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Dieser Artikel beschaftigt sich mit dem deutschen Infektionsschutzgesetz fur das Gesetz in Bayern siehe Bayerisches Infektionsschutzgesetz Das deutsche Infektionsschutzgesetz IfSG ist ein Bundesgesetz gegen gemeingefahrliche oder ubertragbare Krankheiten bei Menschen und regelt die hierfur notwendige Mitwirkung und Zusammenarbeit von Behorden des Bundes der Lander und der Kommunen von Arzten Tierarzten Krankenhausern wissenschaftlichen Einrichtungen sowie sonstigen Beteiligten Es soll ubertragbaren Krankheiten vorbeugen Infektionen fruhzeitig erkennen und ihre Weiterverbreitung verhindern 1 IfSG 1 BasisdatenTitel Gesetz zur Verhutung und Bekampfung von Infektionskrankheiten beim MenschenKurztitel InfektionsschutzgesetzAbkurzung IfSGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandErlassen aufgrund von Art 74 Abs 1 Nr 19 Art 72 Abs 1 GGRechtsmaterie Besonderes VerwaltungsrechtFundstellennachweis 2126 13Erlassen am 20 Juli 2000 BGBl I S 1045 Inkrafttreten am 1 Januar 2001Letzte Anderung durch Art 2 G vom 17 Juli 2023 BGBl I Nr 190 vom 20 Juli 2023 Inkrafttreten derletzten Anderung 31 Januar 2024 Art 7 Satz 3 G vom 17 Juli 2023 GESTA M020Weblink Text des GesetzesBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Entstehungsgeschichte 1 1 Neuregelung seuchenrechtlicher Vorschriften zum 1 Januar 2001 1 2 Anderungen des IfSG anlasslich der Covid 19 Pandemie Auswahl 2 Gesetzgebungs und Vollzugszustandigkeit 3 Grundrechtseinschrankungen 4 Inhalt 4 1 Allgemeine Vorschriften 4 2 Koordinierung und Sicherstellung der offentlichen Gesundheit in besonderen Lagen 4 2 1 Aufgaben des Robert Koch Instituts 4 2 2 Epidemische Lage von nationaler Tragweite 4 2 2 1 Begriff 4 2 2 2 Bedeutung 4 2 2 2 1 Ermachtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen 4 2 2 2 2 Evaluation 4 2 3 Schutzmasken in der Nationalen Reserve Gesundheitsschutz 4 2 4 Verfahren bei nicht ausreichend vorhandenen intensivmedizinischen Behandlungskapazitaten 4 3 Epidemiologische Uberwachung 4 3 1 Meldepflichten 4 3 2 Weitere Formen Surveillance 4 3 3 Elektronisches Melde und Informationssystem 4 4 Verhutung ubertragbarer Krankheiten 4 4 1 Allgemeine und besondere Massnahmen 4 4 2 Schutzimpfungen 4 4 2 1 Masern 4 4 2 2 COVID 19 4 4 2 2 1 Immunitatsnachweis gegen COVID 19 4 4 2 2 2 Durchfuhrung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS CoV 2 4 4 2 2 3 Impf Genesenen und Testdokumentation 4 4 2 2 4 Impf Genesenen und Testnachweis bei COVID 19 4 4 3 Krankenhauskeime 4 5 Bekampfung ubertragbarer Krankheiten 4 5 1 Schutzmassnahmen 28 IfSG 4 5 2 Besondere Schutzmassnahmen zur Bekampfung der Coronavirus Krankheit 2019 COVID 19 bei epidemischer Lage von nationaler Tragweite 28a IfSG 4 5 2 1 Zulassige Massnahmen 28a Abs 1 und Abs 2 IfSG 4 5 2 2 Indikatoren 28a Abs 3 IfSG 4 5 3 Besondere Schutzmassnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus Krankheit 2019 COVID 19 28b IfSG 4 5 3 1 Bundesnotbremse bis 30 Juni 2021 4 5 3 2 Bundesweit einheitliche Massnahmen seit 24 November 2021 4 5 3 3 Verordnungsrecht der Lander 4 5 3 3 1 Zulassige Massnahmen bis zum 30 September 2022 4 5 3 3 2 Hot Spots 4 5 3 4 Besondere Schutzmassnahmen in der Zeit vom 1 Oktober 2022 bis zum 7 April 2023 bei saisonal hoher Dynamik 4 5 3 4 1 Bundesweit einheitlich geltende Massnahmen 28b Abs 1 IfSG 4 5 3 4 2 Verordnungsrecht der Lander 28b Abs 2 7 IfSG 4 5 4 Besondere Regelungen fur Geimpfte Getestete und vergleichbare Personen 28c IfSG 4 5 5 Beobachtung 4 5 6 Quarantane 4 5 7 Berufliches Tatigkeitsverbot 4 6 Infektionsschutz bei bestimmten Einrichtungen Unternehmen und Personen 4 6 1 Personenbezogene Daten eines Beschaftigten uber dessen Impf und Serostatus in Bezug auf die Coronavirus Krankheit 2019 COVID 19 4 6 2 Besondere Einreisebestimmungen 4 7 Umgang mit Lebensmitteln 4 8 Tatigkeiten mit Krankheitserregern 4 8 1 Behordliche Uberwachung 4 8 2 Polioviren 4 9 Entschadigung in besonderen Fallen 4 9 1 Verdienstausfall 4 9 1 1 Allgemeine Regeln 4 9 1 2 Covid 19 4 9 2 Impfschaden 4 9 2 1 Versorgungsanspruch 4 9 2 2 Meldepflicht 4 9 2 3 Statistik 4 9 2 4 Reform 4 9 3 Wertersatz fur vernichtete Gegenstande 4 10 Wasser 4 10 1 Trink und Betriebswasser 4 10 2 Abwasser 4 11 Straf und Bussgeldvorschriften 4 12 Weitere Vorschriften 5 Trivia 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseEntstehungsgeschichte BearbeitenNeuregelung seuchenrechtlicher Vorschriften zum 1 Januar 2001 Bearbeiten Das IfSG wurde am 12 Mai 2000 2 vom Deutschen Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats am 20 Juli 2000 als Art 1 des Gesetzes zur Neuordnung seuchenrechtlicher Vorschriften Seuchenrechtsneuordnungsgesetz SeuchRNeuG beschlossen und trat am 1 Januar 2001 in Kraft 3 Im Wesentlichen regelt es den Infektionsschutz als spezielles Gebiet der Gefahrenabwehr Es gehort damit zum Rechtsgebiet Polizeirecht 4 Dementsprechend werden dessen Grundsatze angewendet Unter anderem 4 muss bei Anordnungen aufgrund des IfSG zwischen der Inanspruchnahme von Storern und Nichtstorern unterschieden werden Polizeipflichtigkeit ist ein eingeraumtes Ermessen ordnungsgemass zu gebrauchen 40 VwVfG und der Grundsatz der Verhaltnismassigkeit zu beachten Gleichzeitig traten gem Art 5 Abs 1 SeuchRNeuG zum 1 Januar 2001 folgende Gesetze und Verordnungen ausser Kraft Bundes Seuchengesetz BSeuchG Gesetz zur Bekampfung der Geschlechtskrankheiten Verordnung uber die Berichtspflicht fur positive HIV Bestatigungstests Laborberichtsverordnung Verordnung uber die Ausdehnung der Meldepflicht auf die humanen spongiformen Enzephalopathien Erste Verordnung zur Durchfuhrung des Gesetzes zur Bekampfung der Geschlechtskrankheiten Zweite Verordnung zur Durchfuhrung des Gesetzes zur Bekampfung der Geschlechtskrankheiten Verordnung uber die Ausdehnung der Meldepflicht nach 3 des Bundes Seuchengesetzes auf das enteropathische hamolytisch uramische Syndrom HUS und die Infektion durch enterohamorrhagische Escherichia coli EHEC Das IfSG reagierte auf die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages HIV Infektionen durch Blut und Blutprodukte 5 und setzte die EU Richtlinie uber die Qualitat von Wasser fur den menschlichen Gebrauch 6 sowie die Entscheidung des Europaischen Parlaments und des Rates uber die Schaffung eines Netzes fur die epidemiologische Uberwachung und die Kontrolle ubertragbarer Krankheiten in der Gemeinschaft 7 um Es institutionalisierte das Robert Koch Institut als epidemiologisches Zentrum anstelle des schon 1994 aufgelosten Bundesgesundheitsamts und fasste die aufgehobenen Gesetze und Verordnungen zu einem einheitlichen Regelwerk zusammen 8 Nach den Erfolgen uber die Nachkriegsseuchen wie Typhus Ruhr epidemische Hepatitis A oder Kinderlahmung und Tuberkulose 9 war im deutschen Gesundheitswesen die Bekampfung von Infektionskrankheiten in den Hintergrund getreten Das Auftreten von AIDS und BSE die Zunahme multiresistenter Erreger im Krankenhaus und die Befurchtungen vor anderen noch nicht entdeckten oder zwar bekannten aber in ihrem Virulenz und Resistenzverhalten veranderten Erregern haben das offentliche und wissenschaftliche Interesse an infektionsepidemiologischen Fragestellungen in den 1980er Jahren wieder geweckt Zugleich hatte 1994 der Bundestags Untersuchungsausschuss bestehende Strukturdefizite im Meldesystem und im Risikomanagement bei der fruhzeitigen Erkennung ubertragbarer Krankheiten aufgedeckt die zu vermeidbaren HIV Infektionen uber Blut und Blutprodukte gefuhrt hatten Uber die Verabschiedung des Transfusionsgesetzes im Jahr 1998 hinaus sah der Gesetzgeber deshalb Handlungsbedarf zur Verhinderung ubertragbarer Krankheiten durch die Wiederbelebung der klassischen Aufgabenfelder des offentlichen Gesundheitsdienstes Vorbild waren die US amerikanischen Centers for Disease Control and Prevention 10 Anderungen des IfSG anlasslich der Covid 19 Pandemie Auswahl Bearbeiten Hauptartikel COVID 19 Pandemie in Deutschland Mit dem IfSG gelten im gesamten Bundesgebiet zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhaltnisse einheitliche Regelungen zum Schutz der Bevolkerung vor ubertragbaren Krankheiten 11 Die Bundesgesetze werden jedoch grundsatzlich von den Landern vollzogen Art 83 GG Die Landesregierungen bestimmen durch Rechtsverordnung die fur den Vollzug des IfSG in den einzelnen Bundeslandern jeweils zustandigen Landes Behorden 54 IfSG die die Aufgaben des IfSG fur ihren ortlichen Zustandigkeitsbereich jeweils selbstandig wahrnehmen Mit Beginn der COVID 19 Pandemie im Januar 2020 wurde in den deutschen Medien kritisiert dass diese dezentrale Zustandigkeit in einem foderalen System wie Deutschland zwar bewusst gewollt und bei lokal auftretendem Handlungsbedarf ausreichend sei dass aber Zustandigkeiten bei einer bundesweit bestehenden Gefahrenlage bestehen mussten die einen bundesweit einheitlichen Vollzug ermoglichen 12 Seit Marz 2020 wurde das IfSG vielfach geandert 13 Insbesondere wurden zugunsten der Landern eine Reihe von neuen Eingriffsermachtigungen geschaffen um die Verbreitung des SARS CoV 2 Virus zu verhuten und zu bekampfen Bund und Lander stimmten bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutz der Bevolkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 27 Marz 2020 14 gemeinsame Leitlinien gegen die Ausbreitung des Coronavirus ab 5 IfSG a F 15 16 17 Mit Wirkung zum 28 Marz 2020 wurde dieses Verfahren durch die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag ersetzt 5 IfSG n F und das Bundesministerium fur Gesundheit befristet bis zum 1 April 2021 ermachtigt unbeschadet der Befugnisse der Lander diverse Anordnung oder Rechtsverordnungen ohne Zustimmung des Bundesrates zu erlassen 5 Abs 2 Nr 1 8 IfSG n F Am 23 Mai 2020 traten die Anderungen durch das Zweite Gesetz zum Schutz der Bevolkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite in Kraft 18 Am 6 November 2020 wurde der Entwurf der Bundestags Fraktionen der CDU CSU und SPD fur ein Drittes Gesetz zum Schutz der Bevolkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite an den Gesundheitsausschuss uberwiesen 19 Am 12 November 2020 fand die offentliche Anhorung im Gesundheitsausschuss statt siehe auch dort zu den Sachverstandigengutachten 20 21 Am 18 November 2020 wurde es von Bundestag und Bundesrat verabschiedet 22 23 und im Bundesgesetzblatt verkundet 24 Mit dem Vierten Gesetz zum Schutz der Bevolkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22 April 2021 25 wurde das Infektionsschutzgesetz um eine Reihe von Massnahmen erganzt die in allen Landkreisen ab einer 7 Tages Inzidenz von 100 unmittelbar gelten sowie um eine Verordnungsermachtigungen der Bundesregierung zusatzliche Ge und Verbote zu erlassen sowie Erleichterungen und Ausnahmen fur Personen bei denen von einer Immunisierung gegen das Corona Virus SARS CoV 2 auszugehen ist Mit dem Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Anderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften und zur Anderung des Infektionsschutzgesetzes vom 7 Mai 2021 26 wurden Offnungsklauseln geschaffen bzw Grundlagen fur Offnungsklauseln durch Verordnung fur das Tatigwerden der Lander bei Erleichterungen fur Personen bei denen von einer Immunisierung gegen das Corona Virus SARS CoV 2 auszugehen ist oder die ein negatives Testergebnis vorlegen konnen Am 31 Mai 2021 wurde das Zweite Gesetz zur Anderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Gesetze verkundet 27 Unter anderem soll durch dieses Anderungsgesetz klargestellt werden dass der Anspruch auf Versorgung bei Impfschaden auch bei gesundheitlichen Schadigungen durch Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS CoV 2 gilt 28 29 Die Kassenarztliche Bundesvereinigung erwartete von der Anderung des 60 IfSG dass Arzten beispielsweise bei der Impfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca siehe AZD1222 keine Haftung mehr drohe 30 Nachtragungen im Impfausweis durfen zukunftig nicht nur Arzte sondern auch Apotheker vornehmen 31 22 IfSG n F Weiterhin sieht das Infektionsschutzgesetz nun bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe fur das Ausstellen unrichtiger Impf und Testbescheinigungen sowie bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe fur den Gebrauch solcher vor 74 Abs 2 IfSG und 75a IfSG neuer Fassung 31 Am 24 Juni 2021 stimmte der Bundestag mehrheitlich fur das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts und zur Anderung des Infektionsschutzgesetzes 32 33 dem der Bundesrat am 25 Juni 2021 zugestimmt hat 34 In Art 9 des Gesetzes wurde 36 Abs 12 IfSG mit Wirkung zum 23 Juli 2021 dahingehend geandert dass eine aufgrund 36 Abs 8 Satz 1 oder 36 Abs 10 Satz 1 IfSG von der Bundesregierung erlassene Rechtsverordnung zu besonderen Einreisebestimmungen aus einem Risikogebiet nicht mehr mit der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag ausser Kraft tritt sondern erst spatestens ein Jahr danach und bis dahin auch nach Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite noch geandert werden kann 35 Besonders an diesem Vorgang ist die Einschrankung von Grundrechten der einreisenden Personen gem Art 10 des Gesetzes im Rahmen eines systematisch vollig anderen Gesetzes zum Stiftungsrecht sog Omnibusgesetz welches in spatnachtlicher Sitzung am vorletzten Tag vor Beginn der parlamentarischen Sommerpause zur Abstimmung gebracht wurde 36 37 Mit Art 12 des Aufbauhilfegesetzes vom 10 September 2021 wurden die zustandigen Behorden ermachtigt die Verpflichtung zur Vorlage eines Impf Genesenen oder Testnachweises als notwendige Schutzmassnahme anzuordnen 38 Es werden weitere Indikatoren ermoglicht die die verfugbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitaten den Impfstatus oder die Altersgruppe berucksichtigen Mit Wirkung zum 16 Marz 2022 wurde eine einrichtungs und unternehmensbezogene Pflicht zum Nachweis einer Impfung Genesung oder Kontraindikation in der Offentlichkeit zumeist einrichtungsbezogene Impfpflicht genannt eingefuhrt 39 Am 19 Marz 2022 trat das Gesetz zur Anderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften in Kraft 40 Impf Genesenen und Testnachweise bei COVID 19 sind seitdem in 22a IfSG gesetzlich definiert Unabhangig von der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite konnen die Lander nun nur noch wenige Corona Schutzmassnahmen verordnen 41 Ausnahmen von der Pflicht zur Quarantane sind mit Wirkung zum 19 Marz 2022 in 6 COVID 19 Schutzmassnahmen Ausnahmenverordnung geregelt 42 Mit dem Gesetz zur Starkung des Schutzes der Bevolkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID 19 vom 16 September 2022 43 sollen zum Schutz vor COVID 19 die Arzneimittelversorgung fur die Herbst Wintersaison 2022 2023 verbessert zielgerichtete Impfkampagnen ermoglicht und der Schutz der vulnerablen Bevolkerung gestarkt werden Mit Art 1b dieses umfangreichen Artikelgesetzes werden fur die Zeit vom 1 Oktober 2022 bis zum 7 April 2023 die bundesweit geltenden besonderen Schutzmassnahmen unabhangig von einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite bei saisonal hoher Infektionsdynamik in 28b IfSG neu gefasst 44 45 Gesetzgebungs und Vollzugszustandigkeit BearbeitenDas Gesetz zahlt zum Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung zwischen Bund und Landern Die Ermachtigung in Art 74 Abs 1 Nr 19 GG umfasst Massnahmen gegen gemeingefahrliche oder ubertragbare Krankheiten bei Menschen Eine gemeingefahrliche Krankheit im Sinne des Art 74 Abs 1 Nr 19 GG ist eine Krankheit die zu schweren Gesundheitsschaden oder zum Tod fuhren kann und eine gewisse Verbreitung aufweist Eine ubertragbare Krankheit wird durch Krankheitserreger verursacht die direkt oder mittelbar ubertragen werden 46 Umfasst sind Massnahmen zur Vorbeugung und Bekampfung dieser Krankheiten wie etwa Meldepflichten obligatorische Tests oder Impfungen 47 Die Notwendigkeit die Materie gesetzlich zu regeln ist in erster Linie durch die Tatsache begrundet dass die Erreger von Infektionskrankheiten sehr oft direkt von Mensch zu Mensch oder auch durch tierische Vektoren oder Lebensmittel auf Menschen ubertragen werden konnen und individualmedizinische Massnahmen allein eine Epidemie einen Ausbruch oder schlicht die Infektion weiterer Einzelpersonen nicht wirksam verhindern konnen 48 49 Der Ansatz des Infektionsschutzgesetzes ist infektionsepidemiologischer Natur und hat den Einzelnen der einem Ubertragungsrisiko ausgesetzt war vorwiegend als Gefahrenquelle fur weitere Ubertragungen im Blick nicht aber im Hinblick auf die Verhinderung einer Erkrankung bei ihm selbst Damit sind die Verhutung Bekampfung und Kontrolle ubertragbarer Krankheiten eine offentliche Aufgabe 48 Das IfSG wird nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes durch die Lander vollzogen landeseigene Verwaltung Deren Verwaltungskompetenz ergibt sich aus Art 83 GG 54 IfSG 50 51 Grundrechtseinschrankungen BearbeitenDurch das IfSG werden wie in Teilen schon durch das BSeuchG 52 Grundrechte eingeschrankt Dazu zahlen die korperliche Unversehrtheit 20 Abs 14 IfSG und 21 IfSG sowie die Freiheit der Person die Freizugigkeit die Versammlungsfreiheit das Brief und Postgeheimnis 32 Satz 3 IfSG und die Unverletzlichkeit der Wohnung 17 Abs 7 und 25 Abs 5 IfSG Ausserdem darf ein berufliches Tatigkeitsverbot verhangt werden 31 IfSG Im Einzelnen geschieht dies durch das Gesetz selbst durch Rechtsverordnung aufgrund des Gesetzes oder durch Massnahmen zu denen das Gesetz die Behorden ermachtigt Begrenzt werden diese Eingriffe durch die Vereinbarkeit mit hoherrangigem Recht insbesondere den weiteren Grundrechten wie dem Gleichheitsgrundsatz oder der Wesentlichkeitstheorie 53 54 Nach letzterer mussen im Bereich der untergesetzlichen Normsetzung wesentliche Fragen der Grundrechtsausubung und eingriffe durch das Parlament selbst geregelt und durfen nicht dem Verordnungsgeber etwa den Landesregierungen uberlassen werden 55 Inhalt BearbeitenAllgemeine Vorschriften Bearbeiten Der 1 Abschnitt enthalt allgemeine Vorschriften zum Gesetzeszweck 1 Abs 1 IfSG und der Zusammenarbeit von Behorden Arzten Tierarzten Krankenhausern und wissenschaftlichen Einrichtungen 1 Abs 2 IfSG ferner Begriffsbestimmungen 2 IfSG und den Grundsatz Pravention durch Aufklarung 3 IfSG Zweck des Gesetzes ist es ubertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen Infektionen fruhzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern 1 Abs 1 IfSG Ubertragbare Krankheiten sind durch Krankheitserreger oder deren toxische Produkte die unmittelbar oder mittelbar auf den Menschen ubertragen werden verursachte Krankheiten 2 Nr 3 IfSG Infektion bedeutet