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Das Staatshaftungsrecht ist ein Bereich des deutschen offentlichen Rechts das die Haftungsfolgen des Handelns von Hoheitstragern regelt Das Handeln von Verwaltungsbehorden kann Amtspflichten verletzen und deshalb staatlich gesetztes Unrecht setzen weshalb es Gegenstand des Staatshaftungsrechts ist Prominente Anspruchsgrundlage ist der allgemeine Amtshaftungsanspruch aus 839 Burgerliches Gesetzbuch BGB fur fiskalisches Handeln eines Amtswalters beziehungsweise 839 BGB in Verbindung mit Art 34 des Grundgesetz GG fur hoheitliches Handeln eines Amtswalters Handelt der Amtswalter schuldhaft kann der Anspruchssteller Ersatz des Schadens verlangen der in zurechenbarer Weise auf der Amtspflichtverletzung beruht Allerdings sieht die Anspruchsgrundlage fur einige Falle die Beschrankung oder den Ausschluss des Anspruchs vor Legislatorisches normatives Unrecht kann nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Amtshaftungsanspruchen fuhren wenn grundrechtliche Schutzpflichten verletzt wurden die dem Staat zu schutzen gerade obliegen oder wenn eine evidente Pflichtverletzung vorliegt Passivlegitimiert ist in Fallen des 839 BGB der Beamte selbst und in Fallen des 839 BGB in Verbindung mit Art 34 GG grundsatzlich die Anstellungskorperschaft Einschlagiger Rechtsweg ist gemass Art 34 S 3 GG 40 Abs 2 S 1 der Verwaltungsgerichtsordnung VwGO die Zivilgerichtsbarkeit In Anspruchskonkurrenz zu den Amtshaftungsanspruchen und daneben stehen weitere Anspruchsgrundlagen die mangels entsprechender gesetzlicher Regelungen zu grossen Teilen auf Rechtsfortbildung beruhen Hierzu zahlt etwa der Folgenbeseitigungsanspruch der sich auf die Beseitigung rechtswidriger Folgen hoheitlichen Handelns ebenso richtet wie der enteignungsgleiche Eingriff der rechtswidrige faktische Eigentumsbeeintrachtigungen oder rechtsfehlerhafte Konkretisierungen der Sozialbindung von Eigentum ausgleicht Zum Anspruchssystem des Staatshaftungsrechts zahlen weiterhin Enteignungs und Billigkeitsentschadigungen Ebenfalls umfasst es gewohnheitsrechtliche Aufopferungsanspruche etwa den enteignenden Eingriff der bei unvorhersehbaren atypischen und unzumutbaren Eigentumsbeschrankungen zur Entschadigung verpflichtet Ausserdem konnen aus offentlich rechtlichen Sonderverbindungen herruhrende staatliche Obhuts und Fursorgeverletzungen zu Anspruchen fuhren ebenso wie die Schaffung und Realisierung verschuldensunabhangiger Gefahrenlagen die Anspruche aus spezialgesetzlich geregelter Gefahrdungshaftung auslosen Inhaltsverzeichnis 1 Entstehungsgeschichte 2 Amtshaftung 839 Abs 1 S 1 BGB in Verbindung mit Art 34 S 1 GG 2 1 Entstehungsgeschichte 2 2 Handeln eines Beamten in Ausubung eines Amts 2 3 Amtspflichtverletzung 2 4 Verschulden 2 5 Schaden 2 6 Ausschlussgrunde 2 6 1 Subsidiaritat 839 Abs 1 S 2 BGB 2 6 1 1 Inhalt und Zweck 2 6 1 2 Ausnahmen 2 6 2 Richterspruchprivileg 839 Abs 2 BGB 2 6 3 Vorrang des Primarrechtsschutzes 839 Abs 3 BGB 2 7 Prozessuales 2 8 Konkurrenzen 2 9 Regress gegen den Amtstrager 3 Enteignung und ausgleichspflichtige Inhalts und Schrankenbestimmung 4 Enteignender Eingriff 4 1 Voraussetzungen und Rechtsfolgen 4 2 Konkurrenzen 4 3 Prozessuales 5 Enteignungsgleicher Eingriff 5 1 Voraussetzungen und Rechtsfolgen 5 2 Konkurrenzen 5 3 Prozessuales 6 Aufopferungsanspruch 7 Folgenbeseitigungsanspruch 7 1 Voraussetzungen und Rechtsfolgen 7 2 Prozessuales 7 3 Konkurrenzen 8 Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch 9 Offentlich rechtlicher Abwehr und Unterlassungsanspruch 10 Pflichtverletzung im offentlich rechtlichen Schuldverhaltnis 10 1 Voraussetzungen und Rechtsfolgen 10 2 Konkurrenzen 10 3 Prozessuales 11 Offentlich rechtliche Geschaftsfuhrung ohne Auftrag 12 Gefahrdungshaftung 13 Offentlich rechtlicher Erstattungsanspruch 14 Plangewahrleistung 15 Unionsrechtlicher Amtshaftungsanspruch 16 Haftung wegen der Verletzung der Europaischen Menschenrechtskonvention 17 Siehe auch 18 Literatur 19 Weblinks 20 EinzelnachweiseEntstehungsgeschichte BearbeitenDas deutsche Staatshaftungsrecht ist im Gesetz lediglich in Grundzugen geregelt Eine Schlusselnorm stellt 839 BGB dar der aus der Zeit des Kaiserreichs stammt und die personliche Haftung von Amtstragern aus Deliktsrecht zum Gegenstand hat Da diese Vorschrift insbesondere wegen ihres begrenzten Haftungsumfangs haufig in der rechtspolitischen Kritik stand entstanden mehrere Entwurfe zur Neuregelung des Staatshaftungsrechts Einen Hohepunkt dieser Entwicklung stellt das Staatshaftungsgesetz dar das der westdeutsche Gesetzgeber zu Beginn der 1980er Jahre verabschiedet hatte und das am 1 Januar 1982 in Kraft trat Dieses Gesetz wurde jedoch durch das Bundesverfassungsgericht bereits am 19 Oktober 1982 fur verfassungswidrig und nichtig erklart da es dem Bund an einer entsprechenden Gesetzgebungskompetenz fehlte 1 2 Mit Wirkung zum 5 November 1994 wurde dem Bund durch Art 74 Abs 1 Nr 25 GG eine konkurrierende Gesetzgebungskompetenz fur das Staatshaftungsrecht eingeraumt Nunmehr konnte der Bund das Staatshaftungsrecht mit Zustimmung des Bundesrats nach Massgabe des Art 72 Abs 2 GG neu regeln Entsprechende Vorstosse gab es bislang jedoch nicht weshalb es bei fragmentarischen Regelungen geblieben ist 3 Daher wurde das Staatshaftungsrecht zu grossen Teilen durch richterliche Rechtsfortbildung weiterentwickelt 4 Bei den gesetzlich normierten Anspruchen zeigt sich dies in zahlreichen Analogien und teleologischen Reduktionen um planwidrige Lucken zu schliessen und als nicht mehr zeitgemass empfundene Regelungen zu korrigieren Andere Anspruche wurden durch die Rechtsprechung erst konstruiert In der DDR wurde das Staatshaftungsrecht durch das Gesetz zur Regelung der Staatshaftung vom 12 Mai 1969 geregelt Dessen zentrale Anspruchsgrundlage enthielt einen verschuldensunabhangigen Anspruch auf Schadensersatz bei der rechtswidrigen Verletzung eines Burgers oder seines personlichen Eigentums durch Hoheitshandeln Im Ubrigen wies sie Parallelen zu 839 BGB auf Nach der Wiedervereinigung galt das Gesetz aufgrund des Einigungsvertrags vom 31 August 1990 in den funf neuen Bundeslandern und Ost Berlin zunachst mit Modifikationen als Landesrecht fort 5 In Berlin 6 Sachsen 7 und Mecklenburg Vorpommern 8 wurde es spater ersatzlos aufgehoben Auch Sachsen Anhalt hob das Staatshaftungsgesetz auf ersetzte es jedoch durch ein neues Entschadigungsgesetz 9 In Brandenburg und Thuringen gilt Staatshaftungsgesetz der DDR indessen bis heute fort 10 Der zu beschreitende Rechtsweg variiert zwischen den unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen Traditionell fallen staatshaftungsrechtliche Anspruche in die Zustandigkeit der Zivilgerichtsbarkeit Dies hat zum einen rechtsdogmatische Grunde zum anderen bot die Zivilgerichtsbarkeit im Zeitpunkt der Entstehung des BGB einen umfassenderen Rechtsschutz als die Verwaltungsgerichtsbarkeit die in vergleichsweise geringem Mass entwickelt war 11 Allerdings haben die Verwaltungsgerichtsbarkeit und die Sozialgerichtsbarkeit Anspruchsgrundlagen konstruiert die in ihre Zustandigkeit fallen etwa den allgemeinen Folgenbeseitigungsanspruch und den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch 3 Amtshaftung 839 Abs 1 S 1 BGB in Verbindung mit Art 34 S 1 GG Bearbeiten Hauptartikel Amtshaftung 839 Abs 1 S 1 BGB normiert in Verbindung mit Art 34 S 1 GG den allgemeinen Amtshaftungsanspruch Hierbei handelt es sich um einen deliktischen Schadensersatzanspruch der die offentliche Hand zum Ersatz der Schaden verpflichtet die durch eine schuldhafte Amtspflichtverletzung verursacht werden Entstehungsgeschichte Bearbeiten 839 BGB trat am 1 Januar 1900 in Kraft und blieb seitdem inhaltlich im Wesentlichen unverandert Gewandelt hat sich jedoch sein normatives Umfeld wodurch sich der Anspruchsgegner veranderte Im Deutschen Kaiserreich stellte 839 BGB grundsatzlich die alleinige Rechtsgrundlage des Amtshaftungsanspruchs dar Hiernach haftete der Beamte personlich auf Schadensersatz Dies beruhte auf der Uberlegung dass pflichtwidriges Handeln eine individuelle Uberschreitung des anvertrauten Mandats durch einen Beamten darstellte fur die der Staat nicht verantwortlich gemacht werden konnte 4 12 Die deutschen Lander besassen jedoch gemass Art 77 des Einfuhrungsgesetzes zum Burgerlichen Gesetzbuche die Moglichkeit anstelle der personlichen Beamtenhaftung eine Haftung des Landes einzufuhren Dies sollte den Geschadigten vor dem Insolvenzrisiko des Beamten schutzen und zugleich das Haftungsrisiko des Beamten verringern 13 Von der Moglichkeit der Haftungsuberleitung machten die meisten Lander Gebrauch Art 131 der Weimarer Reichsverfassung WRV erhob die Uberleitung der Beamtenhaftung auf den Staat zur Regel sodass deutschlandweit anstelle des Beamten die Korperschaft haftete die diesen angestellt hatte Der Parlamentarische Rat der zwischen 