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Eingriffsverwaltung bezeichnet eine Art der Offentlichen Verwaltung die dem Burger und anderen Rechtssubjekten ein Tun Dulden oder Unterlassen aufgibt und damit in das Grundrecht nach Belieben zu handeln oder nicht zu handeln auch durch den Einsatz von Zwangsmitteln eingreift Wichtig ist dabei der uneingeschrankte Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes sodass eine Eingriffsverwaltung nur dann rechtmassig handelt wenn die Handlung auf Grund einer gesetzlichen Ermachtigung geschieht Geschieht dies anders so liegt eine Verletzung des Rechtsstaatsprinzips aus Art 20 Abs 3 GG vor 1 Der Begriff der Eingriffsverwaltung in Deutschland steht in der allgemeinen Wahrnehmung fur Behorden mit der klassischen Handlungsform zur Gefahrenabwehr Zu deren Kompetenzumfang gehort demnach verbietendes gebietendes Zwang androhendes oder anwendendes Verwaltungshandeln dessen rechtsverbindliche Wirkungen uberwiegend durch belastende Verwaltungsakte nach aussen gerichtet sind 2 Er findet im Allgemeinen jedoch nicht zur Charakterisierung einer konkreten Handlung seine Anwendung sondern dazu auch den eingreifenden Aspekt eines konkreten Verwaltungshandelns zu bezeichnen oder zu betonen Der Gegenbegriff dazu ist die Leistungsverwaltung auch darbietende Verwaltung genannt Ein Beispiel Ein Grundstuckseigentumer wird verpflichtet einen am Strassenrand auf seinem Grundstuck stehenden Baum zu fallen weil dieser nicht mehr standsicher ist und die Gefahr besteht dass er in den offentlichen Strassenraum sturzen konnte Da die Polizei Teil der allgemeinen Verwaltung ist ergibt sich fur sie auf Grund ihrer Aufgabenstellung der Straftatenerforschung ein weiteres Gebiet von Grundrechtseingriffen die strafprozessualen Massnahmen nach der Strafprozessordnung Die Polizei hat daher auf Grund ihrer doppelfunktionalen Aufgabenstellung Gefahrenabwehr und Straftatenerforschung das Rechtsfach Eingriffsrecht entwickelt in dem vor allem auch Probleme behandelt werden die sich auf Grund des gleichen Erscheinungsbildes der Eingriffsmassnahme zur Gefahrenabwehr und zur Straftatenerforschung z B Durchsuchung nach dem Polizeigesetz und nach der Strafprozessordnung ergeben In dem Zusammenhang wird oft von praventivem Handeln in Abgrenzung zum repressiven Handeln gesprochen Der Rechtsweg der bei einer etwaigen Klage gegen das polizeiliche Handeln zu beschreiten ist ist von der Art des Handelns abhangig Bei praventivem Handeln ist grundsatzlich die Verwaltungsgerichtsbarkeit zustandig wahrend repressives Handeln gem 23 EGGVG auf dem ordentlichen Gerichtsweg anzugreifen ist Zusammenfassend kann daher festgestellt werden Greift eine Massnahme der Verwaltung in die Rechte von Rechtspersonen ein so spricht man von Eingriffsverwaltung Das Eingriffsrecht ist Teil der Eingriffsverwaltung Es greift in die Rechte Dritter ein Literatur BearbeitenMartin Burmann Der Gefahrenverdacht Kostentragung in der Eingriffsverwaltung Logos Verlag Berlin 2002 ISBN 978 3832500610 Hans Otto Freitag Gewohnheitsrecht und Rechtssystem Eine rechtstheoretische und verfassungsrechtliche Untersuchung zum Gewohnheitsrecht insbesondere in der Eingriffsverwaltung 1 Auflage Duncker amp Humblot Berlin 1976 ISBN 978 3 428 03814 5 Michael Neupert Rechtmassigkeit und Zweckmassigkeit Das Rahmen Bild Modell der verwaltungsgerichtlichen Kontrolldichte bei der Eingriffsverwaltung 1 Auflage Mohr Siebeck Tubingen 2011 ISBN 978 3161508929 Hermann Soell Das Ermessen der Eingriffsverwaltung Zugleich eine Studie zur richterlichen Ermessenskontrolle im Kartellrecht und zur Bedeutung des detournement de pouvoir im franzosischen Verwaltungs und europaischen Gemeinschaftsrecht Carl Winter Heidelberg 1973 ISBN 978 3825322014 Einzelnachweise Bearbeiten Prof Dr jur Rolf Schmidt Allgemeines Verwaltungsrecht Grundlagen des Verwaltungsverfahrens Staatshaftungsrecht 20 Auflage Verlag rs Hamburg 2017 ISBN 978 3 86651 193 4 S 6 Bettina Ploger Heeg Marita Hasebrink Allgemeines Verwaltungsrecht Kommunal und Schul Verlag Wiesbaden 2015 S 22 ISBN 978 3 8293 1181 6Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4151300 9 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Eingriffsverwaltung amp oldid 218725686