die Aufnahme eines Krankheitserregers und seine nachfolgende Entwicklung oder Vermehrung im menschlichen Organismus 2 Nr 2 IfSG Koordinierung und Sicherstellung der offentlichen Gesundheit in besonderen Lagen Bearbeiten Aufgaben des Robert Koch Instituts Bearbeiten Eine allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung koordinierte bis zum 27 Marz 2020 den Informationsaustausch von Bund und Landern in epidemisch bedeutsamen Fallen 5 IfSG a F 56 Ein Anwendungsfall war die Bund Lander Vereinbarung vom 16 Marz 2020 uber Leitlinien gegen die Ausbreitung des Coronavirus 15 Seit dem 28 Marz 2020 koordiniert das Robert Koch Institut RKI im Fall einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite die Zusammenarbeit zwischen den Landern und zwischen den Landern und dem Bund sowie weiteren beteiligten Behorden und Stellen 5 Abs 7 IfSG n F Seine Bedeutung bei der Verhutung und Bekampfung bundesweiter Epidemien ist damit noch gestiegen Das RKI ist die nationale Behorde zur Vorbeugung ubertragbarer Krankheiten sowie zur fruhzeitigen Erkennung und Verhinderung der Weiterverbreitung von Infektionen 4 Abs 1 IfSG Es arbeitet mit den jeweils zustandigen Bundesbehorden Landesbehorden nationalen Referenzzentren sowie weiteren wissenschaftlichen Einrichtungen und Fachgesellschaften zusammen ausserdem mit auslandischen Stellen wie der Weltgesundheitsorganisation 4 Abs 3 IfSG Nach 4 Abs 2 IfSG wertet es vor allem die Daten zu meldepflichtigen Krankheiten und Krankheitserregern aus stellt sie anderen Behorden zur Verfugung veroffentlicht sie und berat auf Grundlage dieser Daten die Politik Ausserdem betreibt es epidemiologische und laborgestutzte Analysen sowie Forschung zu Ursache Diagnostik und Pravention ubertragbarer Krankheiten Bei Massnahmen zur Uberwachung Verhutung und Bekampfung von bedrohlichen ubertragbaren Krankheiten leistet es auf Ersuchen oberster Landesgesundheitsbehorden auch landerubergreifend Amtshilfe Auf dem Gebiet der Zoonosen und mikrobiell bedingten Lebensmittelvergiftungen arbeitet es mit dem Bundesamt fur Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit dem Bundesinstitut fur Risikobewertung und dem Friedrich Loeffler Institut zusammen Epidemische Lage von nationaler Tragweite Bearbeiten Hauptartikel Epidemische Lage von nationaler Tragweite Begriff Bearbeiten Eine epidemische Lage von nationaler Tragweite liegt vor wenn eine ernsthafte Gefahr fur die offentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland besteht weil die Weltgesundheitsorganisation eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite ausgerufen hat und die Einschleppung einer bedrohlichen ubertragbaren Krankheit in die Bundesrepublik Deutschland droht odereine dynamische Ausbreitung einer bedrohlichen ubertragbaren Krankheit uber mehrere Lander in der Bundesrepublik Deutschland droht oder stattfindet 5 Abs 1 IfSG Die Feststellung und die Aufhebung durch den Deutschen Bundestag sind im Bundesgesetzblatt bekannt zu machen 5 Abs 1 Satz 3 4 IfSG 57 Die zuletzt mit Beschluss vom 25 August 2021 festgestellte epidemische Lage 58 59 60 galt zum 25 November 2021 als aufgehoben da der Bundestag das Fortbestehen zuvor nicht erneut festgestellt hatte 61 Bedeutung Bearbeiten Ermachtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen Bearbeiten Fur die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage wird das Bundesgesundheitsministerium zum Erlass diverser Rechtsverordnungen ermachtigt etwa zur Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und Ausubung heilkundlicher Tatigkeiten durch andere Personen als approbierte Arzte 5 Abs 2 Abs 3 5a IfSG ausserdem die Landesregierungen zur Anordnung besonderer Schutzmassnahmen nach 28a Abs 1 bis 6 IfSG 3G Regeln Ausgangs und Kontaktbeschrankungen Veranstaltungsverbote Verarbeitung von Kontaktdaten etc Unabhangig von der Feststellung durfen nur die in 28a Abs 7 und Abs 8 IfSG genannten Massnahmen durch Landesverordnung angeordnet werden Masken und Testpflicht 62 Evaluation Bearbeiten Zu den Auswirkungen der Regelungen in 5 IfSG hat der Sachverstandigenausschusses nach 5 Abs 9 IfSG der Bundesregierung am 1 Juli 2022 63 einen Evaluationsbericht vorgelegt 64 Die Erfullung des Auftrags und Anspruchs durch die Evaluationskommission wurde nach ihren eigenen Angaben erheblich dadurch erschwert dass sie zur Bewertung der auf das Infektionsschutzgesetz IfSG gestutzten Massnahmen erst im Nachhinein aufgefordert wurde Ferner fehlte eine ausreichende und stringente begleitende Datenerhebung die notwendig gewesen ware um die Evaluierung einzelner Massnahmen oder Massnahmenpakete zu ermoglichen Ausserdem sei festzuhalten dass die Evaluationskommission fur eine umfassende Evaluierung weder personell ausgestattet war noch einen ausreichend langen Evaluationszeitraum zur Verfugung hatte 65 Die Wirkungen und Nebenwirkungen einzelner bisheriger Schutzmassnahmen in der Corona Pandemie seien kaum fur sich genommen zu beurteilen 66 Fur das IfSG als Rechtsgrundlage der Pandemiebekampfung bestehe erheblicher Reformbedarf So stelle die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite 5 Abs 1 IfSG eine juristisch fragwurdige Konstruktion dar Die mit 5 Abs 2 IfSG vorgenommene Verlagerung wesentlicher Entscheidungsbefugnisse auf die Exekutive werde im rechtswissenschaftlichen Schrifttum ganz uberwiegend fur verfassungswidrig gehalten Die drei Kommissionsmitglieder Jutta Allmendinger Christoph M Schmidt und Hendrik Streeck sind der Ansicht dass der mediale und politische Umgang mit der Sachverstandigenkommission den Wissenstransfer beschadige 67 68 Schutzmasken in der Nationalen Reserve Gesundheitsschutz Bearbeiten 5b IfSG sieht die Vorhaltung von Schutzmasken bestimmter Typen vor allem partikelfiltrierender Gesichtshalbmasken sowie anderer aus medizinischer Sicht notwendiger Verbrauchs und Versorgungsguter in einer Nationalen Reserve Gesundheitsschutz NRGS vor 69 70 Verfahren bei nicht ausreichend vorhandenen intensivmedizinischen Behandlungskapazitaten Bearbeiten Hauptartikel Triage Mit Wirkung zum 14 Dezember 2022 wurde in 5c IfSG der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16 Dezember 2021 umgesetzt 71 Danach darf niemand bei einer arztlichen Entscheidung uber die Zuteilung aufgrund einer ubertragbaren Krankheit nicht ausreichend vorhandener uberlebenswichtiger intensivmedizinischer Behandlungskapazitaten benachteiligt werden insbesondere nicht wegen einer Behinderung 5c Abs 1 Satz 1 IfSG Eine Zuteilungsentscheidung darf nur aufgrund der aktuellen und kurzfristigen Uberlebenswahrscheinlichkeit der betroffenen Patientinnen und Patienten getroffen werden 5c Abs 2 Satz 1 IfSG Epidemiologische Uberwachung Bearbeiten Meldepflichten Bearbeiten Hauptartikel Meldepflichtige Krankheit Neben der Auflistung der meldepflichtigen Krankheiten und Krankheitserreger 6 7 IfSG enthalt dieser Abschnitt die zur Meldung verpflichteten Personen Arzte und Labore 8 IfSG und die notwendigen Angaben die eine Meldung enthalten muss 72 73 Es wird zwischen der namentlichen Meldung unter Angabe von Namen und Vornamen der betroffenen Person an das Gesundheitsamt 9 IfSG und der nichtnamentlichen Meldung an das Robert Koch Institut 10 IfSG unterschieden Fur die Meldung gibt es spezielle Formulare 74 75 Namentlich zu melden sind vor allem Erreger die eine direkte Massnahme durch das Gesundheitsamt erfordern konnten wie bestimmte Lebensmittelvergiftungen Botulismus Nicht namentlich zu melden ist etwa der Nachweis von HI Viren bei dem eine fallbezogene Pseudonymisierung erfolgt 10 Abs 2 Satz 3 Nr 1 7 Abs 3 Satz 1 Nr 2 IfSG Die Ubermittlung erfolgt in der Regel auf elektronischem Wege mittels der speziellen Software SurvNet RKI Um das bisherige System zu modernisieren und eine schnellere wechselseitige Ubermittlung der Daten von Laboren Arzten Gemeinschaftseinrichtungen Gesundheitsamtern Landesbehorden RKI unter Beachtung der DSGVO zu erreichen 76 wurde nach der EHEC Epidemie 2011 in Deutschland das Projekt zur Entwicklung und Erprobung von DEMIS dem Deutschen Elektronischen Melde und Informationssystem fur den Infektionsschutz durch eine entsprechende Gesetzesvorlage zur Erweiterung des IfSG vom Bundesgesundheitsministerium und vom Bundesministerium fur Ernahrung Landwirtschaft und Verbraucherschutz gemeinsam im August 2011 vorgelegt 14 IfSG Eine funfjahrige Projektlaufzeit vom 1 Januar 2016 bis zum 31 Dezember 2020 war vorgesehen 77 Mitte Mai 2020 wahrend der COVID 19 Pandemie in Deutschland wurde das Projektende der Vollausbau von DEMIS unverandert auf den 31 Dezember 2020 festgelegt und sollte mit der dritten Umsetzungsstufe abgeschlossen werden in der neben den Laboren auch die Arztinnen und Arzte sowie weitere Meldepflichtige ihrer Meldeverpflichtung auf elektronischem Wege nachkommen konnen 78 79 80 81 In einer ersten Ausbaustufe haben Labore seit Juni 2020 die Moglichkeit Erregernachweise von SARS CoV 2 elektronisch an die 375 zustandigen Gesundheitsamter zu melden Die Labore konnen die Informationen die elektronisch in ihren Laborinformationssystemen vorliegen an den DEMIS Adapter senden der die Inhalte in das von DEMIS genutzte HL7 FHIR Format ubersetzt Die elektronische Meldung lost die Meldung per Fax ab wodurch die Ubertragung der personenbezogenen Daten sicherer wird 82 Eine mogliche gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite fur den Bereich der ubertragbaren Krankheiten hat das Robert Koch Institut nach den Internationalen Gesundheitsvorschriften zu bewerten und der Weltgesundheitsorganisation WHO mitzuteilen 12 Abs 1 IfSG Gefahren biologischen oder unbekannten Ursprungs in Form ubertragbarer Krankheiten von Antibiotikaresistenz und nosokomialen Infektionen sowie von Biotoxinen oder anderen schadlichen biologischen Agenzien die nicht in Zusammenhang mit ubertragbaren Krankheiten stehen dem Europaischen Zentrum fur die Pravention und die Kontrolle von Krankheiten ECDC 12 Abs 2 IfSG Mit der Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums vom 18 Marz 2016 IfSG Meldepflicht Anpassungsverordnung wurde aufgrund 15 IfSG der Kreis der meldepflichtigen Krankheiten und Krankheitserreger nach 6 7 IfSG ausgeweitet auf den Krankheitsverdacht die Erkrankung und den Tod an zoonotischer Influenza Vogelgrippe den sog Krankenhauskeim Clostridioides difficile und diverse Arboviren 83 Die Meldepflichten aus dieser Verordnung wurden durch das Masernschutzgesetz in das IfSG integriert und die IfSG Meldepflicht Anpassungsverordnung aufgehoben 84 Befristet bis zum 23 Mai 2020 wurde mit der Coronavirus Meldepflichtverordnung die Pflicht zur namentlichen Meldung auf den Verdacht einer Erkrankung die Erkrankung sowie den Tod ausgedehnt die durch das neuartige Coronavirus 2019 nCoV hervorgerufen werden sowie auf den positiven und negativen Nachweis des Virus SARS CoV 2 Die Meldepflicht fur die Coronavirus Krankheit 2019 COVID 19 und den Severe Acute Respiratory Syndrome Coronavirus 2 SARS CoV 2 Erreger ist seitdem in 6 Abs 1 Nr 1 lit t 7 Abs 1 Nr 44a IfSG dauerhaft gesetzlich geregelt Das Bundesgesundheitsministerium kann aufgrund der Ermachtigung in 20i Abs 3 SGB V die gesetzliche Krankenversicherung GKV per Verordnung verpflichten Tests auf das Coronavirus oder Antikorpertests zu bezahlen sofern der Deutsche Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt hat 85 Weitere Formen Surveillance Bearbeiten 13 Abs 2 IfSG sieht zur weiteren epidemiologische Uberwachung so genannte Sentinelerhebungen durch das Robert Koch Institut vor mit deren Daten auf die Verbreitung einer meistens infektiologischen Krankheit geschlossen werden soll 86 ausserdem die Inanspruchnahme von Schutzimpfungen und von Impfeffekten in einer Impfsurveillance zusammen mit den Kassenarztlichen Vereinigungen und Impfzentren 13 Abs 5 IfSG 87 88 und mit Wirkung zum 1 November 2021 schliesslich eine Mortalitatssurveillance zusammen mit den Standesamtern zur Uberwachung der Gesamtzahl der Todesfalle infolge ubertragbarer Krankheiten 13 Abs 6 IfSG 89 Mit Wirkung zum 10 April 2020 wurden alle Krankenhauser die intensivmedizinische Behandlungskapazitaten vorhalten verpflichtet sich im DIVI Intensivregister zu registrieren und die fur die Kapazitatsermittlung erforderlichen Angaben zur Anzahl der verfugbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitaten an das Register zu ubermitteln 13 Abs 7 IfSG 90 Zur Feststellung der Auslastung der Krankenhauskapazitaten Krankenhauskapazitatssurveillance sind Krankenhauser seit dem 20 September 2022 ausserdem verpflichtet die Anzahl der durch die vollstationare nicht intensivmedizinische somatische Versorgung belegten Betten an das vom Robert Koch Institut gefuhrte DIVI Intensiv Register zu ubermitteln 91 Die Verpflichtung zur Ermittlung der intensivmedizinischen Behandlungskapazitaten lauft zum 26 November 2022 aus Nach Angaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft hat bislang nur ein verschwindend geringer Teil der Kliniken die Schnittstelle zu DEMIS im Krankenhausinformationssystem umgesetzt Der Grossteil der Daten musse handisch ubertragen werden so dass die Krankenhauser derzeit keine Moglichkeit hatten die im Gesetz vorgesehenen verpflichtenden Datenlieferungen vollstandig zu erfullen 92 Elektronisches Melde und Informationssystem Bearbeiten Daten die nach 13 IfSG erhoben werden durfen durch das Robert Koch Institut nach Weisung des Bundesministeriums fur Gesundheit gem 14 Abs 2 Nr 3 IfSG im elektronischen Melde und Informationssystem DEMIS verarbeitet werden Fur die fachliche und technische Vernetzung der Akteure des Offentlichen Gesundheitsdienstes mussen die vom DEMIS genutzten informationstechnischen Systemen und die IfSG Fachanwendungen etwa der zu Meldungen nach 8 IfSG verpflichteten Personen interoperabel sein In 14a IfSG in das Gesetz eingefugt mit Wirkung zum 29 Dezember 2022 93 wird das Bundesministerium fur Gesundheit deshalb ermachtigt zur Forderung der Interoperabilitat zwischen informationstechnischen Systemen der Gesellschaft fur Telematik durch Rechtsverordnung die Aufgabe zuzuweisen einen Bedarf an technischen Standards zu identifizieren sowie technische semantische und syntaktische Standards Profile und Leitfaden zu entwickeln und den Herstellern und Anwendern von informationstechnischen Systemen zu empfehlen 94 Verhutung ubertragbarer Krankheiten Bearbeiten Allgemeine und besondere Massnahmen Bearbeiten Zur Verhutung ubertragbarer Krankheiten sieht das Gesetz sowohl Einzelfallmassnahmen der zustandigen Behorden bei Gefahr im Verzug auch durch das Gesundheitsamt 95 vor als auch eine Regelung durch Rechtsverordnung der Landesregierungen Welche Behorden in den einzelnen Bundeslandern zustandig sind ist in der Regel durch entsprechende Zustandigkeitsverordnungen geregelt 96 16 Abs 1 IfSG enthalt eine Generalklausel fur behordliche Einzelfallentscheidungen wenn Tatsachen festgestellt werden die zum Auftreten einer ubertragbaren Krankheit fuhren konnen 97 17 Abs 1 und Abs 2 IfSG ermachtigen zu speziellen Massnahmen insbesondere zur Vernichtung von Gegenstanden die mit meldepflichtigen Krankheitserregern behaftet sind wie kontaminierten Lebensmitteln und der Bekampfung von Gesundheitsschadlingen die Krankheitserreger verbreiten konnen 17 Abs 4 und Abs 5 IfSG ermachtigen zum Erlass von Rechtsverordnungen zur Verhutung ubertragbarer Krankheiten und uber die Feststellung und die Bekampfung von Gesundheitsschadlingen Kratzmilben und Kopflausen Die Landesregierungen konnen die Ermachtigung auf andere Stellen ubertragen Wahrend eine bestimmte Anordnung eine konkrete Gesundheitsgefahr voraussetzt reicht fur den Verordnungserlass eine abstrakte Gefahr aus 98 Beispiele sind die nordrhein westfalische Verordnung zur Verhutung ubertragbarer Krankheiten bei bestimmten gewerblichen Tatigkeiten 99 Rechtsverordnungen zur Rattenbekampfung oder Verordnungen uber ein Taubenfutterungsverbot 100 Widerspruch und Anfechtungsklage gegen einzelne Massnahmen nach 16 17 IfSG haben wegen der besonderen Bedeutung fur die offentliche Gesundheit keine aufschiebende Wirkung 16 Abs 8 17 Abs 6 IfSG 80 Abs 2 Nr 3 VwGO Schutzimpfungen Bearbeiten Hauptartikel Impfpflicht Die Bundeszentrale fur gesundheitliche Aufklarung und die Gesundheitsamter informieren die Bevolkerung uber die Bedeutung von Schutzimpfungen und andere Massnahmen der spezifischen Prophylaxe ubertragbarer Krankheiten 20 Abs 1 IfSG Die Standige Impfkommission gibt Empfehlungen zur Durchfuhrung von Schutzimpfungen und zur Durchfuhrung anderer Massnahmen der spezifischen Prophylaxe ubertragbarer Krankheiten 20 Abs 2 2a IfSG 101 Diese Empfehlungen sind Grundlage fur die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung fur Schutzimpfungen gegen ubertragbare Krankheiten im Sinne des 2 Nr 9 IfSG 20i SGB V 20 Abs 6 und Abs 7 IfSG enthalten Verordnungsermachtigungen fur das Bundesgesundheitsministerium und die Landesregierungen bedrohte Teile der Bevolkerung zur Teilnahme an Schutzimpfungen oder anderen Massnahmen der spezifischen Prophylaxe zu verpflichten wenn eine ubertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist Weder der Bund noch die Lander haben von dieser Ermachtigung bislang Gebrauch gemacht 102 auch nicht gegen das SARS CoV 2 Virus 103 Jede Schutzimpfung wird in einem Impfausweis dokumentiert 22 Abs 1 4 IfSG Bereits seit dem Jahr 2000 sind die Impfempfehlungen der STIKO in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als medizinischer Standard anerkannt 104 und mit dem Kindeswohl vereinbar 105 Masern Bearbeiten Deutschland und die anderen europaischen Mitgliedstaaten der WHO haben sich das Ziel gesetzt die Masern und Roteln in Europa zu eliminieren 106 Personen die nach dem 31 Dezember 1970 geboren sind und in bestimmten Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindertageseinrichtungen und Schulen Pflegeheimen Krankenhausern oder Asylunterkunften tatig sind oder betreut werden wollen mussen nach dem am 1 Marz 2020 in Kraft getretenen Masernschutzgesetz entweder einen ausreichenden Impfschutz oder eine Immunitat gegen Masern aufweisen 20 Abs 8 IfSG 107 108 Gem 20 Abs 9 IfSG mussen sie der Leitung der jeweiligen Einrichtung vor Beginn ihrer Betreuung oder ihrer Tatigkeit eine entsprechende Impfdokumentation oder ein arztliches Zeugnis daruber vorzeigen dass bei ihnen eine Immunitat gegen Masern vorliegt oder sie aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden konnen Die Vorgabe dass bestimmte Personen einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern aufweisen mussen stellt zumindest einen mittelbaren Eingriff in das Grundrecht der korperlichen Unversehrtheit Art 2 Abs 2 Satz 1 GG