1948 und 1949 das Grundgesetz erarbeitete griff diese Haftungsuberleitung auf und normierte sie in Art 34 S 1 GG mit lediglich geringfugigen inhaltlichen Anderungen gegenuber dem Vorbild 14 Daher ergibt sich der allgemeine Amtshaftungsanspruch gegenwartig aus 839 BGB in Verbindung mit Art 34 S 1 GG Der Amtshaftungsanspruch richtet sich gegen die Korperschaft in deren Dienst der Beamte steht dem eine Amtspflichtverletzung vorgeworfen wird 15 Hat dieser keinen Dienstherrn etwa weil es sich beim Beamten um einen Beliehenen handelt haftet die Korperschaft die dem Amtstrager eine Aufgabe anvertraut hat 16 Handeln eines Beamten in Ausubung eines Amts Bearbeiten Ein Anspruch auf Amtshaftung knupft an das Handeln eines Beamten an Als Beamter gilt wer eine hoheitliche Tatigkeit ausubt 839 Abs 1 BGB gebraucht den Begriff des Beamten somit im haftungsrechtlichen Sinn 17 Als Beamte gelten daher nicht lediglich solche Personen mit Beamtenstatus sondern auch Angestellte der offentlichen Hand Auch Privatpersonen die im Aufgabenkreis eines Hoheitstragers tatig wird sind Beamte im haftungsrechtlichen Sinn Dies trifft beispielsweise auf Personen zu die mit einer offentlichen Aufgabe beliehen werden etwa TUV Prufer 18 Ebenfalls als Beamter gilt der Verwaltungshelfer der eine unselbststandige Hilfstatigkeit fur die offentliche Hand ausfuhrt 19 so etwa ein Schulerlotse 20 Schliesslich kann auch ein selbststandig Handelnder als Beamter gelten soweit eine Behorde diesen zur Erfullung ihrer Aufgaben einsetzt Dies trifft etwa auf einen Abschleppunternehmer zu der im Auftrag der Polizei ein Fahrzeug abschleppt 21 Das weite Verstandnis des Beamtenbegriffs im Rahmen des Amtshaftungsanspruchs beruht auf dem Einfluss des Art 34 GG Dieser verwendet anders als 839 BGB nicht den Begriff Beamter sondern knupft unabhangig vom Status einer Person an die Wahrnehmung einer offentlichen Aufgabe an Hierdurch soll dem Staat jedes Verhalten zugerechnet werden konnen das im Zusammenhang mit einer solchen Aufgabe steht Auf die Haftung soll es keinen Einfluss haben in welchen Rechtsverhaltnis der Hoheitstrager beschaftigt wird 22 Da Art 34 GG als Verfassungsrecht vorgeht legt die Rechtswissenschaft den Begriff des Beamten in 839 BGB durch die Figur des Beamten im haftungsrechtlichen Sinn verfassungskonform erweiternd aus 23 839 BGB knupft an das Handeln eines Beamten an der deutsche Hoheitsgewalt ausubt Keine Anwendung findet er daher auf das Handeln von Organen und Bediensteten der Europaischen Union Hierfur ist Art 340 Abs 2 des Vertrags uber die Arbeitsweise der Europaischen Union AEUV einschlagig der einen verschuldensunabhangigen Schadensersatzanspruch gegen die Union normiert Das Beamtenhandeln muss in Ausubung eines offentlichen Amts erfolgen Dies trifft zu falls es in raumlich zeitlicher Beziehung zur Erfullung einer hoheitlichen Aufgabe steht und als Bestandteil eines hoheitlich gepragten Sachverhalts erscheint 24 Hieran fehlt es etwa bei privatrechtlichem Handeln eines Hoheitstragers etwa auf Basis eines Burgschaftsvertrags 765 BGB 25 Ein offentliches Amt wird ebenfalls nicht ausgeubt wenn ein Polizist einen Dienstwagen zu privaten Zwecken nutzt 26 Amtspflichtverletzung Bearbeiten Eine Haftung nach 839 BGB erfordert weiterhin die Verletzung einer Amtspflicht Hierbei handelt es sich um eine Pflicht die einen Amtstrager gegenuber seinem Dienstherrn trifft Amtspflichten ergeben sich insbesondere aus Gesetzen Verwaltungsvorschriften und Weisungen Nicht jede Amtspflicht eignet sich allerdings Anspruche Dritter zu begrunden Dies kommt lediglich bei Pflichten in Betracht die zumindest auch den Schutz des Anspruchsstellers bezwecken 27 Keinen Amtshaftungsanspruch kann daher die Verletzung einer Pflicht begrunden die lediglich dem Schutz der Allgemeinheit oder eines anderen Hoheitstragers dient Um eine inhaltlich umfangreiche drittschutzende Amtspflicht handelt es sich bei der Pflicht zu gesetzmassigem Handeln Diese wurzelt in der durch Art 20 Abs 3 GG normierten Bindung der offentlichen Gewalt an das Gesetz Sie verpflichtet Beamte dazu in Ausubung hoheitlicher Tatigkeiten nicht gegen geltendes Recht zu verstossen Dies verbietet beispielsweise die Verletzung eines fremden Rechtsguts Auch muss ein Amtstrager seinen Verkehrssicherungspflichten nachkommen Hiergegen verstosst beispielsweise eine Gemeinde welche die Instandhaltung ihrer Verkehrswege vernachlassigt 28 Zweifelt ein Amtstrager an der Rechtmassigkeit einer Rechtsnorm die er im Rahmen seiner Tatigkeit anwenden soll muss er sich um deren gerichtliche Uberprufung bemuhen 29 Halt etwa eine Baugenehmigungsbehorde einen Bebauungsplan fur nichtig darf sie diesen nicht ohne weiteres vollziehen sondern muss sich darum bemuhen dass die Rechtmassigkeit des Plans geklart wird 30 Schliesslich muss ein Amtstrager Rechtsnormen in vertretbarer Weise auslegen und sein Ermessen fehlerfrei ausuben 31 Um eine weitere Amtspflicht handelt es sich bei der Pflicht zu moglichst effizientem Handeln Gegen diese Pflicht verstosst beispielsweise ein Beamter der eine Entscheidung schuldhaft verzogert 32 33 Schliesslich mussen Beamte Burgern richtige Auskunfte erteilen 34 und diese in angemessener Weise aufklaren und beraten 35 Ausschliesslich im Allgemeininteresse handelt der Gesetzgeber bei der Gesetzgebung Daher lost der Erlass eines rechtswidrigen Gesetzes grundsatzlich keine Schadensersatzpflicht nach 839 BGB aus 36 Eine solche kommt lediglich in Ausnahmefallen in Betracht etwa bei vorhabenbezogener Legalplanung 37 Verschulden Bearbeiten Der handelnde Beamte muss die Amtspflichtverletzung verschuldet haben Dies setzt gemass 276 Abs 1 BGB voraus dass ihm Vorsatz oder Fahrlassigkeit vorzuwerfen ist Vorsatzlich handelt wer den Verstoss gegen eine Amtspflicht erkennt und zumindest billigend in Kauf nimmt Fahrlassig gemass 276 Abs 2 BGB handelt wer die Pflichtwidrigkeit seines Handelns verkennt weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt ausser Acht lasst 38 Wendet ein Amtstrager eine Rechtsnorm fehlerhaft auf einen Einzelfall an geschieht dies fahrlassig falls er hochstrichterliche Rechtsprechung ausser Acht lasst oder eindeutigen Norminhalt verkennt 39 Ist eine Norm allerdings mehrdeutig und durch die Rechtsprechung noch nicht erschlossen handelt der Beamte nicht fahrlassig wenn er die Norm in rechtlich vertretbarer Weise auslegt 40 Gemass der Kollegialgerichtsrichtlinie trifft einen Beamten weiterhin grundsatzlich kein Verschulden wenn ein Kollegialgericht dessen Verhalten falschlich als rechtmassig bewertet Dies beruht auf der Erwagung dass von einem Amtstrager nicht erwartet werden kann uber bessere Rechtskenntnisse als ein mit mehreren Richtern besetzter Spruchkorper zu verfugen 41 Kann eine Behorde einer Pflicht nicht nachkommen weil sie in sachlicher oder personeller Hinsicht nicht hinreichend ausgestattet ist stellt dieser Organisationsmangel auch ohne personliches Verschulden eines Behordenmitarbeiters ein Organisationsverschulden dar 42 43 Schaden Bearbeiten Schliesslich muss als Folge der Amtspflichtverletzung ein Schaden eingetreten sein Ein Schaden stellt eine unfreiwillige Einbusse an einem rechtlich geschutzten Gut dar 44 Welche Posten als Schaden ersatzfahig sind beurteilt sich grundsatzlich nach allgemeinem Schadensersatzrecht 249 254 BGB Gemass 249 Abs 1 BGB ist der Schadiger verpflichtet den Zustand wiederherzustellen der bestunde ware das schadigende Ereignis nicht eingetreten Die Hohe des Schadens ergibt sich daher nach der Differenzhypothese aus einem Vergleich der bestehenden Vermogenslage beim Anspruchssteller mit der die bei rechtmassigem Verhalten des Amtstragers bestunde Weist die letztgenannte Vermogenslage einen grosseren Wert auf liegt ein Schaden vor 45 Nach allgemeinem Schadensrecht erfolgt die Wiederherstellung durch Naturalrestitution Dies trifft jedoch nicht auf die Haftung nach 839 BGB zu diese richtet sich ausschliesslich auf Ersatz in Geld 46 Dies beruht darauf dass die Ersatzpflicht des Staats aufgrund der Haftungsubernahme nach Art 34 S 1 GG der Haftung entspricht die den Beamten trafe Dieser konnte einen Schaden der aus einer Amtspflichtverletzung resultiert jedoch im Regelfall nicht durch Naturalrestitution beseitigen weswegen er lediglich auf Geldersatz haftete 47 Der ersatzfahige Schaden umfasst auch entgangene Gewinne 252 BGB und immaterielle Schaden 253 BGB Hierdurch ist der potentielle Anspruchsumfang eines Amtshaftungsanspruchs im Vergleich zu anderen Staatshaftungsanspruchen uberdurchschnittlich gross Die erforderliche Kausalitat zwischen Amtspflichtverletzung und Schaden liegt vor wenn die schadigende Handlung nicht hinweggedacht werden kann ohne dass der Schaden entfiele und dieser auch nicht so unvorhersehbar war dass der Schadiger mit diesem nicht rechnen musste 48 Ausschlussgrunde Bearbeiten 839 BGB schliesst einen Anspruch aus Amtshaftung