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Die gewerblichen Berufsgenossenschaften sind die Trager der gesetzlichen Unfallversicherung fur die Unternehmen der deutschen Privatwirtschaft und deren Beschaftigte Daneben gibt es die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft als Teil der SVLFG Logo der gewerblichen BerufsgenossenschaftenBerufsgenossenschaften haben die Aufgabe Arbeitsunfalle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhuten Beschaftigte die einen Arbeitsunfall erlitten haben oder an einer Berufskrankheit leiden werden durch die Berufsgenossenschaften medizinisch beruflich und sozial rehabilitiert Daruber hinaus obliegt es den Berufsgenossenschaften die Unfall und Krankheitsfolgen durch Geldzahlungen finanziell auszugleichen Im Jahr 2005 waren etwa 46 2 Millionen Personen bei den gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften versichert 1 Bei den Berufsgenossenschaften handelt es sich um Sozialversicherungstrager Sie sind als Korperschaften des offentlichen Rechts mit Selbstverwaltung organisiert und finanzieren sich im Wesentlichen aus Beitragen der ihnen durch Pflichtmitgliedschaft zugewiesenen Unternehmen die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft SVLFG erhalt Bundeszuschusse aus Steuermitteln 2005 waren etwa 3 2 Millionen Unternehmen Mitglied einer gewerblichen Berufsgenossenschaft 2 Derzeit bestehen neun gewerbliche 3 und bis zum 31 Dezember 2012 neun landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften welche ab dem 1 Januar 2013 in der SVLFG aufgegangen sind Die gewerblichen Berufsgenossenschaften sind nach Wirtschaftszweigen gegliedert die Geschaftsstellen der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft nach Regionen Inhaltsverzeichnis 1 Aufgaben 2 Organisation 2 1 Rechtsform 2 2 Organe 2 3 Beschaftigte 3 Aufsicht 4 Finanzierung 4 1 Grundsatz 4 2 Beitragserhebung und berechnung 5 Besondere Berufsgenossenschaften 5 1 Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft 5 2 Gartenbau Berufsgenossenschaft 5 3 See Berufsgenossenschaft 6 Geschichte 7 Reform der Berufsgenossenschaften 7 1 Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz 7 2 Fusionen 7 3 Europaischer Gerichtshof Monopol mit EU Recht vereinbar 8 Kritik 9 Andere Unfallversicherungstrager 10 Personen die mit den Berufsgenossenschaften in Verbindung standen 11 Literatur 12 Weblinks 13 EinzelnachweiseAufgaben Bearbeiten Hauptartikel Gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland Die Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungstrager UVT der offentlichen Hand haben den gesetzlichen Auftrag Arbeits und Schulunfalle sowie Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhuten 14 SGB VII Nach Eintritt eines Versicherungsfalles entschadigen sie die Versicherten oder deren Hinterbliebene Beide Leistungsbestandteile folgen dem Prinzip des Einsatzes aller geeigneten Mittel Die UVT erfullen diesen Praventionsauftrag nach 17 SGB VII insbesondere durch Beratung und Uberwachung der Unternehmen in Fragen des Arbeits und Gesundheitsschutzes Die Unfallversicherungstrager UV Trager erlassen Unfallverhutungsvorschriften UVV deren Einhaltung von den Aufsichtsdiensten der UV Trager uberpruft wird Unterhalb dieser Vorschriftenebene haben die UV Trager zudem ein umfassendes Regelwerk Regeln Informationen und Grundsatze zur Unterstutzung der Unternehmer und Versicherten bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten im Bereich Sicherheit und Gesundheit erarbeitet Die Fachbereiche und Sachgebiete der DGUV entwickeln das Vorschriften und Regelwerk Die Uberwachung und Beratung erfolgen durch Aufsichtspersonen zuvor Technische Aufsichtsbeamte die mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattet sind Die von den Aufsichtspersonen angeordneten Massnahmen z B die Stilllegung einer sicherheitswidrig betriebenen Maschine konnen notfalls mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden 18 19 SGB VII Des Weiteren schulen die Berufsgenossenschaften nach 23 SGB VII betriebliche Akteure fur Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit also insbesondere die Fuhrungskrafte die Sicherheitsbeauftragten und die Fachkrafte fur Arbeitssicherheit Zu diesem Zweck betreiben die Berufsgenossenschaften eigene Bildungseinrichtungen nbsp Eingangsbereich des Bergmannsheil nbsp BGU Frankfurt am MainEreignet sich ein Arbeits Wegeunfall oder erkrankt ein Versicherter an einer Berufskrankheit so muss die Berufsgenossenschaft nach 26 Abs 1 Nr 1 SGB VII den Gesundheitsschaden beseitigen oder zumindest bessern seine Verschlimmerung verhuten und seine Folgen mildern und zwar nach dem Wortlaut des Gesetzes mit allen geeigneten Mitteln Eigenanteile oder Selbstbeteiligungen wie sie von der gesetzlichen Krankenversicherung bekannt sind gibt es dabei nicht Die Berufsgenossenschaften arbeiten dazu eng mit niedergelassenen Arzten und Krankenhausern zusammen Haufig werden die Verletzten und Erkrankten aber auch in besonderen Rehabilitationseinrichtungen behandelt beispielsweise im Berufsgenossenschaftlichen Universitatsklinikum Bergmannsheil Leistungsanspruche gegenuber der Kranken oder Pflegeversicherung bestehen dann nicht Neben diese medizinische Rehabilitation treten gleichberechtigt die berufliche und soziale Rehabilitation Die Berufsgenossenschaft muss nach 26 Abs 1 Nr 2 SGB VII und nach 26 Abs 1 Nr 3 SGB VII dem Versicherten einen seinen Neigungen und Fahigkeiten entsprechenden Platz im Arbeitsleben sichern und Hilfen zur Bewaltigung der Anforderungen des taglichen Lebens und zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sowie zur Fuhrung eines moglichst selbstandigen Lebens bereitstellen Ist der Versicherte auf Grund des Unfalls oder der Berufskrankheit pflegebedurftig so erbringt die Berufsgenossenschaft nach 26 Abs 1 Nr 5 SGB VII die gleichen Leistungen wie die Pflegeversicherung Wahrend der Phase der unfall oder krankheitsbedingten Arbeitsunfahigkeit unterstutzen die Berufsgenossenschaften die Versicherten finanziell indem sie ihnen nach Ablauf eines etwaigen Entgeltfortzahlungsanspruches Verletztengeld zahlen 45 SGB VII Sind Versicherte auf Grund des Unfalls oder der Berufskrankheit dauerhaft und erheblich in ihrer Gesundheit geschadigt erhalten sie von der Berufsgenossenschaft