www.wikidata.de-de.nina.az
Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft 1 LBG ist ein Zweig der Sozialversicherung fur Landwirtschaft Forsten und Gartenbau SVLFG die Teil der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland ist 1 Logo der SVLFG ab 1 Januar 2013Logo der LSV bis 31 Dez 2012Die ehemaligen eigenstandigen Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften 2 bildeten mit den fruheren landwirtschaftlichen Alterskassen landwirtschaftlichen Kranken und Pflegekassen bis zum 31 Dezember 2012 die Landwirtschaftliche Sozialversicherung LSV Sie waren alle Mitglieder des ehemaligen Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung mit Sitz in Kassel Seit dem 1 Januar 2013 werden ihre Aufgaben durch die neu errichtete Sozialversicherung fur Landwirtschaft Forsten und Gartenbau SVLFG wahrgenommen 3 4 Inhaltsverzeichnis 1 Aufgaben 1 1 Versicherungsleistungen 2 Zustandigkeit 3 Organisation 4 Finanzierung 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseAufgaben BearbeitenHauptaufgabe der LBG ist die Versicherung von Arbeitnehmern und arbeitnehmerahnlichen Personen der durch die Berufsgenossenschaft betreuten Unternehmen der Unternehmer selbst was einen weiteren wesentlichen Unterschied zu den gewerblichen Berufsgenossenschaften darstellt denn dort gehoren die Unternehmer regelmassig nicht selbst zum versicherten Personenkreis sowie die Verhutung von Arbeitsunfallen Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren der Entschadigung von Arbeits und Wegeunfallen und der Folgen von Berufskrankheiten Auch eine wirksame Erste Hilfe in den landwirtschaftlichen Betrieben wird durch die LBG unterstutzt Hierzu werden zum Beispiel die Kosten von Ersthelferausbildungen durch die LBG fur das Unternehmen ubernommen Die LBG hat Unfallverhutungsvorschriften die Vorschriften fur Sicherheit und Gesundheitsschutz VSG erlassen die fur die Unternehmer verbindlich sind und die laufend den neuesten wissenschaftlichen und aus dem Unfallgeschehen hergeleiteten Erkenntnissen angepasst werden Sie betreffen insbesondere die Bereiche Betriebseinrichtung Sicherheitsvorkehrungen an Arbeitsstatten und Maschinen sowie Verhaltensvorschriften Landwirtschaftliche Unternehmer sind verpflichtet diese Vorschriften einzuhalten alle im Unternehmen Tatigen daruber zu unterrichten und die Einhaltung standig zu uberwachen Aufsichtspersonen beraten und uberwachen die landwirtschaftlichen Unternehmer bei der Umsetzung der Unfallverhutungsvorschriften Zur wirksamen Uberwachung sind die Aufsichtspersonen befugt den landwirtschaftlichen Betrieb wahrend seiner regelmassigen Arbeitszeit unangekundigt zu besichtigen und zu uberprufen Auskunfte einzuholen betriebliche Unterlagen einzusehen Arbeitsablaufe Arbeitsmittel und Schutzausrustungen zu uberprufen Maschinen und oder Betriebsteile stillzulegen sowie bei Verstossen Geldbussen zu verhangen Durch die regionale Nahe der Geschaftsstellen der LBG hat dies im Laufe der Zeit zu einer signifikanten Abnahme der schweren oder gar todlichen Arbeitsunfalle in der Landwirtschaft beigetragen 5 Versicherungsleistungen Bearbeiten Siehe Hauptartikel Gesetzliche Unfallversicherung in DeutschlandDie LBG erbringt bei Eintritt des Versicherungsfalles Geld und Sachleistungen die den Leistungen der gewerblichen Berufsgenossenschaften entsprechen Der Versicherungsfall tritt ein wenn ein versicherter Arbeitnehmer einen Unfall wahrend einer versicherten Tatigkeit erleidet Ebenso sind der Weg von der Wohnung zur Arbeitsstatte und der von der Arbeitsstatte nach Hause versichert Die Unternehmer selbst und auch deren Ehegatten sind im Gegensatz zu den gewerblichen Berufsgenossenschaften auch versichert Es ist nicht erforderlich dass Arbeitnehmer im landwirtschaftlichen Unternehmen beschaftigt