in bestimmten Fallgruppen aus Subsidiaritat 839 Abs 1 S 2 BGB Bearbeiten Inhalt und Zweck Bearbeiten Handelt der Beamte lediglich fahrlassig kann der Anspruchsteller eine staatliche Stelle gemass 839 Abs 1 S 2 BGB nicht im Wege der Amtshaftung in Anspruch nehmen soweit er sich auf andere Weise schadlos halten kann Dies trifft etwa zu wenn neben der in Anspruch genommenen Stelle ein Dritter haftet beispielsweise ein weiterer Schadiger Bei der Subsidiaritatsklausel handelt es sich um ein negatives Tatbestandsmerkmal des Amtshaftungsanspruchs Wer einen Anspruch aus Amtshaftung gerichtlich geltend macht muss daher nachweisen dass ihm lediglich der Staat als Schuldner haftet 49 Mit 839 Abs 1 S 2 BGB bezweckte der Gesetzgeber das Haftungsrisiko des Beamten zu verringern damit dieser nicht durch Furcht vor personlicher Haftung in seiner Arbeit behindert wird 50 51 Da die Amtshaftung aufgrund von Art 34 GG mittlerweile jedoch nicht den Beamten personlich sondern dessen Korperschaft trifft ist dieser Schutzzweck uberholt 52 Weil der Gesetzgeber die Subsidiaritatsklausel dennoch bislang nicht uberarbeitet hat entwickelte die Rechtswissenschaft durch teleologische Reduktion des 839 Abs 1 S 2 BGB Fallgruppen in denen die Norm nicht oder nur eingeschrankt zur Anwendung kommt 53 Ausnahmen Bearbeiten Die Subsidiaritatsklausel gilt beispielsweise nicht falls die Staatshaftung daran anknupft dass ein Amtstrager einen Verkehrsunfall verursacht hat Diese Ausnahme beruht darauf dass Personen die am Strassenverkehr in gleicher Weise teilnehmen auch in gleicher Weise haften sollen 54 Privilegiert haftet der Staat jedoch falls der Amtstrager im Strassenverkehr Sonderbefugnisse in Anspruch nimmt etwa solche gemass 35 der Strassenverkehrs Ordnung In diesem Fall tritt der Hoheitstrager anders als die ubrigen Verkehrsteilnehmer im Strassenverkehr auf sodass er auch haftungsrechtlich anders behandelt werden kann 55 Weiterhin ist die Amtshaftung nicht subsidiar falls die anderweitige Kompensationsmoglichkeit des Anspruchsstellers den Staat billigerweise nicht von seiner Haftung befreien soll Dies trifft beispielsweise auf den Entgeltfortzahlungsanspruch zu der sozialpolitische Zwecke verfolgt 56 57 Gleiches gilt fur Anspruche die dem Geschadigten gegen dessen Versicherung zustehen 58 Schliesslich findet das Subsidiaritatsprinzip keine Anwendung falls sich der alternative Anspruch des Geschadigten ebenfalls gegen einen Hoheitstrager richtet Dies beruht darauf dass die offentliche Hand aufgrund der Haftungsuberleitung nach Art 34 GG einen einheitlichen Haftungsadressaten darstellt 59 Richterspruchprivileg 839 Abs 2 BGB Bearbeiten Knupft der Amtshaftungsanspruch daran an dass ein Richter im Rahmen einer Entscheidung in einer Rechtssache einen Fehler begangen hat haftet der Staat gemass 839 Abs 2 S 1 BGB lediglich dann wenn das Handeln des Richters einen Straftatbestand verwirklicht 60 61 Als Delikte kommen insbesondere Rechtsbeugung 339 StGB Vorteilsannahme 331 Abs 2 StGB und Bestechlichkeit 332 Abs 2 StGB in Frage 62 Begriff und Verstandnis der Vorschrift haben sich allerdings im Lauf der Zeit gewandelt War zunachst ganz allgemein vom Richterprivileg die Rede anderte sich dies sodann zum Spruchrichterprivileg und schliesslich zum Richterspruchprivileg 63 Die Rechtsnorm bezweckt den Schutz der Rechtskraft gerichtlicher Entscheidungen Da eine gerichtliche Entscheidung dazu dient einen Sachverhalt abschliessend zu regeln soll sich deren Nachprufung im Rahmen eines staatshaftungsrechtlichen Prozesses auf aussergewohnliche Falle beschranken 64 65 Das Richterspruchprivileg wird in der rechtswissenschaftlichen Literatur zum Teil sehr kritisch gesehen 66 Im Haftungsprozess muss der Anspruchssteller beweisen dass sein Amtshaftungsanspruch nicht aufgrund des Richterprivilegs ausgeschlossen ist Er muss also nachweisen dass ein Richter den objektiven und subjektiven Tatbestand einer Strafnorm erfullt hat 67 Vorrang des Primarrechtsschutzes 839 Abs 3 BGB Bearbeiten Ein Amtshaftungsanspruch ist weiterhin gemass 839 Abs 3 BGB ausgeschlossen wenn es der Geschadigte vorsatzlich oder fahrlassig unterlassen hat den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels im Wege des Primarrechtsschutzes abzuwenden Dieser Ausschlussgrund soll das Haftungsrisiko von Beamten verringern Daher ist die Berechtigung dieser Vorschrift seit der Haftungsuberleitung auf den Staat ebenso wie die der Subsidiaritatsklausel umstritten 68 Prozessuales Bearbeiten Ein Anspruch aus Amtshaftung verjahrt innerhalb der regelmassigen Verjahrungsfrist die gemass 195 BGB drei Jahre betragt Die Verjahrung beginnt gemass 199 Abs 1 BGB grundsatzlich mit Ablauf des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist und der Geschadigte erfahrt oder grob fahrlassig verkennt dass die Tatbestandsvoraussetzungen des Amtshaftungsanspruchs vorliegen Grobe Fahrlassigkeit liegt vor falls der Anspruchsinhaber allgemein zugangliche Informationen nicht beachtet naheliegende Fragen nicht stellt oder naheliegende Uberlegungen nicht anstellt 69 Fur den Amtshaftungsanspruch ist gemass 71 Abs 2 Nr 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes GVG der Zivilrechtsweg eroffnet Grundsatzlich pruft das Zivilgericht eigenstandig die Rechtmassigkeit des Beamtenhandelns Sofern diesbezuglich jedoch bereits eine verwaltungsgerichtliche Entscheidung erging ist das Zivilgericht an deren Inhalt gebunden soweit er gemass 121 VwGO in Rechtskraft erwachst 70 Konkurrenzen Bearbeiten Der allgemeine Amtshaftungsanspruch steht in freier Konkurrenz neben Anspruchen aus Gefahrdungshaftung 71 Gleiches gilt fur Entschadigungsanspruche 72 Er ist subsidiar gegenuber anderen Anspruchen welche die Schadensersatzhaftung fur Amtspflichtverletzungen regeln Um derartige speziellere Normen handelt es sich beispielsweise bei 19 der Bundesnotarordnung der die Haftung fur Amtspflichtverletzungen von Notaren regelt Ebenfalls spezieller als 839 BGB ist 839a BGB der Bestimmungen zur Haftung gerichtlicher Sachverstandiger enthalt Regress gegen den Amtstrager Bearbeiten Gemass Art 34 S 2 GG konnen Regelungen geschaffen werden kraft derer der Amtstrager im Fall vorsatzlichen oder grob fahrlassigen Handelns in Regress genommen werden darf soweit die Anstellungskorperschaft fur den Schaden gegenuber dem Dritten aufkommt 73 Gesetzliche Ruckgriffsanspruche ergeben sich gegen Personen mit Beamtenstatus aus den Beamtengesetzen 48 des Beamtenstatusgesetzes 75 des Bundesbeamtengesetzes und fur Arbeitnehmer aus ihrem Arbeits und Tarifvertrag Bei Richtern werden die Bestimmungen des Beamtenrechts gemass 46 71 des Deutschen Richtergesetzes sinngemass angewandt 74 Gegen Soldaten besteht ein Regressanspruch aus 24 Abs 1 des Soldatengesetzes Private die fur den Staat auf Basis eines Schuldverhaltnisses tatig werden konnen aus ihrer schuldrechtlichen Beziehung in Anspruch genommen werden 75 In Nordrhein Westfalen konnen gemass 43 Abs 4 ferner der Gemeindeordnung Mitglieder des Gemeinderats in Regress genommen Enteignung und ausgleichspflichtige Inhalts und Schrankenbestimmung BearbeitenGemass der Junktimklausel des Art 14 Abs 3 S 2 GG darf eine Enteignung lediglich dann erfolgen sofern das Gesetz das die Enteignung anordnet oder zu ihr ermachtigt eine angemessene Entschadigungsleistung vorsieht Eine Enteignung liegt vor falls ein Hoheitstrager einem Burger zielgerichtet eine Eigentumsposition zur Erfullung einer offentlichen Aufgabe entzieht 76 Fehlt eine Entschadigungsregelung ist das Gesetz das die Enteignung ermoglicht verfassungswidrig 77 Die Hohe der Entschadigung orientiert sich am Verkehrswert den die entzogene Sache im Zeitpunkt der Enteignung hat 78 79 Sie kann den Verkehrswert jedoch auch ubersteigen oder unterschreiten 80 Ebenfalls ersetzt werden die unmittelbaren Folgekosten der Enteignung etwa die Kosten des Umzugs an einen neuen Ort 81 Gesetzlich vorgesehen ist die Enteignung insbesondere im Baurecht und im Infrastrukturrecht Entsprechende Regelungen enthalten beispielsweise das Baugesetzbuch BauGB das Bundesfernstrassengesetz FStrG und das Landbeschaffungsgesetz LBG Keine Entschadigungspflicht sieht das Grundgesetz vor falls ein Hoheitstrager nicht enteignet sondern lediglich Inhalt und Schranken des Eigentumsrechts bestimmt Erweist sich ein derartiger Eingriff jedoch als besonders belastend besteht nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Pflicht zur Entschadigung um das durch die Verfassung vorgegebene Verhaltnismassigkeitsprinzip zu wahren Das Gericht formulierte dies erstmals in der Pflichtexemplar Entscheidung von 1981 Diese hatte ein Gesetz zum Gegenstand das zur Ablieferung eines Pflichtexemplars von jedem im Geltungsbereich des Gesetzes erscheinenden Druckwerk ohne Kostenerstattung anordnete Das Gericht urteilte dass die Belastung von Verlegern teurer Kleinauflagen derart belastet