der Impflinge und die Grundrechte der Eltern aus Art 6 Abs 2 GG dar Den Eingriff halt der Gesetzgeber durch die damit verfolgten offentlichen Ziele des Gesundheitsschutzes fur gerechtfertigt Masern gehoren zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten des Menschen Die sogenannte subakut sklerosierende Panenzephalitis SSPE ist eine schwere und stets todlich verlaufende Gehirnerkrankung die als Spatfolge einer Maserninfektion im fruhen Lebensalter auftreten kann 109 Die Entscheidung uber die Vornahme von Impfungen bei entwicklungsbedingt noch nicht selbst entscheidungsfahigen Kindern ist ein wesentliches Element der elterlichen Gesundheitssorge und fallt in den Schutzbereich von Art 6 Abs 2 Satz 1 GG Bei der Ausubung der am Kindeswohl zu orientierenden Gesundheitssorge fur ihr Kind sind die Eltern jedoch weniger frei sich gegen Standards medizinischer Vernunftigkeit zu wenden als sie es kraft ihres Selbstbestimmungsrechts uber ihre eigene korperliche Integritat waren 20 Absatz 8 Satz 3 IfSG ist verfassungskonform dahin auszulegen dass bei ausschliesslicher Verfugbarkeit von Kombinationsimpfstoffen die auch Impfstoffkomponenten gegen andere Krankheiten als Masern enthalten die Pflicht aus 20 Abs 8 Satz 1 IfSG nur besteht wenn es sich nicht um andere Impfstoffkomponenten als solche gegen Mumps Roteln oder Windpocken handelt 110 COVID 19 Bearbeiten Die Coronavirus Impfverordnung regelt den Anspruch auf Erst und Folge sowie Auffrischimpfungen gegen das Coronavirus SARS CoV 2 im Rahmen der Verfugbarkeit der vorhandenen Impfstoffe 111 Anspruchsberechtigt sind unabhangig von der Staatsangehorigkeit vor allem Personen die ihren Wohnsitz oder gewohnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland haben oder die in der Bundesrepublik Deutschland in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichert sind Die Leistungserbringer sind gem 13 Abs 5 IfSG verpflichtet die von ihnen durchgefuhrten Schutzimpfungen fur Zwecke der Impfsurveillance und der Pharmakovigilanz taglich an das Robert Koch Institut zu ubermitteln Das Bundesamt fur Soziale Sicherung BAS vergutet als Verwalterin des Gesundheitsfonds die Leistungen niedergelassener Arzte im Rahmen der Corona Impfverordnung Die Arzte rechnen ihre Impfleistungen unabhangig vom Versichertenstatus der Patienten uber die Kassenarztlichen Vereinigungen mit dem BAS ab 112 Immunitatsnachweis gegen COVID 19 Bearbeiten Personen die in bestimmten Einrichtungen oder Unternehmen wie Krankenhausern und Pflegeeinrichtungen tatig sind mussen uber einen Impf oder Genesenennachweis nach 22a Abs 1 oder 2 IfSG verfugen es sei denn sie konnen auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS CoV 2 geimpft werden 20a Abs 1 Satz 1 2 IfSG 113 114 115 Insbesondere hochaltrige Menschen und Personen mit akuten oder chronischen Grundkrankheiten sprachen weniger gut auf die Impfung an und seien daher auf einen vollstandigen Impfschutz der sie betreuenden Personen angewiesen 116 Bis zum 15 Marz 2022 mussten der Leitung der jeweiligen Einrichtung oder des jeweiligen Unternehmens ein Impf oder Genesenennachweis oder ein arztliches Zeugnis daruber vorgelegt werden dass die Person sich im ersten Schwangerschaftsdrittel befinden oder dass sie auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS CoV 2 geimpft werden konne 20a Abs 2 Satz 1 Nr 1 4 IfSG Das gilt ausdrucklich nicht fur die in den Einrichtungen oder von den Unternehmen behandelten betreuten gepflegten oder untergebrachten Personen 20a Abs 6 IfSG Die Regelung trat am 1 Januar 2023 wieder ausser Kraft 117 Ein Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht von 46 Einzelpersonen zur Ausservollzugsetzung der einrichtungs und unternehmensbezogenen Nachweispflicht nach 20a IfSG war im Februar 2022 erfolglos 118 119 Durchfuhrung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS CoV 2 Bearbeiten Nach arztlicher Schulung sind bis zum 31 Dezember 2022 auch Zahnarzte Tierarzte sowie Apotheker zur Durchfuhrung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS CoV 2 bei Personen die das zwolfte Lebensjahr vollendet haben berechtigt 20b IfSG 120 Impf Genesenen und Testdokumentation Bearbeiten Ausser der Impfung sind auch der positive Erregernachweis des Coronavirus SARS CoV 2 in einer Genesenendokumentation sowie die Durchfuhrung oder Uberwachung einer Testung in Bezug auf einen negativen Erregernachweis des Coronavirus SARS CoV 2 in einer Testdokumentation zu dokumentieren 22 Abs 4a 4d IfSG Impf Genesenen und Testnachweis bei COVID 19 Bearbeiten Seit dem 19 Marz 2022 werden die Begriffe Impf Genesenen und Testnachweis aufgrund der besonderen Bedeutung nicht mehr in der COVID 19 Schutzmassnahmen Ausnahmenverordnung und der Coronavirus Einreiseverordnung sondern in 22a Abs 1 3 IfSG gesetzlich definiert 121 In 22a Abs 4 IfSG wird die Bundesregierung ermachtigt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft und Forschung von 22a Abs 1 3 IfSG abweichende Anforderungen an einen Impf einen Genesenen und einen Testnachweis zu regeln 122 Hinsichtlich des Impfnachweises darf sie regeln die Intervallzeiten die nach jeder Einzelimpfung fur einen vollstandigen Impfschutz abgewartet werden mussen und die hochstens zwischen den Einzelimpfungen liegen durfen die Zahl und mogliche Kombination der Einzelimpfungen fur einen vollstandigen Impfschutz und Impfstoffe deren Verwendung fur einen Impfnachweis anerkannt werden Hinsichtlich des Genesenennachweises darf sie regeln Nachweismoglichkeiten mit denen die vorherige Infektion nachgewiesen werden kann die Zeit die nach der Testung zum Nachweis der vorherigen Infektion vergangen sein muss die Zeit die die Testung zum Nachweis der vorherigen Infektion hochstens zuruckliegen darf Hinsichtlich des Testnachweises darf sie Nachweismoglichkeiten regeln mit denen die mogliche Infektion nachgewiesen werden kann In der Rechtsverordnung sind jeweils angemessene Ubergangsfristen fur die Anwendung der vom Gesetz abweichenden Anforderungen an einen Impf Genesenen oder Testnachweis vorzusehen 22a Abs 4 Satz 3 IfSG Zusatzlich werden auf Wunsch digitale COVID 19 Zertifikate hinsichtlich des Vorliegens eines vollstandigen Impfschutzes eines durch vorherige Infektion erworbenen Immunschutzes oder ein Nachweis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS CoV 2 ausgestellt 22a Abs 5 7 IfSG Krankenhauskeime Bearbeiten 23 IfSG regelt die Bekampfung sog Krankenhauskeime nosokomiale Infektionen Die Kommission fur Krankenhaushygiene und Infektionspravention KRINKO beim Robert Koch Institut erstellt Empfehlungen zur Pravention nosokomialer Infektionen sowie zu betrieblich organisatorischen und baulich funktionellen Massnahmen der Hygiene in Krankenhausern ausserdem zum Hygiene Management sowie zu Methoden zur Erkennung Erfassung Bewertung und gezielten Kontrolle dieser Infektionen 123 124 125 Eine weitere Kommission Kommission Antiinfektiva Resistenz und Therapie ART erstellt Empfehlungen mit allgemeinen Grundsatzen fur Diagnostik und antimikrobielle Therapie insbesondere bei Infektionen mit resistenten Krankheitserregern 126 Krankenhauser und ahnliche Einrichtungen wie Tageskliniken und Dialyseeinrichtungen aber auch Arztpraxen mit ambulantem Operationsbetrieb Pflege und Rettungsdienste haben diese Empfehlungen einzuhalten Die betreffenden Einrichtungen unterliegen insoweit der infektionshygienischen Uberwachung durch das Gesundheitsamt 127 128 Zusatzlich sieht 23 Abs 8 IfSG vor durch Landesverordnung die jeweils erforderlichen Massnahmen zur Verhutung Erkennung Erfassung und Bekampfung von nosokomialen Infektionen und Krankheitserregern mit Resistenzen zu regeln 129 Deutschland nimmt in der Rangliste der Todesfalle infolge Infektionen wahrend stationarer medizinischer Behandlung einen massigen Rang ein 130 Von den ca 2 300 deutschen Krankenhausern ist in etwa 600 Einrichtungen kein Facharzt fur Hygiene bestellt 131 132 Die 1 233 Vorsorge oder Rehabilitationseinrichtungen fur die bis Ende 2016 ebenfalls Hygienebeauftragte zu bestellen sind sind hierbei noch unberucksichtigt Regelungen zur Aufgabenstellung der Hygienebeauftragten sind in den Bundeslandern unterschiedlich Als Ersatzlosung ist in einzelnen Bundeslandern die Bestellung eines hygienebeauftragten Facharztes der kein Facharzt fur Hygiene sein muss in einer Nebenaufgabe zulassig Wortlaut der Verordnung ein in der Einrichtung klinisch tatiger Arzt die der uber entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen in Hygiene und Infektionspravention verfugt 133 Bekampfung ubertragbarer Krankheiten Bearbeiten Wahrend unter Verhutung die Verhinderung des Entstehens ubertragbarer Krankheiten zu verstehen ist mit dem Begriff der Bekampfung die Verhinderung der Verbreitung bereits aufgetretener Krankheiten gemeint 134 Die Feststellung und die Heilbehandlung meldepflichtiger Krankheiten und Krankheitserreger ist grundsatzlich Humanmedizinern vorbehalten 24 Satz 1 IfSG Ausnahmen gelten gem 24 Satz 2 und 3 IfSG fur In vitro Diagnostika bei patientennahen Schnelltests auf HIV das Hepatitis C Virus das Severe Acute Respiratory Syndrome Coronavirus 2 SARS CoV 2 und Treponema pallidum Die Gesundheitsamter stellen aufgrund entsprechender Meldungen von Amts wegen die erforderlichen Ermittlungen an um die Annahme eines Krankheits oder Ansteckungsverdachts abzusichern 135 insbesondere uber Art Ursache Ansteckungsquelle und Ausbreitung der Krankheit 25 Abs 1 IfSG Dazu sind die Amter beispielsweise befugt Grundstucke Raume Anlagen und Einrichtungen zu betreten und Bucher oder sonstige Unterlagen einzusehen und hieraus Abschriften Ablichtungen oder Auszuge anzufertigen sowie sonstige Gegenstande zu untersuchen oder Proben zur Untersuchung zu fordern oder zu entnehmen Gegebenenfalls werden andere Behorden deren Aufgabenbereich beruhrt ist von dem Gesundheitsamt unterrichtet etwa die Lebensmitteluberwachungsbehorden wenn ein bestimmtes Lebensmittel Ursache einer ubertragbaren Krankheit sein konnte die Tiergesundheitsbehorden 136 wenn Erreger einer ubertragbaren Krankheit von Tieren auf eine betroffene Person ubertragen wurden oder die fur den Immissionsschutz zustandige Behorde bei einer Haufung von Infektionen mit Legionellen die durch Aerosole in der Aussenluft auf den Menschen ubertragen worden sein konnten 27 Abs 4 IfSG Kranke und krankheits oder ansteckungsverdachtige Personen konnen durch das Gesundheitsamt zu ausserlichen Untersuchungen Rontgenuntersuchungen Tuberkulintestungen Blutentnahmen und Abstrichen von Haut und Schleimhauten vorgeladen werden 25 Abs 3 IfSG Mit Zustimmung des Patienten darf der behandelnde Arzt daran teilnehmen 26 IfSG Die Gesundheitsamter durfen ausserdem eine Leichenschau durchfuhren 25 Abs 4 IfSG Schutzmassnahmen 28 IfSG Bearbeiten Um die Verbreitung ubertragbarer Krankheiten zu verhindern trifft die zustandige Behorde die notwendigen Schutzmassnahmen soweit und solange diese erforderlich sind 28 Abs 1 Satz 1 IfSG Welche Behorde im Einzelfall zustandig ist bestimmen gem 54 IfSG die Landesregierungen durch Rechtsverordnung 137 Neben den obersten Landesgesundheitsbehorden Landesgesundheitsministerien 138 kommen dafur auch Stadte und Gemeinden in Betracht 28 Abs 1 IfSG verpflichtet die Behorde zum Handeln das Ob des Tatigwerdens raumt ihr hinsichtlich des Wie jedoch ein Auswahlermessen in Bezug auf die zu treffende Schutzmassnahme ein 139 140 Dem liegt die Erwagung zugrunde dass sich die Bandbreite der Schutzmassnahmen die bei Auftreten einer ubertragbaren Krankheit in Frage kommen konnen nicht im Vorfeld bestimmen lasst Der Gesetzgeber hat 28 Abs 1 IfSG daher als Generalklausel ausgestaltet Das behordliche Ermessen wird dadurch beschrankt dass es sich um notwendige Schutzmassnahmen handeln muss die zur Verhinderung der Weiter Verbreitung der Krankheit geboten sind Daruber hinaus sind dem Ermessen durch den Verhaltnismassigkeitsgrundsatz Grenzen gesetzt 141 142 Vorrangige Adressaten des 28 Abs 1 IfSG sind Kranke Krankheitsverdachtige Ansteckungsverdachtige und Ausscheider 143 Diese Personen sind in 2 Nr 4 7 IfSG im Sinne eines Stufenverhaltnisses legaldefiniert Es konnen aber auch sonstige Dritte Nichtstorer Adressat von Massnahmen sein beispielsweise um sie vor Ansteckung zu schutzen 144 Eine Person ist ansteckungsverdachtig im Sinne von 2 Nr 7 wenn die Annahme sie habe Krankheitserreger aufgenommen wahrscheinlicher ist als das Gegenteil 145 Die einzelnen Schutzmassnahmen sind in 28 28a und in den 29 bis 31 IfSG beispielhaft benannt So konnen Personen verpflichten den Ort an dem sie sich befinden bzw ihren Wohnsitz 146 nicht zu verlassen oder von ihr bestimmte Orte nicht zu betreten bis die notwendigen Schutzmassnahmen durchgefuhrt worden sind Ausgangssperre Lockdown 147 Nach 28 Abs 1 Satz 2 IfSG kann die zustandige Behorde Veranstaltungen oder sonstige Ansammlungen von Menschen beschranken oder verbieten sowie in Verbindung mit 33 IfSG die dort genannten Gemeinschaftseinrichtungen zur Betreuung Minderjahriger wie Kindertagesstatten Horte und Schulen ganz oder teilweise schliessen 148 Statt einer Regelung durch Verwaltungsakt konnen entsprechende Ge und Verbote auch durch Rechtsverordnung der Landesregierungen erlassen werden 32 IfSG Das Verwaltungsgericht Munchen ist der Ansicht dass die zulassige Handlungsform fur landesweit geltende Ausgangsbeschrankungen gegenuber jedermann die nicht nur einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis im Sinne des 35 Satz 2 VwVfG betreffen nicht die Allgemeinverfugung sondern die Rechtsverordnung ist 149 150 151 Mit dem Gesetz zum Schutz der Bevolkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite wurde 28 IfSG neu gefasst 152 Seit dem 28 Marz 2020 wird insoweit ausser den Grundrechten der Freiheit der Person Art 2 Abs 2 Satz 2 GG der Versammlungsfreiheit Art 8 GG und der Unverletzlichkeit der Wohnung Art 13 Abs 1 GG auch das Grundrecht der Freizugigkeit Art 11 Abs 1 GG eingeschrankt 153 Die Massnahmen werden durch das Gesundheitsamt uberwacht 28 Abs 3 16 Abs 2 IfSG Schutzmassnahmen konnen mit Widerspruch und Anfechtungsklage angefochten werden die jedoch wegen der besonderen Bedeutung fur die offentliche Gesundheit keine aufschiebende Wirkung haben 28 Abs 3 16 Abs 8 IfSG 80 Abs 2 Nr 3 VwGO Es muss deshalb zunachst vorlaufiger Rechtsschutz begehrt werden 80 Abs 5 VwGO 154 Zulassig ist auch ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit der das Gericht die Behorde zu einem bestimmten Tatigwerden verpflichten soll 123 Abs 1 VwGO 140 Zuwiderhandlungen gegen vollziehbare Schutzmassnahmen sind eine Ordnungswidrigkeit nach 73 oder eine Straftat nach 74 oder 75 IfSG Besondere Schutzmassnahmen zur Bekampfung der Coronavirus Krankheit 2019 COVID 19 bei epidemischer Lage von nationaler Tragweite 28a IfSG Bearbeiten Siehe auch Liste der infolge der COVID 19 Pandemie erlassenen deutschen Gesetze und Verordnungen Siehe auch Abschnitt Auslaufen der Massnahmen nach dem 19 Marz 2022 im Artikel COVID 19 Pandemie in Deutschland Siehe auch Juristische Beurteilung der Massnahmen gegen die COVID 19 Pandemie in Deutschland Zulassige Massnahmen 28a Abs 1 und Abs 2 IfSG Bearbeiten Mit Wirkung zum 19 November 2020 wurde durch das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevolkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite das Infektionsschutzgesetz geandert Im neuen 28a IfSG wurden erstmals ausdrucklich Schutzmassnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus Krankheit 2019 COVID 19 aufgelistet die fur die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite von den Landern verordnet werden konnen 155 Das Infektionsschutzrecht enthielt bis dahin keine spezifische Ermachtigungsgrundlage fur den Erlass von Schutzmassnahmen im Kontext von Pandemien 156 Sowohl die herrschende Rechtsprechung als auch die uberwiegende Literatur geht davon aus dass nach Beendigung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite die in 28a Abs 1 IfSG aufgelisteten Massnahmen nicht auf die Generalklausel des 28 IfSG gestutzt werden konnen sog Sperrwirkung des 28a Abs 1 IfSG 157 Notwendige Schutzmassnahmen konnen auch kumulativ und unter Berucksichtigung der sozialen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen auf den Einzelnen und die Allgemeinheit gem 28a Abs 1 Abs 6 IfSG insbesondere sein Anordnung eines Abstandsgebots im offentlichen Raum Verpflichtung zum Tragen einer Mund Nasen Bedeckung Maskenpflicht Verpflichtung zur Vorlage eines Impf Genesenen oder Testnachweises 158 Ausgangs oder Kontaktbeschrankungen im privaten sowie im offentlichen Raum Verpflichtung zur Erstellung und Anwendung von Hygienekonzepten fur Betriebe Einrichtungen oder Angebote mit Publikumsverkehr Untersagung oder Beschrankung von Freizeitveranstaltungen und ahnlichen Veranstaltungen Untersagung oder Beschrankung des Betriebs von Einrichtungen die der Freizeitgestaltung zuzurechnen sind Untersagung oder Beschrankung von Kulturveranstaltungen oder des Betriebs von Kultureinrichtungen Untersagung oder Beschrankung von Sportveranstaltungen und der Sportausubung umfassendes oder auf bestimmte Zeiten beschranktes Verbot der Alkoholabgabe oder des Alkoholkonsums auf bestimmten offentlichen Platzen oder in bestimmten offentlich zuganglichen Einrichtungen Untersagung von oder Erteilung von Auflagen fur das Abhalten von Veranstaltungen Ansammlungen Aufzugen Versammlungen sowie religiosen oder weltanschaulichen Zusammenkunften Untersagung oder Beschrankung von Reisen dies gilt insbesondere fur touristische Reisen Untersagung oder Beschrankung von Ubernachtungsangeboten Untersagung oder Beschrankung des Betriebs von gastronomischen Einrichtungen Schliessung oder Beschrankung von Betrieben Gewerben Einzel oder Grosshandel Untersagung oder Beschrankung des Betretens oder des Besuchs von Einrichtungen des Gesundheits oder Sozialwesens Schliessung von Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne von 33 IfSG Hochschulen ausserschulischen Einrichtungen der Erwachsenenbildung oder ahnlichen Einrichtungen oder Erteilung von Auflagen fur die Fortfuhrung ihres Betriebs oder Anordnung der Verarbeitung der Kontaktdaten von Kunden Gasten oder Veranstaltungsteilnehmern um nach Auftreten einer Infektion mit dem Coronavirus SARS CoV 2 mogliche Infektionsketten nachverfolgen und unterbrechen zu konnen Von den Verantwortlichen durfen nur personenbezogene Angaben sowie Angaben zum Zeitraum und zum Ort des Aufenthaltes erhoben und verarbeitet werden soweit dies zur Nachverfolgung von Kontaktpersonen zwingend notwendig ist 28a Abs 4 IfSG Versammlungsverbote Ausgangsbeschrankungen sowie Betretungs und Besuchsverbote