werden Zusatzlich wird zur Aufrechterhaltung des landwirtschaftlichen Betriebs unter bestimmten Voraussetzungen Betriebs und Haushaltshilfe gewahrt Im Jahr 2006 wurden 176 269 Versicherungsfalle bei den LBGen gemeldet und Leistungen in Hohe von uber 761 Millionen Euro erbracht 6 Zustandigkeit BearbeitenVersicherungsfalle fur die LBG sind wie in der allgemeinen gesetzlichen Unfallversicherung Arbeitsunfalle Wegeunfalle und Berufskrankheiten in kausalem Zusammenhang mit Unternehmen fur die sie zustandig ist Die LBG ist fur Unternehmen zustandig 7 die auf dem Gebiet der Landwirtschaft Forstwirtschaft des Garten und Weinbaus der Fischzucht und Teichwirtschaft und der Seen Bach Flussfischerei tatig sind Gegen Arbeitsunfalle versichert 8 sind daher bei der LBG der landwirtschaftliche Unternehmer selbst auch Gesellschafter einer landwirtschaftlichen GbR KG GmbH etc der Ehegatte oder Lebenspartner des Landwirts nicht nur vorubergehend mitarbeitende Familienangehorige sowie Arbeitnehmer des landwirtschaftlichen Betriebs und arbeitnehmerahnlich tatige Personen Weiterhin fallen in die Zustandigkeit Imkereien ab 26 Volkern gewerbliche Tierhalter die Nutz oder Zuchttiere zum Zwecke der Gewinnung von tierischen Produkten halten land und forstwirtschaftliche Lohnunternehmen sowie Park und Gartenpflege und Friedhofe Der Unternehmensbegriff ist hier weit zu fassen Selbst kleinste land und oder forstwirtschaftliche Flachen fallen nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts in die Zustandigkeit der LBGen eine Gewinnerzielungsabsicht ist nicht Voraussetzung sodass auch z B eine als Hobby verstandene kleine Schafzucht oder Pferdehaltung auf einer Wiese zu den kraft Gesetzes versicherungs und beitragspflichtigen Unternehmen im Sinne des SGB VII zahlen 9 Es handelt sich hier um eine versicherungsrechtliche Begriffsbestimmung die nicht mit umgangssprachlichen steuerrechtlichen oder betriebswirtschaftlichen Begriffen zu vergleichen ist Ein Unfall einer versicherten Person bei einer versicherten Tatigkeit in solch einem Unternehmen ist unabhangig davon ob ein Mitgliedsbeitrag entrichtet worden ist entschadigungspflichtig durch die LBG Das bedingt dass die entsprechenden Unternehmen bei der LBG erfasst sind und ihre Beitrage zur Solidargemeinschaft entrichten Das Sozialgesetzbuch sieht fur kleinere Unternehmen in diesem Sinne der Grenzwert betragt 2 500 m eine Befreiungsmoglichkeit auf Antrag vor 10 Diese Befreiung ist dann endgultig und umfasst den ansonsten auch versicherten Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner Sogenannte Spezialkulturen sind hiervon jedoch ausgenommen Zudem bestimmt es dass beispielsweise Klein oder Ziergarten nicht als landwirtschaftliches Unternehmen gelten sollen 11 Zur Abgrenzung hat die Rechtsprechung uber die Jahre hinweg basierend auf einer Entscheidung des seinerzeitigen Reichsversicherungamtes manifestiert dass ab einer Grosse von 2 500 m nicht mehr von einem derartigen Garten sondern generell von Landwirtschaft auszugehen ist Die Ubereinstimmung der m Zahl ist dabei rein zufallig Zum Zustandigkeitsbereich der LBG gehoren daruber hinaus die Landwirtschaftskammern Unternehmen die unmittelbar der Sicherung Uberwachung und Forderung der Landwirtschaft dienen die SVLFG selbst und weiteren Einrichtungen Organisation Bearbeiten nbsp Hauptverwaltung in KasselIn Deutschland bestanden bis zum 31 Dezember 2012 acht regionale LBGen sowie die bundesweit zustandige BG fur den Gartenbau Die LBGen waren Korperschaften des offentlichen Rechts mit Selbstverwaltung Verantwortlich waren die Vertreterversammlung der Vorstand und der Geschaftsfuhrer Sie waren Mitglieder des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung mit Sitz in Kassel Seit dem 28 September 2011 lag ein Referentenentwurf