dass es diese in ihrem Eigentumsrecht verletzt sofern es diese nicht entschadigt 82 Entsprechende Ausgleichsregelungen finden sich insbesondere im Recht des Umweltschutzes des Denkmalschutzes des Bauplanungsrechts und des Wegerechts Enteignender Eingriff Bearbeiten Hauptartikel Enteignender Eingriff Der Anspruch aus enteignendem Eingriff ist gesetzlich nicht normiert gewohnheitsrechtlich jedoch anerkannt Als dogmatische Grundlage betrachteten die Zivilgerichte zunachst die Garantie des Eigentums durch Art 14 GG Nachdem das Bundesverfassungsgericht diese Herleitung im Nassauskiesungsbeschluss von 1981 verwarf stutzten die Zivilgerichte den enteignenden Eingriff auf den gewohnheitsrechtlich anerkannten Aufopferungsgedanken der in 74 75 der Einleitung zum Preussischen Allgemeinen Landrecht ALR zum Ausdruck kam 83 Der Anspruch zielt auf Entschadigung in Geld Er erfullt im offentlichen Recht die Funktion die der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch aus 906 Abs 2 S 2 BGB im Zivilrecht besitzt 84 Voraussetzungen und Rechtsfolgen Bearbeiten Ein Anspruch aus enteignendem Eingriff setzt voraus dass hoheitliches Handeln unmittelbar zu einer Beeintrachtigung eines von Art 14 GG geschutzten Rechtsguts fuhrt Hierzu zahlen etwa Privateigentum beschrankt dingliche Rechte Forderungen und Immaterialguterrechte 85 Als Beeintrachtigungen kommen Ereignisse in Frage welche die Brauchbarkeit des Eigentums beeintrachtigen Als tatbestandsmassig bewertete die Rechtsprechung beispielsweise den rechtmassigen Betrieb einer Deponie die Vogel anlockte welche Saat auf einer benachbarten Agrarflache beschadigten 86 87 Weiterhin muss das hoheitliche Handeln unmittelbar einen Nachteil auf Seiten des Anspruchsstellers herbeifuhren Als ein solcher kommt etwa die Beschadigung eines sichergestellten Fahrzeugs durch Vandalismus in Frage Die erforderliche Unmittelbarkeit besteht falls zwischen Eingriff und Folge ein innerer Zusammenhang besteht 88 Dieser beurteilt sich anhand einer wertenden Zurechnung der Schadensfolgen nach Verantwortungs und Risikobereichen insbesondere muss das Risiko des Nachteilseintritts bereits im Eingriff angelegt sein 89 Dies verneinte die Rechtsprechung im Beispielfall des Vandalismus weil dieser eine unvorhersehbare und durch das Dazwischentreten Dritter geschaffene Eingriffsfolge darstellte 88 Schliesslich muss sich der Nachteil aus Sicht des Anspruchsstellers als ein Sonderopfer erweisen 90 Ein Sonderopfer liegt vor falls die Beeintrachtigung uber das ihm gesetzlich Abverlangte deutlich hinausgeht 91 Die Opfergrenze beurteilt das erkennende Gericht gemass 287 Abs 1 S 1 der Zivilprozessordnung nach freiem Ermessen anhand der Umstande des Einzelfalls 86 Eine Uberschreitung der Opfergrenze nahm die Rechtsprechung beispielsweise an als Strassenarbeiten einen benachbarten Betrieb zum Erliegen brachte 92 Konkurrenzen Bearbeiten Der Anspruch wird durch geschriebene Entschadigungsanspruche verdrangt Vorrangige Regelungen enthalten beispielsweise die allgemeinen Gefahrenabwehrgesetze der Lander die einen Anspruch auf Entschadigung zubilligen falls ein Burger durch die Inanspruchnahme als Nichtstorer einen Schaden erleidet Einen solchen Anspruch normiert beispielsweise Art 87 Abs 1 des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes PAG 93 Nach vorherrschender Auffassung in der Rechtswissenschaft finden derartige Anspruchsgrundlagen analoge Anwendung auf die Inanspruchnahme eines Anscheinsstorers sofern diesem der Anschein einer Gefahr nicht zuzurechnen ist 94 Der Anwendungsbereich des enteignenden Eingriffs beschrankt sich infolgedessen im Wesentlichen auf atypische Realakte die nicht durch geschriebene Anspruche erfasst werden 95 96 Strittig ist in der Rechtswissenschaft ob das Institut des enteignenden Eingriffs nach der Pflichtexemplarentscheidung uberhaupt noch eine Daseinsberechtigung hat Hiergegen wird angefuhrt dass die Anerkennung der ebenfalls auf Entschadigung wegen Eigentumseingriffs gerichteten ausgleichspflichtigen Inhalts und Schrankenbestimmung den enteignenden Eingriff verdrangte Zugunsten des Fortbestehens des Anspruchs aus enteignendem Eingriff wird argumentiert dass eine Entschadigung bei der ausgleichspflichtigen Inhalts und Schrankenbestimmung aufgrund des Gesetzesvorbehalts nur auf gesetzlicher Grundlage in Betracht kommt Unterliesse es der Gesetzgeber entsprechende Entschadigungsregelungen zu schaffen benachteiligte dies den Burger Dies widersprache der Funktion des Gesetzesvorbehalts 97 Prozessuales Bearbeiten Ein Anspruch aus enteignendem Eingriff wird gemass 40 Abs 2 S 1 VwGO vor den Zivilgerichten geltend gemacht 98 99 Teilweise wird dies in der Literatur bestritten 100 Er verjahrt innerhalb der regelmassigen Verjahrungsfrist 101 Enteignungsgleicher Eingriff Bearbeiten Hauptartikel Enteignungsgleicher Eingriff Ein Entschadigungsanspruch kann sich weiterhin aus einem enteignungsgleichen Eingriff ergeben Dieser beruht wie der Anspruch aus enteignendem Eingriff auf dem gewohnheitsrechtlich anerkannten Aufopferungsgedanken 102 Voraussetzungen und Rechtsfolgen Bearbeiten Ein Anspruch aus enteignungsgleichem Eingriff setzt voraus dass ein Hoheitstrager rechtswidrig in eine durch Art 14 GG geschutzte Rechtsposition eingreift Weiterhin muss der Eingriff zu einer unmittelbar nachteiligen Folge fur den Anspruchssteller fuhren die sich aus dessen Sicht als Sonderopfer darstellt Das Vorliegen eines Sonderopfers wird durch seine Rechtswidrigkeit indiziert da eine rechtswidrige Inanspruchnahme uber das hinausgeht was die Rechtsordnung dem Burger abverlangt 103 91 Ein enteignungsgleicher Eingriff kann in jeder rechtswidrigen Eigentumsverletzung durch einen Hoheitstrager liegen Als tatbestandsmassig bewertete es die Rechtsprechung beispielsweise dass eine Ampel ein falsches Signal gab wodurch es zu einem Unfall kam 104 Ebenfalls als enteignungsgleichen Eingriff beurteilte sie die Verursachung eines Waldbrands durch eine Schiessubung der Bundeswehr 105 Konkurrenzen Bearbeiten Erfullt eine Eigentumsverletzung zugleich die Voraussetzungen des Amtshaftungsanspruchs nach 839 Abs 1 S 1 BGB in Verbindung mit Art 34 S 1 GG besitzt der Anspruch aus enteignungsgleichem Eingriff keine eigenstandige Bedeutung Aufgrund ihrer unterschiedlichen Herleitung stehen beide Anspruche zueinander in freier Konkurrenz 106 Eigenstandige Bedeutung erlangt der Anspruch aus enteignungsgleichem Eingriff falls die Voraussetzungen des Amtshaftungsanspruchs nicht vorliegen oder falls der Anspruchssteller diese nicht nachweisen kann Der enteignungsgleiche Anspruch wird durch geschriebene Entschadigungsanspruche verdrangt 107 Entsprechende Anspruche enthalten beispielsweise die allgemeinen Gefahrenabwehrgesetze der Lander So verpflichtet etwa 39 Abs 1 lit b des Ordnungsbehordengesetzes von Nordrhein Westfalen den Behordentrager zur Entschadigung falls eine Ordnungsbehorde jemanden durch rechtswidrige Inanspruchnahme schadigt Prozessuales Bearbeiten Ein Anspruch aus enteignungsgleichem Eingriff wird gemass 40 Abs 2 S 1 VwGO vor den Zivilgerichten geltend gemacht 98 99 Teilweise wird dies in der Literatur bestritten 100 Er verjahrt innerhalb der regelmassigen Verjahrungsfrist 108 Aufopferungsanspruch Bearbeiten Hauptartikel Aufopferungsanspruch Der ungeschriebene allgemeine Aufopferungsanspruch beruht wie der enteignende und der enteignungsgleiche Eingriff auf dem Aufopferungsgedanken 109 Er richtet sich auf Gewahrung einer angemessenen Entschadigung in Geld 110 Ein Aufopferungsanspruch setzt voraus dass ein Hoheitstrager rechtmassig oder rechtswidrig in Leben Gesundheit korperliche Unversehrtheit oder Bewegungsfreiheit eines Burgers eingreift und dieser Eingriff eine Beeintrachtigung verursacht die sich aus Sicht des Anspruchsstellers als Sonderopfer zugunsten der Allgemeinheit darstellt Ist der Eingriff rechtswidrig wird das Vorliegen eines Sonderopfers indiziert 99 Der Aufopferungsanspruch ist gegenuber spezielleren Anspruchen subsidiar 111 Solche Anspruche normieren beispielsweise 60 des Infektionsschutzgesetzes fur Impfschaden und 1 des Strafverfolgungsentschadigungsgesetzes fur nachtraglich aufgehobene oder abgeanderte Strafurteile 99 Daruber hinaus tritt ein Aufopferungsanspruch hinter anderweitige Kompensationsmoglichkeiten zuruck soweit diese das beeintrachtigte Interesse des Anspruchsstellers ausgleichen Um derartige Kompensationen kann es sich beispielsweise bei Sozialleistungen handeln 112 Fur den Anspruch ist gemass 40 Abs 2 S 1 VwGO der Zivilrechtsweg eroffnet Er verjahrt innerhalb der regelmassigen Verjahrungsfrist 113 Folgenbeseitigungsanspruch Bearbeiten Hauptartikel Folgenbeseitigungsanspruch Mithilfe des Folgenbeseitigungsanspruchs konnen die rechtswidrigen Folgen eines hoheitlichen Eingriffs in ein subjektives Recht beseitigt werden 114 Anders als zahlreiche andere Rechtsinstitute des