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Der Artikel 2 des Grundgesetzes fur die Bundesrepublik Deutschland gehort zum ersten Abschnitt Grundrechte Dieser garantiert das Recht auf freie Entfaltung der Personlichkeit auf Leben auf korperliche Unversehrtheit und schutzt die Freiheit der Person Artikel 2 des Grundgesetzes eine Arbeit von Dani Karavan an den Glasscheiben zur Spreeseite beim Jakob Kaiser Haus des Bundestages in BerlinInhaltsverzeichnis 1 Wortlaut 2 Erlauterung 2 1 Absatz 1 2 2 Absatz 2 3 Anwendung in der Rechtsprechung 3 1 Allgemeines Personlichkeitsrecht 3 2 Recht auf Leben 4 Literatur 5 EinzelnachweiseWortlaut Bearbeiten 1 Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Personlichkeit soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmassige Ordnung oder das Sittengesetz verstosst 2 Jeder hat das Recht auf Leben und korperliche Unversehrtheit Die Freiheit der Person ist unverletzlich In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden Erlauterung BearbeitenDieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst Dass der gesamte Art 2 GG insgesamt von der Ewigkeitsgarantie geschutzt sei ist so weder in dem Wortlaut des Art 79 III GG noch von meinem Grundgesetzkommentar gestutzt Dies konnte hochstens fur den Menschenwurdekern der in Art 2 GG genannten Grundrechte gelten oder fur das Prinzip der Menschenrechte Pistazienfresser Diskussion 16 54 27 Jun 2021 CEST Art 2 GG steht unter dem Schutz der Ewigkeitsklausel des Art 79 GG Da das Freiheitsgrundrecht wie das Recht auf Leben ein Menschenrecht ist das durch Art 1 Abs 2 GG gedeckt ist gilt Art 2 GG inhaltlich als unveranderliches Recht Absatz 1 Bearbeiten Das Freiheitsgrundrecht garantiert die Handlungsfreiheit 1 und in Verbindung mit Art 1 GG das allgemeine Personlichkeitsrecht 2 Erfasst wird nach der inzwischen vollig herrschenden weiten Auffassung von der allgemeinen Handlungsfreiheit jede Form menschlichen Handelns ohne Rucksicht darauf welches Gewicht der Betatigung fur die Personlichkeitsentfaltung zukommt 3 Die allgemeine Handlungsfreiheit umfasst neben jeglichen auch banalen Verhaltensweisen auch Verdichtungen in Form der sogenannten Innominatsfreiheitsrechte 4 zum Beispiel die Vertragsfreiheit 5 die Auswanderungsfreiheit 6 oder den Schutz vor kompetenzwidrigen oder sonst rechtswidrigen Abgaben und Steuern 7 Das allgemeine Personlichkeitsrecht umfasst zum Beispiel den Schutz der personlichen Ehre und das Recht am eigenen Wort und Bild oder die Darstellung der eigenen Person zum Beispiel in einem Zeitungsartikel In allen diesen Bereichen hat jeder die Moglichkeit mitzubestimmen wie weit Informationen uber ihn an die Offentlichkeit gehen durfen Eine Einschrankung erfahren diese Grundrechte durch die Rechte anderer das Sittengesetz und die verfassungsmassige Ordnung Schrankentrias Unter verfassungsmassiger Ordnung versteht man alle Rechtsnormen die formell und materiell mit der Verfassung in Einklang stehen 8 Der Begriff Sittengesetz ist kein Gesetz im klassischen Sinne sondern umfasst Regelungen die der jeweiligen Moral und Wertvorstellung entsprechen Teilweise wird den Rechten anderer und dem Sittengesetz schon eine eigenstandige Bedeutung abgesprochen da sie als Teil der verfassungsmassigen Ordnung schon