und seit dem 2 November 2011 der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung LSV NOG vor der die Bildung einer bundesunmittelbaren Korperschaft des offentlichen Rechts vorsah in der die einzelnen Trager sowie der Spitzenverband zum 1 Januar 2013 eingegliedert werden sollten Umgesetzt wurde diese mit der Auflosung der bisherigen Trager und des Spitzenverbandes einhergehende Eingliederung fur einen Ubergangszeitraum bis zum 31 Dezember 2017 12 Der seinerzeit neue Sozialversicherungstrager fuhrt die offizielle Bezeichnung Sozialversicherung fur Landwirtschaft Forsten und Gartenbau 13 14 Am 2 Marz 2012 hatte das Gesetz ohne Anrufung des Vermittlungsausschusses den Bundesrat passiert 15 Am 18 April 2012 wurde es schliesslich im Bundesgesetzblatt BGBl Teil 1 Nr 16 Seite 579 veroffentlicht 3 Finanzierung BearbeitenFinanziert wird die landwirtschaftliche Unfallversicherung durch Beitrage der landwirtschaftlichen Unternehmer in Form einer jahrlichen Umlage fur das abgelaufene Kalenderjahr sowie durch Bundesmittel aus dem Agrarhaushalt des Bundes Berechnungsgrundlage waren bis zum 31 Dezember 2013 die Flachen die Kulturarten der Wirtschaftswert der Flachenwert der Arbeitsbedarf der Arbeitswert oder ein anderer angemessener von der Selbstverwaltung Vertreterversammlung der jeweiligen LBG bestimmter Massstab unter Berucksichtigung der Unfallrisiken Die Einzelheiten regelten die Satzungen der seinerzeitigen LBG n wobei z B ein Mindestbeitrag festlegt werden konnte Es gab somit seinerzeit keinen bundeseinheitlichen Beitragsmassstab und damit keine bundeseinheitlichen Beitrage fur gleich strukturierte und mit vergleichbaren Unfallrisiken belastete landwirtschaftliche Betriebe Im Zuge der Umsetzung der LSV NOG sh weiter oben wird dies per Satzungsregelung 16 uber einen einheitlichen Beitragsmassstab in den Jahren 2014 bis 2017 bundesweit angeglichen Der Spitzenverband wurde uber eine Umlage durch die einzelnen Trager finanziert was ab dem Jahre 2013 durch die Schaffung des einheitlichen Bundestragers mit der Auflosung des Spitzenverbandes entfallen ist Weblinks BearbeitenHomepage der SVLFGEinzelnachweise Bearbeiten a b 2 I 2 der SVLFG Satzung vom 9 Januar 2013 Memento vom 30 Mai 2013 im Internet Archive PDF 775 kB Zur Entstehung der Unfallversicherung in der Landwirtschaft vgl Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914 II Abteilung Von der Kaiserlichen Sozialbotschaft bis zu den Februarerlassen Wilhelms II 1881 1890 2 Band Teil 2 Die Ausdehnungsgesetzgebung und die Praxis der Unfallversicherung bearbeitet von Wolfgang Ayass Darmstadt 2001 a b Pressemitteilung des BMELV vom 19 April 2012 zum LSV NOG Homepage der SVLFG Arbeitsunfalle in der Landwirtschaft rucklaufig Nicht mehr online verfugbar Ehemals im Original abgerufen am 21 Oktober 2010 1 2 Vorlage Toter Link www rettungsdienst de Seite nicht mehr abrufbar Suche in Webarchiven Zahlen und Fakten lsv de 123 Absatz 1 Sozialgesetzbuch VII 2 Absatz 1 Nr 5 Sozialgesetzbuch VII http juris bundessozialgericht de cgi bin rechtsprechung document py Gericht bsg amp Art tm amp Datum 2011 amp nr 11856 5 Sozialgesetzbuch VII 123 Absatz 2 Sozialgesetzbuch VII Archivierte Kopie Memento vom 29 Marz 2013 im Internet Archive Archivierte Kopie Memento vom 3 November 2011 im Internet Archive http www bmas de DE Themen Soziale Sicherung Meldungen gesetzentwurf landwirtschaftliche sozialversicherung html 893 Sitzung des Bundesrates 1 2 Vorlage Toter Link www bundesrat de Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im April 2019 Suche in Webarchiven Archivierte Kopie Memento vom 18 Februar 2014 im Internet Archive Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Korperschaft GND 1029539057 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft amp oldid 237585453