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Eine Dienstordnung DO ist bei den deutschen Sozialversicherungstragern Grundlage einer auslaufenden besonderen Form des Arbeitsverhaltnisses Die einer Dienstordnung unterstehenden Angestellten Dienstordnungsangestellte DO Angestellte stehen in einem privatrechtlichen Arbeitsverhaltnis dem Dienstordnungsverhaltnis auf das jedoch aufgrund eines Arbeitsvertrages Grundsatze des Beamtenrechts Anwendung finden wie Besoldung Beihilfe und Pension DO Angestellte sind keine sozialversicherungspflichtig Beschaftigten Das Dienstordnungsrecht wurde zu Beginn des 20 Jahrhunderts fur die Sozialversicherungstrager konzipiert und ist autonomes Satzungsrecht Inhaltsverzeichnis 1 Schliessung des Dienstordnungsrechtes 2 Rechtsstellung 3 Unfallversicherungstrager 4 Landwirtschaftliche Sozialversicherung 5 Gesetzliche Krankenkassen 6 Verbande offentlich rechtlicher Korperschaften und deren Spitzenverbande 7 Dienstordnungen der Sozialversicherungstrager in Osterreich 8 Literatur 9 Weblinks 10 EinzelnachweiseSchliessung des Dienstordnungsrechtes BearbeitenDie meisten Beschaftigten bei den Sozialversicherungen in Deutschland sind Arbeitnehmer im offentlichen Dienst Bis 1993 durften Vertrage mit Angestellten die einer Dienstordnung unterstehen sollen nur noch bei den gesetzlichen Krankenversicherungen GKV und den Berufsgenossenschaften als Trager der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland abgeschlossen werden Seit 1993 ist dies bei der GKV nicht mehr erlaubt 358 RVO fur die Berufsgenossenschaften seit 2023 nicht mehr 1 2 Die bestehenden Dienstordnungsverhaltnisse bleiben unberuhrt und konnen noch geandert werden Mit der Schliessung des Dienstordnungsrechtes als eine Sonderform der Beschaftigungsverhaltnisse im offentlichen Dienst wird das offentliche Dienstrecht vereinheitlicht Im Gegenzug erhalten die Berufsgenossenschaften Dienstherrnfahigkeit 147 Abs 2 SGB VII Sie durfen grundsatzlich bis zu 20 Prozent ihrer Mitarbeiter im Beamtenverhaltnis beschaftigen weil sie auch hoheitliche Aufgaben wahrnehmen Eingriffsverwaltung und diese Aufgaben grundsatzlich Beamten vorzubehalten sind 3 Rechtsstellung BearbeitenDienstordnungsangestellte haben Versicherungsfreiheit wie die Beamten und sie mussen keine Beitrage zur gesetzlichen Kranken Pflege Renten und Arbeitslosenversicherung abfuhren Anstelle des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung tritt die Fursorgepflicht des Arbeitgebers in Form der Beihilfe und der Pension An die Stelle des Arbeitnehmeranteils tritt die Selbstvorsorge in Form der privaten Absicherung die der Bedienstete selbst z B durch Privatversicherungen sicherstellen muss Daher sind die Entgelte von Tarifangestellten und DO Angestellten wie auch mit den echten Beamten nicht vergleichbar denn bei ihnen sind von vornherein keine Sozialabgaben im Bruttoentgelt enthalten Dies setzt sich im Rentenalter insofern fort als dass der Pensionar auch dann nur eine Teilsicherung erfahrt und den verbleibenden Rest privat absichern muss Familienangehorige sind im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht kostenfrei in der Kranken und Pflegeversicherung mitversichert auch sie mussen gesondert durch Privatversicherungen fur den Fall der Krankheit fur den Teil uber die nur anteilig eintretende Beihilfe abgesichert werden Bundesunmittelbare