eine nach dem Grad der Erwerbsminderung bemessene auf Basis des dem Versicherungsfall vorhergehenden Jahres erzielten Einkommens aus der versicherten Tatigkeit berechnete Rente 56 SGB VII Dabei gilt der Grundsatz Rehabilitation vor Rente 26 Abs 3 SGB VII Die Berufsgenossenschaft darf erst dann eine Rente zahlen wenn eine weitere medizinische Behandlung keinen Erfolg verspricht Verstirbt ein Versicherter infolge des Unfalls oder der Berufskrankheit zahlen die Berufsgenossenschaften Renten Sterbegeld und ggf Uberfuhrungskosten an seine Hinterbliebenen 64 65 67 SGB VII Organisation BearbeitenRechtsform Bearbeiten Die Berufsgenossenschaften sind Institutionen der gesetzlichen Unfallversicherung und damit Sozialversicherungstrager Ihre Organisation das Gesetz spricht von Verfassung ist in ihren wesentlichen Elementen durch das Vierte Buch Sozialgesetzbuch und das Siebte Buch Sozialgesetzbuch vorgegeben Trotz der Bezeichnung Genossenschaft haben Berufsgenossenschaften also eine eigene Rechtsform Die Berufsgenossenschaften sind nach 29 SGB IV als Korperschaften des offentlichen Rechts mit Selbstverwaltung verfasst Als solche sind sie mitgliedschaftlich organisiert Mitglieder sind die Unternehmen des jeweiligen Gewerbezweigs Organe Bearbeiten Die Berufsgenossenschaften verfugen uber drei Organe Zwei dieser Organe die Vertreterversammlung und der Vorstand sind nach 31 SGB IV Selbstverwaltungsorgane Die Vertreterversammlung ist fur die Rechtsetzung zustandig Sie stellt die Satzung die Unfallverhutungsvorschriften die Dienstordnung den Gefahrtarif und den Haushaltsplan auf Von ihrer Funktion her ist sie mit einem Parlament vergleichbar Die Vertreterversammlung ist paritatisch mit Vertretern der Unternehmen Arbeitgebervertretern und Vertretern der versicherten Beschaftigten Arbeitnehmervertretern besetzt Arbeitgeber und Arbeitnehmervertreter nehmen ihre Aufgaben in der Vertreterversammlung ehrenamtlich wahr Es handelt sich bei ihnen in der Regel um Beauftragte von Arbeitgeberverbanden und Gewerkschaften Echte Sozialwahlen wie sie das Gesetz in 46 SGB IV fur die Vertreterversammlung vorsieht finden bei den Berufsgenossenschaften praktisch nicht statt 4 Stattdessen werden die Mitglieder der Vertreterversammlungen durch so genannte Friedenswahlen bestimmt Arbeitgeber und Versichertenseite legen Listen mit Wahlvorschlagen vor Die dort genannten Personen gelten als gewahlt Die Vertreterversammlung wahlt den Vorstand Der Vorstand ist die Verwaltungsspitze die Regierung der Berufsgenossenschaft Er erlasst nach 35 SGB IV Richtlinien fur die Fuhrung der Verwaltungsgeschafte und vertritt die Berufsgenossenschaft nach aussen Ebenso wie die Vertreterversammlung ist auch er paritatisch mit Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretern besetzt Drittes Organ jeder Berufsgenossenschaft ist nach 36 SGB IV ein hauptamtlich tatiger Geschaftsfuhrer bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften Hauptgeschaftsfuhrer genannt Er leitet unter Aufsicht und nach Weisung des Vorstands die laufenden Verwaltungsgeschafte Ihm untersteht unmittelbar der gesamte Verwaltungsapparat Bei einigen Berufsgenossenschaften werden die laufenden Verwaltungsgeschafte von einer dreikopfigen Geschaftsfuhrung mit einem aus deren Mitte gewahlten Vorsitzenden gefuhrt siehe 118 SGB VII Beschaftigte Bearbeiten Die gewerblichen Berufsgenossenschaften beschaftigen etwa 19 000 Personen davon etwa 2 200 als Aufsichtspersonen im Aussendienst Stand 2005 5 Fur die Angestellten der Berufsgenossenschaften gilt mit dem Berufsgenossenschafts Angestelltentarifvertrag BG AT ein eigener Tarifvertrag Der BG AT ist dem Tarifvertrag fur den offentlichen Dienst nachgebildet Neben den Tarifangestellten arbeiten bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften mehr als 7 000 so genannte Dienstordnungsangestellte 6 Dabei handelt es sich um Angestellte mit einem beamtenahnlichen Status Aufsicht BearbeitenDie Berufsgenossenschaften unterliegen der staatlichen Aufsicht Die Aufsichtsbehorden das Bundesamt fur Soziale Sicherung und das Bundesministerium fur Arbeit und Soziales wachen daruber dass die Berufsgenossenschaften sich an Recht und Gesetz halten ihre gesetzlich vorgegebenen Aufgaben ordnungsgemass erfullen und ihre Kompetenzen nicht uberschreiten Im Bereich der Unfallverhutung ist das Aufsichtsrecht nach 87 Abs 2 SGB IV als Fachaufsicht ausgestaltet d h das Bundesministerium pruft nicht nur ob die Unfallverhutungsmassnahmen der Berufsgenossenschaften rechtmassig sondern auch ob sie zweckmassig sind Damit liegt die Letztverantwortung fur alle berufsgenossenschaftlichen Praventionsmassnahmen beim Bundesministerium fur Arbeit und Soziales 7 Finanzierung BearbeitenGrundsatz Bearbeiten Die Berufsgenossenschaften finanzieren sich mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft siehe hierzu weiter unten ausschliesslich aus den Beitragen der Unternehmer Die Versicherten zahlen keinen Beitrag Darin liegt ein wesentlicher Unterschied zu den anderen vier Zweigen der deutschen Sozialversicherung in denen die Beitrage von Arbeitgebern und Arbeitnehmern erhoben werden Eine Anderung des BG Beitrags hat also keine Auswirkungen auf das Nettoarbeitsentgelt der Arbeitnehmer wohl aber auf die Lohnnebenkosten der Unternehmer Im Gegenzug sind die Unternehmer grundsatzlich von jeder Haftung gegenuber ihren Arbeitnehmern freigestellt Bei Arbeitsunfallen oder arbeitsbedingten Erkrankungen haben die betroffenen Versicherten keine Schadensersatzanspruche gegen die Unternehmer Sie mussen sich an die Berufsgenossenschaft wenden Dieser Grundsatz besteht seit Inkrafttreten des ersten Unfallversicherungsgesetzes im Jahr 1885 Er ist kennzeichnend fur die gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland Beitragserhebung und berechnung Bearbeiten Die Berufsgenossenschaften erheben die Beitrage im Umlageverfahren der nachtraglichen Bedarfsdeckung Die Unternehmer werden dabei jeweils zu Beginn eines Jahres fur die im vergangenen Jahr entstandenen Kosten in Anspruch genommen Es ist allerdings ublich dass die Berufsgenossenschaften zur Zwischenfinanzierung Beitragsvorschusse erheben Die Hohe der Beitrage richtet sich dabei unter anderem nach der durchschnittlichen Unfallgefahr in der jeweiligen Branche in der ein