Staatshaftungsrechts die auf Geldersatzleistungen gehen richtet sich der Anspruch auf naturale Wiederherstellung des ursprunglichen rechtmassigen Zustands Der Folgenbeseitigungsanspruch ist gesetzlich nicht normiert jedoch in der Rechtswissenschaft anerkannt Umstritten ist lediglich ob er sich aus der Abwehrfunktion der Grundrechte ableitet 115 aus dem Rechtsstaatsprinzip Art 20 Abs 3 GG 116 oder aus einer Analogie zu zivilrechtlichen Abwehranspruchen Einigkeit besteht allerdings uber die Tatbestandsvoraussetzungen des Anspruchs sodass sich diese Streitfrage in der Rechtspraxis nicht auswirkt 117 Voraussetzungen und Rechtsfolgen Bearbeiten Ein Folgenbeseitigungsanspruch erfordert einen hoheitlichen Eingriff in den Rechtskreis eines Burgers Typischerweise erfolgt dieser durch Verwaltungsakte Immissionen die von offentlichen Einrichtungen ausgehen Ehrverletzungen durch hoheitliche Ausserungen sowie staatliches Informationshandeln Ein hoheitlicher Eingriff in die Eigentumsgarantie liegt beispielsweise vor falls eine Behorde einen Obdachlosen mittels Verwaltungsakts Einweisungsverfugung befristet in eine Privatwohnung einweist 118 Weiterhin muss der Eingriff zu einem rechtswidrigen Zustand fuhren Rechtswidrig ist ein Zustand den der Betroffene nicht dulden muss Duldungspflichten konnen sich beispielsweise aus Gesetz aus Verwaltungsakt und aus Vertrag ergeben Im Beispiel der Obdachloseneinweisung folgt die Duldungspflicht aus der Einweisungsverfugung Sie entfallt falls sich die Verfugung durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt Schliesslich muss der rechtswidrige Zustand im Zeitpunkt der Geltendmachung des Anspruchs fortbestehen 117 Dies trifft etwa zu falls der Obdachlose nach Ablauf des in der Einweisungsverfugung bestimmten Zeitraums in der Wohnung verbleibt und eine neue Einweisungsverfugung nicht ergeht Liegen die Voraussetzungen des Folgenbeseitigungsanspruchs vor kann der Burger vom Hoheitstrager die Wiederherstellung des Zustands verlangen der vor dem Eingriff bestand Dies verpflichtet zur Beseitigung aller Folgen die unmittelbar aus dem Eingriff resultieren Das Merkmal der Unmittelbarkeit ist in hohem Mass durch eine wertende Zurechnung gepragt Als unmittelbar gelten Folgen die der handelnde Hoheitstrager bei seinem Handeln bezweckte oder die eine naheliegende Folge seines Handelns darstellen 119 Im Fall der Obdachloseneinweisung stellt es beispielsweise eine naheliegende Folge dar dass sich der Obdachlose nach Ablauf der Einweisungsfrist in der Wohnung aufhalt Daher kann der Wohnungseigentumer verlangen dass die Behorde eine Raumungsverfugung gegen diesen erlasst 120 Der Folgenbeseitigungsanspruch ist ausgeschlossen falls der Anspruchsgegner aus rechtlichen oder tatsachlichen Grunden nicht in der Lage ist den rechtswidrigen Zustand zu beseitigen Dieser Ausschlussgrund kommt insbesondere in Betracht falls die Folgenbeseitigung voraussetzt dass die Behorde in ein Recht eines anderen Burgers eingreift Der Ausweisung eines Obdachlosen kann beispielsweise dessen Recht auf korperliche Unversehrtheit Art 2 Abs 2 S 1 GG entgegenstehen Ebenfalls kann der Anspruchssteller keine Folgenbeseitigung verlangen falls der hiermit verbundene Aufwand fur den Hoheitstrager unzumutbar ist etwa weil er das Interesse des Anspruchsstellers an der Wiederherstellung eines rechtmassigen Zustands deutlich ubersteigt 121 Prozessuales Bearbeiten Der Folgenbeseitigungsanspruch wird gemass 40 Abs 1 S 1 VwGO auf dem Verwaltungsrechtsweg durchgesetzt 122 In Betracht kommen vornehmlich die Anfechtungsklage die allgemeine Leistungsklage und die Verpflichtungsklage Nach vorherrschender Auffassung in der Rechtswissenschaft unterliegt der Anspruch der Regelverjahrung Diese beginnt gemass 199 BGB Abs 1 BGB mit dem Ende des Jahres in dem der Geschadigte vom Vorliegen seiner Voraussetzungen Kenntnis erlangt oder dies fahrlassig verkennt Sie betragt gemass 195 BGB drei Jahre Kennt der Geschadigte die Voraussetzungen nicht und kann ihm seine Unkenntnis auch nicht vorgeworfen werden verjahrt der Anspruch gemass 199 Abs 3 Nr 1 BGB spatestens innerhalb von zehn Jahren nach Eintritt des rechtswidrigen Zustands 123 Nach anderer Ansicht betragt die Verjahrungsfrist dreissig Jahre was der Regelverjahrung vor der Schuldrechtsreform von 2002 entspricht Der Gesetzgeber habe es bewusst unterlassen eine Regelung bezuglich der Verjahrung des Anspruchs zu schaffen weshalb davon auszugehen sei er wollte diese durch die Reform nicht andern 124 Konkurrenzen Bearbeiten Einige Gesetze kodifizieren Anspruche die auf dem allgemeinen Folgenbeseitigungsanspruch aufbauen So muss beispielsweise gemass 29 Abs 1 S 1 des niedersachsischen Gesetzes uber die offentliche Sicherheit und Ordnung eine sichergestellte Sache herausgegeben werden sobald die Voraussetzungen der Sicherstellung wegfallen 113 Abs 1 S 2 VwGO ermoglicht weiterhin als Annex zu einer Anfechtungsklage die Beseitigung der Vollzugsfolgen des angefochtenen Verwaltungsakts zu verlangen Diese Anspruche gehen dem allgemeinen Folgenbeseitigungsanspruch vor Mit den auf Geldersatz gerichteten Anspruchen konkurriert der Folgenbeseitigungsanspruch soweit sie sich auf dasselbe Anspruchsziel richten 125 Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch Bearbeiten Hauptartikel Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch Beim sozialrechtlichen Herstellungsanspruch handelt es sich um einen Unterfall des offentlich rechtlichen Folgenbeseitigungsanspruchs der Pflichtverletzungen von Sozialleistungstragern kompensieren sollen Er wurde durch das Bundessozialgericht entwickelt nachdem sich die bislang anerkannten staatshaftungsrechtlichen Anspruchsgrundlagen als ungeeignet erwiesen um den Interessenlagen innerhalb sozialrechtlicher Rechtsstreitigkeiten in vollem Umfang gerecht zu werden Der Amtshaftungsanspruch erwies sich als oft unpraktikabel da er dem Anspruchssteller die prozessuale Hurde auferlegt einem Amtstrager Verschulden nachzuweisen Mithilfe des allgemeinen Folgenbeseitigungsanspruchs kann der Anspruchssteller oft nicht sein begehrtes Ziel den Erhalt einer Sozialleistung erreichen da sich der Anspruch lediglich auf die Wiederherstellung des status quo ante richtet 126 Mithilfe des Herstellungsanspruchs kann derjenige der durch einen Behordenfehler die Moglichkeit verliert eine Sozialleistung zu fordern von der Behorde die Herstellung des Zustands verlangen der bestunde ware es nicht zu diesem Fehler gekommen Der Herstellungsanspruch begrundet also ein Anrecht auf den Erhalt der entgangenen Sozialleistung 126 Weil der sozialrechtliche Herstellungsanspruch auf Rechtsfortbildung beruht wird er durch gesetzliche Ausgleichstatbestande verdrangt 127 Offentlich rechtlicher Abwehr und Unterlassungsanspruch BearbeitenDer offentlich rechtliche Abwehr und Unterlassungsanspruch ist gesetzlich nicht geregelt Seine dogmatische Herleitung ist wie die des Folgenbeseitigungsanspruchs in der Rechtswissenschaft strittig Allgemein anerkannt sind jedoch die Existenz des Anspruchs sowie seine Voraussetzungen 128 Der offentlich rechtliche Abwehr und Unterlassungsanspruch steht in engem Zusammenhang mit dem Folgenbeseitigungsanspruch und ist diesem vorgelagert 129 Wahrend sich der Folgenbeseitigungsanspruch gegen die Folgen eines Eingriffs richtet dient der Abwehr und Unterlassungsanspruch dazu einen drohenden Eingriff zu verhindern Unterlassung oder einen laufenden Eingriff zu beenden Abwehr Der Abwehr und Unterlassungsanspruch besteht falls ein eine Rechtsposition des Anspruchsstellers beeintrachtigendes staatliches Handeln bevorsteht oder andauert den der Anspruchssteller nicht dulden muss 129 Von Bedeutung ist der Anspruch insbesondere im Bereich des staatlichen Informationshandelns des Ehrschutzes und der Immissionen 128 Pflichtverletzung im offentlich rechtlichen Schuldverhaltnis BearbeitenEin Schadensersatzanspruch gegen einen Hoheitstrager kann sich aus einer Analogie zu 280 BGB ergeben Diese Analogie leitet sich aus der Feststellung der Rechtsprechung ab dass zwischen Burger und Staat offentlich rechtlichen Naheverhaltnisse bestehen konnen die mit zivilrechtlichen Schuldverhaltnissen vergleichbar sind Durch die Ubertragung schuldrechtlicher Haftungsmassstabe will die Rechtsprechung einen angemessenen Interessenausgleich erzielen 130 131 Voraussetzungen und Rechtsfolgen Bearbeiten Der Anspruch erfordert das Bestehen eines offentlich rechtlichen Schuldverhaltnisses Die hierfur erforderliche Nahebeziehung entsteht beispielsweise durch Abschluss eines offentlich rechtlichen Vertrags und durch Begrundung eines Beamtenverhaltnisses Es entsteht weiterhin falls ein Hoheitsgtrager eine Sache in Verwahrung nimmt etwa infolge einer Sicherstellung 132 Schliesslich kommt ein Schuldverhaltnis im Rahmen eines offentlich rechtlichen Leistungs und Benutzungsverhaltnisses zustande etwa durch