Sozialversicherungstrager sind verpflichtet bei der Aufstellung ihrer Dienstordnungen die Vorgaben des Bundesbesoldungsgesetzes und des Beamtenversorgungsgesetzes einzuhalten Art VIII 1 des Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Landern 2 BesVNG Dies bedeutet dass sowohl die Bezahlung als auch die Altersversorgung ihrer Dienstordnungsangestellten der Besoldung und Versorgung von Bundesbeamten entsprechen muss und nicht daruber hinausgehen darf Zu den bundesunmittelbaren Sozialversicherungstragern zahlen die Berufsgenossenschaften und grossere gesetzliche Krankenkassen Fur landesunmittelbare Sozialversicherungstrager gilt dass die Dienstordnung die Besoldung und Versorgung der Dienstordnungsangestellten analog dem jeweiligen Landesrecht gestaltet sein muss Art VIII 2 2 BesVNG Hierbei handelt es sich um zwingende gesetzliche Vorgaben von denen der Sozialversicherungstrager nicht auch nicht zugunsten der Dienstordnungsangestellten abweichen darf 4 Die Dienstordnungen der Sozialversicherungstrager treffen deshalb keine eigenen Besoldungs und Versorgungsregelungen sondern verweisen pauschal auf das fur Bundes bzw Landesbeamte geltende Besoldungs und Versorgungsrecht Dies fuhrt dazu dass Dienstordnungsangestellte wie Beamte besoldet werden obwohl sie rechtlich Arbeitnehmer sind Anders als ein Beamter steht der DO Angestellte nicht in einem offentlich rechtlich Dienstverhaltnis sondern in einem privatrechtlichen Arbeitsverhaltnis Im Gegensatz zum Beamten wird er nicht ernannt sondern schliesst einen Arbeitsvertrag dessen Gegenstand das Beamtenrecht und die jeweilige Dienstordnung ist Das Arbeitsverhaltnis zu seinem Arbeitgeber ist privatrechtlicher Natur Rechtsstreitigkeiten zwischen einem Dienstordnungsangestellten und seinem Arbeitgeber werden deshalb von den Arbeitsgerichten und nicht von den Verwaltungsgerichten entschieden Inhalte von Tarifvertragen finden auf das Dienstordnungsverhaltnis grundsatzlich keine Anwendung ausser die einzelne Dienstordnung sieht die Geltung von ihm Tarifvertrag gunstigeren Regelungen ausdrucklich vor Bei den Dienstordnungen handelt es sich autonomes Recht der jeweiligen Sozialversicherungstrager das aufgrund einer gesetzlichen Ermachtigung erlassen wird 5 Ermachtigungsgrundlagen sind 351 358 Reichsversicherungsordnung RVO und 144 147 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch SGB VII Unfallversicherungstrager BearbeitenRechtsgrundlage fur das Dienstordnungsrecht der Unfallversicherungstrager sind die 144 147 SGB VII 144 SGB VII verpflichtet die Vertreterversammlungen der Unfallversicherungstrager Ein und Anstellungsbedingungen und die Rechtsverhaltnisse der Angestellten zu regeln soweit nicht die Angestellten nach Tarifvertrag oder aussertariflich angestellt werden Vor Aufstellung der Dienstordnung muss die Personalvertretung des Unfallversicherungstragers angehort werden 144 Abs 1 SGB VII Die Dienstordnung bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehorde 144 Abs 2 SGB VII Eine vergleichbare Regelung enthielt bereits das Gewerbe Unfallversicherungsgesetz vom 5 Juli 1900 48 des Gesetzes bestimmte dass die Genossenschaftsversammlung eine Dienstordnung zu beschliessen hat durch welche die Rechtsverhaltnisse und allgemeinen Anstellungsbedingungen der Genossenschaftsbeamten geregelt werden Diese Dienstordnung bedarf der Bestatigung durch das Reichs Versicherungsamt