z B in Alten und Pflegeheimen sind nur unter der einschrankenden Voraussetzung zulassig dass ansonsten eine wirksame Eindammung der Verbreitung der Coronavirus Krankheit 2019 COVID 19 erheblich gefahrdet ware 28a Abs 2 IfSG Die Geltungsdauer entsprechender Verordnung ist grundsatzlich auf vier Wochen befristet aber verlangerbar 28a Abs 5 IfSG In allen Bundeslandern wurden anlasslich der COVID 19 Pandemie in Deutschland durch strafbewehrte Rechtsverordnungen aufgrund 32 28 28a in Verbindung mit 73 Abs 1a Nr 6 74 75 Abs 1 Nr 1 Abs 2 und 3 IfSG vor allem die Grundrechte der Freiheit der Person der Versammlungsfreiheit und der Freizugigkeit massiv eingeschrankt 159 Verfassungsrechtlich konnte die Wesentlichkeit der Materie einer so weitgehenden Delegation an die Exekutive unter Ausschluss der Landesparlamente entgegenstehen was nach Ansicht von Kritikern zudem organisationsrechtlich ein Gewaltenteilungs und Legitimationsproblem darstellen konnte 160 161 In der Folge kam es zu zahlreichen offentlichen Protestaktionen Indikatoren 28a Abs 3 IfSG Bearbeiten Entscheidungen uber besondere Schutzmassnahmen sind gem 28a Abs 3 Satz 1 3 IfSG insbesondere an dem Schutz von Leben und Gesundheit und der Funktionsfahigkeit des Gesundheitssystems auszurichten Ziel ist es eine Uberlastung der regionalen und uberregionalen stationaren Versorgung zu vermeiden die die Priorisierung medizinischer Leistungen zur Folge hatte sog Triage Diese Situation trat in Deutschland bislang nicht ein 162 Massstab fur die zu ergreifenden Schutzmassnahmen waren nach dem Vierten Bevolkerungsschutzgesetz vom 22 April 2021 sog Bundesnotbremse insbesondere die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS CoV 2 je 100 000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen 7 Tage Inzidenz Bei Uberschreitung eines Schwellenwertes von uber 50 Neuinfektionen waren umfassende Schutzmassnahmen zu ergreifen die eine effektive Eindammung des Infektionsgeschehens erwarten lassen Bei Uberschreitung eines Schwellenwertes von uber 35 Neuinfektionen waren breit angelegte Schutzmassnahmen zu ergreifen die eine schnelle Abschwachung des Infektionsgeschehens erwarten lassen Unterhalb eines Schwellenwertes von 35 Neuinfektionen kamen insbesondere Schutzmassnahmen in Betracht die die Kontrolle des Infektionsgeschehens unterstutzen Mit Beschluss vom 3 Marz 2021 hatte die Bund Lander Konferenz ab einer im Gesetz nicht ausdrucklich erwahnten 7 Tage Inzidenz von uber 100 eine sog Notbremse vereinbart Steigt die 7 Tage Inzidenz pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in einem Bundesland oder einer Region auf uber 100 treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln die bis zum 7 Marz gegolten haben wieder in Kraft Notbremse 163 Seit dem 15 September 2021 ist wesentlicher Massstab fur die weitergehenden Schutzmassnahmen insbesondere die Anzahl der in Bezug auf die Coronavirus Krankheit 2019 COVID 19 in ein Krankenhaus aufgenommenen Personen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen Hospitalisierungsrate Weitere Indikatoren sind die unter infektionsepidemiologischen Aspekten differenzierte Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS CoV 2 je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen 7 Tages Inzidenz die verfugbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitaten und die Anzahl der gegen die Coronavirus Krankheit 2019 COVID 19 geimpften Personen Die Landesregierungen konnen Schwellenwerte fur diese Indikatoren festsetzen und die Schutzmassnahmen innerhalb eines Landes regional differenzieren 28a Abs 3 Satz 4 8 164 Besondere Schutzmassnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus Krankheit 2019 COVID 19 28b IfSG Bearbeiten Bundesnotbremse bis 30 Juni 2021 Bearbeiten Hauptartikel Viertes Gesetz zum Schutz der Bevolkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite Mit Art 1 des Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevolkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite wurde mit Wirkung zum 23 April 2021 in 28b IfSG eine bundesweit einheitlich und unmittelbar geltende Bestimmung in das IfSG aufgenommen sog Bundesnotbremse Sie galt fur die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite langstens jedoch bis zum Ablauf des 30 Juni 2021 Uberschritt in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die durch das Robert Koch Institut veroffentlichte Sieben Tage Inzidenz den Schwellenwert von 100 so galten dort ab dem ubernachsten Tag die in 28b Abs 1 a F IfSG bezeichneten Massnahmen Unterschritt in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt ab dem Tag nach dem Eintreten dieser Massnahmen an funf aufeinander folgenden Werktagen die Sieben Tage Inzidenz den Schwellenwert von 100 so traten an dem ubernachsten Tag die Massnahmen wieder ausser Kraft 28b Abs 2 IfSG Es galten dann ausschliesslich wieder die Verordnungen der Lander auf Grundlage der 32 28 28a IfSG Die nach Landesrecht zustandigen Behorden sollten die Tage bekanntmachen ab denen die Massnahmen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt gelten bzw ausser Kraft treten 28b Abs 1 Satz 3 und Satz 4 Abs 2 Satz 3 IfSG Die Geltung der Massnahmen ergab sich unmittelbar aus dem Gesetz und bedurfte keiner Umsetzung durch Landesverordnung oder dergleichen selbstvollziehendes Gesetz ohne verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz 165 166 Die vorherige Abstimmung uber einzelne Massnahmen auf einer Bund Lander Konferenz war entbehrlich geworden Zudem wurde die Bundesregierung in 28b Abs 6 IfSG ermachtigt fur Falle in denen die Sieben Tage Inzidenz den Schwellenwert von 100 uberschreitet durch Rechtsverordnung mit Zustimmung von Bundestag und Bundesrat zusatzliche Gebote und Verbote zu erlassen sowie Prazisierungen Erleichterungen oder Ausnahmen zu den erlassenen Ge und Verboten anzuordnen Mit Ablauf des 30 Juni 2021 trat diese Fassung des 28b IfSG ausser Kraft 28b Abs 10 IfSG a F Mit Beschlussen vom 19 November 2021 hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerden von uber 100 Einzelpersonen gegen die mit 28b IfSG in der Fassung des Vierten Bevolkerungsschutzgesetzes angeordneten bussgeldbewehrten Ausgangs und Kontaktbeschrankungen sowie Schulschliessungen verworfen bzw zuruckgewiesen 167 168 169 Bundesweit einheitliche Massnahmen seit 24 November 2021 Bearbeiten 28b IfSG wurde mit Wirkung zum 24 November 2021 neu gefasst 170 Seitdem galt bundesweit einheitlich und unmittelbar kraft Gesetzes bis zum 19 Marz 2022 die 3G Regel am Arbeitsplatz und in Verkehrsmitteln des Luftverkehrs des offentlichen Personennah und fernverkehrs im Fall von Buroarbeit oder vergleichbaren Tatigkeiten ausserdem die Pflicht zum Angebot von Homeoffice 171 Seit einer weiteren Anderung zum 20 Marz 2022 172 bestimmte 28b Abs 1 Satz 1 Abs 2 IfSG befristet bis zum 23 September 2022 nur noch einen sog Basisschutz 3G Regeln am Arbeitsplatz und in offentlichen Verkehrsmitteln sind entfallen Personen mussen nur noch wahrend der Beforderung in Verkehrsmitteln des Luftverkehrs und des offentlichen Personenfernverkehrs eine Atemschutzmaske FFP2 oder vergleichbar oder eine medizinische Gesichtsmaske Mund Nasen Schutz tragen nicht mehr in Geschaften Die Bundesregierung kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates diese Pflicht jedoch aussetzen wenn das Infektionsgeschehen dies zulasst 173 Bis zum Ablauf des 2 April 2022 galt die Maskenpflicht kraft bundesrechtlicher Regelung auch im offentlichen Personennahverkehr wenn ein Bundesland diese Pflicht nicht bereits durch Landesverordnung vorgesehen hatte 28b Abs 1 Satz 3 IfSG 174 Verordnungsrecht der Lander Bearbeiten Zulassige Massnahmen bis zum 30 September 2022 Bearbeiten Anlasslich des Auslaufens der epidemischen Lage zum 25 November 2021 konnten die gem 28a Abs 7 10 IfSG in der Fassung des Gesetzes vom 22 November 2021 eingeschrankten Schutzmassnahmen bis zum 19 Marz 2022 verordnet werden soweit sie zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus Krankheit 2019 COVID 19 erforderlich sind 175 176 Mit Wirkung zum 12 Dezember 2021 wurden Ausgangsbeschrankungen Versammlungsverbote die Schliessung von Schulen Betrieben und die Untersagung bestimmter Aktivitaten wie die Sportausubung oder Reisen aus dem Katalog zulassiger Massnahmen ausgeschlossen 177 Am 20 Marz 2022 endete die Geltungsdauer der Rechtsgrundlage fur die meisten anderen besonderen Schutzmassnahmen die unabhangig von einer epidemischen Lage bis dahin noch zulassig waren 178 Seitdem sind die Lander gem 28a Abs 7 Abs 10 IfSG 179 befristet bis zum 30 September 2022 nur noch befugt unabhangig vom lokalen Infektionsgeschehen und unter Berucksichtigung der besonderen Belange von Kindern und Jugendlichen ausgewahlte Massnahmen anzuordnen namlich die Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske FFP2 oder vergleichbar oder einer medizinischen Gesichtsmaske Mund Nasen Schutz in Arztpraxen sowie Krankenhausern Alten und Pflegeheimen soweit die Verpflichtung zur Abwendung einer Gefahr fur Personen die auf Grund ihres Alters oder ihres Gesundheitszustandes ein erhohtes Risiko fur einen schweren oder todlichen Krankheitsverlauf der Coronavirus Krankheit 2019 COVID 19 haben erforderlich ist Verkehrsmitteln des offentlichen Personennahverkehrs fur Fahrgaste sowie das Kontroll und Servicepersonal und das Fahr und Steuerpersonal soweit fur dieses tatigkeitsbedingt physischer Kontakt zu anderen Personen besteht und Obdachlosen und Asylbewerberunterkunften die Verpflichtung zur Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS CoV 2 in Krankenhausern Alten und Pflegeheimen sowie Asylbewerberunterkunften Schulen Kindertageseinrichtungen und Justizvollzugsanstalten Abschiebungshafteinrichtungen Massregelvollzugseinrichtungen sowie anderen Abteilungen oder Einrichtungen wenn und soweit dort dauerhaft freiheitsentziehende Unterbringungen erfolgen insbesondere psychiatrische Krankenhauser Heime der Jugendhilfe und fur Senioren Vor dem 19 Marz 2022 auf Grundlage von 28a IfSG in der am 18 Marz 2022 geltenden Fassung erlassene Rechtsverordnungen der Lander durften ubergangsweise noch bis zum Ablauf des 2 April 2022 aufrechterhalten werden 28a Abs 10 Satz 3 IfSG 180 Hot Spots Bearbeiten Kommt es lokal begrenzt zu einer bedrohlichen Infektionslage sog Hot Spot durfen nach einer auf drei Monate befristeten Feststellung durch das jeweilige Landesparlament folgende erweiterte Schutzmassnahmen fur die betroffenen Gebietskorperschaften verordnet werden 28a Abs 8 IfSG a F 181 28b Abs 4 IfSG die Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske FFP2 oder vergleichbar oder einer medizinischen Gesichtsmaske Mund Nasen Schutz die Anordnung eines Abstandsgebots mit einem Abstand von 1 5 Metern Mindestabstand im offentlichen Raum insbesondere in offentlich zuganglichen Innenraumen die Verpflichtung zur Vorlage eines Impf Genesenen oder Testnachweises 3G Regel einschliesslich der Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises sowie an die Vorlage solcher Nachweise anknupfende Beschrankungen des Zugangs in Arztpraxen und Krankenhausern Schulen Alten und Pflegeheimen sowie in Betrieben in Einrichtungen oder Angeboten mit Publikumsverkehr die Verpflichtung zur Erstellung und Anwendung von Hygienekonzepten die die Bereitstellung von Desinfektionsmitteln die Vermeidung unnotiger Kontakte und Luftungskonzepte vorsehen konnen fur Arztpraxen und Krankenhauser Alten und Pflegeheime sowie fur Betriebe Gewerbe Freizeit Kultur und Sporteinrichtungen Gaststatten und Hotels Geschafte Schulen und Hochschulen Voraussetzung ist dass in einer konkret zu benennenden Gebietskorperschaft durch eine epidemische Ausbreitung der Coronavirus Krankheit 2019 COVID 19 die konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage besteht Dazu muss in der jeweiligen Gebietskorperschaft die Ausbreitung einer Virusvariante des Coronavirus SARS CoV 2 festgestellt werden die eine signifikant hohere Pathogenitat aufweist oder auf Grund einer besonders hohen Anzahl von Neuinfektionen oder eines besonders starken Anstiegs an Neuinfektionen eine Uberlastung der Krankenhauskapazitaten in der jeweiligen Gebietskorperschaft droht Zwischen dem Bund und den Landern ist strittig ob Gebietskorperschaft nicht nur ein Landkreis sondern auch ein ganzes Bundesland sein kann 182 Ausserdem halten die Lander die Ermachtigung fur zu unbestimmt und wegen der Beteiligung der Parlamente fur schwerfallig was ihre Umsetzung erschwere 183 184 Am 24 Marz 2022 stellte der Landtag Mecklenburg Vorpommerns die konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage in allen sechs Landkreisen und den beiden kreisfreien Stadten fest 185 186 Am 31 Marz 2022 erliess die Landesregierung daraufhin die Corona Landesverordnung Mecklenburg Vorpommern Corona LVO M V 187 die in 9 19 befristet bis zum 28 April 2022 zur Einhaltung entsprechender Schutzmassnahmen verpflichtet Mit Beschluss vom 22 April 2022 setzte das OVG Mecklenburg Vorpommern die Verordnung teilweise ausser Vollzug Es fehle an hinreichend differenzierten Sachverhaltsfeststellungen als Grundlage des Landtagsbeschlusses Es sei nicht ausreichend nur pauschal und flachendeckend die Lage im ganzen Land zu betrachten 188 Am 30 Marz 2022 fasste die Hamburgische Burgerschaft ebenfalls einen Beschluss gem 28a Abs 8 IfSG 189 190 Fur die Zeit vom 2 bis zum 30 April 2022 gilt die daraufhin erlassene Hamburgische SARS CoV 2 Eindammungsverordnung 191 192 Die aktuelle infektionsepidemiologische Lage in der Freien und Hansestadt sei durch eine erhebliche und weiterhin steigende Auslastung der medizinischen Versorgungskapazitaten eine sehr hohe und weiterhin steigende Anzahl von Neuinfektionen die Dominanz der besorgniserregenden Virusvariante B 1 1 529 Omikron sowie durch einen bereits hohen aber noch nicht hinreichenden Immunisierungsgrad der Bevolkerung durch Impfungen gepragt 193 Das VG Hamburg lehnte einen Eilantrag gegen die sog Hotspotregelung mit erweiterten Maskenpflichten und Zugangsbeschrankungen ab 194 Die dagegen zum Hamburgischen OVG eingelegte Beschwerde blieb erfolglos 195 Die Annahme einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage in Hamburg aufgrund der Entwicklung der nach 28 a Abs 3 Satz 4 und 5 IfSG bedeutsamen Indikatoren der 7 Tage Hospitalisierungs Inzidenz und der 7 Tage Infektions Inzidenz im Monat Marz 2022 in Hamburg sowie die Entwicklung der infektionsbedingten Ausfalle beim Krankenhauspersonal zum Zeitpunkt des Verordnungserlasses am 31 Marz 2022 seien nachvollziehbar und bewegten sich innerhalb des Einschatzungsspielraums fur Normgeber bei Gefahrenprognosen Besondere Schutzmassnahmen in der Zeit vom 1 Oktober 2022 bis zum 7 April 2023 bei saisonal hoher Dynamik Bearbeiten Bundesweit einheitlich geltende Massnahmen 28b Abs 1 IfSG Bearbeiten Masken und Testpflichten gelten unmittelbar kraft Gesetzes beim Zutritt zu bestimmten Einrichtungen wie Krankenhausern Alten und Pflegeheimen oder Arztpraxen sowie fur das dort tatige Personal 28b Abs 1 IfSG Die gesetzliche Maskenpflicht im offentlichen Personenfernverkehr wurde mit Wirkung vom 2 Februar 2023 ausgesetzt 196 Verordnungsrecht der Lander 28b Abs 2 7 IfSG Bearbeiten In der Zeit vom 1 Oktober 2022 bis zum 7 April 2023 konnen die Bundeslander Masken und Testpflichten auch fur weitere Einrichtungen verordnen wie offentlich zugangliche Innenraume einschliesslich Schulen und den offentlichen Personennahverkehr 28b Abs 2 Abs 3 IfSG Sofern in dem Land oder in der oder den konkret zu benennenden Gebietskorperschaften eine konkrete Gefahr fur die Funktionsfahigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen Kritischen Infrastrukturen besteht und das Parlament des betroffenen Landes dies fur das Land oder eine oder mehrere konkret zu benennende Gebietskorperschaften festgestellt hat konnen weiterhin sog Hot Spot Regelungen zulassig 28b Abs 4 IfSG Darunter fallen ein Abstandsgebot im Aussenbereich hilfsweise eine Maskenpflicht die Erstellung von Hygienekonzepten durch den Gross und Einzelhandel sowie Veranstalter aus dem Freizeit Kultur und Sportbereich fur offentlich zugangliche Innenraume einschliesslich der Festlegung von Personenobergrenzen Indikatoren fur eine konkrete Gefahr fur die Funktionsfahigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen Kritischen Infrastrukturen sind das Abwassermonitoring die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS CoV 2 je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen die Surveillance Systeme des Robert Koch Instituts fur respiratorische Atemwegserkrankungen die Anzahl der in Bezug auf die Coronavirus Krankheit 2019 COVID 19 in einem Krankenhaus aufgenommenen Personen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sowie die verfugbaren stationaren Versorgungskapazitaten Die Bundeslander konnen in ihren Rechtsverordnungen fur diese Indikatoren Schwellenwerte festsetzen 28b Abs 7 IfSG Besondere Regelungen fur Geimpfte Getestete und vergleichbare Personen 28c IfSG Bearbeiten Hauptartikel COVID 19 Schutzmassnahmen Ausnahmenverordnung Fur Personen bei denen von einer Immunisierung gegen das Coronavirus SARS CoV 2 auszugehen ist oder die ein negatives Ergebnis eines Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS CoV 2 vorlegen konnen kann die Bundesregierung aufgrund von 28c Satz 1 und 2 IfSG durch Rechtsverordnung mit Zustimmung von Bundestag und Bundesrat Erleichterungen oder Ausnahmen von den Massnahmen zur Bekampfung ubertragbarer Krankheiten vorsehen 197 198 Am 8 Mai 2021 wurde die COVID 19 Schutzmassnahmen Ausnahmenverordnung SchAusnahmV der Bundesregierung verkundet die am 9 Mai 2021 in Kraft trat 199 200 Aufgrund 28c Satz 3 77 Abs 7 IfSG kann die Bundesregierung mit dem Erlass einer Rechtsverordnung nach 28c Abs 1 IfSG zugleich die Landesregierungen ermachtigen solche Ausnahmen auch hinsichtlich landesrechtlicher Massnahmen vorzunehmen bzw die Lander ermachtigen bis zum Erlass einer Bundes Rechtsverordnung bereits bestimmte Erleichterungen und Ausnahmen vorzusehen 201 Diese gesetzliche Regelung geht zuruck auf eine Beschlussempfehlung des Ausschusses fur Recht und Verbraucherschutz 202 203 Sie weist inhaltlich aber keine Beruhrungspunkte mit dem Gerichtsvollzieherschutzgesetz auf obwohl beide Gesetzesvorhaben in derselben Beschlussempfehlung enthalten waren 204 205 In 11 SchAusnahmV hat die Bundesregierung von der Ermachtigung des 28c Satz 3 IfSG Gebrauch gemacht 28c Satz 2 IfSG erlaubt seit einer Anderung zum 24 November 2021 206 Erleichterungen und Ausnahmen nur fur Personen vorzusehen bei denen von einer Immunisierung gegen das Coronavirus SARS