Nutzung der offentlichen Wasserversorgung 133 Ein Anspruch analog 280 BGB setzt weiterhin voraus dass der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhaltnis verletzt Als solche kommen Leistungspflichten nach 241 Abs 1 BGB analog in Betracht sowie Rucksichtnahmepflichten nach 241 Abs 2 BGB analog Eine Rucksichtnahmepflichtverletzung liegt etwa in der Beschadigung von Eigentum des Glaubigers Schliesslich muss der Schuldner die Pflichtverletzung zu vertreten haben Gemass 276 Abs 1 BGB hat er vorsatzliches und fahrlassiges Handeln zu vertreten Gemass 278 BGB muss der Schuldner nicht lediglich fur eigenes Verhalten einstehen sondern auch fur das seiner gesetzlichen Vertreter und Erfullungsgehilfen 134 Bei einem Erfullungsgehilfen handelt es sich um eine Hilfsperson welche bewusst zur Erfullung einer eigenen Verbindlichkeit einsetzt wird etwa einen Arbeitnehmer 135 Strittig ist in der Rechtswissenschaft ob Obdachlose die in fremden Wohnraum eingewiesen werden Erfullungsgehilfen des Staats darstellen 136 137 Liegen die aufgezeigten Voraussetzungen vor schuldet der in Anspruch genommene Hoheitstrager Ersatz aller Schaden die durch seine Pflichtverletzung verursacht wurden Konkurrenzen Bearbeiten Der Anspruch aus 280 Abs 1 S 1 BGB steht in freier Konkurrenz zu anderen Anspruchen Die Haftung nach den Grundsatzen des Vertragsrechts besitzt aus Sicht des Anspruchsstellers den Vorteil dass das Verschulden des Hoheitstragers gemass 280 Abs 1 S 2 BGB analog vermutet wird Ferner ist das Subsidiaritatsprinzip des 839 Abs 1 S 2 BGB im Rahmen von 280 BGB analog nicht anwendbar 138 Prozessuales Bearbeiten Gemass 40 Abs 2 S 1 VwGO entscheiden grundsatzlich Zivilgerichte uber vertragliche Schadensersatzanspruche eines Burgers gegen den Staat Die Verwaltungsgerichte sind allerdings fur Anspruche aus Streitigkeiten im Rahmen von Beamtenverhaltnissen und offentlich rechtlichen Vertragen zustandig Nimmt der Staat einen Burger in Anspruch entscheidet hieruber stets die Verwaltungsgerichtsbarkeit Offentlich rechtliche Geschaftsfuhrung ohne Auftrag BearbeitenBei der offentlich rechtlichen Geschaftsfuhrung ohne Auftrag handelt es sich um eine Analogie zum gleichnamigen Rechtsinstitut des Zivilrechts Die Regeln der Geschaftsfuhrung ohne Auftrag bezwecken das Finden eines sachgerechten Interessenausgleichs in Fallen in denen eine Person ohne Auftrag oder sonstige Berechtigung im Rechtskreis eines anderen tatig wird Hierzu begrunden sie ein gesetzliches Schuldverhaltnis das Anspruche auf Aufwendungsersatz Schadensersatz und auf Herausgabe gibt Nach allgemeiner Auffassung in der Rechtswissenschaft lassen sich die Regeln der Geschaftsfuhrung ohne Auftrag ins offentliche Recht ubertragen falls ein Burger im Rechtskreis eines Hoheitstragers tatig wird Dies trifft etwa zu falls er ein Gewasser reinigt fur dessen Unterhalt ein Hoheitstrager zustandig ist 139 Strittig ist ob die offentlich rechtliche Geschaftsfuhrung ohne Auftrag auch im umgekehrten Fall in Frage kommt in dem ein Hoheitstrager im Rechtskreis eines Burgers tatig wird etwa weil sie in dessen Interesse eine Gefahr abwehrt Wahrend die Rechtsprechung diese Moglichkeit grundsatzlich bejaht 140 wird sie in der Rechtslehre uberwiegend abgelehnt da sie zur Umgehung des offentlichen Kostenrechts fuhrt 141 Eine Geschaftsfuhrung begrundet einen Anspruch auf Aufwendungsersatz falls sie mit dem Willen der Behorde oder falls ein solcher Wille nicht festgestellt werden kann in deren Interesse erfolgt Dies kommt meist lediglich in Ausnahme und Notfallen in Betracht da sich das offentliche Interesse im Regelfall darauf richtet dass eine Aufgabe durch den zustandigen Hoheitstrager und nicht durch einen Privaten erfullt wird 142 143 Anspruche aus offentlich rechtlicher Geschaftsfuhrung ohne Auftrag kommen beispielsweise in Betracht falls eine Privatperson ein Fundtier versorgt 144 145 Ein Ausgleich uber die offentlich rechtliche Geschaftsfuhrung ohne Auftrag kommt nicht in Betracht falls speziellere Vorschriften den Ausgleich abschliessend regeln Um solche vorrangigen Regelungen handelt es sich beispielsweise bei den Bestimmungen zur Kostentragung im Recht der Verwaltungsvollstreckung oder bei der Kostenverteilung im Gefahrenabwehrrecht 146 Fur Anspruche aus offentlich rechtlicher Geschaftsfuhrung ohne Auftrag ist gemass 40 Abs 1 S 1 VwGO der Verwaltungsrechtsweg eroffnet 147 Gefahrdungshaftung Bearbeiten Hauptartikel Gefahrdungshaftung In einigen Bereichen sieht das deutsche Recht eine verschuldensunabhangige Haftung auf Schadensersatz vor die in der Rechtswissenschaft als Gefahrdungshaftung bezeichnet wird 148 Diese zeichnet sich dadurch aus dass sie kein Verschulden des Anspruchsgegners voraussetzt Ein Anspruch aus Gefahrdungshaftung erfordert eine Rechtsgutsverletzung die in Zusammenhang mit einem typischerweise gefahrlichen Handeln des Anspruchsgegners steht Zumeist knupft die Gefahrdungshaftung am Betrieb einer potentiell gefahrlichen Einrichtung an etwa eines Kraftfahrzeugs 7 des Strassenverkehrsgesetzes oder eines Luftfahrzeugs 33 des Luftverkehrsgesetzes 149 Sie findet weiterhin Anwendung bei der Haftung fur Tiergefahren 833 S 1 BGB und Umweltschaden 1 des Umwelthaftungsgesetzes sowie im Verbraucherschutz 1 Abs 1 S 1 des Produkthaftungsgesetzes Eine Gefahrdungshaftung die sich spezifisch auf offentlich rechtliche Sachverhalte bezieht existiert nicht Einige Stimmen in der Rechtswissenschaft bemuhen sich daher darum in Rechtsfortbildung entsprechende Anspruchsgrundlagen zu entwickeln 150 Die vorherrschende Auffassung in der Rechtswissenschaft steht dem ablehnend gegenuber Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs sei es dem Gesetzgeber vorbehalten eine Gefahrdungshaftung einzufuhren 151 Die Lehre argumentiert es gebe keinen Rechtssatz an den man eine derartige Haftung anknupfen konnte und aus dem man Tatbestandsmerkmale ableiten konnte Auch fehle es angesichts der anderen Anspruchsgrundlagen des Staatshaftungsrechts an einem praktischen Bedurfnis nach einer offentlich rechtlichen Gefahrdungshaftung 152 Offentlich rechtlicher Erstattungsanspruch Bearbeiten Hauptartikel Offentlich rechtlicher Erstattungsanspruch Der offentlich rechtliche Erstattungsanspruch dient zur Ruckabwicklung von Vermogensverschiebungen die ohne Rechtsgrund erfolgt sind 153 Er beruht auf Rechtsfortbildung Die dogmatische Grundlage des Anspruchs ist umstritten Einige Rechtswissenschaftler gehen davon aus dass der Anspruch auf einer Analogie zum Bereicherungsrecht des BGB beruht Andere leiten den Anspruch aus dem Prinzip der Gesetzmassigkeit der Verwaltung ab das im Rechtsstaatsprinzip des Art 20 Abs 3 GG wurzelt Der Streit wird sich jedoch in der Praxis nicht aus da der Anspruch und seine Voraussetzungen gewohnheitsrechtlich anerkannt ist 154 Der Anspruch setzt eine Vermogensverschiebung im Rahmen einer offentlich rechtlichen Rechtsbeziehung voraus Eine solche Beziehung liegt beispielsweise vor wenn der Staat eine Gebuhr erhebt oder eine Subventionsleistung gewahrt Diese Verschiebung muss ohne Rechtsgrund erfolgt sein Dies trifft zu falls der Anspruchsgegner keinen Anspruch auf das Behalten der Leistung hat Liegen diese Voraussetzungen vor schuldet der Anspruchsgegner die Herausgabe der erlangten Leistung 153 Der Anspruch ist gegenuber geschriebenen Erstattungsanspruchen subsidiar Solche Anspruche existieren beispielsweise fur die Ruckgewahr von Leistungen die auf Grundlage eines nachtraglich aufgehobenen Verwaltungsakts gewahrt wurden 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes von nicht geschuldeter Besoldungsleistungen 12 Abs 2 des Bundesbesoldungsgesetzes von grundlos geleisteten Ausbildungsforderungsbezugen 20 des Bundesausbildungsforderungsgesetzes und von uberbezahlten oder zu Unrecht erhobenen Gebuhren 21 des Bundesgebuhrengesetzes 153 Fur Anspruche auf Erstattung ist gemass 40 Abs 1 S 1 VwGO der Verwaltungsrechtsweg eroffnet Begehrt der Burger Erstattung von einem Hoheitstrager ist die allgemeine Leistungsklage statthafte Rechtsschutzform Diese ist grundsatzlich auch statthaft falls ein Hoheitstrager Erstattung begehrt Sofern die Leistung allerdings durch Verwaltungsakt gewahrt wurde kann die Behorde nach der vorherrschenden Kehrseitentheorie auch mithilfe eines Leistungsbescheids gegen ihren Schuldner vorgehen 155 156 Plangewahrleistung BearbeitenEntschadigungsanspruche gegen den Staat konnen sich daraus ergeben dass der Staat eine Planung vornimmt die fur einzelne zu erheblichen Belastungen fuhrt Hierzu kommt es typischerweise im Bereich der Wirtschafts und der Raumplanung 157 Entwicklungen die erhebliche Belastungen verursachen konnen stellen etwa die Anderung von Steuern 158 und Zollsatzen 159 dar Das Bedurfnis nach einem Ausgleichsanspruch ergibt sich derartigen Fallen daraus dass Hoheitstrager durch Planung beim Burger vertrauen erwecken Dies kann den Burger