Zur Dienstordnung der Berufsgenossenschaften gehoren ein Stellenplan sowie die Richtlinien fur den berufsgenossenschaftlichen Dienst Im Stellenplan werden die Zahl und die Wertigkeit der zur Verfugung stehenden Planstellen festgelegt In den Richtlinien sind die Laufbahnen des mittleren gehobenen und hoheren Dienstes beschrieben Ausserdem ist in den Richtlinien geregelt welche personlichen und fachlichen Voraussetzungen fur eine Einstellung als Dienstordnungsangestellter erfullt sein mussen 6 Landwirtschaftliche Sozialversicherung BearbeitenFur die Dienstordnung der fruheren Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften Landwirtschaftlichen Alterskassen und Landwirtschaftlichen Krankenkassen sowie der 2013 durch Fusion gegrundeten Sozialversicherung fur Landwirtschaft Forsten und Gartenbau gelten die 144 147 SGB VII entsprechend 5 Satz 2 des Gesetzes zur Errichtung der Sozialversicherung fur Landwirtschaft Forsten und Gartenbau Gesetzliche Krankenkassen BearbeitenDie Dienstordnungen der Krankenkassen regeln die Rechtsverhaltnisse der Angestellten insbesondere den Nachweis ihrer fachlichen Befahigung die Art der Anstellung die Kundigung oder Entlassung und die Folgen der Nichterfullung von Pflichten 352 Satz 1 RVO Sie enthalten einen Stellenplan und regeln unter welchen Voraussetzungen Beforderungen erfolgen 353 RVO Die Dienstordnung wird vom Vorstand der Krankenkasse aufgestellt Sie bedarf der Zustimmung der Vertreterversammlung Die zustandige Aufsichtsbehorde bei bundesunmittelbaren Krankenkassen ist dies das Bundesamt fur Soziale Sicherung muss die Dienstordnung genehmigen Entsprechendes gilt fur Anderungen der Dienstordnung 355 RVO Die Krankenkassen durfen seit 1993 keine neuen Dienstordnungsverhaltnisse mehr begrunden 358 RVO Neue Arbeitsverhaltnisse werden deshalb grundsatzlich auf Grundlage eines Tarifvertrags abgeschlossen Fur die noch bei den Krankenkassen beschaftigten DO Angestellten gelten die 349 358 Reichsversicherungsordnung Verbande offentlich rechtlicher Korperschaften und deren Spitzenverbande BearbeitenEine den Dienstordnungs Angestellen ahnliche Beschaftigtengruppe sind Beschaftigte von Verbanden offentlich rechtlicher Korperschaften einschliesslich deren Spitzenverbanden und Arbeitsgemeinschaften wenn sie nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsatzen bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezuge und auf Beihilfe oder Heilfursorge haben und Anwartschaft auf Versorgung bei verminderter Erwerbsfahigkeit und im Alter sowie auf Hinterbliebenenversorgung gewahrleistet wird Diese Beschaftigtengruppe ist von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung gesetzlichen Arbeitslosenversicherung und gesetzlichen Rentenversicherung befreit 7 Die Anspruche ergeben sich aus dem zivilrechtlichen Arbeitsvertrag Die Gewahrleistung der Anspruche muss gesichert sein Solche Arbeitsverhaltnisse finden sich unter anderem bei den kommunalen Spitzenverbanden Dienstordnungen der Sozialversicherungstrager in Osterreich BearbeitenDie funf osterreichischen Sozialversicherungstrager sowie der Dachverband stellen Korperschaften offentlichen Rechts dar besitzen jedoch keine Dienstherrenfahigkeit Alle Bediensteten befinden sich somit nicht in offentlich rechtlichen sondern in an sich regularen privatrechtlichen Dienstverhaltnissen 8 Diese sind im Gegensatz zu Vertragsbediensteten