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Der Regress lateinisch regressus Ruckkehr ist im Zivilrecht der gesetzlich vorgesehene Ruckgriff eines zur Leistung verpflichteten Schuldners gegen einen Dritten der dem Schuldner gegenuber hierfur haftet Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Regresstechniken 3 Regressmoglichkeiten in verschiedenen Rechtsgebieten 4 Folgen 5 International 6 Siehe auch 7 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDas Wort Regress ist kein Rechtsbegriff die Gesetze sprechen meist vom Ruckgriff Beim Regress handelt es sich um ein Schuldverhaltnis zwischen mindestens drei Parteien Der Glaubiger darf aus Vertrag oder Gesetz vom Schuldner etwas verlangen Leistet der Schuldner darf er wiederum bei einem Dritten das von ihm Geleistete seinerseits verlangen er kann sich beim Dritten schadlos halten Den Anspruch des Schuldners gegenuber dem Dritten nennt man Regressanspruch Dieser ist dem Wesen nach meistens ein Anspruch auf Schadensersatz 1 Hiermit bezweckt das Gesetz einerseits dass der Schuldner sein Vermogen schonen darf und andererseits der Dritte letztlich die finanzielle Belastung allein tragen soll Regresstechniken BearbeitenDas deutsche Zivilrecht kennt drei verschiedene Ruckgriffstechniken Der haufigste Fall ist der gesetzliche Forderungsubergang Legalzession lateinisch cessio legis Der Anspruch gegen den Dritten geht durch die Leistung nicht unter sondern geht automatisch vom befriedigten Glaubiger auf den Leistenden uber Mit dem Forderungsubergang erwirbt er auch alle Sicherungsmittel der Forderung muss jedoch die bereits verstrichene Verjahrungsfrist gegen sich gelten lassen Der seltenere Weg ist die Schaffung eines neuen Anspruchs des Leistenden gegen den Dritten Eine solche Regelung findet sich etwa in 426 Abs 1 BGB fur den Gesamtschuldner bei dem das Gesetz beide Ruckgriffstechniken kombiniert Bei diesem Weg gehen Sicherungsmittel nicht uber aber die Verjahrung beginnt erst mit der Entstehung des Ruckgriffsanspruchs Gibt es keine spezielle gesetzliche Regelung so kann der Ruckgriff uber das Bereicherungsrecht erfolgen Diese Regresstechniken haben den Zweck dem Schuldner als Anspruchsgrundlage fur seine Schadloshaltung beim Dritten zu dienen Regressmoglichkeiten in verschiedenen Rechtsgebieten BearbeitenInsbesondere gibt es Regressanspruche in folgenden Rechtsgebieten Arbeitsrecht Die Arbeitnehmerhaftung bei betrieblich veranlasster Tatigkeit ist vor allem deshalb eingeschrankt weil der Arbeitnehmer fremdbestimmte Arbeit leistet und keinen Einfluss auf die Organisation des Betriebs hat denn der Arbeitgeber tragt die Organisationsverantwortung und ihn trifft deshalb moglicherweise ein Mitverschulden 254 BGB Der Arbeitgeber kann beim Arbeitnehmer nur dann Ruckgriff nehmen wenn der Arbeitgeber einen Schaden zu tragen hat der durch den Arbeitnehmer grob fahrlassig oder vorsatzlich herbeigefuhrt worden ist 823 Abs 1 BGB Eine Schadensteilung kommt bei mittlerer Fahrlassigkeit in Betracht Die Berufsgenossenschaft als Schadenstrager von Betriebsunfallen kann Ruckgriff nehmen wenn Arbeitgeber oder Arbeitnehmer den Betriebsunfall vorsatzlich oder grob fahrlassig herbeigefuhrt haben 110 Abs 1 SGB VII Ist einem Arbeitnehmer durch die Arbeitsunfahigkeit ein Verdienstausfall entstanden und kann er aufgrund gesetzlicher Vorschriften von einem Dritten