CoV 2 auszugehen ist und die zusatzlich ein negatives Ergebnis eines Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS CoV 2 vorlegen konnen 2G Plus Regel Die Ermachtigungsgrundlage zum Erlass von besonderen Regelungen fur Geimpfte Getestete und vergleichbare Personen in 28c IfSG gilt anders als 28a IfSG fur besondere Schutzmassnahmen und 28b IfSG fur bundeseinheitliche Schutzmassnahmen zeitlich unbefristet 207 Beobachtung Bearbeiten Zu den zulassigen Schutzmassnahmen gehort auch die Beobachtung von Kranken Krankheitsverdachtigen und Ansteckungsverdachtigen durch das Gesundheitsamt Dazu hat die betreffende Person sich gem 29 IfSG untersuchen und behandeln zu lassen Zutritt zu ihrer Wohnung zu gestatten auf Verlangen uber alle ihren Gesundheitszustand betreffenden Umstande den Wechsel der Hauptwohnung oder des gewohnlichen Aufenthaltes sowie des Arbeitsplatzes im Lebensmittel oder Gesundheitsbereich an Schulen und in Kindertageseinrichtungen sowie in Gemeinschaftsunterkunften oder Justizvollzugsanstalten dem Gesundheitsamt mitzuteilen Seit Aufhebung des Gesetzes zur Bekampfung der Geschlechtskrankheiten und Inkrafttreten des IfSG gibt es in Deutschland keine Pflichtuntersuchung von Prostituierten auf sexuell ubertragbare Krankheiten sog Bockschein mehr Sie wurde auch mit dem Prostitutionsgesetz nicht wieder eingefuhrt 208 Das Prostituiertenschutzgesetz von 2017 sieht in 10 allerdings eine regelmassige gesundheitliche Beratung in 32 ausserdem eine Kondompflicht fur Prostituierte und ihre Kunden vor Quarantane Bearbeiten Hauptartikel Quarantane Personen die an ubertragbaren Krankheiten erkrankt oder dessen verdachtig sind konnen in Krankenhausern oder in sonst geeigneter Weise abgesondert werden 30 Abs 1 IfSG Die Quarantane ist eine der einschneidendsten Massnahmen des Infektionsschutzgesetzes 209 Die Bundeslander und die Gemeinden haben dafur zu sorgen dass die notwendigen Raume Einrichtungen und Transportmittel zur Verfugung stehen 30 Abs 6 7 IfSG Das dort tatige Personal muss uber den erforderlichen Impfschutz oder eine spezifische Prophylaxe verfugen Zuwiderhandlungen gegen vollziehbare Quarantaneanordnungen gem 30 Abs 1 Satz 1 IfSG die also wegen Lungenpest oder hamorrhagischem Fieber angeordnet wurden stellen eine Straftat dar und werden mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft 75 Abs 1 Nr 1 IfSG Verstosse gegen vollziehbare Anordnungen zur Aufenthaltsbestimmungen gem 28 Abs 1 Satz 1 oder 2 IfSG und gegen vollziehbare Quarantaneordnungen gem 30 Abs 1 Satz 2 IfSG die wegen anderer Krankheiten angeordnet wurde konnen als Ordnungswidrigkeit mit Geldbusse bis zu 25 000 Euro geahndet werden 73 Abs 1a Nr 6 i V m Abs 2 IfSG Wurde durch den Verstoss jemand angesteckt kann der Verstoss als fahrlassige Korperverletzung 229 Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe oder bei bedingtem Vorsatz als gefahrliche Korperverletzung 224 Abs 1 Nr 1 Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren in minder schweren Fallen von drei Monaten bis zu funf Jahren bestraft werden Bei bedingtem Vorsatz der Ansteckung ist der Verstoss als Versuch der gefahrlichen Korperverletzung 224 Abs 2 Strafgesetzbuch strafbar Ggf steht in Tateinheit strafbares Verbreiten nach 74 IfSG der Freiheitsstrafe bis zu funf Jahren oder Geldstrafe vorsieht Das Verbreiten der Lungenpest oder von hamorrhagischem Fieber durch einen Quarantaneverstoss wird gem 75 Abs 3 IfSG mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu funf Jahren bestraft wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist z B als gefahrliche Korperverletzung wenn kein minder schweren Fall vorliegt Unter Verbreiten ist das Ubertragen der Krankheit auf einen anderen mit dem Vorsatz der Ansteckung einer unbestimmten Zahl von Menschen zu verstehen Die Absonderung in hauslicher Quarantane fur Erkrankte und Kontaktpersonen wahrend der COVID 19 Pandemie in Deutschland wird ortlich begrenzt durch Allgemeinverfugung angeordnet 210 211 212 Berufliches Tatigkeitsverbot Bearbeiten Um der Gefahr einer Weiterverbreitung ubertragbarer Krankheiten zu begegnen kann Kranken Krankheitsverdachtigen Ansteckungsverdachtigen Ausscheidern und sonstigen Personen die Ausubung bestimmter beruflicher Tatigkeiten ganz oder teilweise untersagt werden 31 IfSG Das Tatigkeitsverbot kann auch mit einer Beobachtungsanordnung gem 29 IfSG IfSG verbunden werden damit das Gesundheitsamt bewerten kann ob das Tatigkeitsverbot aufgrund geanderter Umstande angepasst oder aufgehoben werden muss 213 Die Regelung gilt fur Personen die keine Ansteckungsgefahr fur die Allgemeinheit im Rahmen des ublichen sozialen Kontakts darstellen jedoch aufgrund einer besonderen beruflichen Tatigkeit Verletzungsgefahren ausgesetzt sind und infolge der Verletzung der Haut oder anderer Organe zu einer Ansteckungsquelle fur andere Personen werden konnen 214 Fur HIV positive Mitarbeiter im Gesundheitswesen haben die Deutsche Vereinigung zur Bekampfung der Viruskrankheiten und die Gesellschaft fur Virologie im Jahr 2012 konkrete Empfehlungen erarbeitet deren Einhaltung die Grundlage einer behordlichen aber auch gerichtlichen Entscheidung sein kann 215 Im Jahr 2020 wurden die Empfehlungen fur im Gesundheitswesen tatige Hepatitis B Virus und Hepatitis C Virus Infizierte aktualisiert 216 Infektionsschutz bei bestimmten Einrichtungen Unternehmen und Personen Bearbeiten In Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne des 33 IfSG wie Kindertagesstatten Schulen und Heimen kommen Sauglinge Kinder und Jugendliche taglich miteinander und mit dem betreuenden Personal in engen Kontakt Fur diese Einrichtungen gab es bereits im Bundes Seuchengesetz besondere Bestimmungen da enge Kontakte die Ubertragung von Krankheitserregern begunstigen und umso schwerere Krankheitsverlaufe erwarten lassen je junger die betroffenen Kinder sind 217 Mit bestimmten ubertragbaren Krankheiten infizierte Erwachsene durfen in diesen Einrichtungen keine Tatigkeit ausuben bei denen sie Kontakt zu den dort Betreuten haben bis nach arztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit oder der Verlausung durch sie nicht mehr zu befurchten ist 34 Abs 1 3 IfSG 218 Das gilt entsprechend fur die in der Gemeinschaftseinrichtung betreuten Kinder die dem Betrieb der Gemeinschaftseinrichtung dienende Raume nicht betreten Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen durfen Die Einrichtung ist von einer Erkrankung zu unterrichten die wiederum das Gesundheitsamt verstandigen muss Wenn in Gemeinschaftseinrichtungen betreute Kinder mit Krankheitserregern infiziert sind und im Einzelfall die Gefahr einer Weiterverbreitung besteht kann die zustandige Behorde die notwendigen Schutzmassnahmen anordnen insbesondere die Einrichtung oder Teile davon schliessen 34 Abs 9 28 Abs 1 Satz 2 IfSG Die Erstaufnahme in eine Kindertageseinrichtung ist gem 34 Abs 10a Satz 1 IfSG lediglich von dem Nachweis der Eltern uber eine in Anspruch genommene Impfberatung nach den Empfehlungen der Standigen Impfkommission abhangig Ein ausreichender Impfschutz von Kindern ab dem vollendeten ersten Lebensjahr gegen Masern ist seit dem 1 Marz 2020 gem 20 Abs 8 IfSG hingegen obligatorisch 219 Ausser den Einrichtungen in denen uberwiegend minderjahrige Personen betreut werden mussen zur Einhaltung der Infektionshygiene auch ambulante und stationare Pflegeeinrichtungen Obdachlosenunterkunfte Asylbewerberheime und Justizvollzugsanstalten sog Hygieneplane fur die innerbetrieblichen Verfahrensweisen zur Infektionshygiene erstellen und werden insoweit durch das Gesundheitsamt infektionshygienisch uberwacht 36 Abs 1 IfSG 220 221 222 223 Im Zusammenhang mit der Aufnahme in Pflegeheime Obdachlosenunterkunfte und Asylbewerberheime findet eine besondere Untersuchung auf Lungentuberkulose statt Personenbezogene Daten eines Beschaftigten uber dessen Impf und Serostatus in Bezug auf die Coronavirus Krankheit 2019 COVID 19 Bearbeiten Arbeitgeber in Einrichtungen und Unternehmen die in Hygieneplanen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festlegen mussen und der infektionshygienischen Uberwachung durch das Gesundheitsamt unterliegen durfen seit dem 15 September 2021 wahrend einer vom Deutschen Bundestag festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite personenbezogene Daten eines Beschaftigten uber dessen Impf und Serostatus in Bezug auf die Coronavirus Krankheit 2019 COVID 19 verarbeiten um uber die Begrundung eines Beschaftigungsverhaltnisses oder uber die Art und Weise einer Beschaftigung zu entscheiden 36 Abs 3 IfSG Der Arbeitgeber kann wenn und soweit dies zur Verhinderung Verbreitung der Coronavirus Krankheit 2019 COVID 19 erforderlich vom Beschaftigten Auskunft oder die Vorlage eines Nachweises uber das Bestehen eines Impfschutzes oder das Bestehen einer naturlichen Immunitat in Bezug auf dieCoronavirus Krankheit 2019 COVID 19 verlangen Mit dieser Regelung hat der Gesetzgeber von der Offnungsklausel in Art 9 Abs 2 Buchstabe i der Datenschutz Grundverordnung Gebrauch gemacht 224 Danach ist die Verarbeitung von Gesundheitsdaten ausnahmsweise zulassig aus Grunden des offentlichen Interesses im Bereich der offentlichen Gesundheit wie dem Schutz vor schwerwiegenden grenzuberschreitenden Gesundheitsgefahren oder zur Gewahrleistung hoher Qualitats und Sicherheitsstandards bei der Gesundheitsversorgung 225 Fur Beschaftigte ausserhalb der einschlagigen Einrichtungen und Unternehmen gelten die Bestimmungen des allgemeinen Datenschutzrechts 226 Besondere Einreisebestimmungen Bearbeiten Hauptartikel Coronavirus Einreiseverordnung 36 Abs 8 und Abs 9 IfSG ermachtigen die Bundesregierung seit 19 November 2020 in die Bundesrepublik Deutschland einreisenden Personen Verkehrsunternehmen und Mobilfunknetzbetreibern verschiedene Nachweis und Informationspflichten aufzuerlegen um im Rahmen der Einreise Infektionen mit dem Coronavirus SARS CoV 2 und insbesondere mit Virusvarianten sowie die Verbreitung in der Bundesrepublik Deutschland zu verhindern 1 CoronavirusEinreiseV Umgang mit Lebensmitteln Bearbeiten Hauptartikel Gesundheitsanforderungen beim Umgang mit Lebensmitteln Anders als 31 IfSG der im Einzelfall zur Untersagung einer bestimmten beruflichen Tatigkeit durch das Gesundheitsamt ermachtigt enthalt 42 Abs 1 IfSG ein gesetzliches Tatigkeits und Beschaftigungsverbot fur Personen die an bestimmten ubertragbaren Krankheiten leiden und bei ihrer beruflichen Tatigkeit so mit Lebensmitteln in Beruhrung kommen dass eine Ubertragung von Krankheitserregern auf die Lebensmittel zu befurchten ist Die einschlagigen Erkrankungen sind in 42 Abs 1 IfSG z B Salmonellose die betreffenden Lebensmittel in 42 Abs 2 IfSG aufgefuhrt Fleisch Milch Eiprodukte Backwaren etc Das Verbot gilt sowohl fur Personen in der Produktion und im Handel die Lebensmittel herstellen behandeln oder in Verkehr bringen oder in Kuchen von Gaststatten und Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten als auch fur Mitarbeiter der behordlichen Lebensmitteluberwachung 42 Abs 3 IfSG nicht jedoch im privaten hauswirtschaftlichen Bereich 42 Abs 1 Satz 3 IfSG Das Gesundheitsamt kann im Einzelfall Ausnahmen von dem Verbot zulassen wenn Massnahmen durchgefuhrt werden mit denen eine Ubertragung der aufgefuhrten Erkrankungen und Krankheitserreger verhutet werden kann 42 Abs 4 IfSG Die erstmalige Aufnahme einer Tatigkeit setzt eine zu bescheinigende Belehrung durch das Gesundheitsamt voraus die der Arbeitgeber bzw Dienstherr durch eine Folgebelehrung alle zwei Jahre wiederholen muss 43 Abs 1 4 IfSG ahnlich der Unterweisung uber Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit gem 12 ArbSchG 227 Nachdem Untersuchungen belegt hatten dass die Ursache der pandemisch auftretenden Erkrankungswellen durch Salmonellen in der Kontamination von Futtermitteln und tierischen Rohprodukten in Verbindung mit einer nicht ausreichenden thermischen Behandlung beim Herstellen Behandeln oder Inverkehrbringen bestimmter Lebensmittel liegt und infiziertes Personal als Ursache lebensmittelbedingter Infektionen eine vergleichsweise geringe Rolle spielt wurde die noch im Bundes Seuchengesetz vorgesehene jahrliche amtsarztliche Untersuchung der Beschaftigten mit Nachweis in einem Gesundheitszeugnis nicht in das IfSG ubernommen Stattdessen setzt die Vorschrift auf die Schaffung von Kenntnissen durch Belehrung und auf eine Zusammenarbeit der Beteiligten 228 Im Einzelfall machen die Gesundheitsamter von der Generalklausel des 16 IfSG Gebrauch und ordnen eine Untersuchung an Tatigkeiten mit Krankheitserregern Bearbeiten Behordliche Uberwachung Bearbeiten Die Arbeit mit Krankheitserregern unterliegt grundsatzlich einem praventiven Verbot mit Erlaubnisvorbehalt 44 IfSG Krankheitserreger im Sinne des IfSG ist ein vermehrungsfahiges Agens Virus Bakterium Pilz Parasit oder ein sonstiges biologisches transmissibles Agens das bei Menschen eine Infektion oder ubertragbare Krankheit verursachen kann 2 Nr 1 IfSG Als Arbeiten mit Krankheitserregern sind insbesondere Versuche mit vermehrungsfahigen Krankheitserregern mikrobiologische und serologische Untersuchungen zur Feststellung ubertragbarer Krankheiten sowie die Fortzuchtung von Krankheitserregern anzusehen 20 Abs 2 Bundes Seuchengesetz d h sowohl diagnostische als auch Forschungstatigkeiten Die Erlaubnispflicht bezweckt eine Gefahrenkontrolle um die fraglichen Tatigkeiten vorab auf ihre Ungefahrlichkeit hin zu uberprufen nicht aber die Tatigkeiten generell zu untersagen Deshalb besteht auch ein Anspruch auf die Erlaubnis wenn die vorgeschriebene Sicherheitsvorkehrungen erfullt sind 229 Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird allerdings bestraft wer ohne Erlaubnis nach 44 IfSG arbeitet 75 Abs 1 Nr 3 IfSG Fur die Erlaubnisfreiheit wird auf die Meldepflicht der Krankheitserreger abgestellt und auf die durchgefuhrten Tatigkeiten von denen unterschiedliche Risiken ausgehen konnen 230 Keiner Erlaubnis bedurfen etwa Arzte Zahnarzte und Tierarzte fur bestimmte mikrobiologische Untersuchungen wenn diese nicht auf den spezifischen Nachweis meldepflichtiger Krankheitserreger gerichtet sind 45 Abs 1 IfSG Die Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten unterliegt bereits nach dem Arzneimittel bzw dem Medizinproduktegesetz der Erlaubnis so dass diese von der Erlaubnispflicht gem 45 Abs 2 IfSG ausgenommen ist Nach 45 Abs 3 IfSG konnen besonders sachkundige Personen fur bestimmte Tatigkeiten die an sich erlaubnispflichtig sind ausnahmsweise von der Erlaubnispflicht befreit werden nach 45 Abs 4 IfSG konnen an sich erlaubnisfreie Tatigkeiten untersagt werden wenn die Person die sie ausfuhrt sich als unzuverlassig erwiesen hat Unabhangig von einer eventuellen Erlaubnispflicht unterliegt jede Tatigkeit mit Krankheitserregern der Anzeigepflicht 231 Die Tatigkeit wird untersagt wenn die Gesundheit der Bevolkerung gefahrdet ist 49 Abs 3 IfSG 232 Polioviren Bearbeiten Deutschland beteiligt sich an der Globalen Polioeradikationsinitiative GPEI der Weltgesundheitsorganisation mit dem Ziel einer weltweiten Ausrottung der Kinderlahmung 233 Ein Bestandteil der Initiative ist es zu erfassen wo Polio Wildviren Polio Impfviren und Materialien die moglicherweise Polioviren enthalten gelagert werden diese Bestande sofern sie vorlaufig noch gebraucht werden schrittweise in besonders sichere zentrale Einrichtungen zu verbringen und sie schliesslich zu vernichten Dadurch soll verhindert werden dass es etwa durch Laborunfalle wieder zu Ausbruchen von Polio kommen kann nachdem Impfprogramme der WHO Neuinfektionen mit bestimmten Typen von Polioviren vollstandig verhindern konnten 234 Rechtsgrundlage fur den sicheren Einschluss von Polioviren in Einrichtungen sog Laborcontainment von Polioviren in Bezug auf die bezweckte Vernichtung ist 50a IfSG 235 Entschadigung in besonderen Fallen Bearbeiten Verdienstausfall Bearbeiten Allgemeine Regeln Bearbeiten Personen denen nach 31 IfSG ihre bisherige berufliche Tatigkeit ganz oder teilweise untersagt oder die einer Quarantanemassnahme unterworfen werden und dadurch einen Verdienstausfall erleiden etwa nach Ablauf der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall 236 237 erhalten eine Entschadigung in Geld durch das zustandige Bundesland wenn sie das Tatigkeitsverbot oder die Absonderung nicht durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung vermeiden konnten 56 Abs 1 IfSG 238 239 240 241 Die Regelung gilt fur Arbeitnehmer und fur Selbstandige jedoch nur fur naturliche Personen nicht fur Unternehmen 242 243 Soweit die Anordnung des Tatigkeitsverbots bzw der Quarantane rechtmassig ist handelt es sich um eine Billigkeitsregelung nicht um eine verschuldensabhangige Staatshaftung Da die Personen als Trager von Krankheitserregern zudem Storer im polizeirechtlichen Sinne sind greifen die Rechtsgedanken zur Entschadigung fur ein Sonderopfer wie bei der Heranziehung zur Gefahrenabwehr trotz fehlender Verantwortlichkeit nicht ein 244 Da die genannten Personen vom Schicksal in ahnlicher Weise betroffen sind wie Kranke erscheint es jedoch angezeigt ihnen Leistungen zu gewahren wie sie sie als Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung im Krankheitsfalle erhalten wurden 245 246 Fur die ersten sechs Wochen wird entsprechend der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall die Entschadigung in Hohe des Verdienstausfalls gewahrt Netto Arbeitsentgelt 56 Abs 3 Satz 1 IfSG vom Beginn der siebenten Woche an in Hohe des gesetzlichen Krankengeldes Darf der Betroffene einen Teil seiner bisherigen Tatigkeiten weiter verrichten und tritt deshalb nur eine Einkommensminderung ein ist der Verdienstausfall gleich dem Unterschiedsbetrag zwischen dem bisherigen durchschnittlichen Arbeitseinkommen und dem im Kalendermonat nach Einstellung der verbotenen Tatigkeit erzielten Arbeitseinkommen 56 Abs 3 Satz 3 IfSG Die Entschadigung wird auf Antrag von der zustandigen Behorde gewahrt In Bayern sind das beispielsweise die Regierungen 247 in Nordrhein Westfalen die Landschaftsverbande 248 Bei Arbeitnehmern hat fur die ersten sechs Wochen der Arbeitgeber die Entschadigung fur die zustandige Behorde auszuzahlen die ihm anschliessend von der Behorde erstattet wird 56 Abs 5 IfSG Der Arbeitgeber und auch Selbstandige konnen einen Vorschuss in der voraussichtlichen Hohe des Erstattungsbetrags von der Behorde verlangen 56 Abs 12 IfSG Fur Anspruche gegen das zur Zahlung verpflichtete Bundesland die nach dem 18 November 2020 rechtshangig werden ist der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten gegeben 68 Abs 1 Satz 1 77 Abs 3 IfSG nicht mehr der ordentliche zu