nicht vollstandig durchnormiert jedoch bestehen besondere gesetzliche bzw kollektivvertragliche Regelungen Der Dachverband hat aufgrund gesetzlicher Bestimmungen die Dienstverhaltnisse im Wesentlichen durch Dienstordnung genannte Verordnungen zu determinieren ebenso wird ihm Kollektivvertragsfahigkeit verordnet 9 In der Folge decken sich die zwischen Arbeitsgeber und Arbeitnehmervertretern geschlossenen Kollektivvertrage weitestgehend mit den verordneten Dienstordnungen 10 Fur drei wesentliche Gruppen von Beschaftigten werden getrennte Dienstordnungen erlassen die Dienstordnung A DO A fur Verwaltungsbedienstete die Dienstordnung B DO B fur Arzte und Dentisten sowie die Dienstordnung C DO C fur bei den Sozialversicherungstragern beschaftigte Arbeiter Die Anderungen werden im Rechtsinformationssystem des Bundes vom Dachverband veroffentlicht Literatur BearbeitenManfred Benz Dienstordnung und Dienstordnungs Angestellte in der gesetzlichen Unfallversicherung In Die Sozialgerichtsbarkeit Nr 2 2000 S 53 60 Hilmar Sander Die Stellung der Bediensteten von Sozialversicherungstragern im Lichte von Art 33 Abs 4 GG 1 Auflage Cuvillier Gottingen 2000 ISBN 3 89873 070 0 Theo Siebeck Das Dienstrecht der Versicherungstrager Fortbildung und Praxis Schriftenreihe der Zeitschrift Wege zur Sozialversicherung Band 44 2 Auflage Asgard Verlag Hippe Sankt Augustin 1986 ISBN 978 3 537 34402 1 Theo Siebeck Dienstordnung und Beamtenrecht 1 Auflage Asgard Verlag Hippe Sankt Augustin 1987 ISBN 978 3 537 77001 1 Theo Siebeck Dienstordnung und Beamtenrecht In Wege zur Sozialversicherung 1987 ISSN 0043 2059 S 65 84 und 129 151 Weblinks BearbeitenDas Dienstordnungsrecht der Unfallversicherungstrager PDF Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages 26 Marz 2020 abgerufen am 22 Dezember 2021 Muster einer Dienstordnung fur die Angestellten der Orts und Innungskrankenkassen Bayerisches Staatsministerium fur Arbeit und Sozialordnung 30 Juni 1982 abgerufen am 26 Januar 2019 Einzelnachweise Bearbeiten Entwurf eines siebten Gesetzes zur Anderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze 7 SGB IV AndG Bundesministerium fur Arbeit und Soziales abgerufen am 12 Mai 2020 mit Referenten und Regierungsentwurf sowie Stellungnahmen von Organisationen Siebtes Gesetz zur Anderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze In Bundesgesetzblatt 12 Juni 2020 abgerufen am 28 Dezember 2020 Beratungsverlauf Siebtes Gesetz zur Anderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze Deutscher Bundestag abgerufen am 12 Mai 2020 insbesondere BT Drs 19 17586 und 19 19037 Bundesarbeitsgericht Urteil vom 16 Oktober 2018 3 AZR 319 17 Rz 22 Abgerufen am 25 Januar 2019 Bundesarbeitsgericht Urteil vom 16 Oktober 2018 3 AZR 319 17 Rz 17 Abgerufen am 25 Januar 2019 Herbert Lauterbach Friedrich Watermann Joachim Breuer Hrsg Unfallversicherung Sozialgesetzbuch VII Kommentar zum Siebten Buche des Sozialgesetzbuchs und zu weiteren die Unfallversicherung betreffenden Gesetzen Band 3 Kohlhammer 4 Auflage 58 Lieferung Stand Juli 2015 144 Rz 14 6 SGB V 5 SGB VI 27 SGB III 460 Abs 1 ASVG 30b Abs 1 Z 1 ASVG Klein in Moser Muller Pfreil Der SV Komm 460c ASVG Stand 1 Juli 2020 rdb at Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4149739 9 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Dienstordnung Sozialversicherung amp oldid 236391563