Unternehmer dem Schwerpunkt seiner Tatigkeit nach tatig ist Die Berufsgenossenschaften setzen dazu Gefahrtarife fest in denen die einzelnen Gewerbezweige so genannten Gefahrklassen zugeordnet werden Die Gefahrklassen spiegeln das Versicherungsrisiko wider das in dem jeweiligen Gewerbezweig besteht So ist beispielsweise die Gefahrklasse fur Dachdecker hoher als die fur Buroangestellte Ein weiterer Faktor bei der Beitragsberechnung ist die so genannte Entgeltsumme das heisst die Summe der vom Unternehmer an seine Beschaftigten gezahlten Arbeitsentgelte Branchen mit geringen Arbeitsentgelten zahlen auch geringere BG Beitrage wahrend lohnintensive Gewerbezweige hohere Beitrage entrichten mussen Einige Berufsgenossenschaften erheben daruber je nach Schadensentwicklung auch Beitragsaufschlage oder gewahren Beitragsnachlasse Die Unternehmer sollen durch diese Massnahmen dazu bewegt werden die Arbeitssicherheit in ihrem Unternehmen zu verbessern Besondere Berufsgenossenschaften BearbeitenLandwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Bearbeiten Hauptartikel SVLFG nbsp Logo der SVLFG nbsp Hauptverwaltung in KasselDie Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften unterscheiden sich in ihrer Organisation ihrer Zustandigkeit und in der Art ihrer Beitragsberechnung von den gewerblichen Berufsgenossenschaften Organisatorisch und personell waren sie bis zum 31 Dezember 2012 mit den drei anderen fur die Landwirtschaft zustandigen Sozialversicherungstragern verbunden Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften Alterskassen Krankenkassen und Pflegekassen bildeten zusammen die Landwirtschaftliche Sozialversicherung LSV Die vier LSV Trager waren rechtlich voneinander unabhangige Korperschaften sie hatten jedoch nach 32 Abs 1 SGB IV gemeinsame Organe und standen damit unter einer einheitlichen Leitung Die Selbstverwaltungsorgane Vorstand und Vertreterversammlung bestanden nach 44 Abs 1 Nr 2 SGB IV je zu einem Drittel aus Vertretern der versicherten Beschaftigten der Selbststandigen ohne fremde Arbeitskrafte und der landwirtschaftlichen Unternehmer Es lagen seit dem 28 September 2011 ein Referentenentwurf und seit dem 2 November 2011 der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung LSV NOG vor die die Bildung einer bundesunmittelbaren Korperschaft des offentlichen Rechts vorsahen in der die einzelnen Trager somit auch die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sowie der Spitzenverband ab 1 Januar 2013 eingegliedert wurden Umgesetzt wurde dies mit der Auflosung der bisherigen Trager und des Spitzenverbandes und der damit einhergehenden Eingliederung in einem Ubergangszeitraum bis zum 31 Dezember 2017 8 Der neue Sozialversicherungstrager fuhrt den Namen Sozialversicherung fur Landwirtschaft Forsten und Gartenbau SVLFG 9 10 Seit dem 1 Januar 2013 sind die Trager der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung einschliesslich ihres Spitzenverbandes somit kraft Gesetzes in dem bundesweit zustandigen Verbundtrager SVLFG zusammengefuhrt worden und nehmen die Aufgaben aller bisherigen regionalen Trager durch die Hauptverwaltung in Kassel durch die bisherigen Trager als Geschaftsstellen sowie an weiteren Standorten wahr Die sachliche Zustandigkeit der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft erstreckt sich nach 123 Abs 1 SGB VII nicht nur auf die klassische Landwirtschaft sondern auch auf Unternehmen der Forstwirtschaft der Fischzucht und der Binnenfischerei sowie auf Viehhalter und Imker Zudem ist die landwirtschaftliche BG zustandig fur land und forstwirtschaftliche Lohnunternehmen und Jagden Ortlich ist die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft auch ab 2013 fur bestimmte Regionen zustandig Dies unterscheidet sie von den gewerblichen Berufsgenossenschaften die jeweils fur das gesamte Bundesgebiet zustandig sind Geschuldet ist dies dem regional unterschiedlichen Geprage der Landwirtschaft von der Alm bis zur Hallig Die dezentrale Zustandigkeit erlaubt es der BG Leistungen sowohl praventiv als auch betreuend entsprechend den ortlichen Anforderungen zu gewahren Im Unterschied zur gewerblichen Unfallversicherung sind nach 2 Abs 1 Nr 5 SGB VII im landwirtschaftlichen Bereich nicht nur die abhangig beschaftigten Personen versichert sondern auch die Unternehmer selbst also die Landwirte sowie deren Ehegatten und Familienangehorigen soweit diese im Unternehmen mitarbeiten Damit ist die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft fur alle in der Landwirtschaft tatigen Personen insgesamt etwa 3 7 Millionen Menschen zustandig 11 Der Beitrag zur landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft berechnet sich je nach Art des Unternehmens aus unterschiedlichen Faktoren Bei land und forstwirtschaftlicher Nutzung sind unter anderem die Grosse der genutzten Flachen die Art der dort angebauten Pflanzen und das Unfallrisiko von Bedeutung So ist beispielsweise der Beitrag fur ein Spargelfeld hoher als fur ein gleich grosses Rapsfeld Bei Unternehmen der Tierzucht sind die Zahl sowie die Art der Tiere entscheidend Der Beitrag fur eine Kuh ist hoher als der Beitrag fur ein Huhn Einzelheiten zur Beitragsberechnung ergeben sich aus den 182 183 SGB VII sowie aus der Satzung der SVLFG Die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft wendet jahrlich etwa 865 Millionen fur Praventions Rehabilitations und Entschadigungsleistungen sowie fur Verwaltungskosten auf Der Bund unterstutzt sie dabei mit Subventionen in Hohe von 200 Millionen 12 Gartenbau Berufsgenossenschaft Bearbeiten nbsp Verwaltungsgebaude in KasselDie Gartenbau Berufsgenossenschaft war die einzige bundesweit tatige landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Sie war zustandig fur Unternehmen des Erwerbsgartenbaus des Garten Landschafts und Sportplatzbaus der Park und Gartenpflege und fur Friedhofe Zusammen mit Alters Kranken und Pflegekasse sowie der Gemeinnutzigen Haftpflichtversicherungsanstalt bildete sie die Sozialversicherung fur den Gartenbau Auch sie war vom vorgenannten LSV NOG betroffen und ist nunmehr seit dem 1 Januar 2013 in die SVLFG eingegliedert See Berufsgenossenschaft Bearbeiten Hauptartikel See Berufsgenossenschaft Die von 1887 bis 2010 bestehende See Berufsgenossenschaft wurde traditionell zu