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Fur offentlich rechtliche Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art ist im deutschen Verwaltungsprozessrecht in der Regel der Verwaltungsrechtsweg eroffnet Soweit die Zustandigkeit der Verwaltungsgerichte nicht unabhangig vom Vorliegen einer offentlich rechtlichen Streitigkeit in einem speziellen Gesetz angeordnet wird wie beispielsweise in 54 Beamtenstatusgesetz fur alle Klagen der Beamten oder aber trotz Vorliegens einer offentlich rechtlichen Streitigkeit einem anderen Gericht zur Entscheidung zugewiesen ist beurteilt sich die Zustandigkeit der Verwaltungsgerichte nach der Generalklausel des 40 Abs 1 Satz 1 VwGO So besteht die besondere Verwaltungsgerichtsbarkeit der Sozialgerichte und Finanzgerichte 51 SGG 33 FGO Fur Justizverwaltungsakte 23 Abs 1 EGGVG die Enteignungsentschadigung Art 14 Abs 3 Satz 4 GG und die weiteren in 40 Abs 2 VwGO genannten Streitigkeiten wie beispielsweise die Amtshaftung sind hingegen die ordentlichen Gerichte zustandig Inhaltsverzeichnis 1 Offentlich rechtlich 2 Nichtverfassungsrechtlicher Art 3 Weblinks 4 EinzelnachweiseOffentlich rechtlich Bearbeiten Hauptartikel Offentlich rechtliche Streitigkeit Eine Streitigkeit ist offentlich rechtlich wenn das Rechtsverhaltnis aus dem der Klageanspruch abgeleitet wird offentlich rechtlich ist Um dies festzustellen gibt es eine Vielzahl von Abgrenzungstheorien Die drei gebrauchlichsten sind derzeit 1 Interessentheorie Die streitentscheidende Norm ist offentlich rechtlich wenn sie dem offentlichen Interesse dient Subordinationstheorie Es liegt ein Uber Unterordnungsverhaltnis vor Dies ist immer der Fall wenn es um einen Verwaltungsakt eine Satzung oder eine Rechtsverordnung geht Modifizierte Subjektstheorie Sonderrechtstheorie Die streitentscheidende Norm berechtigt oder verpflichtet auf der einen Seite ausschliesslich einen Hoheitstrager Bei Benutzungsrechten an offentlichen Einrichtungen und bei Subventionen kann auch die Zweistufentheorie herangezogen werden Nach dieser ist das ob der Gewahrung immer offentlich rechtlich Beim wie ist dies jedoch vom Einzelfall abhangig Nichtverfassungsrechtlicher Art BearbeitenEine Streitigkeit ist nichtverfassungsrechtlicher Art wenn sie nicht zwischen Verfassungsorganen oder sonstigen am Verfassungsleben beteiligten Rechtstragern gefuhrt wird formelles Element die entscheidend durch das Verfassungsrecht gepragt sind bei der es also im Wesentlichen nicht um Anwendung und Auslegung von Verfassungsrecht geht materielles Element 2 Weblinks BearbeitenHubertus Gersdorf Eroffnung des Verwaltungsrechtsweges in Verwaltungsprozessrecht C F Muller Verlag ohne Jahr 1 Abschnitt S 1 8Einzelnachweise Bearbeiten Hartmut Maurer Allgemeines Verwaltungsrecht 15 Aufl 2004 ISBN 3 406 52631 4 3 Rn 12 Friedhelm Hufen Verwaltungsprozessrecht 9 Aufl 2013Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Offentlich rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art amp oldid 186599583