hierfur Schadensersatz verlangen so geht dieser Anspruch gemass 6 Abs 1 EtGFG insoweit auf den Arbeitgeber uber als dieser dem Arbeitnehmer nach diesem Gesetz Arbeitsentgelt fortgezahlt hat Beamtenrecht Im Rahmen der Staatshaftung kann dem Dienstherrn gegen einen Beamten ein Regressanspruch zustehen wenn dieser eine Amtspflichtsverletzung begangen hat 839 Abs 1 BGB Auch hier gilt die personliche Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlassigkeit 75 Abs 1 BBG als so genannte Beamtenhaftung Nach 102 BBG haben Beamte die auf Veranlassung des Dienstvorgesetzten eine Tatigkeit in einem Organ einer Gesellschaft ausgeubt haben und dafur haftbar gemacht werden gegen den Dienstherrn Anspruch auf Ersatz des ihnen entstandenen Schadens Burgerliches Recht Wer fur den Verlust einer Sache oder eines Rechts Schadensersatz zu leisten hat ist gemass 255 BGB zum Ersatz nur gegen Abtretung der Anspruche verpflichtet die dem Ersatzberechtigten aufgrund des Eigentums an der Sache oder aufgrund des Rechts gegen Dritte zustehen Diese typische Regressnorm gewahrt dem Schadenersatzpflichtigen wegen des Verlusts einer Sache oder eines Rechts einen Anspruch gegen den Schadensersatzglaubiger auf vertragliche Abtretung der Anspruche die diesem gegen einen anderen Schuldner zustehen 2 Beim Verbrauchsguterkauf darf die Gewahrleistung zu Gunsten des Verbrauchers weder eingeschrankt noch ausgeschlossen werden Der an den Verbraucher verkaufende Unternehmer beispielsweise Einzelhandler muss daher als letzter einer Absatz oder Lieferkette fur Mangel selbst dann einstehen wenn er sie nicht zu vertreten hat Er darf dann Ruckgriff bei seinem Vorlieferanten nehmen 478 Abs 2 BGB Ein Unternehmer der einem Verbraucher Gewahr geleistet hat kann auch wenn die eigene Gewahrleistung bereits verfristet ist noch seinen Vorlieferanten in der Absatzkette in Anspruch nehmen Der Regressanspruch muss binnen zwei Monaten ab Erfullung der eigenen Gewahrleistung geltend gemacht werden er gilt innerhalb der gesamten Absatzkette gegenuber dem jeweiligen Vorlieferanten Fur jedes Glied in der Kette gilt eine absolute Verjahrungsfrist dieser Regresspflicht von funf Jahren seit Erbringung der eigenen Leistung Interzessionen Burgschaft Beim Burgschaftsfall geht die Forderung des Glaubigers durch Legalzession gemass 774 Abs 1 BGB automatisch auf den Burgen uber so dass sich der Burge durch Eintreibung dieser Forderung beim Hauptschuldner schadlos halten kann Das gleiche Recht steht dem Vorburgen gegenuber dem Nachburgen und dem Ruckburgen gegenuber dem Hauptburgen zu Die Gesamtschuldner sind wenn der Glaubiger von einem Schuldner die gesamte Leistung erhalten hat im Verhaltnis zueinander zu gleichen Anteilen zum Ausgleich verpflichtet 426 Abs 1 BGB wobei wie bei der Burgschaft eine Legalzession stattfindet 426 Abs 2 BGB Wird bei der Garantie der Garant vom Glaubiger in Anspruch genommen so steht ihm ein Aufwendungsersatz aus 670 675 Abs 1 BGB gegenuber seinem Auftraggeber zu 3 Gesellschaftsrecht Wird aus dem Privatvermogen eines personlich haftenden Gesellschafters ein Beitrag zur Tilgung der Gesellschaftsschuld geleistet der uber den nach dem Gesellschaftsvertrag von ihm zu tragenden Verlustanteil hinausgeht so findet ein anteiliger Regressanspruch der Gesellschafter untereinander statt 110 Abs 1 HGB Handelsrecht Dem Frachtfuhrer sind gemass 414 