positiv rechtlich geregelt seien 9 Absatz 2 Bearbeiten Der Absatz erganzt und konkretisiert die unverletzlichen Rechte aus Art 1 GG die zu achten und zu schutzen Verpflichtung aller staatlichen Gewalt ist Das Recht auf Leben schutzt den Grundrechtstrager gegen Verletzungen seines Lebens durch den Staat sowie durch Dritte und verpflichtet den Staat Eingriffe nicht nur zu unterlassen sondern aktiv zum Schutz gegen solche tatig zu werden Das Bundesverfassungsgericht entschied in zwei Urteilen daruber hinaus dass sich aus Art 1 und 2 GG eine Schutzpflicht des Staates fur das ungeborene Leben ableitet siehe Schwangerschaftsabbruch 10 11 Das Recht auf korperliche Unversehrtheit schutzt die Gesundheit des Menschen im Allgemeinen und im Speziellen unter anderem vor Folter Korperstrafen Menschenversuche Zwangskastration Zwangssterilisation und Korperverletzung Die Freiheit der Person umfasst das Recht sich innerhalb von Deutschland frei bewegen sowie das Land verlassen zu durfen Der Eingriff in diese Rechte muss auf gesetzlicher Grundlage erfolgen Das Recht auf korperliche Unversehrtheit wird bspw durch 20 Abs 6 Infektionsschutzgesetz eingeschrankt die Einschrankung der Freiheit der Person wird bspw im Strafgesetzbuch der Strafprozessordnung und dem Strafvollzugsgesetz geregelt Anwendung in der Rechtsprechung BearbeitenDie Grundrechte des Art 2 GG gehoren zu den Rechten die haufig in der Rechtsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland Gegenstand von Verhandlungen vor dem Bundesverfassungsgericht BVerfG waren Allgemeines Personlichkeitsrecht Bearbeiten Besonders das Personlichkeitsrecht sogenannter Personen des offentlichen Lebens kollidiert haufig mit dem in Art 5 GG garantierten Recht auf Information bzw der Pressefreiheit Eine besondere juristische Bedeutung bekam der Prozess vor dem Bundesverfassungsgericht von Prinzessin Caroline von Monaco gegen den Burda Verlag 12 Bis zu einer Verurteilung der Bundesrepublik Deutschland durch den Europaischen Gerichtshof fur Menschenrechte im Jahre 2004 galt dieses Urteil als richtungsweisend da es das Recht aus Art 2 GG und das Recht aus Art 5 GG definiert hat Hierbei ging es um die Veroffentlichung von Bildern aus dem Privatleben 13 Diese Grundsatze wurden allerdings durch den Europaischen Gerichtshof fur Menschenrechte EGMR durch die sogenannten Caroline Urteile modifiziert Recht auf Leben Bearbeiten Zu einer Kontroverse um das Recht auf Leben und korperliche Unversehrtheit kam es infolge der Terroranschlage am 11 September 2001 Gegenstand der Diskussion war die Frage ob ein Passagierflugzeug das von Terroristen mit dem Ziel ein Gebaude zu zerstoren entfuhrt wurde praventiv abgeschossen werden durfe Hierbei stand nicht die Frage im Vordergrund ob die Terroristen zwecks Vereitelung eines Anschlags getotet werden durfen wie z B bei der Diskussion um den finalen Rettungsschuss sondern die Frage nach den Rechten der Passagiere die durch die Entfuhrung ihrer Freiheit beraubt aber noch nicht durch den eigentlichen Anschlag getotet wurden Der damalige Verteidigungsminister Jung berief sich bei der Befurwortung eines solchen Abschusses auf einen ubergesetzlichen Notstand der Art 2 Abs 2 GG aufgrund eines nicht durch das Gesetz geregelten Notstands faktisch ausser Kraft