den gewerblichen Berufsgenossenschaften gezahlt Eine Besonderheit bestand insofern als die See BG eng mit der Seekasse zusammenarbeitete Diese Einrichtungen bildeten einen eigenen Zweig der Sozialversicherung die See Sozialversicherung Das Sozialversicherungssystem der Seeleute ahnelte damit dem System der Landwirte Zudem waren der See BG im Lauf der Jahre bestimmte Aufgaben ubertragen worden die keinen unmittelbaren Bezug zur Unfallversicherung hatten So war die See Berufsgenossenschaft auch fur die Schiffssicherheit den Meeresumweltschutz und die Hafenstaatkontrolle zustandig Die See Berufsgenossenschaft schloss sich zum 1 Januar 2010 mit der Berufsgenossenschaft fur Fahrzeughaltungen zur Berufsgenossenschaft fur Transport und Verkehrswirtschaft zusammen Geschichte BearbeitenKaiser Wilhelm I hatte am 17 November 1881 mit der an den Deutschen Reichstag gerichteten und von Bismarck redigierten Kaiserlichen Botschaft die Einfuhrung einer Sozialversicherung angemahnt insbesondere eine Versicherung der Arbeiter gegen Betriebsunfalle Die Sozialversicherung sollte die so genannte Soziale Frage losen und damit den inneren Frieden sichern den der Kaiser durch die sozialdemokratische Bewegung gefahrdet sah Die Heilung der sozialen Schaden so Wilhelm I sei nicht nur auf dem Wege der Repression sozialdemokratischer Ausschreitungen sondern gleichmassig auf dem Wege der positiven Forderung des Wohles der Arbeiter zu suchen Dazu sollten die realen Krafte des christlichen Volkslebens in der Form kooperativer Genossenschaften unter staatlichem Schutz und staatlicher Forderung zusammengefasst werden 13 Nach der Intention Otto von Bismarcks sollten die kooperativen Genossenschaften nicht nur dem Wohle der Arbeiter dienen sondern daruber hinaus Grundlage fur eine kunftige Volksvertretung werden Diese Volksvertretung sollte neben den Reichstag treten oder diesen sogar ersetzen und damit ein entscheidender Faktor bei der Gesetzgebung werden ausserstenfalls durch einen Staatsstreich 14 nbsp Unfallversicherungsgesetz im Reichs Gesetzblatt vom 9 Juli 1884Es dauerte drei Jahre bis Reichskanzler Bismarck die Vorstellungen des Kaisers umsetzen konnte Mit dem Unfallversicherungsgesetz vom 6 Juli 1884 wurden die rechtlichen Voraussetzungen fur die korporativen Genossenschaften geschaffen Diese Genossenschaften waren als selbstverwaltete Zusammenschlusse von Unternehmern den so genannten Berufsgenossen gedacht und wurden daher im Gesetz als Berufsgenossenschaften bezeichnet in einem fruheren Gesetzesentwurf war noch von Betriebsgenossenschaften die Rede Die Berufsgenossenschaften waren und blieben jedoch ausschliesslich Trager der Unfallversicherung Bismarcks weitergehende Plane einer standischen Organisation als Gegengewicht zum Reichstag wurden nicht verwirklicht Das Unfallversicherungsgesetz trat nach einer knapp eineinhalbjahrigen Ubergangsfrist am 1 Oktober 1885 in Kraft 15 Am selben Tag nahmen auch die ersten siebenundfunfzig Berufsgenossenschaften ihre Arbeit auf 16 Die Grundung dieser Berufsgenossenschaften war zuvor durch Beschluss des Bundesrats vom 21 Mai 1885 bestatigt worden Bereits 1886 erliessen die Berufsgenossenschaften Unfallverhutungsvorschriften heute Berufsgenossenschaftliche Vorschriften 16 Bereits kurze Zeit spater wurde die Unfallversicherung auf weitere Betriebsarten ausgedehnt Zwei Gesetze das Gesetz betreffend die Unfall und Krankenversicherung der in land und forstwirtschaftlichen Betrieben beschaftigten Personen vom 5 Mai 1886 und das Gesetz betreffend die Unfallversicherung der bei Bauten beschaftigten Personen vom 11 Juli 1887 fuhrten zur Grundung von landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und von Berufsgenossenschaften fur das Baugewerk Im Jahr 1887 zahlte man bereits zweiundsechzig Berufsgenossenschaften und 366 Sektionen regionale Verwaltungsstellen mit 319 453 Betrieben und 3 861 560 versicherten Personen Grosste Berufsgenossenschaft war die Knappschafts BG mit 1658 Mitgliedsbetrieben und 343 707 Versicherten zweitgrosste die Ziegelei Berufsgenossenschaft bei der 174 995 Menschen versichert waren Die Berufsgenossenschaft der Schornsteinfegermeister des Deutschen Reichs war mit 5 452 Versicherten die kleinste Berufsgenossenschaft 17 1929 entstand mit der Berufsgenossenschaft fur Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege BGW die neunundsechzigste gewerbliche Berufsgenossenschaft 16 Mit der Grundung der BGW erreichten die Berufsgenossenschaften sowohl zahlenmassig als auch von ihrer Vielfalt her einen Hohepunkt Nie zuvor hatte es so viele verschiedene Berufsgenossenschaften gegeben Siehe auch Liste der gewerblichen Berufsgenossenschaften In den 1930er Jahren schlossen sich einige regionale Berufsgenossenschaften zu grosseren deutschlandweit tatigen Unfallversicherungstragern zusammen darunter die Berufsgenossenschaften fur Binnenschifffahrt und fur Textil 18 Der Zweite Weltkrieg und die sich anschliessende Teilung Deutschlands stellten eine Zasur fur die Arbeit der Berufsgenossenschaften dar Die Sowjets losten in den von ihnen besetzten Gebieten samtliche Berufsgenossenschaften auf Einige von ihnen darunter die Berufsgenossenschaft fur den Einzelhandel wurden anschliessend im westlichen Teil Deutschlands neu gegrundet Andere wie beispielsweise die nur regional tatige Nordostliche Eisen und Stahl Berufsgenossenschaft verschwanden ersatzlos Das Wirken der Berufsgenossenschaften beschrankte sich bis zur Wiedervereinigung im Jahr 1990 auf das Gebiet Westdeutschlands In den 1950er Jahren organisierte der bundesdeutsche Gesetzgeber die Selbstverwaltung der Berufsgenossenschaften neu Die Genossenschaftsversammlung die bis dahin nur aus Unternehmern bestand wurde durch die je zur Halfte mit Vertretern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer besetzte Vertreterversammlung ersetzt Das Paritatsprinzip galt auch fur den Vorstand 19 nbsp Logo der gewerblichen Berufsgenossenschaften im Jahr 1962In den folgenden vierzig Jahren erweiterte der Gesetzgeber nach und nach das Aufgabengebiet der Berufsgenossenschaften Unabhangig davon waren die Berufsgenossenschaften aber auch selbst darum bemuht ihr System der Unfallverhutung weiter zu vervollkommnen und die Unternehmen durch eine Vielzahl von neuen immer detaillierten