Abs 1 HGB vom Absender verschuldensunabhangig Schaden zu ersetzen die insbesondere aus ungenugender Verpackung oder Kennzeichnung oder Unterlassen der Mitteilung uber die Gefahrlichkeit des Frachtgutes resultieren Sozialrecht Hat ein Leistungstrager Sozialleistungen erbracht weil ein Arbeitgeber den Anspruch des Arbeitnehmers auf Arbeitsentgelt nicht erfullt so geht der Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf den Leistungstrager gemass 115 Abs 1 SGB X bis zur Hohe der erbrachten Sozialleistungen uber Das gilt nach 116 Abs 1 SGB X auch fur Schadenersatzanspruche Versicherungsrecht Umfassende Regressanspruche besitzen Versicherungen gegenuber ihren Versicherungsnehmern oder Dritten Bei der Schadensregulierung prufen Versicherungen stets ob sie den Verursacher oder den Versicherungsnehmer in Regress nehmen durfen Steht dem Versicherungsnehmer in der Schadenversicherung ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu so geht dieser Anspruch gemass 86 Abs 1 VVG automatisch auf den Versicherer uber soweit der Versicherer den Schaden ersetzt Kongruenz Diese Legalzession tritt im Versicherungsfall ein und muss nicht besonders vereinbart werden 4 Neben der Sachversicherung gilt dies auch fur die Haftpflicht oder Rechtsschutzversicherung aber auch fur die Personenversicherung soweit sie Schadensleistungen erbringt 5 In der als Summenversicherung betriebenen Personenversicherung gilt 86 VVG dagegen nicht Auch wenn der Versicherer gegenuber dem Versicherungsnehmer von der Verpflichtung zur Leistung frei ist etwa wegen Verletzung der Obliegenheiten bleibt gleichwohl gemass 117 Abs 1 VVG seine Verpflichtung gegenuber dem Dritten bestehen Ein weiterer Regressanspruch steht einer Haftpflichtversicherung gegen den Versicherungsnehmer zu wenn dieser grob fahrlassig oder gar vorsatzlich einen Schaden herbeigefuhrt hat In der privaten Krankenversicherung wird 86 VVG durch 194 Abs 2 VVG erweitert indem dort auch Ruckforderungsanspruche wegen rechtsgrundlos gezahlter Entgelte auf den Versicherer ubergehen Haben bei der gesetzlichen Unfallversicherung Personen deren Haftung nach den 104 bis 107 SGB VII beschrankt ist den Versicherungsfall vorsatzlich oder grob fahrlassig herbeigefuhrt so haften sie den Sozialversicherungstragern nur bis zur Hohe des zivilrechtlichen Schadenersatzanspruchs gemass 110 Abs 1 SGB VII fur die infolge des Versicherungsfalls entstandenen Aufwendungen Zahlt die Exportkreditversicherung im Versicherungsfall so muss der Exporteur seine Exportforderung an die Exportkreditversicherung abtreten damit diese versuchen kann sich fur die gezahlte Versicherungsentschadigung beim Importeur schadlos zu halten Der vertragliche Anspruch auf Ruckzahlung des Exportkredits ist kein automatisch auf die Exportkreditversicherung ubergehender Schadenersatzanspruch 6 Wechselrecht Nach Art 43 WG kann der Inhaber eines Wechsels gegen die Indossanten den Aussteller und die anderen Wechselverpflichteten bei Falligkeit des Wechsels Ruckgriff nehmen wenn der Wechsel nicht bezahlt worden ist Folgen BearbeitenDer Regressanspruch gewahrt dem Schuldner die Moglichkeit die bei ihm eingetretene Vermogensminderung oder Schuldenerhohung dadurch wieder auszugleichen dass er bei einem Dritten diesen Regressanspruch durchzusetzen versucht Haufig wird dies misslingen weil der Dritte nicht zahlungskraftig ist da er