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In Deutschland sind Grundrechte grundlegende Freiheits und Gleichheitsrechte die Individuen gegenuber dem Staat zugestanden werden und Verfassungsrang geniessen Sie verpflichten einzig den Staat und berechtigen einzig Private Grundrechte sind unverausserlich dauerhaft und einklagbar Mittels der Justizgrundrechte werden zudem die Rechtsweggarantie der gesetzliche Richter rechtliches Gehor und grundsatzliche Verbote wie die der Ruckwirkung und der Doppelbestrafung gewahrleistet Grundrechte werden in der Bundesrepublik Deutschland in der Bundesverfassung und in einigen Landesverfassungen geregelt Die Grundrechte des Grundgesetzes Ursprungsfassung am Jakob Kaiser Haus in BerlinIm Grundgesetz sind die Grundrechte im gleichnamigen I Abschnitt Artikel 1 bis 19 GG verburgt Sie sind einerseits subjektive Rechte die in ihrer Funktion als Abwehr Leistungs und staatsburgerliche Rechte alle Staatsgewalt binden Sie sind andererseits objektive Rechte die dem Schutz von Einrichtungsgarantien und der objektiven Wertordnung dienen In dieser Hinsicht geben die Grundrechte Vorgaben fur die Wirksamkeit die Auslegung und die Anwendung jeden einfachen Rechts Zum Schutz der objektiven Wertordnung begrunden Grundrechte die Pflicht zu Unterlassungen des Staates und die Pflicht zur vorbeugenden Verhinderung von Grundrechtsverletzungen durch den Staat oder Dritte Uber die Einrichtungsgarantien werden institutionelle Garantien etwa die kommunale Selbstverwaltung oder das Berufsbeamtentum aber auch Institutsgarantien wie Ehe und Familie oder das Erbrecht geschutzt Fur den Fall dass die Grundrechte verletzt werden und auch der Rechtsschutz vor den ubrigen Gerichten versagt stellt das Grundgesetz mit der Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht einen ausserordentlichen Rechtsbehelf bereit Art 93 Abs 1 Nr 4a GG Ausweislich dieser Regelung kann das Bundesverfassungsgericht nicht nur gegen die Verletzung von Grundrechten angerufen werden sondern auch bei Verletzung der in Artikel 20 Abs 4 Artikeln 33 38 101 103 und 104 enthaltenen Rechte Diese Rechte werden daher als grundrechtsgleiche Rechte bezeichnet Inhaltsverzeichnis 1 Abgrenzung 2 Adressat und Trager 3 Systematik und Statuslehre 4 Systematische Untergliederung der Grundrechte 5 Katalog der Grundrechte und grundrechtsgleichen Rechte im Grundgesetz 6 Einschrankbarkeit 6 1 Formelle Voraussetzungen 6 2 Materielle Voraussetzungen 6 3 Schranken Rechtstechnik 6 4 Grenzen fur die Einschrankung von Grundrechten 7 Verletzung von Freiheitsgrundrechten 8 Aufhebung von Grundrechten durch Verfassungsanderung 9 Bezug zum Internationalen Recht 10 Entwicklung 10 1 Ereignisgeschichte 10 2 Begriffsgeschichte 11 Drittwirkung von Grundrechten 12 Siehe auch 13 Literatur 14 Weblinks 15 Einzelnachweise 16 AnmerkungenAbgrenzung Bearbeiten nbsp Art 1 Abs 1 Satz 1 Grundgesetz am Landgericht in Frankfurt am MainNeben den Grundrechten gewahrt das Grundgesetz noch weitere subjektive offentliche Rechte etwa die kommunale Selbstverwaltungsgarantie Art 28 Abs 2 Satz 1 GG und das kirchliche Selbstbestimmungsrecht Art 137 Abs 3 Weimarer Reichsverfassung in Verbindung mit Art 140 GG Dabei handelt es sich aber weder um Grundrechte mangels Stellung im Grundrechtekatalog noch um grundrechtsgleiche Rechte mangels Erwahnung in Art 93 Abs 1 Nr 4a GG Keine Grundrechte oder grundrechtsgleiche Rechte ja uberhaupt keine subjektiven Rechte sind die Staatszielbestimmungen Sie sind objektive Wertentscheidungen der Verfassung und bilden die Richtschnur zur Auslegung der Gesetze geben jedoch dem Burger kein eigenes subjektives Recht Beispiele sind die in Art 20a GG aufgenommenen Schutzmassnahmen des Umwelt und des Tierschutzes Auf daneben noch denkbare weitere Staatszielbestimmungen wurde bei Abfassung des Grundgesetzes bewusst verzichtet um es nicht zu verwassern Solche Rechte finden sich in jungeren Landesverfassungen wie denjenigen Berlins oder Brandenburgs zum Beispiel in den kodifizierten Rechten auf Arbeit Wohnraum oder Sport Solche Grundrechte haben ihren politischen Wert darin dass sie als in den Verfassungsrang gehoben von jeder Regierung beachtet werden sollen unabhangig von Parteiprogrammen oder Koalitionsvereinbarungen Auch in den meisten Landesverfassungen gibt es Grundrechtskataloge die sich jeweils etwas voneinander unterscheiden aber niemals ein durch das Grundgesetz garantiertes Grundrecht ausser Kraft setzen konnen Bundesrecht bricht Landesrecht Art 31 GG Solche durch Landesverfassung garantierten Grundrechte bleiben ungeachtet des Vorrangs von Bundesrecht gemass Art 142 GG in Kraft soweit sie in Ubereinstimmung mit den Art 1 bis Art 18 GG stehen Adressat und Trager BearbeitenAufgrund der objektiven Wertentscheidung fur eine Grundrechtsbindung bedarf es der Bestimmung des Grundrechtsadressaten der aus dem Grundrecht verpflichtet werden kann Gemeinsam ist den Grundrechten dass sie primar den Staat verpflichten und zwar unabhangig davon ob es sich um Exekutive Legislative oder Judikative Bund Land oder Kommune handelt Verpflichtet bedeutet dass die Grundrechte beachtet werden mussen Ebenfalls wird nicht unterschieden ob der Staat im Wege der unmittelbaren oder mittelbaren Staatsverwaltung etwa durch Selbstverwaltungskorperschaften agiert oder ob er privatrechtlich oder offentlich rechtlich oder mittels juristischer Personen des Privatrechts tatig wird stets ist die offentliche Gewalt grundrechtsverpflichtet Art 1 Abs 3 GG Soweit die drei Staatsgewalten unstreitig bei der Wahrnehmung offentlicher Aufgaben in der Form des offentlichen Rechts stets gebunden sind stellt sich gelegentlich die Frage der Fiskalgeltung der Grundrechte d h bei der Wahrnehmung offentlicher Aufgaben in den Formen des Privatrechts und privatrechtlichen Hilfsgeschaften der Verwaltung oder deren erwerbswirtschaftlicher Betatigung was von der herrschenden Meinung grundsatzlich bejaht wird Die Frage der mittelbaren Grundrechtsgeltung kann auch zwischen Privatpersonen aufgeworfen werden so im Verhaltnis zu den unbestimmten Rechtsbegriffen der Sittenwidrigkeit des 138 BGB oder des Grundsatzes von Treu und Glauben im Rahmen des 242 BGB Die Grundrechtsberechtigung ist ein Merkmal fur die Grundrechtstragereigenschaft personlicher Schutzbereich Vergleichbar mit der zivilrechtlichen Rechtsfahigkeit muss der Grundrechtstrager das Grundrecht innehaben konnen er muss es daruber hinaus aber auch durchsetzen konnen Neben der Grundrechtsfahigkeit bedarf er damit einer Grundrechtsmundigkeit mit der in etwa die zivilrechtliche Geschaftsfahigkeit korreliert Die beiden Rechtseigenschaften koinzidieren wo auf die Einsichts und Entscheidungsfreiheit des Einzelnen nicht abgestellt werden muss etwa bei Grundrechten die an der blossen menschlichen Existenz gemass der Art 1 Abs 1 und 2 Abs 2 GG haften Eine Rolle spielt sie wo einfachgesetzliche Regelungen Altersbestimmungen vorsehen die eine geistige Auseinandersetzung mit der Regelungsmaterie erforderlich machen etwa beim Eherecht Art 6 GG oder der religiosen Selbstbestimmung Art 4 GG In diesem Zusammenhang werden die Jedermann Grundrechte deren Trager jeder Mensch ist auch als Menschenrechte bezeichnet beziehungsweise ohne personale