den Zivilgerichten 249 Covid 19 Bearbeiten Verdienstausfall wegen KinderbetreuungMit Art 1 Nr 7 des Gesetzes zum Schutz der Bevolkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite wurde mit Wirkung zum 30 Marz 2020 eine Regelung zur Abmilderung von Verdienstausfallen zugunsten erwerbstatiger Sorgeberechtigter eingefuhrt wenn diese ihrer beruflichen Tatigkeit nicht nachgehen konnen weil Einrichtungen zur Betreuung von Kindern oder Schulen aus Grunden des Infektionsschutzes vorubergehend geschlossen werden oder deren Betreten vorubergehend verboten ist 56 Abs 1a IfSG 28 Abs 1 Satz 2 33 IfSG Der Anspruch ist auf einen Zeitraum von langstens sechs Wochen und der Hohe nach auf 67 des Verdienstausfalls bis zu einem Hochstbetrag von 2 016 Euro monatlich fur einen vollen Monat begrenzt und besteht nicht fur die Zeit in der eine Schliessung ohnehin wegen der Schulferien erfolgen wurde 56a Abs 1a Satz 3 Abs 2 Satz 4 IfSG 250 Der Anspruch besteht auch unabhangig von einer durch den Deutschen Bundestag festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite soweit eine Infektionsschutzmassnahme zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus Krankheit 2019 COVID 19 im Zeitraum bis zum Ablauf des 19 Marz 2022 erfolgt 56 Abs 1a Satz 5 IfSG Vermeidbarkeit des Verdienstausfalls durch Inanspruchnahme einer SchutzimpfungMit dem Masernschutzgesetz wurde in 56 Abs 1 Satz 4 IfSG die Entschadigung fur Personen ausgeschlossen die durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung ein Verbot in der Ausubung ihrer bisherigen Tatigkeit oder eine Absonderung hatten vermeiden konnen Die Wirksamkeit der zweifachen Impfung gegen Masern liegt in Deutschland bei 98 bis 99 Unter den pro Jahr gemeldeten Masern Fallen waren durchschnittlich 2 zweimal Geimpfte Die Beurteilung ob die weniger wirksamen COVID 19 Impfstoffe den Anforderungen an die Vermeidbarkeit im Sinne des 56 Abs 1 S 4 IfSG genugt war zunachst rechtlich ungeklart 251 Bis Anfang 2022 war die Entschadigung ausgeschlossen wenn Personen als Kontaktpersonen oder als Reiseruckkehrer aus einem Risikogebiet von einem wegen COVID 19 angeordneten Tatigkeitsverbot oder Absonderungsgebot betroffen werden soweit sie keinen vollstandigen Impfschutz mit einem vom Paul Ehrlich Institut PEI veroffentlichten Impfstoff gegen COVID 19 vorweisen konnen obwohl fur sie eine offentliche Empfehlung fur eine Schutzimpfung nach 20 Abs 3 IfSG vorliegt 252 Vollstandig ist der Impfschutz seit dem 15 Januar 2022 erst nach der erforderlichen Anzahl der Einzel und Auffrischimpfungen 253 254 255 Zugunsten von Personen fur die keine offentliche Impfempfehlung vorliegt oder die eine medizinische Kontraindikation gegen eine COVID 19 Schutzimpfung nachweisen wird nicht angenommen dass eine Schutzimpfung die Infektion verhindert hatte 256 ebenso wenig bei Impfdurchbruchen Seit dem 24 Januar 2022 mussen sich Kontaktpersonen mit einer Auffrischimpfung Boosterimpfung nach den entsprechenden Rechtsverordnungen der Bundeslander nicht mehr absondern 257 258 259 260 Impfschaden Bearbeiten Hauptartikel Impfschaden Versorgungsanspruch Bearbeiten Das Reichsgericht hatte eine Entschadigung fur Impfschaden abgelehnt 261 Mit dieser Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof BGH im Jahr 1953 gebrochen 262 263 Im Bundes Seuchengesetz von 1962 wurden die vom BGH entwickelten Grundsatze in 50 55 BSeuchG erstmals als Anwendungsfall des Aufopferungsanspruchs gesetzlich geregelt 264 265 Die Versorgung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes fur Personen die durch eine Schutzimpfung eine gesundheitliche Schadigung erlitten haben ist seit 2001 in 60 IfSG geregelt und gehort systematisch zum sozialen Entschadigungsrecht 68 Nr 7d SGB I Der Impfschaden ist in 2 Nr 11 IfSG legaldefiniert als die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer uber das ubliche Ausmass einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schadigung durch die Schutzimpfung ein Impfschaden liegt auch vor wenn mit vermehrungsfahigen Erregern geimpft wurde und eine andere als die geimpfte Person geschadigt wurde Als Impfschaden gelten auch die Folgen einer gesundheitlichen Schadigung die durch einen Unfall auf einem Hin oder Ruckweg oder bei der Durchfuhrung einer Impfung herbeigefuhrt worden sind auch bei einer Begleitperson 60 Abs 5 Satz 1 IfSG 1 Abs 2 Buchstabe e f 8a BVG Die Versorgung erstreckt sich auf die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schadigung bei dem Geschadigten selbst sowie den Hinterbliebenen eines Geschadigten und den Partnern einer eheahnlichen Gemeinschaft 60 Abs 1 4 IfSG 9 BVG analog Dem Geschadigten sind im Rahmen der Heilbehandlung auch heilpadagogische Behandlung heilgymnastische und bewegungstherapeutische Ubungen zu gewahren 62 IfSG Zustandig sind die Versorgungsamter im Streitfall grundsatzlich die Sozialgerichte 64 68 Abs 2 IfSG Meldepflicht Bearbeiten Der Verdacht einer uber das ubliche Ausmass einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schadigung ist meldepflichtig 6 Abs 1 Satz 1 Nr 3 IfSG und wird von dem Gesundheitsamt gem 11 Abs 4 IfSG der zustandigen Landesbehorde und dem Paul Ehrlich Institut PEI ubermittelt Die Meldung soll alle ermittelbaren Angaben beinhalten wie Bezeichnung des Produktes Name oder Firma des pharmazeutischen Unternehmers die Chargenbezeichnung den Zeitpunkt der Impfung und den Beginn der Erkrankung Die Meldung erfolgt in pseudonymisierter Form personenbezogene Angaben sind unkenntlich zu machen Von Nebenwirkungen betroffene Personen konnen diese auch selbst online an das PEI melden 266 Das Paul Ehrlich Institut wertet die Meldungen dahingehend aus ob sich die Bewertung des Nutzen Risiko Verhaltnisses des betreffenden Impfstoffs andert und deswegen gegebenenfalls Massnahmen z B ein Ruckruf nach dem Arzneimittelgesetz AMG zu ergreifen sind 62 77 AMG Statistik Bearbeiten Von 2005 bis 2009 wurden 1036 Antrage auf Anerkennung von Impfschaden gestellt im gleichen Zeitraum wurden 169 Entschadigungen bewilligt Die Anzahl der in Deutschland gestellten Antrage liegt im Mittel jahrlich bei 207 die der Anerkennungen von Impfschaden bei 34 Dem stehen fast 45 Mio Impfdosen gegenuber die allein im Jahr 2008 zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet und verimpft worden sind 267 268 Mit einer messbaren Zahl von Impfschaden belastet ist die Schluckimpfung gegen Poliomyelitis Kinderlahmung Schatzungsweise muss mit einem Impfschaden auf einer bis vier Millionen Impfungen mit dem oralen Polioimpfstoff gerechnet werden 269 270 Reform Bearbeiten Zum 1 Januar 2024 werden Leistungen der sozialen Entschadigung bei Impfschaden in das Vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch SGB XIV eingeordnet 24 SGB XIV 271 Art 46 des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschadigungsrechts 272 Wertersatz fur vernichtete Gegenstande Bearbeiten 57 BSeuchG in seiner ursprunglichen Fassung von 1961 273 sah eine Entschadigung vor fur die Eigentumer von Gegenstanden die mit ubertragbaren Krankheitserregern behaftet und vernichtet worden waren weil sie nicht desinfiziert werden konnten Praktisch bedeutsamster Anwendungsfall waren Anordnungen in Bezug auf verseuchte Lebensmittel beispielsweise mit Salmonellen belastetes Geflugel Das Gesetz unterschied nicht ob sich die Massnahme gegen einen Storer oder einen Nichtstorer im Sinne des Polizeirechts richtet Die Regelung hatte wegen ihrer ausserordentlichen Grosszugigkeit zu einer erheblichen ungerechtfertigten finanziellen Belastung der Lander gefuhrt Ausserdem hatten die Gesundheitsbehorden dem Zweck des Bundes Seuchengesetzes zuwider versucht nach Moglichkeit auf seuchenhygienische Massnahmen zu verzichten um die entschadigungsrechtlichen Auswirkungen zu vermeiden Die Neufassung des 57 im Jahr 1971 sah deshalb eine Entschadigung nur noch vor wenn sich die Massnahme gegen einen Nichtstorer gerichtet hat und deshalb eine entschadigungspflichtige Enteignung Art 14 Abs 3 GG vorlag 274 Diese Regelung wurde in 65 IfSG ubernommen 275 Danach ist eine Entschadigung in Geld zu leisten soweit auf Grund einer Massnahme nach den 16 und 17 Gegenstande vernichtet beschadigt oder in sonstiger Weise in ihrem Wert gemindert werden oder ein anderer nicht nur unwesentlicher Vermogensnachteil verursacht wird eine Entschadigung erhalt jedoch nicht derjenige dessen Gegenstande mit Krankheitserregern oder mit Gesundheitsschadlingen als vermutlichen Ubertragern solcher Krankheitserreger behaftet oder dessen verdachtig sind 65 Abs 1 Satz 1 IfSG Aus dem Kreis der Anspruchsberechtigten bleiben die Eigentumer kontaminierter Sachen Zustandsstorer ausgeschlossen die Schutzeingriffe im dringenden Gemeinwohlinteresse zu dulden haben Er wird auf die Nichtstorer begrenzt d h diejenigen die durch die behordlich veranlasste Beschadigung oder Vernichtung von Gegenstanden betroffen sind die nicht mit Krankheitserregern behaftet oder dessen verdachtig sind aber vorsorglich vernichtet werden 276 Erfasst sind die allgemeinen und besonderen Massnahmen zur Verhutung von ubertragbaren Krankheiten nicht aber solche zu ihrer Bekampfung Fur die Gefahrenabwehr Bekampfungsphase sieht das Gesetz nur einen Anspruch der von Berufsausubungsverboten betroffenen Personen auf Verdienstausfallentschadigung vor 56 IfSG Fur Streitigkeiten uber Entschadigungsanspruche nach 65 ist der ordentliche Rechtsweg zu den Zivilgerichten gegeben 68 Abs 1 Satz 2 IfSG Wasser Bearbeiten Trink und Betriebswasser Bearbeiten Trink und Badewasser muss so beschaffen sein dass eine Schadigung der menschlichen Gesundheit insbesondere durch Krankheitserreger nicht zu besorgen ist Es unterliegt einer Qualitatskontrolle durch die Gesundheitsamter 37 Abs 3 IfSG 37 Abs 1 IfSG betrifft das Wasser fur den menschlichen Gebrauch Darunter fallen sowohl das den Privathaushalten zum unmittelbaren Verzehr zur Verfugung gestellte Trinkwasser ungeachtet seiner Herkunft aus einem Verteilungsnetz aus Tankfahrzeugen Flaschen oder anderen Behaltern als auch das in Lebensmittelbetrieben zur Herstellung von Produkten fur den menschlichen Verzehr verwendete Wasser Der Begriff wird im Sinne der EU Trinkwasser Richtlinie verwendet 277 278 Die Anforderungen an Trinkwasser werden in der Trinkwasserverordnung konkretisiert erlassen aufgrund von 38 Abs 1 IfSG 37 Abs 2 IfSG gilt fur samtliche Einrichtungen in denen Schwimm und Badebeckenwasser nicht ausschliesslich fur private Zwecke zur Verfugung gestellt wird Eine Rechtsverordnung zur Konkretisierung der Anforderungen an Schwimm und Badewasser gem 38 Abs 2 IfSG gibt es nicht 39 Abs 2 stellt jedoch in Verbindung mit 16 Abs 6 8 IfSG auch die Einhaltung der Vorschriften des 37 Abs 2 IfSG durch sofort vollziehbare Massnahmen der zustandigen Behorden sicher ohne dass es einer Rechtsverordnung bedurfte 279 Eine Empfehlung des Umweltbundesamtes gem 40 IfSG 280 legt in Verbindung mit der DIN Norm 19643 zur Badewasseraufbereitung 281 die mikrobiologischen und chemischen Anforderungen an die Wasserqualitat in Schwimm und Badebecken fest und beschreibt Massnahmen die zu ergreifen sind wenn die Anforderungen nicht eingehalten werden 282 283 Abwasser Bearbeiten Auch bei der Abwasserbeseitigung durfen Gefahren fur die menschliche Gesundheit durch Krankheitserreger nicht entstehen 41 Abs 1 IfSG enthalt eine entsprechende Verpflichtung der Abwasserbeseitigungspflichtigen Das sind diejenigen juristischen Personen des offentlichen Rechts die nach Landesrecht hierzu verpflichtet sind 56 WHG in der Regel die Stadte und Gemeinden Abwasser das nicht beseitigt sondern wiederverwertet werden soll unterliegt als Sekundarrohstoffdunger dagegen dem Dungemittelgesetz 284 Straf und Bussgeldvorschriften Bearbeiten Die Straf und Bussgeldvorschriften der 73 bis 75 IfSG sollen die Gebote und Verbote die der Verhutung oder der Bekampfung ubertragbarer Krankheiten dienen in wirkungsvoller Weise verstarken 285 Strafzweck ist vornehmlich die Generalpravention Der lange Katalog mit Bussgeldvorschriften in 73 Abs 1a Nr 1 24 IfSG benennt insbesondere Verstosse gegen die im IfSG geregelten Melde Auskunfts Mitteilungs und Nachweispflichten Ausgangsbeschrankungen oder Quarantanebestimmungen sowie Verhaltenspflichten in den aufgrund des IfSG erlassenen landesrechtlichen Verordnungen z B Kontaktbeschrankungen Maskenpflicht 286 ohne dass dadurch eine Person zu Schaden kommt Die Geldbussen konnen bis zu 25 000 Euro betragen 73 Abs 2 IfSG Wenn der Tater bestimmte gem 73 IfSG nur als Ordnungswidrigkeit mit einem Bussgeld bewehrte Handlungen vorsatzlich begeht und dadurch eine meldepflichtige Krankheit verbreitet also einen Menschen mit der Folge der Gefahr der Infektion einer unbestimmten Vielzahl von Menschen bedingt vorsatzlich ansteckt droht gem 74 IfSG Freiheitsstrafe bis zu funf Jahren oder Geldstrafe Allerdings ergibt sich durch die in Tateinheit stehende gefahrliche Korperverletzung 224 Abs 1 Nr 1 Strafgesetzbuch die mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren in minder schweren Fallen von drei Monaten bis zu funf Jahren bestraft wird eine hohere Strafdrohung Bei bedingtem Vorsatz der Ansteckung ist der Verstoss als Versuch der gefahrlichen Korperverletzung 224 Abs 2 Strafgesetzbuch strafbar Kommt es durch einen Verstoss fahrlassig zu einer Ansteckung kann dies als fahrlassige Korperverletzung nach 229 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden Eine Bestrafung wegen gefahrlicher Korperverletzung ist schon dann moglich wenn ein einzelner anderer Mensch infiziert wurde auch wenn keine Gefahr der Weiterverbreitung besteht Gem 75 Abs 1 Nr 1 IfSG sind Verstosse gegen Quarantane die gem 30 Abs 1 Satz 1 IfSG angeordnet wurde also wegen Lungenpest oder hamorrhagischem Fieber auch dann strafbar wenn durch den Verstoss niemand angesteckt wurde Die Herstellung und der Gebrauch unrichtiger COVID 19 Zertifikate fur geimpfte genesene und getestete Personen 22 Abs 5 7 IfSG zur Tauschung im Rechtsverkehr stehen gem 75a IfSG gesondert unter Strafe Weitere Vorschriften Bearbeiten Die Kosten fur die Ubermittlung der Meldungen Erhebungen Ermittlungen unentgeltliche Schutzimpfungen Rontgenuntersuchungen etc sind aus offentlichen Mitteln zu bestreiten 69 des Infektionsschutzgesetzes Der Vollzug des Infektionsschutzgesetzes wird fur alle Soldaten an die zustandigen Stellen der Bundeswehr ubertragen wie Personen die in Einrichtungen der Bundeswehr untergebracht sind dort wohnen Bundeswehrangehorige auf dem Transport bei Marschen Manovern und Ubungen 54a IfSG Massnahmen zur Bekampfung ubertragbarer Krankheiten treffen die Standortarzte in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt 287 Das Robert Koch Institut stellt die Ergebnisse seiner infektionsepidemiologischen Auswertungen auch dem Kommando Sanitatsdienst der Bundeswehr zur Verfugung 4 Abs 2 Nr 3b IfSG Im Bereich der Eisenbahnen des Bundes und der Magnetschwebebahnen obliegt der Vollzug des IfSG fur Schienenfahrzeuge sowie fur ortsfeste Anlagen zur ausschliesslichen Befullung von Schienenfahrzeugen dem Eisenbahn Bundesamt 54b IfSG Eine Erlaubnis fur das Arbeiten und den Verkehr mit Krankheitserregern die auf der Basis des Bundesseuchengesetzes erteilt worden war gilt als Erlaubnis nach 44 IfSG weiter Auch die sogenannten Gesundheitszeugnisse Gesundheitsanforderungen beim Umgang mit Lebensmitteln die vor Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes ausgestellt worden waren bleiben gultig und gelten als Bescheinigung uber die Hygienebelehrung nach 43 Abs 1 IfSG 77 IfSG Trivia BearbeitenIm April 2020 veroffentlichte der Argon Verlag das Infektionsschutzgesetz als Horbuch gelesen von Christoph Maria Herbst Zweck sei es der interessierten Horerschaft eine fesselnde und unterhaltsame Interpretation des Textes verfugbar zu machen und naherzubringen 288 Obwohl der Text mit leiser Ironie vorgetragen werde bleibe beim Horen eine bittere Note nicht aus 289 Literatur BearbeitenStefan Bales Hans Georg Baumann Norbert Schnitzler Infektionsschutzgesetz Kommentar und Vorschriftensammlung 2 Auflage Kohlhammer Stuttgart 2003 ISBN 978 3 17 017613 3 Stefan Huster Thomas Kingreen Handbuch Infektionsschutzrecht C H Beck Verlag Munchen 2021 ISBN 978 3 406 76020 4 Andrea Kiessling Infektionsschutzgesetz Kommentar 2 Auflage C H Beck Verlag Munchen 2021 ISBN 978 3 406 77757 8 Jens Gerhardt Infektionsschutzgesetz Kommentar 6 Auflage C H Beck Verlag Munchen 2022 ISBN 978 3 406 78334 0 Andre Sangs Henrik Eibenstein Infektionsschutzgesetz IfSG mit Trinkwasserverordnung Kommentar C H Beck Verlag Munchen 2022 ISBN 978 3 406 76019 8 Weblinks BearbeitenGesetzestext Anderungen und Historie des Infektionsschutzgesetzes Ausfuhrungen des Robert Koch Institutes zum Infektionsschutzgesetz Gerichtsentscheidungen rund um Corona Erich Schmidt Verlag 26 Marz 2020 Martin Goege Marcus Lasar Axel Moller Erste Gerichtsentscheidungen zum Coronavirus Stand 30 Marz 2020Einzelnachweise Bearbeiten Thomas Gerst Infektionsschutzgesetz Schnelle Reaktion auf Verbreitung gefahrlicher Infektionen Arzteblatt 2000 97 48 A 3226 B 2716 C 2534 Plenarprotokoll 14 103 Deutscher Bundestag 12 Mai 2000 abgerufen am 18 Februar 2023 BGBl I S 1045 a b Helmut Erdle Infektionsschutzgesetz ecomed Storck GmbH 2018 420 Seiten S 51 Allgemeines zu 16 17 und zu 25 bis 32 Zweite Beschlussempfehlung und Schlussbericht des 3 Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des Grundgesetzes BT Drs 12 8591 vom 25 Oktober 1994 Richtlinie 98 83 EG des Rates vom 3 November 1998 uber die Qualitat von Wasser fur den menschlichen Gebrauch In ABl L Nr 330 5 Dezember 1998 Entscheidung Nr 2119 98 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 24 September 1998 uber die Schaffung eines Netzes fur die epidemiologische Uberwachung und die Kontrolle ubertragbarer Krankheiten in der Gemeinschaft ABl Nr L 268 vom 3 Oktober 1998 Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung seuchenrechtlicher Vorschriften Seuchenrechtsneuordnungsgesetz SeuchRNeuG BT Drs 14 2530 vom 19 Januar 2000 Vgl Thomas Abeler Von der Not zur Normalitat Ernahrungssituation und Gesundheitszustand von Kindern und Jugendlichen im Westfalen der Nachkriegszeit mit Beispielen aus den Stadten Gutersloh und Munster Internet Portal Westfalische Geschichte abgerufen am 16 Marz 2020 BT Drs 14 2530 vom 19 Januar 2000 S 37 ff Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung seuchenrechtlicher Vorschriften Seuchenrechtsneuordnungsgesetz SeuchRNeuG BT Drs 14 2530 vom 19 Januar 2000 S 39 Anja Ettel Philipp Vetter Die heikle Macht des Gesundheitsamtes In welt de 29 Februar 2020 abgerufen am 29 Februar 2020 vgl Anderungen an