Unfallverhutungsvorschriften zu mehr Arbeitssicherheit anzuhalten Daneben wurden den Berufsgenossenschaften auch versicherungsfremde Aufgaben ubertragen beispielsweise die Auszahlung des im Jahr 1954 eingefuhrten Kindergelds Dazu wurden so genannte Familienausgleichskassen gegrundet und bei den Berufsgenossenschaften angesiedelt Dies war insofern konsequent als die Beitrage fur das Kindergeld damals von den Arbeitgebern und nicht wie heute vom Staat getragen wurden und die Berufsgenossenschaften ohnehin Beitrage fur die Unfallversicherung von den Unternehmen erhoben 1964 wurde diese Aufgabe dann der Bundesanstalt fur Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung heute Bundesagentur fur Arbeit ubertragen Die Wiedervereinigung im Jahr 1990 brachte dann auch fur Berufsgenossenschaften Veranderungen mit sich Die seit dem Zweiten Weltkrieg nur in Westdeutschland tatigen Berufsgenossenschaften dehnten ihre Zustandigkeit auf das Gebiet der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik aus Diese Uberfuhrung der DDR Unfallversicherung in das gegliederte System der westdeutschen Sozialversicherungstrager fuhrte jedoch zu erheblichen finanziellen Belastungen Die unerwartet hohen Kosten schlugen sich in einem starken Anstieg der BG Beitrage nieder Spatestens seit Mitte der 1990er Jahre stehen die Berufsgenossenschaften daher in der Kritik Ihnen wird vorgeworfen auf Kosten der Unternehmen ein burokratisches teilweise ineffizientes und nicht mehr finanzierbares Unfallversicherungssystem erschaffen zu haben Wahrend ein Teil der Kritiker die ersatzlose Abschaffung der Berufsgenossenschaften fordert begnugen sich andere damit die Genossenschaften zu einer Senkung ihrer Personal und Verwaltungskosten anzuhalten Die Kostensenkung soll insbesondere durch Zusammenschlusse kleinerer Berufsgenossenschaften erfolgen wodurch man sich Synergieeffekte verspricht Reform der Berufsgenossenschaften BearbeitenUnfallversicherungsmodernisierungsgesetz Bearbeiten Am 26 Juni 2008 beschloss der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung UVMG Es wurde am 4 November 2008 im Bundesgesetzblatt verkundet BGBl I S 2130 und trat von wenigen Ausnahmen abgesehen am 5 November 2008 in Kraft 20 21 Der durch das UVMG ins Sozialgesetzbuch VII eingefugte 222 Abs 1 bestimmt dass die Zahl der gewerblichen Berufsgenossenschaften bis zum 31 Dezember 2009 von dreiundzwanzig auf neun reduziert werden soll Fusionen Bearbeiten Die gesetzlich festgelegte Reduzierung auf neun Berufsgenossenschaften wurde zum 31 Dezember 2009 nicht erreicht Lediglich folgende Berufsgenossenschaften hatten sich bis dahin zusammengeschlossen Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft BG BAU Am 1 Mai 2005 schlossen sich die sieben regionalen Bau Berufsgenossenschaften und die bundesweit tatige Tiefbau Berufsgenossenschaft zu einer einheitlichen Berufsgenossenschaft fur die Bauwirtschaft zusammen 22 BG Handel und Warenlogistik BGHW Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik entstand am 1 Januar 2008 durch die Fusion der Berufsgenossenschaft fur den Einzelhandel BGE und der Grosshandels und Lagerei Berufsgenossenschaft GroLa BG 23 BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse BG ETEM Die am 1 Januar 2010 entstandene BG ETEM ist das Ergebnis dreier Fusionen Am 1 Januar 2008 ging aus der BG Feinmechanik und Elektrotechnik BG FE sowie der Textil und Bekleidungs BG die BG Elektro Textil Feinmechanik BG ETF hervor diese fusionierte zum 1 April 2009 mit der BG der Gas Fernwarme und Wasserwirtschaft zur BG Energie Textil Elektro BG ETE die sich wiederum am 1 Januar 2010 mit der BG Druck und Papierverarbeitung zusammenschloss 24 Verwaltungs BG VBG Der Fusion der Verwaltungsberufsgenossenschaft VBG und der Berufsgenossenschaft der keramischen und Glas Industrie BGGK am 1 Januar 2009 hat sich die Berufsgenossenschaft der Strassen U Bahnen und Eisenbahnen BG Bahnen angeschlossen Diese fusionierte am 1 Januar 2010 mit der VBG und der BGGK 25 Neue BG Rohstoffe und Chemische Industrie BG RCI Die Berufsgenossenschaften Bergbau Chemie Lederindustrie Papiermacher Steinbruch und Zucker haben ihren Fusionsvertrag unterzeichnet Die neue Berufsgenossenschaft Rohstoffe und Chemische Industrie BG RCI nimmt ihre Aufgaben seit dem 1 Januar 2010 wahr 26 Neue Berufsgenossenschaft fur Transport und Verkehrswirtschaft BG Verkehr Die beiden Berufsgenossenschaften See BG und BG fur Fahrzeughaltungen haben ihren Fusionsvertrag am 29 September 2009 unterzeichnet Die neue Berufsgenossenschaft fur Transport und Verkehrswirtschaft BG Verkehr nahm ihre Arbeit am 1 Januar 2010 auf 27 Wegen des schleppenden Fortgangs beim Einigungsprozess hatte der Gesetzgeber im August 2010 weitere Fusionen zum 1 Januar 2011 gesetzlich vorgeschrieben und folgende Berufsgenossenschaften verpflichtet sich spatestens bis zum 1 Januar 2011 zu jeweils einer Berufsgenossenschaft zu vereinigen und dem Bundesversicherungsamt spatestens bis zum 1 Oktober 2010 eine Satzung einen Vorschlag zur Berufung der Mitglieder der Organe und eine Vereinbarung uber die Rechtsbeziehung zu Dritten sowie eine Vereinbarung uber die Gefahrtarif und Beitragsgestaltung vorzulegen 28 Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststatten Fleischerei Berufsgenossenschaft Berufsgenossenschaft Metall Nord Sud die Maschinenbau und Metall Berufsgenossenschaft die Hutten und Walzwerks Berufsgenossenschaft Holz Berufsgenossenschaft Die Selbstverwaltungen der betroffenen Berufsgenossenschaften kamen der drohenden Zwangsfusion zuvor Neue Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe Die Vertreterversammlungen der Berufsgenossenschaften Nahrungsmittel und Gaststatten und die Fleischerei Berufsgenossenschaft haben im Juni 2010 die Fusion zur Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe zum 1 Januar 2011 beschlossen 29 Neue Berufsgenossenschaft Holz und Metall Die Vertreterversammlungen der Hutten und Walzwerks Berufsgenossenschaft Maschinenbau und Metall Berufsgenossenschaft Berufsgenossenschaft Metall Nord Sud und der Holz Berufsgenossenschaft haben in ihren September Sitzungen die Fusion dieser vier Trager zur Berufsgenossenschaft Holz und Metall beschlossen Die neue Berufsgenossenschaft wird in ca 200 000 Betrieben mehr als 4 Mio Beschaftigte