Begrenzung zugestanden so bei der Kunst oder Eigentumsfreiheit und die Deutschengrundrechte oder Burgerrechte auch Staatsburgerrechte Deutschenrechte die nur Deutschen zustehen unterschieden 1 2 Grund fur die Beschrankung ist zumeist ein besonderer Bezug zur demokratischen Willensbildung und damit zum Staatsvolk der Volkssouveranitat Unter die Deutschengrundrechte fallen etwa die Versammlungsfreiheit Art 8 GG die Vereinigungsfreiheit Art 9 GG die Freizugigkeit Art 11 GG die Berufsfreiheit Art 12 GG der Schutz vor Ausburgerung und Auslieferung Art 16 GG sowie im weiteren Sinne das Wahlrecht und der Zugang zu offentlichen Amtern Zu beachten ist allerdings dass Deutscher hier nicht alleine auf die deutsche Staatsangehorigkeit abstellt sondern Artikel 116 GG auch die Statusdeutschen erfasst Soweit ein Grundrecht nur fur Deutsche gilt wird jedoch auch Auslandern ein Grundrechtsschutz uber die allgemeine Handlungsfreiheit Art 2 Abs 1 GG gewahrt wobei dieser durch die grosseren Einschrankungsmoglichkeiten eine geringere Schutzintensitat zukommt Die Grundrechtsfahigkeit ist auf juristische Personen erweitert sofern Grundrechte nach ihrem Wesen auf sie anwendbar sind das heisst ein eigener nicht von ihren Mitgliedern abgeleiteter oder treuhanderisch ubertragener Rechtsstatus vorliegt Da auf die korperschaftliche Struktur abgestellt wird sind neben den echten privatrechtlich organisierten juristischen Personen Kapitalgesellschaften auch Personengesellschaften grundsatzlich grundrechtsfahig wenn im Einzelfall die Ausubung des Grundrechts kollektiv moglich ist allgemeines Personlichkeitsrecht Rundfunk und Pressefreiheit Juristischen Personen des offentlichen Rechts kann dieser Schutz nur zugestanden sein wenn sie unmittelbar dem durch das Grundrecht geschutzten Lebensbereich zuzuordnen ist was im Rahmen von Art 4 GG den Kirchen und im Rahmen von Art 5 GG dem Rundfunk Abs 1 und den Universitaten Abs 3 zugestanden ist Keine Anwendung findet die Grundrechtsfahigkeit andererseits auf juristische Personen soweit sie lediglich ihren offentlichen Aufgaben sei es auch in Form des Privatrechts nachgehen 3 Auslandische juristische Personen sind unter Umstanden ebenso zu behandeln wie inlandische Grundrechtstrager siehe Grundrechtsschutz auslandischer juristischer Personen Schliesslich kennt das Grundgesetz mit dem Asylrecht auch ein Grundrecht dessen Trager nur Auslander sein konnen Strittig ist ob sich EU Burger auf die Deutschengrundrechte berufen konnen Dafur spricht Art 18 Abs 1 AEUV Unbeschadet besonderer Bestimmungen der Vertrage ist in ihrem Anwendungsbereich jede Diskriminierung aus Grunden der Staatsangehorigkeit verboten Gegen eine Anwendung spricht der Wortlaut des Grundgesetzes Hinsichtlich juristischer Personen mit Sitz in einem EU Mitgliedsstaat bejaht das Bundesverfassungsgericht eine Grundrechtstragerschaft Dies stelle eine aufgrund des Anwendungsvorrangs der Grundfreiheiten im Binnenmarkt Art 26 Abs 2 AEUV und des allgemeinen Diskriminierungsverbots wegen der Staatsangehorigkeit Art 18 AEUV vertraglich veranlasste Anwendungserweiterung des deutschen Grundrechtsschutzes dar 4 5 Es gibt auch Forderungen danach das Grundgesetz dahingehend zu andern dass die Deutschengrundrechte in Jedermann Grundrechte umgewandelt werden 6 Nach ihrem Inhalt kann man die Grundrechte in Freiheitsrechte Gleichheitsrechte und Justizgrundrecht einteilen Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Ausland Ausland Fernmeldeaufklarung des Bundesnachrichtendienstes bestatigte das Gericht die auch bis dahin herrschende Auffassung dass deutsche Behorden auch im Ausland Grundrechte beachten mussen 7 Systematik und Statuslehre BearbeitenDie Grundrechte ubernehmen multiple Funktionen im Verfassungssystem So lassen sich aus ihnen verschiedene subjektive Rechtspositionen ableiten gleichzeitig verdeutlichen sie objektive Wertentscheidungen der Verfassung Als solche beeinflussen sie den Staat auf allen Ebenen seines Handelns und konnen unmittelbar und jederzeit vom Burger geltend gemacht werden Art 1 Abs 3 GG Bisweilen wird hierbei eine Rangordnung im System der Verfassungsguter gesehen 8 Die verschiedenen Funktionen der Grundrechte beschreibt die Grundrechtstheorie Als Beispiel dafur lasst sich die Menschenwurde mit ihrem Dualcharakter anfuhren Die Menschenwurde ist einerseits der zentrale und hochstrangige Wert des Grundgesetzes und geht allen anderen vor und ist mit keinem anderen Verfassungsgut abwagbar Auch dem Recht auf Leben oder dem Schutz des Staates geht sie vor Selbst wenn sie andererseits kein Grundrecht im engeren Sinne ist lasst sich ohne Weiteres ein starker und in jeder Situation wirksamer Achtungs und Schutzanspruch gegenuber dem Staat ableiten Die Grundrechte sind bewusst schlagwortartig und abstrakt gehalten Bei Freiheitsgrundrechten wie zum Beispiel der Meinungs Versammlungs oder Berufsfreiheit ist zu unterscheiden zwischen dem Schutzbereich des jeweiligen Grundrechts und dem verfassungsrechtlich definitiv gewahrleisteten Freiheitsspielraum Beides ist nicht identisch weil grundrechtliche Freiheiten durch gesetzliche Regelungen oder aufgrund gesetzlicher Regelungen beschrankt werden konnen allerdings nur soweit die sogenannte Schrankenregelung des jeweiligen Grundrechts es zulasst und nur nach Massgabe des Grundsatzes der Verhaltnismassigkeit So wird beispielsweise die Meinungsfreiheit Art 5 Abs 1 GG u a eingeschrankt durch die gesetzliche Strafbarkeit von Beleidigungen 185 StGB Einzelne Grundrechte fur die der jeweilige Grundrechtsartikel keine ausdruckliche Schrankenregelung enthalt wie zum Beispiel die Glaubensfreiheit Art 4 Abs 1 GG oder die Kunst und Wissenschaftsfreiheit Art 5 Abs 3 GG konnen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 122 89 107 mit Hinweisen auf weitere Entscheidungen zwar dennoch eingeschrankt werden allerdings nur zum Schutz anderer verfassungsrechtlich geschutzter Belange wie z B kollidierender Grundrechte Ausgehend von der staatsrechtlichen Statuslehre lassen sich folgende Modi grob einteilen 9 10 Status negativus ist ein Abwehrrecht gegen den Staat und bildet das klassische Freiheitsrecht ab es setzt seinem Handeln Grenzen gleich welcher Form Bsp Der Staat darf den Burger nicht fragen ob im Klassenzimmer nicht ein Kreuz aufzuhangen sei denn uneingedenk des Fur und Wider geht den Staat das burgerliche Meinungsbild nichts an Umgekehrt aber darf der Burger seine Meinung dazu frei aussern denn der Staat braucht vor Meinungsausserungen seiner Burger nicht geschont zu werden Status positivus ist ein Leistungs Teilhabe und Schutzrecht das den Staat zu einem bestimmten Handeln verpflichtet Bsp Gewahrung von Rechtsschutz durch ein effektiv funktionierendes Justizsystem Gewahrung von konsularischer Hilfe im Ausland Status activus ist ein Teilnahme und Gestaltungsrecht innerhalb des staatlichen Gefuges Bsp Teilnahme an Wahlen und indirekte Kreation von Staatsorganen Dieses System wird nach modernem Verfassungsverstandnis zwar nicht abschliessend verwendet es gilt in seinen Grundzugen aber ungebrochen 11 Systematische Untergliederung der Grundrechte BearbeitenDie Systematik der Grundrechte lasst sich untergliedern in Grundrechtsarten Grundrechtstrager Anwendungsbereich