Infektionsschutzgesetz IfSG buzer de abgerufen am 9 April 2022 BGBl I S 587 a b Bund Lander Vereinbarung Leitlinien gegen Ausbreitung des Coronavirus Website der Bundesregierung 16 Marz 2020 Bund will Infektionsschutzgesetz andern und Zustandigkeiten an sich ziehen wochenblatt 21 Marz 2020 Entwurf zur Anderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze FragDenStaat abgerufen am 23 Marz 2020 Bundesgesetzblatt Abgerufen am 13 September 2020 Bundestag streitet uber Einschrankungen in der Corona Krise Deutscher Bundestag 6 November 2020 Experten kritisieren Neufassung des Infektionsschutzgesetzes Deutscher Bundestag abgerufen am 16 November 2020 Kurzprotokoll der 115 Sitzung Deutscher Bundestag Ausschuss fur Gesundheit 12 November 2020 abgerufen am 16 November 2020 Bundestag stimmt fur drittes Bevolkerungsschutzgesetz bundestag de 18 November 2020 Beschluss des Bundesrates Drittes Gesetz zum Schutz der Bevolkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite BR Drs 700 20 vom 18 November 2020 BGBl I S 2397 BGBl I S 802 BGBl I S 850 Zweites Gesetz zur Anderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Gesetze Gesetz vom 28 Mai 2021 BGBl I S 1174 BT Drs 19 29287 S 2 Vgl auch BT Drs 19 29870 S 18 Keine arztliche Haftung fur Impfschaden durch AstraZeneca Gesetzesanderung steht kurz vor der Verabschiedung In PraxisNachrichten Kassenarztliche Bundesvereinigung KBV 5 Mai 2021 abgerufen am 12 Mai 2021 a b Bundesrat stimmt Anderungen an Corona Notbremse zu Top 67 Infektionsschutzgesetz 28 Mai 2021 abgerufen am 28 Mai 2021 Stiftungsrecht Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts in der Ausschussfassung hier Artikel 9 Infektionsschutzgesetz und Artikel 10 Einschrankung von Grundrechten Namentliche Abstimmung bundestag de 24 Juni 2021 BT Drs 19 28173 BT Drs 19 30938 und BT Drs 19 31118 BR Drs 569 21 Beschluss Nein das Infektionsschutzgesetz wurde nicht versteckt verscharft In correctiv org 25 Juni 2021 abgerufen am 26 Juni 2021 deutsch Stiftungsrechtsreform beschlossen Die Stiftung 25 Juni 2021 Hasso Suliak Beschlusse nach Marathonsitzung im Bundestag Corona Reisebeschrankungen auch ohne epidemische Lage Legal Tribune Online 25 Juni 2021 Gesetz zur Errichtung eines Sondervermogens Aufbauhilfe 2021 und zur vorubergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfallen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Anderung weiterer Gesetze Aufbauhilfegesetz 2021 AufbhG 2021 vom 10 September 2021 BGBl I S 4147 4152 Gesetz zur Starkung der Impfpravention gegen COVID 19 und zur Anderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID 19 Pandemie vom 10 Dezember 2021 BGBl I S 5162 BGBl I S 466 Gesetzentwurf der Fraktionen SPD BUNDNIS 90 DIE GRUNEN und FDP PDF Abschnitt A Problem und Ziel In Deutscher Bundestag Drucksache 20 958 20 Wahlperiode Bundesanzeiger Verlag GmbH 10 Marz 2022 abgerufen am 9 April 2022 Entwurf eines Gesetzes zur Anderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften Empfehlungen zu Isolierung und Quarantane bei SARS CoV 2 Infektion und Exposition RKI 2 Mai 2022 abgerufen am 22 Mai 2022 BGBl I S 1454 Entwurf eines Gesetzes zur Starkung des Schutzes der Bevolkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID 19 BT Drs 20 2573 vom 5 Juli 2022 S 16 ff Bundesministerium der Justiz Pandemievorsorge fur Herbst und Winter neuer rechtlicher Rahmen im Infektionsschutzgesetz Pressemitteilung vom 3 August 2022 Maik Baumerich Grundfalle zu den Gesetzgebungskompetenzen JuS 2018 123 beck online Gesetzgebungskompetenz fur den Infektionsschutz Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Ausarbeitung vom 9 April 2020 a b Alfred Nassauer Infektionsschutzgesetz In Friedrich Hofmann Handbuch der Infektionskrankheiten Epidemiologie Diagnostik Therapie Prophylaxe Gesetzliche Regelungen ecomed Verlag Landsberg Lech 36 Erg Lfg S 67 78 Infektionsschutzrecht in Deutschland Ein Uberblick In Jutta Mers Infektionsschutz im liberalen Rechtsstaat Nomos Verlag 2019 S 19 42 Anna Maria Gruner Rechtliche Instrumente der Gefahrenbekampfung im Fall einer Pandemie in Biologische Katastrophen Eine Herausforderung an den Rechtsstaat Nomos Verlag 2017 S 156 209 ISBN 978 3 8487 3959 2 Koordinierung der Massnahmen zur Eindammung des Coronavirus durch die Bundesregierung Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Sachstand vom 22 April 2020 Henrik Reygers Infektionsschutz Keine neuartige Machtbefugnis Deutsches Arzteblatt 2001 98 6 A 314 B 250 C 238 vgl Christian Katzenmeier Grundrechte in Zeiten von Corona Zugleich Anmerkung zu BVerfG Beschluss vom 7 April 2020 1 BvR 755 20 MedR 2020 S 1 5 Oliver Lepsius Vom Niedergang grundrechtlicher Denkkategorien in der Corona Pandemie 6 April 2020 Arne Pautsch Volker M Haug Parlamentsvorbehalt und Corona Verordnungen ein Widerspruch NJ 2020 S 281 286 Allgemeine Verwaltungsvorschrift uber die Koordinierung des Infektionsschutzes in epidemisch bedeutsamen Fallen Verwaltungsvorschrift IfSG Koordinierung IfSGKoordinierungs VwV vom 12 Dezember 2013 vgl Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses fur Gesundheit 14 Ausschuss Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevolkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite BT Drs 19 24334 vom 16 November 2020 S 11 ff 13 Bekanntmachung des Beschlusses des Deutschen Bundestages uber die Feststellung des Fortbestehens der epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 31 August 2021 BGBl I S 4072 Bundestag verlangert epidemische Lage von nationaler Tragweite bundestag de 25 August 2021 BT Drs 19 32091 vl auch Gesetz zur Anderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlasslich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22 November 2021 BGBl I S 4906 Coronamassnahmen in Deutschland Was das Ende der epidemischen Lage bedeutet Deutschlandfunk 1 November 2021 Philippe Debionne Evaluierungsbericht Desastrose Datenlage zu Corona Pandemie In Berliner Zeitung Berliner Verlag GmbH 1 Juli 2022 abgerufen am 9 Juli 2022 vgl Bundesministerium fur Gesundheit Sachverstandigenausschuss nach 5 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz Stand 1 Juli 2022 Evaluation der Rechtsgrundlagen und Massnahmen der Pandemiepolitik Bericht des Sachverstandigenausschusses nach 5 Abs 9 IfSG S 8 Abgerufen am 5 Juli 2022 Corona Massnahmen einzeln kaum zu beurteilen Forschung und Lehre 1 Juli 2022 Jutta Allmendinger Christoph M Schmidt und Hendrik Streeck Corona Sachverstandigenrat So geht es nicht In Zeit Online ZEIT ONLINE GmbH 5 Juli 2022 abgerufen am 9 Juli 2022 n tv NACHRICHTEN Corona Gutachter emporen sich uber Kritik ntv Nachrichtenfernsehen GmbH 6 Juli 2022 abgerufen am 9 Juli 2022 Nationale Reserve Gesundheitsschutz Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage BT Drs 19 24555 vom 23 November 2020 Anlage zu 5b Absatz 4 IfSG Maskentypen nach 5b Absatz 4 BGBl I 2021 1175 1176 BVerfG Beschluss vom 16 Dezember 2021 1 BvR 1541 20 Robert Koch Institut Meldepflichtige Krankheiten und Krankheitserreger Ubersichtstabelle Stand September 2017 Robert Koch Institut Aktuelle Statistik meldepflichtiger Infektionskrankheiten Deutschland 21 Woche 2019 Datenstand 12 Juni 2019 Epidemiologisches Bulletin Nr 24 S 212 ff Unter Kontrolle Infografik zur Meldepflicht Apotheken Umschau 12 2017 Vgl beispielsweise Formulare Links zum Download von Word Dokumenten Landesgesundheitsamt Baden Wurttemberg abgerufen am 11 Marz 2020 Weitergabe und Verarbeitung von Daten zu meldepflichtigen Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Sachstand vom 28 Marz 2019 S 7 abgerufen am 14 Mai 2020 Gemeinsame Pressemitteilung Berlin 3 Mai 2012 Ein Jahr nach dem EHEC Ausbruch in Deutschland bundesgesundheitsministerium de abgerufen am 14 Mai 2020 DEMIS Deutsches Elektronisches Melde und Informationssystem fur den Infektionsschutz rki de abgerufen am 14 Mai 2020 Coronavirus SARS CoV 2 Nichtnamentliche Meldepflicht von Untersuchungsergebnissen Memento vom 4 Juni 2020 im Internet Archive Erschienen auf rki de vom 4 Juni 2020 Sybille Cornell Infektionen melden Rollout des Meldesystem DEMIS lauft In aerztezeitung de Arztezeitung 22 Juli 2020 abgerufen am 14 September 2020 CompuGroup Medical Schneller Klarheit bei Corona Tests Labore ubermitteln COVID 19 Befunde elektronisch an Gesundheitsamter In presseportal de News aktuell 17 August 2020 abgerufen am 14 September 2020 DEMIS Deutsches Elektronisches Melde und Informationssystem fur den Infektionsschutz RKI 13 Januar 2021 Verordnung zur Anpassung der Meldepflichten nach dem Infektionsschutzgesetz an die epidemische Lage IfSG Meldepflicht Anpassungsverordnung IfSGMeldAnpV vom 18 Marz 2016 BGBl I S 515 Christian Jakel Bericht aus Berlin PharmR 2019 686 beck online 20i Abs 3 SGB V in der Fassung von Art 4 Nr 4 des Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevolkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 19 Mai 2020 BGBl I S 1018 vgl Rahmenempfehlungen fur Sentinel Surveillance Projekte in der Infektionsepidemiologie Deutsche Arbeitsgemeinschaft fur Epidemiologie DAE 2004 vgl fur Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS CoV 2 4 Coronavirus Impfverordnung CoronaImpfV buzer de KV Impfsurveillance Auswertung von Abrechnungsdaten der Kassenarztlichen Vereinigungen RKI Stand 19 November 2020 vgl Entwurf eines Gesetzes fur den Schutz vor Masern und zur Starkung der Impfpravention Masernschutzgesetz BR Drs 358 19 vom 9 August 2019 S 21 f Verordnung zur Aufrechterhaltung und Sicherung intensivmedizinischer Krankenhauskapazitaten DIVI IntensivRegister Verordnung vom 8 April 2020 BAnz AT 09 04 2020 V4 Verordnung zur Krankenhauskapazitatssurveillance vom 19 September 2022 BAnz AT 19 09 2022 V1 Krankenhauser sollen ab sofort belegte Betten auf Normalstationen melden Deutsches Arzteblatt 20 September 2022 Art 8b des Gesetzes zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung Krankenhauspflegeentlastungsgesetz KHPflEG vom 20 Dezember 2022 BGBl I S 2793 S 2815 vgl Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses fur Gesundheit BT Drs 20 4708 neu vom 30 November 2022 S 126 f Vgl zur Eilzustandigkeit des Gesundheitsamts OVG Nordrhein Westfalen Urteil vom 5 Dezember 2007 13 A 931 05 Vgl z B fur Nordrhein Westfalen Verordnung zur Regelung von Zustandigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz ZVO IfSG vom 28 November 2000 Vgl VG Saarlouis Beschluss vom 18 Mai 2017 2 L 854 17 Anordnung ein Gebaude wegen der in einem Messie Haushalt aufgehauften Alltagsgegenstande zu entrumpeln Bundesgesundheitsministerium Monitoring und Bekampfung von Stechmucken Gesetzliche Grundlagen 20 April 2018 Verordnung zur Verhutung ubertragbarer Krankheiten bei bestimmten gewerblichen Tatigkeiten Infektionsverhutungs Verordnung vom 5 Mai 2017 GVBl 2017 306 Vgl Art 16 Bayerisches Landesstraf und Verordnungsgesetz Die Bekampfung verwilderter Tauben zum Schutz der offentlichen Reinlichkeit ist in Bayern den Gemeinden ubertragen Vgl Robert Koch Institut Empfehlungen der Standigen Impfkommission beim Robert Koch Institut 2019 2020 Epidemiologisches Bulletin 22 August 2019 Nr 34 Verfassungsrechtliche Zulassigkeit einer Impfpflicht Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Ausarbeitung vom 27 Januar 2016 S 4 Fabian Simon Frielitz Isabel Viola Wagner Denis Martin Schewe Klara Bothe COVID 19 Ware eine Impfpflicht rechtlich moglich Deutsche Medizinische Wochenschrift 2021 S 206 208 PMC 7869033 freier Volltext BGH Urteil vom 15 Februar 2000 VI ZR 48 99 Rn 23 BGH Beschluss vom 3 Mai 2017 XII ZB 157 16 Bundesministerium fur Gesundheit Hrsg Nationaler Aktionsplan 2015 2020 zur Elimination der Masern und Roteln in Deutschland Hintergrunde Ziele und Strategien Stand Juni 2015 Art 1 Nr 8e des Gesetzes fur den Schutz vor Masern und zur Starkung der Impfpravention vom 10 Februar 2020 BGBl I S 148 Kassenarztliche Bundesvereinigung Impfpflicht gegen Masern ab 1 Marz 2020 Kassenarztliche Bundesvereinigung 1 Marz 2020 abgerufen am 13 Mai 2020 Vgl Entwurf eines Gesetzes fur den Schutz vor Masern und zur Starkung der Impfpravention Masernschutzgesetz BT Drs 19 13452 vom 23 September 2019 S 25 ff 31 BVerfG Beschluss vom 21 Juli 2022 1 BvR 469 20 u a Impfnachweis Masern LS 2 Rz 94 ff Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS CoV 2 Coronavirus Impfverordnung CoronaImpfV vom 30 August 2021 BAnz AT 31 August 2021 V1 Anspruch auf Impfungen gegen SARS CoV 2 BAS abgerufen am 12 Dezember 2021 Art 1 Nr 4 des Gesetzes zur Starkung der Impfpravention gegen COVID 19 und zur Anderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID 19 Pandemie vom 10 Dezember 2021 BGBl I S 5162 Stephan Rixen Adam Sagan Impfpflicht oder 2G minus K Zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht 11 Dezember 2021 Renate Mikus Einrichtungsbezogene Impfpflicht als Vorstufe zur allgemeinen Impfpflicht Haufe de 16 Dezember 2021 Entwurf eines Gesetzes zur Starkung der Impfpravention gegen COVID 19 und zur Anderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID 19 Pandemie BT Drs 20 188 vom 6 Dezember 2021 Art 23 Abs 4 Art 2 Nr 1 des Gesetzes zur Starkung der Impfpravention gegen COVID 19 und zur Anderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID 19 Pandemie vom 10 Dezember 2021 BGBl I S 5162 Erfolgloser Eilantrag zur Ausservollzugsetzung der einrichtungs und unternehmensbezogenen Nachweispflicht nach 20a Infektionsschutzgesetz Pressemitteilung Nr 12 2022 vom 11 Februar 2022 BVerfG Beschluss vom 10 Februar 2022 1 BvR 2649 21 Art 23 Abs 4 Art 2 Nr 1 des Gesetzes zur Starkung der Impfpravention gegen COVID 19 und zur Anderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID 19 Pandemie vom 10 Dezember 2021 BGBl I S 5162 Art 1 des Gesetzes zur Anderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften vom 18 Marz 2022 BGBl I S 466 vgl Entwurf eines Gesetzes zur Anderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften BT Drs 20 958 vom 10 Marz 2022 S 13 f 16 ff Liste der aktuell gultigen KRINKO Empfehlungen rki de abgerufen am 11 Marz 2020 Empfehlungen des Robert Koch Institutes zu Hygienemassnahmen im Rahmen der Behandlung von Patienten mit einer Infektion durch SARS CoV 2 rki de Stand 9 Marz 2020 Martin Mielke Neues aus der Kommission fur Krankenhaushygiene und Infektionspravention Nosokomiale und schwierig zu therapierende Infektionen Aktuelle Empfehlungen der KRINKO Novellierung des IfSG 23 Marz 2012 Positionspapiere der Kommission ART rki de abgerufen am 11 Marz 2020 Vgl Katja Peters Krankenhausbegehungen durch das Gesundheitsamt Krankenhaushygiene 2011 S 133 151 Infektionshygienische Uberwachung gemass 23 IfSG AG Krankenhaushygiene Niedersachsisches Landesgesundheitsamt abgerufen am 11 Marz 2020 Vgl etwa Niedersachsische Verordnung uber Hygiene und Infektionspravention in medizinischen Einrichtungen NMedHygVO vom 26 Marz 2012 Nds GVBl 2012 41 Jahresbericht des EU Gesundheitskommissars PDF 5 1 MB Krankenhaushygiene Dt Krankenhausgesellschaft Stand der Hygienefachkrafte Verordnung uber die Hygiene und Infektionspravention in medizinischen Einrichtungen HygMedVO NRW 5 vom 13 Marz 2012 PDF 150 kB Jan Leidel Pravention ubertragbarer Erkrankungen Bundeszentrale fur gesundheitliche Aufklarung 22 Marz 2015 Bales Baumann IfSG 2001 25 Rn 4 f Vgl etwa fur Baden Wurttemberg 2 4 des Gesetzes zur Ausfuhrung des Tiergesundheitsgesetzes und anderer tiergesundheitsrechtlicher Vorschriften Tiergesundheitsausfuhrungsgesetz TierGesAG GBl 2018 223 vgl fur Nordrhein Westfalen Das Infektionsschutzgesetz als Rechtsgrundlage fur die Bekampfung ubertragbarer Krankheiten Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Sachstand vom 12 Marz 2020 S 12 f Die obersten Landesgesundheitsbehorden Thieme Verlag abgerufen am 9 April 2021 Vgl Art 1 des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung seuchenrechtlicher Vorschriften Seuchenrechtsneuordnungsgesetz BR Drs 566 99 S 169 a b VG Munchen Beschluss vom 26 Marz 2020 M 26 E 20 1248 Vgl Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Anderung des Bundes Seuchengesetzes BT Drs 8 2468 S 27 zur Vorgangerregelung in 34 BSeuchG BVerwG Urteil vom 22 Marz 2012 3 C 16 11 Rn 20 24 BVerwG Urteil vom 22 Marz 2012 3 C 16 11 Rn 25 Bales Baumann IfSG 2001 28 Rn 3 BVerwG Urteil vom 22 Marz 2012 3 C 16 11 Rn 32 Landkreis Osnabruck Massiver Coronaausbruch Strenge Vorschriften fur Menschen aus Gutersloh und Warendorf 23 Juni 2020 abgerufen am 7 April 2021 Coronavirus Was jetzt alles in Deutschland verboten ist Berliner Morgenpost 17 Marz 2020 Vgl z B Eindammung des Coronavirus SARS CoV 2 Landesweiter Unterrichtsausfall und Kitaschliessungen angeordnet Notbetreuung fur Beschaftigte der offentlichen Daseinsvorsorge Niedersachsisches Kultusministerium 13 Marz 2020 VG Munchen Beschluss vom 24 Marz 2020 M 26 S 20 1252 M 26 S 20 1255 Stefan Aigner Nach Klage gegen Ausgangsbeschrankungen Der Freistaat muss nachbessern regensburg digital 24 Marz 2020 Bayern muss Regelung zu Ausgangsbeschrankungen nachbessern Suddeutsche Zeitung 24 Marz 2020 Art 1 Nr 6 des Gesetzes zum Schutz der Bevolkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 27 Marz 2020 BGBl I S 587 590 vgl zur Zulassigkeit Ausgangsbeschrankungen gemass 28 Infektionsschutzgesetz Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Ausarbeitung vom 2 April 2020 FragDenStaat abgerufen am 15 April 2020 VG Stuttgart Eilantrag gegen infektionsschutzrechtliches Late Night Shopping Verbot erfolglos beck online 17 Marz 2020 vgl Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevolkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite BT Drs 19 23944 vom 3 November 2020 S 2 vgl Ferdinand Wollenschlager Die COVID 19 Pandemie als Stunde der Exekutive und die parlamentarische Demokratie des Grundgesetzes in A Koch M Kubiciel W Wurmnest F Wollenschlager Hrsg Festschrift 50 Jahre Juristische Fakultat der Universitat Augsburg Tubingen 2021 Mohr Siebeck i E II 2 vgl Zum Ruckgriff auf die Generalklausel in 28 Infektionsschutzgesetz nach Beendigung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Sachstand vom 23 Juli 2021 seit 15 September 2021 vgl Art 12 des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermogens Aufbauhilfe 2021 und zur vorubergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfallen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Anderung weiterer Gesetze Aufbauhilfegesetz 2021 AufbhG 2021 vom 10 September 2021 BGBl I S 4147 vgl Dietrich Murswiek Verfassungsrechtliche Probleme der Corona Bekampfung Stellungnahme fur die Enquete Kommission 17 2 Corona Pandemie des Landtags Rheinland Pfalz Freiburg 18 August 2020 Roman Lehner Die Mar vom Kriegskabinett