betreuen 30 Somit gibt es zum 1 Januar 2011 neun gewerbliche Berufsgenossenschaften Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft BG BAU Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik BGHW Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse BG ETEM Verwaltungs Berufsgenossenschaft Berufsgenossenschaft der Banken Versicherungen Verwaltungen freien Berufe besonderen Unternehmen Unternehmen der keramischen und Glas Industrie sowie Unternehmen der Strassen U Bahnen und Eisenbahnen VBG Berufsgenossenschaft Rohstoffe und Chemische Industrie BG RCI Berufsgenossenschaft fur Transport und Verkehrswirtschaft BG Verkehr Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe BGN Berufsgenossenschaft Holz und Metall BGHM Berufsgenossenschaft fur Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege BGW Europaischer Gerichtshof Monopol mit EU Recht vereinbar Bearbeiten Das Zustandigkeitsrecht der gewerblichen Berufsgenossenschaften ist mit dem europaischen Gemeinschaftsrecht vereinbar Das hat der Europaische Gerichtshof EuGH in Luxemburg am 5 Marz 2009 in der Rechtssache Kattner Stahlbau GmbH C 350 07 gegen die Maschinenbau Berufsgenossenschaft entschieden Mit dem Urteil war die Kampagne einiger Unternehmer gegen das Monopol der gesetzlichen Unfallversicherung die die Sozialgerichte deutschlandweit rund sieben Jahre lang beschaftigt hatte auch europarechtlich gescheitert Insgesamt hatten etwa 100 Unternehmer gegen die Pflichtmitgliedschaft bei den Berufsgenossenschaften geklagt Sie begrundeten die Klagen damit dass das Monopol einen Verstoss gegen die Dienstleistungsfreiheit und das europaische Wettbewerbsrecht darstelle 31 Das Landessozialgericht Sachsen hatte die Frage schliesslich dem EuGH zur Beurteilung vorgelegt nachdem in anderen vorhergehenden Verfahren alle anderen Gerichte einschliesslich des Bundessozialgerichts 32 bei ihnen anhangige Klagen bereits abgewiesen hatten ohne sie dem EuGH zur Vorabentscheidung vorzulegen Die Richter in Luxemburg entschieden dass die Trager der gesetzlichen Unfallversicherung keine Unternehmen im Sinne des Europarechts seien Die Pflichtmitgliedschaft bei den Berufsgenossenschaften verstosse daher nicht gegen die Rechtsnormen des Binnenmarktes und die Wettbewerbsbestimmungen Der EuGH hat den LSG Richtern allerdings aufgegeben zu prufen ob die gesetzliche Unfallversicherung nicht uber das Ziel einer solidarischen Finanzierung der sozialen Sicherheit hinausgeht und ob sie nur Sozialversicherungsaufgaben erfullt Kritik BearbeitenDie Berufsgenossenschaften werden gelegentlich sowohl von Unternehmerkreisen als auch von Versicherten kritisiert Wahrend sich die Kritik der Unternehmer vornehmlich gegen das Monopol der Berufsgenossenschaften und die als zu hoch empfundenen Beitrage richtet bemangelt ein Teil der Versicherten das Verhalten der Berufsgenossenschaften im Versicherungsfall Hierzu ist aber anzumerken dass die Berufsgenossenschaften als gesetzliche Unfallversicherung keinen Gewinn erwirtschaften durfen Die Beitrage richten sich in einem Umlageverfahren im Wesentlichen nach den im vergangenen Geschaftsjahr angefallenen Unfalllasten die anderenfalls individuell von jedem Unternehmen zu tragen waren Dadurch sind ihre Verwaltungskosten niedriger als bei einer privaten Unfallversicherung Kritik bezuglich der beantragten und gewahrten Sozialleistungen kommt von Seiten der versicherten Personen Nicht reprasentative Umfragen weisen zwar darauf hin dass die Mehrzahl der Versicherten mit der Arbeit der Berufsgenossenschaften zufrieden ist so ergab beispielsweise eine Befragung der BG Metall Sud dass die Versicherten den Service und die Leistungen der Berufsgenossenschaft grundsatzlich positiv beurteilen festgestellt wurde aber auch dass die Zufriedenheit signifikant zuruckgeht wenn die Berufsgenossenschaft die beantragten Leistungen nicht gewahrt Dies gilt insbesondere dann wenn die BG eine Erkrankung nicht als Berufskrankheit anerkennt oder die Minderung der Erwerbsfahigkeit und damit die Rentenhohe aus Sicht der Versicherten zu niedrig bewertet In diesen Fallen wird den Berufsgenossenschaften von den Betroffenen zum Teil eine vermeintlich rechtswidrige Verweigerung oder Kurzung von Rentenleistungen vorgeworfen 33 Die Berufsgenossenschaften halten diesem Vorwurf entgegen dass gut 90 ihrer Rentenbescheide von den Sozialgerichten als rechtmassig bestatigt wurden 34 Zudem wird ein Grossteil der Rentenbescheide durch einen Rentenausschuss welcher aus Vertretern von Arbeitgebern und Arbeitnehmern besteht gepruft Die Kritik an der Entschadigungspraxis der Berufsgenossenschaften ist nicht neu Bereits 1888 bezeichnete die Deutsche Metall Arbeiter Zeitung die Genossenschaften als Kapitalistenzunfte Diese taten alles um das bisschen Unfallversicherung den Proletariern zu nehmen oder doch es ihnen zu verkurzen oder so lange wie moglich vorzuenthalten 35 Bei aller Diskussion um die gesetzliche Unfallversicherung muss berucksichtigt werden dass durch dieses System in Deutschland die Unternehmerhaftpflicht abgelost wird Das heisst Kein Unternehmer muss Schadensersatzklagen von erkrankten oder verunfallten Beschaftigten furchten In vielen privaten Systemen ist dies nicht der Fall so etwa in Danemark oder in den USA Obwohl der Unternehmer Pramien an Versicherungsgesellschaft und Berufskrankheitenfonds bezahlt kann er von einem verletzten Arbeitnehmer vor Gericht auf Schadensersatz verklagt werden Gelingt es im Prozess Fahrlassigkeit des Arbeitgebers nachzuweisen kann es fur diesen schnell teuer werden und in schweren Fallen zum Beispiel bei vielen Berufserkrankungen wie etwa bei Asbesterkrankungen das Unternehmen sogar in den Konkurs treiben 36 Ein weiteres Problem bei einer moglichen Privatisierung ist der Ausschluss von Versicherungsrisiken In Grossbritannien ist es vorgekommen dass Arbeitgeber keinen Unfallversicherer gefunden haben Wer dort keinen Versicherungsschutz vorweist kann mit Geldbussen von bis zu 2 500 britischen Pfund ca 2 900 pro Tag bestraft werden 37 38 Andere Unfallversicherungstrager BearbeitenFur den Bereich des offentlichen Dienstes ubernehmen Eigenunfallversicherungstrager der Lander und Gemeinden meist in Form von Gemeindeunfallversicherungsverbanden Landesunfallkassen oder Feuerwehr Unfallkassen die Aufgaben der