der Grundrechte Funktionen der Grundrechte Rechtsschutz bei Grundrechtsverletzungen Einschrankung von Grundrechten 12 Katalog der Grundrechte und grundrechtsgleichen Rechte im Grundgesetz BearbeitenDie Grundrechte und grundrechtsgleichen Rechte bilden eine abschliessende nicht erweiterbare Aufzahlung Enumerationsprinzip Artikel Inhalt VolltextArtikel 1 Schutz der Menschenwurde 1Artikel 1 I i V m Artikel 20 I Grundrecht auf Gewahrleistung eines menschenwurdigen Existenzminimums 13 14 15 16 17 18 alternativ Grundrecht auf Sicherung eines Existenzminimums 19 Grundrecht auf Existenzsicherung 20 soziales Grundrecht auf ein menschenwurdiges Existenz und Teilhabeminimum 21 oder Grundrecht auf Zusicherung eines menschenwurdigen Existenzminimums 22 1 20Artikel 2 Freie Entfaltung der Personlichkeit Allgemeine Handlungsfreiheit Freiheit der Person Recht auf Leben Recht auf korperliche Unversehrtheit 2Artikel 2 I i V m Artikel 1 I Allgemeines Personlichkeitsrecht Recht auf Privatsphare 23 24 Recht auf informationelle Selbstbestimmung Datenschutz Anspruch auf Strafverfolgung Dritter 25 26 Gewahrleistung der Vertraulichkeit und Integritat informationstechnischer Systeme Recht auf sexuelle Selbstbestimmung 27 28 Selbstbelastungsverbot Niemand darf gezwungen werden sich selbst anzuklagen sich selbst aktiv zu belasten 29 Recht auf selbstbestimmtes Sterben 30 1 2Artikel 2 I i V m Artikel 7 Grundrecht auf schulische Bildung 31 32 2 7Artikel 2 I i V m Artikel 20 III Allgemeines Prozessgrundrecht auf ein faires Verfahren Anm 1 2 20Artikel 2 I i V m Artikel 20 III Grundrecht auf wirkungsvollen Rechtsschutz 33 bzw Verfahrensgrundrecht auf Gewahrung wirkungsvollen Rechtsschutzes 34 Grundrecht auf Selbstbelastungsfreiheit 35 2 20Artikel 3 Gleichheitssatz Gleichberechtigung 3Artikel 3 i V m Artikel 20 Abs 1 und Artikel 20 Abs 3 Grundrecht auf Rechtsschutzgleichheit 36 bzw auf Rechtswahrnehmungsgleichheit 37 3 20Artikel 3 Abs 1 GG i V m Artikel 20 Abs 1 GG Grundrecht auf soziale Teilhabe 38 bzw auf Grundrecht auf gleiche Teilhabe 39 3 20Artikel 4 Glaubens und Gewissensfreiheit Freiheit des religiosen und weltanschaulichen Bekenntnisses Recht auf Kriegsdienstverweigerung 4Artikel 5 Meinungsfreiheit Informationsfreiheit Pressefreiheit sowie die Freiheit der Kunst und der Wissenschaft 5Artikel 6 Schutz von Ehe und Familie 6Artikel 7 Staatliche Aufsicht uber das Schulwesen Recht auf Erteilung und Teilnahme am Religionsunterricht zur Errichtung von Privatschulen 7Artikel 8 Versammlungsfreiheit 8Artikel 9 Vereinigungsfreiheit Koalitionsfreiheit 9Artikel 10 Brief Post und Fernmeldegeheimnis 10Artikel 11 Freizugigkeit im Bundesgebiet 11Artikel 12 Freiheit der Berufswahl Verbot der Zwangsarbeit 12Artikel 13 Unverletzlichkeit der Wohnung 13Artikel 14 Eigentumsrechte Erbrecht 14Artikel 15 Vergesellschaftung Gemeineigentum 15Artikel 16 Verbot von Ausburgerung und Auslieferung 16Artikel 16a Asylrecht 16aArtikel 17 Petitionsrecht 17Artikel 19 Abs 4 Justizgewahrleistung Effektiver Rechtsschutz Anm 2 Anm 3 Anm 4 19Artikel 20 Abs 4 Widerstandsrecht 20Artikel 33 Staatsburgerliche Rechte und Pflichten gleicher Zugang zu offentlichen Amtern 33Artikel 38 Wahlrecht 40 41 38Artikel 101 siehe auch JustizgrundrechtAbs 1 Satz 1 Verbot von AusnahmegerichtenAbs 1 Satz 2 Recht auf einen gesetzlichen Richter 101Artikel 103 siehe auch Justizgrundrecht Abs 1 Anspruch auf rechtliches Gehor sog Justizgrundrecht Abs 2 lat nulla poena sine lege Gesetzlichkeitsprinzip Bestimmtheitsgrundsatz RuckwirkungsverbotAbs 3 Verbot der Doppelbestrafung lat ne bis in idem NN Selbstbelastungsverbot lat nemo tenetur se ipsum accusare Niemand darf gezwungen werden sich selbst anzuklagen bzw sich selbst aktiv zu belasten Derivat aus dem Achtungsgebot der Menschenwurde 103Artikel 104 siehe auch Justizgrundrecht und Habeas Corpus Akte Rechtsgarantien bei Freiheitsentzug 104Die Rechtsnatur des Artikel 21 GG ist umstritten Wahrend eine Ansicht von einer blossen Einrichtungsgarantie ausgeht 42 wird Artikel 21 Abs 1 GG zum Teil selbst als Grundrecht interpretiert 43 Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu bislang keine Stellung bezogen stellt in seinen Urteilen aber meist neben der Parteienfreiheit noch auf ein anderes Grundrecht ab 44 Einschrankbarkeit Bearbeiten Hauptartikel Eingriff Grundrechte Grundrechte konnen eingeschrankt werden So wird etwa die Freiheit einer Person eingeschrankt die zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und inhaftiert worden ist die Strafbarkeit der Beleidigung schrankt die Meinungsfreiheit eines Kundtuenden ein Grundrechte durfen jedoch gemass Art 19 Abs 1 Satz 1 GG nur durch ein Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschrankt werden so genannter Gesetzesvorbehalt Erfolgt eine solche Einschrankung muss das Grundrechte einschrankende Gesetz gemass Art 19 Abs 1 Satz 2 GG das oder die Grundrecht e unter Angabe des Artikels nennen Zitiergebot Manche Grundrechte wie die Gewissens und die Kunstfreiheit oder das Versammlungsrecht in geschlossenen Raumen sehen keinen solchen Gesetzesvorbehalt vor Das zuletzt genannte Versammlungsrecht unterliegt einer grundrechtsimmanenten Schranke Dies bedeutet dass die Voraussetzung seiner Gewahrung direkt im Grundrecht bezeichnet ist Art 8 Abs 1 GG friedlich und ohne Waffen Des Weiteren unterliegen Grundrechte verfassungsimmanenten Schranken konnen also im Falle kollidierenden Verfassungsrechts gegenseitig insoweit eingeschrankt werden als alle miteinander kollidierenden Grundrechte grundsatzlich trotz Kollision ausgeubt werden konnen praktische Konkordanz Auch insoweit bedarf es aber eines Gesetzes um die kollidierenden Rechtsguter optimal abzugleichen Vorbehalt des Gesetzes Nur die Menschenwurde ist nach herrschender Ansicht als Hochstwert der Verfassung ganzlich unantastbar und damit das einzige schrankenlose Grundrecht des Grundgesetzes Formelle Voraussetzungen Bearbeiten Die Einschrankung von Grundrechten ist exklusives Parlamentsrecht Durch den sogenannten Parlamentsvorbehalt wird diese Rechtsetzungsmacht auf den Deutschen Bundestag und die Landerparlamente konzentriert und kann nicht auf andere Organe wie Regierung Behorden oder Justiz delegiert werden Sie brauchen eine gesetzliche Eingriffsermachtigung Gleichzeitig wird durch den Vorbehalt des Gesetzes gesichert dass Grundrechtseinschrankungen nur auf der Ebene von Parlamentsgesetzen des Bundes wie der Lander kodifiziert werden und sich nicht in Regelungswerke wie Verordnungen oder Satzungen einschleichen Materielle Voraussetzungen Bearbeiten Materiell durfen Grundrechtseinschrankungen gemass Art 19 Abs 2 GG nicht den Wesensgehalt eines Grundrechts antasten Diese Maxime gilt unabhangig von der juristischen Technik oder vom Standort der Einschrankungsnorm durch Gesetz aufgrund eines Gesetzes Erweiterung von Schranken u a Selbst Verfassungsnormen durfen in ihrer grundrechtseinschrankenden Wirkung nicht zu weit gehen oder zu weit interpretiert werden es handelte sich dann gegebenenfalls um verfassungswidriges Verfassungsrecht Schranken Rechtstechnik Bearbeiten Wirksam eingeschrankt werden konnen Grundrechte durch einfachen Gesetzesvorbehalt in der Verfassung wenn ein Artikel des Grundgesetzes die Klausel enthalt