Und warum wir trotzdem uber die Parlamentarisierung der Corona Politik reden mussen 30 Oktober 2020 Ann Kathrin Buusker Demokratische Legitimation der Corona Massnahmen Deutschlandfunk 14 Oktober 2020 Annette Grossbongardt Tobias Grossekemper Christopher Piltz Hannes Schrader Steffen Winter Horrorszenario im Coronawinter Warum die befurchtete Triage ausblieb und was wir daraus lernen konnen Der Spiegel 27 Februar 2022 Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Lander am 3 Marz 2021 Beschluss S 6 Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermogens Aufbauhilfe 2021 und zur vorubergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfallen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Anderung weiterer Gesetze Aufbauhilfegesetz 2021 AufbhG 2021 Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses BT Drs 19 32275 vom 3 September 2021 S 28 vgl Christoph Mollers Stellungnahme zum Entwurf eines Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevolkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite BT Drucksache 19 28444 Berlin 15 April 2021 Andrea Kiessling Stellungnahme als geladene Einzelsachverstandige fur die offentliche Anhorung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages am 16 April 2021 Bochum 15 April 2021 BVerfG Beschluss vom 19 November 2021 1 BvR 781 21 u a Bundesnotbremse I BVerfG Beschluss vom 19 November 2021 BvR 971 21 1 BvR 1069 21 Bundesnotbremse II vgl Die juristische Presseschau vom 1 Dezember 2021 BVerfG zu Bundesnotbremse Legal Tribune Online 1 Dezember 2021 Gesetz zur Anderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlasslich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22 November 2021 Homeoffice Pflicht gilt wieder Was bedeutet das NDR 19 November 2021 Gesetz zur Anderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften vom 18 Marz 2022 BGBl I S 466 Entwurf eines Gesetzes zur Anderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften BT Drs 20 958 vom 10 Marz 2022 S 21 vgl Die neuen Corona Regeln Basisschutz und Hotspots NDR 21 Marz 2022 vgl 28a Abs 7 bis 10 IfSG in der Fassung des Gesetzes zur Anderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlasslich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22 November 2021 BGBl I S 4906 Helene Bubrowski Ende der pandemischen Lage Welche Beschrankungen sind noch moglich FAZ 19 November 2021 Gesetz zur Starkung der Impfpravention gegen COVID 19 und zur Anderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID 19 Pandemie vom 10 Dezember 2021 BGBl I S 5162 Gesetz zur Anderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften vom 18 Marz 2022 BGBl I S 466 Corona MPK Basisschutz Hotspot Strategie Maskenpflicht entfallt Haufe de 21 Marz 2022 Infektionsschutzgesetz Corona Regelungen Basis Schutz und Hotspot Massnahmen bundesregierung de 21 Marz 2022 Entwurf eines Gesetzes zur Anderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften BT Drs 20 958 vom 10 Marz 2022 Ministerprasidentenkonferenz Lander kritisieren Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft 17 Marz 2022 Infektionsschutzgesetz Lander uben scharfe Kritik an Bundesregierung Deutsches Arzteblatt 17 Marz 2022 Hasso Suliak Corona Massnahmen in den Landern Hotspot Regelung wird gerichtlich uberpruft Legal Tribune Online 29 Marz 2022 Drese im Landtag Wir mussen die Pandemie weiterhin sehr ernst nehmen Ministerium fur Soziales Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg Vorpommern Pressemitteilung vom 24 Marz 2022 Beschlussprotokoll uber die 16 Sitzung des Landtages Mecklenburg Vorpommern am Donnerstag dem 24 Marz 2022 Schwerin 24 Marz 2022 GS Meckl Vorp Gl Nr B 2126 13 70 Hotspot Regelungen teilweise ausser Vollzug gesetzt Pressemitteilung des OVG Mecklenburg Vorpommern Greifswald 22 April 2022 Burgerschaft erklart Hamburg zum Corona Hotspot hamburg de 30 Marz 2022 Burgerschaft erklart Hamburg zum Corona Hotspot NDR 30 Marz 2022 Verordnung zur Eindammung der Ausbreitung des Coronavirus SARS CoV 2 in der Freien und Hansestadt Hamburg Hamburgische SARS CoV 2 Eindammungsverordnung HmbSARS CoV 2 EindammungsVO vom 31 Marz 2022 HmbGVBl S 197 Jan Knotzsch Hamburg ist Corona Hotspot Diese Regeln gelten jetzt hamburg24 3 April 2022 HmbGVBl S 218 ff Verwaltungsgericht Hamburg Eilantrag gegen die sog Hotspotregelung mit erweiterten Maskenpflichten und Zugangsbeschrankungen zu Clubs und Diskotheken erfolglos Pressemitteilung vom 13 April 2022 Oberverwaltungsgericht Hamburg Beschwerde gegen sog Hotspotregelung ohne Erfolg Pressemitteilung vom 27 April 2022 1 der Schutzmassnahmenaussetzungsverordnung vom 26 Januar 2023 BGBl I Nr 25 Impfgipfel am 26 April 2021 Diese Ausnahmen plant die Bundesregierung fur Geimpfte 24 April 2021 Corona Impfgipfel Papier bereits enthullt Lockerungen fur Geimpfte moglich Frankfurter Rundschau 25 April 2021 Pressemitteilung Verordnung zur Regelung von Erleichterungen von Schutzmassnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID 19 Bundesministerium der Justiz und fur Verbraucherschutz 4 Mai 2021 abgerufen am 5 Mai 2021 Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmassnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID 19 COVID 19 Schutzmassnahmen Ausnahmenverordnung SchAusnahmV BAnz AT 08 05 2021 V1 vgl Art 6 des Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Anderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften und zur Anderung des Infektionsschutzgesetzes vom 7 Mai 2021 BGBl I S 850 856 vgl Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Anderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften Gerichtsvollzieherschutzgesetz GvSchuG Beschlussempfehlung des Ausschusses fur Recht und Verbraucherschutz 6 Ausschuss BT Drs 19 29246 vom 4 Mai 2021 S 27 Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Anderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften Gerichtsvollzieherschutzgesetz GvSchuG Bericht des Ausschusses fur Recht und Verbraucherschutz 6 Ausschuss BT Drs 19 29398 vom 5 Mai 2021 S 9 Bundestag beschliesst Ausnahmen fur Corona Geimpfte und Genesene bundestag de 6 Mai 2021 Rechtsausschuss empfiehlt Gerichtsvollzieherschutzgesetz und Corona Lockerungen rsw beck de 4 Mai 2021 BGBl I S 4906 vgl 28a Abs 9 und Abs 10 28b Abs 7 IfSG Befristung bis zum 19 Marz 2022 durch Beschluss des Deutschen Bundestages einmalig um bis zu drei Monate verlangerbar Vgl Positionspapier zu der Diskussion um die Wiedereinfuhrung der Pflichtuntersuchung auf STI fur Prostituierte Stand September 2014 Bundesverband der Arztinnen und Arzte des offentlichen Gesundheitsdienstes abgerufen am 15 Marz 2020 Tipps bei hauslicher Quarantane Rechtliche Regelungen im Fall einer Quarantane In bundesgesundheitsministerium de Bundesamt fur Bevolkerungsschutz und Katastrophenhilfe BBK S 2 abgerufen am 15 Marz 2020 Fur Massnahmen zur Krankheitsverhutung und Krankheitsbekampfung halt das Infektionsschutzgesetz IfSG verschiedene rechtliche Instrumente bereit So konnen die zustandigen Behorden z B das Gesundheitsamt Personen verpflichten den Ort nicht zu verlassen oder bestimmte Orte nicht zu betreten bis die notwendigen Schutzmassnahmen durchgefuhrt sind 30 IfSG ermoglicht die Quarantane als eine der einschneidendsten Massnahmen Sie dient dazu eine weitere Verbreitung der Krankheit zu verhindern Die zustandigen Behorden kontrollieren die Einhaltung vgl beispielsweise Allgemeinverfugung zum Zwecke der Verhutung und Bekampfung der Ubertragung von SARS CoV 2 Corona Virus Reiseruckkehrer aus Risikogebieten Anordnung hausliche Quarantane Gemeinde Mohnesee 19 Marz 2020 vgl beispielsweise Allgemeinverfugung uber die hausliche Absonderung von Personen die mit dem neuartigen Corona Virus SARS CoV 2 infiziert sind und deren Kontaktpersonen zur Eindammung und zum Schutz vor der Verbreitung der Atemwegserkrankung COVID 19 Landratsamt Main Tauber Kreis 23 Marz 2020 vgl beispielsweise Allgemeinverfugung zur Anordnung der Absonderung in hauslicher Quarantane fur Kontaktpersonen der Kategorie I hoheres Infektionsrisiko zu bestatigten SARS CoV 2 Fallen Landratsamt Rosenheim 24 Marz 2020 Vgl VG Munchen Beschluss vom 18 September 2017 M 18 S 17 3676 eingeschranktes Tatigkeitsverbot fur plastischen Chirurgen wegen HIV Infektion Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung seuchenrechtlicher Vorschriften Seuchenrechtsneuordnungsgesetz SeuchRNeuG BT Drs 14 2530 vom 19 Januar 2000 S 75 Pravention der nosokomialen Ubertragung von humanem Immunschwachevirus HIV durch HIV positive Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitswesen Hygiene amp Medizin 2012 S 413 418 Empfehlungen der Deutschen Vereinigung zur Bekampfung der Viruskrankheiten Pravention der nosokomialen Ubertragung von Hepatitis B Virus HBV und Hepatitis C Virus HCV durch im Gesundheitswesen Tatige 30 Januar 2020 Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung seuchenrechtlicher Vorschriften Seuchenrechtsneuordnungsgesetz SeuchRNeuG BT Drs 14 2530 vom 19 Januar 2000 S 76 Vgl Robert Koch Institut Empfehlungen fur die Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen gemass 34 Infektionsschutzgesetz Stand 13 Januar 2020 Impfpflicht soll Kinder vor Masern schutzen Bundesministerium fur Gesundheit 6 Marz 2020 Vgl Rahmenhygieneplan gemass 36 Infektionsschutzgesetz fur Kindereinrichtungen Kinderkrippen garten tagesstatten auch integrativ und Kinderhorte Lander Arbeitskreis zur Erstellung von Hygieneplanen nach 36 IfSG Stand April 2007 Vgl Rahmenhygieneplan gemass 36 Infektionsschutzgesetz fur Alten und Altenpflegeheime und weitere Einrichtungen nach 1 Heimgesetz Lander Arbeitskreis zur Erstellung von Hygieneplanen nach 36 IfSG Stand April 2007 B Geisel A Hofmann Hygieneplane fur das 21 Jahrhundert der Landerarbeitskreis stellt sich vor Das Gesundheitswesen 2016 S 78 Fritz Oberparleiter Infektionshygienische Problemstellungen in Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung EgU Rechtliche Aspekte Nurnberg o J vgl Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermogens Aufbauhilfe 2021 und zur vorubergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfallen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Anderung weiterer Gesetze Aufbauhilfegesetz 2021 AufbhG 2021 Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses BT Drs 19 32275 vom 3 September 2021 S 29 Art 9 DGSVO Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten dejure org abgerufen am 16 September 2021 Michaela Felisiak Dominik Sorber Fragerecht des Arbeitgebers Sag mir Bist Du geimpft Legal Tribune Online 7 September 2021 Vgl Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe Hrsg Das Infektionsschutzgesetz IfSG mit Tatigkeitsverbot und Belehrungspflicht im Lebensmittelbereich 2017 Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung seuchenrechtlicher Vorschriften Seuchenrechtsneuordnungsgesetz SeuchRNeuG BT Drs 14 2530 vom 19 Januar 2000 S 82 Rudolf Rengier Die offentlich rechtliche Genehmigung im Strafrecht ZStW 1989 S 874 907 Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung seuchenrechtlicher Vorschriften Seuchenrechtsneuordnungsgesetz SeuchRNeuG BT Drs 14 2530 vom 19 Januar 2000 S 84 f Landeszentrum Gesundheit Nordrhein Westfalen Uberwachung der Tatigkeiten mit Krankheitserregern durch das Gesundheitsamt die untere Gesundheitsbehorde Bielefeld August 2017 Arbeiten mit Krankheitserregern Landesdirektion Sachsen abgerufen am 18 Marz 2020 Poliomyelitis und Impfstoffe zu ihrer Ausrottung Fragen und Antworten WHO Regionalburo fur Europa 4 August 2016 Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der epidemiologischen Uberwachung ubertragbarer Krankheiten BT Drs 18 10938 vom 23 Januar 2017 S 38 73 ff Sabine Diedrich 50a IfSG Das Poliocontainment hat jetzt eine gesetzliche Grundlage 12 April 2018 vgl ArbG Aachen Urteil vom 11 Marz 2021 1 Ca 3196 20 VG Frankfurt am Main Urteil vom 20 Juli 2021 5 K 578 21 F zur Fortzahlung der Vergutung nach 19 Abs 1 Nr 2 b BBiG Nichtgeimpfte Personen mussen mit Ablehnung von Entschadigungsantragen rechnen Ministerium fur Soziales Gesundheit und Integration Baden Wurttemberg 2 September 2021 Auch in RLP keine Quarantane Entschadigung mehr fur Ungeimpfte SWR 4 September 2021 Plane der Bundeslander Ungeimpfte ohne Verdienstausfall Ersatz tagesschau de 9 September 2021 Nordrhein Westfalen lasst Verdienstausfallentschadigungen fur Ungeimpfte bei Quarantane auslaufen Landesregierung Nordrhein Westfalen 10 September 2021 Martin Schafhausen Corona Virus Entschadigung vom Staat bei Quarantane Anwaltsblatt 4 Marz 2020 Holger Schmitz Carl Wendelin Neubert Entschadigungen fur Betriebsschliessungen nach aktueller Rechtslage unwahrscheinlich 17 Marz 2020 Vgl dazu Holger Wockel Grundzuge des deutschen Staatshaftungsrechts Universitat Freiburg 2006 S 50 ff Entschadigungsanspruch gem 55 PolG BW Entwurf eines Gesetzes zur Verhutung und Bekampfung ubertragbarer Krankheiten beim Menschen Bundes Seuchengesetz BT Drs 3 1888 vom 27 Mai 1960 S 27 ff Lars Grutzner Corona Virus Entschadigung nach dem Infektionsschutzgesetz vs Entgeltfortzahlungspflichten 18 Marz 2020 69 Abs 1 Zustandigkeitsverordnung ZustV vom 16 Juni 2015 GVBl S 184 8 Abs 1 Verordnung zur Regelung von Zustandigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz ZVO IfSG vom 28 November 2000 GV NRW 2000 S 701 vgl 68 IfSG a F alte Fassung in der vor dem 19 November 2020 geltenden Fassung buzer de abgerufen am 22 November 2020 Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Bevolkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite BT Drs 19 18111 vom 24 Marz 2020 S 25 f Ausschluss Ungeimpfter von der Entschadigung nach 56 IfSG Einfachgesetzliche und verfassungsrechtliche Beurteilung Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Ausarbeitung vom 20 September 2021 aktualisiert am 23 November 2021 S 9 ff Coronavirus und COVID 19 Impfnachweis im Sinne der COVID 19 Schutzmassnahmen Ausnahmenverordnung und der Coronavirus Einreiseverordnung PEI abgerufen am 23 Februar 2022 Inkrafttreten der Verordnung zur Anderung der COVID 19 Schutzmassnahmen Ausnahmenverordnung und der Coronavirus Einreiseverordnung vom 14 Januar 2022 BAnz AT 14 Januar 2022 V1 2 Nr 3 SchAusnahmV 2 Nr 10 CoronavirusEinreiseV Kurzinformation Zum Ausschluss des Entschadigungsanspruchs bei Verdienstausfall nach 56 Abs 1 S 4 IfSG infolge fehlender Auffrischimpfung Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages 18 Januar 2022 Anspruche auf Ersatz des Verdienstausfalls fur Arbeitnehmer und Selbstandige Bundesgesundheitsministerium Stand 12 Januar 2022 Videoschaltkonferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Lander am 7 Januar 2022 Beschluss Videoschaltkonferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Lander am 24 Januar 2022 Beschluss Fragen und Antworten zu Quarantane und Isolierungsregeln Bundesgesundheitsministerium Stand 15 Januar 2022 Quarantane und Isolierungsdauern bei SARS CoV 2 Expositionen und Infektionen entsprechend Beschluss der Ministerprasidentenkonferenz vom 7 und 24 Januar 2022 mit Wirkung vom 24 Januar 2022 RKI 3 Februar 2022 RGZ 156 305 BGH Urteil vom 19 Februar 1953 III ZR 208 51 BGHZ 9 83 Martin Rath Impfrecht 1953 1968 Im Wendekreis der Aufopferung Legal Tribune Online 24 Juni 2018 Entwurf eines Gesetzes zur Verhutung und Bekampfung ubertragbarer Krankheiten beim Menschen Bundes Seuchengesetz BT Drs 3 1888 vom 27 Mai 1960 S 29 Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Anderung des Bundes Seuchengesetzes Gesetzentwurf der Bundesregierung BT Drs 6 1568 S 6 Paul Ehrlich Institut Meldeformulare Online Meldung Nebenwirkungsmeldung durch betroffene Personen Abgerufen am 14 April 2021 Angelika Hornig Renate Klein Anne Marcic et al Nationaler Impfplan Impfwesen in Deutschland Bestandsaufnahme und Handlungsbedarf Stand 1 Januar 2012 S 119 Edda Grabar Krank nach der Impfung Der Tagesspiegel 3 November 2014 Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung seuchenrechtlicher Vorschriften Seuchenrechtsneuordnungsgesetz SeuchRNeuG BT Drs 14 2530 vom 19 Januar 2000 S 88 Reinhold Ruhl Impfungen und Nebenwirkungen Nur ein kleiner Pieks Suddeutsche Zeitung 17 Mai 2010 Vgl Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschadigungsrechts BT Drs 19 13824 vom 9 Oktober 2019 S 180 f BGBl I S 2652 BGBl I S 1012 Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Anderung des Bundes Seuchengesetzes BSeuchG Gesetzentwurf der Bundesregierung BT Drs 6 1568 S 7 Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung seuchenrechtlicher Vorschriften Seuchenrechtsneuordnungsgesetz SeuchRNeuG BT Drs 14 2530 vom 19 Januar 2000 S 89 Matthias Cornils Corona entschadigungsrechtlich betrachtet 13 Marz 2020 Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung seuchenrechtlicher Vorschriften Seuchenrechtsneuordnungsgesetz SeuchRNeuG BT Drs 14 2530 19 Januar 2000 S 79 Art 2 Nr 1 der Richtlinie 98 83 EG des Rates vom 3 November 1998 uber die Qualitat von Wasser fur den menschlichen Gebrauch In ABl L Nr 330 5 Dezember 1998 Vgl BayVGH Beschluss vom 22 Oktober 2019 20 CS 19 1618 Hygieneanforderungen an Bader und deren Uberwachung Empfehlung des Umweltbundesamtes UBA nach Anhorung der Schwimm und Badebeckenwasserkommission des Bundesministeriums fur Gesundheit BMG beim Umweltbundesamt Bundesgesundheitsblatt 2014 S 258 279 Regelwerke und Normen Umweltbundesamt 23 Juli 2013 Rechtliche Grundlagen zur Sicherung und Uberwachung der Wasserqualitat in offentlichen Schwimmbadern Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Sachstand vom 12 Dezember 2017 S 4 ff Schwimm und Badebeckenwasser Bundesministerium fur Gesundheit Glossar 19 Oktober 2018 Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung seuchenrechtlicher Vorschriften Seuchenrechtsneuordnungsgesetz SeuchRNeuG BT Drs 14 2530 vom 19 Januar 2000 S 80 Vgl Entwurf eines Gesetzes zur Verhutung und Bekampfung ubertragbarer Krankheiten beim Menschen Bundes Seuchengesetz BT Drs 3 1888 vom 27 Mai 1960 S 30 ff zu 62 72 BSeuchG Kathleen Kunst Infektionsschutzgesetz Massnahmen zur Corona Abwehr und Sanktionen Haufe de 5 September 2020 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Infektionsschutzgesetz uber die Zusammenarbeit der Gesundheitsamter und der Sanitatsdienststellen der Bundeswehr Verwaltungsvorschrift IfSG Bundeswehr IfSGBw VwV vom 9 Januar 2002 BAnz S 1188 Infektionsschutzgesetz IfSG MP3 Download 17 April 2020 abgerufen am 20 April 2020 mdr de Horbuch MDR DE Abgerufen am 22 April 2021 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 4620783 1 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Infektionsschutzgesetz amp oldid 237727448