www.wikidata.de-de.nina.az
Unter den Handlungsformen der Verwaltung ist das Instrumentarium zu verstehen das der offentlichen Verwaltung zur Erfullung ihrer Aufgaben zur Verfugung steht und nach dem ihr Handeln rechtlich einzuordnen ist Von dieser Einordnung hangen sowohl der im Einzelfall eroffnete Rechtsweg zu den ordentlichen oder den Verwaltungsgerichten als auch die statthafte Klageart ab Prominent vertreten wird auch die Unterscheidung zwischen Rechtsformen und Handlungsformen der Verwaltung Wahrend Rechtsformen juristische Einkleidungen spezifischer Verwaltungstatigkeiten sind bspw Verwaltungsakte Verwaltungsvertrage Rechtsverordnungen oder Satzungen wird von Handlungsformen die wiederum in verschiedene Rechtsformen gegossen werden konnen gesprochen bei vertypten wiederholt feststellbaren Verwaltungsmassnahmen bspw Genehmigung Widmung oder Hausverbot 1 Handlungsformen der VerwaltungInhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Arten 2 1 Offentlich rechtlich 2 2 Privatrechtlich 3 Uberblick 4 Kritik der Handlungsformen 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDie Verwaltung nimmt offentliche Aufgaben wahr Das geschieht durch sichtbare Verwaltungsleistung indem die Verwaltung Zahlungen leistet Warnungen Sanktionen Gebote sollen Verbote nicht durfen oder Erlaubnisse ausspricht oder Rechtsnormen setzt 2 Diese Verwaltungsleistungen erbringt sie gegenuber Rechtssubjekten also naturlichen Personen Burger Personenvereinigungen oder juristischen Personen Diese Verwaltungsleistungen stellen meist Verwaltungsakte dar gegen die durch ein Rechtsmittel vorgegangen werden kann Arten BearbeitenOffentlich rechtlich Bearbeiten Nach offentlichem Recht erlasst die Verwaltung Rechtsvorschriften wie Rechtsverordnungen Satzungen oder Verwaltungsvorschriften Offentlichem Recht unterliegt ausserdem der Vollzug von Gesetzen durch Erlass von Verwaltungsakten und der Abschluss offentlich rechtlicher Vertrage sowie Handlungen von Behorden die keinen rechtlichen sondern einen tatsachlichen Erfolg herbeifuhren schlichtes Verwaltungshandeln durch Realakte Offentlich rechtliche Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art werden von den Verwaltungsgerichten entschieden 40 Abs 1 Satz 1 VwGO Privatrechtlich Bearbeiten Soweit ein Handeln nach offentlichem Recht nicht zwingend vorgeschrieben ist kann eine Behorde offentliche Aufgaben auch privatrechtlich erfullen Verwaltungsprivatrecht Dabei besteht Wahlfreiheit sowohl hinsichtlich der Organisationsform als auch hinsichtlich der Ausgestaltung des Benutzungsverhaltnisses etwa beim Betrieb einer offentlichen Einrichtung Nach der Zweistufentheorie kann bei einer offentlich rechtlichen Organisationsform beispielsweise in Gestalt einer Anstalt des offentlichen Rechts das Benutzungsverhaltnis dennoch privatrechtlich ausgestaltet sein Fiskalisches Handeln der offentlichen Hand wie die fiskalischen Hilfsgeschafte die Vergabe offentlicher Auftrage sowie die erwerbswirtschaftliche Tatigkeit um Einnahmen zu generieren z B durch eine staatliche Unternehmensbeteiligung erfolgen dagegen rein privatrechtlich Burgerliche Rechtsstreitigkeiten gehoren vor die ordentlichen Gerichte 13 GVG Uberblick Bearbeitenschlichtes Verwaltungshandeln Realakte Verwaltungsakt Allgemeinverfugung Rechtsverordnung Satzung offentlich rechtlicher Vertrag privatrechtliches HandelnWirkung faktische Auswirkungen konkret individuell konkret generell abstrakt generell abstrakt generell rechtlich zwischen Parteien