Dieses Grundrecht kann nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes eingeschrankt werden qualifizierten Gesetzesvorbehalt in der Verfassung wenn ein Artikel des Grundgesetzes die Klausel enthalt Dieses Grundrecht kann nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes zum Zwecke eingeschrankt werden Die Aufsplittung von qualifizierten und einfachen Gesetzesvorbehalt findet sich in mancher Literatur auch zusammengefasst als Vorbehaltsschranke verfassungsimmanente Schranken Grundrechte Dritter und andere mit Verfassungsrang ausgestattete Rechtsguter die nicht als Einschrankungsmechanismen explizit vorgesehen sind aber einen Eingriff in Grundrechte ermoglichen Bsp Staatsziel Umweltschutz vs Religionsfreiheit Der Konflikt dieser widerstreitenden Prinzipien wird durch die Herstellung einer praktischen Konkordanz aufgelost Insbesondere bei staatlichen Eingriffen in die Kommunikationsgrundrechte z B das Recht auf freie Meinungsausserung nach Art 5 Abs 1 Satz 1 1 Var GG hat die Interpretation dieser Einschrankungsmechanismen jedoch im Lichte des Grundrechts selbst zu erfolgen so dass sich der zulassige Eingriffsbereich und das Grundrecht sich gegenseitig bedingen und quantitativ definieren sog Wechselwirkungslehre grundrechtsimmanente unmittelbare Schranken Einzelne Grundrechte werden schon in der Verfassung selbst eingeschrankt bzw unterliegt ihre Gewahrung der Erfullung bestimmter Bedingungen Zum Beispiel haben alle Deutschen das Recht sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln Von der Verfassung wird der Normbereich des Grundrechtes also unmittelbar eingeschrankt Ein Teil der Literatur nimmt hingegen an dass hier lediglich die sachliche Reichweite der Grundrechtsnorm beschrieben wird ordnet ihn also unmittelbar dem Normbereich zu als Beschreibung der sachlichen Gewahrleistungsreichweite Gegen die Verletzung eines Grundrechts durch die offentliche Gewalt kann jedermann nach Erschopfung des Rechtswegs Verfassungsbeschwerde erheben Grenzen fur die Einschrankung von Grundrechten Bearbeiten In Art 19 Abs 1 u 2 GG werden Grenzen gesetzt welche den Gesetzgeber bzw die Exekutive einschranken wenn diese die Grundrechtsausubung beschranken bzw in geschutzte Grundrechtspositionen eingreifen wollen 45 Zu diesen sogenannten Schranken Schranken gehoren stets der Bestimmtheitsgrundsatz das Verbot einschrankender Einzelfallgesetze das Zitiergebot das Verhaltnismassigkeitsprinzip und die Wesensgehaltsgarantie Bei Beschrankung aufgrund eines qualifizierten Gesetzesvorbehalts sind als spezielle Schranken Schranke ausserdem dessen Anforderungen zu erfullen Grundrechtsbeschrankende Gesetze sind nach der Wechselwirkungslehre verfassungskonform restriktiv auszulegen Die Bezeichnung Schranken Schranken fur die Grenzen fur die Einschrankung von Grundrechten wurde von Karl August Bettermann erstmals gebraucht 46 Ferner finden sich auch in anderen europaischen Rechtsordnungen analoge Konzepte etwa in Italien wo die sogenannten Controlimiti auf eine lange Tradition in der Verfassungsrechtsprechung und Rechtswissenschaft zuruckblicken 47 Verletzung von Freiheitsgrundrechten BearbeitenEin Freiheitsgrundrecht ist verletzt wenn ein staatlicher Eingriff in seinen Schutzbereich nicht gerechtfertigt ist Ob ein Akt der Staatsgewalt in diesem Sinne grundrechtsverletzend ist wird dreistufig gepruft Definition des grundrechtlichen Schutzbereichs Eingriff Tangiert dieser Akt der Staatsgewalt den Schutzbereich direkt oder indirekt Edukationseffekt Rechtfertigung durch Normen auf Verfassungsebene Gerechtfertigt ist ein Eingriff wenn er durch formelles Parlaments Gesetz des Bundes Vorbehalt des Gesetzes oder eines Landes oder auf gesetzlicher Grundlage geschieht Gesetzesvorbehalt das Grundrecht also verfassungsrechtlich wirksam eingeschrankt ist Dieses einschrankende Gesetz muss aber selbst verfassungskonform sein In formeller Hinsicht bedeutet das dass der Gesetzgeber die erforderliche Gesetzgebungskompetenz besass Verbandskompetenz des Bundes oder der Lander und das vorgeschriebene Gesetzgebungsverfahren eingehalten wurde In materieller Hinsicht muss das einschrankende Gesetz die Schranken Schranken grundsatzliches Zitiergebot Wesensgehaltsgarantie Ubermassverbot und die sonstigen Staatszielbestimmungen oder Verfassungsprinzipien Demokratieprinzip Gewaltenteilung etc beachten und darf nicht gegen hoherrangiges Recht verstossen Selbst wenn eine verfassungsgemasse gesetzliche Grundlage vorhanden ist ist der Eingriff nicht gerechtfertigt sofern er innerhalb dieses Rahmens unverhaltnismassig ist Andererseits gilt aber auch dass nicht jedes Gesetz nichtig ist wenn eine verfassungskonforme Auslegung moglich ist Verletzungen von Grundrechten konnen nicht nur durch typische Handlungsformen der Staatsgewalt wie Gesetzgebung Verwaltung und Rechtsprechung geschehen sondern durch schlicht jedes andere Handeln oder Unterlassen direkt oder mittelbar Fur diese Falle ist gemass Art 93 Abs 1 Nr 4a GG 13 Nr 8a 90 92 ff BVerfGG der besondere Rechtsbehelf der Verfassungsbeschwerde vorgesehen mit dem sich der Grundrechtstrager an das Bundesverfassungsgericht wenden kann Aufhebung von Grundrechten durch Verfassungsanderung BearbeitenVon der Einschrankung eines Grundrechtes durch Gesetz ist die Frage zu unterscheiden ob Grundrechte im Wege der Verfassungsanderung beseitigt werden konnen Da eine Verfassungsanderung grundsatzlich zulassig ist kann ein solches Vorhaben nur an der Ewigkeitsklausel des Art 79 Abs 3 GG scheitern Diese schutzt aber unmittelbar nur die Artikel 1 und nicht bis 20 GG vor Anderungen Allerdings werden Grundrechte auch als Derivat der Menschenwurde Art 1 GG definiert weshalb sie einen gewissen Ewigkeitsschutz geniessen soweit ihr Menschenwurdekern betroffen ist Andere Grundrechte sind fur eine demokratische Regierungsform unerlasslich und damit uber das Demokratieprinzip geschutzt jedoch in ihrer Ausgestaltung abanderbar Schliesslich bekennt sich Art 1 Abs 3 GG der von der Ewigkeitsgarantie erfasst wird zu den Grundrechten als unmittelbar geltendes Recht sodass es zumindest uberhaupt Grundrechte geben muss In einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1970 zur Vereinbarkeit des Grundrechts des Brief Post und Fernmeldegeheimnisses mit der Ewigkeitsgarantie des Artikel 79 Absatz 3 des Grundgesetzes wurde diesbezuglich angemerkt dass die Sperrvorschrift des Art 79 Abs 3 GG zwar nicht extensiv aber streng und unnachgiebig ausgelegt und angewandt werden sollte Sie ist nicht zuletzt dazu bestimmt schon den Anfangen zu wehren 48 Damit sind der Aufhebung von Grundrechten durch Verfassungsanderung insgesamt enge Grenzen gezogen Bezug zum Internationalen Recht BearbeitenNach Art 25 GG sind die allgemeinen Regeln des Volkerrechts vorrangiger Bestandteil des Bundesrechts und gehen den einfachen Gesetzen vor Dazu zahlen insbesondere Regeln des volkerrechtlichen ius cogens des zwingenden Volkerrechts von dem man davon ausgeht dass es durch volkerrechtliche Vertrage oder Gewohnheitsrecht nicht geandert werden darf Der Grundrechtsschutz in Deutschland wird durch die Bestimmungen der Europaischen Menschenrechtskonvention EMRK erganzt Infolge ihrer Einfuhrung ins deutsche Recht durch Vertragsgesetz nach