www.wikidata.de-de.nina.az
Das Ubereinkommen uber die Registrierung der in den Weltraum gestarteten Gegenstande kurz Weltraumregistrierungsubereinkommen englisch Convention on Registration of Objects Launched into Outer Space ist ein volkerrechtlicher Vertrag und Bestandteil des Weltraumrechts ratifiziert unterzeichnet aber noch nicht ratifiziert Inhaltsverzeichnis 1 Inhalt und Bedeutung 2 Zustandekommen 3 Pflichtangaben der Vertragsstaaten 4 Kritik 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseInhalt und Bedeutung BearbeitenDas Ubereinkommen verpflichtet alle Vertragsstaaten ihre in eine Erdumlaufbahn oder daruber hinaus gestarteten Weltraumgegenstande in einem eigenen Register zu erfassen Zusatzlich fuhrt der Generalsekretariat der Vereinten Nationen ein Register das bestimmte von den Vertragsstaaten zu ubermittelnde Angaben enthalt Die Angaben sollen beispielsweise im Schadensfall die Identifizierung des Weltraumgegenstands und damit die Klarung von Haftungsfragen nach dem Ubereinkommen uber die volkerrechtliche Haftung fur Schaden durch Weltraumgegenstande ermoglichen Das UN Register ist im ganzen Umfang und frei zuganglich 1 Zustandekommen BearbeitenDas Ubereinkommen wurde am 12 November 1974 als Resolution 3235 XXIX von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen Am 14 Januar 1975 wurde in New York die Moglichkeit eroffnet dem Abkommen beizutreten Jungster Unterzeichner ist die Intersputnik die die Rechte und Pflichten aus dem Ubereinkommen am 10 Juli 2018 akzeptiert hat 2 Der Deutsche Bundestag hat dem Ubereinkommen mit Gesetz vom 1 Juni 1979 zugestimmt 3 Das nationale Register wird beim Luftfahrt Bundesamt in Braunschweig gefuhrt 4 Osterreich hat die von ihm ratifizierten Weltraumvertrage einschliesslich des Weltraumregistrierungsubereinkommes 2011 in einem nationalen Weltraumgesetz umgesetzt Das osterreichische Register wird beim Bundesministerium fur Verkehr Innovation und Technologie gefuhrt 5 Pflichtangaben der Vertragsstaaten BearbeitenPrinzipiell ist gemass Artikel II Abs 1 des Ubereinkommens der Startstaat registrierungspflichtig Startstaat ist gemass Artikel I des Ubereinkommens sowohl der Staat der einen Weltraumgegenstand startet oder seinen Start durchfuhren lasst als auch der Staat von dessen Hoheitsgebiet oder dessen Anlagen der Start durchgefuhrt wird Gibt es zwei oder mehrere Startstaaten so legen sie gemass Artikel II Absatz 2 gemeinsam fest wer die Pflicht erfullt und mit Eintragung in sein Weltraumregister zum Registerstaat wird Zu den Pflichtangaben fur eine Meldung gegenuber dem Generalsekretar der Vereinten Nationen gehoren gemass Artikel IV des Vertrages der Name des Startstaates die Bezeichnung des Satelliten oder seine Registrierungsnummer das Startdatum und der Ort des Startes die hauptsachlichen Satellitenbahnelemente die Umlaufzeit in Minuten und Sekunden die Bahnneigung Inklination seiner Umlaufbahn zur mittleren Aquatorebene in Grad das Apogaum erdfernster Punkt der Umlaufbahn in Kilometer das Perigaum erdnahster Punkt in Kilometer der VerwendungszweckWeitere Angaben sind gemass Artikel IV Absatz 2 des Vertrages zulassig und konnen auch spater erganzt werden Gemass Artikel IV Absatz 3 des Vertrages hat der Registerstaat den Generalsekretar uber den Wegfall von registrierten Satelliten Gegenstanden zu unterrichten Kritik BearbeitenDas Abkommen wurde vom Institut fur Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universitat Hamburg IFSH kritisiert Die Effektivitat dieser Konvention wird jedoch dadurch in Mitleidenschaft gezogen dass eine Reihe von Staaten den UN Generalsekretar entweder uberhaupt nicht nur unvollstandig oder erst mehrere Monate oder gar Jahre spater informiert Zudem sind die geforderten Angaben in der Regel zu allgemein um soweit dies uberhaupt moglich ist eine Unterscheidung zwischen militarischen und zivilen Zwecken vornehmen zu konnen Eine solche Unterscheidung zu vermeiden und sowohl zivile als auch militarische Objekte zu erfassen ist jedoch gerade die Funktion des Registers 6 Literatur BearbeitenStephan Hobe Bernhard Schmidt Tedd Kai Uwe Schrogl Cologne Commentary on Space Law Band II Carl Heymans Verlag 2013Weblinks BearbeitenIndex of Notifications by Member States and Organizations on the Establishment of National Registers of Objects launched into Outer Space Website des UN Office for Outer Space Affairs abgerufen am 30 Juli 2018 Liste der Signaturstaaten englisch Einzelnachweise Bearbeiten United Nations Register of Objects Launched into Outer Space Stand 25 Juli 2018 englisch Status of International Agreements relating to Activities in Outer Space Latest Depository Notifications Website des UN Office for Outer Space Affairs abgerufen am 30 Juli 2018 BGBl 1979 II S 650 Note verbale dated 7 April 1988 from the Permanent Mission of the Federal Republic of Germany to the United Nations adressed to the Secretary General 27 April 1988 englisch Note verbale dated 30 January 2017 from the Permanent Mission of Austria to the United Nations Vienna addressed to the Secretary General 22 Februar 2017 englisch Niklas Hedman The United Nations Register of Objects Launched into Outer Space UN Thailand Workshop on Space Law 16 19 November 2010 Bangkok Thailand S 4 englisch Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Weltraumregistrierungsubereinkommen amp oldid 235851658