dazu verleiten auf Grundlage eines bestimmten Planungsstands wirtschaftliche Aufwendungen zu tatigen 160 Andert ein Hoheitstrager seine Planung kann dies das schutzwurdige Vertrauen des Burgers derart stark enttauschen dass aus Billigkeitsgrunden eine Kompensationsmoglichkeit geboten ist Ein Anspruch auf Erhalt einer Planungslage besteht aufgrund des uberwiegenden offentlichen Interesses an der Veranderbarkeit von Planen im Regelfall nicht Soweit dies moglich ist kann der Burger allerdings verlangen dass seine Interessen bei der Planung in angemessener Weise berucksichtigt werden Soweit dies aus tatsachlichen oder rechtlichen Grunden ausgeschlossen ist steht dem Burger ein Anspruch auf Entschadigung zu soweit dies erforderlich ist um unbillige Harten zu vermeiden Ein entsprechender Anspruch ist beispielsweise in 39 S 1 des Baugesetzbuchs normiert Hiernach ist der Trager eines Bebauungsplans zur Entschadigung verpflichtet falls eine Person im Vertrauen auf den Bestand des Plans Aufwendungen tatigt und diese aufgrund einer Plananderung an Wert verlieren 74 Abs 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes normiert einen Entschadigungsanspruch soweit die Berucksichtigung privater Rechte bei der Planung nicht moglich ist Ob daruber hinausgehend ein ungeschriebener Anspruch auf Plangewahrleistung besteht und welche Tatbestandsvoraussetzungen er hat ist in der Rechtswissenschaft noch nicht geklart Das Bundesverfassungsgericht halt einen solchen Anspruch fur moglich falls eine Abwagung zwischen den Interessen des Privaten und denen der Offentlichkeit zugunsten des Privaten ausfallt 158 Der Bundesgerichtshof nimmt an ein solcher Anspruch konne sich aus einer vertragsahnlichen Beziehung zwischen Burger und Staat sowie aus dem Vertrauensschutz nach Art 14 GG ergeben 159 Unionsrechtlicher Amtshaftungsanspruch BearbeitenDer unionsrechtliche Amtshaftungsanspruch stellt einen Schadensersatzanspruch dar Er wurde durch den Europaischen Gerichtshof durch Rechtsfortbildung im Francovich Urteil von 1991 161 geschaffen und in nachfolgenden Entscheidungen 162 163 weiterentwickelt 164 Er wurde fur Falle konzipiert in denen jemand dadurch einen Schaden erleidet dass ein Mitgliedsstaat der Union gegen Unionsrecht verstosst Dogmatische Grundlage des Anspruchs stellen das Loyalitatsgebot aus Art 4 Abs 3 des Vertrags uber die Europaische Union der Amtshaftungsanspruch gegen die Union aus Art 34 Abs 2 AEUV sowie das Prinzip des effet utile dar Der unionsrechtliche Amtshaftungsanspruch setzt voraus dass ein Hoheitstrager gegen eine Bestimmung des Unionsrechts verstosst die zumindest auch ein Recht Gut oder Interesse des Anspruchsstellers schutzt Dies trifft beispielsweise auf die Grundfreiheiten und die Bestimmungen des Beihilfenrechts zu 165 Weiterhin muss der Verstoss hinreichend qualifiziert sein also offensichtlich sein und schwer wiegen 166 Die Rechtsprechung nimmt dies insbesondere in Fallen an in denen ein Mitgliedsstaat eine europaische Richtlinie nicht fristgerecht umsetzt oder ein nationales Gericht Unionsrecht grob verkennt Verursacht diese Rechtsverletzung einen Schaden kann der Anspruchssteller Schadensersatz verlangen Die Rechtsfolgen des unionsrechtlichen Amtshaftungsanspruchs beurteilen sich grundsatzlich nach dem Staatshaftungsrecht der Mitgliedsstaaten Somit beurteilt sich die unionsrechtliche Haftung in Deutschland nach 839 BGB Der Europaische Gerichtshof fordert allerdings dass der Anspruch weder hinter den Amtshaftungsanspruchen des nationalen Rechts zuruckbleibt noch so ausgestaltet wird dass die effektive Durchsetzung des Unionsrechts gefahrdet wird 167 Keine Anwendung finden aus dem letztgenannten Grund das Subsidiaritatsprinzip des 839 Abs 1 S 2 BGB sowie das Richterprivileg des 839 Abs 2 BGB Der unionsrechtliche Amtshaftungsanspruch steht im deutschen Staatshaftungsrecht in freier Konkurrenz neben dem allgemeinen Amtshaftungsanspruch Eigenstandige Bedeutung besitzt er insbesondere wenn die Tatbestandsvoraussetzungen des 839 BGB nicht erfullt sind Dies trifft beispielsweise zu wenn die Unionsrechtsverletzung durch den Gesetzgeber erfolgt fur dessen Fehlverhalten der Staat mangels Verletzung einer drittschutzenden Amtspflicht im Regelfall nicht haftet 168 Fur den unionsrechtlichen Amtshaftungsanspruch ist gemass 71 Abs 2 Nr 2 GVG der Zivilrechtsweg eroffnet Der Anspruch verjahrt gemass 195 199 BGB innerhalb von drei Jahren 169 170 Haftung wegen der Verletzung der Europaischen Menschenrechtskonvention BearbeitenStaatshaftungsrechtliche Anspruche auf Schadensersatz und auf Entschadigung konnen infolge einer Verletzung der Europaischen Menschenrechtskonvention EMRK entstehen Gemass Art 41 kann der Europaische Gerichtshof fur Menschenrechte Staaten die an die Konvention gebunden sind dazu verurteilen den Betroffenen fur die Verletzung einer Konventionsgarantie durch Geldersatz zu entschadigen Dies erfordert die Feststellung des Gerichts dass der zu verurteilende Staat gegen die Konvention oder deren Zusatzprotokolle verstossen hat Haufig knupft der Anspruch beispielsweise an uberlange Gerichtsverfahren an die den Betroffenen in seinem Recht auf ein faires und zugiges Verfahren Art 6 EMRK verletzen 171 Weiterhin setzt der Entschadigungsanspruch voraus dass das innerstaatliche Recht lediglich eine unvollkommene Wiedergutmachung fur die Folgen dieser Verletzung ermoglicht Nach der Rechtsprechung des EGMR trifft dies zu soweit es das innerstaatliche Recht nicht ermoglicht den Zustand wiederherzustellen der vor der Verletzung bestand 172 Schliesslich bedarf es eines kausalen und zurechenbaren Schadens Als beeintrachtigte Positionen kommen materielle und immaterielle Beeintrachtigungen des Anspruchsstellers in Frage 173 Ein weiterer staatshaftungsrechtlicher Anspruch ergibt sich aus Art 5 Abs 5 EMRK Hiernach kann eine Person von einem Mitgliedstaat der Konvention Schadensersatz verlangen falls er aufgrund einer Verletzung seines Rechts auf Freiheit und Sicherheit Art 5 EMRK einen Schaden erleidet Siehe auch BearbeitenHaftung kommunaler MandatstragerLiteratur BearbeitenManfred Baldus Bernd Grzeszick Sigrid Wienhues Staatshaftungsrecht das Recht der offentlichen Ersatzleistungen 4 Auflage C F Muller Heidelberg 2013 ISBN 978 3 8114 9151 9 Steffen Detterbeck Kay Windthorst Hans Dieter Sproll Hrsg Staatshaftungsrecht C H Beck Munchen 2000 ISBN 3 406 45837 8 Claus Dorr BGB Staatshaftung 839 839a BGB 1 Auflage C H Beck Munchen 2019 ISBN 978 3 406 73008 5 623 S Bernd Hartmann Offentliches Haftungsrecht Okonomisierung Europaisierung Dogmatisierung Mohr Siebeck Tubingen 2013 ISBN 978 3 16 152525 4 Peter Itzel Karin Schwall Christoph Stein Praxishandbuch des Amts und Staatshaftungsrechts 2 Auflage Springer Berlin 2012 ISBN 978 3 642 13001 4 Fritz Ossenbuhl Matthias Cornils Staatshaftungsrecht 6 Auflage C H Beck Munchen 2013 ISBN 978 3 406 64151 0 Bernd Rohlfing Amtshaftung Universitatsdrucke Universitatsverlag Gottingen 2015 ISBN 978 3 86395 218 1 univerlag uni goettingen de PDF abgerufen am 21 Marz 2020 Bernd Tremml Michael Karger Michael Luber Der Amtshaftungsprozess Amtshaftung Notarhaftung Europarecht 4 Auflage Vahlen Munchen 2013 ISBN 978 3 8006 4701 9 Martin Will Benedikt Quarch Staatshaftungsrecht C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 72198 4 Holger Wockel Grundzuge des deutschen Staatshaftungsrecht 2006 urn nbn de bsz 25 opus 75067 freidok uni freiburg de Weblinks BearbeitenText des DDR Staatshaftungsgesetzes Text des Staatshaftungsgesetzes Memento vom 2 September 2012 im Internet Archive Einzelnachweise Bearbeiten BVerfGE 61 149 Amtshaftung Naher zum Inhalt des Staatshaftungsgesetzes Heinz Wostmann 839 Rn 11 12 In Johannes Hager Hrsg J von Staudingers Kommentar zum Burgerlichen Gesetzbuch 839 839a Unerlaubte Handlungen 4 Amtshaftungsrecht De Gruyter Berlin 2013 ISBN 978 3 8059 1152 8 a b Fritz Ossenbuhl Matthias Cornils Staatshaftungsrecht 6 Auflage C H Beck Munchen 2013 ISBN 978 3 406 64151 0 S 5 6 a b Heiko Sauer Staatshaftungsrecht In Juristische Schulung 2012 S 695 696 Joachim Lege System des deutschen Staatshaftungsrechts In Juristische Arbeitsblatter 2016 S 81 82 Art 9 Absatz 2 in Verbindung mit Anlage II Kapitel III Sachgebiet B Abschnitt II Nr 1 des Einigungsvertrags Dazu Heinz Wostmann 839 Rn 16 18 In Johannes Hager Hrsg J von Staudingers Kommentar zum Burgerlichen Gesetzbuch 839 839a Unerlaubte Handlungen 4 Amtshaftungsrecht De Gruyter Berlin 2013 ISBN 978 3 8059 1152 8 Gesetz zur Aufhebung der Regelung zur Staatshaftung in der DDR GVBl 1995 S 607 Sachsisches Rechtsbereinigungsgesetz GVBl 1998 S 511 Gesetz zur Aufhebung des Staatshaftungsgesetzes vom 12 Marz 2009 GVOBl M V 2009 S 281 Gesetz zur Regelung der Entschadigungsanspruche im Land Sachsen Anhalt GVBl 1992 S 655 Manfred Baldus Bernd Grzeszick Sigrid Wienhues Staatshaftungsrecht das Recht der offentlichen