Art 59 Abs 2 S 1 GG geniesst die EMRK grundsatzlich nur den Rang eines einfachen Bundesgesetzes und steht damit in der Normhierarchie unterhalb des Grundgesetzes Sofern jedoch Menschenrechtsgewahrleistungen der EMRK zugleich volkerrechtliches ius cogens oder auch Volkergewohnheitsrecht sind 49 geniessen sie bereits aufgrund von Art 25 GG Vorrang vor Bundesgesetzen Entwicklung BearbeitenEreignisgeschichte Bearbeiten Bereits die Frankfurter Nationalversammlung 1848 verabschiedete am 21 Dezember 1848 die Grundrechte des deutschen Volkes als Reichsgesetz Dieser Grundrechtskatalog war allerdings nicht deckungsgleich mit dem modernen Grundrechtskatalog des Grundgesetzes Bereits aufgefuhrt wurden die Gleichheit der Burger vor dem Gesetz Meinungsfreiheit Niederlassungsfreiheit Pressefreiheit und Versammlungsfreiheit sowie die Habeas Corpus Grundrechte Der Grundrechtskatalog wurde im Marz 1849 in der Frankfurter Reichsverfassung wiederholt Die grosseren Staaten Deutschlands lehnten Reichsgesetz und Verfassung allerdings ab und 1851 erklarte der Bundesreaktionsbeschluss die Grundrechte ausdrucklich fur rechtswidrig Nachdem die Weimarer Reichsverfassung lediglich Programmsatze enthielt sollte mit dem Grundgesetz ein Regelwerk geschaffen werden das dem Staat gegenuber verbindlich festlegte inwieweit er in bestimmte Rechte des Burgers eingreifen darf Grundsatzlich sind Eingriffe die die Grundrechte nicht selbst vorsehen und die sich nicht aus anderen Verfassungswerten ergeben unzulassig Gegen diese kann der Burger sich wehren z B mit Klagen vor den Verwaltungsgerichten oder vor den ordentlichen Gerichten Sollte der Burger nach Erschopfung des Rechtswegs der Meinung sein dass immer noch eine Grundrechtsverletzung besteht kann er das Bundesverfassungsgericht im Wege einer Verfassungsbeschwerde anrufen Begriffsgeschichte Bearbeiten Der deutschsprachige von Jacob Venedey in die Frankfurter Nationalversammlung eingefuhrte Begriff der Grundrechte trat durch die Grundrechte des deutschen Volkes allmahlich an die Stelle der zuvor verbreiteten uneinheitlichen Rede von z B Volksrechten Garantien Menschenrechten burgerlichen und politischen Rechten Freiheitsrechten und Untertanenrechten Bis zur Weimarer Reichsverfassung die an die Revolutionsbewegung von 1848 auch durch die Ubernahme des Grundrechtsbegriffs anknupfte galten Grundrechte jedoch weniger als rechtsdogmatischer Gattungsbegriff als vielmehr als historische Bezeichnung des Rechtekatalogs aus den Jahren 1848 1849 Vor 1848 kam der Ausdruck Grundrechte im Sinne allgemeiner personlicher Rechte im Deutschen nur sehr vereinzelt vor Sein Aufkommen wurde durch folgende Entwicklungen begunstigt Seit ca Ende des 17 Jahrhunderts wurde in Deutschland zunachst der Begriff der Grundgesetze ublich der lateinische der leges fundamentales bereits hundert Jahre fruher zu ungefahr gleicher Zeit im Franzosischen bzw Englischen die Ausdrucke droit fondamental bzw fundamental right Fur 1792 ist bisher zum ersten Mal belegt dass Grundrechte als deutsche Ubersetzung fur fundamental rights diente Dieser Entwicklung vorgelagert existierten wohl zum einen auf Grund und Boden bezogener Wortgebrauch von Grundrechte den das Deutsche Worterbuch an erster Stelle zu Grundrecht nennt 50 zum anderen die Figur der Grundrechte der Staaten 51 Die Einzelheiten und Wechselbeziehungen der drei genannten Bedeutungslinien sind bisher nur ansatzweise erforscht 52 Drittwirkung von Grundrechten BearbeitenInsbesondere im Gewand der klassischen Abwehrrechte dienen die Grundrechte vornehmlich der Machtbegrenzung der staatlichen Hoheitstrager Originar gelten sie damit nicht im burgerlichen Privatrecht auch nicht im Verhaltnis naturlicher Personen zu den juristischen Personen Konsequent angewendet ware eine Drittwirkung von Grundrechten nicht denkbar Hierzu werden allerdings Ausnahmen gemacht Eine Ausnahme enthalt Art 9 Abs 3 Satz 2 GG der die Koalitionsfreiheit im Arbeitsleben regelt und davon abweichende privatrechtliche Vereinbarungen fur nichtig erklart Weitere Ausnahmen befinden sich in Art 20 Abs 4 GG und in Art 38 Abs 1 Satz 1 i V m Art 48 Abs 2 GG Hierbei handelt es sich um ausdruckliche direkte Drittwirkungen die den Rechtsverkehr zwischen Privatpersonen mitbestimmen Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem Luth Urteil allerdings auch eine mittelbare Drittwirkung der Grundrechte im Privatrecht anerkannt die aus Art 1 Abs 3 GG hergeleitet wird Praktische Bedeutung hat dies insbesondere bei unbestimmten Rechtsbegriffen so innerhalb von Generalklauseln wie Treu und Glauben 242 BGB oder Sittenwidrigkeit 138 BGB Die Grundrechte strahlen uber die Generalklauseln in das einfache Recht ein Weiterhin sind objektive Wertentscheidungen der Verfassung als Bestandteil der Grundrechte auch Beurteilungsmassstabe fur privatrechtliche Rechtsbeziehungen und die Entscheidungen von Zivilgerichten Sie beeinflussen die Entwicklung des modernen Zivilrechts neuer Rechtsinstitute und die Rechtsfortbildung durch Rechtsprechung Eine ungenugende Beachtung dieser Massstabe macht Entscheidungen revisibel und eroffnet im Extremfall selbst im Zivilrecht die Moglichkeit einer Verfassungsbeschwerde Beispiele fur die Drittwirkung der Grundrechte im Zivilrecht sind Diskriminierungsverbot im Arbeitsrecht Fursorgepflichten des Arbeitgebers Beweisverbot fur heimliche Vaterschaftstests innerhalb einer Vaterschaftsanfechtungsklage Rechtsprechung zu wrongful life Das Patientenrecht auf Einsicht in die eigene Krankenakte Wirkung uber 810 BGB bzw uber den Behandlungsvertrag 630g BGB Siehe auch BearbeitenMinderheitenschutz Grundbedurfnis Rechtsstaat Solange I Solange II Musikalische Bearbeitung der Grundrechte Recht harmonisch Kunstlerische Verfilmung der Grundrechte GG 19 Deutschland in 19 ArtikelnLiteratur BearbeitenRobert Alexy Theorie der Grundrechte Suhrkamp 3 Aufl 1996 ISBN 3 518 28182 8 Claus Wilhelm Canaris Grundrechte und Privatrecht In AcP 1984 S 201 246 Torsten Hartleb Grundrechtsschutz in der Petrischale Grundrechtstragerschaft und Vorwirkungen bei Art 2 Abs 2 GG und Art 1 Abs 1 GG Duncker amp Humblot Berlin 2006 Gertrude Lubbe Wolff Die Grundrechte als Eingriffsabwehrrechte Nomos 1988 online bei Leibniz Publik Detlef Merten Hans Jurgen Papier Handbuch der Grundrechte in Deutschland und Europa C F Muller Bd I 2004 Bd II 2005 Georg M Oswald Unsere Grundrechte Munchen 2018 ISBN 978 3 492 05882 7 empfehlenswerte Einfuhrung fur Schuler Studierende und Nichtjuristen Bodo Pieroth Bernhard Schlink Hrsg Grundrechte Staatsrecht II 28 Auflage C F Muller Heidelberg 2012 ISBN 978 3 8114 9851 8 Michael Sachs Verfassungsrecht II Grundrechte 2 Aufl Berlin Heidelberg 2003 Rolf Schmidt Grundrechte 23 Aufl 2018 Angelika Siehr Die Deutschenrechte des Grundgesetzes Burgerrechte im Spannungsfeld von Menschenrechtsidee und Staatsmitgliedschaft Berlin 2001 ISBN 3 428 10098 0 Klaus Stern Michael Sachs Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland Bd III 1 1988 Bd III 2 1994 Bd IV 1 2005 i E Emanuel V Towfigh Alexander Gleixner Smartbook Grundrechte Nomos Baden Baden 2022 ISBN 978 3 7489 1119 7 online Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Grundrecht Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Gudula