des Staats Bearbeiten Eine weitere praktisch bedeutsame Schranke des elterlichen Erziehungsrechts findet sich im Erziehungs und Bildungsauftrag der offentlichen Schulen Gemass Art 7 Absatz 1 GG ist der Staat berechtigt das Schulwesen umfassend zu regeln 54 55 Hierzu zahlt etwa das Definieren von Bildungszielen Eingriffe in das elterliche Erziehungsrecht zugunsten des Erziehungs und Bildungsauftrags der offentlichen Schulen unterliegen wie jeder Grundrechtseingriff dem Grundsatz der Verhaltnismassigkeit Nach der Rechtsprechung steht das Recht der Schule grundsatzlich gleichrangig neben dem Recht der Eltern 56 Im Bereich der Wissensvermittlung uberwiegt allerdings regelmassig das Recht der Schule im Bereich der Erziehung hingegen das Recht der Eltern 57 Mutterschutz Art 6 Absatz 4 GG BearbeitenGemass Art 6 Absatz 4 GG hat jede Mutter Anspruch auf staatliche Fursorge Es handelt sich um eine Konkretisierung des Sozialstaatsprinzips aus Art 20 Absatz 1 GG die insbesondere den Gesetzgeber bindet 58 59 Hieraus folgen beispielsweise arbeitsrechtliche Schutzbestimmungen insbesondere diejenigen des Mutterschutzgesetzes So sind Mutter etwa in besonderer Weise vor Kundigungen geschutzt 60 In Art 6 Absatz 4 GG wird eingegriffen falls das gebotene Schutzniveau unterschritten wird 61 Auch die Benachteiligung von Muttern etwa wegen einer Schwangerschaft stellt einen Grundrechtseingriff dar 62 Das Gebot des Mutterschutzes steht unter keinem Gesetzesvorbehalt Daher ist eine Beschrankung lediglich durch kollidierendes Verfassungsrecht moglich 63 Gleichbehandlung von ehelichen und unehelichen Kindern Art 6 Absatz 5 GG BearbeitenGemass Art 6 Absatz 5 GG stehen uneheliche Kinder den Ehelichen gleich Hierbei handelt es sich um ein besonderes Gleichheitsrecht das Art 3 Absatz 1 GG verdrangt Zum einen gibt dem Gesetzgeber den Auftrag beide Gruppen moglichst gleich zu stellen 64 Zum anderen dient es der Abwehr von Benachteiligungen Es handelt sich um eine besondere Auspragung des Sozialstaatsprinzip Die Gleichstellungspflicht des Art 6 Absatz 5 GG wurde inzwischen weitgehend erfullt 65 In Art 6 Absatz 5 GG wird durch eine Ungleichbehandlung von ehelichen und unehelichen Kindern eingegriffen Dies kann lediglich durch kollidierendes Verfassungsrecht gerechtfertigt werden 66 Literatur BearbeitenPeter Badura Art 6 In Theodor Maunz Gunter Durig Hrsg Grundgesetz 81 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 45862 0 Rolf Groschner Art 6 In Horst Dreier Hrsg Grundgesetz Kommentar GG 3 Auflage Band I Praambel Artikel 1 19 Tubingen Mohr Siebeck 2013 ISBN 978 3 16 150493 8 Hans Jarass Art 6 In Hans Jarass Bodo Pieroth Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland Kommentar 13 Auflage C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 66119 8 Markus Kotzur Johann Vasel Art 6 In Klaus Stern Florian Becker Hrsg Grundrechte Kommentar Die Grundrechte des Grundgesetzes mit ihren europaischen Bezugen 3 Auflage Carl Heymanns Verlag Koln 2018 ISBN 978 3 452 29093 9 Gerhard Robbers Art 6 In Hermann von Mangoldt Friedrich Klein Christian Starck Hrsg Kommentar zum Grundgesetz 6 Auflage Band 1 Praambel Artikel 1 bis 19 Vahlen