Berufsgenossenschaften Dort sind auch ehrenamtlich Tatige und Schuler versichert Unfallversicherung aller Bundesbehorden ist die Unfallversicherung Bund und Bahn Sie ist in erster Linie fur die Arbeitnehmer des Bundes zustandig aber auch fur besondere Personengruppen z B ehrenamtliche Helfer beim DRK und THW Entwicklungshelfer und im Bereich des Arbeitsschutzes auch fur die Beamten des Bundes sowie fur die Deutsche Bahn Im Gegensatz zu den gewerblichen Berufsgenossenschaften ist bei den aktuell 24 Unfallversicherungstragern der offentlichen Hand Stand August 2022 39 die Fusionierung in der Gesamtbetrachtung noch nicht sehr weit fortgeschritten So gibt es in einigen Bundeslandern immer noch zusatzlich zu den Landes Unfallkassen eigene Feuerwehr Unfallkassen und oder Gemeindeunfallversicherungsverbande 40 Die Forderung einer Fusionierung der Unfallversicherungstrager der offentlichen Hand z B entsprechend der Gliederung der Landesverbande der DGUV konnte im Zuge der Initiative zum Unfallversicherungsmodernisierungsgesetzes nicht aufgenommen werden da fur eine mogliche Fusionierung die jeweiligen Bundeslander gesetzgeberisch zustandig sind Auf Ebene des Bundes konnte zum 1 Januar 2016 eine Fusion aller bundesunmittelbarem Unfallkassen zur Unfallversicherung Bund und Bahn UVB erzielt werden 41 Personen die mit den Berufsgenossenschaften in Verbindung standen BearbeitenDer Unternehmer Julius Romheld 1823 1904 war Mitbegrunder der Suddeutschen Eisen und Stahl Berufsgenossenschaft einer Vorgangerin der Berufsgenossenschaft Holz und Metall Der Jurist und Politiker Gustav Adolf Vodel 1831 1908 war in leitenden Funktionen fur die Knappschafts Berufsgenossenschaft die Berufsgenossenschaft der Gas und Wasserwerke die Sachsische Textil Berufsgenossenschaft sowie die Sachsische Holz Berufsgenossenschaft tatig Der Reichstagsabgeordnete Gustav Brauer 1830 1917 war Vorstandsmitglied der Norddeutschen Textil Berufsgenossenschaft Der nationalliberale Politiker Theodor Schroder 1860 1951 war mehr als vierzig Jahre fur die Hessen Nassauische landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft tatig Der Reichstagsabgeordnete Jacob Astor 1867 1938 war von 1912 bis 1934 Vorstandsvorsitzender der Berufsgenossenschaft fur den Einzelhandel Der Schriftsteller Franz Kafka war von 1908 bis 1922 in der Arbeiter Unfall Versicherungs Anstalt fur das Konigreich Bohmen AUVA in Prag beschaftigt Der SPD Bundestagsabgeordnete Ernst Schellenberg 1907 1984 absolvierte seine Lehre bei einer Berufsgenossenschaft Literatur BearbeitenWolfgang Ayass Regulierte Selbstregulierung in den Berufsgenossenschaften der gesetzlichen Unfallversicherung In Peter Collin u a Hrsg Regulierte Selbstregulierung im fruhen Interventions und Sozialstaat Frankfurt am Main 2012 S 123 143 Detlev Bindemann Gesetzliche Unfallversicherung Versicherungsfalle und Sozialleistungen Bochum DC Verlag 2015 ISBN 978 3 943488 20 3 Heinrich Dorner Dirk Ehlers Petra Pohlmann Heinz Dietrich Steinmeyer Martin Schulze Schwienhorst Hrsg 12 Munsterische Sozialrechtstagung Reformen in der gesetzlichen Unfallversicherung 8 Dezember in Neumunster Munsteraner Reihe Bd 106 Verlag Versicherungswirtschaft Karlsruhe 2007 ISBN 978 3 89952 349 2 Volker Eckhoff Anreizsysteme bei der Beitragsgestaltung in der gesetzlichen Unfallversicherung Sozialrecht und Sozialpolitik in Europa Bd 15 Lit Munster u a 2010 ISBN 978 3 643 10582 0 zugleich Kiel Universitat Dissertation 2009 Jurgen Fenn Verfassungsfragen der Beitragsgestaltung in der gewerblichen Unfallversicherung Gefahrtarif und DDR Altlasten als Gleichheitsproblem Frankfurter Abhandlungen zum Sozialrecht Bd 9 Lang Frankfurt am Main u a 2006 ISBN 3 631 54536 3 zugleich Frankfurt am Main Universitat Dissertation 2005 Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften u a Hrsg 100 Jahre gesetzliche Unfallversicherung 1885 1985 Universum Verlags Anstalt Wiesbaden 1985 David Heldmann Die Beitrage zur gesetzlichen Unfallversicherung Solidaritat und Aquivalenz im Finanzierungssystem der gewerblichen Berufsgenossenschaften Nomos Universitatsschriften Recht Bd 492 Nomos Verlags Gesellschaft Baden Baden 2006 ISBN 3 8329 2184 2 zugleich Munster Universitat Dissertation 2006 Luder Gerken Guido Raddatz Richard Giesen Volker Rieble Dominik Jochums Berufsgenossenschaften und Wettbewerb Frankfurter Institut Stiftung Marktwirtschaft Kleine Handbibliothek Bd 35 Stiftung Marktwirtschaft Berlin 2003 ISBN 3 8901 5094 2 Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Berufsgenossenschaft Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Internet Portal der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung Adressen der gewerblichen Berufsgenossenschaften Website der landwirtschaftlichen Sozialversicherung Liste aller BerufsgenossenschaftenEinzelnachweise Bearbeiten Bericht der Bundesregierung uber den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und uber das Unfall und Berufskrankheitengeschehen in der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 2005 ZDB ID 2073260 0 S 160 Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften Geschafts und Rechnungsergebnisse der gewerblichen Berufsgenossenschaften 2004 ISSN 1862 5541 S 8 Berufsgenossenschaften Unfallkassen Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung abgerufen am 29 August 2016 ZEIT Online vom 29 April 2005 Eine Farce fur 46 Millionen Wahlberechtigte Bericht der Bundesregierung uber den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und uber das Unfall und Berufskrankheitengeschehen in der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 2005 S 212 Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften Geschafts und Rechnungsergebnisse der gewerblichen Berufsgenossenschaften 2004 S 60 61 Otfried Seewald Gibt es noch eine Selbstverwaltung in der Unfallversicherung In Die Sozialgerichtsbarkeit 54 Jg Nr 10 2006 ISSN 0943 1462 S 569 580 Smartlink Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung Nicht mehr online verfugbar In iva de Archiviert vom Original am 29 Marz 2013 abgerufen am 5 April 2022 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www iva de bmelv de Aigner Die christlich liberale Koalition steht zu den Bauern Memento vom 3 November 2011 im Internet Archive http www bmas de DE Themen