beispielsweise bereits bei der Burgschaft erfolglos vom Glaubiger zur Zahlung aufgefordert wurde International BearbeitenDie deutschen Regressregeln sind in der Schweiz und Osterreich ahnlich gestaltet In der Schweiz ist die echte Solidaritat in Art 50 OR und Art 148 Abs 1 OR geregelt fur die unechte Solidaritat gilt Art 51 Abs 2 OR Nach letzterer Bestimmung hat primar der aus Verschulden Haftungspflichtige in zweiter Linie jener aus Vertrag Haftungspflichtige und zuletzt derjenige der kausal haftet den Schaden zu tragen Regresskaskade Art 50 OR regelt die Haftung bei unerlaubter Handlung mehrerer Schadiger wobei die Ruckgriffsmoglichkeiten durch Gerichte zu bestimmen sind Im Privatversicherungsrecht gibt es bei Schadensregulierung durch den Versicherer eine Legalzession gemass Art 72 Abs 1 Versicherungsvertragsgesetz VVG die dort Subrogation genannt wird Gemass der Regelung in Art 533 OR tragen die einfachen Gesellschafter die Belastung soweit nichts anderes vereinbart ist nach den Anteilen der Gewinn und Verlust Beteiligung Erben tragen die Erblasserschulden mangels anderer Abreden nach Art 640 Abs 3 ZGB untereinander im Verhaltnis ihrer Erbanteile Hat in Osterreich ein Unternehmer einem Verbraucher Gewahr geleistet so kann er von seinem Vormann wenn auch dieser Unternehmer ist auch nach Ablauf der Fristen des 933 ABGB die Gewahrleistung fordern 933b ABGB Der Oberste Gerichtshof OGH hat entschieden dass bei Betriebsubergangen durch Pachterwechsel der Neupachter gegenuber dem Altpachter ein gesetzliches Ruckgriffsrecht hat wenn er Anspruche von ubernommenen Arbeitnehmern bei Beendigung des Arbeitsverhaltnisses erfullt Wenn der Neupachter alle Anspruche des Arbeitnehmers erfullt hat steht ihm ein Ruckgriffsanspruch gegen den Altpachter fur die bis zum Betriebsubergang entstandenen Anspruche fur maximal 5 Jahre ab Betriebsubergang zu 7 Der Pflegeregress ermoglicht einer geforderten Langzeitpflege einer Person den Ruckgriff der Bundeslander auf das Privatvermogen des Betroffenen und dessen Angehorigen Hat die Republik Osterreich auf Grund von volkerrechtlichen Vereinbarungen wie dem Ubereinkommen uber die volkerrechtliche Haftung fur Schaden durch Weltraumgegenstande einem Geschadigten durch eine Weltraumaktivitat verursachte Schaden ersetzt so steht dem Bund ein Ruckgriffsrecht gegen den Betreiber zu 11 Weltraumgesetz Das UN Kaufrecht regelt auch das Regressrecht des CISG Importeurs gegen den CISG Exporteur bei Produkthaftungsfallen Dabei setzt das Regressrecht voraus dass der Letztverkaufer seinem Endabnehmer dem Verbraucher aufgrund einer Vertragswidrigkeit haftet 8 Siehe auch BearbeitenRegress KennziffernEinzelnachweise Bearbeiten Carl Creifelds Creifelds Rechtsworterbuch 2000 S 1086 Katharina von Koppenfels Spies Die cessio legis 2006 S 147 ff Peter Bulow Recht der Kreditsicherheiten 2017 S 645 Wolfgang Voit in Horst Baumann Roland Michael Beckmann Katharina Johannsen Ralf Johannsen Hrsg Grosskommentar VVG 74 99 VVG Band 3 2010 86 Rn 7 S 513 Dirk Carsten Gunther Der Regress des Sachversicherers 2008 S 2 Karl Sieg in BB 1997 2066 2067 OGH Urteil vom 30 August 2016 Az 6 Ob 136 16t Jurgen Basedow Hrsg Private Law in the International Arena 2000 S 438Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4049068 3 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Regress Recht amp oldid 219379165