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Ein Weltraumgegenstand engl space object frz object spacial ist ein Gegenstand der von der Erde aus in den Weltraum gestartet 1 wurde oder nach einem Startversuch dorthin hatte gelangen sollen Der Begriff umfasst laut dem Ubereinkommen uber die volkerrechtliche Haftung fur Schaden durch Weltraumgegenstande und dem Weltraumregistrierungsubereinkommen auch die Bestandteile eines Weltraumgegenstands sowie sein Tragerfahrzeug und dessen Teile 2 Nach dem Start wird eine Rakete hier Sojus TMA 13 zum Weltraumgegenstand Inhaltsverzeichnis 1 Begriff 2 Haftung fur Weltraumgegenstande 3 Registrierung von Weltraumgegenstanden 4 Ruckgabe von Weltraumgegenstanden 5 EinzelnachweiseBegriff BearbeitenDer Begriff Weltraumgegenstand wird vor allem im Ubereinkommen uber die volkerrechtliche Haftung fur Schaden durch Weltraumgegenstande und im Weltraumregistrierungsubereinkommen definiert 3 Da es auf die Funktionsfahigkeit des Gegenstands nicht ankommt fallt unter den Begriff auch der sog Weltraumschrott nicht aber die naturlichen Weltraumressourcen Haftung fur Weltraumgegenstande BearbeitenZu Beginn der 1970er Jahre wurde den Staaten die den Weltraum bereits nutzten klar dass Weltraumgegenstande auch wenn Vorsichtsmassnahmen getroffen werden zu Schaden 4 fuhren konnen Die Reaktion waren zwei volkerrechtliche Vertrage mit denen unter anderem das Risiko vermindert und die Sorgfalt erhoht werden sollte das Ubereinkommen uber die volkerrechtliche Haftung fur Schaden durch Weltraumgegenstande 1972 und das Weltraumregistrierungsubereinkommen 1974 Bereits zuvor 1968 war das Ubereinkommen uber die Rettung und die Ruckfuhrung von Raumfahrern sowie die Ruckgabe von in den Weltraum gestarteten Gegenstandenabgeschlossen worden Die Haftung fur Weltraumgegenstande ist in den Artikeln 2 ff des Ubereinkommens uber die volkerrechtliche Haftung fur Schaden durch Weltraumgegenstande geregelt und nach dem Weltraumvertrag sind Staaten bzw internationale zwischenstaatliche Organisationen fur ihre nationalen Tatigkeiten im Weltraum volkerrechtlich verantwortlich Im Mondvertrag ist in Artikel 13 zusatzlich geregelt wenn ein Vertragsstaat des Mondvertrags Kenntnis von der Bruchlandung Notlandung oder sonstigen unbeabsichtigten Landung eines nicht von ihm gestarteten Weltraumgegenstands oder von dessen Bestandteilen auf dem Mond erlangt dieser umgehend den Startstaat und den Generalsekretar der Vereinten Nationen zu unterrichten hat Registrierung von Weltraumgegenstanden BearbeitenNach Artikel II des Weltraumregistrierungsubereinkommens haben Startstaaten 5 bzw internationale zwischenstaatliche Organisationen 6 wenn der Weltraumgegenstand in einen Satellitenorbit oder daruber gelangen soll diesen Weltraumgegenstand durch eine Eintragung in ein entsprechendes von ihm zu fuhrendes Register zu erfassen Die Anlegung des Registers ist dem Generalsekretar der Vereinten Nationen zu melden und der Generalsekretar der Vereinten Nationen fuhrt ebenfalls ein Register in dem nach Artikel IV Weltraumregistrierungsubereinkommen zumindest folgende Angaben uber einen Weltraumgegenstand eingetragen werden die in vollem Umfang und frei zuganglich sein mussen Name des Startstaates oder Startstaaten eine geeignete Bezeichnung des Weltraumgegenstands oder seiner Registernummer Datum und Hoheitsgebiet oder Ort des Startes grundlegende Parameter der Umlaufbahn einschliesslich Umlaufzeit Bahnneigung Apogaum Perigaum allgemeine Funktion des Weltraumgegenstands und wenn sich der Weltraumgegenstand nicht mehr im Weltraum befindet Ruckgabe von Weltraumgegenstanden BearbeitenGemass Artikel 5 des Ubereinkommens uber die Rettung und die Ruckfuhrung von Raumfahrern sowie die Ruckgabe von in den Weltraum gestarteten Gegenstanden Weltraumrettungsubereinkommen kann an den auf die Erde zuruckgefallenen Weltraumgegenstanden kein originares Eigentum erworben werden nur durch den Umstand dass der Weltraumgegenstand wieder zuruck zur Erde fallt Weltraumgegenstande die auf das Hoheitsgebiet eines Vertragsstaates des Weltraumrettungsubereinkommens gelangen mussen von diesem Vertragsstaat auf Kosten des Startstaates auf dessen Ersuchen geborgen und zuruckgegeben werden Einzelnachweise Bearbeiten Zum Begriff Start siehe Artikel 1 lit b des Ubereinkommen uber die volkerrechtliche Haftung fur Schaden durch Weltraumgegenstande Artikel 1 lit d des Ubereinkommens uber die volkerrechtliche Haftung fur Schaden durch Weltraumgegenstande BGBl II S 1209 S 1211 und Artikel I lit b Weltraumregistrierungsubereinkommen BGBl II S 650 S 652 Zum Begriff Weltraumgegenstand siehe z B Artikel 1 lit d des Ubereinkommens uber die volkerrechtliche Haftung fur Schaden durch Weltraumgegenstande und Artikel I lit b Weltraumregistrierungsubereinkommen Zum Begriff Schaden siehe Artikel 1 lit a des Ubereinkommens uber die volkerrechtliche Haftung fur Schaden durch Weltraumgegenstande Siehe zu diesem Begriff Artikel I lit a und Artikel II Abs 2 Weltraumregistrierungsubereinkommen Siehe zu diesem Begriff Artikel VII Weltraumregistrierungsubereinkommen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Weltraumgegenstand amp oldid 221121725