Soziale Sicherung Meldungen gesetzentwurf landwirtschaftliche sozialversicherung html Bericht der Bundesregierung uber den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und uber das Unfall und Berufskrankheitengeschehen in der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 2005 S 160 Online Presseerklarung des Bundesverbands der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften vom 23 Januar 2007 Download als PDF Datei Allerhochste Botschaft von Kaiser Wilhelm I an den Deutschen Reichstag vom 17 November 1881 Brief des Geheimen Oberregierungsrats Theodor Lohmann vom 5 Oktober 1883 abgedruckt in Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914 II Abteilung Von der Kaiserlichen Sozialbotschaft bis zu den Februarerlassen Wilhelms II 1881 1890 2 Band Teil 1 Von der zweiten Unfallversicherungsvorlage bis zum Unfallversicherungsgesetz vom 6 Juli 1884 bearbeitet von Florian Tennstedt u a Wiesbaden u a 1995 ISBN 3 437 50389 8 S 380 383 Vgl Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914 II Abteilung Von der Kaiserlichen Sozialbotschaft bis zu den Februarerlassen Wilhelms II 1881 1890 2 Band Teil 2 Die Ausdehnungsgesetzgebung und die Praxis der Unfallversicherung bearbeitet von Wolfgang Ayass Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 2001 ISBN 3 534 13439 7 vgl Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914 III Abteilung Ausbau und Differenzierung der Sozialpolitik seit Beginn des neuen Kurses 1890 1904 2 Band 2 Die Revision der Unfallversicherungsgesetze und die Praxis der Unfallversicherung bearbeitet von Wolfgang Ayass Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 2009 ISBN 978 3 534 13450 2 a b c Berufsgenossenschaft fur Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege Hrsg Fur ein gesundes Berufsleben Seit 75 Jahren Berufsgenossenschaft fur Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege Berufsgenossenschaft fur Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege Hamburg 2004 ISBN 3 00 013443 3 Unfallversicherung In Meyers Konversations Lexikon 4 Auflage Band 15 Verlag des Bibliographischen Instituts Leipzig Wien 1885 1892 S 994 Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften Nachhaltig arbeiten Die Unfallversicherung der Zukunft HVBG Jahrbuch 2004 2005 ZDB ID 2195636 4 HVBG Sankt Augustin 2005 Digitalisat PDF 1 25 MB Memento des Originals vom 25 Juli 2014 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink 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Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse Memento vom 10 Januar 2010 im Internet Archive Webprasenz der BG ETEM Pressemitteilung VBG Memento vom 18 Dezember 2008 im Internet Archive Pressemitteilung BG Chemie Memento des Originals vom 15 Januar 2012 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www bgchemie de Pressemitteilung der BG fur Fahrzeughaltungen Memento vom 14 November 2009 im Internet Archive Drittes Gesetz zur Anderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze BGBl 2010 I S 1127 1130 Berufsgenossenschaften Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe Nicht mehr online verfugbar Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung archiviert vom Original am 18 Februar 2011 abgerufen am 23 Januar 2011 Vereinigung der Metall Berufsgenossenschaften VMBG Das Portal der Metall Berufsgenossenschaften Berufsgenossenschaft Metall Nord Sud Maschinenbau und Metall Berufsgenossenschaft Hutten und Walzwerks Berufsgenossenschaft schliesst mit Auflosung der VMBG zum 31 Dezember 2010 Archiviert vom Original am 30 Juli 2010 abgerufen am 30 August 2010 Die Vertreterversammlungen der Hutten und Walzwerks Berufsgenossenschaft Maschinenbau und Metall Berufsgenossenschaft Berufsgenossenschaft Metall Nord Sud und der Holz Berufsgenossenschaft haben in ihren September Sitzungen die Fusion dieser vier Trager zur Berufsgenossenschaft Holz und Metall beschlossen Durch diesen Zusammenschluss wird zum 1 Januar 2011 der grosste Trager der Gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland entstehen Die neue Berufsgenossenschaft wird in ca 200 000 Betrieben mehr als 4 Mio Beschaftigte betreuen Den Betrieben und Versicherten bringt der Zusammenschluss uber die Nutzung von Synergieeffekten hinaus zahlreiche Vorteile So bleibt nicht nur Bewahrtes wie das umfangreiche Schulungsangebot und unsere Beratungsdienste erhalten Daruber hinaus wird die ubergreifende Fachkompetenz aus den Bereichen Holz und Metall zugunsten der Verbesserung des Arbeitsschutzes genutzt werden Unsere Betreuung wird an kunftig 36 Standorten noch ortsnaher Hierbei stehen die gewohnten Ansprechpartner weiterhin zur Verfugung neue Angebote kommen hinzu So auch die Klagerin in dem vorliegend vom EuGH entschiedenen Rechtsstreit die Kattner GmbH EuGH Urteil Rs C 350 07 Kattner Stahlbau Nicht mehr online verfugbar 1 Mai 2009 archiviert vom Original am 15 August 2010 abgerufen am 18 September 2010 Rn 13ff nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot curia europa eu Urteil B 2 U 16 03 R BSG 11 November 2003 abgerufen am 18 September 2010 Mit Spatfolgen ist zu rechnen Der vergessene Asbest Skandal bei der Bremer Vulkanwerft Memento vom 21 November 2006 im Internet Archive bei www dradio de bge de Was macht denn eigentlich der Rentenausschuss Memento vom 10 Januar 2009 im Internet Archive Deutsche Metall Arbeiter Zeitung Nr 15 vom 15 September 1888 abgedruckt in Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914 II Abteilung Von der Kaiserlichen Sozialbotschaft bis zu den Februarerlassen Wilhelms II 1881 1890 2 Band Teil 2 Die Ausdehnungsgesetzgebung und die Praxis der Unfallversicherung bearbeitet von Wolfgang Ayass Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 2001 ISBN 3 534 13439 7 S 1246 1248 hossli com Asbest die Konkursfalle fur Unternehmen in den USA Memento vom 26 September 2007 im Internet Archive Information von Health amp Safety Executive zur Unfall Haftpflichtversicherung PDF 312 kB Britischer Regierungsbericht uber Probleme mit der Unfall Haftpflichtversicherung Memento vom 29 September 2007 im Internet Archive PDF DGUV e V Berufsgenossenschaften Unfallkassen DGUV e V abgerufen am 2 August 2022 DGUV e V Niedersachsen DGUV e V abgerufen 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