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Das osterreichische Weltraumgesetz ist ein Bundesgesetz das am 6 Dezember 2011 im Nationalrat beschlossen wurde Am 15 Dezember 2011 passierte es den Bundesrat Es bildet zusammen mit der Weltraumverordnung 1 die innerstaatliche gesetzliche Grundlage fur die Erfullung der volkerrechtlichen Verpflichtungen aus den Weltraumvertragen BasisdatenTitel WeltraumgesetzLangtitel Bundesgesetz uber die Genehmigung von Weltraumaktivitaten und die Einrichtung eines Weltraumregisters Weltraumgesetz Typ BundesgesetzGeltungsbereich Republik OsterreichRechtsmaterie WeltraumrechtFundstelle BGBl I Nr 132 2011Inkrafttretensdatum 27 Dezember 2011Letzte Anderung BGBl I Nr 37 2018Gesetzestext ris bkaBitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung Inhaltsverzeichnis 1 Anwendungsbereich 2 Haftungsfragen 3 Weltraumregister 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseAnwendungsbereich Bearbeiten 1 1 Dieses Bundesgesetz ist auf Weltraumaktivitaten anzuwenden die auf osterreichischem Staatsgebiet auf in Osterreich registrierten Schiffen oder Flugzeugen oder von einem Betreiber der osterreichischer Staatsburger oder eine juristische Person mit Sitz im Inland ist durchgefuhrt werden 2 Auf privatrechtliche Anspruche ist dieses Bundesgesetz nur anzuwenden wenn nach den Regeln des internationalen Privatrechts osterreichisches Recht massgebend ist Haftungsfragen BearbeitenMit dem Weltraumgesetz soll unter anderem vermieden werden dass es durch osterreichische Weltraumgegenstande unkontrolliert zu Schadens und damit verbundenen Haftungsfallen kommt Naturliche oder juristische Person die Weltraumaktivitaten durchfuhren mussen daher dem Bundesministerium fur Verkehr Innovation und Technologie zur Deckung ihrer Haftpflicht fur Personen oder Sachschaden den Abschluss einer Haftpflichtversicherung uber eine Mindestversicherungssumme in Hohe von 60 Mio Euro je Versicherungsfall nachweisen 4 Abs 4 Weltraumgesetz Ausnahmsweise kann das Ministerium fur Weltraumaktivitaten die der Wissenschaft Forschung oder Ausbildung dienen eine niedrigere Versicherungssumme festsetzen oder den Betreiber ganzlich von der Versicherungspflicht befreien Hat die Republik Osterreich auf Grund von volkerrechtlichen Vereinbarungen wie dem Ubereinkommen uber die volkerrechtliche Haftung fur Schaden durch Weltraumgegenstande einem Geschadigten durch eine Weltraumaktivitat verursachte Schaden ersetzt so steht dem Bund ein Ruckgriffsrecht gegen den Betreiber zu 11 Weltraumgesetz Weltraumregister Bearbeiten 9 und 10 befassen sich mit der Umsetzung des Weltraumregistrierungsubereinkommens 9 1 Die Bundesministerin Der Bundesminister fur Verkehr Innovation und Technologie fuhrt ein Register fur Weltraumgegenstande 2 In dieses Register sind Weltraumgegenstande einzutragen fur die Osterreich nach Art I des Ubereinkommens uber die Registrierung von in den Weltraum gestarteten Gegenstanden BGBl Nr 163 1980 als Startstaat angesehen wird 3 Kommen auch andere Staaten neben Osterreich als Startstaat in Betracht ist fur die Registrierung in Osterreich die entsprechende Ubereinkunft nach Art II Abs 2 des Ubereinkommens uber die Registrierung von in den Weltraum gestarteten Gegenstanden ausschlaggebend 4 Ein in dieses Register einzutragender Weltraumgegenstand und sein gesamtes Personal unterliegen wahrend seiner Anwesenheit im Weltraum oder auf einem Himmelskorper der Jurisdiktion und Kontrolle Osterreichs 10 1 In das Register sind folgende Informationen einzutragen Name des Startstaates oder der Startstaaten eine geeignete Bezeichnung des Weltraumgegenstandes seine Registernummer und seine ITU Bezeichnung Datum und Hoheitsgebiet oder Ort des Startes grundlegende Parameter der Umlaufbahn einschliesslicha Umlaufzeit b Bahnneigung c maximale Erdferne Apogaum d minimale Erdferne Perigaum 5 allgemeine Funktion des Weltraumgegenstandes 6 Hersteller des Weltraumgegenstandes 7 Eigentumer und Betreiber des Weltraumgegenstandes 8 weitere Informationen die die Bundesministerin der Bundesminister fur Verkehr Innovation und Technologie festlegen kann soweit dies nach dem Stand der Technik aufgrund volkerrechtlicher Verpflichtungen oder einschlagiger Beschlusse internationaler Organisationen notwendig ist 2 Der Betreiber hat der Bundesministerin dem Bundesminister fur Verkehr Innovation und Technologie die Informationen nach Abs 1 unverzuglich nach dem Start des Weltraumgegenstandes zu ubermitteln 3 Ebenso hat der Betreiber alle Anderungen in Bezug auf die Informationen nach Abs 1 unverzuglich zu ubermitteln 4 Die Informationen nach Abs 1 Z 1 bis 5 sind von der Bundesministerin dem Bundesminister fur Verkehr Innovation und Technologie im Wege der Bundesministerin des Bundesministers fur europaische und internationale Angelegenheiten dem Generalsekretar der Vereinten Nationen zu ubermitteln Dies gilt sinngemass fur Informationen nach Abs 3 Die Republik Osterreich ist Startstaat fur die osterreichischen Kleinsatelliten TUGSAT 1 und UNIBRITE 2 3 Weblinks Bearbeiten1466 der Beilagen XXIV GP Gesetz wie vom Nationalrat verabschiedet Bundesgesetz uber die Genehmigung von Weltraumaktivitaten und die Einrichtung eines Weltraumregisters Weltraumgesetz Erlauterungen zur Regierungsvorlage zum Weltraumgesetz auf der Website des Osterreichischen Parlaments Verlauf des Gesetzwerdungsverfahrens auf der Website des Osterreichischen Parlaments Warum braucht Osterreich ein Weltraumgesetz In science apa at abgerufen am 14 April 2015Einzelnachweise Bearbeiten Verordnung der Bundesministerin des Bundesministers fur Verkehr Innovation und Technologie zur Durchfuhrung des Bundesgesetzes uber die Genehmigung von Weltraumaktivitaten und die Einrichtung eines Weltraumregisters Weltraumverordnung BGBl II Nr 36 2015 vom 26 Februar 2015 Osterreichisches Register fur Weltraumgegenstande Website des Bundesministeriums fur Verkehr Innovation und Technologie abgerufen am 30 Juli 2018 Florian Freistetter TUGSAT 1 und UniBRITE Osterreichs erste Satelliten fliegen ins All In ScienceBlog Astrodicticum simplex 24 Februar 2013 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Weltraumgesetz amp oldid 219812537