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Kommunale Mandatstrager treffen Entscheidungen die finanzielle Folgen fur die Kommune induzieren Sind die Entscheidungen zum finanziellen Nachteil der Kommune wenn beispielsweise Regressforderungen an die Kommune gestellt werden Staatshaftungsrecht oder wenn nach einem Grundstuckskauf durch die Kommune beispielsweise hohe Sanierungskosten anfallen dann ist zu prufen inwieweit die kommunalen Mandatstrager personlich zur finanziellen Haftung mit ihrem Privatvermogen herangezogen werden konnen bzw herangezogen werden mussen Gemeinde und Stadtratsmitglieder sowie Kreistagsabgeordnete sind ehrenamtlich tatige kommunale Mandatstrager Sie sind nicht an Auftrage und Weisungen gebunden vgl etwa 43 Abs 1 GO NRW Vielmehr sind sie zum freien Handeln verpflichtet welches sich ausschliesslich nach dem Gesetz und der durch Rucksicht auf das offentliche Wohl bestimmten Uberzeugung richten darf Sie haben die gleichen Sorgfaltspflichten wie hauptamtliche Amtstrager Die Rechtsprechung stellt hohe Anforderungen an die Sorgfaltspflichten der kommunalen Mandatstrager 1 D h deren Entscheidungen mussen sorgfaltig vorbereitet und mogliche Konsequenzen mussen abgewogen sein Bei fehlender Sach oder Rechtskenntnis mussen Auskunfte z B bei externen Fachleuten eingeholt werden Obwohl kommunale Mandatstrager meistens juristische und fachliche Laien sind gilt fur sie kein milderer Massstab 1 Wirkt nun ein kommunaler Mandatstrager an einem Beschluss mit der zu einem Handeln der Kommune fuhrt aus dem dieser ein Vermogensschaden entsteht muss der kommunale Mandatstrager aufgrund des allgemeinen Wirtschaftlichkeitsgebotes in Regress genommen werden Innenhaftung sofern ihn qualifiziertes Verschulden d h Vorsatz oder grobe Fahrlassigkeit trifft und keine Exculpationsgrunde vorliegen Art 34 S 2 Grundgesetz 1 Der kommunale Mandatstrager handelt vorsatzlich wenn er die schadigende Wirkung des Beschlusses kennt und diese herbeifuhren mochte oder zumindest billigend in Kauf nimmt Grobe Fahrlassigkeit liegt lt Beschluss des Bundesgerichtshofes vor wenn allgemein zugangliche Informationen nicht beachtet werden oder wenn naheliegende Fragen nicht gestellt bzw naheliegende Uberlegungen nicht angestellt wurden 2 1 Siehe auch BearbeitenStaatshaftungsrecht Deutschland Freies MandatWeblinks BearbeitenWann sind Ehrenamtliche haftbar Einzelnachweise Bearbeiten a b c d Hanspeter Knirsch Haftung kommunaler Mandatstrager Haufe Verlag Reflexion Grundlagen amp Konzepte Gruppe 4 S 209 220 ohne Jahresangabe Archivierte Kopie Memento des Originals vom 2 Januar 2018 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www knirsch consult com Vgl JZ 17 1974 S 521 ff Weblink PDF Datei 1 02 MB Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Haftung kommunaler Mandatstrager amp oldid 229124397