Munchen 2010 ISBN 978 3 8006 3730 0 Christian von Coelln Art 6 In Michael Sachs Hrsg Grundgesetz Kommentar 7 Auflage C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 66886 9 Kay Windthorst Art 6 In Christoph Gropl Kay Windthorst Christian von Coelln Hrsg Grundgesetz Studienkommentar 3 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 71258 6 Einzelnachweise Bearbeiten Markus Kotzur Johann Vasel Art 6 Rn 6 In Klaus Stern Florian Becker Hrsg Grundrechte Kommentar Die Grundrechte des Grundgesetzes mit ihren europaischen Bezugen 3 Auflage Carl Heymanns Verlag Koln 2018 ISBN 978 3 452 29093 9 Gerrit Manssen Staatsrecht II Grundrechte 17 Auflage C H Beck Munchen 2020 ISBN 978 3 406 75052 6 Rn 461 462 Markus Kotzur Johann Vasel Art 6 Rn 4 In Klaus Stern Florian Becker Hrsg Grundrechte Kommentar Die Grundrechte des Grundgesetzes mit ihren europaischen Bezugen 3 Auflage Carl Heymanns Verlag Koln 2018 ISBN 978 3 452 29093 9 Markus Kotzur Johann Vasel Art 6 Rn 5 In Klaus Stern Florian Becker Hrsg Grundrechte Kommentar Die Grundrechte des Grundgesetzes mit ihren europaischen Bezugen 3 Auflage Carl Heymanns Verlag Koln 2018 ISBN 978 3 452 29093 9 Gerrit Manssen Staatsrecht II Grundrechte 17 Auflage C H Beck Munchen 2020 ISBN 978 3 406 75052 6 Rn 464 Volker Epping Grundrechte 8 Auflage Springer Berlin 2019 ISBN 978 3 662 58888 8 Rn 504 Hans Jarass Vorb vor Art 1 Rn 19 23 In Hans Jarass Bodo Pieroth Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland Kommentar 13 Auflage C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 66119 8 Friedhelm Hufen Staatsrecht II Grundrechte 5 Auflage C H Beck Munchen 2016 ISBN 978 3 406 69024 2 6 Rn 2 Hans Jarass Vorb vor Art 1 Rn 19 23 In Hans Jarass Bodo Pieroth Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland Kommentar 13 Auflage C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 66119 8 Friedhelm Hufen Staatsrecht II Grundrechte 5 Auflage C H Beck Munchen 2016 ISBN 978 3 406 69024 2 6 Rn 2 BVerfGE 13 290 297 Ehegatten Arbeitsverhaltnisse Volker Epping Grundrechte 8 Auflage Springer Berlin 2019 ISBN 978 3 662 58888 8 Rn 506 BVerfGE 45 104 123 BVerfGE 76 1 42 Familiennachzug BVerfGE 82 60 82 Steuerfreies Existenzminimum BVerfGE 103 242 259 Pflegeversicherung III 1353 BGB BVerfGE 105 313 345 Lebenspartnerschaftsgesetz Kay Windthorst Art 6 Rn 11 In Christoph Gropl Kay Windthorst Christian von Coelln Hrsg Grundgesetz Studienkommentar 3 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 71258 6 Kay Windthorst Art 6 Rn 13 In Christoph Gropl Kay Windthorst Christian von Coelln Hrsg Grundgesetz Studienkommentar 3 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 71258 6 Gerhard Robbers Art 6 Rn 42 In Hermann von Mangoldt Friedrich Klein Christian Starck Hrsg Kommentar zum Grundgesetz 6 Auflage Band 1 Praambel Artikel 1 bis 19 Vahlen Munchen 2010 ISBN 978 3 8006 3730 0 BVerfGE 62 323 330 BVerfGE 133 59 Sukzessivadoption Bundestag Drucksache 18 4862 PDF 305 kB vom 8 Mai 2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck Koln Ulle Schauws Luise Amtsberg weiterer Abgeordneter und der Fraktion BUNDNIS 90 DIE GRUNEN Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur verfassungswidrigen Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften gegenuber Ehen S 2 Felicitas Wilke Ehe fur alle Das andert sich fur homosexuelle Paare auf sueddeutsche de 30 Juni 2017 BVerfGE 31 58 67 Spanier Beschluss BVerfGE 76 1 72 Familiennachzug BVerfGE 99 216 232 Familienlastenausgleich Volker Epping Grundrechte 8 Auflage Springer Berlin 2019 ISBN 978 3 662 58888 8 Rn 511 BVerfGE 105 313 344 Lebenspartnerschaftsgesetz BVerfGE 97 332 349 Kindergartenbeitrage Michael Sachs Verfassungsrecht II Grundrechte 3 Auflage Springer Berlin 2017 ISBN 978 3 662 50363 8 Kapitel 8 Rn 1 Kay Windthorst Art 6 Rn 24 In Christoph Gropl Kay Windthorst Christian von Coelln Hrsg Grundgesetz Studienkommentar 3 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 71258 6 BVerfGE 6 55 76 Steuersplitting Gerrit Manssen Staatsrecht II Grundrechte 17 Auflage C H Beck Munchen 2020 ISBN 978 3 406 75052 6 Rn 478 480 Tristan Kalenborn Die praktische Konkordanz in der Fallbearbeitung In Juristische Arbeitsblatter 2016 S 6 Hans Jarass Art 6 Rn 28 In Hans Jarass Bodo Pieroth Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland Kommentar 13 Auflage C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 66119 8 Volker Epping Grundrechte 8 Auflage Springer Berlin 2019 ISBN 978 3 662 58888 8 Rn 517 BVerfGE 79 51 60 Sorgerechtsprozess BVerfGE 133 59 Sukzessivadoption Volker Epping Grundrechte 8 Auflage Springer Berlin 2019 ISBN 978 3 662 58888 8 Rn 519 BVerfGE 34 165 184 Forderstufe BVerfGE 108 282 301 Kopftuch BVerfGE 93 1 17 Kruzifix BVerfGE 59 360 382 Schulerberater Christian von Coelln Art 6 Rn 49 51 In Michael Sachs Hrsg Grundgesetz Kommentar 7 Auflage C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 66886 9 BVerfGE 107 104 Anwesenheit im JGG Verfahren BVerfGE 98 218 244 Rechtschreibreform Volker Epping Grundrechte 8 Auflage Springer Berlin 2019 ISBN 978 3 662 58888 8 Rn 524 BVerfGE 99 145 156 Gegenlaufige Kindesruckfuhrungsantrage BVerfGE 59 360 376 Schulerberater Volker Epping Grundrechte 8 Auflage Springer Berlin 2019 ISBN 978 3 662 58888 8 Rn 526 Matthias Klatt Moritz Meister Der Grundsatz der Verhaltnismassigkeit In Juristische Schulung 2014 S 193 BVerfGE 34 165 181 Forderstufe BVerfGE 98 218 244 Rechtschreibreform BVerfGE 47 46 72 Sexualkundeunterricht Volker Epping Grundrechte 8 Auflage Springer Berlin 2019 ISBN 978 3 662 58888 8 Rn 532 BVerfGE 32 273 279 Mutterschutz I Kay Windthorst Art 6 Rn 84 In Christoph Gropl Kay Windthorst Christian von Coelln Hrsg Grundgesetz Studienkommentar 3 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 71258 6 BVerfGE 32 273 277 Mutterschutz I BVerfGE 54 124 130 BVerfGE 44 211 215 Kay Windthorst Art 6 Rn 96 In Christoph Gropl Kay Windthorst Christian von Coelln Hrsg Grundgesetz Studienkommentar 3 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 71258 6 BVerfGE 25 167 Nichtehelichkeit Volker Epping Grundrechte 8 Auflage Springer Berlin 2019 ISBN 978 3 662 58888 8 Rn 534 BVerfGE 118 45 62 Betreuungsunterhalt Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Artikel 6 des Grundgesetzes fur die Bundesrepublik Deutschland amp oldid 232243629