Ersatzleistungen 4 Auflage C F Muller Heidelberg 2013 ISBN 978 3 8114 9151 9 Rn 268 Fritz Ossenbuhl Matthias Cornils Staatshaftungsrecht 6 Auflage C H Beck Munchen 2013 ISBN 978 3 406 64151 0 S 122 Andreas Vosskuhle Anna Bettina Kaiser Grundwissen Offentliches Recht Der Amtshaftungsanspruch In Juristische Schulung 2015 S 1076 Fritz Ossenbuhl Matthias Cornils Staatshaftungsrecht 6 Auflage C H Beck Munchen 2013 ISBN 978 3 406 64151 0 S 11 Heinz Bonk Steffen Detterbeck Art 34 Rn 9 12 In Michael Sachs Hrsg Grundgesetz Kommentar 7 Auflage C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 66886 9 BGHZ 99 326 330 Fritz Ossenbuhl Matthias Cornils Staatshaftungsrecht 6 Auflage C H Beck Munchen 2013 ISBN 978 3 406 64151 0 S 113 Hartmut Maurer Christian Waldhoff Allgemeines Verwaltungsrecht 20 Auflage C H Beck Munchen 2020 ISBN 978 3 406 75896 6 26 Rn 13 14 BGHZ 122 85 87 Christof Muthers 839 Rn 65 In Barbara Dauner Lieb Werner Langen Gerhard Ring Hrsg Nomos Kommentar BGB Schuldrecht 3 Auflage Nomos Verlag Baden Baden 2016 ISBN 978 3 8487 1102 4 OLG Koln Urteil vom 19 Januar 1968 2 U 11 67 Neue Juristische Wochenschrift 1968 S 655 BGHZ 121 161 164 166 Wolfgang Schlick Die Rechtsprechung des BGH zu den offentlich rechtlichen Ersatzleistungen Amtshaftung In Neue Juristische Wochenschrift 2011 S 3341 Fritz Ossenbuhl Matthias Cornils Staatshaftungsrecht 6 Auflage C H Beck Munchen 2013 ISBN 978 3 406 64151 0 S 16 Christof Muthers 839 Rn 59 In Barbara Dauner Lieb Werner Langen Gerhard Ring Hrsg Nomos Kommentar BGB Schuldrecht 3 Auflage Nomos Verlag Baden Baden 2016 ISBN 978 3 8487 1102 4 Wilfried Erbguth Annette Guckelberger Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungsprozess und Staatshaftungsrecht 10 Auflage Nomos Baden Baden 2020 ISBN 978 3 8487 6097 8 37 Rn 7 BGH Urteil vom 16 Marz 2000 III ZR 179 99 Neue Juristische Wochenschrift 2000 S 2810 RGZ 161 145 152 Hubertus Kramarz 839 Rn 27 In Hanns Prutting Gerhard Wegen Gerd Weinreich Hrsg Burgerliches Gesetzbuch Kommentar 12 Auflage Luchterhand Verlag Koln 2017 ISBN 978 3 472 09000 7 BGH Urteil vom 20 Marz 1967 III ZR 29 65 Neue Juristische Wochenschrift 1967 S 1325 Hans Jurgen Papier Foroud Shirvani 839 Rn 195 In Mathias Habersack Hans Jurgen Papier Carsten Schafer Karsten Schmidt Martin Schwab Foroud Shirvani Gerhard Wagner Hrsg Munchener Kommentar zum Burgerlichen Gesetzbuch 7 Auflage Band 6 Schuldrecht Besonderer Teil IV 705 853 Partnerschaftsgesellschaftsgesetz Produkthaftungsgesetz C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 66545 5 BGH Urteil vom 10 April 1986 III ZR 209 84 Neue Zeitschrift fur Verwaltungsrecht 1987 S 168 Hans Jurgen Papier Foroud Shirvani 839 Rn 198 In Mathias Habersack Hans Jurgen Papier Carsten Schafer Karsten Schmidt Martin Schwab Foroud Shirvani Gerhard Wagner Hrsg Munchener Kommentar zum Burgerlichen Gesetzbuch 7 Auflage Band 6 Schuldrecht Besonderer Teil IV 705 853 Partnerschaftsgesellschaftsgesetz Produkthaftungsgesetz C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 66545 5 BGH Urteil vom 11 Januar 2007 III ZR 302 05 Neue Juristische Wochenschrift 2007 S 830 Heinz Wostmann 839 Rn 130 In Johannes Hager Hrsg J von Staudingers Kommentar zum Burgerlichen Gesetzbuch 839 839a Unerlaubte Handlungen 4 Amtshaftungsrecht De Gruyter Berlin 2013 ISBN 978 3 8059 1152 8 BGHZ 117 83 BGHZ 45 23 29 BGH Urteil vom 7 Juli 1988 III ZR 198 87 Neue Juristische Wochenschrift 1989 S 101 Fritz Ossenbuhl Offentliches Recht in der Rechtsprechung des BGH In Neue Juristische Wochenschrift 2000 S 2945 Fritz Ossenbuhl Matthias Cornils Staatshaftungsrecht 6 Auflage C H Beck Munchen 2013 ISBN 978 3 406 64151 0 S 107 Hans Jurgen Papier Foroud Shirvani 839 Rn 285 291 In Mathias Habersack Hans Jurgen Papier Carsten Schafer Karsten Schmidt Martin Schwab Foroud Shirvani Gerhard Wagner Hrsg Munchener Kommentar zum Burgerlichen Gesetzbuch 7 Auflage Band 6 Schuldrecht Besonderer Teil IV 705 853 Partnerschaftsgesellschaftsgesetz Produkthaftungsgesetz C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 66545 5 BGHZ 198 1 Hans Jurgen Papier Foroud Shirvani 839 Rn 289 In Mathias Habersack Hans Jurgen Papier Carsten Schafer Karsten Schmidt Martin Schwab Foroud Shirvani Gerhard Wagner Hrsg Munchener Kommentar zum Burgerlichen Gesetzbuch 7 Auflage Band 6 Schuldrecht Besonderer Teil IV 705 853 Partnerschaftsgesellschaftsgesetz Produkthaftungsgesetz C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 66545 5 Rene Hoppe Die Notwendigkeit der Rechtsmittelerschopfung als Voraussetzung der Amtshaftung In Juristische Arbeitsblatter 2011 S 167 172 Hans Jurgen Papier Foroud Shirvani 839 Rn 290 In Mathias Habersack Hans Jurgen Papier Carsten Schafer Karsten Schmidt Martin Schwab Foroud Shirvani Gerhard Wagner Hrsg Munchener Kommentar zum Burgerlichen Gesetzbuch 7 Auflage Band 6 Schuldrecht Besonderer Teil IV 705 853 Partnerschaftsgesellschaftsgesetz Produkthaftungsgesetz C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 66545 5 OLG Koblenz Urteil vom 17 Juli 2002 1 U 1588 01 Neue Zeitschrift fur Verwaltungsrecht Rechtsprechungs Report 2003 S 168 BGHZ 170 260 BGHZ 170 260 Christian Forster Schadensrecht Systematik und neueste Rechtsprechung In Juristische Arbeitsblatter 2015 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Amtshaftungsrecht De Gruyter Berlin 2013 ISBN 978 3 8059 1152 8 Hans Jurgen Papier Foroud Shirvani 839 Rn 306 In Mathias Habersack Hans Jurgen Papier Carsten Schafer Karsten Schmidt Martin Schwab Foroud Shirvani Gerhard Wagner Hrsg Munchener Kommentar zum Burgerlichen Gesetzbuch 7 Auflage Band 6 Schuldrecht Besonderer Teil IV 705 853 Partnerschaftsgesellschaftsgesetz Produkthaftungsgesetz C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 66545 5 Fritz Ossenbuhl Matthias Cornils Staatshaftungsrecht 6 Auflage C H Beck Munchen 2013 ISBN 978 3 406 64151 0 S 81 Bernd Hartmann Offentliches Haftungsrecht Okonomisierung Europaisierung Dogmatisierung Mohr Siebeck Tubingen 2013 ISBN 978 3 16 152525 4 S 159 Hans Jurgen Papier Foroud Shirvani 839 Rn 300 301 In Mathias Habersack Hans Jurgen Papier Carsten Schafer Karsten Schmidt Martin Schwab Foroud Shirvani Gerhard Wagner Hrsg Munchener Kommentar zum Burgerlichen Gesetzbuch 7 Auflage Band 6 Schuldrecht Besonderer Teil IV 705 853 Partnerschaftsgesellschaftsgesetz Produkthaftungsgesetz C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 66545 5 BGHZ 113 164 BGH Urteil vom 26 Marz 1997 III ZR 295 96 Neue Juristische Wochenschrift 1997 S 2109 BGHZ 62 380 zum fruheren Lohnfortzahlungsanspruch Fritz Ossenbuhl Matthias Cornils Staatshaftungsrecht 6 Auflage C H Beck Munchen 2013 ISBN 978 3 406 64151 0 S 83 BGHZ 91 48 54 Wolfgang Schlick Die Rechtsprechung des BGH zur Amtshaftung In Neue Juristische Wochenschrift 2013 S 3349 18 Jahre Prozessdauer und das Richterspruchprivileg In Rechtslupe Praetor Intermedia UG haftungsbeschrankt 6 Dezember 2010 abgerufen am 29 Marz 2020 Hartwig Sprau 839 Rn 63 67 In Otto Palandt Hrsg Burgerliches Gesetzbuch 74 Auflage C H Beck Munchen 2015 ISBN 978 3 406 67000 8 Christian Kirchberg Anwaltshaftung Richterhaftung Was macht den Unterschied aus In BRAK Mitteilungen 2018 S 59 63 Marten Breuer Staatshaftung fur judikatives Unrecht eine Untersuchung zum deutschen Recht zum Europa und Volkerrecht Mohr 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Grzeszick Sigrid Wienhues Staatshaftungsrecht das Recht der offentlichen Ersatzleistungen 4 Auflage C F Muller Heidelberg 2013 ISBN 978 3 8114 9151 9 Rn 312 317 Bjorn Peter Sauberlich Staatliche Haftung unter europaischen Einfluss Die Pflicht zur gemeinschaftsrechtskonformen Auslegung des Amtshaftungsanspruchs bei legislativem Unrecht In Europarecht 2004 S 954 Klaus Dorr Der unionsrechtliche Staatshaftungsanspruch in Deutschland zwanzig Jahre nach Francovich In Europaische Zeitschrift fur Wirtschaftsrecht 2012 S 86 87 EuGH Urteil vom 24 Marz 2009 C 445 06 Sammlung 2009 I 2119 Danske Slagterier Manfred Baldus Bernd Grzeszick Sigrid Wienhues Staatshaftungsrecht das Recht der offentlichen Ersatzleistungen 4 Auflage C F Muller Heidelberg 2013 ISBN 978 3 8114 9151 9 Rn 320 Hans Peter Vierhaus Zum Verhaltnis von Entschadigung nach Art 41 EMRK und Schadensersatz mach 839 BGB Art 34 GG bei uberlanger Verfahrensdauer deutscher Prozesse In Christine Hohmann Dennhardt Peter Masuch Mark Villiger Hrsg Festschrift fur Renate Jaeger Grundrechte und Solidaritat Durchsetzung und Verfahren N P Engel Verlag Kehl 2011 S 719 740 Fritz Ossenbuhl Matthias Cornils Staatshaftungsrecht 6 Auflage C H Beck Munchen 2013 ISBN 978 3 406 64151 0 S 646 Fritz Ossenbuhl Matthias Cornils Staatshaftungsrecht 6 Auflage C H Beck Munchen 2013 ISBN 978 3 406 64151 0 S 648 650 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4077782 0 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Staatshaftungsrecht Deutschland amp oldid 225278934