rechtlich zwischen Parteienmogliche Rechtsgrundlagen divers 35 I 1 VwVfG 35 I 2 VwVfG Art 80 I GG gleichlautende Vorschriften der Landesverfassungen Polizeigesetze 10 BauGB 54 ff VwVfG v a BGBDefinitionen Fallgruppen Handlung ohne Rechtserfolg z B Informationshandeln der Verwaltungz B unmittelbarer Zwang Befehlend GestaltendFeststellendBegunstigendBelastend Var 1 Adressatenbezogen Verwaltungsakt der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet Var 2 Sachbezogen Verwaltungsakt der die offentlich rechtliche Eigenschaft einer Sache regelt Var 3 Benutzungsregelung Verwaltungsakt der die Benutzung einer Sache regelt von Exekutivorgan erlassene Rechtsnormen von Exekutivorgan erlassene Rechtsnorm die jedoch keiner besonderen Ermachtigungsgrundlage bedarf kommt durch Einvernehmen der Parteien zustandeVoraussetzungen Zustandigkeit Rechtsgrundlageevtl Gesetzesvorbehalt einzelne Voraussetzungen des 35 S 1 VwVfG einzelne Voraussetzungen des 35 S 1 und 2 VwVfG gesetzliche Ermachtigungsgrundlage erfullt Folgendes 3 genugt Bestimmtheitsgebot Prinzip der Spezialermachtigung gemass Rechtsstaatsprinzip in Verwirklichung der Erkennbarkeit fur den Burgerzum Zeitpunkt des Verordnungserlasses in Kraftverstosst nicht gegen Parlamentsvorbehaltformelle Voraussetzungen des Art 80 I GG werden erfulltmateriell besteht eine Ubereinstimmung mit Gesetzen und GrundgesetzBeispiel offentliche Warnungen durch die Verwaltung Baugenehmigung Widmung einer Strasse Var 2 Verkehrszeichen Var 3 Corona Bekampfungsverordnung BebauungsplanRechtsschutz Leistungsklage auf Unterlassen oder Beseitigung der Folgen Feststellungsklage Anfechtungsklage Anfechtungsklage Normenkontrollantrag Feststellungsklage Normenkontrollantrag Feststellungsklage ordentliche GerichtsbarkeitKritik der Handlungsformen BearbeitenIm Rahmen des Neuen Steuerungsmodells wird die Handlungsform Erlass von Verwaltungsakten aus Grunden der Haushaltskonsolidierung zunehmend in Frage gestellt Der Staat bedient sich auch andernorts verstarkt privatrechtlicher Handlungsformen ubertragt sogar im Wege der Privatisierung klassisch hoheitliche Aufgaben auf ein Privatunternehmen wie die Privatisierung der Flugsicherung nach einer Grundgesetzanderung 1992 Der Staat sucht verstarkt die Kooperation mit den Burgern und handelt in Public Private Partnership verzichtet auf Regulierung und oder eigene Kontrolle zu Gunsten privater Fachleute die die Befugnis zur Zertifizierung erhalten haben z B im Umweltschutz beim Oko Audit und sucht auch bei Planungsaufgaben den Konsens mit den gesellschaftlichen Akteuren wie beim vorhabenbezogenen Bebauungsplan Er uberlasst ihnen Verantwortung oder bindet sie in seine Entscheidungsfindung ein so im Rahmen von Good Governance und nach dem Leitbild des aktivierenden Staates 4 Weblinks BearbeitenMario Martini Die Handlungsinstrumente der offentlichen Verwaltung Knowledge Map 4 II 2008 PDF 91 kB Einzelnachweise Bearbeiten Wolfgang Hoffmann Riem 33 Rechtsformen Handlungsformen Bewirkungsformen In Wolfgang Hoffmann Riem Eberhard Schmidt Assmann Andreas Vosskuhle Hrsg Grundlagen des Verwaltungsrechts 3 Auflage Band 2 2022 Dirk Ehlers Martin Burgi Allgemeines Verwaltungsrecht 2010 S 586 Maurer Hartmut Allgemeines Verwaltungsrecht 18 Auflage Beck C H Munchen 2011 ISBN 978 3 406 61452 1 S 360 Verwaltungsakt Online Verwaltungslexikon olev de Version 2 11 abgerufen am 24 Mai 2018Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Handlungsformen der Verwaltung amp oldid 234002663