setzen wurde Dieser Argumentation wurde entgegengesetzt dass den Passagieren das Recht auf Leben bis zu ihrem Tode nicht genommen werden konne zumal den betroffenen Personen auch die Moglichkeit eigenen Handelns im Sinne Art 2 Abs 1 GG genommen wurde Vor allem die Ereignisse im sogenannten 4 Flugzeug das die Passagiere durch ihre Handlungen vor Vollendung des Terroranschlages zum Absturz gebracht hatten wurden als Argument einer unabwendbaren Entscheidung zum Wohle Dritter entgegengesetzt Eine wirksame gesetzliche Regelung wurde bis heute Stand 2021 nicht getroffen Das Luftsicherheitsgesetz wurde zunachst zwar angepasst um die Moglichkeit eines Abschusses durch die Bundeswehr zu ermoglichen 14 Abs 3 LuftSiG allerdings ist dieses Gesetz 2005 schon aus formell verfassungsrechtlichen Grunden vom Bundesverfassungsgericht fur nichtig erklart worden da der bewaffnete Einsatz der Bundeswehr im Inneren durch Art 35 Abs 2 Satz 2 und Abs 3 Satz 1 GG nicht gedeckt sei Mit Urteil vom 15 Februar 2006 wurde der Abschuss von Luftfahrzeugen auch materiell fur verfassungswidrig erklart als dadurch unbeteiligte Menschen an Bord des Luftfahrzeugs betroffen werden Dies verstosse gegen das Recht auf Leben nach Art 2 Abs 2 Satz 1 GG in Verbindung mit der Menschenwurdegarantie nach Art 1 Abs 1 GG 14 15 Literatur BearbeitenWolfgang Kahl et al Bonner Kommentar zum Grundgesetz 158 Aktualisierung Muller Verlag Heidelberg 2012 ISBN 978 3 8114 1053 4 1 Abschnitt Theodor Maunz Begr Gunter Durig Begr Grundgesetz Kommentar Beck Verlag Munchen 2012 ISBN 978 3 406 63690 5 Teil B Detlef Merten Hrsg Hans Jurgen Papier Hrsg Handbuch der Grundrechte In Deutschland und Europa Band 4 Muller Verlag Heidelberg 2011 ISBN 978 3 8114 4443 0 S 137 289 Hermann von Mangoldt Begr Friedrich Klein Hrsg Christian Stark Hrsg Kommentar zum Grundgesetz Band 1 5 Auflage Vahlen Verlag Munchen 2005 ISBN 3 8006 3187 3 S 173 280 Einzelnachweise Bearbeiten Heinrich Lang in BeckOK Grundgesetz Epping Hillgruber 47 Edition Stand 15 Mai 2021 GG Art 2 Rn 1 BVerfG Beschluss vom 3 Juni 1980 Az 1 BvR 185 77 BVerfGE 54 148 BVerfG Beschluss vom 9 Marz 1994 2 BvL 43 92 u a Heinrich Lang in BeckOK Grundgesetz Epping Hillgruber 47 Edition Stand 15 Mai 2021 GG Art 2 Rn 5 BVerfG Beschluss vom 18 Juli 2019 Az 1 BvL 1 18 1 BvL 4 18 1 BvR 1595 18 Rn 90 Mietpreisbremse BVerfG 16 Januar 1957 Az 1 BvR 253 56 BVerfGE 6 32 Elfes BVerfG 25 September 1992 Az 2 BvL 5 91 2 BvL 14 91 2 BvL 8 91 Rn 64 BVerfGE 87 153 BVerfG 10 Marz 1998 Az 1 BvR 178 97 Rn 33 BVerfGE 97 332 BVerfG Beschluss vom 9 Marz 1994 Az 2 BvL 43 92 u a Rn 119 Cannabis Heinrich Lang in BeckOK Grundgesetz Epping Hillgruber 47 Edition Stand 15 Mai 2021 GG Art 2 Rn 24 BVerfGE 39 1 Schwangerschaftsabbruch I Abgerufen am 5 November 2018 BVerfGE 88 203 Schwangerschaftsabbruch II Abgerufen am 5 November 2018 BVerfGE 101 361 Urteil vom 15 Dezember 1999 1 BvR 653 96 Lexetius Urteil des BVerfG im Prozess von Caroline von Monaco gegen den Burda Verlag BVerfG Urteil vom 15 Februar 2006 Az 1 BvR 357 05 Rn 118 139 Insofern bestatigt durch Plenarentscheidung BVerfG Beschluss vom 3 Juli 2012 2 PBvU 1 11 Rn 88 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Artikel 2 des Grundgesetzes fur die Bundesrepublik Deutschland amp oldid 232184324