Geuther Geschichte der Grundrechte Bundeszentrale fur politische Bildung bpb 5 Marz 2010 Informationen zur politischen Bildung Nr 305 2010 Grundrechte und 1 2 Vorlage Toter Link www bpb de Seite nicht mehr abrufbar Suche in Webarchiven PDF Grundrechte Jogging Online Spiel der Landeszentrale fur politische Bildung Baden Wurttemberg Grundrechte Podcast Video Podcast der Landeszentrale fur politische Bildung Nordrhein Westfalen Die Geschichte der Grundrechte in Mecklenburg Vorpommern 20 Podcasts zur Geschichte der einzelnen Grundrechte in Mecklenburg und Vorpommern bereitgestellt von der Friedrich Ebert Stiftung Landesburo Mecklenburg VorpommernEinzelnachweise Bearbeiten Im Einzelnen sind dies Art 8 9 Abs 1 11 12 Abs 1 16 20 Abs 4 und 33 Abs 1 f sowie 38 Abs 1 S 1 GG siehe hierzu Bodo Pieroth Bernhard Schlink Grundrechte Staatsrecht II 27 Aufl 2011 Rn 122 Das Tatbestandsmerkmal der Deutschen in den Grundrechten Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Sachstand vom 20 Dezember 2018 Vgl Sasbach Beschluss zum privatrechtlichen Handeln einer Gemeinde und der Innehabung privatrechtlichen Eigentums BVerfG Beschluss des Ersten Senats vom 19 Juli 2011 1 BvR 1916 09 Leitsatz 1 BVerfG Zum Grundrechtsschutz juristischer Personen aus der Europaischen Union und zum Verbreitungsrecht nach dem Urheberrechtsgesetz nachgeahmte Designermobel Pressemitteilung Nr 56 2011 9 September 2011 abgerufen am 9 September 2011 Fraktion DIE LINKE Deutscher Bundestag Drucksache 18 6877 Entwurf eines Gesetzes zur Anderung des Grundgesetzes Deutscher Bundestag 1 Dezember 2015 S 1 Abgerufen am 22 Januar 2018 Gigi Deppe Urteil zum BND Gesetz Abhoren erlaubt in engeren Grenzen In tagesschau de Norddeutscher Rundfunk 19 Mai 2020 abgerufen am 19 Mai 2020 Vgl dazu Bernhard Schlink Abwagung S 131 ff Fritz Ossenbuhl Abwagung im Verfassungsrecht in Wilfried Erbguth u a Hrsg Abwagung im Recht Symposium und Verabschiedung von Werner Hoppe am 30 Juni 1995 in Munster aus Anlass seiner Emeritierung 1996 S 33 Uwe Kessler Handworterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Grundrechte Abwehr und Teilhaberechte Bundeszentrale fur politische Bildung Bonn 2003 Naher zur Status Lehre Georg Jellineks siehe Michael Sachs Verfassungsrecht II Grundrechte 2 Aufl Springer Berlin Heidelberg New York 2003 S 43 45 Vgl Gorg Haverkate Rechtsfragen des Leistungsstaats Verhaltnismassigkeitsgebot und Freiheitsschutz im leistenden Staatshandeln Mohr Tubingen 1983 ISBN 3 16 644655 9 S 94 Anm 113 Alexandra Heinen Die Grundrechte Universitat Saarland Bereich Rechtsterminologie Offentliches Recht abgerufen am 27 August 2013 BVerfG 1 BvL 1 09 vom 9 Februar 2010 Leitsatze Abgerufen am 8 September 2013 Pressemitteilung Nr 5 2010 vom 9 Februar 2010 Urteil vom 9 Februar 2010 1 BvL 1 09 1 BvL 3 09 1 BvL 4 09 Regelleistungen nach SGB II Hartz IV Gesetz nicht verfassungsgemass Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts 9 Februar 2013 abgerufen am 8 September 2013 Dipl Ing Ulrich Engelke Warum Hartz IV Verfassungswidrig ist In Der Freitag 1 Juni 2013 Abgerufen am 8 September 2013 BVerfG 1 BvL 10 10 vom 18 Juli 2012 In Bundesverfassungsgericht 18 Juli 2012 abgerufen am 25 November 2013 Pressemitteilung Nr 56 2012 vom 18 Juli 2012 Urteil vom 18 Juli 2012 zu 1 BvL 10 10 und 1 BvL 2 11 Regelungen zu den Grundleistungen in Form der Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz verfassungswidrig In Bundesverfassungsgericht 18 Juli 2012 abgerufen am 25 November 2013 Professor Dr Stefan Muckel Universitat zu Koln Rechtsprechung Offentliches Recht Grundrechte Grundrecht auf Gewahrleistung eines menschenwurdigen Existenzminimums Art 1 I iVm Art 20 I GG 3 AsylbLG BVerfG Urteil vom 18 Juli 2012 1 BvL 10 10 1 BvL 2 11 In Juristische Arbeitsblatter JA 10 2012 Oktober 2012 S 794 796 Abgerufen am 4 Dezember 2013 Wolfgang Neskovic und Isabel Erdem Zur Verfassungswidrigkeit von Sanktionen bei Hartz IV Zugleich eine Kritik an das Bundesverfassungsgericht In Die Sozialgerichtsbarkeit 03 2012 Marz 2012 S 134 140 Abgerufen am 8 September 2013 Fraktion BUNDNIS 90 DIE GRUNEN Deutscher Bundestag Drucksache 18 8077 Grundsicherung einfacher und gerechter gestalten Jobcenter entlasten Deutscher Bundestag 13 April 2016 S 1 Abgerufen am 20 April 2016 Fraktion DIE LINKE Deutscher Bundestag Drucksache 18 8076 Die Gewahrleistung des Existenz und Teilhabeminimums verbessern Keine Rechtsvereinfachung auf Kosten der Betroffenen Deutscher Bundestag 13 April 2016 S 1 Abgerufen am 20 April 2016 Isabel Erdem und Wolfgang Neskovic Sanktionen bei Hartz IV Unbedingt Verfassungswidrig In Standpunkte 06 2012 Juni 2012 Abgerufen am 8 September 2013 Briefuberwachungsbeschluss des Bundesverfassungsgerichts v 26 4 1994 Az 1 BvR 1968 88 Rn 20 f BVerfGE 90 255 Internetprojekte Axel Tschentscher abgerufen am 25 Januar 2014 Caroline von Monaco II Beschluss des Bundesverfassungsgerichts v 9 11 1999 Az 1 BvR 653 96 Rn 75 f BVerfGE 101 361 Internetprojekte Axel Tschentscher abgerufen am 26 Januar 2014 Dirk Diehm Der subjektive Anspruch auf effektive Strafverfolgung in Fabian Scheffczyk und Kathleen Wolter Hrsg Linien der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Bd 4 ISBN 978 3 11 042644 1 S 223 246 Helge Sodan Kommentar zum Grundgesetz 3 Aufl 2015 Rn 23a und 34a zu Art 2 GG BVerfG Beschluss vom 26 Februar 2008 Az 2 BvR 392 07 Strafbarkeit des Geschwisterinzests verfassungsgemass In Pressemitteilung Nr 29 2008 vom 13 Marz 2008 zum Beschluss vom 26 Februar 2008 2 BvR 392 07 Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts abgerufen am 21 September 2013 Sabine Stetter Die Falle mittelbarer Selbstbelastung wegen einer Steuerstraftat durch Erfullung steuerrechtlicher Erklarungspflichten Zugleich ein problembezogener Vergleich des deutschen und amerikanischen Rechts Berliner Wissenschafts Verlag Berlin 2007 S 7 ff BVerfG Pressemitteilung Nr 12 2020 vom 26 Februar 2020 BVerfG Beschluss vom 19 November 2021 Az 1 BvR 971 21 1 BvR 1069 21 Bundesnotbremse II Leitsatz 1 und Randnummer 42 ff Sebastian Piecha Was folgt aus dem neuen Bildungsgrundrecht In lto de 1 Dezember 2021 abgerufen am 8 August 2023 Grundrecht auf wirkungsvollen Rechtsschutz Nachweis des rechtzeitigen Einwurfs in Gerichtsbriefkasten In Kolner Haus und Grundbesitzerverein von 1888 Kolner Haus und Grundbesitzerverein von 1888 17 Februar 2014 archiviert vom Original am 11 Oktober 2014 abgerufen am 27 Juni 2014 Das Verfahrensgrundrecht auf wirkungsvollen Rechtsschutz verbietet es den Gerichten den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeraumten Instanz in unzumutbarer aus Sachgrunden nicht mehr zu rechtfertigenden Weise zu erschweren nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www koelner hug de BGH 17 08 2011 XII ZB 50 11 Verletzung des Verfahrensgrundrechts auf Gewahrung wirkungsvollen Rechtsschutzes wegen nicht rechtzeitiger Weiterleitung einer Akte durch ein Gericht an das zustandige Gericht Fristversaumung und Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Nichtweiterleitung der Beschwerde an das zustandige Amtsgericht vor Eingang der Gerichtsakten durch das Beschwerdegericht In Bundesgerichtshof anwalt24 de 17 August 2011 abgerufen am 18 Juni 2014 BVerfG 2 BvR 2048 13 vom 25 August 2014 In Bundesverfassungsgericht 25 August 2014 abgerufen am 7 Oktober 2014 Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7 August 2013 5 StR 253 13 und das Urteil des Landgerichts Berlin vom 19 Dezember 2012 503 254 Js 306 11 KLs 9 12 verletzen den Beschwerdefuhrer in seinem Recht auf ein faires Verfahren und in seiner Selbstbelastungsfreiheit Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes Die Aussagefreiheit des Beschuldigten und das Verbot des Zwangs zur Selbstbelastung nemo tenetur se ipsum accusare sind notwendiger Ausdruck einer auf dem Leitgedanken der Achtung der Menschenwurde beruhenden rechtsstaatlichen Grundhaltung vgl BVerfGE 38 105 113 f 55 144 150 f 56 37 43 Der Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit ist im Rechtsstaatsprinzip verankert und hat Verfassungsrang vgl BVerfGE 38 105 113 f 55 144 150 f 56 37 43 110 1 31 Er umfasst das Recht auf Aussage und Entschliessungsfreiheit innerhalb des Strafverfahrens Dazu gehort dass im Rahmen des Strafverfahrens niemand gezwungen werden darf sich durch seine eigene Aussage einer Straftat zu bezichtigen oder zu seiner Uberfuhrung aktiv beizutragen vgl BVerfGE 56 37 49 109 279 324 Der Beschuldigte muss frei von Zwang eigenverantwortlich entscheiden konnen ob und gegebenenfalls inwieweit er im Strafverfahren mitwirkt vgl BVerfGE 38 105 lt 113 gt 56 37 43 Dies setzt voraus dass er uber seine Aussagefreiheit in Kenntnis gesetzt wird vgl BVerfGE 133 168 201 Rn 60 BVerfG 1 BvR 474 05 vom 26 Februar 2007 In Bundesverfassungsgericht 26 Februar 2007 abgerufen am 18 Juni 2014 Insbesondere sind die Voraussetzungen fur einen Verstoss gegen die in Art 3 Abs 1 in Verbindung mit Art 20 Abs 3 GG verburgte Rechtsschutzgleichheit in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklart Die angegriffenen Entscheidungen verletzen die Beschwerdefuhrerin in ihrem Grundrecht aus Art 3 Abs 1 in Verbindung mit Art 20 Abs 3 GG Art 3 Abs 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip Art 20 Abs 3 GG gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes vgl BVerfGE 81 347 356 Es ist zwar verfassungsrechtlich unbedenklich die Gewahrung von Prozesskostenhilfe davon abhangig zu machen dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint Die Prufung der Erfolgsaussicht soll jedoch nicht dazu dienen die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst in das summarische Verfahren der Prozesskostenhilfe zu verlagern und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen Das Prozesskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz den der Rechtsstaatsgrundsatz erfordert nicht selbst bieten sondern zuganglich machen vgl BVerfGE 81 347 lt 357 gt Die Auslegung und Anwendung des 114 Satz 1 ZPO obliegt in erster Linie den zustandigen Fachgerichten Verfassungsrecht wird jedoch verletzt wenn die angegriffene Entscheidung Fehler erkennen lasst die auf einer grundsatzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der in Art 3 Abs 1 in Verbindung mit Art 20 Abs 3 GG verburgten Rechtsschutzgleichheit beruhen Die Fachgerichte uberschreiten den Entscheidungsspielraum der ihnen bei der Auslegung des gesetzlichen Tatbestandsmerkmals der hinreichenden Erfolgsaussicht verfassungsrechtlich zukommt wenn sie einen Auslegungsmassstab verwenden durch den einer unbemittelten Partei im Vergleich zur bemittelten die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung unverhaltnismassig erschwert wird Das ist namentlich dann der Fall wenn das Fachgericht die Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung uberspannt und dadurch den Zweck der Prozesskostenhilfe dem Unbemittelten den weitgehend gleichen Zugang zu Gericht zu ermoglichen deutlich verfehlt vgl BVerfGE 81 347 358 stRspr So verkennt ein Fachgericht die Bedeutung der in Art 3 Abs 1 in Verbindung mit Art 20 Abs 3 GG verburgten Rechtsschutzgleichheit wenn es 114 Satz 1 ZPO dahin auslegt dass auch schwierige noch nicht geklarte Rechtsfragen im Prozesskostenhilfeverfahren durchentschieden werden konnen vgl BVerfGE 81 347 359 Sieht es eine solche Rechtsfrage hingegen fehlerhaft als geklart an hangt es vornehmlich von der Eigenart der jeweiligen Rechtsmaterie und der Ausgestaltung des zugehorigen Verfahrens ab wann hierbei der Zweck der Prozesskostenhilfe deutlich verfehlt wird vgl BVerfGE 81 347 359 f Pressemitteilung Nr 64 2009 vom 18 Juni 2009 zum Beschluss vom 11 Mai 2009 1 BvR 1517 08 Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Beratungshilfe erfolgreich In Pressestelle Bundesverfassungsgericht Pressestelle Bundesverfassungsgericht 18 Juni 2009 abgerufen am 31 Januar 2014 Die Entscheidung verletzt die Beschwerdefuhrerin in ihrem Anspruch auf Rechtswahrnehmungsgleichheit Art 3 Abs 1 GG i V m Art 20 Abs 1 GG und Art 20 Abs 3 GG wonach eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten auch im aussergerichtlichen Rechtsschutz geboten ist Vergleichsmassstab ist das Handeln eines Bemittelten der bei der Inanspruchnahme von Rechtsrat auch die Kosten vernunftig abwagt Ein vernunftiger Rechtsuchender darf sich unabhangig von Begrundungspflichten aktiv am Verfahren beteiligen Fur die Frage ob er einen Anwalt hinzuziehen wurde kommt es insbesondere darauf an inwieweit er fremde Hilfe zur effektiven Ausubung seiner Verfahrensrechte braucht oder selbst dazu in der Lage ist Ausnahme vom gesetzlichen Mindestlohn fur Fluchtlinge vor dem Hintergrund des allgemeinen Gleichheitssatzes aus Art 3 Abs 1 GG WD 6 3000 004 16 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Fachbereich WD 6 Arbeit und Soziales 8 Februar 2016 S 7 bundestag de PDF abgerufen am 22 Februar 2016 Art 3 Abs 1 GG begrundet in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip aus Art 20 Abs 1 GG ein soziales Teilhaberecht Volker Epping Grundrechte Funfte aktualisierte und erweiterte Auflage Springer Heidelberg 2012 S 347 Rn 774 In der Praxis hat Art 3 Abs 1 GG in seiner Wirkung als Teilhaberecht haufig in Verbindung mit Freiheitsrechten oder dem Sozialstaatsprinzip des Art 20 Abs 1 GG grosse Bedeutung Da originare Leistungsrechte aus der Verfassung nur in seltenen Ausnahmefallen in Betracht kommen und daher der Einzelne in der Regel kein Recht auf Schaffung bestimmter Leistungen hat mochte er wenigstens dass die bestehenden Ressourcen gerecht verteilt werden Dabei geht es regelmassig um die gleiche chancengleiche und qualifikationsgerechte Zuteilung von Anspruchen Das Recht auf gleiche Teilhabe wird dabei oft zum Verfahrensrecht das sich auf die Organisation und das Verfahren der Leistungsgewahrung auswirkt Fur den Zugang zum offentlichen Dienst trifft Art 33 Abs 2 GG eine spezielle Regelung BVerfG Beschluss vom 18 Marz 2013 2 BvR 1390 12 Rn 159 Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren gegen Europaischen Stabilitatsmechanismus und Fiskalpakt erfolglos In Pressemitteilung Nr 23 2014 vom 18 Marz 2014 zum Urteil vom 18 Marz 2014 in den Verfahren 2 BvR 1390 12 2 BvR 1421 12 2 BvR 1438 12 2 BvR 1439 12 2 BvR 1440 12 2 BvR 1824 12 und 2 BvE 6 12 Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts 18 Marz 2014 abgerufen am 18 Marz 2014 Das durch Art 38 Abs 1 GG geschutzte Wahlrecht gewahrleistet als grundrechtsgleiches Recht die politische Selbstbestimmung der Burger und garantiert die freie und gleiche Teilhabe an der in Deutschland ausgeubten Staatsgewalt Sein Gewahrleistungsgehalt umfasst die Grundsatze des Demokratiegebots im Sinne von Art 20 Abs 1 und Abs 2 GG die Art 79 Abs 3 GG als Identitat der Verfassung auch vor dem Zugriff des verfassungsandernden Gesetzgebers schutzt A A Pieroth Schlink Grundrechte Staatsrecht II Rn 505 wonach ausdrucklich Art 21 selbst kein Grundrecht oder grundrechtsgleiches Recht ist Dolzer Vogel Hrsg Kommentar zum Bonner Grundgesetz Bonner Kommentar Loseblattsammlung S 185 Art 21 Rn 216 Art 21 Abs 1 S 2 gibt mit den Worten die Grundung der Parteien sei frei zunachst ein Grundrecht der Parteifreiheit fur jeden Burger S 186 Rn 217 Art 21 Abs 1 S 2 schafft in Verbindung mit Art 9 ferner ein Grundrecht der Parteien selbst Epping Hillgruber BeckOK Grundgesetz 39 Ed 15 11 2018 GG Art 21 Rn 93 97 Barbel Schmidt GS 2 1 Staatsrecht Schranken Schranken Laut Klaus Stern Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland Band III 2 C H Beck Munchen 1994 S 711 erstmals von Bettermann verwendet in einem Vortrag vor der Berliner Juristischen Gesellschaft im Jahr 1964 erstmals publiziert in Bettermann Grenzen der Grundrechte Berlin 1968 Lukas Staffler Controlimiti als Integrationsfaktor fur die Europaisierung von Strafrecht In Michael Sturner u a Hrsg Jahrbuch fur Italienisches Recht Band 31 C F Muller Heidelberg 2019 S 167 200 Bundesverfassungsgericht Abweichende Meinung der Richter Geller von Schlabrendorff und Rupp zu dem Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15 Dezember 1970 2 BvF 1 69 2 BvR 629 68 und 308 69 Abgerufen am 28 Oktober 2015 Vgl Matthias Herdegen in Theodor Maunz Gunter Durig Hrsg Grundgesetz Kommentar 62 Erganzungslieferung 2011 Art 25 Rn 15 Grundrecht In Jacob Grimm Wilhelm Grimm Hrsg Deutsches Worterbuch Band 9 Greander Gymnastik IV 1 Abteilung Teil 6 S Hirzel Leipzig 1935 Sp 881 888 woerterbuchnetz de Milos Vec Grundrechte der Staaten In Rechtsgeschichte Legal History Band 2011 Nr 18 1 Januar 2011 ISSN 2195 9617 S 066 094 doi 10 12946 rg18 066 094 rg rg mpg de abgerufen am 8 Oktober 2016 Jorg Michael Schindler Rechtsmetaphorologie Ausblick auf eine Metaphorologie der Grundrechte Duncker amp Humblot Berlin 2016 ISBN 978 3 428 14758 8 S 217 ff Anmerkungen Bearbeiten Das Recht auf ein faires Verfahren ist als ein vor dem Bundesverfassungsgericht einklagbares Grundrecht verfassungsmassig verankert Es hat seine Grundlage in Artikel 2 Absatz 1 GG bzw spezielleren Freiheitsgrundrechten in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip gemass Artikel 20 Absatz 3 GG Das Rechtsstaatsprinzip gewahrleistet ein justizformiges Verfahren zu dem auch gehort dass es fair ist Das Bundesverfassungsgericht fuhrte 1974 diesbezuglich fur den Bereich von Strafverfahren exemplarisch aus Zu den wesentlichen Grundsatzen eines rechtsstaatlichen Verfahrens zahlt das Recht auf ein faires Verfahren Es erschopft sich nicht in der Selbstbeschrankung staatlicher Mittel gegenuber den beschrankten Moglichkeiten des Einzelnen die sich in der Verpflichtung niederschlagt dass staatliche Organe korrekt und fair zu verfahren haben Als ein unverzichtbares Element der Rechtsstaatlichkeit des Strafverfahrens und daran anknupfender Verfahren gewahrleistet es dem Betroffenen prozessuale Rechte und Moglichkeiten mit der erforderlichen Sachkunde selbstandig wahrnehmen und Ubergriffe der im vorstehenden Sinn rechtsstaatlich begrenzten Rechtsausubung staatlicher Stellen oder anderer Verfahrensbeteiligter angemessen abwehren zu konnen BVerfG Beschluss des Zweiten Senats vom 8 Oktober 1974 2 BvR 747 73 Rn 16 Art 19 Abs 4 GG gewahrleistet nicht nur das formelle Recht die Gerichte gegen jede behauptete Verletzung subjektiver Rechte durch ein Verhalten der offentlichen Gewalt anzurufen sondern auch die Effektivitat des Rechtsschutzes Wirksam ist nur ein zeitgerechter Rechtsschutz Im Interesse der Rechtssicherheit sind strittige Rechtsverhaltnisse in angemessener Zeit zu klaren vgl BVerfGE 60 253 269 88 118 124 93 1 13 Dem Grundgesetz lassen sich allerdings keine allgemein gultigen Zeitvorgaben dafur entnehmen wann von einer uberlangen die Rechtsgewahrung verhindernden und damit unangemessenen Verfahrensdauer auszugehen ist dies ist vielmehr eine Frage der Abwagung im Einzelfall vgl BVerfGE 55 349 369 BVerfG Beschluss der 3 Kammer des Ersten Senats vom 20 September 2007 1 BvR 775 07 NJW 2008 S 503 BVerfG Beschluss der 2 Kammer des Ersten Senats vom 24 September 2009 1 BvR 1304 09 GesR 2009 S 651 Bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung der Frage ab wann ein Verfahren unverhaltnismassig lange dauert sind samtliche Umstande des Einzelfalls zu berucksichtigen insbesondere die Natur des Verfahrens und die Bedeutung der Sache fur die Parteien die Auswirkungen einer langen Verfahrensdauer fur die Beteiligten die Schwierigkeit der Sachmaterie das den Beteiligten zuzurechnende Verhalten insbesondere Verfahrensverzogerungen durch sie sowie die gerichtlich nicht zu beeinflussende Tatigkeit Dritter vor allem der Sachverstandigen vgl BVerfG Beschluss der 1 Kammer des Ersten Senats vom 20 Juli 2000 1 BvR 352 00 NJW 2001 S 214 f Dagegen kann sich der Staat nicht auf solche Umstande berufen die in seinem Verantwortungsbereich liegen vgl BVerfG Beschluss der 3 Kammer des Ersten Senats vom 14 Oktober 2003 1 BvR 901 03 NVwZ 2004 S 334 f BVerfG 1 BvR 331 10 vom 24 August 2010 Absatz Nr 1 20 hier Rn 10 11 Die 3 Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden dass die uberlange Dauer des sozialgerichtlichen Verfahrens von knapp vier Jahren den Beschwerdefuhrer in seinem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz aus Art 19 Absatz 4 Satz 1 GG verletzt Im Interesse der Rechtssicherheit sind strittige Rechtsverhaltnisse in angemessener Zeit zu klaren Wann von einer uberlangen die Rechtsgewahrung verhindernden und damit unangemessenen Verfahrensdauer auszugehen ist ist eine Frage der Abwagung samtlicher Umstande des Einzelfalls wobei insbesondere die Bedeutung der Sache fur die Parteien die Ursachen und die Auswirkungen einer langen Verfahrensdauer fur sie sowie die Schwierigkeit der Sachmaterie zu berucksichtigen sind Rechtfertigende Umstande fur die erhebliche Verfahrensdauer insbesondere den Beteiligten oder Dritten zuzurechnende Verfahrensverzogerungen sind nicht erkennbar Die hohe Verfahrensbelastung der Sozialgerichtsbarkeit erster Instanz stellt fur sich genommen keinen Rechtfertigungsgrund dar Der Staat kann sich nicht auf solche Umstande berufen die in seinem Verantwortungsbereich liegen Pressemitteilung Nr 88 2010 vom 29 September 2010 Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen uberlange Verfahrensdauer beim Sozialgericht zum Beschluss 1 BvR 331 10 vom 24 August 2010 Allerdings gewahrt nach der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs BayVerfGH Vf 32 VI 15 vom 17 November 2015 gesetze bayern de Memento vom 28 August 2017 im Internet Archive die Bayerische Verfassung kein Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz wie ihn das Grundgesetz in Art 19 Abs 4 GG gewahrt Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Grundrechte Deutschland amp oldid 236287242